DE10061670A1 - Papiertuchspender - Google Patents
PapiertuchspenderInfo
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Abstract
Ein Papiertuchspender mit einem Behälter (1) für frische Papiertücher (2) und einer Entnahmeöffnung (3) zur Entnahme der Papiertücher (2) wird erfindungsgemäß dadurch verbessert, daß er einen Hohlraum (4) mit einer Aufnahmeöffnung (6) zur Aufnahme gebrauchter Papiertücher (7) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Papiertuchspender mit
einem Behälter für frische Papiertücher und einer
Entnahmeöffnung zur Entnahme der Papiertücher.
Derartige Papiertuchspender sind allgemein bekannt,
insbesondere in Form einer Pappbox, aus der
Papiertaschentücher entnehmbar sind. Sie dienen
einerseits als Behältnis und Verpackung für die
ungebrauchten Papiertücher und erlauben andererseits
das einfache Entnehmen von Papiertüchern, besonders
auch dann, wenn nur eine Hand zur Verfügung steht.
Insoweit erfüllen die bekannten Papiertuchspender die
an sie gestellten Erwartungen.
Nach der Benutzung der Papiertücher müssen diese
entsorgt werden. Dies ist aber oftmals nicht einfach
und zumindest mit Unannehmlichkeiten verbunden.
Besonders bei der Benutzung von Papiertaschentüchern
tritt das Problem auf, daß ein Abfallbehälter zur
Entsorgung der gebrauchten Taschentücher nicht in
Reichweite ist. Aus Bequemlichkeit landen die
gebrauchten Taschentücher daher oft auf dem Fußboden
oder in Sofaritzen. Das ist unappetitlich,
unhygienisch und kann andere Anstecken. Speziell auch
im Berufsalltag (Büro, Konferenzen) sind benutzte
Papiertücher ein Problem.
Aus den genannten Gründen hat sich die vorliegende
Erfindung daher die Aufgabe gestellt, unhygienische
und benutzte Papiertücher schnell, diskret und
hygienisch zu entsorgen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß der Papiertuchspender einen Hohlraum mit einer
Aufnahmeöffnung zur Aufnahme gebrauchter Papiertücher
aufweist. Diese Maßnahme ermöglicht es dem Benutzer,
die Papiertücher nach dem Gebrauch in den
erfindungsgemäßen Hohlraum des Papiertuchspenders
einzustecken und damit auf besonders hygienische und
praktische Weise zu sammeln und zu entsorgen. Zudem
wird durch das Sammeln der Tücher in einem
abgeschlossenen Hohlraum auch das Hygieneproblem
zumindest weitgehend gelöst, denn die
eingeschlossenen Papiertücher können eventuelle
Krankheitserreger nicht mehr großflächig in der
Umgebung verteilen. Nachdem alle frischen
Papiertücher benutzt und die gebrauchten in dem
Hohlraum gesammelt sind, kann der Papiertuchspender
besonders bequem und hygienisch als Ganzes entsorgt
werden, ohne daß die verschmutzten Tücher nochmals
mit der Umwelt in Kontakt kämen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß der Papiertuchspender als
Schachtel oder Box ausgestaltet ist. Eine solche
Ausgestaltung ist mit einfachen Mitteln herstellbar
und kann vom Benutzer leicht transportiert und an
beliebigen Plätzen abgestellt werden.
Für den erfindungsgemäßen Einsatz ist es besonders
zweckmäßig, wenn der Papiertuchspender aus Pappe oder
Kunststoff besteht. Er kann dann auch kostengünstig
hergestellt werden.
Durch die Maßnahme, daß die Aufnahmeöffnung
verschließbar ausgebildet ist, werden die im Hohlraum
befindlichen gebrauchten Papiertücher eingeschlossen
und damit ein Austreten von Krankheitskeimen in die
Umwelt noch wirkungsvoller verhindert.
In einfacher und zweckmäßiger Ausgestaltung der
Erfindung ist zum Verschließen der Aufnahmeöffnung
eine Klappe vorgesehen.
Die Erfindung kann dadurch noch verbessert werden,
daß die Klappe mit einer Klebelasche versehen ist.
Durch diese einfache und kostengünstig realisierbare
Maßnahme wird ein sicheres Verschließen der Klappe
gewährleistet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß die
Klappe einstückig mit der Schachtel oder Box
ausgebildet ist. Dadurch können zusätzliche Maßnahmen
zur Befestigung der Klappe mit Vorteil eingespart
werden.
