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Am Kopf zu tragende. Doppelfernrohr-Anordnung Die Erfindung betrifft
eine Doppelfernrohr-Anordnung, die mittels einer Stützvorrichtung am Kopf des Beobachters
unter Anwendung einer durch Bänder am Kopf gehaltenen Stirnplatte getragen wird.
Es sind am Kopf zu tragende Feldstecher bekannt, bei denen Mittel vorgesehen sind,
welche die Einstellung des Winkels zwischen zwei den Kopf des Beobachters umspannenden
Bändern gestatten zu dem Zwecke, den Feldstecher in Augenhöhe des Beobachters zu
sichern. Es finden dabei Stellschrauben Anwendung, um den Winkel zwischen der Stützplatte
und der Klemmplatte, mittels welcher der Feldstecher getragen wird, zu verändern.
Die Anordnung ist derart, daß ein rasches Auseinanderlegen der Doppelfernrohre nicht
möglich ist.
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Die Erfindung beschreibt eine Konstruktion, bei der es in besonders
einfacher Weise möglich ist, den Feldstecher mit einer Hand einzustellen und gleichzeitig
mit der anderen Hand den Feldstecher in der eingestellten Lage durch Anziehen einer
Feststellschraube zu sichern.
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Die erfindungsgemäße Anordnung ist dadurch gekennzeichnet, daß das
Doppelfernrohr an einer einen wesentlich waagerechten Schlitz besitzenden Platte
angeordnet ist und diese Platte mittels einer den Schlitz durchsetzenden Feststellschraube
mit einer an der Stirnplatte befestigten und einen wesentlich senkrechten Schlitz
aufweisenden Gegenplatte verbunden ist, dergestalt, daß eine gegenseitige senkrechte,
waagerechte sowie winkelmäßige Einstellbarkeit der beiden Platten gewährleistet
ist.
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Zweckmäßigerweise, ist die Anordnung so ausgebildet, daß die das Doppelfernrohr
tragende Tragplatte mit zwei sich seitlich nach außen erstreckenden Flügeln versehen
ist, an welche je ein seitlich verschwenkbarer und je ein Rohr des Doppelfernrohres
tragender Arm angelenkt ist; die beiden Arme können unter der Kraft einer Feder
stehen, welche so ausgebildet ist, daß entweder die beiden Fernrohre in einer dem
Augenabstand entsprechenden Lage zueinander gehalten werden oder aber auseinandergespreizt
gehalten werden, so daß der Beobachter mit freien Augen sehen kann.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend an Hand der
Zeichnungen beschrieben. Fig.1 ist eine Seitenansicht eines optischen Gerätes gemäß
der Erfindung nach Anlegen am Kopf des Beobachters; Fig.2 veranschaulicht in kleinerem
Maßstab eine Abwandlung der Kappe des Gerätes nach Fig.1; Fig.3 ist ein Schnitt
in größerem Maßstab längs der Linie 3-3 der Fig. 1; Fig.4 und 5 sind Seitenansichten
in größerem Maßstab der beiden Teile, welche die vordere Gliederung des Gerätes
bilde; Fig. 6 ist ein Schnitt längs Linie 6-6 der Fig. 4 und Fig. 7 ist eine Draufsicht
eines Teils nach Fig.4. In Fg. 1 ist 1 eine Kappe, die genau dem Kopf des Beobachters
anliegt und am Vorderteil eine Stirnplatte 2 trägt, die als Lagerung für das optische
Gerät, d. h. im vorliegenden Falle des Feldstechers, dient, während der rückwärtige
Teil der Kappe ein Gegengewicht 3 trägt. Die Masse des Gegengewichtes ist so abgestimmt,
daß dadurch das Gewicht des eigentlichen optischen Geräts ausgeglichen wird. Wie
ersichtlich, ist das Gegengewicht 3 mit der Stirnplatte 2 über den oberen Teil der
Kappe 1 verbunden, so daß es sich in bezug auf den Kopf des Beobachters nicht bewegen
und der Feldstecher sich daher nicht nach unten verschieben kann.
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Fig. 2 veranschaulicht eine Abwandlung der Kappe, die aus einem sich
rund um den Kopf legenden Ringteil 4 und einem oberen Band 5 besteht, das eine Art
Helmkamm bildet. Der Ringtei14 und das obere Band 5 sind an der Vorderseite durch
die Stirnplatte 2 und auf der rückwärtigen Seite durch das Gegengewicht 3 verbunden.
Letzteres wird daher am Kopf des Beobachters vollkommen festgehalten.
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Bei der Anordnung nach Fig.1 ist weiter ein Hilfsband 6 sichtbar,
das mit der Stirnplatte 2 verbunden ist und hinter dem Genick verläuft, und ebenso
ein Kinnband 7.
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An der vorderen Seite der Stirnplatte 2 ist ein Tragorgan 8 (s. auch
Fig. 3 bis 7) beispielsweise mittels dreier Bolzen 9 angebracht. Eine Seite des
Organs 8 weist eine schwalbenschwanzförmige Nut 11 auf, deren Unterteil so ausgeschnitten
ist, daß ein Schlitz 12 gebildet wird. Eine Federlamelle 3, die
ebenfalls
an dem Organ 8 befestigt ist, verläuft in einigem Abstand parallel zu derselben.
