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DE10003642A1 - Pastöser Klebstoff - Google Patents

Pastöser Klebstoff

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Publication number
DE10003642A1
DE10003642A1 DE2000103642 DE10003642A DE10003642A1 DE 10003642 A1 DE10003642 A1 DE 10003642A1 DE 2000103642 DE2000103642 DE 2000103642 DE 10003642 A DE10003642 A DE 10003642A DE 10003642 A1 DE10003642 A1 DE 10003642A1
Authority
DE
Germany
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adhesive
adhesive according
container
weight
sugar
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000103642
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English (en)
Inventor
Christoph Engelbrecht
Winfried Stein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fritz Haecker & Co GmbH
Original Assignee
Fritz Haecker & Co GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Fritz Haecker & Co GmbH filed Critical Fritz Haecker & Co GmbH
Priority to DE2000103642 priority Critical patent/DE10003642A1/de
Publication of DE10003642A1 publication Critical patent/DE10003642A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C08L2666/54Inorganic substances

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Inorganic Chemistry (AREA)
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Abstract

Es wird ein Klebstoff bereitgestellt, der in besonderer Weise als Kinderklebstoff geeignet ist. Der Klebstoff zeichnet sich dadurch aus, daß im wesentlichen nur solche Inhaltsstoffe enthalten sind, die auch bei Verzehr gesundheitlich völlig unbedenklich sind. Der Klebstoff wird in einem Behältnis bereitgestellt, das zum einen vor Austrocknen und Verderben des Klebstoffs schützt und zum anderen eine geeignete Auftragungseinrichtung darstellt.

Description

Die Erfindung betrifft einen Klebstoff, der insbesondere für den Gebrauch durch Kinder geeignet ist, sowie ein Lager- und Auftragungsbehältnis für diesen Klebstoff.
In einer Vielzahl von Klebstoffen sind organische Lösungsmit­ tel oder andere gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, die diese Klebstoffe für den Gebrauch durch Kinder ungeeignet machen. Es werden daher lösungsmittelfreie Klebstoffe angebo­ ten, die im wesentlichen auf biologische Inhaltsstoffe zu­ rückgreifen. Oftmals handelt es sich hierbei um Stoffe, die auch für Lebensmittel zugelassen sind oder die zumindest in toxikologisch unbedenklichen Mengen im Klebstoff eingesetzt werden. Hierdurch wird gewährleistet, daß der Klebstoff auch bei Verzehr nicht gesundheitschädlich ist. Ein Beispiel für einen derartigen Klebstoff sind die sog. Dextrinkleber, die auf dem Stärkederivat Dextrin als Klebemittel basieren.
Dextrinkleber sind für das Verkleben von Papier, Karton, Pappe oder auch Holz geeignet, und genügen daher den Anforde­ rungen, die beispielsweise in einem Kindergarten oder in der Schule im allgemeinen gestellt werden.
Dextrinkleber werden in der Regel als pastöse und streichbare Masse bereitgestellt. Diese Masse wird oftmals in größeren Gefäßen, beispielsweise Gläsern oder auch Eimern, aufbewahrt, und für den Gebrauch aus diesen Gefäßen herausgespachtelt und mit Hilfe eines Stäbchens oder eines Spachtels aufgetragen.
Der Vorteil von derartigen Klebern ist, daß sie, wie oben er­ wähnt, gesundheitlich unbedenklich sind und außerdem sehr kostengünstig zu erwerben sind. Dies kann beispielsweise für einen Kindergarten ein sehr wichtiger Gesichtspunkt sein, da ein Klebstoff hier in größeren Mengen verbraucht wird.
