DE10013913A1 - Verfahren und System zur Bestimmung der Entfernung eines Handmoduls von einem Einrichtungsmodul - Google Patents
Verfahren und System zur Bestimmung der Entfernung eines Handmoduls von einem EinrichtungsmodulInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Bestimmung der Entfernung eines Handmoduls (6) von einem in einer Einrichtung (1), insbesondere in einem Kraftfahrzeug, integrierten Einrichtungsmodul (4). Um ein solches Verfahren zur Verfügung zu stellen, ist vorgesehen, daß das Einrichtungsmodul (4) ein Signal an das Handmodul (6) sendet, daß das Handmodul (6) ein Signal generiert, das zumindest einen Anteil aufweist, der zu zumindest einem Anteil des empfangenen Signals synchron ist, und daß das Handmodul (6) das generierte Signal zeitsynchron zu dem empfangenen Signal aussendet. In dem Einrichtungsmodul wird die Laufzeitdifferenz zwischen dem in dem Einrichtungsmodul (4) generierten Signal und dem von dem Handmodul (6) empfangenen Signal ermittelt und daraus die Entfernung des Handmoduls (6) von dem Einrichtungsmodul (4) bestimmt. Das erfindungsgemäße System stellt für Handmodul (6) und Einrichtungsmodul (4) die hierzu erforderlichen Sende- (SA-H, SA-F), Empfangs- (EA-H, EA-F) und Auswertmittel (MC-F) zur Verfügung.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System
zur Bestimmung der Entfernung eines Handmoduls von einem
in einer Einrichtung, insbesondere in einem
Kraftfahrzeug, integrierten Einrichtungsmodul.
Systeme mit in einer Einrichtung integrierten
Einrichtungsmodulen und von einem Benutzer mitgeführten
Handmodulen sowie die Kommunikation zwischen solchen
Einrichtungsmodulen und Handmodulen sind aus der Praxis
bekannt. Insbesondere im Kraftfahrzeugbereich werden
solche Systeme für den schlüssellosen Zugang zu
Kraftfahrzeugen eingesetzt. Der Zugang kann dabei in
einem direkten Zugang zu dem Kraftfahrzeug, d. h. in dem
Entriegeln von Türen, oder in dem Zugang zu anderen
Fahrzeugfunktionen wie Zünd- oder Motorfunktionen
bestehen. Bei einem solchen schlüssellosen Zugang zu
Kraftfahrzeugen und sonstigen Einrichtungen müssen sich
in der Regel von berechtigen Nutzern mitgeführte
Handmodule gegenüber einem entsprechenden Modul in der
Einrichtung über einen Code identifizieren, damit der
Zugang freigegeben wird.
Für die hierzu erforderliche Datenübertragung weisen die
Handmodule und die Einrichtungsmodule Sende- und
Empfangsmittel auf, über die Funksignale mit einer
bestimmten Frequenz gesendet und empfangen werden können.
Alternativ zu der Nutzung einer bestimmten Frequenz für
die Datenübertragung werden auch Spreizspektrums-
(Spread-Spectrum) Übertragungen eingesetzt, um eine
geringe Störanfälligkeit zu gewährleisten. Das wird
erreicht, indem die zu übertragenden Daten auf eine große
Anzahl von Trägerfrequenzen verteilt werden, so daß bei
Störung einer der genutzten Frequenzen dennoch ein guter
Empfang verbleibt. Die Übertragung der Daten kann
beispielsweise bei ca. 2,4 GHz erfolgen und sich dabei
über 20 MHz erstrecken. Das Spreizen des Signals erfolgt
dabei normalerweise entweder durch das zyklische Springen
zwischen mehreren Frequenzbändern (FHSS, Frequency
Hopping Spread Spectrum) oder mit dem Direktsequenz-
Zufallssystem (Direct Sequence Spread Spectrum, DSSS).
Für das DSSS-Verfahren kann eine Trägerfrequenz mit einem
digitalen Signal multipliziert werden, welches aus den zu
übertragenden Daten besteht, denen ein Pseudo-Rausch-Code
aufmoduliert wurde. Durch dieses DSSS-Verfahren wird aus
dem Trägersignal ein sehr breitbandiges Signal mit der
spektralen Equivalenz eines Rausch-Signals gewonnen.
Bei Zugangssystemen, die den Zugang zu einer Einrichtung
sichern, kann es von Bedeutung sein, vor der Freigabe von
Funktionen wie der Entriegelung einer Tür oder dem
Starten eines Motors die Entfernung eines berechtigten
Handmoduls und damit der zum Zugang berechtigten Person
zu kennen. Befindet sich nämlich beispielsweise die
berechtigte Person in einem größeren Abstand von der
Einrichtung, so können Funktionen unbeabsichtigt
freigegeben werden, ohne daß sich die berechtigte Person
dessen bewußt wird, wodurch nun unberechtigte Personen
freien Zugang zu der Einrichtung haben. Andererseits kann
auch zwischen verschiedenen freizugebenden Funktionen
unterschieden werden, wenn etwa bekannt ist, ob sich die
Person mit dem berechtigten Handmodul außerhalb der
Einrichtung oder bereits innerhalb der Einrichtung
befindet. Mit der Kenntnis der jeweiligen Entfernung
können somit Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit eines
schlüssellosen Zugangssystem erhöht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und ein System zum Bestimmung der Entfernung eines
Handmoduls von einem Einrichtungsmodul einer Einrichtung
zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe wird zum einen gelöst durch ein Verfahren zur
Bestimmung der Entfernung eines Handmoduls von einem
Einrichtungsmodul einer Einrichtung, insbesondere eines
Kraftfahrzeugs, das die folgenden Schritte aufweist:
- a) Generieren eines ersten Signals in dem Einrichtungsmodul,
- b) Aussenden des ersten Signals durch das Einrichtungsmodul,
- c) Empfangen des ersten Signals durch das Handmodul,
- d) Generieren eines zweiten Signals in dem Handmodul, das einen zumindest zu einem Anteil des empfangenen ersten Signal synchronen und von dem Gesamtsignal isolierbaren Anteil aufweist,
- e) Aussenden des zweiten Signals durch das Handmodul,
- f) Empfangen des zweiten Signals durch das Einrichtungsmodul, und
- g) Auswerten der Laufzeitdifferenz zwischen dem von dem Einrichtungsmodul erzeugten ersten Signal bzw. einem Anteil des ersten Signals und dem zu dem ersten Signal bzw. dem Anteil des ersten Signals synchronen Anteil des empfangenen zweiten Signals zur Bestimmung der Entfernung des Handmoduls von dem Einrichtungsmodul.