Zwischen diese Seite des Tragorgans 8 und der Federlamelle 13 ist eine Wand eines
T-förmigen beweglichen Teils mit einem Schlitz 15 eingeschoben, der in Richtung
einer Kante des erwähnten Teiles über einen noch schmaleren Schlitz 16 geöffnet
ist. Eine gerändelte Stellschraube 17 ist in ein Mutterteil 18 eingeschraubt, der
in einer Schwalbenschwanznut 11 gleitet, und verläuft durch den Schlitz 15 des beweglichen
Teils durch den Schlitz 12 und durch einen gleichartigen (nicht gezeichneten) Schlitz
in der Lamelle 13. Der Gewindeteil der Schraube 17 greift durch den Schlitz
16 des beweglichen Teiles und weist einen zylindrischen Teil 19 von größerem
Durchmesser auf, der praktisch der Breite des Schlitzes 15 des beweglichen Teiles
entspricht. Um zu verhindern, daß sich die Schraube 17 völlig von der Mutter 18
löst, ist am Ende der Schraube eine kleine Mutter 21 angebracht und durch einen
Splint gesichert.
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Auf der anderen Seite des beweglichen Teiles 14 sind zwei Arme 22,
23 an Zapfen 24 bzw. 25 schwenkbar angeordnet. Die Bewegungen dieser Arme erfolgen
symmetrisch mittels Zahnsektoren 26 bzw. 27, die mit diesen beiden
Armen starr verbunden sind und miteinander kämmen.
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Der optische Geräteteil31, 32 ist an den unteren Enden der Arme
22 bzw. 23 mittels Schrauben 29
befestigt.
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Die Bewegung der Arme zueinander wird durch einen Anschlag 32 begrenzt,
der durch den Rand des beweglichen Teils 14 gebildet wird, gegen welchen sich das
Ende einer gerändelten Stellschraube 33 abstützt, die in einem mit dem Arm 23 fest
verbundenen Zapfen 34 angebracht ist. Die Begrenzung der Bewegung der Arme zueinander
wird bewirkt durch einen mit dem Arm 23 fest verbundenen Zapfen 35, der sich auch
gegen den Rand des beweglichen Teiles 14 legt, und zwar in einem Einschnitt 36 des
letzteren. Dieser Zapfen dient auch dem Zweck der Begrenzung der maximalen Schwenklage
der Arme durch Zusammenwirken mit einem anderen Einschnitt 37 des Teiles 14.
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Schließlich werden beide Arme federnd in Richtung zueinander gedrückt,
d. h. in die in voll ausgezogenen Linien in Fig.3 gezeigte Stellung, und ebenso
voneinander weg, d. h. in die in gestrichelten Linien angegebene Lage, und zwar
mittels einer Kippfeder-Vorrichtung, die aus einer Schenkelfeder 38 besteht, deren
eines Ende in eine Bohrung 39 des Armes 22 und deren anderes Ende in eine
Bohrung 41
des Teiles 14 eingelassen ist.
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Die Betätigungsweise der soeben beschriebenen Vorrichtung ergibt sich
von, selbst. Sobald die Kappe auf dem Kopf des Beobachters aufgesetzt ist, kann
er sofort und mittels einer einzigen Hand das optische Gerät aus der Beobachtungsstellung
in Ruhelage und umgekehrt bewegen. Der optische Geräteteil wird jedesmal in seine
richtige Lage und Einstellung zu den Augen des Beobachters auf Grund des Aufbaues
des Gerätes gebracht, das wie folgt eingestellt werden kann: Der Abstand zwischen
den Okularen des optischen Geräteteiles 31, 32 kann mittels der Schraube 33 in ihre
Höhe, Einstellung und Abstand von den Augen durch eine Gleitbewegung des beweglichen
Teiles 14 auf dem feststehenden Teil 8 eingestellt werden, wobei die Stellschraube
17 zuvor gelockert wird.
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Die aus dem beweglichen Teil 14 und den optischen Bestandteilen zusammengesetzte
Anordnung läßt sich leicht von dem übrigen Teil des Gerätes trennen. Zu diesem Zweck
genügt es, die Schraube 17 so weit zu lockern, daß ihr zylindrischer Teil
19 von größerem Durchmesser axial aus dem Schlitz 15 des beweglichen Teiles
bewegt werden kann. In diesm Augenblick läßt sich der bewegliche Teil 14 leicht
vorwärts rücken. da der Gewindeteil der Schraube 17 durch den engen Schlitz 16 des
genannten Teiles treten kann.
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Wie Fig. 3 erkennen läßt, ist die Feder 38 so ausgebildet, daß sie
eine Totpunktstellung besitzt, dergestalt, daß die beiden Arme auf der einen Seite
der Totpunktstellung bis zum Gegenschlagen der Einstellschraube 33 zusammengezogen
werden, während bei Überschreitung der Totpunktstellung in der anderen Richtung
die beiden Arme vollständig auseinandergespreizt werden.
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Während in der vorstehenden Beschreibung praktische und leistungsfähige
Ausführungsbeispiele der Erfindung ausgeführt sind, ist nicht die Beschränkung ausschließlich
auf dieselben beabsichtigt, da sowohl die Anordnung als auch die Form der Teile
Abwandlungen zugänglich sind, ohne von dem Wesen der Erfindung abzuweichen.