DE10057774A1 - Anschlusschürze - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anschlussschürze (S) zum randschließenden Abdecken eines Randspaltes (8) an einem Dachhaut-Durchdringungskörper (7), beispielsweise Kamin, Rohrstange, Balken, Sparren, Gaubenwand oder dergleichen, mit einem randseitigen Kragen (10) zum Ankleben an den Durchdringungskörper (7), welcher Kragen (10) die Falten eines zur Reckreserve gefalteten Streifens einseitig hält, und schlägt zur Erzielung einer ergiebigen Faltung als Reckreserve bei einfacher Bauform vor, dass die Faltung eine gegenläufige Schwalbenschwanzfaltung (12) ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anschlussschürze
zum randanschließenden Abdecken eines Randspaltes an
einem Dachhaut-Durchdringungskörper, beispielsweise
Kamin, Rohrstrang, Balken, Sparren, Gaubenwand oder
dergleichen, mit einem randseitigen Kragen zum Ankleben
an den Durchdringungskörper, welcher Kragen die Faltung
eines zur Reckreserve gefalteten Streifens einseitig
hält.
Aus dem DE-GM 295 04 197 ist ein Dichtungsstreifen
bekannt, dessen von einem Kragen ausgehende Faltung die
Reckreserve bildet. Die Faltung ist eine Art nicht
übergreifender Wellstruktur.
In Kenntnis dieser Vorgabe hat sich die Erfindung die
Aufgabe gestellt, eine gattungsgemäße Anschlussschürze
baulich einfach mit einer ergiebigen Faltung als Reckre
serve auszustatten.
Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen bei
einer Anschlussschürze mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die Faltung
eine gegenläufige Schwalbenschwanzfaltung ist.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist eine Anschlussschürze
erhöhten Gebrauchswerts erzielt. Der ausfaltfähige
Vorrat ist erhöht. Vor allem bei kritischen Richtungsän
derungen am Durchdringungskörper - z. B. über Eck gehend
- steht demgemäß ausreichend Reckreserve zur Verfügung.
Die Überlappung der Faltung erstreckt sich gleichberech
tigt, gleichsam spiegelsymmetrisch beidseitig des Strei
fens. Nicht dehnmäßig benötigte Bereiche des Streifens
können dagegen aufeinander liegenbleiben. Bezüglich
einer Grundausstattung wird so vorgegangen, dass die
Basisbreite einer Falte doppelt so groß ist wie die die
zwei Basisfalten untereinander verbindenden Stegfalten.
Die Faltstruktur ist im Hinblick auf den Dehnvorrat
verlustfrei genutzt. Die angedeutete Grundausstattung
weitertreibend, besteht auch die Möglichkeit, die Steg
falten in Zickzackstruktur fortzusetzen, also eine
mehrstöckige Faltung zu realisieren. Das kann ebenfalls
seitensymmetrisch völlig gleich ausfallen. Was die
Verbindung zum Durchdringungskörper hin angeht, so wird
vorgeschlagen, dass der Kragen mit einer selbstkleben
den, dichtenden Kleberbeschichtung versehen ist. Das
ergibt eine den üblichen mechanischen Beanspruchungen
standhaltende Fixierung der Anschlussschürze. Bevorzugt
handelt es sich bezüglich der Kleberbeschichtung um
eine Butylschnur. Der Kragen wird bevorzugt aus dem
Material des gefalteten Streifens abgezweigt. Ein sol
cher Kragen ist lagenstabilisiert und lässt sich gegen
über der die Brücke beispielsweise zu einer dampfdiffu
sionsoffenen, wasserdichten Unterspannbahn stellenden
Zone richtungsangepasst ausrichten, d. h. der Kragen
ist zu einem Stehkragen aufstellbar. Eine Variante der
Kragenausbildung besteht sodann darin, dass der Kragen
aus gesondert angeordneten, einseitig dehnfähigen,
streifenartigen Klebemedien gebildet und getrennt auf
stellbar ist. Die Klebeverbindung zu dem die Reckreser
ve stellenden Streifen kann gleichsinnig sein zu der
dem Durchdringungskörper zugewandten. Bei allem ist
darauf geachtet, dass die zur Herstellung verwendeten
Materialien, vorzugsweise Kunststoff, in den Knickstel
len des aufstellbaren Kragens spannungsabbauende Wir
kung haben. So liegt eine zerstörungsfreie Struktur
vor. Über dies besteht ein vorteilhaftes Merkmal der
Erfindung darin, dass die Kleberbeschichtung ein
Stretchkleber ist. Eine baulich einfache Ausgestaltung
ergibt sich dadurch, dass die Falten im Bereich des