Zum anderen wird die Aufgabe gelöst durch ein System zur
Bestimmung der Entfernung eines Handmoduls von einem in
einer Einrichtung, insbesondere in einem Kraftfahrzeug,
integrierten Einrichtungsmodul, das in dem
Einrichtungsmodul einen ersten Generator zum Generieren
eines ersten Signals, Sendemittel zum Senden des ersten
Signals, Empfangsmittel zum Empfangen eines zweiten
Signals, sowie Auswertmittel mit Zugang zu Ausgängen des
ersten Generators und der Empfangsmittel umfaßt und das
in dem Handmodul Empfangsmittel zum Empfangen des ersten
Signals, einen zweiten Generator zum Generieren eines
zweiten Signals mit einem zumindest zu einem Anteil des
empfangenen Signals synchronen Anteil sowie Sendemittel
zum Senden des generierten zweiten Signals aufweist,
wobei die Auswertmittel des Einrichtungsmoduls geeignet
sind, die Laufzeitdifferenz zwischen dem ersten Signal
bzw. einem Anteil des ersten Signals und dem zu dem
ersten Signal bzw. zu einem Anteil des ersten Signals
synchronen Anteil des empfangenen zweiten Signals und
daraus die Entfernung des Handmoduls von dem
Einrichtungsmodul zu bestimmen.
Die Erfindung geht aus von der Erkenntnis, daß ein von
einem Einrichtungsmodul an ein Handmodul gesendetes
Signal eine zu der Entfernung proportionale Laufzeit
benötigt. Das gleiche gilt für ein von dem Handmodul zu
dem Einrichtungsmodul gesandtes Signal. Wird nun von dem
Handmodul auf ein von dem Einrichtungsmodul empfangenes
Signal hin ein anderes Signal zurück zum
Einrichtungsmodul gesendet, das zumindest einen Anteil
aufweist, der zumindest zu einem Anteil des empfangenen
Signals synchron ist, so kann in dem Einrichtungsmodul
aus einem Vergleich zwischen dem gesendeten und dem
empfangenen Signal bzw. zwischen den zueinander
synchronen Anteilen der Signale die Verschiebung der
Signale zueinander und damit die gesamte Laufzeit
bestimmt werden. Aufgrund der Proportionalität der
Laufzeit zu der Entfernung des Handmoduls von dem
Einrichtungsmodul bietet die Laufzeit dann eine
unmittelbar nutzbare Information zur Bestimmung der
Entfernung.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und dem
erfindungsgemäßen System wird somit eine zuverlässige und
preiswert zu realisierende Möglichkeit zur Verfügung
gestellt, die Entfernung eines Handmoduls von einem in
einer Einrichtung integrierten Einrichtungsmodul mit
hoher Genauigkeit zu bestimmen.
Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und dem
erfindungsgemäßen System gewonnenen Informationen über
die Entfernung eines Handmoduls von einem
Einrichtungsmodul können beispielsweise im Rahmen einer
Zugangssicherung zu Funktionen einer Einrichtung so
eingesetzt werden, daß der Zugang auch bei einem
berechtigten Handmodul nur dann freigegeben wird, wenn
sich das Handmodul in einer bestimmten Entfernung von dem
Einrichtungsmodul befindet. Dadurch kann ein
unerwünschtes Betätigen der überwachten Funktionen, wie
der Entriegelung von Fahrzeugtüren durch eine nicht
berechtigte Person, auch bei einem in Reichweite
befindlichen Handmodul zuverlässig verhindert werden.
Der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens und des
erfindungsgemäßen Systems ist vornehmlich im
Kraftfahrzeugbereich zu sehen. Es kommt aber ebenso eine
Vielzahl von anderen Anwendungen, beispielsweise im
Rahmen einer Zugangssicherung zu Gebäuden, in Betracht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das zweite Signal erhalten, indem
zunächst ein Signal als insbesondere sinusförmiges
Trägersignal generiert wird, welches höherfrequent ist
als das empfangene, erste, ebenfalls insbesondere
sinusförmige Signal, und indem zum Generieren des zweiten
Signals anschließend das Trägersignal mit dem
empfangenen, ersten Signal moduliert wird.
Vorrichtungsmäßig weist für diese Ausgestaltung das
Einrichtungsmodul als Generator einen Oszillator zum
Generieren eines sinusförmigen Signals und einen zwischen
Empfangsmittel und Auswerteinheit angeordneten
Demodulator auf. Das Handmodul weist seinerseits als
Generator einen Oszillator zum Generieren eines
sinusförmigen Signals verbunden mit einem Modulator auf.
Die Oszillatoren sind derart eingestellt, daß das von dem
Oszillator des Handmoduls generierte Signal höherfrequent
ist als das von dem Oszillator des Einrichtungsmoduls
generierte Signal. Außerdem ist der Modulator geeignet,
ein von dem Oszillator des Handmoduls generiertes Signal
mit dem von dem Oszillator des Einrichtungsmoduls
generierten und von den Empfangsmitteln des Handmoduls
empfangenen Signal zu modulieren. Der Demodulator des
Einrichtungsmoduls kann dann ein von den Empfangsmitteln
des Einrichtungsmoduls empfangenes Signal demodulieren
und den Auswertmitteln zuführen.