Die beschriebenen kindergeeigneten Klebstoffe haben den ent­ scheidenden Nachteil, daß sie sehr schlecht zu dosieren sind. Durch das Herausspachteln aus größeren Gefäßen wird oftmals wesentlich mehr Klebstoff aufgetragen als eigentlich notwendig wäre. Die für andere Klebstoffe gebräuchliche Tu­ benverpackung ist im Fall der Dextrinklebstoffe oder ähnli­ cher Klebstoffe nicht geeignet, da diese Klebstoffe hochvis­ kos sind. Zum Ausdrücken aus einer Tube wäre daher ein rela­ tiv großer, gleichmäßiger Druck erforderlich, der bei der gewöhnlichen Handhabung einer Tube nicht erreicht wird. Ein weiterer Nachteil einer Tubenverpackung ist, daß eine Tube nach dem Entleeren entsorgt werden muß und damit unnötiger Abfall produziert wird. Dieser Nachteil tritt auch bei den herkömmlichen Klebestiften auf, bei denen der formfeste Klebstoff durch Hochdrehen des Bodens gleichmäßig herausge­ schoben wird. Weiterhin ist die Verwendung eines solchen Lager- und Auftragungsbehältnisses für den kindergeeigneten Dextrinkleber nicht geeignet, da der Dextrinkleber nicht die hierfür notwendige Formfestigkeit aufweist. Die mögliche Verwendung eines Formfestigkeitsmittels für einen Dextrinkle­ ber würde diesen Klebstoff zum einen verteuern und zum ande­ ren einen möglicherweise toxikologisch nicht unbedenklichen Inhaltsstoff in den Klebstoff einbringen. Dies würde wiederum die Eignung als Kinderklebstoff in Frage stellen.
Ein weiteres Problem bei herkömmlichen Dextrinklebern ist, daß bei Lagerung und Gebrauch oftmals eine mikrobielle Zer­ setzung des Klebstoffs einsetzt. Dies wird vor allen Dingen durch Keime aus der Luft verursacht, die beim Offenstehen des Behälters mit dem Klebstoff in Berührung kommen, oder durch Kontakt mit den Händen, was bei Kindern leicht der Fall ist. Es kommt insbesondere zu Schimmel- und/oder Bakterienbefall, was den Kleber für weitere Verwendung unbrauchbar macht. Das Verderben des Klebers ist vor allem durch die Aufbewahrung in größeren Gefäßen bedingt, die oftmals über einen längeren Zeitraum beim Gebrauch geöffnet sind. Solche Gefäße sind je­ doch für das herkömmliche Herausspachteln des Klebers notwen­ dig. Diese Aufbewahrungs- und Auftragungsform des Klebstoffes führt außerdem dazu, daß der Klebstoff relativ schnell aus­ trocknet und damit unbrauchbar wird.
Die Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, einen kinderge­ eigneten Klebstoff bereitzustellen, der dosierbar und auch längerfristig haltbar ist. Der Klebstoff und die Dosier- und Aufbewahrungsvorrichtung soll kostengünstig sein und damit den Gebrauch des Klebstoffs in beispielsweise Kindergärten oder Schulen ermöglichen.
Die Aufgabe wird gelöst durch einen Klebstoff gemäß Anspruch 1. Bevorzugte Ausführungsformen des Klebstoffs sind in den Ansprüchen 2 bis 27 dargestellt. Die Ansprüche 28 bis 31 be­ treffen ein Behältnis für das Lagern und/oder Auftragen von pastösem Klebstoff. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Bei dem erfindungsgemäßen Klebstoff handelt es sich um einen kindergeeigneten Klebstoff, der im wesentlichen auf Lebens­ mitteln oder lebensmittelähnlichen Substanzen basiert. Dies bedingt, daß der Klebstoff auch bei Verzehr völlig unschäd­ lich ist und damit für den Gebrauch durch Kinder in besonde­ rer Weise geeignet ist.
Etwa 25 - etwa 40 Gew.-% des Klebstoffes wird von mindestens einem Stärkederivat als Klebemittel gebildet. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Dextrin, insbesondere um Kartof­ feldextrin. Dextrine kennzeichnen Abbauprodukte der Stärke, die bei einer unvollständigen Hydrolyse, beispielsweise durch verdünnte Säuren oder durch Hitzeeinwirkung, entstehen. Als weiteres Klebemittel im erfindungsgemäßen Klebstoff werden etwa 10 - etwa 50 Gew.-% Zucker eingesetzt. Als Zucker wird vorzugsweise mindestens ein Disaccharid eingesetzt, vorzugs­ weise Saccharose. Andererseits ist es auch möglich, einen Zuckerersatzstoff, beispielsweise Sorbit als Alkohol der Glucose, einzusetzen. Ein derartiger Zuckerersatzstoff kann allein oder in Kombination mit anderen Zuckern verwendet werden.
