DE10047465A1 - Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden oder Wänden - Google Patents
Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden oder WändenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden oder Wänden mit einer Trägerplatte, enthaltend eine Heizschicht aus gegebenenfalls in einer elektrisch isolierenden Kleberschicht eingebetteten stromleitenden Materialien, die als elektrische Widerstandsheizung betreibbar sind, und einer die Heizschicht abdeckenden Abdeckschicht, wobei die Trägerplatte aus einem mineralischen Dämmstoff, der die Anforderungen der Brandschutzklasse A1 erfüllt und eine Wärmeleitzahl lambda < 0,4 W/mK aufweist, ausgebildet ist und auf der Oberseite der Trägerplatte ein Profil für die Einlagerung der stromleitenden Materialien eingearbeitet ist und auf der Oberseite und Unterseite der Trägerplatte je eine Kleberschicht aufgebracht ist und auf der Oberseite als stromleitendes Material ein flexibles Flächengebilde, enthaltend Kohlefasern mit Stromschienen aus Kupfer, für den Stromanschluß in das eingearbeitete Profil eingelegt ist und auf die Kleberschicht der Oberseite und Unterseite der Trägerplatte flächig je eine Abdeckschicht aus elektrisch isolierendem und thermisch mindestens bis 100 DEG C belastbarem Material haftfest aufgebracht ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Modulplatte für elektrische Flächenheizung
von Fußböden oder Wänden mit einer Trägerplatte, enthaltend eine Heizschicht
aus gegebenenfalls in einer elektrisch isolierenden Kleberschicht eingebetteten
stromleitenden Materialien, die als elektrische Widerstandsheizung betreibbar
sind, und einer die Heizschicht abdeckenden Abdeckschicht.
Aus der DE 12 50 573 ist eine beheizbare Platte zur Bekleidung oder
Herstellung von Fußböden, Decken oder Wänden bekannt, die mit einem Strom
sehr geringer Spannung beheizt werden kann. Es handelt sich um eine lösbar mit
ihrer Unterlage verbundene Platte, die beispielsweise für die Beheizung von
Ferkelställen und Hühnerställen oder aber als zusätzlicher Bodenbelag für kalte
Fußböden im Winter benutzt werden kann. Diese beheizbare Platte ist als
Verbund aus zwei Spanholzplatten mit einer dazwischenliegenden
wärmeisolierenden Schicht aus Kunststoffhartschaum aufgebaut und weist auf
einer freien Oberfläche der einen Spanholzplatte ein Heizgitter aus Maschendraht
auf, das mit einem mechanisch und thermisch widerstandsfähigen Estrich
abgedeckt ist. Die verwendeten Materialien sind sämtlich brennbar und erfüllen
nicht die Anforderungen der Brandschutzklasse A1, des weiteren sind sie nicht
für hohe Trittfestigkeit und Belastungen ausgelegt.
Andere bekannte Fußbodenheizungen werden in die Böden der Gebäude
integriert, bevorzugt in der Ausstattung mit von einem wärmeführenden Medium
durchflossenen Rohrsystem. Diese Heizungen sind nicht ohne Zerstörung der
Ober-/Unterbeläge entfernbar oder austauschbar. Desweiteren sind beheizbare
Bodenbeläge aus standardisierten Platten bekannt aus der DE 196 48 980 A1,
bei denen die Wärmezufuhr bevorzugt über elektrisch beheizte Heizelemente in
Gestalt von Rohrheizkörpern erfolgt, die an der Unterseite der Trägerplatten mit
Abstand befestigt sind oder aber es werden als Heizelemente Rohre oder
Schläuche vorgesehen, durch die als Heizmedium Heißwasser fließt. Eine
Wärmeisolierung zum Untergrund ist nicht vorgesehen, die Montage ist zum
Schutz der Rohrleitungen aufwendig.
Ein monolithisches Wandelement mit Flächenheizeinrichtung ist aus der
DE 197 43 530 A1 bekannt, das aus einem Wandelement besteht, das eine
Wärmedämmschicht aufweist und zum Wohnraum hin eine Putzlage aufweist,
wobei in die Putzlage eine Heizmatte eingebettet ist, die vorzugsweise aus
Kunststoffrohren besteht und mit Wasser als Heizmedium beaufschlagt wird.
Die Wärmedämmschicht besteht hierbei bevorzugt aus Leichtbeton. Diese
bekannte Flächenheizung ist wegen mangelnder Trittfestigkeit nicht als
Bodenheizung einsetzbar.
