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DE10116722C1 - Unterhaltungsgerät - Google Patents

Unterhaltungsgerät

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DE10116722C1
DE10116722C1 DE10116722A DE10116722A DE10116722C1 DE 10116722 C1 DE10116722 C1 DE 10116722C1 DE 10116722 A DE10116722 A DE 10116722A DE 10116722 A DE10116722 A DE 10116722A DE 10116722 C1 DE10116722 C1 DE 10116722C1
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DE
Germany
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data
entertainment device
processor
user
control element
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DE10116722A
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Andreas Engelsberg
Sven Bauer
Holger Kusmann
Michael Wollborn
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Abstract

Es wird ein Unterhaltungsgerät vorgeschlagen, das ein Bedienelement aufweist, mit dem ein Nutzer äquivalente Daten durch das Unterhaltungsgerät suchen und dann wiedergeben lassen kann. Dabei werden die aktuell wiedergegebenen Daten auf charakteristische Merkmale untersucht, so dass mit diesen Merkmalen dann die Suche nach äquivalenten Daten möglich ist. Insbesondere kann das Betätigen des Bedienelements dazu verwendet werden, ein Benutzerprofil anzupassen. Weiterhin ist es möglich, dass bei Betätigung des Bedienelements die aktuell wiedergegebenen Daten im Unterhaltungsgerät gespeichert werden.

Description

Stand der Technik
Aus DE 198 05 043 A1 ist ein Rundfunkempfänger und ein Verfahren zum Betreiben eines solchen bekannt. Dabei wird wenigstens eine gemeinsame charakteristische Eigenschaft von zuvor eingestellten und empfangenen Programmen analysiert, um die Hörgewohnheit eines Benutzers zu bestimmen. Entsprechend den Hörgewohnheiten werden dann ausgewählte Programme dem Benutzer zum Hören angeboten oder ausgegeben.
Ausgehend davon hat die Erfindung die Aufgabe, ein Unterhaltungsgerät zu schaffen, das entsprechend dem ermittelten charakteristischen Merkmal Daten wiederfindet und nur solche auch wiedergibt.
Vorteile der Erfindung
Das erfindungsgemäße Unterhaltungsgerät mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass es durch ein Bedienelement es möglich wird, artgleiche Daten zu den momentan wiedergegebenen Daten durch das erfindungsgemäße Unterhaltungsgerät suchen und wiedergeben zu lassen, solange diese Funktion aktiviert ist. Damit ist es beispielsweise möglich, dass durch das einfache Betätigen des Bedienelements zu einer laufenden Sportsendung alternative gleichzeitig laufende Sportsendungen gesucht und wiedergegeben werden. Um dies zu bewerkstelligen, sucht dann der Prozessor des erfindungsgemäßen Unterhaltungsgeräts nach wenigstens einem charakteristischen Merkmal, das die aktuell wiedergegebenen Daten charakterisiert. Dies kann beispielsweise eine Programmtyp-Bezeichnung, wie es durch den bekannten Programmtyp (PTY) bei Autoradios bereits erreicht wird, sein oder auch eine umfassende Datenbeschreibung, beispielsweise mit MPEG 7. Diese Merkmale können auch durch eine Analyse der wiedergegebenen Daten, beispielsweise von Audiodaten, ermittelt werden. Klassik weist eine sehr hohe Dynamik auf und ist daher von anderer Musik oder von Sprache unterscheidbar.
Digitale Rundfunkprogramme oder digitale Multimediadaten weisen jedoch viele Möglichkeiten auf, um durch eine Beschreibung die wiedergegebenen Daten zu charakterisieren. Anhand dieser Beschreibung, die beispielsweise mit den wiedergegebenen Daten empfangen wird, kann dann der Prozessor des erfindungsgemäßen Unterhaltungsgeräts wesensgleiche Daten suchen und finden. Insbesondere in einem Kraftfahrzeug und bei einem Rundfunkempfang im Allgemeinen eröffnet das erfindungsgemäße Unterhaltungsgerät den Vorteil, dass der Nutzer nicht ständig nach Beendigung eines Beitrags, eines Liedes aber auch Nachrichten oder eines Wetterberichts nach neuen Quellen suchen muß, um ähnliche Beiträge zu finden. Bei Nachrichten kann es dabei beispielsweise sein, dass man ausführlichere oder weitere Nachrichten wünscht, die dann auch insbesondere im Internet gesucht werden. Durch die Bezeichnung des Bedienelements mit beispielsweise "gefällt mir" ist eine intuitive einfache Bedienung für einen Nutzer hier möglich, um den Bedienkomfort eines Unterhaltungsgeräts zu erhöhen, ohne komplexe Eingaben durchführen zu müssen.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte Verbesserungen des im unabhängigen Patentanspruch angegebenen Unterhaltungsgerät möglich.
