DE1067930B - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Glühlampe mit einem gasdicht abgeschlossenen Kolben und einem
doppelgewendelten Faden, dessen Längsachse im wesentlichen mit der Kolbenlängsachse zusammenfällt,
sowie ein Verfahren zur Herstellung derartiger Glühlampen.
Es ist zur Erhöhung des Wirkungsgrades gasgefüllter Glühlampen bekannt, den Faden räumlich
möglichst zu konzentrieren. Hierfür hat sich die bekannte Doppelwendelform als besonders zweckmäßig
erwiesen. Es hat sich nun gezeigt, daß man eine weitere merkliche Verbesserung dadurch erreichen kann, daß
man den Fadenaufbau so wählt, daß die Doppelwendel im Betrieb senkrecht steht. Man erhält dann für eine
gegebene Nennspannung einen niedrigeren Lampenstrom oder eine höhere Lichtausbeute. Zusätzlich zu
dieser Erhöhung des Wirkungsgrades ergibt sich auch eine verlängerte Lebensdauer der Lampe. Die Abnahme
des Stromes ist auf eine Erhöhung des Fadenwiderstandes zurückzuführen, die wiederum durch
eine Erhöhung der Fadentemperatur verursacht wird. Das Füllgas der Lampe übt also auf einen senkrecht
stehenden Faden eine geringere Kühlwirkung aus als auf einen waagerecht liegenden Faden. Der Grund für
die erhöhte Lebensdauer liegt anscheinend darin, daß bei einem senkrecht stehenden Faden durch den in unmittelbarer
Nähe des Fadens herrschenden Wolframpartialdruck weniger Fadenmetall verdampft als bei
einem waagerecht liegenden Faden.
Glühlampen mit in der Lampenlängsachse angeordnetem Glühfaden sind bekannt. Lampen mit axial angeordnetem
Glühfaden müssen notwendigerweise eine Halterungsanordnung besitzen, bei der die Zuleitungsdrähte, die den Faden tragen, unterschiedliche Länge
haben. Wird eine solche Anordnung in Schwingungen versetzt, so entstehen Verdrehungen oder Verschiebungen,
insbesondere, wenn es sich um einen massiveren Aufbau handelt, wie er bei Lampen höherer Leistung,
beispielsweise 200 Watt und mehr, erforderlich ist. Diese mechanischen Verwindungen können leicht eine
Beschädigung des sehr spröden Glühfadens mit sich bringen. Man hat versucht, dieser Schwierigkeit dadurch
Herr zu werden, daß man die den Faden stützenden Zuführungsleiter stärker ausbildete, jedoch
wurden dadurch die Schwierigkeiten nur noch größer.
Zwar sind bereits Glühlampen bekannt, bei denen eine die Zuleitungsdrähte verbindende und die Glühfadenteile
haltende Brücke vorgesehen ist, jedoch sind bei dieser die einzelnen Glühfadenteile, die parallel zu
sich selbst und parallel zur Glühlampenachse angeordnet sind, in Mäanderform hintereinandergeschaltet.
Die durch die Brücke verbundenen Zuleitungsdrähte sind übrigens gleich lang; eine Verminderung der
schädlichen Einflüsse, die durch Versetzung der Halte-Elektrische Glühlampe
und Verfahren zu ihrer Herstellung
und Verfahren zu ihrer Herstellung
Anmelder:
General Electric Company,
Schenectady, Ν. Υ. (V. St. A.)
Schenectady, Ν. Υ. (V. St. A.)
Vertreter: Dr.-Ing. Ε. Sommerfeld, Patentanwalt,
München 23, Dunantstr. 6
München 23, Dunantstr. 6
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 14. Oktober und 3. November 1955
Charles Warren Pearson, Euclid, Ohio,
Paul Bruce Jordan und John William Anthony,
Cleveland Heights, Ohio (V. St. A.),
sind als Erfinder genannt worden
Paul Bruce Jordan und John William Anthony,
Cleveland Heights, Ohio (V. St. A.),
sind als Erfinder genannt worden
rungen der einzelnen Glühfadenteile verursacht werden, ist durch die bekannte Brückenanordnung nicht
möglich.
Durch die Glühlampe nach der Erfindung sollen die Nachteile der bekannten Lampen vermieden werden.
