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DE10114341A1 - Verfahren zum Vermahlen und Bleichen von cellulosehaltigem Material - Google Patents

Verfahren zum Vermahlen und Bleichen von cellulosehaltigem Material

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DE10114341A1
DE10114341A1 DE2001114341 DE10114341A DE10114341A1 DE 10114341 A1 DE10114341 A1 DE 10114341A1 DE 2001114341 DE2001114341 DE 2001114341 DE 10114341 A DE10114341 A DE 10114341A DE 10114341 A1 DE10114341 A1 DE 10114341A1
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Abstract

Bei einem Verfahren zum Vermahlen und Bleichen von zu Partikeln verkleinertem cellulosehaltigem Material mit einem Bleichmittel wie Wasserstoffperoxid werden die Partikel bei einem Feststoffgehalt von mehr als 60% mit dem Bleichmittel versetzt und in einem Gasstrahl hoher Geschwindigkeit suspendiert durch gegenseitigen Anprall und Abrieb während der Einwirkung des Bleichmittels vermahlen.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren der dem Oberbegriff des An­ spruchs 1 entsprechenden Art sowie einer Reihe von Verwendungen der nach diesem Verfahren hergestellten Produkte.
Ein gattungsgemäßes Verfahren geht aus der US-PS 4 029 543 hervor. Bei dem bekannten Verfahren werden Holzfasern in einem Schleifer freigesetzt und bilden eine faserige Pulpe. Diese Pulpe wird mit einem Peroxid enthal­ tenden Bleichmittel als einzigem Bleichmittel behandelt. Die mechanische Freisetzung der Fasern erfolgt in Gegenwart der verbrauchten Bleichflüssig­ keit aus der Peroxid-Bleichstufe.
Das bekannte Verfahren ist im Hinblick auf den Bleichmittelverbrauch und die Durchsatzleistung sowie die Feinheit des entstehenden gebleichten Produkts verbesserungsfähig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Verbesserungen des be­ kannten Verfahrens zu Wege zu bringen.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung ge­ löst.
Es wurde gefunden, dass bei dem erfindungsgemäßen Verfahren das Aus­ gangsmaterial mit hoher Feststoffdichte bearbeitet werden kann, die mehr als 60%, gemäß Anspruch 2 sogar mehr als 75% betragen kann. Der Rest auf 100% ist Wasser, das zum Teil aus dem Material, z. B. dem Holz, selbst stammt, zum Teil aus dem aufgesprühten wäßrigen Bleichmittel. In vielen Fällen reicht das im Holz vorhandene Wasser schon aus und bedarf es kei­ ner reinen Wasserzugabe. Die mit dem Bleichvorgang gleichzeitige Ver­ mahlung öffnet ständig neue Bruch- oder Trennflächen der Partikel, die von dem Bleichmittel benetzt werden. Es erfolgt also eine durchgreifende Bleiche des ganzen Volumens der Partikel bei gleichzeitiger Verringerung der benö­ tigten Bleichmittelmenge, was nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine Bedeutung für die Entsorgung und Umweltbelastung hat. Die Mahlung muss allerdings in einer bestimmten Weise erfolgen, die an das Mahlgut "Partikel aus natürlichem cellulosischen Material" angepaßt ist. Diese Partikel sind weder gummiartig noch so spröde wie mineralisches Material. Mit Schneidmühlen und Strahlmühlen läßt sich der erfindungsgemäße Effekt nicht erreichen. Für Ausgangsmaterialien einer gewissen mittleren Härte oder Weichheit, wie man sie bei natürlichen cellulosischen Materialien wie z. B. Holz vorauszusetzen hat, kommen vielmehr Schlag- und Schleuder­ mühlen in Betracht, die auf einem Rotor sitzende, mit hoher Geschwindigkeit umlaufende Mahlorgane wie Schlagleisten, Hämmer, Arme, Stifte oder Na­ sen aufweisen, die das Aufgabegut im Flug durch Schlag und Prall, nicht aber schneidend oder durch Druck gegen eine Unterlage zerkleinern. Zur Frage der Mühlen wird auf das Buch von Vauck und Müller "Grundoperatio­ nen chemischer Verfahrenstechnik" 10. Auflage (1994) Deutscher Verlag für die Grundstoffindustrie Leipzig Stuttgart S. 324-328 verwiesen.