Besonders vorteilhaft ist, dass der Prozessor mit dem wenigstens einen charakteristischen Merkmal ein Benutzerprofil ändert. Damit ist es möglich, die Vorlieben eines Nutzers zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Hat beispielsweise ein Nutzer nun das Interesse, Börsennachrichten wiedergegeben zu bekommen, dann wird das in seinem Benutzerprofil durch die Betätigung des erfindungsgemäßen Bedienelements erreicht. Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, dass diese Änderung des Benutzerprofils durch eine akustische und/oder optische Meldung quittiert wird. Der Aufwand somit ein Benutzerprofil anzupassen, wird dadurch entscheidend vereinfacht. Außerdem wird dadurch der Eigenschaft Rechnung getragen, dass insbesondere bei Multimediadaten sich Wünsche und Vorlieben rasch ändern können. Es liegt damit ein lernendes, adaptives Benutzerprofil vor.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass die gefundenen Daten, die ebenfalls das charakteristische Merkmal aufweisen, wiedergegeben werden. Dies kann entweder direkt durch ein Anspielen einer Datenfolge, beispielsweise eines Rundfunkprogramms, geschehen, oder durch Aufzeigen einer Liste von gefundenen vergleichbaren Daten. Dabei ist es insbesondere möglich, dass durch ein Benutzerprofil eine Priorisierung oder auch eine Priorisierung durch den Prozessor selbst durch eine Bewertung der gefundenen Daten vorgenommen werden kann.
Schließlich ist es auch von Vorteil, dass durch die Betätigungsdauer oder Betätigungshäufigkeit des erfindungsgemäßen Bedienelements bestimmt wird, wie lange der Prozessor nach Daten mit dem wenigstens einen charakteristischen Merkmal sucht. Damit ist es dem Benutzer überlassen, zu bestimmen, wie lange nach vergleichbaren Daten gesucht wird.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Unterhaltungsgeräts und
Fig. 2 ein Blockschaltbild des erfindungsgemäßen Unterhaltungsgeräts.
Beschreibung
In zukünftigen Fahrzeugen wird sich eine Vielzahl von Funktionalitäten, die über einzelne Geräte oder über ein Infotainmentsystem abgerufen werden können, finden. Dazu gehören in der Übergangsphase analoge Radio- und Fernsehempfänger (FM, PAL, NTSC) sowie zukünftig digitale Empfängertechnologien wie DAB (Digital Audio Broadcasting) DMB (Digital Multimedia Broadcasting), DRM (Digital Radio Mondial) und DVB (Digital Video Broadcasting). Darüber hinaus hat dann fast jedes Kraftfahrzeug eine Anbindung an ein mobiles Punkt-zu-Punkt-Kommunikationssystem wie es beispielsweise GSM, GPRS oder UMTS sind. Über diese Mobilfunksysteme sind beliebige Dienste auch aus dem Internet nutzbar. Damit liegt dann eine unüberschaubare Menge an multimedialer Information und Unterhaltung in einem Kraftfahrzeug vor. Dies gilt ebenso für Heimempfänger, die eine Vielzahl und vor allem steigende Zahl von Sendern und Datendiensten bekommen. Um dem Fahrer bzw. einem Benutzer bzw. einem Mitreisenden die Information oder Unterhaltung gezielt und damit ausgesucht präsentieren zu können, ist ein Content-Management wünschenswert. Dies besteht zum einen aus einer zusätzlichen Beschreibung des Inhalts und damit einer Merkmalszuordnung für wiederzugebende Daten, damit das System beim Empfang von diesen Daten bereits weiß, um was für einen Inhalt es sich handelt. Diese Beschreibung kann direkt mit den Daten übertragen werden oder sie wird dem System auf einem beliebigen Weg zugeführt, beispielsweise über eine Art elektronische Programmzeitschrift oder andere Zusatzinformationen. Ein Beispiel für ein solches System ist RDS-PTY (Programmtypcode). Auch MPEG7 wird eine solche Beschreibung aufweisen.
