DE10041230A1 - Vorrichtung zur Behandlung von Objekten - Google Patents
Vorrichtung zur Behandlung von ObjektenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Objekten, insbesondere von zytologischen oder histologischen Präparaten, mit mehreren Bearbeitungsstationen (2) und einer Transporteinrichtung (4) zum Verbringen der Objekte in die Bearbeitungsstationen (2) hinein und aus den Bearbeitungsstationen (2) heraus, wobei zum Beladen mit zu behandelnden Objekten bzw. mit die zu behandelnden Objekte tragenden Objektträgern eine Beschickungsstation (6) und zur Entnahme der behandelten Objekte bzw. der die behandelten Objekte tragenden Objektträger (5) eine Entnahmestation (7) vorgesehen ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschickungsstation (6) und/oder der Entnahmestation (7) eine vorgebbare Anzahl von Bearbeitungsstationen fest oder variabel zuordenbar ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Objekten,
insbesondere von zytologischen oder histologischen Präparaten, mit mehreren
Bearbeitungsstationen und einer Transporteinrichtung zum Verbringen der Objekte in
die Bearbeitungsstationen hinein und aus den Bearbeitungsstationen heraus, wobei zum
Beladen mit zu behandelnden Objekten bzw. mit die zu behandelnden Objekte
tragenden Objektträgern eine Beschickungsstation und zur Entnahme der behandelten
Objekte bzw. der die behandelten Objekte tragenden Objektträger eine Entnahmestation
vorgesehen ist.
Lediglich beispielhaft wird auf die EP 0 849 582 A1 verwiesen. Aus dieser Druckschrift
ist eine gattungsbildende Vorrichtung zur Behandlung von Objekten, insbesondere von
zytologischen oder histologischen Präparaten, bekannt. Zytologische oder histologische
Präparate werden dort mittels eines Objektträgers bzw. Korbes einem Färbeautomaten
zugeführt, wobei der Färbeautomat mehrere Bearbeitungsstationen umfasst.
Die aus der EP 0 849 582 A1 bekannte gattungsbildende Vorrichtung umfasst auch
bereits eine Beschickungsstation zum Beschicken der Vorrichtung mit zu behandelnden
Objekten sowie eine Entnahmestation, aus der die bereits behandelten Objekte
entnehmbar sind. Die zur Beschickung und zur Entnahme dienenden Stationen sind
letztendlich wie eine Bearbeitungsstation ausgeführt, umfassen nämlich je einen
Behälter für einen Objektträger. Insoweit ist es bei der gattungsbildenden Vorrichtung
erforderlich, die zu behandelnden Objekte einzeln der Vorrichtung zuzuführen und
behandelte Objekte - gemeinsam mit deren Objektträger - einzeln zu entnehmen. Durch
den Vorgang des Beschickens und der Entnahme ist letztendlich der Arbeitstakt
vorgegeben.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Behandlung von Objekten, insbesondere zytologischen oder histologischen Präparaten,
derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine beschleunigte Bearbeitung
ungeachtet der Beschickung und der Entnahme möglich ist.
Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Danach ist eine gattungsbildende Vorrichtung zur Behandlung von Objekten,
insbesondere von zytologischen und histologischen Präparaten, dadurch
gekennzeichnet, dass der Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation eine
vorgebbare Anzahl von Bearbeitungsstationen fest oder variabel zuordenbar ist.
