DE10115185A1 - Splittfähige Garne, Fasern oder Filamente und Verfahren zu deren Herstellung sowie Vorrichtung - Google Patents
Splittfähige Garne, Fasern oder Filamente und Verfahren zu deren Herstellung sowie VorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft splittfähige Garne, Fasern und Filamente, ein Verfahren zu deren Herstellung sowie eine Vorrichtung, wobei die Garne, Fasern oder Filamente aus mindestens zwei Elementarfäden eines Polymers A bestehen und jeder zweite Elementarfaden mit dem Polymer B ummantelt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine splittfähige Garne, Fasern oder Filamente, ein
Verfahren zu deren Herstellung sowie eine Vorrichtung.
Aus den Dokumenten JP 07/026454 und US 5,899,785 sind splittfähige Garne,
Fasern oder Filamente bekannt, die aus mindestens zwei Polymertypen
bestehen, die zu einer Phasentrennung untereinander neigen. Vorzugsweise
werden dazu Polyamide und Polyester eingesetzt.
Weiterhin sind aus den Dokumenten EP 0 413 688, US 5,562,930 und FR 2
647 815 Verfahren und Vorrichtungen für die Herstellung von splittfähigen
Garnen, Fasern oder Filamenten mittels eines Schmelzspinnprozesses unter
Verwendung von zwei miteinander unverträglichen Polymeren bekannt. Dabei
werden die einzelnen Polymerschmelzströme durch Verteilerplatten innerhalb
eines Spinnkopfes so geführt, dass die aus dem Spinnkopf austretenden
Fäden aus mehreren Elementarfäden der jeweiligen Polymere bestehen, die
jeweils alternierend - im Querschnitt des Fadens betrachtet - angeordnet sind.
Insbesondere die Verwendung von Polyamide 6.6 als eines der eingesetzten
Polymeren ist mit einem hohen Kostenaufwand für das Ausgangsmaterial
verbunden. Zusätzlich macht dieser Ausgangsstoff eine Trocknung des
Rohstoffes erforderlich, verursacht eine elektrostatische Aufladung während
des Spinnprozesses und neigt zur Vergilbung unter Einwirkung von Licht und
Wärme. Zur Erzielung einer sehr guten Farbechtheit müssen damit hergestellte
splittfähige Garne, Fasern oder Filamente in einem zweiten Schritt gefärbt
werden. Es besteht daher das Bedürfnis, den Mengeanteil einer
Polymerkomponente insbesondere des Polyamidanteil in den splittfähigen
Garnen, Fasern oder Filamenten stark zu verringern. Mit den bekannten
Verfahren deren Herstellung kann jedoch das Gewichtsverhältnis der
eingesetzten Polymeren zueinander nur im Verhältnis von 30 : 70 bis 70 : 30
variiert werden, da sonst keine getrennten Polymersegmente mehr erhalten
werden und damit eine Splittung in Mikrofasern oder -filamente unmöglich wird.
Im Zuge der steigenden Anforderungen an die Flexibilität des Herstellungs
prozesses von splittfähigen Garnen, Fasern oder Filamenten werden solche
gefordert, die hinsichtlich der prozentualen Zusammensetzung der eingesetzten
Polymere und der Feinheit, der in ihnen enthaltenen Elementarfäden einfach
herstellbar sind und die hinsichtlich der dazu notwendigen Änderungen der
Vorrichtung einfach handhabbar sind.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch splittfähige Garne, Fasern oder
Filamente gelöst, die aus mindestens zwei Elementarfäden eines Polymer A
bestehen, wobei jeder zweite Elementarfaden mit dem Polymer B zumindest
soweit teilummantelt ist, dass die Oberfläche des splittfähigen Garns, Faser
oder Filaments alternierende Abschnitte der Polymeren A, B aufweist. Die
erfindungsgemäßen splittfähigen Garne, Fasern oder Filamente gestatten
eine Reduktion des Anteils an Polymer B auf 5 bis 25 Gew.-% und damit die
Herstellung eines weitgehend Polymer einheitlichen Produkts. Daraus
ergeben sich Vorteile hinsichtlich der mechanischen Eigenschaften, der
Wiederverwendbarkeit und Verringerungen der Materialkosten. Die
erfindungsgemäßen splittfähigen Garne, Fasern oder Filamente eignen sich
insbesondere für die Herstellung von textilen Geweben, Gewirken oder
Vliesstolfen.