Etwa 1 - etwa 5 Gew.-% des Klebstoffes werden von einem Ver­ dickungsmittel gebildet. In einer bevorzugten Ausführungsform wird hierfür ein Borat eingesetzt, vorzugsweise Dinatrium­ tetraborat (Borax). Die im erfindungsgemäßen Klebstoff ein­ gesetzten Konzentrationen dieses Stoffes sind toxikologisch völlig unbedenklich.
Neben dem Verdickungsmittel ist die Verwendung von etwa 1 - etwa 5 Gew.-% Glycerin für die Konsistenz des Klebstoffs von Bedeutung. Durch die Verwendung von Glycerin wird die notwen­ dige Feuchtigkeit des Klebstoffs gewährleistet.
Einen weiteren Bestandteil des Klebstoffes kann Natriumhydro­ xid bilden, welches bis zu etwa 1 Gew.-% eingesetzt sein kann.
Durch Natriumhydroxid kann der pH-Wert des Klebstoffes einge­ stellt werden, wodurch die Löslichkeit der verschiedenen In­ haltsstoffe beeinflußt werden kann. In der Regel beträgt der Gehalt an Natriumhydroxid 0,1 bis 1 Gew.-%.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebstoffs enthält der Klebstoff außerdem ein Konservierungs­ mittel. Dies ist vor allem bei einer längerfristigen Lagerung und bei einem längerwährenden Gebrauch vorteilhaft. Als Kon­ servierungsmittel wird vorzugsweise Sorbinsäure verwendet. Sorbinsäure ist auch als Konservierungsmittel in Lebensmit­ teln zugelassen und daher für den Einsatz in einem Kinder­ klebstoff in besonderer Weise geeignet. Es werden jedoch auch andere Mittel von der Erfindung umfaßt, die die Haltbarkeit des Klebstoffs fördern.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Klebstoffs enthält der Klebstoff zusätzlich einen Geruchsstoff. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen wohlriechenden Geruchsstoff, der die Handhabung des Klebstoffs angenehm macht. Beispielsweise kann als Geruchs­ stoff Tannengrün gewählt werden. Selbstverständlich können auch andere Geruchsstoffe eingesetzt werden. Ein Beispiel ist der Einsatz von Caramel.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Kleb­ stoff um eine im wesentlichen farblose Masse, die insbeson­ dere nach dem Austrocknen farblos ist. Es ist jedoch durchaus möglich, den Klebstoff mit einem Farbstoff zu versehen, wo­ durch Kinder in besonderer Weise angesprochen sein können.
Der Klebstoff enthält etwa 20 - etwa 50 Gew.-% wässriges Lö­ sungsmittel. Das Lösungsmittel verdunstet nach dem Auftragen des Klebstoffs, wodurch sich der Aggregatzustand des Kleb­ stoffes von pastös zu fest ändert und die Verklebung ein­ setzt. Die Verwendung von wässrigen Lösungsmitteln gewährleistet die gesundheitliche Unschädlichkeit des Klebstoffes. Im Gegensatz zu beispielsweise organischen Lösungsmitteln, die als giftige Dämpfe entweichen oder die auch beim Verzehr giftig sind, ist ein wässriges Lösungsmittel unschädlich. Vorteilhafterweise wird Wasser als Lösungsmittel eingesetzt, welches natürlich sehr kostengünstig ist. Die Verwendung von in Wasser löslichen bzw. quellbaren Bestandteilen hat den weiteren Vorteil, daß nach einem Eintrocknen des Klebstoffes durch das Zusetzen von Wasser ein erneutes Erweichen bzw. Lösen des Klebstoffs erreicht werden kann.
