DE10050095A1 - Bootshebeanlage - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Bootshebeanlage, die einem im Wasser angeordneten Unterbau (2) mit einer Hubeinrichtung (3) zum Anheben und Absenken eines Bootes enthält. Um eine schnelle und kostengünstige Zugänglichkeit zum Bootsrumpf zu ermöglichen, weist die Hubeinrichtung (3) einen durch einen Antrieb (9) anheb- und absenkbaren Hubrahmen (4, 7) auf, an dem mehrere einzeln verstellbare Stützen (5) zur Abstützung des Bootes und eine Positioniereinrichtung (15, 16, 19) mit seitlich verstellbaren Seitenführungen (15, 16) zur Ausrichtung des Bootes gegenüber dem Hubrahmen (4, 7) angeordnet sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Bootshebeanlage, die einen im Wasser angeordneten Unterbau mit
einer Hubeinrichtung zum Anheben und Absenken eines Bootes enthält.
Auf dem Rumpf von Booten, die sich über eine längere Zeit im Wasser befinden, bildet sich
üblicherweise ein Bewuchs, der u. a. zu einer verstärkten Korrosion, einer beschleunigten
Oberflächenzerstörung und einer erhöhten Reibung führen kann. Um diesen Bewuchs zu
verhindern, werden vielfach als "Antifoulings" bezeichnete Schutzanstriche eingesetzt.
Derartige Antifoulings enthalten jedoch oftmals schwer abbaubare und toxische Bestandteile
und sind daher im Hinblick auf den Umweltschutz bedenklich. Es wurden daher automatische
Bootsreinigungsanlagen für die Reinigung der Boote im Wasser oder auch entsprechende
Unterwasser-Reinigungsroboter entwickelt. Diese sind allerdings relativ teuer und
störungsanfällig. Darüber hinaus kann das Reinigungsergebnis nur schlecht kontrolliert
werden, und die Entsorgung des Abwassers ist problematisch. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, die Boote zur Reinigung mehrmals im Jahr aus dem Wasser zu nehmen. Die
bisher verwendeten Bootshebeanlagen erfordern in der Regel ein geübtes Bedienpersonal und
einen entsprechenden Zeitaufwand. Daher ist eine mehrfach im Jahr durchgeführte Reinigung
des Bootsrumpfs besonders für Besitzer von Sportbooten in der Regel zu aufwendig und auch
mit zu hohen Kosten verbunden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfach bedienbare Bootshebeanlage zu schaffen, die eine
schnelle und kostengünstigere Zugänglichkeit zum Bootsrumpf besonders zu dessen
Reinigung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch eine Bootshebeanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Bootshebeanlage zeichnet sich durch eine besonders einfache
Bedienbarkeit aus. Durch die Positioniereinrichtung wird eine automatische, längenbezogene
Einstellung für die jeweilige Bootslänge und auch eine automatische Zentrierung der
Bootsmittelachse zur Erreichung einer optimalen Hubposition unter Vermeidung von
Kollisionen mit der Hubeinrichtung bei der Einfahrt des Bootes ermöglicht. Ein Boot kann so
ohne Festmacherleinen und Fender beschädigungsfrei in die Hubeinrichtung einfahren und
automatisch richtig positioniert werden. Die Einstellung der Positionier- und Hubeinrichtung
zur Anpassung an die jeweiligen Bootsabmessungen kann manuell oder z. B. über eine Chip-
oder Magnetkarte erfolgen, auf der die bootsspezifischen Einstellparameter gespeichert sind.
Durch die getrennte Verstellbarkeit der einzelnen Stützen können einzelne Stützen unter
Beibehaltung der Lagestabilitäts des Bootes abgesenkt werden, so daß eine komplette
Reinigung des gesamten Bootsrumpfs ermöglicht wird.
Zweckmäßige Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
So enthält z. B. die Positioniereinrichtung in einer besonders zweckmäßigen Ausführung zwei
symmetrisch verstellbare Seitenführungen mit endseitigen Puffern oder Polstern, die zur
mittigen Ausrichtung der Bootslängsachse symmetrisch gegeneinander verstellbar sind.