Die verbleibenden Elementarfäden sind vorzugsweise mit einer
pigmentgefärbten Masse des Polymer A ummantelt, wodurch farbechte
Produkte erhalten werden, die gegenüber den ungefärbten Produkten nur
geringfügige Veränderungen hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften
zeigen, da nur 1 bis 15 Gew.-% vorzugsweise 2 bis 12 Gew.-% der
Elementarfaser als gefärbte Ummantelungskomponente (Master batch)
eingesetzt werden.
Vorzugsweise besitzen sie einen runden, ovalen, flachen, rohr- oder
kreuzförmigen Querschnitt, so dass sie unterschiedlichen Anforderungen
genügen können.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der splittfähigen Garne,
Fasern oder Filamente erfolgt in der Weise, dass die Polymeren A und 8
schmelzflüssig in einen Spinnkopf eingebracht, zu Gruppen von
Elementarfäden verteilt, jeder zweite Elementarfaden mit dem Polymer B
ummantelt, in Spinndüsen zu den splittfähigen Garnen, Fasern oder
Filamenten vereinigt und nachfolgend verstreckt werden. Vorzugsweise
werden die verbleibenden Elementarfäden mit einer pigmentgefärbten Masse
des Polymer A ummantelt. Dabei werden die Gruppen von Elementarfäden
durch Spinndüsen mit runden, ovalen, rechteckigen, ringsegment- oder
kreuzförmigen Auslaßöffnungen gepreßt. Das Verstrecken der splittfähigen
Garne, Fasern oder Filamente erfolgt in einem pneumatischen
Verstreckungsprozeß. Als alternative Verfahren sind die bekannten
mechanischen Verstreckungsprozesse wie die Galettenverstreckung möglich.
Die splittfähigen Garne, Fasern oder Filamente werden in der gleichfalls
erfindungsgemäßen Vorrichtung mittels eines Schmelzspinnprozesses unter
Verwendung von mindestens zwei miteinander unverträglichen Polymeren
hergestellt, in dem sie in einen modular aufgebauten Spinnkopf eingebracht
werden, der aus einer ersten Verteilerplatte besteht, die alternierend
angeordnete Verteilerkanäle besitzt und die Öffnungen zu einer zweiten
Verteilerplatte aufweist, wobei die alternierend angeordneten Verteilerkanäle
der zweiten Verteilerplatte etwa im 90° Winkel zu den Verteilerkanälen der
ersten Verteilerplatte verlaufen und Öffnungen aufweist, die eine dritte
Verteilerplatte mit Polymer versorgt und die die Verbindung zwischen der
zweiten Verteilerplatte und einer ersten Auslassplatte für die Elementarfäden
darstellt, wobei die dritte Verteilerplatte Unterverteilerkanäle besitzt, die sich
über deren gesamte Dicke erstrecken und deren Enden mit der Anzahl der
Austrittsöffnungen für Elementarfäden korrespondieren, und dass danach
eine vierte Verteilerplatte folgt, deren Unterverteilerkanäle sich gleichfalls
über deren gesamte Dicke erstrecken und die zumindest eine
Teilummantelung jedes zweiten Elementarfadens gestatten, dass sich daran
eine zweite Auslassplatte anschließt, deren Austrittsöffnungen für die
Elementarfäden in Gruppen angeordnet sind, in denen die Abstände
zwischen benachbarten Austrittsöffnungen für das Polymer A und das mit 8
ummantelte Polymer A etwa gleich groß sind und die jeweils mit einer Platte
mit Spinndüse in Verbindung stehen, aus denen die Polymere austreten und
zu splittfähigen Garnen, Fasern oder Filamenten mittels einer nachfolgenden
Verstreckungseinrichtung verstreckt werden.
Der erfindungsgemäß modular aufgebaute Spinnkopf lässt in einfacher
Weise durch Austausch der Verteilerplatten und/oder der Auslassplatten
hinsichtlich der in den splittfähigen Garnen, Fasern oder Filamenten enthal
tenen Anzahl beziehungsweise Menge der Elementarfäden variieren. Insbe
sondere kann eine nahezu polymereinheitliche und trotzdem splittfähige
Faser, Filament oder Garn hergestellt werden, weil das dafür notwendige
zum Polymer A unverträgliche Polymer B nur als Trennmantel jeden zweiten
Elementarfaden aus dem Polymer A umgibt. Durch eine asymmetrische
Ummantelung, d. h. eine ungleichmäßige Wandstärke der Ummantelung oder
eine unvollständige Ummantelung kann weiterhin eine Neigung zur
Kräuselung der Splittfilamente erzeugt werden.