Der hohe Feststoffgehalt beim Mahlen hat die Wirkung, daß die Mahlung we­ sentlich intensiver erfolgt als etwa in einer wäßrigen Phase. Es handelt sich um eine fast trockene Mahlung. Die gleichzeitige Einwirkung erheblicher me­ chanischer und chemischer Energie auf die Partikel liefert eine Vielzahl von Bruch- und Trennflächen, somit eine Erhöhung der Oberfläche und ein Dif­ fundieren der Bleichmittel in das Innere der Partikel. Die Bleichbehandlung erfaßt das ganze Partikel-Volumen.
Ein wichtiger Aspekt der Erfindung ist Gegenstand des Anspruchs 3, wonach die Vermahlung derart erfolgt, dass die Partikel kurzzeitig einer starken Tem­ peraturerhöhung unterzogen werden, z. B. auf 150 bis 180°C (Anspruch 4).
Diese Temperaturerhöhung kann durch den Mahlvorgang zustande kommen, aber auch durch äußere Mittel unterstützt werden. Sie erhöht bedeutend die Wirksamkeit des Bleichmittels und fördert somit den Bleichvorgang. Durch die Temperaturerhöhung verdampft Wasser und nimmt die Bleichmittel-, z. B. H2O2-Konzentration, an den Partikeln zu.
Gemäß Anspruch 5 empfiehlt es sich, dass der bleichenden Vermahlung ei­ ne Windsichtung überlagert ist. Im Falle des H2O2 durchläuft dieses mehrere reaktive Zwischenstufen und zerfällt an den Partikeln, so daß kein Problem mit mit verbleibenden Restmengen von H2O2 entstehen,.
Die bleichende Vermahlung erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess, wobei der Mühle ständig Ausgangsmaterial zugeführt und ständig gebleichtes Pro­ dukt aus der Mühle abgezogen wird. Um zu vermeiden, dass der Mahlvor­ gang, der mit einem vielmaligen Umlauf des Produkts durch die Mühle einher geht, durch mitgeschleppte nicht zerkleinerbare größere Partikel belastet wird, müssen letztere fortlaufend aus dem Mahlgut ausgesondert werden, was durch die Windsichtung geschieht.
Die Vermahlung kann vorteilhaft gemäß Anspruch 6 in einer Mühle erfolgen, die beim Mahlvorgang viel Luft durchzieht, um die Trocknung des Mahlguts noch in der Mühle voranzutreiben. Auf diese Weise können in einer Maschi­ ne Bleichung, Mahlung und Trocknung erfolgen und wird ein weitgehend trockenes gegebenenfalls H2O2-freies Endprodukt erhalten.
Es empfiehlt sich, die der Mühle beim Mahlvorgang zugeführte Luft zu behei­ zen (Anspruch 7), bei Holz insbesondere so hoch, daß das Lignin des Holzes zu erweichen beginnt (Anspruch 8). Dadurch stellt sich eine in bestimmten Fällen erwünschte Fibrillierung des Materials ein.
Eine Ausgestaltung der Erfindung gemäß Anspruch 9 sieht vor, dass durch Beeinflussung des Wassergehaltes des Mahlguts innerhalb der durch die nach Anspruch 1 bzw. 2 gegebenen Grenzen des Feststoffgehalts die Aus­ bildung des Endprodukts gesteuert wird. So ergibt eine feuchtere Fahrweise ein wolligeres Produkt, eine trockenere Fahrweise einen höheren Anteil an Faserverkürzung und damit ein pulverigeres Produkt.