Erfindungsgemäß ist zunächst einmal erkannt worden, dass es sich beim Beschicken
und bei der Entnahme um kritische Arbeitsschritte handelt, die letztendlich den Takt
vorgeben. Des Weiteren ist erkannt worden, dass man von dem bewährten System,
wonach durch Objektträger getragene Objekte einzeln der Vorrichtung aufgegeben und
auch wieder einzeln der Vorrichtung entnommen werden, in vorteilhafter Weise
abweichen kann, wenn man eine Anpassung dahingehend vornimmt, dass der
Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation eine vorgebbare Anzahl von
Bearbeitungsstationen zuordenbar ist bzw. sind. Mit anderen Worten unterscheidet sich
die erfindungsgemäße Vorrichtung vom Stand der Technik zunächst einmal dadurch,
dass die Beschickungsstation und/oder die Entnahmestation mit mehreren Bear
beitungsstationen ausgestattet sein kann, wobei unter Bearbeitungsstation letztendlich
ein Behältnis zu verstehen ist, wie es in den jeweiligen Bearbeitungsstationen
angeordnet ist. Entsprechend der erforderlichen Anzahl an Behältnissen läßt sich die
Beschickungsstation mit mehreren Bearbeitungsstationen ausstatten, so dass die
Vorrichtung gleichzeitig mit mehreren Objekten bzw. mit die Objekte tragenden
Objektträgern beschickt werden kann. Entsprechend läßt sich die Entnahmestation
ausgestalten, und zwar je nach Erfordernis. Die Zuordnung bzw. Ausstattung einerseits
der Beschickungsstation und andererseits der Entnahmestation kann variabel gestaltet
sein, so dass sich die Beschickungsstation und gegebenenfalls die Entnahmestation
nach Bedarf verändern läßt. Wesentlich ist jedenfalls, dass gleichzeitig mehrere
Objektträger in die Beschickungsstation und in die Entnahmestation aufgegeben werden
können.
In vorteilhafter Weise sind der Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation bis
zu vier Bearbeitungsstationen bzw. Behältnisse zur Aufnahme von Objektträgern
(Racks) zuordenbar. Dabei ist es selbstverständlich möglich, die Beschickungsstation
und gegebenenfalls die Entnahmestation nur teilweise auszustatten oder bei voller
Ausstattung nur das eine oder andere Behältnis mit Objektträgern zu beschicken.
Beliebige Arbeitsweisen sind denkbar.
Des weiteren könnten der Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation ganz
bestimmte Bearbeitungsstationen bzw. Behältnisse aus den Bearbeitungsstationen
zuordenbar sein, nämlich auswählbare konkrete Bearbeitungsstationen. Insoweit könnte
die Beschickungsstation und/oder die Entnahmestation - für sich gesehen - Teil des zur
Bearbeitung dienenden Bereichs sein, wobei dort eben die Beschickung und die
Entnahme stattfindet. Eine solche Maßnahme könnte den Raumbedarf ganz erheblich
reduzieren.
Des weiteren ist es von Vorteil, wenn die Bearbeitungsstationen durch die
Transporteinrichtung der Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation
zuordenbar sind. Insoweit könnten beliebige Behältnisse ausgewählt und der
Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation zugeführt bzw. dort plaziert werden.
Handelt es sich um die Entnahmestation, so können dort Bearbeitungsstationen bzw.
Behältnisse plaziert werden, die bereits den zu entnehmenden Objektträger beinhalten.
Eine abermalige Optimierung wäre dadurch geschaffen.
Des Weiteren ist es möglich, dass die Bearbeitungsstation bzw. entsprechende
Behältnisse manuell, vorzugsweise durch mechanische Verbindung, der
Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation zuordenbar sind. Letztendlich würde
man vor Beginn der eigentlichen Bearbeitung sowohl die Beschickungsstation als auch
die Entnahmestation mit der erforderlichen Anzahl an Behältnissen ausstatten, so dass
ein reibungsloser Bearbeitungsprozess stattfinden kann. Die Behältnisse könnten dabei
mechanisch mit der Beschickungsstation und/oder der Entnahmestation verbunden
werden, so dass diese fortan ortsfest sind. Im Rahmen einer solchen mechanischen
Verbindung ist es möglich, dass die Bearbeitungsstation bzw. Behältnisse an der
Beschickungsstation und/oder an der Entnahmestation festgeschraubt oder
vorzugsweise mittels eines Bügels festgeklemmt werden.
Wie bereits zuvor ausgeführt, können die Bearbeitungsstationen als Behälter für die
Probenhalter bzw. Racks ausgeführt sein. Insoweit ist unter dem Begriff "Bearbei
tungsstation" nicht unbedingt der Ort der Bearbeitung, sondern vielmehr das zur
Bearbeitung dienende Behältnis zu verstehen.