Der erfindungsgemäße Klebstoff ist dadurch gekennzeichnet, daß er wasserlöslich ist. Dadurch kann der Klebstoff auch nach einem vollständigen Eintrocknen, beispielsweise auf einem Kleidungsstück, mit einer wässrigen Lösung wieder aufgelöst und entfernt werden.
Die dargestellten Bestandteile des erfindungsgemäßen Kleb­ stoffes machen in der Summe mindestens 95% des Klebstoffes aus. Vorzugsweise beträgt die Summe der Bestandteile minde­ stens 98% des Klebstoffes.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Klebstoffes umfaßt der Klebstoff vorzugsweise etwa 30 - etwa 35 Gew.-% Stärkederivat, etwa 20 - etwa 40 Gew.-% Zucker, etwa 2,7 - etwa 3,5 Gew.-% Verdickungsmittel, etwa 2 - etwa 3 Gew.-% Glycerin, etwa 0,1 - etwa 0,5 Gew.-% Natriumhydro­ xid, etwa 0,01 - etwa 0,05 Gew.-% Sorbinsäure und etwa 0,01 - etwa 0,05 Gew.-% Geruchsstoff. Als Lösungsmittel wird Wasser, vorzugsweise etwa 25 - etwa 40 Gew.-%, verwendet.
Der erfindungsgemäße Klebstoff weist vorzugsweise eine pastö­ se Konsistenz auf, d. h. er ist cremig und streichfähig und unter Druck verformbar. Die Viskosität beträgt bei etwa 60°C vorzugsweise 800 - etwa 1200 mPa.s, vorzugsweise etwa 1000 mPa.s. Dies entspricht bei 20°C in etwa einer Viskosi­ tät von ungefähr 10.000 mPa.s.
Der erfindungsgemäße Klebstoff ist vorzugsweise weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß er sich in einem Behältnis mit einem im wesentlichen zylindrischen Grundkörper befindet und unter Formveränderung auspreßbar ist. Dieses Behältnis ist für die Lagerung und für die Dosierung bzw. Austragung des Klebstoffes vorgesehen. Das Behältnis ist fest verschließbar, wodurch der Klebstoff bei längerfristiger Lagerung vor Aus­ trocknung und Verderben geschützt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Behältnis einen Boden auf, der als Kolben vorschiebbar ist. Hierdurch kann der Klebstoff durch eine Ausgabeöffnung herausgedrückt werden, die im Innenquer­ schnitt kleiner als der Innenquerschnitt des Grundkörpers ist. Vorzugsweise handelt es sich bei dieser Ausgabeöffnung um eine im Querschnitt insbesondere kreisförmige Öffnung, die in der Fläche mindestens um das 5-fache, vorzugsweise um das 10-fache, kleiner als der Innenquerschnitt des Grundkörper ist. Diese Ausgabeöffnung ist fest verschließbar. Bevorzug­ terweise ist diese Öffnung mit einem Deckel, insbesondere mit einem Schraubdeckel, verschließbar. In Weiterbildung kann diese Ausgabeöffnung mit einer Düse versehen sein, welche das Auftragen des Klebstoffes erleichtern kann. Eine derartige Düse kann aus elastischem oder auch aus einem steifen Stoff gefertigt sein. Vorteilhafterweise ist eine derartige Düse mit einem Gewinde versehen, wodurch sie auf die Ausgabeöff­ nung bei Bedarf aufschraubbar ist. Die Düse kann eine ovale oder schlitzförmige Austrittsöffnung besitzen. Sie kann mit­ tels einer Kappe verschließbar sein.
Durch die verhältnismäßig kleine Ausgabeöffnung wird sicher­ gestellt, daß der Klebstoff bei längerem Offenstehen nur ge­ ringfügig antrocknen kann. Weiterhin wird durch die kleine Öffnung das Risiko des Verderbens des Klebstoffs vermindert, da der Kontakt mit Keimen verringert wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Be­ hältnis derartig ausgebildet, daß die Ausgabeöffnung inner­ halb eines Deckels ausgebildet ist, mit welchem das Behältnis verschlossen werden kann. Vorteilhafterweise ist dieser Deckel als eine Überwurfmutter ausgebildet. Durch einen sol­ chen Verschluß des Behältnisses ist es möglich, den Klebstoff bei Bedarf in das Behältnis nachzufüllen, da nach Abnehmen eines solchen Deckels eine ausreichend große Öffnung vorhan­ den ist. Auf der anderen Seite wird durch das feste Ver­ schrauben des Deckels ein Austrocknen oder Verderben des Klebstoffes verhindert.
