DE10052276A1 - Vorrichtung zum Fixieren von Werkstücken - Google Patents
Vorrichtung zum Fixieren von WerkstückenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren von plattenförmigen Werkstücken mit einem Blocksauger und einem Spannbalken, wobei der Blocksauger über einen im Spannbalken verschieblich gelagerten Mitnehmer auf dem Spannbalken verschiebbar ist und die Verschiebekräfte magnetisch vom Mitnehmer auf den Blocksauger übertragen werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren von
Werkstücken, insbesondere von plattenförmigen Werkstücken,
mit wenigstens einem Spannelement und wenigstens einem auf
dem Spannelement aufliegenden Blocksauger sowie einem
Antrieb, um den Blocksauger auf dem Spannelement zu
transportieren, wobei der Antrieb am Spannelement
vorgesehen ist.
Aus der DE-U-94 19 700 ist eine Werkzeugmaschine mit
Saugspannung für plattenförmige Werkstücke bekannt, bei
welcher die Saugspanner auf Führungsschienen angeordnet
sind. Die Saugspanner werden über einen verfahrbaren Stift
entlang der Führungsschiene positioniert. Diese Vorrichtung
erfordert eine Positioniereinheit, mit welcher jeder
einzelne Saugspanner angefahren und anschließend
positioniert werden muss. Ein derartiger Aufbau ist
aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Fixieren von Werkstücken derart weiterzubilden, dass
die Blocksauger auf relativ einfache Art und Weise und
schnell positionierbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Antrieb
einen Mitnehmer aufweist, dass der Mitnehmer mit einem
magnetischen oder magnetisierbaren Material versehen ist,
dass der Blocksauger selbst oder ein mit dem Blocksauger
verbundenes Element in einem dem Spannelement zugewandten
und dem Mitnehmer zugeordneten Bereich mit einem
magnetischen oder magnetisierbaren Material versehen ist
und dass der Blocksauger oder das Element auf einer
Längsführung gelagert ist.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird der wesentliche
Vorteil erzielt, dass eine verbindungsfreie Führung des
Blocksaugers ermöglicht wird, d. h., dass der Blocksauger
und der angetriebene Mitnehmer keine Verbindung zueinander
besitzen. Das hat den wesentlichen Vorteil, dass die
Blocksauger zum einen relativ schnell ausgetauscht werden
können, da sie nicht mehr vom Mitnehmer gelöst werden
müssen. Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass der
Mitnehmer auf jede Art und Weise angetrieben werden kann
und insbesondere bei pneumatischen oder hydraulischen
Antrieben keine Dichtungen erforderlich sind, da der
Mitnehmer mit dem Blocksauger bzw. mit dessen Element keine
mechanischen Verbindungen aufweist. Die Längsführung hat
die Aufgabe, den Blocksauger so zu führen, dass die mit dem
magnetischen oder magnetisierbaren Material versehenen
Bereiche stets einander zugeordnet bleiben. Die
Kraftübertragung erfolgt ausschließlich über die
magnetischen Kräfte vom Mitnehmer auf den Blocksauger bzw.
auf dessen Element.
Mit Vorzug ist das Spannelement als Spannbalken oder als
Spanntisch ausgebildet. Beim Spannbalken werden die
Blocksauger in Längsrichtung des Spannbalkens verschoben,
wohingegen beim Spanntisch die Blocksauger in zueinander
parallelen Reihen verschoben werden.
Bei einer Weiterbildung ist vorgeshen, dass das
Spannelement mit wenigstens einem Kanal versehen ist und
dass der Mitnehmer als Kolben ausgebildet und im Kanal,
insbesondere in Längsrichtung des Spannbalkens,
verschieblich gelagert ist. Dabei kann der Kolben
drehgesichert sein. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass
durch Druck- bzw. Unterdruckbeaufschlagung des Kanals der
Mitnehmer bzw. der Kolben problemlos inerhalb des Kanals
verfahrbar ist und über die magnetischen Kräfte den auf dem
Spannelement bzw. auf dem Spannbalken aufsitzenden
Blocksauger mitnimmt. Dabei besteht das Spannelement bzw.
der Spannbalken selbstverständlich aus einem nicht
magnetisierbaren Material, z. B. Aluminium. Durch die
Drehsicherung des Kolbens wird verhindert, dass der mit
einem magnetischen oder magnetisierbaren Material versehene
Bereich des Mitnehmers sich vom Blocksauger durch Drehung
des Kolbens entfernen kann.