Der Einsatz an Wasserstoffperoxid kann 0,1 bis 15%, insbesondere 0,5 bis 4 % betragen (Anspruch 10) und ist also relativ gering, wobei gemäß Anspruch 11 die Umsetzung des Wasserstoffperoxids 80 bis 99, 99% betragen kann, d. h. die Menge an Wasserstoffperoxid fast quantitativ zur Wirkung kommt.
Der Verbrauch an Bleichaktivator kann weniger als 0,5% betragen (An­ spruch 12).
Gemäß Anspruch 13 können dem Bleichmittel weniger als 3% Alkalien oder Natriumcarbonat (Soda) sowie weitere Hilfsmittel wie TAED oder Peressig­ säure zugesetzt sein.
Ein wichtiger Aspekt ist Gegenstand des Anspruchs 14, wonach die mittlere Verweilzeit in der Mühle nur 1 bis 3 Minuten beträgt.
Die Partikel verlassen die Mühle also relativ schnell, was gleichbedeutend mit einem entsprechend erhöhten Durchsatz ist.
Vor dem Vermahlen kann eine Chemikalien- und/oder Enzymbehandlung des Ausgangsmaterials stattfinden (Anspruch 15), die das Ausgangsmaterial schon vorkonditioniert. Hierbei kann das neutrale oder schwach alkalische Ausgangsmaterial vor der Abmischung mit Wasserstoffperoxid und den Bleichaktivatoren bei 20 bis 65°C über 3 bis 90 Stunden mit handelsüblichen Xylanase-Bleichenzymen, wie sie für die Kraftzellstoffbleiche eingesetzt wer­ den umgesetzt werden (Anspruch 16).
Xylanasen sind spezielle Hemicellulasen, welche im Holz enthaltene Poly­ saccharide des Typs Heteroxylan in wasserlösliche niedermolekulare Ver­ bindungen (Pentose, Xylose) abbauen können. Dadurch wird auf dem Parti­ kel eine größere Oberfläche geschaffen und die Wirkung der nachfolgenden Bleiche verbessert.
Es kann vorteilhaft sein, die das Ausgangsmaterial bildenden Partikel des cellulosehaltigen Materials vor dem Vermahlen zu verdichten (Anspruch 17).
Diese Verdichtung kann über eine Pelettpresse mit Ring- oder Flachmatritze, über einen Granulier-Kompaktor, eine Brikettieranlage oder über Walzen­ druck erfolgen.
Die als cellulosehaltiges Material eingesetzten Ausgangstoffe können sehr vielfältiger Natur sein. Ein wesentliches Beispiel für als Ausgangsstoff in Be­ tracht kommendes cellulosehaltiges Material ist Holz (Anspruch 18), insbe­ sondere rindenfreies Fichte- oder Tannenholz (Anspruch 19), weil sich die­ ses leicht mahlen bzw. fibrilieren lässt. Es kommen aber auch Stroh (An­ spruch 20), Getreideschalen (Hafer, Reis, Dinkel), Walnuss-Schalenmehl (Anspruch 22) oder Einjahrespflanzen (Anspruch 23) in Betracht, wobei letz­ tere gemäß Anspruch 24 Roh-Baumwolle, alkalisch extrahierte Roh- Baumwolle, Ramie, Sisal, Jute, Weizenstroh, Olivenkernmehl, Kokosscha­ lenmehl, Kokosfaser, Kaffeebohnen- oder Kakaoextrakt-Rückstand sowie Hartgräser umfassen.
Gemäß Anspruch 25 können auch bereits bearbeitete Cellulosen verwendet werden, z. B. extrahierte Cellulose (EFC), Deinking-Stoff oder technische Cellulosen aus der Papier-, Zellstoff-, Karton- oder Hygieneartikel-Industrie. Auch können gemäß Anspruch 27 demineralisierte Getreidereste, Reis, Stroh und ähnliche Materialien eingesetzt werden, wie sie in der Futtermittel- Industrie als Extraktrückstand anfallen.