Eine elektrische Glühlampe mit einem gasdicht abgeschlossenen Kolben und einem doppelgewendelten
Faden, dessen Längsachse im wesentlichen mit der Kolbenlängsachse zusammenfällt, und mit zwei langgestreckten,
biegsamen Zuleitungsdrähten unterschiedlicher Länge, die in dem Kolbenfuß verankert sind
und sich von diesem aus in Längsrichtung auf gegenüberliegenden Seiten der Kolbenlängsachse in das
Kolbeninnere bis in die Nähe der entsprechenden Fadenenden erstrecken und dann zu der Kolbenlängsachse
hin abgebogen und an Punkten in der Kolbenlängsachse elektrisch und mechanisch mit den entsprechenden
Fadenenden verbunden sind, ist gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die quer
zur Kolbenlängsachse verlaufenden, abgebogenen Teile der Zuleitungsdrähte an oder in der Nähe ihrer Anschlußpunkte
an die Fadenenden über eine starre Brücke isolierend miteinander verbunden sind, die im
wesentlichen senkrecht zu der die in Kolbenlängsrichtung gelegenen Teile der Zuleitungsdrähte enthalten-
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645/214
den Ebene verläuft, wobei der Faden und die abgebogenen Enden der Zuleitungsdrähte zusammen mit
der Brückeneinrichtung eine starre Einheit bilden.
Gemäß einer Weiterbildung dieser Anordnung kann die starre Brückenanordnung ein Isolierzwischenteil 5
besitzen, welches die Zuleitungsdrähte an Punkten in der Nähe ihrer Anschlußpunkte an die Fadenenden
miteinander verbindet, indem ein zusätzlicher Stützdraht mit seinem einen Ende verankert ist, der mit
seinem anderen Ende um einen Mittelteil des Fadens to herumgeschlungen ist. Die Beanspruchung der durch
die Brücke starr gemachten Fadenhalterung kann vorteilhaft durch einen zusätzlichen Drahtbügel verringert
werden, der mit seinem einen Ende an einem Zwischenpunkt des längeren Zuleitungsdrahtes befestigt
ist und der mit seinem anderen Ende am Kolbenfuß zwischen den Zuleitungsdrähten lose verankert
ist, und zwar vorzugsweise in einem aus dem Kolbenfuß zwischen den Zuleitungsdrähten hervorstehenden
Hohlschaft.
Durch geringfügige Änderungen der Fadenabmessungen kann man erreichen, daß sich der erzielte Vorteil
gänzlich in einer Erhöhung des Nutzeffektes auswirkt, indem die Betriebstemperatur des Fadens erhöht
wird, während die Lebensdauer die gleiche bleibt wie bei in Horizontallage betriebenen Fäden. Umgekehrt
kann man den Aufbau auch so abwandeln, daß die Fadentemperatur und damit der Wirkungsgrad
wie beim Betrieb in Horizontallage gleichbleiben, während die Lebensdauer der Lampe entsprechend erhöht
wird. Die durch die Brücke gebildete starre Einheit kann, ohne eine gegenseitige Verschiebung der
Enden der Zuleitungsdrähte und damit ohne eine Beanspruchung des Glühfadens zu bewirken, frei
schwingen.
Die Glühlampe nach der Erfindung soll nun an Hand der Zeichnungen näher erläutert werden, dabei
bedeutet
Fig. 1 eine gekippte oder geneigte Aufrißansicht einer Lampe nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Aufriß einer anderen Ausführungsform, Fig. 3 eine weitere Ausführungsform,
Fig. 4 bis 10 perspektivische Ansichten, welche aufeinanderfolgende Verfahrensschritte bei der Herstellung
des Aufbaues nach Fig. 3, die sich ohne weiteres mit Hilfe einer automatischen Aufbaufertigungsmaschine
durchführen lassen, veranschaulichen.