Die Auswertmittel können die Laufzeitdifferenz direkt der
Phasenverschiebung zwischen den zwei Signalen entnehmen.
Je höher die Frequenz des ersten Signals ist, desto
kleiner ist die Reichweite, für die die Entfernung anhand
eines Phasenvergleichs bestimmt werden kann.
Die gemessenen Signale können bei dem Verfahren und dem
System dieser Ausgestaltung ohne Beeinflussung durch
Amplitudengrößen bestimmt werden, was eine besonders hohe
Sicherheit und Genauigkeit gewährleistet. Die Laufzeit
kann dabei durch ein Phasenkorrelationsverfahren bestimmt
werden.
Werden die sinusförmigen Signale vor den Eingängen der
Auswertmittel, wie den Zählereingängen eines
Mikrocontrollers oder eines ASIC-Schaltwerks, in
Rechtecksignale umgeformt, so kann eine exakte Auswertung
des relevanten Anteils des empfangenen Signals bezüglich
seiner Periodendauer und seiner Phasenverschiebung
erfolgen. Für die Umformung kommen dabei beispielsweise
Komparatoren in Frage.
Eine besonders hohe Sicherheit bei der Erfassung ergibt
sich auch dadurch, daß bei Einsatz eines Mikrocontrollers
als Auswertmittel mit dem erfindungsgemäßen System
Phasendrehungen von 180°, die durch Drehungen des
Handmoduls bewirkt werden, erkannt und berücksichtigt
werden können. Eine Phasendrehung von 180° wird durch den
Polaritätswechsels beim Umdrehen der dem Handmodul
zugeordneten Antenne verursacht. Die Ermittlung der
Phasenlage für die Erkennung einer Phasendrehung erfolgt
insbesondere durch ein Korrelationsverfahren. Der
Mikrocontroller hat dann die Möglichkeit, die erkannte
Phasendrehung durch eine Differenzbildung zu
kompensieren.
Vorteilhafterweise werden die zwischen Handmodul und
Einrichtungsmodul übertragenen Trägerfrequenzen
zusätzlich für einen bidirektionalen Datenaustausch
genutzt. Auf diese Weise kann ohne zusätzlich
erforderliche Module in der Einrichtung die gesamte
Zugangssicherung zu Funktionen einer Einrichtung
erfolgen.
Eine alternativ zu dem Einsatz von sinusförmigen Signalen
bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
und des erfindungsgemäßen Systems ist auf Spreizspektrum
(Spread-Spectrum) Übertragungen, insbesondere
Direktsequenz-Spreizspektrums-Übertragungen (Direct
Sequence Spread Spectrum, DSSS) ausgelegt.
Das in dem Einrichtungsmodul generierte und von diesem
übertragene Signal ist in diesem Fall in dem
erfindungsgemäßen Verfahren ein Spreizspektrums-Signal,
in dem Synchronisationssequenzen und Taktsequenzen
enthalten sind. Die Synchronisationssequenzen und die
Taktsequenzen werden dann in dem Handmodul, welches das
Signal empfangen hat, dazu genutzt, das zweite Signal,
das ebenfalls ein Spreizspektrums-Signal ist und
Synchronisationssequenzen enthält, synchron zu dem ersten
Signal zu generieren und zeitsynchron zu diesem zu
versenden.
Durch den Einsatz von Spreizspektrums-Übertragungen wird
die Manipulationssicherheit gegenüber einem mit
Sinussignalen arbeitenden Verfahren bzw. System erhöht,
da bei Spreizspektrums-Übertragungen eine Demodulation
ohne Kenntnis der Bildungsfolge praktisch unmöglich ist.
Aufgrund der komplexen Codefolgen, die gebildet werden
und die in jedem Fahrzeug unterschiedlich sein können,
bleibt keine Sicherheitslücke für Manipulationen offen,
selbst wenn der Code oder das Bildungsverfahren für ein
Fahrzeug bekannt sein sollte. Somit besteht auch keine
Möglichkeit, Hilfsmittel für einen unberechtigten Zugang
zu einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
Die Codefolge, die von einem Fahrzeug benutzt wird, kann
in einem Speicher, beispielsweise in einem EEPROM, einem
FLASH-Speicher oder ähnlichem, abgelegt sein.
Die übertragenen Spreizspektrums-Signale können neben
Synchronisationssequenzen und Taktsequenzen auch noch
weitere Informationen enthalten.
Vorteilhafterweise wird bei dem Einsatz von
Spreizspektrums-Übertragungen der Codesender des
Handmoduls zyklisch immer wieder mittels der von dem
Codeempfänger des Handmoduls empfangenen
Synchronisationssequenzen und Taktsequenzen
synchronisiert, um sicherzustellen, daß die Signale fest
miteinander gekoppelt sind.
In dem erfindungsgemäßen System weist bei Einsatz von
Spreizspektrums-Übertragungen sowohl das
Einrichtungsmodul als auch das Handmodul als Sendemittel
jeweils einen Spreizspektrums-Codesender und als
Empfangsmittel jeweils einen Spreizspektrums-
Codeempfänger auf. Der Spreizspektrums-Codesender des
Handmoduls ist dabei geeignet, ein zu einem von dem
Spreizspektrums-Codesender des Einrichtungsmoduls
gesendeten und von dem Spreizspektrums-Codeempfänger des
Handmoduls empfangenen Signal synchrones Signal zu
genieren und zu diesem zeitsynchron zu senden. Des
weiteren sind die Auswertmittel in dem Einrichtungsmodul
geeignet, die Laufzeitdifferenz zwischen einem von dem
Spreizspektrums-Codesender des Einrichtungsmoduls
gesendeten Signal und einem zu diesem Signal synchronen,
von dem Spreizspektrums-Codesender des Handmoduls
gesendeten und von dem Spreizspektrums-Codesender des
Einrichtungsmoduls empfangenen Signal zu bestimmen.