Ebenso vielfältig wie die möglichen Ausgangsmaterialien des erfindungsge­ mäßen Verfahrens sind die Verwendungen der Verfahrensprodukte.
So kann gemäß Anspruch 28 ein aus rindenfreien Weichholz-Chips (Fichte, Tanne), Deinking-Stoff oder technischer Cellulose mittels des erfindungsge­ mäßen Verfahrens gewonnenes Produkt als Holzschliff- und CTMP-Teiler­ satz für die Kartonagen-Industrie dienen.
Gemäß Anspruch 29 kann eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren aus Fichtenholz gewonnenes Produkt mit 50 bis 150 µm Faserlänge, einen Schüttgewicht von 90 bis 130 g/L sowie einem Weißgrad von 65 bis 69% ISO als Armierungsfaser bei der Papierherstellung dienen. Nach dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren gebleichte und gemahlte Holzfasern der Faser­ länge von 50 bis 150 µm respektive 150 bis 600 µm können auch Papierma­ schienen, auf Pulpern und Dispergern der Kartonagen-Industrie sowie als Extender für Deinking-Stoffe eingesetzt werden.
Ein nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gewonnenes Fichtenholzmehl mit weniger als 5% Siebrückstand auf 32 µm, D50 15 bis 20 µm, 220 bis 330 g/L Schüttgewicht und einem Weißgrad von 67 bis 72% ISO kann gemäß Anspruch 31 bei der Herstellung von Papier, Faltschachtelkarton, sonstigem Verpackungskarton, für Dekorpapier, Papierchemikalien, Durchschreibepapier, Polyurethan-Leder, Schweißelektroden, Kunststoff-Folien, Biopolymere, PP-Extrudate und Laminierharze eingesetzt werden.
Eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gewonnene Getreidefaser aus demineralisierten, mit Salpetersäure, Schwefelsäure und/oder anderen Mine­ ralsäuren umgesetzten Getreideresten, Reisstroh, Haferspelzen gewonnenes Produkt kann gemäß Anspruch 32 als diätetische Lebensmittelfaser, als Ver­ dicker in Ballaststoff-Drinks sowie für Nahrungsergänzungsmittel-Tabletten eingesetzt werden.
Die gleichen Getreidefasern können in der Anschwemmfiltration sowie als Entwässerungshilfsmittel oder Presshilfsmittel in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden.
Gemäß Anspruch 34 kann eine α-Cellulose, welche nach dem erfindungs­ gemäßen Verfahren aus Hartholz-Extraktionsrückstand gewonnen wurde und ein Weißgrad von mindestens 78% ISO bei einem α-Cellulosegehalt von über 90% aufweist, für die Herstellung von mikrokristalliner Cellulose (MCC), insbesondere für die Pharma-Industrie (Direkttablettierung) sowie für PU- Leder eingesetzt werden.
Gemäß Anspruch 35 kann eine solche α-Cellulose auch für die Herstellung von Cellulosegelen aus mikrokristalliner Cellulose eingesetzt werden.
Gemäß Anspruch 36 kann ein feines hell-beiges Walnuss-Schalenmehl mit 300 bis 800 µm Partikelgröße und einem Schüttgewicht von 350 bis 500 g/L sowie einem Weißgrad von 54 bis 68% ISO vorteilhaft für Handwaschpasten sowie für die Rommelung von Metallteilen Verwendung finden.
Gemäß Anspruch 37 kann eine teilweise lösliche Getreidefaser aus demine­ ralisierten, mit Salpetersäure, Schwefelsäure und/oder weiteren Mineralsäu­ ren umgesetzten Getreideresten, Reisstroh, Haferspelzen, die auch extra­ hiert sein können für die Herstellung von Getreidefasergelen auf MCC-Basis als Synergist zu Xanthan, CMC und anderen handelsüblichen Hydrokolloiden Anwendung finden.