Darüber hinaus ist eine elektrische Innenraumheizung für Wohnwagen aus der
DE 196 47 935 A 1 bekannt, die als elektrische Widerstandsheizung aufgebaut
ist und eine Wärmedämmschicht sowie elektrisch isolierende Trägerschicht
aufweist, die mit der Heizschicht beschichtet ist, wobei diese Heizschicht aus
einem Gemisch aus einem mit aushärtbarem Bindemittel, wie Wasserglas,
versetzten Kohlenstoff, Graphitteilchen und/oder Kohlenstoffasern beschichtet
ist. Diese bekannte elektrische Innenraumheizung, insbesondere für Innenwände
von Wohnwagen, ist aufgrund der eingesetzten Wärmedämmung aus
Schaumstoff, beispielsweise Polyurethanschaumstoff nicht feuerfest und erfüllt
nicht die Anforderungen der Brandschutzklasse A1. Des weiteren ist auch diese
flächige Innenraumheizung nicht trittfest und kann nur eine geringe
Druckbelastung aufnehmen, was wiederum auf die elastische
Wärmedämmschicht zurückzuführen ist. Darüber hinaus ist die elektrisch
leitende Paste aus einem Gemisch aus Wasserglas, Kohlenstoff und Graphit und
Kohlefasern je nach Zusammensetzung und Auftragstärke und Verteilung
unterschiedlich elektrisch leitend und stellt keine definierte Heizschicht dar.
Aus dem DE-GM 29 81 2814 ist bereits eine aus Modulplatten
zusammensetzbare Fußboden- oder Wandheizung bekannt, die transportabel
ausgebildet ist und für hohe Lasten ausgelegt ist. Hierzu wird eine als
Vakuumwärmeisolierplatte ausgebildete Trägerplatte vorgesehen, auf der in
einer wärmeleitenden Kontakt- und Bindeschicht stromleitende Materialien in
Gestalt eines Metallgewebes oder dichten Flächengebildes aus Kohlefasern
eingebettet sind und wobei auf der Kontakt- und Bindeschicht eine
Abdeckschicht aus einem wärmeleitenden plattenförmigen Belag haftfest
aufgebracht ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine ebenfalls
belastbare und trittfeste Modulplatte für Flächenheizung für Niederspannung
insbesondere für Böden zu schaffen, die preiswert ist, wobei diese auf einer
tragfähigen Konstruktionsunterlage aufsetzbar ist und auf der Modulplatte mit
Heizschicht ein Bodenbelag herkömmlicher Art wie Fliesen, Teppichboden oder
dergleichen verlegbar ist.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Flächenheizung für
Fußböden, die auch für Wände eingesetzt werden kann zu schaffen, die aus
Modulen zusammensetzbar ist und wobei die Module austauschbar sind, und
auch Reparaturfähigkeit durch eine einfache Demontierbarkeit und Austausch
von Bodenbelägen ohne Zerstörung der Heizung gegeben ist. Darüber hinaus
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Flächenheizung zu schaffen, die
in möglichst kurzer Zeit effektiv heizt.
Die Erfindung schlägt zur Lösung der gestellten Aufgabe eine Modulplatte für
elektrische Flächenheizung von Fußböden oder Wänden vor, bei der die
Trägerplatte aus einem mineralischen Dämmstoff, der die Anforderungen der
Brandschutzklasse A1 erfüllt und eine Wärmeleitzahl λ < 0,4 W/mK aufweist
ausgebildet ist und auf der Oberseite der Trägerplatte ein Profil für die
Einlagerung der stromleitenden Materialien eingearbeitet ist und auf der
Oberseite und Unterseite der Trägerplatte je eine Kleberschicht haftfest
aufgebracht ist und auf der Oberseite als stromleitendes Material ein flexibles
Flächengebilde enthaltend Kohlefasern mit Stromschienen aus Kupfer für den
Stromanschluß in das eingearbeitete Profil eingelegt ist und auf die
Kleberschicht der Oberseite und Unterseite der Trägerplatte flächig je eine
Abdeckschicht aus elektrisch isolierendem und thermisch bis mindestens 100°C
belastbaren Material haftfest aufgebracht ist.
Erfindungsgemäß wird ein definiertes flexibles Kohlefaserflächengebilde als
Heizleiter und Heizschicht eingesetzt. Erfindungsgemäße Module mit einem
stromleitenden Material in Gestalt eines definierten Flächengebildes aus
Kohlefasern werden bevorzugt mit einer Heizleistung von bis zu 200 W/m2
ausgerüstet. Sie sind zur alleinigen Beheizung von Gebäuden und Wohnungen
geeignet und nicht nur als Zusatzheizung benutzbar. Insbesondere weisen sie
einen wirtschaftlichen Aufbau aus, und sind feuersicher und ermöglichen in
einer sehr kurzen Zeit die Erwärmung von Räumen. Die Aufheizzeit der
Modulplatte selbst liegt bei wenigen Minuten, bis die gewünschte
Endtemperatur in der Heizschicht bzw. Kohlefaser von etwa 70°C erreicht ist.
Bei dem Einsatz von flexiblen Kohlefasergebilden als stromleitendes Material und
Heizschicht wird auch die Tatsache ausgenutzt, daß Kohlefasern bei der
Erwärmung einen negativen Ausdehnungkoeffizienten aufweisen, so daß bei
Erwärmung das Material nicht kaputt geht, da keine Spannungen in der
Modulplatte, die als Verbund und heterogene Schichten aufgebaut ist, erzeugt
wird.