Dadurch kann nicht nur eine ordnungsgemäße Positionierung des Bootes beim Einfahren in
die Hubeinrichtung erleichtert, sondern auch eine seitliche Abstützung beim Anheben des
Bootes erreicht werden. Die Positioniereinrichtung umfaßt außerdem einen verstellbaren
Anschlag zur Positionierung des Boots in der Längsrichtung.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausführung sind an dem Unterbau mit den Seitenführungen
verstellbare Ausstiegshilfen in Form von Gitterrosten o. ä. angebracht. Dadurch kann ein
sicherer Ausstieg aus dem Boot gewährleistet werden. Die Gitterroste bestehen vorzugsweise
aus einzelnen Elementen, so daß eine optimale Anpassung an unterschiedliche Bootskonturen
ermöglicht wird.
Innerhalb des Hubrahmens ist zweckmäßigerweise eine Auffangwanne mit einem
entsprechenden Anschluß zum manuellen oder automatischen Andocken einer Ablaufleitung
angeordnet. Dadurch kann das Schmutzwasser aufgefangen, aufbereitet und für eine spätere
Reinigung wiederverwendet werden. Die Auffangwanne kann während des
Reinigungsvorgangs permanent gespült werden, um das Abwasser und den Schmutz schon
während der Reinigung zu beseitigen.
Weitere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Bootshebeanlage im abgesenkten Zustand;
Fig. 2 die in Fig. 1 gezeigte Bootshebeanlage im angehobenen Zustand;
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bootshebeanlage;
Fig. 4a-4c eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Bootshebeanlage mit einer
Positioniereinrichtung in unterschiedlichen Stellungen;
Fig. 5a-5c eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Bootshebeanlage mit einer
weiteren Positioniereinrichtung in unterschiedlichen Stellungen;
Fig. 6 eine erste Ausführungsform einer verstellbaren Stütze in einer Einfahr- und
Ausfahrstellung, und
Fig. 7 eine zweite Ausführungsform einer verstellbaren Stütze in unterschiedlichen
Stellungen.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Bootshebeanlage enthält einen im Wasser 1
angeordneten Unterbau 2, der z. B. als stationäres Betonfundament oder als mobiler oder
stationärer Schwimmkörper ausgeführt sein kann. In dem Unterbau 2 ist eine Hubeinrichtung
3 angeordnet, die eine mittels eines Antriebs vertikal anheb- und absenkbaren Plattform 4 mit
einzeln verstellbaren Stützen 5 zur Abstützung des Bootsrumpfs enthält. Der Unterbau 2 und
die Hubeinrichtung 3 sind derart ausgestaltet, daß ein Boot 6 bei abgesenkter Plattform 4 und
zurückgezogenen Stützen 5 einfahren kann.
Bei der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführung ist die Plattform 4 durch seitliche
Pfosten oder Träger 7 über geeignete Führungen an gegenüberliegenden Säulen oder Ständern
8 vertikal verschiebbar geführt. Die Plattform 4 und die Träger 7 bilden einen vertikal
verfahrbaren Hubrahmen, in dem das anzuhebende Boot positioniert wird. Der Antrieb zum
3
Anheben und Absenken der Plattform 4 ist als Hubzylinderantrieb mit mindestens zwei im
Gleichlauf betätigten Hubzylindern 9 ausgebildet, deren feststehender Teil 10 am Unterbau 2
und deren als Hubstempel oder Kolbenstange 11 ausgeführter, beweglicher Teil über
Querstützen 12 am oberen Ende der seitlichen Träger 7 befestigt ist. Die Plattform 4 ist an der
Oberseite zweckmäßigerweise als Auffangwanne 13 mit einem darüber angeordneten
Gitterrost ausgeführt. Sie weist ein Gefälle auf und wird während des Reinigungsvorgangs
permanent gespült, um das Abwasser und den Schmutz bereits während des
Reinigungsvorgangs zu beseitigen. Zur Abführung des Reinigungswassers ist an der Plattform
4 ein Anschluß 14 vorgesehen, an den eine Abflußleitung oder dgl. nach dem Anheben der
Hubeinrichtung 3 angeschlossen werden kann.