Kragens fest miteinander versiegelt sind. Das führt zu
einer Art Fächerwurzel. Zur Erlangung eines einwandfrei
en Abschlusses sowie einer ein Austulpen vermeidenden
Aufwickelbarkeit des Streifens ist es günstig, dass die
aufeinanderliegenden Faltenkanten des auffächerbaren
Randes wasserdicht und luftdicht, aber aufreißbar mit
einander verbunden sind. Letzteres ergibt einen
Verhaftungsanschluss zum Umfeld, hält aber die nicht
benötigten Ausfaltungen im Verbund. Auch hier ist es
vorteilhaft, dass die Randkanten miteinander ver
schweißt oder verklebt sind. Endlich bringt die Erfin
dung noch in Vorschlag, dass die Anschlussschürze aus
wasserdichtem und luftdichtem Kunststoff oder anderen,
die wasser- und luftdichten Anforderungen erfüllenden
Werkstoffen besteht.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand
eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispie
les näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Anschlussschürze in Anwendung an einem
Durchdringungskörper in Form eines Kamines,
letzterer durchragend die Schrägdach-Unterkon
struktion eines Daches, in Perspektive,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch den Durch
trittsbereich des Durchdringungskörpers durch
die Dachhaut nebst Unterkonstruktion,
Fig. 3 einen Abschnitt des zur Reckreserve gefalteten
Streifens plus Kragen der Anschlussschürze,
Fig. 4 die Seitenansicht hierzu, mit in strichpunk
tierter Linienart angedeuteter Klappstellung
des Kragens,
Fig. 5 in weitestgehend schematisierter Darstellung
die Anschlussschürze in Randüberdeckung zwi
schen Kamin und der dampfdiffusionsoffenen
Unterspannbahn der Dachkonstruktion,
Fig. 6 die Anschlussschürze in schematisierter Wieder
gabe der gegenläufigen Schwalbenschwanzfal
tung,
Fig. 7 eine mehr körperliche Darstellung, mit gegen
über den Basisfalten abgehobenenen Stegfalten,
Fig. 8 eine Darstellung bei in Verhaftungsverbund
stehenden Stegfalten und Basisfalten,
Fig. 9 eine Herausvergrößerung eines Streifenab
schnitts, mit Haftkleber beschichtet,
Fig. 10 die Anschlussschürze in perspektivischer Dar
stellung, zeigend den belegten Eckbereich
eines entsprechend schürzenbesetzten Durchdrin
gungskörpers,
Fig. 11 die Anschlussschürze am Stück, die
Vorratungsform der Rolle wiedergebend,
Fig. 12 in perspektivischer Darstellung eine Ferti
gungsvariante der Anschlussschürze,
Fig. 13 in gleicher Darstellungsweise eine weitere
Abwandlung der Anschlussschürze, gemäß welcher
der Kragen von einem gesonderten streifenarti
gen Klebemedium gestellt wird,
Fig. 14 dasselbe in gewendeter Lage.
Die dargestellte Schrägdach-Unterkonstruktion 1 umfasst
Sparren 2, diese überlagernde Konterlatten 3 sowie
letztere firstparallel querende Dachlatten 4.
Die Konterlatten 3 halten eine dampfdiffusionsoffene,
wasserdichte Unterspannbahn 5. Die besteht in aller
Regel aus einer Kunststofffolie, bevorzugt aus einem
Spinnvlies.
Fig. 2 zeigt die weitere Dacheindeckung unter Verwen
dung von Dacheindeckungsplatten 6.
Die Schrägdach-Unterkonstruktion 1 ist im Bereich eines
vertikal verlaufenden Durchdringungskörpers 7 - darge
stellt ist ein Kamin - unterbrochen. Dem vierkantigen
Mantelquerschnitt des Kamins angepasst, verbleibt ein
Randspalt 8 eines fensterartigen Loches.
Dieser zwischen dem Durchdringungskörper 7 und einem
den Randspalt 8 peripher umschreibenden Innenrand 9 der
Unterspannbahn 5 sich erstreckende Bereich wird von
einer Anschlussschürze S überbrückt.
Die Anschlussschürze S besteht aus wasserdichtem und
luftdichtem Kunststoff oder anderen, die besagten Eigen
schaften erfüllenden Werkstoffen und ist UV-beständig.
Die Anschlussschürze S besteht weiter aus einem plis
sierten Streifen. Hieraus erwächst die erstrebte Reckre
serve.
Die Anschlussschürze S ist funktionsmäßig unterteilt
derart, dass, was die Längsrichtung betrifft, ihr einer
Rand a zur Befestigung an dem Durchdringungskörper 7
herangezogen ist, ihr anderer Rand b Mittel besitzt zur
Fixierung am Innenrand 9 der Unterspannbahn 5. Hier
kann eine schindelartige Zuordnung greifen.