Werden in einer Einrichtung mindestens zwei
Einrichtungsmodule eingesetzt, die jeweils unabhängig
voneinander die Entfernung eines Handmoduls bestimmten,
so kann aus den Entfernungen zusätzlich die exakte
Position des Handmoduls in einem für die Einrichtung
festgelegten Koordinatensystem ermittelt werden. Dadurch
kann der Zugang zu Funktionen einer Einrichtung nicht nur
ab einer bestimmten Entfernung von der Einrichtung
sondern auch nur in einer bestimmten Lage zu der
Einrichtung erfolgen.
Bei einem Kraftfahrzeug kann das beispielsweise bedeuten,
daß der Zugang nur bei Vorhandensein eines berechtigten
Handmoduls im Türbereich oder im Kofferraumbereich
freigegeben wird. Ebenso besteht die Möglichkeit, in
einem Kraftfahrzeug die Fahrfunktionen nur dann
freizugeben, wenn die Auswertung ergibt, daß sich ein
berechtigtes Handmodul innerhalb oder in einem bestimmten
Bereich innerhalb des Fahrzeugs, nämlich im Bereich des
Fahrersitzes, befindet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf Zeichnungen
näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 die Einordnung eines Systems gemäß Erfindung für
ein Kraftfahrzeug in seine Umgebung,
Fig. 2 die schematische Darstellung des Prinzips einer
ersten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3 eine schematische Blockdarstellung eines Systems
zu der Ausführungsform aus Fig. 2, und
Fig. 4 eine Prinzipdarstellung eines zweiten
Ausführungsbeispiels eines Systems gemäß
Erfindung.
Aus Fig. 1 wird die Raumeinteilung bei einem
erfindungsgemäßen, für ein Kraftfahrzeug eingesetzten
Systems deutlich.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Fahrzeug 1 mit einem
Funktionsbereich 2 im Fahrzeuginneren. Um das Fahrzeug
herum befindet sich ein Zugangsbereich 3, innerhalb dem
einem Benutzer mit berechtigtem Handmodul 6 der Zugang zu
dem Fahrzeug 1 gewährt werden soll. In dem Fahrzeug sind
zwei Einrichtungsmodule 4, 5, die einen Abstand L1
voneinander aufweisen, integriert.
Ein zum Zugang berechtigtes Handmodul 6 befindet sich zur
Zeit in dem Zugangsbereich 3 des Fahrzeugs.
Die Einrichtungssmodule 4 und 5 bestimmen über einen
Signalaustausch mit dem Handmodul 6 ihre jeweilige
Entfernung D1 bzw. D2 zu dem Handmodul 6. Aus den
erfaßten Entfernungen D1 und D2 läßt sich dann aufgrund
der bekannten Entfernung L1 der Einrichtungssmodule
untereinander rechnerisch die exakte Position des
Handmoduls 6 ermitteln und als Koordinaten X, Y in einem
für das Fahrzeug definierten zweidimensionalen
Koordinatensystem angeben.
Der erforderliche Signalaustausch für die Bestimmung der
Entfernung D1 zwischen einem der Einrichtungssmodule 4
und dem Handmodul 6 entsprechend einem ersten
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist grob in Fig. 2
wiedergegeben. Sendemittel TXE des Einrichtungsmoduls 4
übertragen ein Signal mit einer ersten Frequenz Träger 1
an Empfangsmittel RXH des Handmoduls 6. Im Handmodul 6
wird daraufhin ein zweites Signal mit einer zweiten
Frequenz Träger 2 generiert, die höher ist, als die
Frequenz des ersten Signals Träger 1. Das zweite Signal
wird mit einem Signal moduliert, das synchron ist zu dem
ersten Signal, und über Sendemittel TXH des Handmoduls 6
an Empfangsmittel RXE des Einrichtungsmoduls 4
übertragen. In dem Einrichtungsmodul 4 erfolgt dann eine
Verarbeitung des ersten, in dem Einrichtungsmodul 4
generierten Signals und des zweiten, empfangenen Signals
zur Bestimmung der Laufzeitdifferenz durch ein
Phasenkorrelationsverfahren. Aus der Laufzeitdifferenz
wird im Anschluß die Entfernung D1 des Handmoduls 6 von
dem Einrichtungsmodul 4 ermittelt.
Die genauen Vorgänge beim Signalaustauschs werden nun im
einzelnen anhand des in Fig. 3 dargestellten
erfindungsgemäßen Systems beschrieben.
Auf der linken Seite der Fig. 3 sind Elemente eines
Handmoduls 6 zu sehen, auf der rechten Seite Elemente
eines Einrichtungsmoduls 4.
Das Handmodul 6 umfaßt eine Empfangsantenne EA-H, die zum
einen mit einem Demodulator D-H und zum anderen mit einem
Modulator M-H verbunden ist. Der Ausgang des Demodulators
D-H wird einem Mikrocontroller MC-H zugeführt, der
außerdem einen steuernden Zugang zu einem Oszillator O-H
aufweist. Der Ausgang des Oszillators O-H ist mit einem
zweiten Eingang des Modulators M-H verbunden. Der Ausgang
des Modulators M-H schließlich ist mit einer Sendeantenne
SA-H des Handmodmoduls verbunden.