Die Erfindung bezieht sich auch auf einige spezielle Produkte, die nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 37 gewonnen wurden.
Gemäß Anspruch 38 handelt es sich um eine Armierungsfaser für die Pa­ pierherstellung, welche aus Fichtenholz gewonnen worden ist, eine Faser­ länge von 50 bis 150 µm, ein Schüttgewicht von 90 bis 130 g/L sowie einen Weißgrad von 65 bis 69% ISO aufweist.
Ein weiteres derartiges Produkt ist gemäß Anspruch 39 ein mikrofeines hell­ beiges Fichtenholzmehl mit < 5% Siebrückstand auf 32 µm, D50 15 bis 20 µm, 220 bis 330 g/L Schüttgewicht und einem Weißgrad von 67 bis 72% ISO.
Anspruch 40 ist auf ein feines hell-beiges Walnuss-Schalenmehl mit 300 bis 800 µm Partikelgröße, 350 bis 500 g/l Schüttgewicht und einem Weißgrad von 54 bis 68% ISO gerichtet.
Anspruch 41 betrifft eine rohweiße α-Cellulose aus Hartholz- Extraktionsrückstand mit einem Weißgrad von mindestens 78% ISO bei ei­ nem α-Cellulosegehalt von über 90%.
Anspruch 42 betrifft eine rohweiße teilweise lösliche Getreidefaser aus demi­ neralisierten, mit Salpetersäure, Schwefelsäure und/oder weiteren Mineral­ säure umgesetzten Getreideresten sowie Reisstroh und Haferspelzen, die auch extrahiert sein können.
Ausführungsbeispiel
In einem Produktionsversuch zur Bleiche von Fichtenholz wurde eine Charge von 2750 kg peroxidgebleichten Holzfasern hergestellt.
Rohstoff: grobe rindenfreie Fichtenholz-Partikel (1-5 mm), mit einer Mischung aus Wasserstoffperoxid (35%ig) und verdünnter TAED-Soda-Lösung vorbe­ handelt (Schüttgewicht-Mischung 131 g/L, Feuchte 22%). Die Einsatzmenge in der Behandlungslösung betrug 3-4% techn. Wasserstoffperoxid + 0,5% TAED + 0,5% Natriumcarbonat, jeweils bezogen auf den Feststoff, d. h. auf die Trockenstoffmenge Holz. Die Behandlungslösung wurde auf die Holzpar­ tikel aufgesprüht. Einwirkzeit vor der Vermahlung: wenige Minuten. Durch­ satz 250 kg/Std. Die Vermahlung erfolgte auf einer Hammermühle.

Claims (42)

1. Verfahren zum Vermahlen und Bleichen von zu Partikeln zerkleiner­ tem natürlichem cellulosischen Material mit einem Bleichmittel wie Wasser­ stoffperoxid, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel des Materials bei einem Feststoffgehalt von mehr als 60% mit dem Bleichmittel versetzt und während der Einwirkung des Bleichmittels in einer mit hoher Geschwindigkeit umlau­ fenden Mahlorgane aufweisenden Schlag- oder Schleudermühle vermahlen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermahlung bei einem Feststoffgehalt von mehr 75% erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel durch die Vermahlung kurzzeitig eine starke Temperaturerhö­ hung erfahren.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturerhöhung auf 150°C bis 180°C erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, dass der bleichenden Vermahlung eine Windsichtung überlagert ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, dass die Vermahlung in einer Mühle erfolgt, die beim Mahlvorgang viel Luft durchzieht.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, dass die der Mühle beim Mahlvorgang zugeführte Luft beheizt ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die der Mühle beim Mahlvorgang zugeführte Luft so hoch beheizt wird, daß in Holz­ partikeln als Ausgangsmaterial das Lignin zu erweichen beginnt, so daß es zu einer Fibrillierung kommt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, dass durch Beeinflussung des Wassergehalts innerhalb der durch die zulässigen Feststoffgehalte gegebenen Grenzen die Ausbildung des End­ produkts gesteuert wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, dass der Einsatz an Wasserstoffperoxid 0,1 bis 15%, insbesondere 0,5 bis 4,0% beträgt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Umsatz an Wasserstoffperoxid 80 bis 99, 99% beträgt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Verbrauch an Bleichaktivator weniger als 0,5% beträgt.