Der erstgenannte Rand a stellt dabei einen Kragen 10.
Der ist bezüglich der Reckreserve der Anschlussschürze
S neutralisiert. Dagegen ist bezüglich des nicht kragen
bildenden Abschnitts eine Ausfächerbarkeit gegeben
(grob vergleichbar mit einem Faltenrock mit Bund). Die
Ausfächerbarkeit kommt bei Richtungsänderung des Strei
fens zum Tragen, also beispielsweise in den Eckberei
chen 11 des Durchdringungskörpers 7 unter Dachhaut
(vergleiche zum Beispiel Fig. 1). Sie geht gut über
einen Viertelkreis.
Die angesprochene Reckreserve wird erreicht durch eine
gegenläufige Schwalbenschwanzfaltung 12. Diese streifen
längenverkürzende Schwalbenschwanzfaltung 12 geht deut
lich aus den Fig. 6 bis 8 hervor, ferner den Fig.
12 bis 14. Erkennbar ist dort auch der zu der erstreb
ten Gegenläufigkeit führende Seitenwechsel der Faltung
beziehungsweise Falten.
Die Basisbreite x einer Falte ist doppelt so groß wie
die die zwei Basisfalten 13 untereinander verbindenden
Stegfalten 14.
Diese praktisch überlappende Mäanderstruktur kann, die
dargestellte Grundausstattung noch bereichernd, reckre
servemäßig aufgestockt werden, indem die Stegfalten 14
einfach zickzackmäßig weiterlaufen und dann in den
brückenbildenden Abschnitt der Basisfalte 13 übergehen.
Das ist nicht näher dargestellt, da vorstellbar.
Die eine mehr körperliche Ausgestaltung wiedergebende
Fig. 7 zeigt in dieser Zwischenstellung entsprechend
wechselseitig liegende Spalte 15. Letztere verlaufen in
der Basisfaltenmitte. Die Spalte 15 verengt sich in der
aus Fig. 8 hervorgehenden Grundstellung der Schwalben
schwanzfaltung 12, indem die Faltenkanten 16 unter der
Lenkwirkung der Stegfalten 14 einander nähern.
Die satte, parallele Aneinanderlage beziehungsweise
Aufeinanderlage von Basisfalten 13 und Stegfalten 14
ist sowohl im Bereich des Randes a als auch des Randes
b gesichert.
Im Bereich des Randes a ist die Sicherung, wie schon
angedeutet, durch den Kragen 10 gegeben; die aufeinan
der liegenden Faltenkanten 16 des ausfächerbaren Randes
b sind dagegen aufreißbar miteinander verbunden, d. h.
ausgehend von den Faltenkanten 16 heben die Stegfalten
14 von den Basisfalten 13 ab beziehungsweise umgekehrt.
Die Ränder sind miteinander verschweißt oder verklebt.
Dargestellt ist das anhand eines Punkteraster zeigenden
Streifens 17. Der Streifen 17 kann direkt am Rand b
ansetzen, wie dies die Grundversion veranschaulicht,
oder aber etwas randbeabstandet verlaufen, wiedergege
ben in den Varianten der Fig. 12 und 13. Der Strei
fen 17 geht unterbrechungsfrei durch. Er befindet sich
beidseitig.
Der Anwendung einer Klebefixierung wird dann Vorrang
gegeben, wenn der auf beiden Seiten Haftwirkung aufwei
sende Streifen 17 zugleich als Haftvermittler zur Unter
spannbahn 5 hin dienen soll. Die Haftwirkung lässt sich
dabei so einstellen, dass ein Rückbau der Fixierung
erreicht wird, wenn also zuviel Reckreserve gebildet
wurde, die man nach durchgeführter korrekter Ausrich
tung der Schenkel erkennbar nicht benötigt. Die Klebefi
xierung zur Unterspannbahn 5 hin ist zugleich dichten
der Natur.
Die entsprechende Kleberbeschichtung kann bei randbegin
nender Zuordnung durch Tauchen erreicht werden.
Der gleichfalls strukturfesselnde Kragen 10 ist mit
einer Kleberbeschichtung 18 versehen. Die befindet sich
im Rücken des Kragens 10. Sie hat dichtende Wirkung und
ist überdies selbstklebend. Bevorzugt kommt bezüglich
der Kleberbeschichtung 18 eine Butylschnur zur Anwen
dung. Letztere ist elastisch und in üblicher Weise
durch einen abziehbaren Schutzstreifen 19 gesichert. Es
sei diesbezüglich auf Fig. 11 verwiesen, aus der zu
gleich die Bevorratungsform hervorgeht. Erkennbar ist
dort der zu manschettenartigen Anschlussschürzen S
unterschiedlichen Umrisses legbare Streifen zu einer
Rolle R aufgewickelt und abwickelbar.