Das im Fahrzeug integrierte Einrichtungsmodul 4 weist
ebenfalls eine Empfangsantenne EA-F, eine Sendeantenne
SA-F, einen Oszillator O1-F, einen Demodulator D-F und
einen Mikrocontroller MC-F auf. Der Eingang der
Sendeantenne SA-F ist dabei mit einem Ausgang des
Oszillators O1-F verbunden. Der Ausgang der
Empfangsantenne EA-F ist einerseits über den Demodulator
D-F und einen ersten Tiefpaß TP1 mit einem Eingang des
Mikrocontrollers MC-F verbunden. Andererseits ist der
Ausgang über den Demodulator D-F, einen Mischer M1 sowie
einen zweiten Tiefpaß TP2 mit einem weiteren Eingang des
Mikrocontrollers MC-F verbunden. Ein Ausgang des
Mikrocontrollers MC-F liegt ferner an einem Eingang des
Oszillators O1-F an. Ein zweiter Ausgang des Oszillators
O1-F ist über einen zweiten Mischer M2 und einen dritten
Tiefpaß TP3 mit einem Eingang des Mikrocontrollers MC-F
verbunden. Ein dritter Oszillator O2-F liefert je eine
zweite Eingangsgröße für die beiden Mischer M1 und M2.
Das System aus Fig. 3 arbeitet wie folgt:
Der Oszillator O1-F des Einrichtungsmoduls 4 generiert
ein Trägerfrequenzsignal von 125 kHz, das über die
Sendeantenne SA-F des Einrichtungsmoduls 4 an das
Handmodul 6 gesendet wird.
Die Empfangsantenne EA-H des Handmoduls 6 empfängt das
Trägerfrequenzsignal und stellt es einem Modulator M-H
als Eingangssignal zur Verfügung. Der Oszillator O-H des
Handmoduls 6 generiert ein zweites Trägerfrequenzsignal
von 433 MHz und liefert dieses ebenfalls an den Modulator
M-H. Der Modulator M-H moduliert nun das zweite
Trägerfrequenzsignal von 433 MHz mit dem empfangenen
Trägerfrequenzsignal von 125 kHz. Das modulierte
Trägerfrequenzsignal wird anschließend über die
Sendeantenne SA-H des Handmoduls 6 zurück an das
Einrichtungsmodul 4 des Fahrzeugs 1 übertragen.
Das in dem Einrichtungsmodul 4 von der Empfangsantenne
EA-F empfangene Signal wird dem Demodulator D-F
zugeführt, der das Signal demoduliert und ein gegenüber
dem durch den Oszillator O1-F erzeugten Trägersignal
phasenverschobenes Signal liefert. Die Höhe der
Phasenverschiebung hängt dabei von der Entfernung
zwischen dem Einrichtungsmodul 4 und dem Handmodul 6 ab.
Um die Phasenverschiebung exakt messen zu können, wird
das demodulierte Signal zunächst in dem Mischer M1 mit
einem leicht frequenzverschobenen, von dem dritten
Oszillator O2-F generierten Signal von 125,1 kHz
multipliziert. Das Ausgangssignal des Mischers M1 ist in
den Frequenzbereich in Höhe der Differenzfrequenz
(|Frequenz O1-F-Frequenz O2-F|), also von 100 Hz,
transformiert. Der gleiche Mischvorgang wird über den
zweiten Mischer M2 auf das direkt vom Oszillator O1-F
gelieferte Oszillatorsignal angewandt, wodurch ein
Referenzsignal entsteht.
Nach einer Tiefpaßfilterung der gemischten Signale werden
die von den Tiefpaßfiltern T2 und T3 ausgegebenen
Sinussignale durch einen (nicht dargestellten) Komparator
in Rechtecksignale umgeformt. Diese Rechtecksignale
lassen sich bezüglich ihrer Periodendauer und
Phasenverschiebungen exakt auswerten. Die Ermittlung der
Phasenlage erfolgt durch den Mikrocontroller MC-F, der
aus der Phasenlage dann auch den Abstand zwischen dem
Einrichtungsmodul 4 und dem Handmodul 6 bestimmt.
Die zu messende Wegstrecke kann über einen Zähler mit
hoher Genauigkeit: ermittelt werden. Bei der verwendeten
Frequenz von 125 kHz für das von dem Oszillator O1-F des
Einrichtungsmoduls 4 generierte Trägerfrequenzsignal
erhält man als maximal erfaßbare Entfernung s mit s = c/f
= 300.000 km/s/125 kHz einen Wert von ca. 2,4 km. Bei
einer Differenzfrequenz von ca. 100 Hz und einem mit
1 MHz getaktetem Zähler liegt die Genauigkeit dann bei
ca. 24 cm, da 10.000 Zählimpulse 2,4 km entsprechen und
somit 1 Zählimpuls 24 cm entspricht.
Zusätzlich zu der Abstandsbestimmung besteht bei dem
System aus Fig. 3 die Möglichkeit, zwischen dem
Einrichtungsmodul 4 und dem Handmodul 6 Daten
auszutauschen, anhand derer beispielsweise festgestellt
werden kann, ob das Handmodul 6 überhaupt zu einem Zugang
zu dem Fahrzeug oder zu Funktionen des Fahrzeugs
berechtigt ist. Zu diesem Zweck haben die Mikrocontroller
MC-H und MC-F des Handmoduls 6 und des Einrichtungsmoduls
4 die Möglichkeit, das jeweilige Trägerfrequenzsignal
über ihren Zugang zu dem jeweiligen Oszillator O-H bzw.
O1-F entsprechend der zu übermittelnden Daten zusätzlich
gezielt zu modulieren. Die Demodulation erfolgt über den
Demodulator D-H in dem Handmodul 4 bzw. über den
Demodulator D-F in dem Einrichtungsmodul 4, von wo aus
die wiedergewonnenen Daten dem Mikrocontroller MC-H bzw.
MC-F - im Falle des Einrichtungsmodul 4 über den
Tiefpaßfilter T1 - zur Verarbeitung zugeführt werden.