Vorteilhafterweise ist der Boden des Behältnisses als ver­ schiebbarer Kolben ausgebildet, so daß durch Heraufschieben des Kolbens die Klebstoffmasse unter Formveränderung aus der Ausgabeöffnung herauspreßbar ist. Vorzugsweise ist der Kol­ ben, d. h. der Boden des Behältnisses, nach außen hin mit einem vorzugsweise scheibenförmigen Aufsatz versehen, dessen Grundfläche kleiner als die Fläche des Bodens ist. Ein sol­ cher stempelförmiger Aufsatz dient als Druckfläche zum Vor­ schieben des Bodens, wodurch die Handhabung erleichtert wird. Weiterhin ist das Behältnis vorteilhafterweise nach unten hin mit einer Herausfallsicherung für den Kolben verse­ hen. Diese Herausfallsicherung kann durch eine Umbiegung des unteren Randes des Behältnisses ausgebildet sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Behältnis zumin­ dest teilweise, vorzugsweise jedoch vollständig, aus Kunst­ stoff ausgebildet. Hierdurch wird eine lange Haltbarkeit des Behältnisses gewährleistet, so daß ein derartiges Behältnis vielfach mit Klebstoff wiederbefüllt werden kann. Es wird also kein Abfall produziert, was zum einen kostengünstig und zum anderen auch ökologisch sinnvoll ist.
Weiterhin umfaßt die Erfindung die Verwendung eines Behält­ nisses für das Lagern und/oder Auftragen von pastösem Kleb­ stoff. Bezüglich der Eigenschaften eines derartigen Behält­ nisses wird auf die obige Beschreibung verwiesen.
Schließlich umfaßt die Erfindung ein Behältnis, welches mit einem Klebstoff befüllt ist. Das Behältnis weist einen vor­ schiebbaren Boden auf, sowie eine Ausgabeöffnung für den Klebstoff, wobei die Ausgabeöffnung im Querschnitt kleiner als der Querschnitt des Grundkörpers des Behältnisses ist. Bezüglich der Eigenschaften des Klebstoffes wird hiermit auf die obige Beschreibung verwiesen.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem nachfol­ genden Beispiel in Verbindung mit den Unteransprüchen. Hier­ bei können die einzelnen Merkmale für sich oder in Kombina­ tion miteinander verwirklicht sein.
Beispiel
Im folgenden ist eine beispielhafte Zusammensetzung des erfindungsgemäßen Klebstoffes aufgeführt:
32,5 Gew.-% Wasser
3,1 Gew.-% Borax
0,6 Gew.-% 30%ige Natronlauge
32,6 Gew.-% Avedex W50
2,3 Gew.-% Glycerin
0,03 Gew.-% Sorbinsäure
28,9 Gew.-% Zucker
0,03 Gew.-% Caramel.
Als Klebemittel wird in dieser Zusammensetzung Avedex W50 eingesetzt. Hierbei handelt es sich um eine handelsübliche Bezeichnung für ein bestimmtes Kartoffeldextrin. Die einzel­ nen Bestandteile werden in Wasser angemischt. Die erhaltene Klebmasse wird in ein Behältnis mit einem zylindrischen Grundkörper abgefüllt. Der Innendurchmesser dieses Behältnis­ ses beträgt etwa 35 mm. Die Höhe, einschließlich eines am oberen Rand ausgebildeten Gewindes, beträgt etwa 50 mm. Der untere Boden des Behältnisses ist als vorschiebbarer Kolben ausgebildet, der nach außen hin mit einem kreisförmigen, stempelartigen Aufsatz versehen ist, welcher einen Durchmes­ ser von etwa 15 mm aufweist. Der untere Rand des Behältnisses ist als Herausfallsicherung für den Boden ausgebildet. Das Behältnis ist mit einem Deckel verschließbar, der als Über­ wurfmutter ausgebildet ist. Dieser Deckel weist eine zen­ trierte, kreisförmige Ausgabeöffnung auf, die einen Innen­ durchmesser von etwa 10 mm besitzt. Die Ausgabeöffnung ist als etwa 15 mm hoher Zylinder mit einem Gewinde ausgebildet. Diese Öffnung ist mit einem Deckel verschließbar, welcher aufschraubbar ist. Grundkörper, Boden, Stempelaufsatz und die Deckel sind aus Kunststoff geformt.