Die erfindungsgemäße Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden
oder Wänden zeichnet sich dadurch aus, daß die Modulplatten auf einer
konstruktiv tragenden Isolierung mit einer mechanischen Abdeckung
konfektioniert sind und in Standardabmessungen lieferbar sind und
untereinander einfach koppelbar sind. Durch Aufbau der Trägerplatte aus
mineralischen Materialien wird einerseits eine hohe mechanische Stabilität und
Festigkeit, andererseits auch die Brandschutzklasse A1 erreicht. Zugleich weist
die Modulplatte eine ausreichende Trittschalldämmung auf. Die
erfindungsgemäße Flächenheizung kann als Alleinheizung eingesetzt werden,
wobei sie keine Speicherheizung ist, sondern eine Direktheizung. Darüber hinaus
ist in kurzer Zeit eine effektive Raumheizung erzielbar.
Durch Ausbildung der erfindungsgemäßen Modulplatte mit einer stabilen
Abdeckschicht auf beiden Seiten, ist einerseits eine problemlose Verlegung auf
jedem ebenen Untergrund möglich, andererseits ebenso eine problemlose
Verlegung von Bodenbelägen auf der Modulplatte. Insbesondere ist das
Entfernen und Austauschen von Bodenbelägen ohne Beschädigung möglich, da
die stabile Abdeckschicht die Heizschicht und das Kohlefaser-Gewebe vor
Zerstörung schützt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Modulplatte für elektrische
Flächenheizung sind den kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche
entnehmbar.
Als Wärmedämmaterialien für die Trägerplatte, die zugleich die
Brandschutzklasse A1 erfüllen, werden bevorzugt mineralische Dämmstoffe, wie
Microglasfasern, pulverförmige anorganische Oxide, Vermiculit, Perlit,
Mineralstoffe, Calciumsilikate, Mircrosilika und/oder Kieselgur einzeln oder in
Mischungen eingesetzt. Bevorzugt weist die Trägerplatte eine
Zusammensetzung der Wärmedämmaterialien auf, die ihr eine
Wärmeleitfähigkeit γ < 0,3 W/mK verleiht. Die Plattendicke der Trägerplatte
kann bevorzugt zwischen 10 bis 70 mm betragen, wobei mit der größer
werdenden Plattendicke sowohl die Festigkeit als auch die Wärmedämmung
zunimmt. Die Dichte der Trägerplatte kann bevorzugt zwischen 200 bis 800 kg/m3
betragen, wobei auch hier mit höherer Dichte die Festigkeit zunimmt. Die
Wärmeleitzahl γ liegt bevorzugt im Bereich von 0,08 bis 0,4 W/mK. Je leichter
die Trägerplatten sind, desto höher ist ihre Wärmeleitfähigkeit.
Die Trägerplatten werden mit Festigkeiten zwischen 0,5 bis 20 N/mm2
hergestellt, wobei die Festigkeit entsprechend der Plattendicke, und der Dichte
sowie der eingesetzten Qualität der Dämmaterialien bestimmbar ist. Hohe
Festigkeiten werden bei Einsatz beispielsweise von Vermiculit erreicht, während
bei Einsatz von Calciumsilikaten nicht so hohe Festigkeiten ereicht werden, so
daß sich die ersteren Wärmedämmstoffe beispielsweise für Flächenheizungen
von Fußböden und die letzten für Flächenheizungen von Wänden besonders gut
eignen.
Eine weitere Steigerung der Festigkeit und Trittfestigkeit einschließlich
verbesserter Trittschalldämmung wird durch die zusätzliche sowohl auf der
Oberseite als auch Unterseite der Trägerplatte aufgebrachte Abdeckschicht
erreicht. Hierbei wird bevorzugt auf der Oberseite und Unterseite eine
gleichartige Abdeckschicht aufgebracht, um einen möglichst homogenen Aufbau
im Verbund, möglichst symmetrisch zu erreichen, um die Stabilität des
Verbundes zu gewährleisten und ein Verziehen desselben bei Temperatur
wechselbeanspruchungen und Feuchtigkeitseinwirkung zu vermeiden.
Eine besonders hohe Festigkeit und Trittfestigkeit der Modulplatte mit
Trägerschicht und Heizschicht wird durch Abdeckschichten auf Basis härtbarer
Kunstharze, insbesondere duroplastischer Kunststoffe erreicht. Hierbei ist es
erfindungsgemäß wünschenswert, die Abdeckschicht nicht zu dick zu machen,
so daß diese bevorzugt nur eine Dicke von 0,3 bis 3 mm aufweist. Wesentlich
ist, daß die Abdeckschicht elektrisch gut isolierend ist und thermisch bis
mindestens 100°C belastbar ist und hierbei mechanisch stabil verbleibt. Die
Wärmeleitfähigkeit der Abdeckschicht ist nicht von ausschlaggebender
Bedeutung, da die Abdeckschicht möglichst dünn gehalten wird.