Mit Vorzug weist der Kolben eine Abflachung auf, wobei die
Abflachung in Richtung des das magnetische oder
magnetisierbare Material aufweisenden Bereichs des
Blocksaugers oder des mit diesem verbundenen Elements
gerichtet ist. Die Anordnung des magnetischen oder
magnetisierbaren Materials an einer Fläche hat den
wesentlichen Vorteil, dass wesentlich höhere Kräfte
aufgebracht werden können, da der Abstand zum Blocksauger
bzw. zu dem diesem zugeordneten magnetischen oder
magnetisierbaren Material sehr klein gehalten werden kann.
Durch geeignete Codierung der Magnete sowohl seitens des
Mitnehmers als auch seitens des Blocksaugers können die
Mitnehmerkfräfte noch weiter erhöht werden.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass der
Mitnehmer mittels einer Kolbenstange oder eines Riemens
antreibbar ist. Bei der Verwendung eines Riemens muss der
Bahnverlauf des Blocksaugers nicht unbedingt linear sein
sondern kann auch Nichtlinearitäten aufweisen, z. B. kann
der Bahnverlauf bogenförmig sein.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass der
Mitnehmer Teil eines Antriebsmotors ist, der mit einer
Zahnstange od. dgl. kämmt, welche mit dem Spannelement
verbunden ist. Dies bedeutet, dass der Mitnehmer lediglich
mit einer Stromzuführung versehen sein muss und sonst keine
Kräfte auf den Mitnehmer übertragen werden müssen. Der
Mitnehmer selbst fährt in die gewünschte Position und nimmt
seinerseits den Blocksauger über die magnetischen Kräfte
mit.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das mit dem
Blocksauger verbundene Element als Schlitten ausgebildet
ist. Dieser Schlitten befindet sich entweder lediglich auf
der Oberseite des Spannelements oder umgreift diese
teilweise oder vollständig. Bei einem Spannbalken kann der
Schlitten entweder lediglich an dessen Oberseite verfahrbar
gelagert sein, oder der Schlitten kann eine L-Form oder
eine U-Form aufweisen und den Spannbalken teilweise
umgreifen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der
unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders
bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben
ist. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten sowie
in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten
Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger
Kombination erfindungswesentlich sein. Die Zeichnung zeigt
einen Querschnitt durch ein besonders bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Die Zeichnung zeigt einen insgesamt mit 10 bezeichneten
Spannbalken, der im Stranggussverfahren hergestellt wurde
und aus Aluminium besteht, sowie einen Schlitten 12 mit
aufgesetztem Blocksauger 14. Der Spannbalken 10, und somit
das Spannelement 18, weist auf seiner Oberseite 16 eine
mittige Längsnut 20 auf, in welche eine Längsführung 22
eingesetzt ist. An dieser Längsführung 22 ist der Schlitten
12 geführt, wodurch sichergestellt wird, dass der Schlitten
12 bezüglich des Spannbalkens 10 abgesehen von der Position
in Längsrichtung (senkrechter Zeichenebene) stets die
gleiche Ausrichtung besitzt. Die Längsführung 22 ist so
ausgeführt, dass sich der Schlitten 12 mit minimalem
Kraftaufwand in Längsrichtung des Spannbalkens 10
verschieben lässt.
Der Spannbalken 10 ist mit einer Vielzahl von Durchbrüchen,
Kanälen und Nuten versehen, die dafür dienen, Medien zu
führen, den Spannbalken 10 an einem Maschinenbett zu
befestigen und, um am Spannbalken 10 andere Gegenstände
anzubringen. Ein Kanal 24 ist als Pneumatik- oder
Hydraulikkanal ausgebildet und dient zur Führung eines
Kolbens 26, der in diesem Kanal 24 ebenfalls in
Längsrichtung verschieblich gelagert ist. Der Kolben 26
weist eine Abflachung 28 auf, die in Richtung eines
Schenkels 30 des Schlittens 12 gerichtet ist. Dieser
Schenkel 30 umgreift den Spannbalken 10 im Bereich des
Kanals 24 und ist an seiner dem Spannbalken 10 zugewandten
Seite mit einem magnetischen oder magnetisierbaren Material
32 versehen. Diesem Material 32 ist die Abflachung 28
zugeordnet, wobei die Abflachung 28 ebenfalls ein
magnetisches oder magnetisierbares Material 34 trägt.