Erfindungsgemäß erfolgt nun die Auswahl entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse des Fahrers oder Benutzers durch die Betätigung eines erfindungsgemäßen Bedienelements. Diese Betätigung löst aus, dass ein Prozessor des erfindungsgemäßen Unterhaltungsgeräts die aktuell wiedergegebenen Daten auf solche Beschreibungen oder Merkmale hin analysiert und mit diesem gewonnenen Merkmal dann nach anderen Daten sucht, die auch dieses Merkmal aufweisen. Dies wird damit erfindungsgemäß durch eine Gefällt-Mir-Taste oder ein äquivalentes Bedienelement realisiert.
Als Daten werden hier Audio- und Videodaten auf Tonträgern oder mittels Rundfunksignal empfangen, verstanden. Es ist weiterhin möglich, dass auch andere Multimediadaten mit dem erfindungsgemäßen Unterhaltungsgerät wiedergegeben und gesucht werden können.
Das erfindungsgemäße Übertragungsgerät ist für jedes Infotainmentsystem einsetzbar, also nicht nur Autoradios, sondern auch Heimempfänger oder tragbare Unterhaltungsgeräte. Wenn der Anwender das Gerät nutzt, kann er das erfindungsgemäße Bedienelement des Unterhaltungsgeräts betätigen, wenn ihm eine Information oder ein unterhaltender Inhalt präsentiert wird, der von ihm prinzipiell gewünscht wird. Dabei ergeben sich dann nur zwei unterschiedliche Funktionalitäten:
  • 1. Das Bedienelement agiert als Query-by-example. D. h. wird ein Inhalt präsentiert, der dem Nutzer gefällt, kann er das Bedienelement drücken. Daraufhin werden die beigefügten Inhaltsbeschreibungen, z. B. MPEG7 Dateien genutzt, um im aktuellen Rundfunkprogramm und alle anderen aktuell verfügbaren Inhalte über Internet, CDs, MPEG3-Dateien, DVDs, Radio, Fernsehen, sonstige Dienste über Mobilfunk oder Rundfunk nach Inhalten zu suchen, die ähnlich zum aktuell präsentierten Inhalt sind. Diese Suchergebnisse werden dann entweder automatisch priorisiert und nach Beendigung des aktuellen Inhalts der Reihe nach präsentiert oder als Wahlmöglichkeit dem Nutzer aufgelistet. Im Kfz wird vorteilhafterweise aus Gründen der Sicherheit die erste Variante bevorzugt. Natürlich werden die Suchergebnisse während der Präsentation ständig aktualisiert, da die zeitliche Komponente eine Rolle spielt. Beispielsweise bei Broadcast-Anwendungen kann der zeitliche Ablauf nicht geändert werden. Dieses Query by example kann prinzipiell für alle Dienste bzw. Inhalte verwendet werden oder auch nur für einzelne, beispielsweise nur für Musik. Solange nun dieses Bedienelement aktiviert ist, wird nur der Inhalt nach dem gewünschten Muster präsentiert. Drückt man das Bedienelement erneut, wird wieder der Lieblingssender oder die Lieblings-CD gespielt. Alternativ ist es möglich, dass auch der zuletzt eingestellte Radiosender oder die zuletzt eingespielte CD eingespielt werden.
  • 2. Ein Gefällt-mir-Knopf oder Nice-Button wird darüber hinaus verwendet, um ein vorhandenes Fahrerprofil dynamisch anzupassen und zu erweitern. Wird dem Nutzer ein Inhalt präsentiert, der ihm gefällt, so kann dieser beispielsweise durch langes Drücken oder zweimaliges Drücken dem System mitteilen, dass die Beschreibungsdaten dieses Inhalts, also die MPEG7-Metadateien in sein Profil aufgenommen werden sollen. Die Metadateien können bereits vorhandene Daten dabei sowohl ergänzen als auch ersetzen. Das Verfahren zur Berücksichtigung der Beschreibungsdaten kann also beliebig von einem Profilmanagement vorgegeben werden. Der Nutzer kann nach Berücksichtigung der Beschreibungsdaten eine akustische und/oder optische Bestätigung erhalten.