Eine andere Variante der Abstandsbestimmung zwischen
einem Handmodul 6 und einem Einrichtungsmodul 4, bei der
eine Direktsequenz-Spreizspektrums- (DSSS) Übertragung
zur Laufzeitdifferenzerfassung genutzt wird, ist in Fig.
4 als Blockschema dargestellt. Auf der rechten Seite sind
dabei wiederum Elemente des Einrichtungsmoduls 4
angeordnet und auf der linken Seite Elemente des
Handmoduls 6.
Das Einrichtungsmodul 4 beinhaltet einen DSSS-Codesender
CS1 und einen DSSS-Codeempfänger CE1. Beide geben einen
Synchronimpuls auf jeweils einen Eingang von
Auswertmitteln A1 aus. Der DSSS-Codesender CS1 gibt
zusätzlich ein Taktsignal an einen dritten Eingang der
Auswertmittel A1 ab.
Das Handmodul 6 umfaßt ebenso einen DSSS-Codeempfänger
CE2 und einen DSSS-Codesender CS2, wobei die Ausgänge für
ein Synchronisationssignal und ein Taktsignal des DSSS-
Codeempfänger CE2 mit den Eingängen des DSSS-Codesender
CS2 verbunden sind.
Der DSSS-Codesender CS1 erzeugt durch ein DSSS-Verfahren
ein Requestsignal bei ca. 2,4 GHz aus einem DSSS-Code
DSSS1, der neben den zu übertragenden Daten auch
Synchronisations- und Taktinformationen in Form von
definierten Synchronisations- und Taktsequenzen enthält.
Es handelt sich bei dem DSSS-Code folglich um eine
zeitliche Aneinanderreihung von verschiedenen
Untersequenzen. Das generierte Requestsignal wird
ausgesendet und kann nur durch den DSSS-Codeempfänger CE2
des passenden Handmoduls 6 demoduliert werden.
Der DSSS-Codeempfänger CE2 in dem Handmodul 6 empfängt
und demoduliert das Requestsignal und extrahiert aus dem
erhaltenen DSSS-Code DSSS1 die Synchronisations- und
Taktinformationen, um sie an den DSSS-Codesender CS2
weiterzuleiten. Der DSSS-Codesender CS2 generiert
ebenfalls durch ein DSSS-Verfahren ein Responsesignal aus
einem zweiten DSSS-Code DSSS2, der dem ersten DSSS-Code
DSSS1 nicht ähnlich ist. Demgemäß ist auch das erzeugte
Responsesignal verschieden von dem empfangenen
Requestsignal. Das Responsesignal wird aber entsprechend
der erhaltenen Synchronisationsinformationen aus dem
ersten DSSS-Code DSSS1 synchron zu dem Requestsignal
gebildet. Um sicherzustellen, daß die DSSS-Signale fest
miteinander gekoppelt sind, wird der DSSS-Codesender CS2
zyklisch synchronisiert, d. h. jedesmal, wenn die in dem
DSSS-Code DSSS1 verwendete Synchronisationssequenz
überstrichen wird. Das Responsesignal wird mit Hilfe der
Taktinformation aus dem Requestsignal zeitsynchron zu
diesem an den DSSS-Codeempfänger CE1 des
Einrichtungsmoduls 4 übertragen. Das Responsesignal ist
ausschließlich von dem berechtigten Einrichtungsmodul 4
demodulierbar.
Die Auswertmittel A1 in dem Einrichtungsmodul 4 empfangen
einerseits von dem DSSS-Codesender CS1 Synchronimpulse
und Taktsignale entsprechend der originalen
Synchronisationssequenzen und Taktsignale, die im Rahmen
den Requestsignals von dem DSSS-Codesender CS1
mitübertragen werden. Andererseits empfangen die
Auswertmittel A1 Synchronimpulse entsprechend dem von dem
DSSS-Codeempfänger CE1 empfangenen Responsesignal. Durch
die in dem Handmodul 6 sichergestellte Kopplung zwischen
dem Request- und dem Responsesignal kann in den
Auswertmittel A1 aus der Zeitverschiebung zwischen den
gesendeten und den empfangenen Sequenzen in Request- bzw.
Responsesignal die Laufzeitdifferenz ermittelt werden.
Aus der gemessenen Zeit läßt sich dann in den
Auswertmitteln A1 ohne weiteres die Wegstrecke zwischen
Einrichtungsmodul 4 und Handmodul 6 bestimmen.
Claims (20)
1. Verfahren zur Bestimmung der Entfernung eines
Handmoduls (6) von einem Einrichtungsmodul (4) einer
Einrichtung (1), insbesondere eines Kraftfahrzeugs, das
die folgenden Schritte aufweist:
- a) Generieren eines ersten Signals in dem Einrichtungsmodul (4),
- b) Aussenden des ersten Signals durch das Einrichtungsmodul (4),
- c) Empfangen des ersten Signals durch das Handmodul (6),
- d) Generieren eines zweiten Signals in dem Handmodul (6), das einen zumindest zu einem Anteil des empfangenen ersten Signal synchronen und von dem Gesamtsignal isolierbaren Anteil aufweist,
- e) Aussenden des zweiten Signals durch das Handmodul (6),
- f) Empfangen des zweiten Signals durch das Einrichtungsmodul (4), und
- g) Auswerten der Laufzeitdifferenz zwischen dem von dem Einrichtungsmodul (4) erzeugten ersten Signal bzw. einem Anteil des ersten Signals und dem zu dem ersten Signal bzw. dem Anteil des ersten Signals synchronen Anteil des empfangenen zweiten Signals zur Bestimmung der Entfernung des Handmoduls (6) von dem Einrichtungsmodul (4).