Im Rahmen einer ganz besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist die Beschic
kungsstation und/oder die Entnahmestation mit Sensoren zur Detektion der Anwesenheit
von Bearbeitungsstationen und gegebenenfalls zur Ermittlung der Anzahl der
Bearbeitungsstationen ausgestattet. Insoweit läßt sich derzeit - automatisch - ermitteln,
wie die Beschickungsstation und/oder die Entnahmestation ausgestattet ist.
Des weiteren ist es möglich, die Beschickungsstation und/oder die Entnahmestation
abermals mit Sensoren auszustatten, und zwar zur Detektion der Anwesenheit von in
den Bearbeitungsstationen befindlichen Objekthaltern bzw. Racks und gegebenenfalls
zur Ermittlung der Anzahl der Objekthalter bzw. Racks in den Bearbeitungsstationen.
Durch diese Maßnahme läßt sich die Belegung der in der Beschickungsstation und/oder
in der Entnahmestation befindlichen Objekthalter bzw. Racks ermitteln, wobei auch hier
eine akustische und/oder optische Anzeige möglich ist. Letztendlich könnte man ein aku
stisches und/oder optisches Signal dann vorsehen, wenn die Entnahmestation
insgesamt belegt und eine Entnahme erforderlich ist. Auch durch diese Maßnahme läßt
sich der Bearbeitungsprozess optimieren, zumal die komplette Befüllung der
Entnahmestation und somit die Notwendigkeit der Entnahme unmittelbar nach Eintreten
des entsprechenden Ereignisses angezeigt wird.
In weiterer vorteilhafter Weise ist die Beschickungsstation und/oder die Entnahmestation
als Schublade ausgeführt, wobei die Schublade manuell oder automatisch öffenbar
und/oder schließbar ist. Im Rahmen einer vollautomatischen Ausgestaltung könnte die
die Beschickungsstation tragende Schublade dann automatisch öffnen, wenn die dort
enthaltenen Bearbeitungsstation bzw. Behältnisse allesamt geleert sind. Gleichermaßen
könnte die Entnahmestation automatisch öffnen, wenn diese insgesamt mit zu
entnehmenden Objekthaltern bzw. Racks gefüllt ist.
Die Beschickung und/oder die Entnahme von Objekthaltern bzw. Racks vorzugsweise
aus beliebigen Bearbeitungsstationen könnte in weiter vorteilhafter Weise durch die
Transporteinrichtung der beanspruchten Vorrichtung erfolgen. Insoweit dient die
Transportvorrichtung einerseits zur Entnahme aus der Beschickungsstation und
Weitergabe an die jeweiligen Bearbeitungsstationen und andererseits zur Entnahme aus
der letzten Bearbeitungsstation und Aufgabe in die Entnahmestation, die letztendlich wie
eine Bearbeitungsstation mit entsprechenden Behältnissen ausgestattet ist.
Zur besonders einfachen und dabei variablen Handhabung der Objektträger ist es von
weiterem Vorteil, wenn die Transporteinrichtung als Roboterarm mit endseitigem Greifer
ausgeführt ist. Mehrgliedrige, insbesondere aus zwei Teilarmen bestehende
Roboterarme sind von Vorteil, wobei diese vorzugsweise an einer Vertikalachse
höhenverstellbar und dort drehbar angeordnet sind.
Des weiteren könnte die Transporteinrichtung zur Übernahme des Objekthalters aus
einer vorgeschalteten Station oder einer vorgeschalteten Vorrichtung und
gegebenenfalls zur Weitergabe an eine nachgeschaltete Station oder an eine
nachgeschaltete Vorrichtung dienen. Dazu - zur geräteübergreifenden Operation -
könnte ein im Gehäuse vorgesehener Deckel geöffnet werden, so dass die
Transporteinrichtung aus der eigentlichen Vorrichtung herausgreifen kann. Ebenso ist
eine seitliche Übergabe - vorzugsweise durch Öffnungen in der Gehäusewandung -
möglich, nämlich über seitlich in das Gehäuse eingebrachte Deckel. Der Roboterarm der
Transporteinrichtung könnte durch derart ausgebildete Öffnungen hindurchgreifen.