Beim dargestellten Ausführungsbeipiel ist in den Schlitten
z. B. ein Magnet eingesetzt, dem ein in die Abflachung 28
eingesetzter Magnet oder ein magnetisierbares Material 34
benachbart ist. Die einander gegenüberliegenden Polungen
der Magnete sind entgegengesetzt. Durch diese Anordnung der
Magnete wird bewirkt, dass der Kolben 26, der mittels
pneumatischen oder hydraulischen Kräften angetrieben wird,
den gegenüberliegenden Magneten und somit den Schlitten 12
mit Blocksauger 14 mitnimmt und auf der Längsführung 22
bezüglich des Spannbalkens 10 verlagert. Zur Führung bzw.
Positionierung des Blocksaugers 14 bedarf es keines
Eingriffs in den Spannbalken 10, der aufwendig abgedichtet
werden muss. Der Kolben dient also als Mitnehmer 38 für den
Blocksauger 14.
Die Einleitung des Vakuums zum Spannen des Blocksaugers 14
am Schlitten 12 und zum Spannen eines nicht dargestellten
Werkstücks am Blocksauger 14 erfolgt z. B. über einen
lediglich schematisch dargestellten Abgriff 36.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Fixieren von Werkstücken, insbesondere
von plattenförmigen Werkstücken, mit wenigstens einem
Spannelement (18) und wenigstens einem auf dem
Spannelement (18) aufliegenden Blocksauger (14) sowie
einem Antrieb, um den Blocksauger (14) auf dem
Spannelement (18) zu transportieren und positionieren,
wobei der Antrieb mit dem Spannelement (18) verbunden
ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb einen
Mitnehmer (38) aufweist, dass der Mitnehmer (38) mit
einem magnetischen oder magnetisierbaren Material (34)
versehen ist, dass der Blocksauger (14) oder ein mit
dem Blocksauger (14) verbundenes Element (Schenkel 30)
in einem dem Spannelement (18) zugewandten und dem
Mitnehmer (38) zugeordneten Bereich mit einem
magnetischen oder magnetisierbaren Material (32)
versehen ist und dass der Blocksauger (14) oder das
Element auf einer Längsführung (22) gelagert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Spannelement mit wenigstens einem Kanal (24)
versehen ist und dass der Mitnehmer (38) als Kolben
(26) ausgebildet und im Kanal (24) verschieblich
gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kolben (26) drehgesichert ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kolben (26) eine Abflachung
(28) aufweist, wobei die Abflachung (28) in Richtung
des das magnetische oder magnetisierbare Material (32)
aufweisenden Bereichs des Blocksaugers (14) oder des
mit diesem Blocksauger (14) verbundenen Elements
(Schenkel 30) gerichtet ist.
5. Vorichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kolben (26) pneumatisch oder
hydraulisch antreibbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abflachung (28) mit dem
magnetischen oder magnetisierbaren Material (34)
versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Mitnehmer (38) mittels einer Kolbenstange
oder eines Riemens antreibbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Mitnehmer (38) Teil eines Antriebsmotors ist,
der mit einer mit dem Spannelement (18) verbundenen
Zahnstange od. dgl. kämmt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das mit dem Blocksauger
(14) verbundene Element als Schlitten (12) ausgebildet
ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement von
einem Spannbalken (14) oder einem Spanntisch gebildet
wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb des
Blocksaugers oder des mit dem Blocksauger (14)
verbundenen Elements (Schenkel 30) mittels des
Mitnehmers (38) berührungslos erfolgt.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10052276A DE10052276A1 (de) | 2000-10-20 | 2000-10-20 | Vorrichtung zum Fixieren von Werkstücken |
| US10/036,816 US20020056954A1 (en) | 2000-10-20 | 2001-10-19 | Device for fixation of a workpiece |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE10052276A DE10052276A1 (de) | 2000-10-20 | 2000-10-20 | Vorrichtung zum Fixieren von Werkstücken |
Publications (1)
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|---|---|
| DE10052276A1 true DE10052276A1 (de) | 2002-05-02 |
Family
ID=7660599
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10052276A Ceased DE10052276A1 (de) | 2000-10-20 | 2000-10-20 | Vorrichtung zum Fixieren von Werkstücken |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| US (1) | US20020056954A1 (de) |
| DE (1) | DE10052276A1 (de) |
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Legal Events
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