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, dass dem Bleichmittel weniger als 3% Alkalien oder Natriumcar­ bonat (Soda) sowie weitere Hilfsmittel wie TAED oder Peressigsäure zuge­ setzt sind.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die mittlere Verweildauer in der Mühle 1 bis 3 Minuten be­ trägt.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, dass vor dem Vermahlen eine Chemikalien- und/oder Enzymbe­ handlung des Ausgangsmaterials stattfindet.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das neutrale oder schwach alkalische Ausgangsmaterial vor der Abmischung mit Wasserstoffperoxid und Bleichaktivatoren bei 20 bis 65°C über drei bis neunzig Stunden mit handelsüblichen Xylanase-Bleichenzymen, wie sie für die Kraftzellstoffbleiche eingesetzt werden, umgesetzt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die das Ausgangsmaterial bildenden Partikel des cellulose­ haltigen Materials vor dem Vermahlen verdichtet werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass als cellulosehaltiges Ausgangsmaterial Holz verwendet wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Holz rindenfreies Fichten- oder Tannenholz ist.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das cellulosehaltige Material Stroh ist.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das cellulosehaltige Material Getreideschalen (Hafer, Reis, Dinkel) ist.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das cellulosehaltige Material Walnuss-Schalenmehl ist.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das cellulosehaltige Material Einjahrespflanzen sind.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Einjahrespflanzen Roh-Baumwolle, alkalisch extrahierte Roh-Baumwolle, Ramie, Sisal, Jute, Weizenstroh, Olivenkernmehl, Kokosschalenmehl, Ko­ kosfaser, Kaffeebohnen- oder Kakao-Extraktrückstand oder Hartgräser um­ fassen.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass als cellulosehaltiges Material Cellulose-Produkte eingesetzt werden.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass als cellulosehaltiges Material extrahierte Cellulose (EFC), Deinking-Stoff oder technische Cellulosen aus der Papier-, Zellstoff-, Karton- oder Hygienearti­ kel-Industrie eingesetzt werden.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass als cellulosehaltiges Material sauer demineralisierte Getreide­ reste, Reisstroh und dergleichen eingesetzt werden, die in der Futtermittel- Industrie als Extraktrückstand anfallen.
28. Verwendung eines nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 aus rindenfreien Weichholz-Chips (Fichte, Tanne), Deinking-Stoff oder technischer Cellulose gewonnenen Produkts als Holzschliff- und CTMP- Teilersatz für die Kartonagen-Industrie.
29. Verwendung eines nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 aus Fichtenholz gewonnenen Produkts mit 50 bis 150 µm Faserlänge, einem Schüttgewicht von 90 bis 130 g/L sowie einem Weißgrad von 65 bis 69% ISO als Armierungsfaser für die Papier-Industrie.
30. Verwendung eines nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 gewonnenen Produkts einer Faserlänge von 50 bis 150 µm respektive 150 bis 600 µm zur Papierherstellung und auf Pulpern und Dispergern der Karto­ nagen-Industrie sowie als Extender für Deinking-Stoffe.
31. Verwendung von nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 gewonnenem Fichtenholzmehl mit < 5% Siebrückstand auf 32 µm, D50 15 bis 20 µm, 220 bis 320 g/L Schüttgewicht und einem Weißgrad von 67 bis 72 % ISO bei der Herstellung von Papier, Faltschachtelkarton, sonstigem Ver­ packungskarton, Dekorpapier, Papierchemikalien, Durchschreibepapieren, Polyuretanleder, Schweißelektroden, Kunststoff-Folien, Biopolymeren, PP- Extrudaten und Laminierharzen.