Weiterhin gewährleisten die sich über die gesamte Dicke der Verteilerplatte
erstreckenden Unterverteilerkanäle einen guten Durchsatz der Polymere
durch den Spinnkopf und eine vereinfachte Reinigung.
Vorteilerhafterweise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine, bei der
zwischen der vierten Verteilerplatte und der zweiten Auslassplatte eine fünfte
Verteilerplatte angeordnet ist, deren Unterverteilerkanäle sich gleichfalls über
deren gesamte Dicke erstrecken und die die Ummantelung der restlichen
Elementarfäden gestatten, wobei das Polymer C durch Bohrungen in der
dritten und vierten Verteilerplatte sowie der ersten Auslassplatte zur fünften
Verteilerplatte geleitet wird.
Vorzugsweise erfolgt die Ummantelung der restlichen Elementarfäden mit
einer spinngefärbten Masse des den Kern bildenden Polymers, da dadurch in
einfacher Weise die Farbechtheit der Produkte erhöht werden kann, ohne
dass durch den Zusatz der Pigmente die mechanischen Eigenschaften der
Fasern, Filamente oder Garne wesentlich beeinträchtigt wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung besteht darin, dass
die Unterverteilerkanäle der dritten Verteilerplatte für das Polymer A die
kreisförmig darunter angeordneten Austrittsöffnungen der ersten
Auslassplatte mit Polymer versorgen und dass das Polymer B durch eine
dazu zentral angeordnete Öffnung durch die dritte Verteilerplatte und die
erste Auslassplatte zur vierten Verteilerplatte geleitet und über die
Unterverteilerkanäle an jeden zweiten Elementarfaden herangeführt wird.
Besonders bevorzugt ist eine Vorrichtung, bei der die Austrittsöffnungen für
die Elementarfäden in den Gruppen der Auslassplatte etwa kreisförmig
angeordnet sind, wobei eine Gruppe 6, 8, 12, 16, 24, 32 oder 48 Austrittsöff
nungen umfaßt. Mit der Anzahl der Elementarfäden in einer Gruppe, die zu
einem splittfähigen Garn, Faser oder Filament zusammengefaßt werden,
kann die Feinheit der Elementarfäden variiert werden.
Vorzugsweise ist die Vorrichtung weiterhin eine, bei der die Gruppen der
Austrittsöffnungen für die Elementarfäden etwa in konzentrischen Kreisen
angeordnet sind. Die Anordnung in konzentrischen Kreisen gewährleistet
zum einen eine günstige Anströmung der Kühlluft und zum anderen ein
Zusammenführen aller aus einem Spinnkopf austretenden splittfähigen
Garne, Fasern oder Filamenten in eine gemeinsame Verstreckungseinrich
tung.
Die Vorrichtung ist vorzugsweise weiterhin eine, bei der die Durchmesser der
Austrittsöffnungen für die Elementarfäden im Bereich von 0,15 mm bis
0,9 mm liegen.
Besonders bevorzugt ist eine Vorrichtung, bei der die Austrittsöffnungen für
die Polymere unterschiedliche Durchmesser besitzen. Durch die unter
schiedliche Bemessung der Durchmesser für die Austrittsöffnungen kann das
Verhältnis der Polymere in einem splittfähigen Garn, Faser oder Filament
unterschiedlich gestaltet werden.
Weiterhin bevorzugt ist eine Vorrichtung, bei der die Abstände zwischen den
Gruppen der Austrittsöffnungen auf den etwa konzentrischen Kreisen 0,15
bis 0,9 mm und die Abstände zwischen den Kreisen 5 bis 50 mm betragen.
Die entsprechenden Abstände haben sich hinsichtlich der Flächenaus
nutzung und der Stabilität der zweiten Verteilerplatten als günstig erwiesen.
Die Vorrichtung ist vorteilhafter Weise dadurch gekennzeichnet, dass die
Enden der Unterverteilerkanäle der zweiten Verteilerplatte V-förmig verzweigt
sind. Eine entsprechende Ausgestaltung der Unterverteilerkanäle führt zu
einer sehr günstigen Ausnutzung des Platzes ohne strömungstechnische
Nachteile.