An den beiden seitlichen Trägern 7 sind im oberen Bereich horizontal verstellbare
Seitenführungen angebracht. Diese enthalten einen oder mehrere längs des Bootsrumpfs auf
beiden Seiten angeordnete Polster oder Puffer 15, die durch horizontal verschiebbare oder
seitlich verschwenkbare Stellarme 16 der dgl. in der Horizontalrichtung verstellbar sind. Die
einander gegenüberliegenden Puffer 15 werden über einen geeigneten Stellantrieb in
entgegengesetzter Richtung gleichmäßig verstellt, so daß beim Zusammenfahren der
gegenüberliegenden Puffer 15 ein dazwischen angeordnetes Boot 6 in seiner Längsrichtung
gegenüber der Mittelachse der Plattform 4 zentriert werden kann. Durch eine derartige
Seitenführung kann die mittige Einfahrt des Bootes 1 in den Unterbau erleichtert und dessen
mittige Ausrichtung gegenüber den Stützen 5 zur Vermeidung einer ungleichmäßigen
Belastung beim Anheben erreicht werden. Besonders bei Kielbooten ist so eine Kollision des
Kiels mit den seitlichen Stützen 5 vermeidbar. Der Stellantrieb zur seitlichen Verstellung der
Puffer 15 kann zweckmäßigerweise ein hydraulisch betätigter Stellzylinder oder dgl. sein.
Die seitlichen Puffer 15 können z. B. mit Luft gefüllte, schlauchförmige Körper sein, die sich
über die gesamte Länge eines Bootes erstrecken. Zur Verringerung der Reibung zwischen
dem Bootsrumpf und der Seitenführung können diese aber auch mit Luft gefüllte Gummiräder
oder andere geeignete Polster sein, die eine Beschädigung des Bootes bei deren Anlage am
Bootsrumpf verhindern. Durch Veränderung der Ausfahrstellung der beiden Hubzylinder 9
und entsprechende Veränderung der Hubhöhe der Plattform 4 bei noch nicht am Bootsrumpf
anliegenden Stützen 5, läßt sich die Seitenführung in der Höhe verändern und so an die
verschiedenen Höhen der Freiborde anpassen.
An dem Unterbau 1 sind außerdem horizontal verstellbare Ausstiegshilfen in Form von
begehbaren Gitterrosten 17 angeordnet. Durch derartige Ausstiegshilfen wird ein sicheres
Aussteigen aus dem Boot ermöglicht. Die Bootsbesatzung kann so das innerhalb des
Unterbaus 2 vor dem Anheben positionierte Boot bequem und sicher verlassen und sich zu
einem Wartehäuschen 18 begeben, das bei der Ausführung von Fig. 1 und 2 auf dem
Unterbau 2 angeordnet ist. Zur Anpassung an die verschiedenen Bootskonturen bestehen die
Gitterroste 17 vorzugsweise aus einzelnen Elementen. Sie sind zweckmäßigerweise derart mit
den Seitenführungen gekoppelt, daß sie gemeinsam mit diesen an den Bootsrumpf angefahren
werden. Auf dem Unterbau 2 ist gemäß Fig. 1 außerdem eine Abschirmung in Form von
festen oder beweglichen Trennwänden 36 oder dgl. angeordnet, durch welche die Umgebung
gegenüber den Geräuschen eines Hochdruckreinigers und gegenüber dem Spritzwasser
abgeschirmt werden kann.
In den Fig. 4a bis 4c ist eine mögliche Ausführungsform der Seitenführung in
unterschiedlichen Stellungen dargestellt. Bei dieser Ausführung sind die Puffer 15 z. B. als
zwei luftgefüllte Schläuche ausgeführt, die auf beiden Seiten des Bootsrumpfs angeordnet und
über geeignete Stellantriebe an mehreren Positionen horizontal verstellbar sind. In Fig. 4a ist
eine Stellung zur Einfahrt eines Bootes gezeigt. Im mittleren Bereich der beiden Puffer 15 ist
deren Abstand an die Breite des zu reinigenden Boots angepaßt. Im Bugbereich des Schiffes
sind die Puffer 15 derart zusammengefahren, daß sich ein Anschlag 19 zur optimalen
Positionierung des Bootsrumpfs in der Längsrichtung ergibt. Es kann aber auch ein
gesonderter Anschlag vorgesehen werden, der individuell einstellbar ist. Bei der gezeigten
Ausführung sind jeweils fünf nebeneinander liegende Stützen 5 in jeder Reihe vorgesehen.