Der Kragen 10 ist erkennbar zu einem Stehkragen auf
stellbar. Die Falten sind im Bereich des Kragens 10
fest miteinander verbunden, bei entsprechend thermisch
ansprechendem Material versiegelt.
Die vom Kragen 10 zum den Randspalt 8 verschließenden
Funktionsteil überleitende Stelle ist ein deutlich
erkennbarer Knickbereich 20. Der ist randparallel ver
laufend, gemäß Grundversion noch innerhalb der Schwal
benschwanzfaltung 12 liegend. Das gilt gleichwohl bezüg
lich der Variante Fig. 12, die sich praktisch nur
darin unterscheidet, dass dort ein vom Rand b
beabstandeter Streifen 17 als Fixierungsmittel gewählt
ist.
Dagegen gibt die Weiterbildung gemäß den Fig. 13 und
14 eine Maßnahme an, nach der der Kragen 10 von einem
gesonderten Bauteil gestellt ist. Der Kragen 10 besteht
hier aus einem gleichfalls aufstellbaren Stehkragen,
der über einen den Rand a der gegenläufigen Schwalben
schwanzfaltung 12 übergreifenden Streifenabschnitt 21
mit dieser Struktur verbunden ist. Zur Anwendung kommt
ein dehnfähiges, streifenartiges Klebemedium, bevorzugt
ein die Kleberbeschichtung 18 stellender Stretchkleber.
Ein solches dehnfähiges Klebemedium ergibt eine haltba
re Fesselung des Kragens 10 am Durchdringungskörper 7.
Die zur Herstellung dieses Kragens 10 verwendeten Mate
rialien, vorzugsweise Kunststoff, sind so eingestellt,
dass in den durch polydirektionale Knitterung gegebenen
Knickstellen der Schwalbenschwanzfaltung 12 zum auf
stellbaren Kragens 10 hin spannungsabbauende Wirkung
vorliegt. Das vermeidet jedwege Perforation.
Der Knickbereich 20 fällt mit der Schmalkante des dorti
gen Randes a zusammen und kann sowohl gemäß Grundversi
on als auch gemäß Weiterbildung durch eine falzartige
Furche definiert sein.
Fig. 10 gibt besonders anschaulich die Ausfächerung
des Streifens wieder, zeigend einen mit der Anschluss
schürze S versehenen Eckbereich 11 des Durchdringungs
körpers 7.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswe
sentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit
auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten
Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) voll
inhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale
dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung
mit aufzunehmen.
Claims (12)
1. Anschlussschürze (S) zum randschließenden Abdecken
eines Randspaltes (8) an einem Dachhaut-Durchdringungs
körper (7), beispielsweise Kamin, Rohrstrang, Balken,
Sparren, Gaubenwand oder dergleichen, mit einem randsei
tigen Kragen (10) zum Ankleben an den Durchdringungskör
per (7), welcher Kragen (10) die Faltung eines zur
Reckreserve gefalteten Streifens einseitig hält, da
durch gekennzeichnet, dass die Faltung eine gegenläufi
ge Schwalbenschwanzfaltung (12) ist.
2. Anschlussschürze nach Anspruch 1 oder insbesondere
danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisbreite
(x) einer Falte doppelt so groß ist, wie die die zwei
Basisfalten (13) untereinander verbindenden Stegfalten
(14).
3. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kragen (10) mit einer selbst
klebenden,. dichtenden Kleberbeschichtung (18) versehen
ist.
4. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kleberbeschichtung (18) eine
Butylschnur ist.
5. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kragen (10) zu einem Stehkra
gen aufstellbar ist.
6. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kragen (10) aus gesondert
angeordneten, einseitig dehnfähigen, streifenartigen
Klebemedien gebildet und getrennt aufstellbar ist.
7. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass die zur Herstellung verwendeten
Materialien, vorzugsweise Kunststoff, in den Knickstel
len des aufstellbaren Kragens (10) spannungsabbauende
Wirkung haben.
8. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kleberbeschichtung (18) ein
Stretchkleber ist.
9. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass die Falten im Bereich des Kragens
(10) fest miteinander versiegelt sind.
10. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vor
hergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass die aufeinanderliegenden Faltenkan
ten (16) des auffächerbaren Randes (b) wasserdicht und
luftdicht, aber aufreissbar miteinander verbunden sind.
11. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vor
hergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass die Randkanten miteinander ver
schweißt oder verklebt sind.
12. Anschlussschürze nach einem oder mehreren der vor
hergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, dass sie aus wasserdichtem und luftdich
tem Kunststoff oder anderen, die wasser- und luftdich
ten Anforderungen erfüllenden Werkstoffen besteht.
Priority Applications (1)
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