Insbesondere ist die erfindungsgemäße Vorrichtung dadurch gekennzeich
net, dass die erste Verteilerplatte die zweite Verteilerplatte und die
Auslassplatte durch ihren Rand durchdringende Bolzen oder Schrauben
ohne Dichtungen oder Dichtungsmassen direkt miteinander verbunden und
zentriert sind. Die erfindungsgemäße Verbindung der ersten Verteilerplatte
mit der zweiten Verteilerplatte und der Auslassplatte gewährleistet einen
dichten Zusammenbau des modularen Spinnkopfes, ohne dass Dichtungen
oder Dichtungsmassen dafür nötig sind.
Die erfindungsgemäßen Verteilerplatten drei, vier und fünf und die
Auslassplatten eins und zwei bestehen aus Metallblechen mit einer Dicke
von 0,2 bis 2,5 mm vorzugsweise 0,5 bis 1,5 mm.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Garnen, Fasern oder
Filamenten ist dadurch gekennzeichnet, dass durch den Einsatz der zweiten
Verteilerplatte mit Unterverteilerkanälen zu 6, 8, 12, 16, 24, 32 oder 48
Austrittsöffnungen die Anzahl der Elementarfäden der splittfähigen Garne,
Fasern oder Filamente variiert wird. Damit ist in sehr ökonomischer Weise
nur durch den Austausch eines Bauelements die Herstellung von splittfähi
gen Garnen, Fasern oder Filamenten aus der entsprechenden Anzahl
Elementarfäden möglich.
Vorzugsweise erfolgt das Verfahren zur Herstellung von splittfähigen Garnen,
Fasern oder Filamenten in der Weise, dass durch den Einsatz einer
Auslassplatte mit unterschiedlichen Durchmessern der Austrittsöffnungen für
die Polymere das Massenverhältnis der Polymere A zu B durch Austausch
der Auslassplatte variiert wird. Damit lassen sich in weiten Bereichen das
Zusammensetzungsverhältnis der splittfähigen Garne, Fasern oder Filamente
einstellen. Weiterhin lassen sich durch den Einsatz der fünften Verteilerplatte
zwei unterschiedlich ummantelte Elementarfäden herstellen. Vorzugsweise
erfolgt mit der fünften Verteilerplatte eine Ummantelung mit gefärbtem
Polymer.
Die Erfindung wird nachfolgend an drei schematischen Abbildungen näher
erläutert.
Es zeigen
Abb. 1,2 - Querschnitte durch mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vor
richtung erzeugte Garne, Fasern oder Filamente,
Abb. 3 bis Abb. 6 - Spinndüsenformen für die Fasern, Filamente oder Garne,
Abb. 7 - Schnitt durch einen schematisch dargestellten Spinnkopf,
Abb. 8 Teilausschnitt aus dem obersten Teil eines Spinnkopfes mit
Zuleitung und Filtrationseinrichtung,
Abb. 9 - Teilausschnitt der ersten Verteilerplatte mit Verteilerkanälen für
drei unterschiedliche Polymerströme,
Abb. 10 - Querschnitt durch die erste Verteilerplatte,
Abb. 11 - Querschnitt durch die zweite Verteilerplatte,
Abb. 12 - Teilausschnitt der zweiten Verteilerplatte mit Verteilerkanälen
für drei unterschiedliche Polymerströme,
Abb. 13 - Teilausschnitt der dritten Verteilerplatte mit Unterverteiler
kanälen zu acht Elementarfäden,
Abb. 14 - Teilausschnitt der ersten Auslassplatte mit zentraler Durchlass
öffnung für das Polymer B,
Abb. 15 - Teilausschnitt der vierten Verteilerplatte mit Unterverteiler
kanälen zur symmetrischen Ummantelung jedes zweiten
Elementarfadens,
Abb. 16 Teilausschnitt aus Abb. 15 mit einem Unterverteilerkanal
zur asymmetrischen Ummantelung jedes zweiten Elementar
fadens,
Abb. 17 - Teilausschnitt der fünften Verteilerplatte mit Unterverteiler
kanälen zu den restlichen Elementarfäden,
Abb. 18 - Teilausschnitt der zweiten Auslassplatte,
Abb. 19, 20 Querschnitte durch Garne, Fasern oder Filamente gemäß dem
Stand der Technik.