Wenn das Boot die in Fig. 4a dargestellte Stellung eingenommen hat, können die beiden
Puffer 15 auch im Heckbereich des Bootes unter leichtem Druck an das Boot angedrückt
werden, wie dies in Fig. 4b gezeigt ist. Dadurch kann ein Zurückfahren des Bootes
verhindert werden. Zusammen mit den Seitenführungen werden auch die Gitterroste 17 an den
Bootsrumpf angefahren, so daß ein einfacher und sicherer Ausstieg aus dem Boot ermöglicht
wird. In der Stellung von Fig. 4b können dann die Stützen 5 an den Rumpf angelegt und die
Plattform 4 kann nach der Arretierung der Stützen 5 zum Herausheben des Bootes aus dem
Wasser angehoben werden. Nach Beendigung des Reinigungsvorgangs und Absenken der
Plattform 4 werden die Puffer dann in eine gemäß Fig. 4c gezeigte, parallele Ausfahrstellung
verfahren, in der die Ausfahrt der Bootes ermöglicht wird.
In den Fig. 5a bis 5c ist eine weitere Ausführungsform der Seitenführung in
unterschiedlichen Stellungen dargestellt. Bei dieser Ausführung sind die auf beiden Seiten des
Hubrahmens angeordneten Puffer 15 über jeweils zwei zur Seite verschwenkbare Gelenkstäbe
37 mit dem Hubrahmen verbunden. An den beiden Enden jedes Puffers 15 ist das eine Ende
eines Gelenkstabes 37 angelenkt, dessen anderes Ende gelenkig mit einem Seitenteil 38 des
Hubrahmens verbunden ist. An einem der beiden Gelenkstäbe 37 jedes Puffers 15 greift ein
Verstellzylinder 39 an, über den der Puffer 15 in Art einer Parallelstabführung horizontal
verstellt werden kann. Die Verstellzylinder 39 der beiden gegenüberliegenden Puffer 15
werden z. B. über einen Mengen- oder Stromteiler synchron angetrieben, so daß eine
zentrische Ausrichtung des Boots gegenüber dem Hubrahmen ermöglicht wird. An den
Gelenken der Gelenkstäbe 37 können elastische Zwischenlager aus Gummi o. ä. vorgesehen
werden, durch die sich die Seitenführung auch dem Wellengang in horizontaler Richtung
anpassen kann, ohne am Rumpf zu scheuern. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird der
Anschlag zur Positionierung des Bootes in der Längsrichtung durch zwei seitlich
verschwenkbare Arme 40 mit endseitigen Anschlägen 41 gebildet. Die seitlich
verschwenkbaren Arme sind an synchron verfahrbaren Schlitten 42 angelenkt. Durch
Verfahren der beiden Schlitten 42 kann so eine Anpassung des Längenanschlags an
unterschiedliche Bootslängen erfolgen. Die beiden Puffer 15 sind über die Gelenkstäbe 37
derart angelenkt, daß das Boot beim Andrücken der Puffer 15 an den Bootsrumpf gemäß
Fig. 5b zunächst gegen die Anschläge 41 gedrückt wird. Dann können die flexiblen Puffer
15 durch weiteres Zusammenfahren gemäß Fig. 5c an die Bootskontur angepaßt werden.
Dadurch wird ein sicherer Halt des Bootes erreicht. Zum Ein- und Ausfahren des Bootes
können die Seitenführungen eingefahren und die Anschläge 41 durch Verschwenken der
Arme 40 auseinander bewegt werden. Durch die spezielle Anlenkung der Puffer 15 können
diese auf konstruktiv einfache Weise bis zum Anschlag an den Seitenteilen des Hubrahmens
zurückgeschwenkt werden, wodurch eine platzsparende und kostengünstige Bauweise
erreichbar ist.
Bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Stützen 5 zur
Abstützung des Bootsrumpfs als teleskopisch verstellbare Stützarme ausgeführt. Ein
mögliches Ausführungsbeispiel eines derartigen Stützarms ist in Fig. 5 gezeigt. Dort besteht
die Stütze 5 aus einem Außenrohr 20 und einem darin teleskopartig verschiebbaren Innenrohr
21, das über einen inneren Hydraulikzylinder 22 verstellbar ist. An dem oberen Ende des
Innenrohrs 21 ist eine Auflage 23 über ein Kugelgelenk 24 universell verschwenkbar
angeordnet. Dadurch kann sich die Auflage 23 jeder Kontur anpassen. Für die Zurückstellung
der Auflagen in eine vorgegebene Grundposition ist zweckmäßigerweise eine
Federrückstellung vorgesehen. Die Rückstellung kann aber auch durch ein Elastomerelement
oder dgl. erfolgen. Die Auflagen sind bei der gezeigten Ausführung als mit Luft gefüllte
Auflagekissen ausgebildet. Ebenso können die Auflagekissen mit Wasser gefüllt und als
kommunizierende Behälter ausgeführt sein. Hierdurch kann eine noch gleichmäßigere
Auflage erreicht und die Verletzungsgefahr durch Quetschung bei nicht sachgemäßer
Bedienung der Anlage verringert werden. Innerhalb der Auflagekissen ist ein Sensor 25 zur
Erfassung der Anlage an dem Bootsrumpf untergebracht. Die Stützarme können dann arretiert
werden, sobald über den Sensor ein vorgegebener Anpreßdruck erfaßt wird. Die Arretierung
des Stützarms kann über den Hydraulikzylinder 22 erfolgen. Es kann auch eine
selbsthemmende, mechanische Arretierung vorgesehen werden, die beim Anlegen der
Auflagen 23 an den Bootsrumpf wirksam wird.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen teleskopisch verstellbaren Stützarm
zur Abstützung des Bootsrumpfs. Bei dieser Ausführung ist die Auflage 23 über das
Drehgelenk 24 an einer Kolbenstange 26 eines zusätzlichen Stellzylinders 27 angeordnet, der
im oberen Teil des verstellbaren Innenrohrs 21 untergebracht ist. In einer auf der rechten Seite
dargestellten Anlagestellung an dem Bootsrumpf ist die Kolbenstange 26 des Stellzylinders
vollständig ausgefahren. Wenn bei einer derartigen Ausführung der Stützarm aus einer auf der
linken Seite dargestellten Einfahrstellung an den Bootsrumpf angelegt wird, fährt zunächst die
Kolbenstange 26 des Stellzylinders 27 mit der daran angeordneten Auflage vollständig aus.
Dann wird der Hydraulikzylinder 20 so lange ausgefahren, bis die Auflage 23 in einer auf der
rechten Seite dargestellten Ausfahrstellung zur Anlage am Bootsrumpf gelangt. Durch
Einfahren der Kolbenstange 26 kann eine einzelne Auflage 23 zur Reinigung des Bootsrumpfs
in diesem Bereich einfach abgesenkt und anschließend durch erneutes Ausfahren ohne großen
Steuerungsaufwand wieder in die ursprüngliche Abstützposition verfahren werden.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Bootshebeanlage
gezeigt. Auch dort ist in einem Unterbau 2 eine Plattform 4 mit seitlichen Trägern 7 über
hydraulisch betätigte Hubzylinder 9 vertikal anheb- und absenkbar angeordnet. Am oberen
Ende der Träger 7 sind auch hier horizontal verschiebbare Seitenführungen mit endseitigen
Puffern 15 vorgesehen. Bei dieser Ausführung sind die Träger 7 jedoch nicht gesondert
geführt, sondern nur auf den ausfahrbaren Hubstempeln 11 der Hubzylinder 9 abgestützt. Die
dort gezeigten Stützen 5 sind als seitlich auskragende Stützarme ausgeführt. Sie enthalten ein
äußeres Führungsrohr 28, das über einen Stellzylinder 29 an einem vertikal verschiebbaren
Führungsschlitten 30 verschwenkbar angeordnet ist. In dem äußeren Führungsrohr 28 ist ein
inneres Stützrohr 31 durch einen Zylinder 32 teleskopartig verstellbar geführt. An dem
vorderen, freien Ende des Stützrohrs 31 ist ein Auflagekissen 23 angeordnet, das entsprechend
der Ausführung von Fig. 1 und 2 ausgebildet ist. Der Führungsschlitten 30 ist an den
seitlichen Trägern 7 vertikal verschiebbar geführt. Der Antrieb des Führungsschlittens 30
kann z. B. über einen Windenantrieb 33 und/oder durch eine mit Druckluft steuerbare
Schwimmkammer erfolgen. Dadurch wird im Vergleich zu den Stellzylindern eine sanftere
und gleichmäßige Anlage der Stützen 5 am Bootsrumpf ermöglicht. Durch die seitlich
auskragende Ausführung bleibt darüber hinaus der Bereich unter dem Bootsrumpf frei,
wodurch die Zugänglichkeit verbessert wird. An dem Führungsschlitten 30 sind z. B.