Eine automatische Verkettung mehrerer Vorrichtungen und/oder eine Verkettung mit
mehreren externen Stationen ist denkbar, wobei es dabei abermals von Vorteil ist, wenn
die Station bzw. Vorrichtung zum Zwecke des Datenaustauschs, insbesondere zum
Zwecke der Synchronisation, miteinander verbunden sind und miteinander
kommunizieren. Eine gemeinsame Prozesssteuerung ist möglich.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem
Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende
Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu
verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
die einzige Figur in einer schematischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der die Beschickungsstation
und die Entnahmestation als Schubladen ausgeführt sind, im
geöffneten Zustand der Schubladen.
Die einzige Figur zeigt ein Ausführungsbeispiel zur Behandlung von Objekten,
insbesondere von zytologischen oder histologischen Präparaten, wobei es sich dabei im
Konkreten um einen Färbeautomaten 1 handelt. Der Färbeautomat 1 umfasst mehrere
Bearbeitungsstationen 2, wobei diese als Behältnisse 3 zur Aufnahme der zur
Behandlung dienenden Flüssigkeiten ausgeführt sind.
Die einzige Figur läßt des Weiteren erkennen, dass eine Transporteinrichtung 4
vorgesehen ist, die zum Verbringen der Objekte in die Bearbeitungsstationen 2 hinein
und aus den Bearbeitungsstationen 2 heraus dient. Des Weiteren ist eine zum Beladen
mit zu behandelnden Objekten bzw. mit zu behandelnden Objekte tragenden
Objektträgern 5 eine Beschickungsstation 6 zur Entnahme der behandelnden Objekte
bzw. der die behandelnden Objekte tragenden Objektträger 5 eine Entnahmestation 7
vorgesehen.
Erfindungsgemäß sind die Beschickungsstationen 6 und die Entnahmestation 7 mit einer
vorgebbaren Anzahl von Bearbeitungsstationen 2 bzw. Behältnissen 3 ausgestattet,
wobei bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel sowohl der Beschickungsstation 6
als auch der Entnahmestation 7 jeweils vier Bearbeitungsstationen 2 bzw. Behältnisse 3
zugeordnet sind. Folglich lassen sich hier gleichzeitig vier Objektträger 5 mit
entsprechenden Objekten aufgeben und vier Objektträger 5 mit entsprechenden
Objekten - nach deren Behandlung - entnehmen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Beschickungsstation 6 und der Ent
nahmestation 7 unterschiedliche Bearbeitungsstationen 2 bzw. Behältnisse 3
zuordenbar sind. Dies gilt auch im Hinblick auf die Anzahl der dortigen Stationen.
Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn sowohl die Beschickungsstation 6 als auch die
Entnahmestation 7 über die Transporteinrichtung 4 "bedient" wird. So lassen sich über
die Transporteinrichtung 4 die in der Beschickungsstation 6 befindlichen Objektträger
entnehmen und den eigentlichen Bearbeitungsstationen 2 zuführen. Nach der letzten
Bearbeitungsstation 2 werden die Objektträger 5 in die Entnahmestation 7 verbracht, so
dass sie dort - gemeinsam - entnehmbar sind. Die Entnahme kann manuell oder
abermals über eine Transporteinrichtung - automatisch erfolgten.
Die zur Handhabung der Objektträger 5 dienende Transporteinrichtung 4 ist bei dem hier
gewählten Ausführungsbeispiel als Roboterarm 8 ausgeführt, der insgesamt zwei
Teilarme sowie eine Vertikalführung aufweist. Der Roboterarm 8 ist um die in der Figur
nicht gezeigte Vertikalführung drehbar, so dass jeder beliebige Ort innerhalb der
Vorrichtung erreicht werden kann. Ein endseitig am Roboterarm 8 vorgesehener Greifer
9 dient zur Aufnahme der Objektträger 5, so dass eine einfache Handhabung der
Objektträger 5 möglich ist.