Abb. 1, 2 zeigen Querschnitte durch ein mit dem erfindungsgemäßen Spinn
kopf 1 hergestellte splittfähige Garne, Fasern oder Filamente, die Elementar
fäden 16, 21 aufweisen und im Wesentlichen aus dem Polymer A bestehen.
Während Abb. 1 symmetrisch ummantelte Elementarfäden 16, 21 zeigt, sind
in Abb. 2 asymmetrisch ummantelte Elementarfäden 16 dargestellt. Die
Elementarfäden 21 in Abb. 1 sind zusätzlich mit dem Polymer C, d. h. einem
mit Pigmenten spinngefärbten Polymer A ummantelt. Die Polymere A, B
sowie gegebenenfalls C strömen im Wesentlichen in vertikaler Richtung
durch den Spinnkopf 1.
Abb. 3 bis 6 zeigen mögliche Spinndüsenformen 18. Dabei werden mit einer
Spinndüse 18 gemäß Abb. 14 splittfähige Garne, Fäden oder Filamente mit
einem in Abb. 13 gezeigten Querschnitt, mit einer zusätzlichen Spinnplatte
27 gemäß Abb. 15 werden splittfähige Hohl-Garne, -Fäden oder -Filamente,
mit einer Spinndüse 18 gemäß Abb. 16 werden splittfähige Flach-Garne, -
Fäden oder -Filamente und mit einer Spinndüse 18 gemäß Abb. 17 werden
splittfähige, tetralobale Garne, Fäden oder Filamente erhalten.
Abb. 7 zeigt einen Schnitt durch einen schematisch dargestellten modularen
Spinnkopf 1 mit unterschiedlichen Zuleitungen für die Polymere A, B und ein
als C bezeichnetes spinngefärbtes Polymer A, die in Kammern 25 filtriert und
mittels einer Zuführplatte 26 in die erste Verteilerplatte 2 (Abb. 9) mit Vertei
lerkanälen 3 geleitet werden. Von den Verteilerkanälen 3 aus werden durch
Öffnungen 4 die darunter liegende zweiten Verteilerplatte 5 (Abb. 11) und
deren etwa im Winkel von 90° zu den Verteilerkanälen 3 verlaufenden
Verteilerkanäle 6 mit den Polymeren A und B sowie gegebenenfalls C beauf
schlagt. Über Öffnungen 7 werden die Polymere zur dritten Verteilerplatte 8
(Abb. 13) geleitet, wobei das Polymer A durch die Unterverteilerkanäle 10 zu
den Auslassöffnungen 11 für die Elementarfäden 16 der ersten Auslassplatte
9 (Abb. 14) geleitet werden. Durch eine zentrale Öffnung 24 wird eine vierte
Verteilerplatte 12 (Abb. 15, 16) mit dem Polymer B versorgt. Das Polymer B
dient der Ummantelung jedes zweiten Elementarfadens 16. Diese erfolgt
über die Unterverteilerkanäle 13 der vierten Verteilerplatte 12. Anschließend
folgt eine zweite Auslassplatte 14 (Abb. 18), deren Austrittsöffnungen 11, 15
für die Elementarfäden 16, 22 in Gruppen angeordnet sind, in denen die
Abstände zwischen benachbarten Austrittsöffnungen 11, 15 für das Polymer
A und das mit B ummantelte Polymer A etwa gleich groß sind und die jeweils
mit einer Platte 17 mit Spinndüse 18 in Verbindung stehen, aus denen die
Polymere austreten und zu splittfähigen Garnen, Fasern oder Filamenten 19
mittels einer nachfolgenden, nicht dargestellten Verstreckungseinrichtung
verstreckt werden. Zur Ummantelung der restlichen Elementarfäden 22 ist
eine fünfte Verteilerplatte 20 (Abb. 17) vorgesehen, die zwischen die vierte
Verteilerplatte 12 und die zweite Auslassplatte 14 eingefügt wird und über
Unterverteilerkanäle 21 das spinngefärbte Polymer C an die noch nicht
ummantelten Elementarfäden 22 heranführt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von fünf Beispielen näher erläutert.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden 12 segmentige (12-Pie)
Fasern mit einem Titer von 2,5 dtex erzeugt und zu einem Flor abgelegt, der
durch Wasserstrahlbehandlung bei einem Druck von 200 bar Wasserdruck
und mit Hilfe von 6 Wasserstrahlbalken zu 98% in die Elementarfäden
gesplittet und verfestigt wird. Als Polymer A wird ein ungefärbtes
Polyethylenterephthalat (PET) und als Polymer B ein massegefärbtes
Polyamid 6 (PA6) eingesetzt, wobei das Gewichtsverhältnis des Polymer A
zum Polymer B in den ummantelten Elementarfäden 80 : 20 Gew.-% beträgt.