Im Prinzip können beide Funktionalitäten oder nur eine von beiden mit einem erfindungsgemäßen Bedienelement realisiert werden.
In Fig. 1 ist schematisch das erfindungsgemäße Unterhaltungsgerät dargestellt. Ein erfindungsgemäßes Unterhaltungsgerät 1 weist ein erfindungsgemäßes Bedienelement 2 bezeichnet mit Like-it, also ein Gefällt­ mir-Knopf, weitere Bedienelemente 3 und 4 zur Verstellung der Lautstärke bzw. der Senderwahl und ein Anzeigenfeld 5 auf. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße Unterhaltungsgerät 1 über eine Leitung mit einem Lautsprecher 6 verbunden.
Im Moment hört der Nutzer den Rundfunksender SWR2, der durch seine Senderbezeichnung im Anzeigenfeld 5 angegeben wird. Ein Nutzer möchte nun einen ähnlichen Sender wie SWR2 hören und drückt dazu die Taste 2 Like-it. Dann sucht ein Prozessor des erfindungsgemäßen Unterhaltungsgeräts nach vergleichbaren Sendern und zeigt diese entweder im Anzeigenfeld 5 an oder spielt sie nacheinander an. Durch ein weiteres Drücken des Bedienelements 2 ist es dann beispielsweise möglich, dass der Nutzer einen Sender dann fest auswählt. Es ist weiterhin möglich, dass im Anzeigenfeld 5 eine Liste der verfügbaren Sender dargestellt wird und der Nutzer wählt durch Betätigung von Bedienelementen einen entsprechenden Sender aus. Darüber hinaus ist es möglich, dass diese Auswahl in ein Nutzerprofil übernommen wird, um in Zukunft diesen Wünschen des Nutzers Rechnung tragen zu können.
In Fig. 2 ist als Blockschaltbild das erfindungsgemäße Übertragungsgerät 1 dargestellt. Ein Prozessor 7 ist über einen ersten Datenein-/-ausgang mit einem Speicher 8 verbunden, der zur Zwischenspeicherung von Daten verwendet wird. Über einen zweiten Datenein-/-ausgang ist der Prozessor 7 mit einer Signalverarbeitung 12 verbunden, die wiederum mit einem Laufwerk für Tonträger 13 verbunden ist. Bei dem Laufwerk 13 kann es sich dabei um ein Minidisc- Laufwerk oder eine CD handeln. Es sind jedoch auch andere Tonträger wie eine Chipkarte möglich. Über einen Dateneingang ist der Prozessor 7 mit einem Digitalteil 9 verbunden, der einen Datenstrom von einem Hochfrequenzempfänger 10 verarbeitet. Der Hochfrequenzempfänger 10 weist eine Antenne an einem Eingang auf, um Rundfunksignale zu empfangen. Alternativ ist es möglich, dass anstatt eines Rundfunkempfängers ein Funkempfänger, wie ein Mobilfunkgerät oder ein kabelgebundener Empfänger wie ein Kabelfernsehempfänger oder ein Kabelmodem möglich ist. Der Prozessor 7 ist über einen Datenausgang mit einem Audioverstärker 11 verbunden, der den Lautsprecher 6 ansteuert. Über einen zweiten Dateneingang ist der Prozessor 7 mit einer Signalverarbeitung 14 verbunden, an die wiederum das erfindungsgemäße Bedienelement 2 angeschlossen ist.
Anstatt des Knopfs 2 als Bedienelement ist es auch möglich, eine Sprachsteuerung oder andere ähnliche Bedienelemente zu verwenden.
Ein Nutzer wird wie oben dargestellt bei einer Wiedergabe von Daten, die ihm gefallen, das Bedienelement 2 betätigen, so dass der Prozessor 7 in den Rundfunksignalen, die mit der Antenne 11 empfangen werden, nach vergleichbaren Daten sucht oder auch im Laufwerk 13 einen Tonträger durchsucht, ob er vergleichbare Daten aufweist. Sind diese gefunden, dann werden sie auf der Anzeige 5 oder mit dem Lautsprecher 6 wiedergegeben.