Die in Fig. 1 gezeigte Lampe besteht aus einem Glaskolben 1 mit einem zylindrischen Halsteil 2 und
einem an dessen Ende angeschmolzenen, nach innen vorstehenden Glasschaft 3. Der Kolben 1 enthält eine
Füllung aus einem inerten Gas, beispielsweise Argon oder Stickstoff oder einem Gemisch aus beiden, mit
einem Druck von mehreren hundert Millimetern Hg. Ein doppelgewendelter Wolframfaden 4 ist von Zuleitungsdrähten
5 und 6 so gehaltert, daß seine Achse mit der Längsachse des Kolbens 1 zusammenfällt. Die
Zuleitungsdrähte 5 und 6 sind zu einem Teil in das flachgepreßte Ende 7 des Schaftes 3 eingeschmolzen
und von dort nach außen an die entsprechenden Kontakte der Fassung 8 geführt.
Die langgestreckten Zuleitungsdrähte 5 und 6 sind beiderseits der Kolbenachse in das Kolbeninnere geführt.
Ihre inneren Enden 9 und 10 sind seitwärts gegen die Kolbenachse zu abgebogen und an den Stellen,
wo sie die Achse treffen, mittels hakenförmiger Umbiegungen 9' und 10' an den Faden angeklemmt.
Die Lampe kann ferner mit einer in üblicher Weise ausgeführten Wärmeablenkscheibe 11, die an dem
Schaftpreßteil 7 gehaltert ist, ausgerüstet sein.
Der Faden und sein Traggerüst, soweit bisher beschrieben, können sich verdrehen oder verzerren,
wenn infolge von Schwingungen oder Stößen der lange und der kurze Zuleitungsdraht 6 bzw. 5 unterschiedliche
Versetzungen erfahren. Solche Verzerrungen werden bei der Lampe nach der Erfindung durch
eine Brückeneinrichtung vermieden, die die inneren Enden 9 und 10 der Zuleitungsdrähte mechanisch miteinander
verbindet. Bei der gezeigten Ausführungsform besteht diese Brückeneinrichtung aus einem Paar
von abgewinkelten Drähten 12 und 13, die durch ein Isolierteil 14, vorzugsweise einen Glasknopf oder
einen Glasstab, in den die Enden der Drähte 12 und
13 eingeschmolzen und eingebettet sind, miteinander verbunden sind. Die beiden anderen Enden der Drähte
12 und 13 sind, vorzugsweise durch Anschweißen, an den Endteilen 9 bzw. 10 der Zuleitungsdrähte 5 bzw. 6
befestigt. Zweckmäßigerweise ist der Faden 4 durch einen Stützdraht 15, dessen eines Ende in den Knopf
14 eingebettet und dessen anderes Ende um den Mittelteil des Fadens gewickelt ist, zusätzlich abgestützt.
Die starre Brückeneinrichtung 12, 13, 14 sorgt dafür, daß der Faden 4 und die Enden der Zuleitungsdrähte 5
und 6 als eine Einheit zusammengehalten werden, die sich frei um oder in bezug auf den Austrittspunkt der
Drähte 5 und 6 aus dem Schaftpreßteil 7 verbiegen kann.
Die Drähte 5 und 6 sind vorzugsweise aus einem Metall oder feiner Legierung mit elastischen oder federnden
Eigenschaften, beispielsweise einer Eisen-Nickel-Legierung, die ungefähr gleiche Teile von Eisen und
Nickel enthält, gefertigt. Die Brückendrähte 12 und
13 sowie der Stützdraht 15 können aus Molybdän gefertigt sein.
Der in Fig. 2 gezeigte Aufbau, bei dem für die entsprechenden Teile die in Fig. 1 angegebenen Bezugsnummern verwendet sind, ist ähnlich ausgeführt wie
der Aufbau nach Fig. 1. Ein Unterschied besteht insofern, als eine Hilfsstrebe oder ein Hilfsbügel 16 vorgesehen
ist, der mit seinem einen Ende an einen Zwischenpunkt des längeren Zuleitungsdrahtes 6 angeschweißt
ist und dessen anderes Ende in einem aus dem Schaftpreßteil 7 zwischen den Zuleitungsdrähten 5
und 6 hervorstehenden hohlen Glasdorn 17 lose verankert ist. Die Strebe 16 dient dazu, eine dauernde
Verzerrung der Zuleitungsdrähte 5 und 6 unter bestimmten Verhältnissen, bei welchen die Drähte über
ihre Elastizitätsgrenze hinaus beansprucht werden können, zu verhindern. So ist es z. B. in manchen
Fällen erwünscht, Zuleitungsdrähte 5 und 6 aus Nickel zu verwenden. In diesen Fällen kann es vorkommen,
daß durch die bei der Bildung der Preßabschmelzungen 7 entwickelte Hitze die Nickeldrähte an einer dem
Schaftpreß teil 7 benachbarten Stelle ausgeglüht und erweicht werden, wodurch sich bei Nichtvorhandensein
der Drahtstrebe 16 eine dauernde Verzerrung ergeben würde.