Es wurden schwarze Farbpigmente eingesetzt und eine nachträgliche
Färbung des PET vorgenommen. Mit einem Flächengewicht von 80 bis 200
g/m2 ist der erhaltene Vliesstoff aufgrund seiner hohen Farbechtheit, seiner
mechanischen Eigenschaften und nahezu Polymerreinheit sehr gut für
Anwendungen im Fahrzeugbau geeignet.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden 18 segmentige (18-Pie)
Fasern mit einem Titer von 2,5 dtex erzeugt und zu einem Flor abgelegt, der
durch Wasserstrahlbehandlung bei einem Druck von 300 bar Wasserdruck
und mit Hilfe von 4 Wasserstrahlbalken zu 98% in die Elementarfäden
gesplittet und verfestigt wird. Als Polymer A wird ein mit 3 Gew.-%
Farbmasterbatch massegefärbtes Polyethylenterephthalat (PET) und als
Polymer B ein gleichfalls mit 3 Gew.-% Farbmasterbatch massegefärbtes
Polyamid 6.6 (PA6.6) eingesetzt, wobei das Gewichtsverhältnis des Polymer
A zum Polymer 8 in den ummantelten Elementarfäden 90 : 10 Gew.-%
beträgt. Als Farbstoff wurden Rhenol Blau eingesetzt. Mit einem
Flächengewicht von 10 bis 120 g/m2 ist der erhaltene Vliesstoff aufgrund
seiner hohen Farbechtheit und seiner mechanischen Eigenschaften sehr gut
als Wischtuch geeignet.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden 12 segmentige (12-Pie)
Fasern mit einem Titer von 2,5 dtex erzeugt und zu einem Flor abgelegt, der
durch Wasserstrahlbehandlung bei einem Druck von 300 bar Wasserdruck
und mit Hilfe von 4 Wasserstrahlbalken zu 98% in die Elementarfäden
gesplittet und verfestigt sowie anschließend durch Kalandrierung geglättet
wird. Als Polymer A wird ein mit 3 Gew.-% Farbmasterbatch massegefärbtes
Polyethylenterephthalat (PET) und als Polymer B ein gleichfalls mit 3 Gew.-%
Farbmasterbatch massegefärbtes Polyamid 6.6 (PA6.6) eingesetzt, wobei
das Gewichtsverhältnis des Polymer A zum Polymer B in den ummantelten
Elementarfäden 90 : 10 Gew.-% beträgt. Als Farbstoff wurden Rhenol Blau
eingesetzt. Die Oberfläche wurde anschließend noch durch eine weitere
Kalandrierung mit einer strukturierten Walze mit einer Leinenstruktur
versehen. Mit einem Flächengewicht von 80 bis 250 g/m2 ist der erhaltene
Vliesstoff aufgrund seiner hohen Farbechtheit und seiner mechanischen
Eigenschaften sehr gut für die Herstellung von Arbeitsbekleidung geeignet.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden 16 segmentige (16-Pie)
Fasern mit einem Titer von 3,0 dtex erzeugt und zu einem Flor abgelegt, der
durch Wasserstrahlbehandlung bei einem Druck von 200 bar Wasserdruck
und mit Hilfe von 4 Wasserstrahlbalken zu 98% in die Elementarfäden
gesplittet und verfestigt wird. Als Polymer A wird ein ungefärbtes
Polyethylenterephthalat (PET) und als Polymer B ein ungefärbtes Polyamid
6.6 (PA6.6) eingesetzt, wobei das Gewichtsverhältnis des Polymer A zum
Polymer B in den ummantelten Elementarfäden 50 : 50 Gew.-% beträgt. Mit
einem Flächengewicht von 50 bis 180 g/m2 ist der erhaltene Vliesstoff
aufgrund seiner hohen Farbechtheit und seiner mechanischen Eigenschaften
sehr gut als Gardine oder Vorhang geeignet.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden 18 segmentige (18-Pie)
Fasern mit einem Titer von 2,5 dtex erzeugt und zu einem Flor abgelegt, der
durch Wasserstrahlbehandlung bei einem Druck von 200 bar Wasserdruck
und mit Hilfe von 4 Wasserstrahlbalken zu 98% in die Elementarfäden
gesplittet und verfestigt wird. Als Polymer A wird ungefärbtes
Polyethylenterephthalat (PET) und als Polymer B ein ungefärbtes
Polypropylen (PP) eingesetzt, wobei das Gewichtsverhältnis des Polymer A
zum Polymer B in den ummantelten Elementarfäden 50 : 50 Gew.-% beträgt.