Die Merkmalsanalyse des Prozessors 7 bei den aktuell wiedergegebenen Daten konzentriert sich bei digitalen Daten auf die vorhandene begleitende Beschreibung wie bei MPEG7 die Metadateien. Bei analogen Daten ist es möglich, dass entweder durch eine gespeicherte Programmzeitschrift oder ein Verzeichnis den entsprechenden wiedergegebenen Daten eine Zuordnung von Merkmalen zugeordnet wird. Damit ist es dann dem Prozessor 7 möglich, entsprechend äquivalente Daten zu finden und dem Nutzer anzubieten.
Neben der Auswertung einer Beschreibung für die aktuell wiedergegebenen Daten, ist es auch möglich, eine Datenanalyse durchzuführen, die Sprache von Musik und unterschiedliche Arten von Musik unterscheidet.
Das erfindungsgemäße Unterhaltungsgerät kann ein Autoradio, ein Rundfunkempfänger für den Heimgebrauch oder auch ein tragbares Rundfunkgerät sein. Weiterhin kann es sich dabei um ein Wiedergabegerät wie ein Videorekorder oder ein anderes Abspielgerät für einen Datenträger handeln.
Ein erfindungsgemäßes Unterhaltungsgerät kann weiterhin einen Pufferspeicher für die wiedezugebenden Daten aufweisen, der bereits wiedergegebene Daten gegebenenfalls mit Beschreibung puffert, um die Merkmalsanalyse auch an diesen Daten durchführen zu können, so dass sich ein Benutzer auch am Ende eines Musikstücks äquivalente Daten suchen lassen kann.
Die Dauer oder Häufigkeit der Bedienung des erfindungsgemäßen Bedienelements bestimmt dabei, wie lange das erfindungsgemäße Unterhaltungsgerät nach äquivalenten Daten zu den aktuell wiedergegebenen Daten sucht.
In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Unterhaltungsgeräts ist vorgesehen, dass gleichzeitig zur Suche nach den äquivalenten Daten die aktuell wiedergegebenen Daten durch die Betätigung des Bedienelements abgespeichert werden, um beispielsweise eine Musiksammlung zu erweitern. Durch entsprechende Pufferspeicher und die die Daten begleitende Beschreibung ist es möglich, Anfang und Ende der Daten zu ermitteln, um so unter Zuhilfenahme des Pufferspeichers ein ganzes Musikstück abspeichern zu können.

Claims (6)

1. Unterhaltungsgerät, wobei das Unterhaltungsgerät (1) einen Prozessor (7) zur Verarbeitung von Daten und Mittel (5, 6) zur optischen und/oder akustischen Wiedergabe der Daten aufweist, wobei das Unterhaltungsgerät (1) ein Bedienelement (2) aufweist, dessen Betätigung den Prozessor (7) zur Ermittlung wenigstens eines charakteristischen Merkmals der momentan wiedergegebenen Daten veranlasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (7) mit dem wenigstens einen charakteristischen Merkmal eine Datei sucht, die ebenfalls das wenigstens eine charakteristische Merkmal aufweist und, dass die Mittel (5, 6) zur optischen und/oder akustischen Wiedergabe die vom Prozessor (7) gefundenen Datei wiedergeben.
2. Unterhaltungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (7) mit dem wenigstens einen charakteristischen Merkmal ein Benutzerprofil ändert.
3. Unterhaltungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur optischen und/oder akustischen Wiedergabe die gefundene Datei als Liste ausgeben.
4. Unterhaltungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur optischen und/oder akustischen Wiedergabe eine Rückmeldung über eine Veränderung des Benutzerprofils ausgeben.
5. Unterhaltungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (7) in Abhängigkeit von der Betätigungsdauer oder der Betätigungshäufigkeit des Bedienelements (2) die Suche nach Daten mit dem wenigstens einen charakteristischen Merkmal durchführt.
6. Unterhaltungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterhaltungsgerät die aktuell wiedergegebenen Daten abspeichert, wenn das Bedienelement betätigt wird.
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