hydraulisch betätigbare Bremseinrichtungen 34 angeordnet, über welche die Stützen 5 nach
deren Anlage am Bootsrumpf an den Trägern arretierbar sind. Über die Zylinder 32 können
die auskragenden Stützen 5 auf die Bootsbreite eingestellt werden. Bei größeren Booten kann
dadurch eine breitere Auflagebasis mit kürzeren Hebelarmen erreicht werden. Um den
Steuerungsaufwand zu minimieren, werden über die beiden Zylinderendlagen vorzugsweise
nur zwei Positionen zum Anheben schmaler oder breiter Boote angefahren. Bei der in Fig. 3
gezeigten Ausführung ist an den beiden Seiten der Plattform 4 jeweils eine stufenförmige
Tribüne 35 angeordnet. Dadurch können auch höher liegende Bereiche des Bootsrumpfs
bequem erreicht werden.
Im folgenden wird ein Ablauf zur Reinigung eines Bootes mit der erfindungsgemäßen Anlage
anhand des Ausführungsbeispiels von Fig. 1 und 2 erläutert.
Vor dem Einfahren des Bootes in die Hubeinrichtung 3 können die Positioniereinrichtung und
auch die Anzahl und die Stellung der Stützen auf die Länge, Breite und auch den Typ des zu
reinigenden Boots eingestellt. Hierzu kann eine Anlegestelle an dem Unterbau vorgesehen
werden, von der aus die Voreinstellung erfolgen kann. Diese Voreinstellung kann entweder
manuell oder über eine Magnet- oder Chipkarte erfolgen, auf der die bootsspezifischen
Einstellparameter gespeichert sind. Die Einstellung kann auch auf der Grundlage von Daten
erfolgen, die durch eine vorherige Vermessung des Bootes automatisch ermittelt wurden.
Hierfür ist allerdings ein erhöhter Aufwand erforderlich. Es kann auch die Möglichkeit
vorgesehen werden, die einmal eingestellten Parameter auf einer Magnetkarte, Chipkarte oder
einem anderen Datenträger speichern zu lassen, so daß bei einer erneuten Reinigung eine
schnelle automatische Einstellung erfolgen kann.
Nach dieser Einstellung kann das Boot in die Hubeinrichtung einfahren. Die mittige Einfahrt
bis zu einem vorgegebenen Längenanschlag kann dabei durch entsprechende Einstellung der
Seitenführungen erleichtert werden. Nachdem das Boot den Längenanschlag erreicht hat,
werden die Seitenführungen mit mäßigem Druck an die Seitenwand des Bootes angelegt.
Dann kann der Bootsführer das Boot über den Gitterost 17 verlassen und sich zu dem
Bedienstand oder Wartehäuschen 18 begeben. Anschließend können die Stützen 5 durch
entsprechende Ansteuerung ihrer Antriebe an den Bootsrumpf angefahren werden. Wenn die
Stützen 5 mit den Auflagen 23 zur Anlage am Bootsrumpf gelangen, werden sie arretiert und
gegen Absinken gesichert. Dann kann der gesamte Hubrahmen mit der Plattform 4 und den
seitlichen Trägern 7 durch entsprechende Ansteuerung der beiden Hubzylinder 9 aus der in
Fig. 1 gezeigten Einfahrstellung in eine in Fig. 2 gezeigte Hubstellung verfahren werden.
Dabei wird der Bootsrumpf durch die Seitenführungen zur Seite zusätzlich abgestützt. Nach
Erreichen der oberen Endlage wird der Hubrahmen z. B. hydraulisch verriegelt. Damit ist der
Hubvorgang abgeschlossen, und die Reinigungsperson kann die oberhalb der
Wasseroberfläche befindliche Oberfläche der Plattform 4 betreten. An den Anschluß 14 wird
dann eine Abfuhrleitung oder dgl. zur Abführung des Schmutzwassers entweder von Hand
oder automatisch angedockt. Dann kann die Unterseite des Bootsrumpfs z. B. mit einem
Hochdruckreiniger gereinigt werden. Um die gesamte Oberfläche des Bootsrumpfes zu
erreichen, können einzelne Stützarme dann je nach Bedarf zurückgefahren werden, so daß der
Bootsrumpf in diesem Bereich zugänglich wird. Nach beendeter Reinigung kann die
Bedienperson die Plattform wieder verlassen, und das Boot kann durch Absenken der
Hubeinrichtung wieder gewässert werden. Der Bootsführer kann nun das Boot wieder
besteigen und die Seitenzentrierung mittels eines an der Seite angebrachten Schalters lösen.