Erfindungsgemäß werden Abdeckschichten auf Basis von Schichtpreßstoffen
auf Basis duroplastischer Kunststoffe vorgeschlagen, wie sie sowohl als
technische Schichtpreßstoffe als auch für dekorative Schichtpreßstoffe bekannt
sind. Hierbei können die Schichtpreßstoffe auf ihrer Außenseite mit einer
Aluminiumplatte beschichtet sein oder aber nur in üblicher Weise einen Aufbau
aus mehreren heißverpreßten Lagen aus mit duroplastischen Kunstharzen
imprägnierten flächigen Trägermaterialien aufgebaut sein. Schichtpreßstoffe auf
Basis von Phenolharzen, Epoxidharzen, ungesättigten Polyesterharzen,
Harnstoffharzen und Melaminharzen werden bevorzugt eingesetzt, wobei
insbesondere auch dekorative Hochdruckschichtpreßstoffplatten - HPL - sich als
besonders geeignet erwiesen haben. Die Endfestigkeit der Modulplatte, d. h. der
Trägerplatten mit beidseitiger Abdeckschicht beträgt mindestens 1,5 N/mm2 und
kann bis auf 40 N/mm2 in Verbindung mit der Trägerplatte und deren
Abmessungen und Qualität gesteigert werden.
Für Modulplatten, die nicht so hohen Anforderungen an die Festigkeit genügen
müssen, kann auch eine beidseitige Beschichtung mit einer Abdeckschicht auf
Basis von Mörtel oder Putz vorgenommen werden. Auch eine Beschichtung nur
auf Basis eines Kunstharzes ist möglich.
Bei der erfindungsgemäßen Modulplatte wird für die Aufnahme des
stromleitenden Materials auf der Oberseite der Trägerplatte ein entsprechendes
Profil eingearbeitet, das bevorzugt eine Tiefe zwischen 1 bis 8 mm aufweist um
hierin das stromleitende Material einschließlich der Anschlüsse in Gestalt der
stromleitenden Kupferschienen einzulegen. Die Profilierung ist auf der Oberseite
der Trägerplatte eingearbeitet, d. h. auf der dem zu heizenden Raum
zugewandten Seite. Die Trägerplatte mit auf einer Seite eingefräster oder
eingepreßter Profilierung, beispielsweise in Gestalt von untereinander
verbundenen Profilnuten, ist beidseitig mit einem thermisch belastbaren Kleber
beschichtet. Zugleich muß die Kleberschicht elektrisch isolierend sein. Die
Kleberschicht dient dem nachfolgenden Herstellen des Verbundes zwischen
Trägerplatte und Abdeckschicht. Entsprechend kann die Kleberschicht auf Basis
von Reaktionsharzen, die eine gute Verbindung mit den hierauf aufzubringenden
Abdeckschichten aus Schichtpreßstoffen eingehen ausgewählt sein. Die
Abdeckschichten sind dann auf der Unterseite der Trägerplatte über die
Kleberschicht mit derselben verbunden und auf der Oberseite über die
Kleberschicht mit der Trägerplatte verbunden und decken gleichzeitig das
aufgebrachte stromleitende Material ab. Dadurch, daß das stromleitende
Material in Profilierungen, insbesondere Profilnuten versenkt ist, kann dieses
durch das Aufbringen der Abdeckschicht und beispielsweise Verpressen
derselben mit der Trägerplatte zu einem festen Verbund unter Aushärtung der
Kleberschichten nicht beschädigt werden.
Als Heizschicht wird erfindungsgemäß ein definiertes flexibles Flächengebilde
auf Basis Kohlefasern eingesetzt. Hierbei werden Kohlefasern mit mindestens
95% C-Gehalt eingesetzt, wobei die Kohlefasern einen Widerstand von 1,3 bis
2 Ohm/m aufweisen sollten. Die Kohlefasern können beispielsweise als
Kohlefaserfilzmatte ausgebildet sein und eine größere Fläche zusammenhängend
der Trägerplatte bedecken oder aber beispielsweise als Kohlefaserband aus
einem Kohlefasergewebe bestehen, das beispielsweise in einer Bandbreite
zwischen 1 bis 4 cm vorliegt und beispielsweise mäanderförmig auf der
Trägerplatte in entsprechenden Profilnuten angeordnet werden. Kohlefaser
gewebe, bei denen möglichst viele Kohlefasern in einer Achse angeordnet sind,
sind bevorzugt, da sie einen hohen Wirkungsgrad der Stromleitung und damit
der erzeugbaren thermischen Energie aufweisen.
Für den Stromanschluß werden bevorzugt Stromschienen aus Kupfer
vorgesehen, die in entsprechenden Profilnuten der Trägerplatten angeordnet sind
und mit dem stromleitenden Material aus Kohlefasern kontaktieren.
Die erfindungsgemäße Flächenheizung wird bevorzugt mit Niederspannung bis
höchstens 42 V betrieben, um max. bis zu etwa 70°C Erwärmung der
Kohlefasern zu erreichen. Diese Temperatur kann innerhalb weniger Minuten
erreicht werden. Je nach Qualität und Quantität des eingesetzten stromleitenden
Materials in Gestalt des Kohlefaserflächengebildes kann eine Leistung bis zu
200 W/m2 als Heizleistung erreicht werden. Als Energiequelle ist ein die
Niederspannung liefernder Trafo mit Netzanschluß vorgesehen, der gemäß
einem weiteren Vorschlag der Erfindung auf seiner Primärseite unterschiedliche
Wicklungen aufweist, um die Spannung für die Heizschicht/Kohlefaser
flächengebilde und die damit erzielbare Heizleistung zu verkleinern.