Meist sind die gebrauchten Papiertücher feucht. Es
besteht daher die Gefahr, daß sie die Feuchtigkeit
und mit dieser auch Schmutz und Keime auf die sie
umgebenden Gegenstände übertragen. In einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist deshalb
vorgesehen, daß der Hohlraum mit einem Beutel oder
Sack aus einem im wesentlichen wasserdichten
Material, vorzugsweise aus Kunststoff, zur Aufnahme
der gebrauchten Papiertücher versehen ist. Somit wird
die Feuchtigkeit in dem Beutel oder Sack
eingeschlossen und eine Verunreinigung der Schachtel
bzw. Box des Papiertuchspenders und insbesondere der
frischen Papiertücher wirkungsvoll und mit einfachen
Mitteln verhindert.
Die Erfindung kann noch verbessert werden, indem der
Beutel oder Sack im Bereich der Aufnahmeöffnung mit
der Schachtel oder Box fest verbunden ist,
vorzugsweise durch Kleben. Dadurch wird
gewährleistet, daß die in die Aufnahmeöffnung
eingeführten Papiertücher auch sicher in den Beutel
oder Sack gelangen.
Eine einfache Ausgestaltung der Erfindung sieht vor,
daß ein Bereich des Hohlraums außerhalb des Beutels
oder des Sacks als Behälter zur Aufnahme der
ungebrauchten Papiertücher vorgesehen ist. Damit ist
eine sichere und hygienische Trennung der frischen
Papiertücher von den Gebrauchten gewährleistet, ohne
daß für beide jeweils ein gesonderter Raumbereich
abgetrennt sein müßte. Ein weiterer Vorteil dieser
Maßnahme besteht darin, daß derselbe Innenraum
zunächst für die ungebrauchten und später dann
zunehmend für die gebrauchten Papiertücher zur
Verfügung steht. Der Beutel bzw. Sack dient dabei als
flexible und beliebig verschiebbare Trennwand. Damit
wird der Papiertuchspender insgesamt kompakter, was
nicht nur Vorteile für den Benutzer, sondern auch für
die Logistik bringt.
Zweckmäßig ist die Entnahmeöffnung zur Entnahme
ungebrauchter Papiertücher auf einer der Seite mit
der Aufnahmeöffnung entgegengesetzten Seite der
Schachtel oder Box angeordnet. Dies hat den Vorteil,
daß die gebrauchten Papiertücher beim Einstecken in
die Aufnahmeöffnung den Beutel bzw. Sack in
Einsteckrichtung drücken und dabei die ungebrauchten
Papiertücher in Richtung auf die Entnahmeöffnung hin
verschieben. Dadurch wird einerseits der von den
gebrauchten Papiertüchern belegte Bereich des
Hohlraums automatisch vergrößert und der von den
ungebrauchten Papiertüchern belegte Bereich
verkleinert und andererseits dafür gesorgt, daß stets
ein frisches Papiertuch direkt an der Entnahmeöffnung
zur Verfügung steht, ohne daß der Benutzer tief im
Inneren des Papierspenders nach einem frischen Tuch
suchen müßte.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß eine neue Füllung von ungebrauchten
Papiertüchern derart bemessen ist, daß der Hohlraum
nicht vollständig gefüllt ist und im Bereich des
Beutels oder des Sacks ein leerer Raumbereich
verbleibt. Diese Maßname trägt dem Umstand Rechnung,
daß die ungebrauchten Papiertücher durch ihre Faltung
kompakter gepackt sind als die zerknüllten
gebrauchten Papiertücher. Das Volumen des Hohlraums
ist daher an den Volumenbedarf der gebrauchten
Papiertücher angepaßt. Dies bedeutet aber, daß der
Hohlraum nicht vollständig mit frischen Papiertüchern
gefüllt sein darf, wenn später dieselbe Anzahl von
gebrauchten Tüchern hineinpassen soll.
Für eine optimale Raumausnutzung wird eine Aufteilung
empfohlen, bei der das Volumen des leeren
Raumbereichs etwa ein viertel des gesamten Hohlraumes
ausmacht.
Aus praktischen Gründen kann nach dem Vorbild der
oben beschriebenen Ausgestaltungsform der
Aufnahmeöffnung auch die Entnahmeöffnung
verschließbar ausgestaltet sein, vorzugsweise mittels
einer einstückig mit der Schachtel oder Box
ausgebildeten Klappe mit Klebelasche.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
Die Figuren zeigen im einzelnen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Papiertuchspender
in einer teilweise aufgebrochen
dargestellten ersten perspektivischen
Ansicht mit Blick auf die Aufnahmeöffnung;
Fig. 2 einen erfindungsgemäßen Papiertuchspender
in einer zweiten perspektivischen Ansicht
mit Blick auf die Entnahmeöffnung.