Mit einem Flächengewicht von 15 bis 100 g/m2 ist der erhaltene Vliesstoff
aufgrund seiner weichen und flauschigen Beschaffenheit sowie seiner
mechanischen Eigenschaften sehr gut als Filtrationsmedium und für
hygienische Anwendungen geeignet.
Claims (21)
1. Splittfähige Garne, Fasern oder Filamente aus miteinander
unverträglichen Polymeren A, B, dadurch gekennzeichnet, dass die
Garne, Fasern oder Filamente aus mindestens zwei Elementarfäden
eines Polymer A bestehen, wobei jeder zweite Elementarfaden B
zumindest soweit teilummantelt ist, dass die Oberfläche des splittfähigen
Garns, Faser oder Filaments alternierende Abschnitte der Polymeren A, B
aufweist.
2. Splittfähige Garne, Fasern oder Filamente nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die verbleibenden Elementarfäden mit einer
pigmentgefärbten Masse des Polymer A ummantelt sind.
3. Splittfähige Garne, Fasern oder Filamente nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass sie einen runden, ovalen, flachen, rohr-
oder kreuzförmigen Querschnitt besitzen.
4. Verfahren zu deren Herstellung splittfähiger Garne, Fasern oder
Filamente nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Polymeren A und B schmelzflüssig in einen Spinnkopf
eingebracht, zu Gruppen von Elementarfäden verteilt, jeder zweite
Elementarfaden mit dem Polymer B zumindest teilummantelt, in
Spinndüsen zu den splittfähigen Garnen, Fasern oder Filamenten
vereinigt und nachfolgend verstreckt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
verbleibenden Elementarfäden mit einer pigmentgefärbten Masse des
Polymer A ummantelt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Gruppen von Elementarfäden durch Spinndüsen mit runden, ovalen,
rechteckigen, ringsegment- oder kreuzförmigen Auslaßöffnungen gepreßt
werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die splittfähigen Garne, Fasern oder Filamente in einem
pneumatischen Verstreckungsprozess verstreckt werden.
8. Vorrichtung zur Herstellung von splittfähigen Garnen, Fasern oder
Filamenten mittels eines Schmelzspinnprozesses unter Verwendung von
miteinander unverträglichen Polymeren, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens zwei Polymere A, B in einen modular aufgebauten Spinnkopf
(1) eingebracht werden, der aus einer ersten Verteilerplatte (2) besteht,
die alternierend angeordnete Verteilerkanäle (3) besitzt und die Öffnun
gen (4) zu einer zweiten Verteilerplatte (5) aufweist, wobei die alternie
rend angeordneten Verteilerkanäle (6) der zweiten Verteilerplatte (5)
etwa im 90° Winkel zu den Verteilerkanälen (3) der ersten Verteilerplatte
(2) verlaufen und Öffnungen (7) aufweist, die eine dritte Verteilerplatte (8)
mit Polymer versorgt und die die Verbindung zwischen der zweiten
Verteilerplatte (5) und einer ersten Auslassplatte (9) für die Elementar
fäden (16) darstellt, wobei die dritte Verteilerplatte (8) Unterverteiler
kanäle (10) besitzt, die sich über deren gesamte Dicke erstrecken und
deren Enden mit der Anzahl der Austrittsöffnungen (11) für Elementar
fäden (16) korrespondieren, und dass danach eine vierte Verteilerplatte
(12) folgt, deren Unterverteilerkanäle (13) sich gleichfalls über deren
gesamte Dicke erstrecken und die Ummantelung jedes zweiten
Elementarfadens (16) gestatten, dass sich daran eine zweite
Auslassplatte (14) anschließt, deren Austrittsöffnungen (15) für die
Elementarfäden (16) in Gruppen angeordnet sind, in denen die Abstände
zwischen benachbarten Austrittsöffnungen (15) für das Polymer A und
das mit B ummantelte Polymer A etwa gleich groß sind und die jeweils
mit einer Platte (17) mit Spinndüse (18) in Verbindung stehen, aus denen
die Polymere austreten und zu splittfähigen Garnen, Fasern oder
Filamenten (19) mittels einer nachfolgenden Verstreckungseinrichtung
verstreckt werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
der vierten Verteilerplatte (12) und der zweiten Auslassplatte (14) eine