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß in Schritt d) zunächst ein insbesondere sinusförmiges
Signal als Trägersignal generiert wird, das höherfrequent
ist als das empfangene, erste, ebenfalls insbesondere
sinusförmige Signal und daß anschließend zum Generieren
des zweiten Signals das Trägersignal mit dem empfangenen,
ersten Signal moduliert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bestimmung der Laufzeitdifferenz in Schritt g)
ein Phasenkorrelationsverfahren zur Ermittlung der
Phasenverschiebung zwischen dem ersten Signal bzw. einem
Anteil des ersten Signals und dem zu dem ersten Signal
bzw. dem Anteil des ersten Signals synchronen Anteil des
empfangenen zweiten Signals eingesetzt wird.
4. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Auswertmittel (MC-F) des Einrichtungsmoduls (4)
aufgrund von Drehungen des Handmoduls vorhandene
Phasendrehungen von 180° des vom Einrichtungsmodul (4)
empfangenen Signals erkennen und bei der Bestimmung der
Entfernung berücksichtigen.
5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einrichtungsmodul (4) zur Kompensation von
schaltungsbedingten Phasendrehungen über entsprechende
Vorgaben für Auswertmittel (MC-F) des Einrichtungsmoduls
(4) kalibriert wird.
6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die übertragenen Signale durch Aufmodulieren von
Datensignalen gleichzeitig zu einem bidirektionalen
Datenaustausch zwischen Handmodul (6) und
Einrichtungsmodul (4) genutzt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das in Schritt a) generierte und in Schritt b) übertragene Signal ein Spreizspektrums- (Spread-Spectrum) Signal, insbesondere ein Direktsequenz- Spreizspektrumssignal (Direct Sequence Spread Spectrum, DSSS), ist, in dem Synchronisationssequenzen und Taktsequenzen enthalten sind, und
daß in den Schritten d) und e) die Synchronisationssequenzen und die Taktsequenzen genutzt werden, um das zweite, ebenfalls ein Spreizspektrumssignal darstellende und Synchronisationssequenzen enthaltende Signal synchron zu dem ersten Signal zu generieren und zeitsynchron zu dem ersten Signal zu versenden.
daß das in Schritt a) generierte und in Schritt b) übertragene Signal ein Spreizspektrums- (Spread-Spectrum) Signal, insbesondere ein Direktsequenz- Spreizspektrumssignal (Direct Sequence Spread Spectrum, DSSS), ist, in dem Synchronisationssequenzen und Taktsequenzen enthalten sind, und
daß in den Schritten d) und e) die Synchronisationssequenzen und die Taktsequenzen genutzt werden, um das zweite, ebenfalls ein Spreizspektrumssignal darstellende und Synchronisationssequenzen enthaltende Signal synchron zu dem ersten Signal zu generieren und zeitsynchron zu dem ersten Signal zu versenden.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die übertragenen Spreizspektrums-Signale neben
Synchronisationssequenzen und Taktsequenzen noch weitere
Informationen enthalten.
9. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einrichtungsmodul (4) die Entfernung eines
Handmoduls (6) von dem Einrichtungsmodul (4) sowohl
außerhalb (3) als auch innerhalb (2) der Einrichtung (1)
ermittelt.
10. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Entfernung eines Handmoduls (6) von mindestens
zwei in der Einrichtung (1) integrierten
Einrichtungsmodulen (4, 5) erfaßt wird und daß aus den
mindestens zwei Abständen die Position des Handmoduls (6)
in einem für die Einrichtung (1) festgelegten, zwei- oder
dreidimendionalen Koordinatensystem ermittelt wird.
11. System zur Bestimmung der Entfernung eines
Handmoduls (6) von einem in einer Einrichtung (1),
insbesondere in einem Kraftfahrzeug, integrierten
Einrichtungsmodul (4), das in dem Einrichtungsmodul (4)
einen ersten Generator (O1-F, CS1) zum Generieren eines
ersten Signals, Sendemittel (SA-F, CS1) zum Senden des
ersten Signals, Empfangsmittel (EA-F, CE1) zum Empfangen
eines zweiten Signals, sowie Auswertmittel (MC-F) mit
Zugang zu Ausgängen des ersten Generators und der
Empfangsmittel (EA-F, CE1) umfaßt und das in dem Handmodul
(6) Empfangsmittel (EA-H, CE2) zum Empfangen des ersten
Signals, einen zweiten Generator (O-H, CS2) zum Generieren
eines zweiten Signals mit einem zumindest zu einem Anteil
des empfangenen Signals synchronen Anteil sowie
Sendemittel (SA-H, CS2) zum Senden des generierten zweiten
Signals aufweist, wobei die Auswertmittel (MC-F) des
Einrichtungsmoduls (4) geeignet sind, die
Laufzeitdifferenz zwischen dem ersten Signal bzw. einem
Anteil des ersten Signals und dem zu dem ersten Signal
bzw. zu einem Anteil des ersten Signals synchronen Anteil
des empfangenen zweiten Signals und daraus die Entfernung
des Handmoduls (6) von dem Einrichtungsmodul (4) zu
bestimmen.
12. System nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einrichtungsmodul (4) als Generator einen
Oszillator (O1-F) zum Generieren eines sinusförmigen
Signals und einen zwischen Empfangsmittel (EA-F) und
Auswertmitteln (MC-F) angeordneten Demodulator (D-F)
aufweist und daß das Handmodul (6) als Generator einen
Oszillator (O-H) zum Generieren eines sinusförmigen
Signals verbunden mit einem Modulator (M-H) aufweist,
wobei die Oszillatoren (O1-F, O-H) derart eingestellt
sind, daß das von dem Oszillator (O-H) des Handmoduls (6)
generierte Signal höherfrequent ist als das von dem
Oszillator (O1-F) des Einrichtungsmoduls (4) generierte
Signal, wobei der Modulator (M-H) geeignet ist, ein von
dem Oszillator (O-H) des Handmoduls (6) generiertes
Signal mit dem von dem Oszillator (O1-F) des
Einrichtungsmoduls (4) generierten und von den
Empfangsmitteln (EA-H) des Handmoduls (6) empfangenen
Signal zu modulieren, und wobei der Demodulator (D-F)
geeignet ist, ein von den Empfangsmitteln (EA-F) des
Einrichtungsmoduls (4) empfangenes Signal zu demodulieren
und den Auswertmitteln (MC-F) zuzuführen.