Figurenbeschreibung
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behältnisses ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Behältnis.
Das Behältnis 11 für das Lagern und/oder Auftragen von darin enthaltenem pastösem Klebstoff 21 besteht aus dem zylindri­ schen Grundkörper 20, dem verschiebbaren Boden 12, dem Deckel 16 und der Düse 14. Er besitzt ein Aufnahmevolumen von ca. 25 ml.
Der zylindrische Grundkörper 20 besteht aus Kunststoff, bei­ spielsweise Polypropylen. Er besitzt an seinem oberen Ende ein Gewinde 15 und an seinem unteren Ende einen nach innen weisenden Rand 19, der den verschiebbaren Boden 12 vor dem Herausfallen sichert.
Der verschiebbare Boden 12 hat die Form eines Stempels, der sich nach Art eines Kolbens 12 entlang der Innenwandung des zylindrischen Grundkörpers 20 verschieben läßt. Er besitzt einen Rand 18, der den im zylindrischen Grundkörper 20 be­ findlichen Klebstoff 21 dort am Austritt hindert und den Boden 12 gegen Kippen stabilisiert. In der Mitte des Bodens befindet sich eine Verstärkung 17a am Boden, auf die ein scheibenförmiger Aufsatz 17 in Form eines Druckknopfes ge­ bracht wird. Durch den Druck eines Fingers des Benutzers auf den Aufsatz 17 wird der Boden 12 gleichmäßig belastet und verschoben, und der Klebstoff 21 gelangt in die Ausgabe­ öffnung 13.
Die Ausgabeöffnung 13 ist in den Deckel 16 integriert, der auf das Gewinde 15 des zylindrischen Grundkörpers 20 ge­ schraubt wird. Sie hat die Form eines schmalen Halses und besitzt ebenfalls ein Gewinde 15, auf das eine Düse 14 oder eine Abdeckung (nicht dargestellt) geschraubt wird.
Die Düse 14 ist kegelstumpfartig ausgebildet und besitzt einen langen, schmalen Kanal 22. Durch die Düse 14 läßt sich die benötigte Klebstoffmenge optimal dosieren. Zum Schutz vor Austrocknung wird die Düse mit einer Abdeckkappe 23 ver­ schlossen.

Claims (31)

1. Klebstoff, insbesondere für den Gebrauch durch Kinder, enthaltend
25-40 Gew.-% Stärkederivat,
10-50 Gew.-% Zucker,
1-5 Gew.-% Verdickungsmittel,
1-5 Gew.-% Glycerin,
0-1 Gew.-% Natriumhydroxid und
20-50 Gew.-% wässriges Lösungmittel,
wobei die Summe der Bestandteile mindestens 95%, vor­ zugsweise mindestens 98% beträgt.
2. Klebstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er wasserlöslich und nach dem Eintrocknen in Wasser auf lösbar ist.
3. Klebstoff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß er als Stärkederivat Dextrin enthält, vorzugs­ weise Kartoffeldextrin.
4. Klebstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß er als Zucker mindestens ein Disaccha­ rid enthält, vorzugsweise Saccharose.
5. Klebstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß er als Zucker mindestens einen Zucker­ ersatzstoff enthält, vorzugsweise Sorbit.
6. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er als Verdickungsmittel min­ destens ein Borat enthält, vorzugsweise Borax.
7. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er mindestens ein Konservie­ rungsmittel enthält, vorzugsweise Sorbinsäure.
8. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er mindestens einen Geruchs­ stoff enthält.
9. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er 30-35 Gew.-% Stärkederivat enthält.
10. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er 20-40 Gew.-% Zucker ent­ hält.
11. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er 2,7-3,5 Gew.-% Verdickungs­ mittel enthält.
12. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er 2-3 Gew.-% Glycerin ent­ hält.
13. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er 0,1-0,5 Gew.-% Natrium­ hydroxid enthält.
14. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ins­ besondere nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß er 0,01-0,05 Gew.-% Sorbinsäure enthält.
15. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ins­ besondere nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß er 0,01-0,05 Gew.-% Geruchsstoff enthält.
16. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er als wässriges Lösungsmittel Wasser enthält, vorzugsweise 25-40 Gew.-%.
17. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er eine pastöse Konsistenz aufweist, vorzugsweise eine Konsistenz mit einer Visko­ sität von 800-1200 mPa.s bei 60°C.
18. Klebstoff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er sich in einem Behältnis (11) mit einem im wesentlichen zylindrischen Grundkörper (20) befindet und unter Formveränderung auspreßbar ist.
19. Klebstoff nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (11) einen Boden (12) aufweist, der als Kolben (12) vorschiebbar ist.
20. Klebstoff nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeich­ net, daß das Behältnis (11) eine Ausgabeöffnung (13) aufweist, die im Innenquerschnitt kleiner als der Innen­ querschnitt des Grundkörpers (20) ist.
21. Klebstoff nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenquerschnitt der Ausgabeöffnung (13) in der Fläche mindestens um das 5-fache, vorzugsweise um das 10-fache, kleiner als der Innenquerschnitt des Grundkör­ pers (20) ist.
22. Klebstoff nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeich­ net, daß die Ausgabeöffnung (13) mit einem Deckel, ins­ besondere mit einem Schraubdeckel, verschließbar ist.
23. Klebstoff nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeöffnung (13) mit einer Düse (14) verlängerbar ist.
24. Klebstoff nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (20) des Behältnis­ ses (11) im Bereich der Ausgabeöffnung (13) mit einem Deckel (16) verschließbar ist, welcher die Ausgabeöff­ nung (13) aufweist und vorzugsweise als Überwurfmutter ausgebildet ist.
25. Klebstoff nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (11) einen unteren Rand (19) aufweist, der mit einer Herausfallsicherung für den Kolben (12) versehen ist.
26. Klebstoff nach einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (12) nach außen hin mit einem vorzugsweise scheibenförmigen Aufsatz (17) verse­ hen ist, dessen Grundfläche kleiner als die Fläche des Bodens (12) ist.
27. Klebstoff nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (11) zumindest teil­ weise, vorzugsweise vollständig, aus Kunststoff besteht.
28. Verwendung eines Behältnisses für das Lagern und/oder Auftragen von pastösem Klebstoff (21), dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (11) einen vorschiebbaren Boden (12) sowie eine Ausgabeöffnung (13) aufweist, die im Querschnitt kleiner als der Querschnitt des Grundkör­ pers des Behältnisses (11) ist.
29. Verwendung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff (21) ein solcher nach einem der Ansprüche 1 bis 27 ist.
30. Behältnis gefüllt mit Klebstoff (21), dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Behältnis (11) einen vorschiebbaren Boden (12) sowie eine Ausgabeöffnung (13) aufweist, die im Querschnitt kleiner als der Querschnitt des Grundkör­ pers (20) des Behältnisses (11) ist.
31. Behältnis nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff (21) ein solcher nach einem der Ansprüche 1 bis 27 ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2546318A4 (de) * 2010-06-01 2014-05-07 Busque Olga Romero Lebensmittelleim
US20150353782A1 (en) * 2013-01-11 2015-12-10 3M Innovative Properties Company Starch based adhesive composition and glue sticks
CN110330912A (zh) * 2019-08-14 2019-10-15 胡昆朋 一种耐热压敏胶结构体

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