fünfte Verteilerplatte (20) angeordnet ist, deren Unterverteilerkanäle (21)
sich gleichfalls über deren gesamte Dicke erstrecken und die die
Ummantelung der restlichen Elementarfäden (22) gestatten, wobei das
Polymer C durch Bohrungen (23) in der dritten und vierten Verteilerplatte
(8, 12) sowie der ersten Auslassplatte (9) zur fünften Verteilerplatte (20)
geleitet wird.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeich
net, dass die Unterverteilerkanäle (10) der dritten Verteilerplatte (8) für
das Polymer A die kreisförmig darunter angeordneten Austrittsöffnungen
(11) der ersten Auslassplatte (9) mit Polymer versorgen und dass das
Polymer B durch eine dazu zentral angeordnete Öffnung (24) durch die
dritte Verteilerplatte (8) und die erste Auslassplatte (9) zur vierten
Verteilerplatte (12) geleitet und über die Unterverteilerkanäle (13) an
jeden zweiten Elementarfaden (16) herangeführt wird.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (11, 15) für die
Elementarfäden (16, 22) in den Gruppen der zweiten Auslassplatte (14)
etwa kreisförmig angeordnet sind, wobei eine Gruppe 6, 8, 12, 16, 24, 32
oder 48 Austrittsöffnungen (11, 15) umfaßt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gruppen der Austrittsöffnungen (11, 15) für die
Elementarfäden (16, 22) etwa in konzentrischen Kreisen angeordnet
sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Durchmesser der Austrittsöffnungen (11, 15)
für die Elementarfäden (16, 22) im Bereich von 0,15 mm bis 0,9 mm
liegen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Austrittsöffnungen (11, 15) für die Polymere unterschiedliche Durchmes
ser besitzen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abstände zwischen den Gruppen der
Austrittsöffnungen (11, 15) auf den etwa konzentrischen Kreisen 0,15 bis
0,9 mm und die Abstände zwischen den Kreisen 5 bis 50 mm betragen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden
der Unterverteilerkanäle (10) der dritten Verteilerplatte (8) V-förmig
verzweigt sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verteilerplatten (2, 5, 8, 12, 20), die
Auslassplatten (9, 14) und die Platte (17) mit Spinndüsen (18) durch
ihren Rand durchdringende Bolzen oder Schrauben direkt miteinander
verbunden und zentriert sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verteilerplatten (8, 12, 20) und die
Auslassplatten (9, 14) aus Metallblechen mit einer Dicke von 0,2 bis 2,5
mm bestehen.
19. Verfahren zur Herstellung von splittfähigen Garnen, Fasern oder
Filamenten mittels einer Vorrichtung gemäß einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Einsatz
der dritten Verteilerplatte (8) mit Unterverteilerkanälen (10) zu 6, 8, 12,
16, 24, 32 oder 48 Austrittsöffnungen (11, 15) die Anzahl der Elemen
tarfäden (16, 22) der splittfähigen Garne, Fasern oder Filamente (19)
variiert wird.
20. Verfahren zur Herstellung von splittfähigen Garnen, Fasern oder Fila
menten mittels einer Vorrichtung gemäß einem oder mehrerer der
Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Einsatz
der fünften Verteilerplatte (20) zwei unterschiedlich ummantelte
Elementarfäden (16, 22) hergestellt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass mit der
fünften Verteilerplatte (20) eine Ummantelung mit gefärbtem Polymer
erfolgt.
Priority Applications (4)
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| DE10115185A DE10115185A1 (de) | 2001-03-27 | 2001-03-27 | Splittfähige Garne, Fasern oder Filamente und Verfahren zu deren Herstellung sowie Vorrichtung |
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| EP02719781A EP1373606A1 (de) | 2001-03-27 | 2002-02-08 | Splittfähige garne, fasern oder filamente und verfahren zur deren herstellung sowie vorrichtung |
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| DE10115185A DE10115185A1 (de) | 2001-03-27 | 2001-03-27 | Splittfähige Garne, Fasern oder Filamente und Verfahren zu deren Herstellung sowie Vorrichtung |
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