Der in den Figuren dargestellte erfindungsgemäße
Papiertuchspender besteht im wesentlichen aus einer
Pappbox 8, die einerseits als Behälter 1 für frische
Papiertücher 2 dient und andererseits zur Aufnahme
von gebrauchten Papiertüchern 7 geeignet ist.
Wie man am besten in Fig. 2 erkennt, ist eine
Entnahmeöffnung 3 zur Entnahme frischer Papiertücher
2 auf der einen Seite 15 der Box 8 angeordnet,
während eine Aufnahmeöffnung 6 zur Aufnahme von
gebrauchten Papiertüchern 7 auf der entgegengesetzten
Seite 14 der Box 8 angeordnet ist. Die beiden
Öffnungen 3, 6 münden in einen Hohlraum 4 im Inneren
der Box 8.
Die Aufnahmeöffnung 6 ist verschließbar ausgebildet
und für diesen Zweck mit einer Klappe 9 versehen, die
aus der Pappbox 8 ausgestanzt ist und an ihrer
unteren Kante einstückig mit der Pappbox 8 verbünden
ist. Zum sicheren Verschließen der Aufnahmeöffnung 6
ist die Klappe 9 mit einer Klebelasche 10 versehen.
In ganz analoger Weise ist auf der gegenüberliegenden
Seite 15 der Box 8 die Entnahmeöffnung mittels einer
Klappe 17 verschließbar, die ebenfalls mit einer
Klebelasche 18 versehen ist.
Wie man am besten im aufgebrochen dargestellten
Abschnitt der Box 8 in Fig. 1 erkennt, ist ein
Bereich 13 des Hohlraums 4 zur Aufnahme der frischen
Papiertücher 2 vorgesehen, welche im gefalteten
Zustand dort untergebracht und aus der
Entnahmeöffnung 3 entnehmbar sind. Daneben gibt es
einen Bereich 16 des Hohlraums 4, der zur Aufnahme
der gebrauchten Papiertücher 7 bestimmt ist. In
diesem Bereich 16 ist ein Plastikbeutel 11 derart
angeordnet, daß die in die Aufnahmeöffnung 6
gesteckten gebrauchten Papiertücher 7 in den Beutel
11 gelangen. Zu diesem Zweck ist der die Öffnung des
Beutels 11 begrenzende, in der Fig. 1 als
Strichelung angedeutete Randabschnitt 12 des Beutels
11 mit dem die Aufnahmeöffnung 6 begrenzenden
Randbereich 5 der Box 8 von innen her verklebt.
Der außerhalb des Plastikbeutels 11 befindliche, zur
Aufnahme der ungebrauchten Papiertücher 2 bestimmte
Bereich 13 des Hohlraums 4 ist durch den
wasserdichten Plastikbeutel 11 hygienisch getrennt
von dem Innenraum des Beutels 11, in dem die
gebrauchten Papiertücher 7 aufbewahrt werden.
Der Plastikbeutel 11 ist flexibel. Je nach Füllung
mit gebrauchten Papiertüchern 7 paßt er sich daher an
den zur Verfügung stehenden Bereich 16 des Hohlraums
4 an und füllt diesen mehr oder weniger aus. Je mehr
frische Papiertücher 2 entnommen werden und je mehr
gebrauchte Papiertücher 7 in den Plastikbeutel 11
gelängen, desto kleiner wird der Raumbereich 13 der
frischen Papiertücher 2 und desto größer der vom
Beutel 11 ausgefüllte Raumbereich 16 des Hohlraums 4.
Wenn alle frischen Papiertücher 2 entnommen und als
gebrauchte Papiertücher 7 in den Beutel 11 gelangt
sind, füllt dieser den gesamten Hohlraum 4 aus.
Da die gebrauchten Papiertücher 7 in der Regel
zerknüllt sein dürften, benötigen sie ein größeres
Volumen als die sorgfältig gefalteten frischen
Papiertücher 2. Das Volumen des Hohlraums 4 ist
derart bemessen, daß alle gebrauchten Papiertücher 7
darin aufgenommen werden können. Der Hohlraum 4 eines
neuen Papiertuchspenders ist aber deshalb nur
teilweise mit frischen Papiertüchern 2 gefüllt, damit
diese später im gebrauchten Zustand alle in den
Hohlraum 4 passen. Im Bereich 16 des Beutels 11
bleibt somit bei einem neuen Papiertuchspender ein
leerer Raumbereich, der nicht mit frischen
Papiertüchern 2 gefüllt ist. Es wird empfohlen, etwa
ein viertel des Volumens des Hohlraums 4 leer zu
lassen.