Beispielsweise sind die Wicklungen auf der Primärseite des Trafos so
angeordnet, daß eine Steuerung der Temperatur und Heizleistung des
stromleitenden Materials dadurch erfolgt, daß die Spannung halbiert wird,
wodurch sich die Heizleistung viertelt.
Die Anschlüsse des stromleitenden Materials sind als galvanisches System
ausgebildet und ermöglichen eine galvanische Schutztrennung.
Darüber hinaus ist eine Regelung der gewünschten Endtemperatur im Raum in
der Weise vorgesehen, daß wenn die gewünschte Endtemperatur erreicht ist,
die Heizleistung heruntergeregelt wird, beispielsweise auf ¼ der
Ausgangsleistung durch eine entsprechende Umschaltung der
Eingangsspannung auf der Primärseite des Trafos. Somit ist es möglich, in
einfacher Weise die Raumtemperatur nach erreichter Temperatur konstant zu
halten.
Für den Einsatz in Modulbauweise sind die erfindungsgemäßen Modulplatten der
Flächenheizung beispielsweise in der Weise ausgebildet, daß die fertig
konfektionierten Modulplatten untereinander über die Stromschienen verbunden
werden. Beispielsweise sind hierzu an den aneinander gegenüberliegenden
Rändern der Trägerplatte je eine von einer Seite zur anderen Seite durchgehende
Profilnuten für die Aufnahme der Kupferstromschienen vorgesehen, die mit den
stromleitenden Kohlefasern in Kontakt sind, wobei die Stromschienen auf einer
Seite um einen kleinen Abstand a über die Trägerplatte vorstehen und um den
gleichen Abstand a die Profilnuten auf der gegenüberliegenden Seite freigeben.
So ist es möglich, die Trägerplatten zu einer flächendeckenden Fußboden- oder
Wandheizung zusammenzustecken, wobei die überstehenden Stromschienen
einer Trägerplatte in das freie Ende der Profilnut der angrenzenden Trägerplatte
einsetzbar sind und mittels eines Befestigungmittels wie Schraube oder Niet
befestigt werden.
Eine weitere Verbindungsmöglichkeit der Modulplatten untereinander in bündiger
Form kann erfindungsgemäß mittels Verbindungsleisten erfolgen. Hierzu wird
vorgeschlagen, daß entlang der Seitenränder der Modulplatte und parallel zu
diesen und der Ober- und Unterseite verlaufend in die Trägerplatte
Einsteckschlitze eingearbeitet sind, in welche mit Kleber beschichtete
Verbindungsleisten für zwei aneinanderstoßende Einsteckschlitze zweier
Modulplatten einsteckbar sind.
Zum bündigen Herstellen der Stromanschlüsse zwischen den einzelnen
Modulplatten wird vorgeschlagen, daß an einem Paar aneinander
gegenüberliegender Ränder der Trägerplatte je eine von einer Seite zur anderen
Seite durchgehende Profilnut für die Aufnahme der Kupferstromschienen
vorgesehen ist, die mit den stromleitenden Kohlefasern in Kontakt sind und die
Modulplatte in der oberen Abdeckschicht eine den Endbereich der
Stromschienen freigebende Aussparungen aufweist. Entsprechend wird es
erfindungsgemäß ermöglicht, daß die Modulplatten zu einer flächendeckenden
Fußboden- oder Wandheizung mittels der Verbindungsleisten zusammensteckbar
sind und die Stromschienen aneinanderstoßender Modulplatten im Bereich der
Aussparungen der oberen Abdeckschicht mittels stromleitender Metallplättchen,
wie Cu-Plättchen überbrückt und verbunden sind.
Die erfindungsgemäßen Modulplatten können auf jedem geraden Untergrund
oder auf eine bereits vorhandene Estrichisolierung oder andere Isolierplatten
aufgelegt werden. Der Bodenbelag in Gestalt von Fliesen, Teppichboden oder
dergleichen kann direkt auf die Modulplatten verlegt werden.
Die erfindungsgemäße Modulplatte für Flächenheizung ist in der Zeichnung an
einem Ausführungsbeispiel dargestellt und wird anhand dessen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Trägerplatte in Draufsicht,
Fig. 2 den Schnitt AA nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Modulplatte in Draufsicht,
Fig. 4 die Schnittansicht BB der Modulplatte gemäß Fig. 3 und gemäß
Schnitt AA der Trägerplatte nach Fig. 1,
Fig. 5 eine weitere Variante einer Modulplatte in Draufsicht,
Fig. 6 Modulbauweise mit Modulplatten gemäß Fig. 5 in Draufsicht,
auszugsweise,
Fig. 7 detailgemäß Schnitt CC von Fig. 6 im Bereich der Verbindung
zweier Modulplatten.