13. System nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einrichtungsmodul (4) als Auswertmittel einen
Mikrocontroller (MC-F) oder ein Schaltwerk, insbesondere
ein ASIC-Schaltwerk, aufweist.
14. System nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß den Eingängen der Auswertmittel (MC-F) Tiefpässe
(TP1, TP2, TP3) vorgeschaltet sind.
15. System nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einrichtungsmodul (4) einen weiteren Oszillator
(O2-F) und zwei Mischer (M1, M2) aufweist, wobei jeweils
ein Eingang der Mischer (M1, M2) mit dem Ausgang des
weiteren Oszillators (O2-F) verbunden ist, wobei ein
zweiter Eingang des ersten Mischers (M1) mit dem Ausgang
des ersten Oszillators (O1-F) des Einrichtungsmoduls (4)
verbunden ist, wobei ein zweiter Eingang des zweiten
Mischers (M2) mit dem Ausgang des Demodulators (D-F) des
Einrichtungsmoduls (4) verbunden ist, und wobei die
Ausgänge beider Mischer (M1, M2) jeweils mit einem Eingang
der Auswertmittel (MC-F) bzw. mit dem einem Eingang
vorgeschalteten Tiefpaß (TP2, TP3) verbunden sind.
16. System nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß den Eingängen der Auswertmittel (MC-F) für das von
dem ersten Oszillator (O1-F) des Einrichtungsmoduls (4)
generierte Signal und das von dem Demodulator (D-F)
ausgegebene Signal Komparatoren zum Umwandeln der
sinusförmigen Signale in Rechtecksignale zugeordnet sind.
17. System nach einem der Ansprüche 12 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auswertmittel (MC-F) des Einrichtungsmoduls (4)
geeignet sind, eine mit Datensignalen modulierte
Generierung eines sinusförmigen Signals durch den
Oszillator (O1-F) des Einrichtungsmoduls (4) zu bewirken,
daß das Handmodul (6) einen Demodulator (D-H) zum
Rückgewinnen der Datensignale aus dem von den
Empfangsmitteln (EA-H) des Handmoduls (6) empfangenen
Signal aufweist, sowie mit dem Demodulator (D-H) und dem
Oszillator (O-H) des Handmoduls (4) verbundene
Auswertmittel (MC-H), die geeignet sind, einerseits die
rückgewonnenen Datensignale zu verwerten und andererseits
eine mit anderen Datensignalen modulierte Generierung
eines sinusförmigen Signals durch den Oszillator (O-H)
des Handmoduls (4) zu bewirken, und
daß der Demodulator (D-F) des Einrichtungsmoduls (4)
geeignet ist, bei der Demodulation der von den
Empfangsmitteln (EA-F) des Einrichtungsmoduls (4)
empfangenen Signale auch die in dem Handmodul (6)
aufmodulierten Datensignale zurückzugewinnen und der
Auswerteinheit (MC-F) des Einrichtungsmoduls (4) zur
Auswertung zur Verfügung zu stellen.
18. System nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl das Einrichtungsmodul (4) als auch das
Handmodul (6) als Sendemittel jeweils einen
Spreizspektrums-Codesender (CS1, CS2) und als
Empfangsmittel jeweils einen Spreizspektrums-
Codeempfänger (CE1, CE2) aufweist, wobei der
Spreizspektrums-Codesender (CS2) des Handmoduls (6)
geeignet ist, ein zu einem von dem Spreizspektrums-
Codesender (CS1) des Einrichtungsmoduls (4) gesendeten
und von dem Spreizspektrums-Codeempfänger (CE2) des
Handmoduls (6) empfangenen Signal zeitsynchrones Signal
zu genieren und zu senden, und wobei die Auswertmittel
(A1) in dem Einrichtungsmodul (4) geeignet sind, die
Laufzeitdifferenz zwischen einem von dem Spreizspektrums-
Codesender (CS1) des Einrichtungsmoduls (4) gesendeten
Signal und einem zu diesem Signal synchronen, von dem
Spreizspektrums-Codesender (CS2) des Handmoduls (6)
gesendeten und von dem Spreizspektrums-Codeempfänger
(CE1) des Einrichtungsmoduls (4) empfangenen Signal zu
bestimmen.
19. System nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spreizspektrums-Codesender (CS1, CS2) von
Einrichtungsmodul (4) und Handmodul (6) Codersender für
Direktsequenz-Spreizspektren (DSSS) und daß die
Spreizspektrums-Codeempfänger (CE1, CE2) von
Einrichtungsmodul (4) und Handmodul (6) Codeempfänger für
Direktsequenz-Spreizspektren (DSSS) sind.
20. System nach einem der Ansprüche 11 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Erfassung der Position eines Handmoduls (6) in
einem für die Einrichtung (1) definierten zwei- oder
dreidimensionalen Koordinatensystem der Einrichtung (1)
mindestens zwei Einrichtungsmodule (4, 5) zugeordnet sind,
und daß Auswertmittel der Einrichtung (1), insbesondere
Auswertmittel (MC-F, A1) eines der Einrichtungsmodule
(4, 5), geeignet sind, aus den jeweils ermittelten
Entfernungen des Handmoduls (6) zu den mindestens zwei
Einrichtungsmodulen (4, 5) die exakte Position des
Handmoduls (6) in dem Koordinatensystem zu bestimmen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000113913 DE10013913B4 (de) | 2000-03-21 | 2000-03-21 | Verfahren und System zur Bestimmung der Entfernung eines Handmoduls von einem Einrichtungsmodul |
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