1
Behälter
2
frische Papiertücher
3
Entnahmeöffnung
4
Hohlraum
5
Randbereich
6
Aufnahmeöffnung
7
gebrauchte Papiertücher
8
Box
9
Klappe
10
Klebelasche
11
Beutel
12
Randabschnitt
13
Bereich des Hohlraums
14
Seite
15
Seite
16
Bereich des Beutels
17
Klappe
18
Klebelasche
Claims (14)
1. Papiertuchspender mit einem Behälter (1) für
frische Papiertücher (2) und einer
Entnahmeöffnung (3) zur Entnahme der
Papiertücher (2), dadurch ge
kennzeichnet, daß er einen Hohlraum
(4) mit einer Aufnahmeöffnung (6) zur Aufnahme
gebrauchter Papiertücher (7) aufweist.
2. Papiertuchspender nach Anspruch 1, da
durch gekennzeichnet, daß er
als Schachtel oder Box (8) ausgestaltet ist.
3. Papiertuchspender nach Anspruch 2, da
durch gekennzeichnet, daß er
aus Pappe oder Kunststoff besteht.
4. Papiertuchspender nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (6)
verschließbar ausgebildet ist.
5. Papiertuchspender nach Anspruch 4, da
durch gekennzeichnet, daß
zum Verschließen der Aufnahmeöffnung (6) eine
Klappe (9) vorgesehen ist.
6. Papiertuchspender nach Anspruch 5, da
durch gekennzeichnet, daß
die Klappe (9) mit einer Klebelasche (10)
versehen ist.
7. Papiertuchspender nach Anspruch 5 oder 6, da
durch gekennzeichnet, daß
die Klappe (9) einstückig mit der Schachtel
oder Box (8) ausgebildet ist.
8. Papiertuchspender nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Hohlraum (4) mit einem
Beutel (11) oder einem Sack aus einem im
wesentlichen wasserdichten Material,
vorzugsweise aus Kunststoff, zur Aufnahme der
gebrauchten Papiertücher (7) versehen ist.
9. Papiertuchspender nach Anspruch 8, da
durch gekennzeichnet, daß
der Beutel (11) oder der Sack im Bereich der
Aufnahmeöffnung (6) mit der Schachtel oder Box
(8) fest verbunden ist, vorzugsweise durch
Kleben.
10. Papiertuchspender nach Anspruch 9, da
durch gekennzeichnet, daß
ein Bereich (13) des Hohlraums (4) außerhalb
des Beutels (11) oder des Sacks als Behälter
(1) zur Aufnahme der ungebrauchten Papiertücher
(2) vorgesehen ist.
11. Papiertuchspender nach Anspruch 10, da
durch gekennzeichnet, daß
die Entnahmeöffnung (3) zur Entnahme
ungebrauchter Papiertücher (2) auf einer der
Seite (14) mit der Aufnahmeöffnung (6)
entgegengesetzten Seite (15) der Schachtel oder
Box (8) angeordnet ist.
12. Papiertuchspender nach Anspruch 11, da
durch gekennzeichnet, daß
eine neue Füllung von ungebrauchten
Papiertüchern (2) derart bemessen ist, daß der
Hohlraum (4) nicht vollständig gefüllt ist und
im Bereich (16) des Beutels (11) oder des Sacks
ein leerer Raumbereich verbleibt.
13. Papiertuchspender nach Anspruch 12, da
durch gekennzeichnet, daß
das Volumen des leeren Raumbereichs etwa ein
viertel des gesamten Hohlraumes (4) ausmacht.
14. Papiertuchspender nach einem der Ansprüche 11
bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Entnahmeöffnung (3)
verschließbar ausgestaltet ist, vorzugsweise
mittels einer einstückig mit der Schachtel oder
Box (8) ausgebildeten Klappe (17) mit
Klebelasche (18).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000161670 DE10061670A1 (de) | 2000-12-11 | 2000-12-11 | Papiertuchspender |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000161670 DE10061670A1 (de) | 2000-12-11 | 2000-12-11 | Papiertuchspender |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10061670A1 true DE10061670A1 (de) | 2002-06-13 |
Family
ID=7666704
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000161670 Withdrawn DE10061670A1 (de) | 2000-12-11 | 2000-12-11 | Papiertuchspender |
Country Status (1)
| Country | Link |
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