Die Trägerplatte 1 gemäß Fig. 1 ist beispielsweise aus Vermiculit als
Wärmedämmstoff gefertigt mit einer Dicke von 20 mm und einer Plattengröße
von 1 m × 1 m oder 0,8 m × 1 m, etwas kleiner als die üblichen Türweiten. Sie
weist auf ihrer Oberseite nahe zwei einander gegenüberliegenden Rändern von
einer Seite zur anderen Seite durchgehende zueinander parallele eingefräste
Profilnuten 11a, 11b auf, die der Aufnahme von Stromschienen aus Kupfer
dienen und die beispielsweise eine Tiefe von 6 mm aufweisen und eine Breite
von 25 mm haben. Im mittleren Bereich der Trägerplatte 1 auf deren Oberseite
ist eine Profilierung für die Aufnahme des stromleitenden Materials in Gestalt
eines Kohlefaserbandes in Form einer mäanderförmig verlaufenden Profilnut 12
ausgebildet, die in ihren jeweiligen Enden in die Profilnuten 11a, 11b für die
Aufnahme der Stromschienen einmündet. Die Profilnut 12 für die Aufnahme des
Kohlefaserflächengebildes weist nur eine geringe Tiefe von 1 bis 2 mm auf, wie
auch aus der Fig. 2 ersichtlich.
Die Modulplatte M ist in der Fig. 3 in der Draufsicht dargestellt, wobei hier die
in die durchgehenden Profilnuten 11a, 11b zwecks Stromanschluß eingelegten
Stromschienen 3a, 3b auf einer Seite über die Trägerplatte 1 bzw. Modulplatte
M mit ihren Enden 3a1, 3b1 überstehen, mit dem Abstand a. Auf der
gegenüberliegenden Seite ist die Profilnut 11a bzw. 11b um den gleichen
Abstand a von der Stromschiene frei, so daß hierein eine angrenzende
Modulplatte mit ihren vorstehenden Stromschienen einsteckbar ist.
In der Fig. 4 ist im Querschnitt die komplette als Flächenheizung dienende
Modulplatte mit der Trägerplatte 1 gemäß Fig. 1 und Fig. 2 dargestellt. Die
Trägerplatte 1 ist nach der Einarbeitung der Profilnuten 11a, 11b und 12 sowohl
auf der Oberseite, wo sich die Profilierung befindet als auch auf der
gegenüberliegenden Unterseite mit der Kleberschicht 2o, 2u beschichtet. Diese
Kleberschicht dient dem Verbund zwischen Trägerplatte 1 und Abdeckschicht 5.
Danach werden in die geraden durchgehenden Profilnuten 11a, 11b
Kupferstromschienen eingelegt, wobei diese flächenbündig mit der Oberseite der
Trägerplatte 1 abschließen. Ebenso wird in die mäanderförmige Profilnut 12 ein
Kohlefaserband 4 eingelegt, das an seinen Enden mit den Stromschienen 3a, 3b
kontaktiert und das ebenfalls flächenbündig mit der Oberseite der Trägerplatte 1
abschließt. Stromschienen 3a, 3b und Kohlefaserband 4 bilden eine Heizschicht.
Nunmehr wird die so vorbereitete Trägerplatte, ausgerüstet mit der Heizschicht,
sowohl auf ihrer Oberseite als auch auf ihrer Unterseite mit je einer
Abdeckschicht 5o bzw. 5u verbunden, beispielsweise je einer HPL-
Schichtpreßstoffplatte auf Basis von Aminoplastharzen. Die Abdeckschicht 5o
bzw. 5u hat hierbei beispielsweise eine Dicke von 0,5 mm. Die fertige
Modulplatte M gemäß Fig. 3 und Fig. 4 weist eine Festigkeit von mindestens
20 N/mm2 auf. Sie kann nun auf jedem Estrichboden mit ihrer Unterseite
trocken verlegt werden, während auf ihrer Oberseite der gewünschte
Fußbodenbelag direkt verlegt werden kann.
Die Stromschienen und das Kohlefaserband werden ebenfalls mittels der
Kleberschicht fixiert und lagegesichert. Zum Verbinden der Abdeckschichten mit
der Trägerplatte können auch die Abdeckschichten zusätzlich auf ihrer
Verbundseite mit einer Kleberschicht ausgerüstet sein.
In der Fig. 5 ist eine weitere Variante der Ausgestaltung einer Modulplatte M in
der Draufsicht dargestellt. Die Modulplatte M gemäß Fig. 5 hat im Querschnitt
BB betrachtet den gleichen Aufbau wie die Modulplatte gemäß Fig. 3, wie der
Aufbau in der Fig. 4 dargestellt ist. Im Bereich der Stromschienenenden für den
Stromschienenanschluß aneinanderstoßender Modulplatten wird jedoch nach
Fig. 5 vorgeschlagen, die obere Abdeckschicht 5o oberhalb der Endbereiche
der in die Profilnuten eingelegten Stromschienen 3a bzw. 3b mit den
Aussparungen 51 zu versehen. Hierbei werden die Stromschienen 3a, 3b
durchgängig in die Profilnuten 11a bzw. 11b der Trägerplatte 1 eingelegt.