Abschließend sei ganz besondere hervorgehoben, dass das voranstehend erörterte
Ausführungsbeispiel der beispielhaften Erörterung der beanspruchten Lehre dient, diese
jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.
1
Färbeautomat
2
Bearbeitungsstation, Behälter
3
Behältnis
4
Transporteinrichtung
5
Objektträger
6
Beschickungsstation
7
Entnahmestation
8
Roboterarm
9
Greifer
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Behandlung von Objekten, insbesondere von zytologischen oder
histologischen Präparaten, mit mehreren Bearbeitungsstationen (2) und einer
Transporteinrichtung (4) zum Verbringen der Objekte in die Bearbeitungsstationen (2)
hinein und aus den Bearbeitungsstationen (2) heraus, wobei zum Beladen mit zu
behandelnden Objekten bzw. mit die zu behandelnden Objekte tragenden Objektträgern
(5) eine Beschickungsstation (6) und zur Entnahme der behandelten Objekte bzw. der
die behandelten Objekte tragenden Objektträger eine Entnahmestation (7) vorgesehen
ist,
dadurch gekennzeichnet, dass der Beschickungsstation (6) und/oder der
Entnahmestation (7) eine vorgebbare Anzahl von Bearbeitungsstationen (2) fest oder
variabel zuordenbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Be
schickungsstation (6) und/oder der Entnahmestation (7) bis zu vier Bearbei
tungsstationen (2) zuordenbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Beschickungsstation (6) und/oder der Entnahmestation (7) auswählbare konkrete
Bearbeitungsstationen (2) zuordenbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Bearbeitungsstationen (2) durch die Transporteinrichtung (4) der
Beschickungsstation (6) und/oder der Entnahmestation (7) zuordenbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Bearbeitungsstationen (2) manuell, vorzugsweise durch mechanische Verbindung,
der Beschickungsstation (6) und/oder der Entnahmestation (7) zuordenbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Be
arbeitungsstationen an der Beschickungsstation (6) und/oder an der Entnahmestation
(7) festschraubbar oder vorzugsweise mittels eines Bügels festklemmbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Bearbeitungsstationen (2) als Behälter für die Objektträger (5) bzw. Racks
ausgeführt sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Beschickungsstation (2) und/oder die Entnahmestation (7) mit Sensoren zur
Detektion der Anwesenheit von Bearbeitungsstationen (2) und ggf. zur Ermittlung der
Anzahl der Bearbeitungsstationen (2) ausgestattet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
die Beschickungsstation (6) und/oder die Entnahmestation (7) mit Sensoren zur
Detektion der Anwesenheit von in den Bearbeitungsstationen (2) befindlichen
Objektträgern (5) bzw. Racks und ggf. zur Ermittlung der Anzahl der Objektträger (5)
bzw. Racks in den Bearbeitungsstationen (2) ausgestattet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Belegung der in der Beschickungsstation (6) und/oder Entnahmestation (7) befindlichen
Objektträger (5) bzw. Racks akustisch und/oder optisch anzeigbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die komplette
Befüllung der Entnahmestation (7) und somit die Notwendigkeit der Entnahme akustisch
und/oder optisch anzeigbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
die Beschickungsstation (6) und/oder die Entnahmestation (7) als Schublade ausgeführt
ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublade
automatisch öffenbar und/oder schließbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
die Beschickung und/oder die Entnahme von Objektträgern (5) bzw. Racks
vorzugsweise aus beliebigen Bearbeitungsstationen (2) durch die Transporteinrichtung
(4) erfolgt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
die Transporteinrichtung (4) als Roboterarm (8) mit endseitigem Greifer (9) ausgeführt
ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass
die Transporteinrichtung (4) zur Übernahme des Objektträgers (5) aus einer
vorgeschalteten Station oder einer vorgeschalteten Vorrichtung und ggf. zur Weitergabe
an eine nachgeschaltete Station oder an eine nachgeschaltete Vorrichtung dient.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Stationen bzw.
Vorrichtungen zum Zwecke des Datenaustauschs, insbesondere zum Zwecke der
Synchronisation, miteinander verbunden sind und miteinander kommunizieren.
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