Nachdem auch der Längenanschlag zurückgefahren wurde, kann das Boot aus der Hubanlage
herausgefahren werden, und die Bootshebeanlage steht wieder für ein nächstes Boot bereit.
Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, daß die erfindungsgemäße
Bootshebeeinrichtung einfach bedienbar ist und damit auch von ungeübten Bootsführern
genutzt werden kann. Durch den automatisierbaren Ablauf wird eine schnelle und gefahrlose
Reinigung ermöglicht.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
So können z. B. auch andere Stützarme zur Abstützung des Bootsrumpfes und andere Antriebe
für die Verstellung der Positionier- und Hubeinrichtung verwendet werden.
Claims (19)
1. Bootshebeanlage, die einen im Wasser angeordneten Unterbau (2) mit einer
Hubeinrichtung (3) zum Anheben und Absenken eines Bootes enthält, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung (3) einen durch einen Antrieb (9) anheb- und
absenkbaren Hubrahmen (4, 7) aufweist, an dem mehrere, einzeln verstellbare Stützen (5)
zur Abstützung des Bootes und eine Positioniereinrichtung (15, 16, 19, 37, 41) mit seitlich
verstellbaren Seitenführungen (15, 16, 37) zur Ausrichtung des Bootes gegenüber dem
Hubrahmen (4, 7) angeordnet sind.
2. Bootshebeanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenführungen
(15, 16, 37) jeweils mindestens einen horizontal bewegbaren Puffer (15) enthalten.
3. Bootshebeanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Puffer (15) durch
einen oder mehrere Stellarme (16) verschiebbar sind.
4. Bootshebeanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Puffer (15) durch
seitlich verschwenkbare Gelenkstäbe (37) bewegbar sind.
5. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Positioniereinrichtung (15, 16) einen verstellbaren Anschlag (19, 41) zur Positionierung
des Bootes in der Längsrichtung umfaßt.
6. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Unterbau (2) mit den Seitenführungen (15, 16) verstellbare Ausstiegshilfen (17)
angeordet sind.
7. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hubrahmen (4, 7) eine Plattform (4) und seitliche Träger (7) enthält.
8. Bootshebeanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb zum
Anheben und Absenken des Hubrahmens (4, 7) mindestens einen jedem Träger (7)
zugeordneten Hubzylinder (9) enthält.
9. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hubrahmen (4, 7) eine Auffangwanne (13) enthält.
10. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützen (5) ein Außenrohr (20; 28) und ein darin mittels eines Druckmittelzylinders (22;
29) teleskopartig verschiebbares Innenrohr (21; 31) aufweisen, an dem eine Auflage (23)
zur Anlage am Bootsrumpf angeordnet ist.
11. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützen (5) auf der Plattform (4) angeordnet sind.
12. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützen (5) an einem Führungsschlitten (30) angeordnet sind, der an den Trägern (7)
vertikal verschiebbar geführt ist.
13. Bootshebeanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (5) durch
einen Stellzylinder (29) verschwenkbar an dem Führungsschlitten (30) angeordnet sind.
14. Bootshebeanlage nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Führungsschlitten (30) durch einen Windenantrieb (33) und/oder durch eine mit Druckluft
steuerbare Schwimmkammer vertikal verschiebbar ist.
15. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auflagen (23) mit Luft oder Wasser gefüllte Auflagekissen sind.
16. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Plattform (4) zwei gegenüberliegende, stufenförmige Tribünen (35) angeordnet sind.
17. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hubeinrichtung (3) und die Positioniereinrichtung (15, 16, 19) auf der Grundlage
spezifischer Parameter eines Bootes einstellbar sind.
18. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Unterbau (2) als stationäres Betonfundament oder als mobiler oder stationärer
Schwimmkörper ausgeführt ist.
19. Bootshebeanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß auf
dem Unterbau (2) eine Abschirmung in Form von festen oder beweglichen Trennwänden
(36) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000150095 DE10050095A1 (de) | 2000-10-09 | 2000-10-09 | Bootshebeanlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000150095 DE10050095A1 (de) | 2000-10-09 | 2000-10-09 | Bootshebeanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10050095A1 true DE10050095A1 (de) | 2002-04-18 |
Family
ID=7659241
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000150095 Withdrawn DE10050095A1 (de) | 2000-10-09 | 2000-10-09 | Bootshebeanlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
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