Bei Zusammenfügen mehrerer Modulplatten M(1), M(2), siehe Fig. 6, werden
dann die im Bereich der Aussparungen 51 und Verbindungsfuge 17
aneinanderstoßenden Stromschienen mittels die Stoßfuge überbrückender, auf
die Stromschienen aufgelegter Kupferplättchen 6 verbunden, wobei die
Kupferplättchen 6 beispielsweise an die Stromschienen angenietet werden. Die
Aussparungen der Abdeckschicht der Modulplatte M(2) sind hier mit 52
bezeichnet. In der Fig. 6 ist das Detail der Verbindung der Modulplatten im
Bereich der Stoßfuge 17 gemäß Schnitt CC vergrößert auszugsweise
dargestellt.
Die in die Profilnuten 11a der Trägerplatten 1 der Modulplatten eingelegten
Stromschienen 3a, beispielsweise aus Kupfer, enden bündig am Seitenrand der
Modulplatten und stoßen an der Stoßfuge 17 aneinandergrenzender
Modulplatten aneinander. Das zur Überbrückung und Herstellung des
Stromanschlusses aufgelegte Kupferplättchen 6, das in die Aussparungen 51
bzw. 52 der Modulplatten M(1) bzw. M(2) eingelegt ist, ist beispielsweise
mittels Nieten an den Stromschienen fixiert.
Um die Modulplatten zu einem starren unverschiebbaren flächigen Verbund zu
verbinden, sind diese Modulplatten beispielsweise entlang der Seitenränder mit
einem umlaufenden Einsteckschlitz 14 im Bereich der Trägerplatte 1
ausgebildet, und in diesen Einsteckschlitz 14 wird eine Verbindungsleiste 8,
beispielsweise aus Holz, die mit Kleber beschichtet ist, eingelegt und so eine
Nutfederverbindung hergestellt, die es ermöglicht, die Modulplatten als
Flächenheizung schwimmend zu verlegen.
Erfindungsgemäß wird eine Modulplatte als Niedervolt-Flächenheizung
geschaffen, die nicht nur für Neubau, sondern auch vorteilhaft für Renovierung
und nachträglichen Einbau eingesetzt werden kann. Die Modulplatten können zu
einer Flächenheizung trocken verlegt werden und nach dem Nutfederprinzip
ohne Estrich verlegt werden. Bei der erfindungsgemäße Modulplatte handelt es
sich um eine Direktheizung, d. h. es findet eine gerichtete Wärmestrahlung statt
und möglichst wenig Energie wird in die darunterliegenden Böden oder das
Mauerwerk abgeleitet. Die Reaktionszeit zum Heizen beträgt nur wenige
Minuten. Die einzelnen Räume können separat über Thermostat geregelt
werden. Die Modulplatten- und Flächenheizung wird bevorzugt im
Niederspannungsbereich mit einem Trafo bis 40 V betrieben. Die
erfindungsgemäßen Modulplatten stellen keine Speicherheizung dar, sondern
heizen direkt und zielgerichtet. Die trockene Verlegung ohne Estrich spart sehr
viel Zeit und ein vorheriges Austrocknen desselben entfällt. Die
erfindungsgemäßen Modulplatten haben darüber hinaus eine gute
Schallisolierung.
Die erfindungsgemäße Modulplatte zeichnet sich durch einen einfachen Aufbau
einer isolierenden Trägerplatte, die feuerfest ist und der Brandschutzklasse A1
angehört aus, des weiteren durch eine definierte Heizschicht aus einem
Kohlefasergebilde mit Stromschienen aus Kupfer, die eine schnelle Aufheizung
und regelbare Heizleistung ermöglichen.
Claims (27)
1. Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden oder Wänden mit
einer Trägerplatte, enthaltend eine Heizschicht aus gegebenenfalls in einer
elektrisch isolierenden Kleberschicht eingebetteten stromleitenden
Materialien, die als elektrische Widerstandsheizung betreibbar sind, und einer
die Heizschicht abdeckenden Abdeckschicht, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägerplatte aus einem mineralischen Dämmstoff, der die Anforderungen
der Brandschutzklasse A1 erfüllt und eine Wärmeleitzahl λ < 0,4 W/mK
aufweist, ausgebildet ist und auf der Oberseite der Trägerplatte ein Profil für
die Einlagerung der stromleitenden Materialien eingearbeitet ist und auf der
Oberseite und Unterseite der Trägerplatte je eine Kleberschicht aufgebracht
ist und auf der Oberseite als stromleitendes Material ein flexibles
Flächengebilde enthaltend Kohlefasern mit Stromschienen aus Kupfer für
den Stromanschluß in das eingearbeitete Profil eingelegt ist und auf die
Kleberschicht der Oberseite und Unterseite der Trägerplatte flächig je eine
Abdeckschicht aus elektrisch isolierendem und thermisch mindestens bis
100°C belastbaren Material haftfest aufgebracht ist.
2. Modulplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte
(1) als Wärmedämmstoff Microglasfasern, pulverförmige anorganische
Oxide, Vermiculit, Perlit, Mineralstoffe, Calciumsilikate, Microsilika und/oder
Kieselgur enthält.
3. Modulplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß für die
Trägerplatte (1) Wärmedämmaterialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit
γ < 0,3 W/mK eingesetzt sind.
4. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerplatte (1) eine Dichte im Bereich von 200 bis 800 kg/m3
aufweist.
5. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerplatte (1) eine Dicke von 10 bis 70 mm aufweist.
6. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die auf der Oberseite und Unterseite mit je einer Abdeckschicht (5o, 5u)
versehene Trägerplatte (1) eine Festigkeit von mindestens 1,5 N/mm2
aufweist.
7. Modulplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der
Oberseite und Unterseite mit einer Abdeckschicht versehene Trägerplatte
eine Festigkeit bis zu 40 N/mm2 aufweist.
8. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das in die Trägerplatte (1) eingearbeitete oder eingepreßte Profil in
Gestalt von Nuten (12, 11a, 11b) für die stromleitenden Materialien (4) und
die Stromschienen (3a, 3b) eine Profiltiefe von 1 bis 8 mm aufweist.
9. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß als stromleitendes Material (4) Kohlefasern von mindestens 95%
C-Gehalt eingesetzt sind.
10. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß stromleitende Materialien auf Basis Kohlefasern mit einem Widerstand
von 1,3 bis 2 Ohm/m vorgesehen sind.
11. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß als stromleitendes Material ein Kohlefaserfilz vorgesehen ist.
12. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß als stromleitendes Material Kohlefasergewebe eingesetzt sind, bei
denen möglichst viele Kohlefasern in einer Achse angeordnet sind, so daß
ein hoher Wirkungsgrad der Stromleitung und damit der erzeugbaren
thermischen Energie erzielbar ist.
13. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlüsse des stromleitendes Materials als galvanisches System
für eine galvanische Schutztrennung ausgebildet sind und die Heizschicht
mit Niederspannung bis zu max. 42 V arbeitet, wobei das stromleitende
Material bis auf etwa 70°C aufheizbar ist.
14. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperatur und Heizleistung des stromleitenden Materials mittels
einer Steuerung der Spannung der elektrischen Energiequelle einstellbar ist.
15. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Niederspannung liefernder Trafo mit Netzanschluß als
Energiequelle vorgesehen ist, der auf seiner Primärseite unterschiedliche
Wicklungen aufweist, um die Spannung für die Heizschicht (Heizleistung)
zu verkleinern.
16. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß als Abdeckschicht ein härtbares Kunstharz, wie duroplastischer
Kunststoff, vorgesehen ist.
17. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß als Abdeckschicht Schichtpressstoffe auf Basis duroplastischer
Kunststoffe vorgesehen sind.
18. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß als Abdeckschicht Mörtel vorgesehen ist.
19. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckschicht eine Dicke von 0,3 bis 3 mm aufweist.
20. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß das stromleitende Material als Kohlefaserband in einer Breite von 1 bis
4 cm vorliegt und mäanderförmig in entsprechende in die Oberfläche der
Trägerplatte eingearbeitete Profilnuten eingelegt ist.
21. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß als stromleitendes Material eine flächige Kohlefaserfilzmatte
vorgesehen ist.
22. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß entlang der Seitenränder der Modulplatte und parallel zu diesen und der
Ober- und Unterseite verlaufend in die Trägerplatte (1) Einsteckschlitze (14)
eingearbeitet sind, in welche mit Kleber beschichtete Verbindungsleisten
(8) für zwei aneinanderstoßende Einsteckschlitze (14) zweier Modulplatten
einsteckbar sind.
23. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß an einem Paar aneinander gegenüberliegender Ränder der Trägerplatte
(1) je eine von einer Seite zur anderen Seite durchgehende Profilnut (11a,
11b) für die Aufnahme der Kupferstromschienen (3a, 3b) vorgesehen ist,
die mit den stromleitenden Kohlefasern (4) in Kontakt sind, und wobei die
Stromschienen auf einer Seite um einen kleinen Abstand (a) über die
Trägerplatte (1) vorstehen, und um den gleichen Abstand (a) die
Profilnuten auf der gegenüberliegenden Seite freigeben.
24. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Modulplatten zu einer flächendeckenden Fußboden- oder
Wandheizung zusammensteckbar sind, wobei die überstehenden
Stromschienen einer Trägerplatte in das freie Ende der Profilnut der
angrenzenden Trägerplatte einsetzbar ist und mittels eines
Befestigungsmittels wie Schraube oder Niet befestigbar sind.
25. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß an einem Paar aneinander gegenüberliegender Ränder der Trägerplatte
(1) je eine von einer Seite zur anderen Seite durchgehende Profilnut (11a,
11b) für die Aufnahme der Kupferstromschienen (3a, 3b) vorgesehen ist,
die mit den stromleitenden Kohlefasern (4) in Kontakt sind und die
Modulplatte in der oberen Abdeckschicht (5o) eine den Endbereich der
Stromschienen (3a, 3b) freigebende Aussparungen (51, 52) aufweist.
26. Modulplatte nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die
Modulplatten zu einer flächendeckenden Fußboden- oder Wandheizung
mittels der Verbindungsleisten zusammensteckbar sind und die
Stromschienen aneinanderstoßender Modulplatten im Bereich der
Aussparungen (51, 52) der oberen Abdeckschicht mittels stromleitender
Metallplättchen, wie Cu-Plättchen überbrückt und verbunden sind.
27. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Heizleistung von bis zu 200 W/m2 aufweist.
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