Der Fadenaufbau nach Fig. 3, der sich insbesondere für Fälle eignet, wo der Aufbau in automatisierter
maschineller Fertigung hergestellt wird, unterscheidet sieh von den bisher beschriebenen Ausführungsformen
insofern, als die Brückeneinrichtung durch unmittelbare Fortsetzungen und Verlängerungen der Zuleitungsdrähte
selbst gebildet wird.
Die Leiter 5 und 6 haben Teile 17 und 18, die sich im Anschluß an die entsprechenden hakenförmigen
Umbiegungen 9' bzw. 10' seitwärts vom Faden 4 weg in der gleichen Richtung erstrecken, und zwar vorzugsweise
in einer Ebene, die im wesentlichen senkrecht zu der Ebene verläuft, in welcher die Hauptteile
Claims (4)
1. Elektrische Glühlampe mit einem gasdicht abgeschlossenen Kolben und einem doppelgewendelten
Faden, dessen Längsachse im wesentlichen mit der Kolbenlängsachse zusammenfällt, und mit
zwei langgestreckten, biegsamen Zuleitungsdrähten unterschiedlicher Länge, die in dem Kolbenfuß
verankert sind und sich von diesem aus in der Längsrichtung auf gegenüberliegenden Seiten der
Kolbenlängsachse in das Kolbeninnere bis in die Nähe der entsprechenden Fadenenden erstrecken
und dann zu der Kolbenlängsachse hin abgebogen und an Punkten in der Kolbenlängsachse elektrisch
und mechanisch mit den entsprechenden Fadenenden verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die quer zur Kolbenlängsachse verlaufenden, abgebogenen Teile der Zuleitungsdrähte (9,10) an
oder in der Nähe ihrer Anschlußpunkte (9', 10') an die Fadenenden über eine starre Brücke (12,13,14)
isolierend miteinander verbunden sind, die im wesentlichen senkrecht zu der die in Kolbenlängsrichtung
gelegenen Teile der Zuleitungsdrähte enthaltenden Ebene verläuft, wobei der Faden und die
abgebogenen Enden der Zuleitungsdrähte zusammen mit der Brückenanordnung eine starre Einheit
bilden (Fig. 1).
2. Elektrische Glühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die starre Brückeneinrichtung
ein Isolierzwischenteil (14) besitzt, welches die Zuleitungsdrähte an Punkten in der
Nähe ihrer Anschlußpunkte (9', 10') an die Fadenenden miteinander verbindet, und daß ein zusätzlicher
Stützdraht (15) mit seinem einen Ende an den Isolierteil befestigt und mit seinem anderen
Ende um einen Mittelteil des Fadens herumgeschlungen ist.
3. Elektrische Glühlampe nach Anspruch! oder 2, gekennzeichnet durch einen zusätzlichen Drahtbügel
(16), der mit seinem einen Ende etwa in der Mitte des längeren Zuleitungsdrahtes (6) befestigt und
mit seinem anderen Ende an der Kolbenwandung zwischen den Zuleitungsdrähten lose verankert ist,
vorzugsweise in einem aus dem Quetschfuß (7) zwischen den Zuleitungsdrähten (5, 6) hervorstehenden
Hohlschaft (17).
4. Elektrische Glühlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Faden und
die entsprechenden Enden der Zuleitungsdrähte zu einer Einheit zusammenfügende Brückenanordnung
durch seitliche Fortsetzungen der Zuleitungsdrähte gebildet wird, wobei diese Fortsetzungen zunächst
in derselben allgemeinen Richtung vom Faden weg verlaufen und dann gegeneinander gebogen sind,
so daß ihre äußersten Enden sich im Abstand gegenüberstehen und daß diese Enden durch ein
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