32. Verwendung von nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 aus Getreidestroh, Haferschalen, Dinkelspelzen, Reisschalen, Psyllium Seeds, Sojaschalen gewonnenen Getreide- und Pflanzenfasern, welche me­ chanisch gereinigt, gewaschen und von Stärke befreit worden sind, als diäte­ tische Lebensmittelfaser, als Verdicker in Ballaststoff-Drinks sowie für Nah­ rungsergänzungsmittel-Tabletten.
33. Verwendung von nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 27 aus Getreidestroh, Haferschalen, Dinkelspelzen, Reisschalen, Psylli­ um Seeds, Sojafasern gewonnenen Getreidefasern, welche mechanisch ge­ reinigt, gewaschen und von Stärke befreit worden sind oder aus demineralisierten, mit Salpetersäure, Schwefelsäure und/oder weiteren Mineralsäuren umgesetzten Getreideresten, Reisstroh, Haferspelzen, die auch extrahiert sein können in der Anschwemmfiltration sowie als Entwässerungshilfsmittel und Presshilfsmittel in der Lebensmittel-Industrie.
34. Verwendung von α-Cellulose, welche nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 aus Hartholz-Extraktionsrückstand gewonnen wurde und einen Weißgrad von mindestens 78% ISO bei einem α-Cellulosegehalt über 90% aufweist, für die Herstellung von mikrokristalliner Cellulose (MCC) für die Pharma-Industrie (Direkttablettierung) sowie für PU-Leder.
35. Verwendung von α-Cellulose, welche nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 aus Hartholz-Extraktionsrückstand gewonnen wurde und einen Weißgrad von mindestens 78% ISO bei einem α-Cellulosegehalt über 90% aufweist, für die Herstellung von Cellulose-Gelen aus mikrokristalliner Cellulose.
36. Verwendung von Walnuss-Schalenmehlen, die nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 aus Walnuss-Schalenmehl mit 300 bis 800 µm Partikelgröße, einer Schüttdichte von 350 bis 500 g/L und einem Weißgrad von 54 bis 68 ISO für Handwaschpasten sowie für die Rommelung von Me­ tallteilen.
37. Verwendung einer teilweise löslichen Getreidefaser, die nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 27 aus demineralisierten, mit Salpeter­ säure, Schwefelsäure und/oder weiteren Mineralsäuren umgesetzten Getrei­ deresten, Reisstroh oder Haferspelzen, die auch extrahiert sein können, für die Herstellung von Getreiderfaser-Gelen auf MCC-Basis als Synergist zu Xanthan, CMC und anderen handelsübliche Hydrokolloiden.
38. Gebleichte Faser aus Fichtenholz mit einer Faserlänge von 50 bis 150 µm, einem Schüttgewicht von 90 bis 130 g/L sowie einem Weißgrad von 65 bis 69% ISO.
39. Gebleichtes Fichtenholzmehl mit einem Siebrückstand auf 32 µm von weniger als 5%, einem D50 von 15 bis 20 µm, einem Schüttgewicht von 220 bis 330 g/L und einem Weißgrad von 67 bis 72% ISO.
40. Gebleichtes Walnuss-Schalenmehl mit einer Partikelgröße von 300 bis 800 µm, einem Schüttgewicht von 350 bis 500 g/L und einem Weißgrad von 54 bis 68% ISO.
41. Gebleichte α-Cellulose aus Hartholz-Extraktionsrückstand mit einem Weißgrad von mindestens 78% ISO bei einem α-Cellulosegehalt über 90%.
42. Gebleichte, teilweise lösliche Getreidefaser aus demineralisierten, mit Salpetersäure, Schwefelsäure und/oder weiteren Mineralsäuren umgesetzten Getreideresten, Reisstroh oder Haferspelzen, die auch extrahiert sein kön­ nen.
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