DD296722A5 - Verfahren und vorrichtung zur erzeugung von zellulosebrei mit verbeserter qualitaet - Google Patents
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Abstract
Bei einem Verfahren und einer Vorrichtung wird eine Zellulosesuspension niedriger Konsistenz, wobei deren Konsistenz und Durchfluszrate bekannt sind, zur Saugzone einer Hauptpumpe (4) geleitet, an deren Druckseite in Reihe eine erste Multi-Hydrozyklon-Einheit (6) zur Beseitigung schwerer Verunreinigungen, eine zweite Multi-Hydrozyklon-Einheit (7) zur Beseitigung leichter Verunreinigungen und ein Stoffauflauf (8) fuer eine Entwaesserungs- oder Papiermaschine (9) angeschlossen sind. Dies ermoeglicht einerseits eine nicht durch Zwischenlagerung unterbrochene Reinigung und Zellstoff- bzw. Papierproduktion und andererseits eine Eindickung der Zellstoffmasse in der zweiten Multi-Hydrozyklon-Einheit, ausgehend von einer fuer die Reinigung geeigneter Konsistenz zu einer hoeheren, fuer den Auftrag auf ein Langsieb oder dergleichen geeigneten Konsistenz.
Description
Hierzu 1 Seite Zeichnung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für die Behandlung von zu reinigenden und zu konzentrierenden Zellulosefasersuspensionen, wobei die Reinigung auch die Beseitigung leichter Verunreinigungen beinhaltet.
Die Reinigung von Zellulosesuspensionen zur Beseitigung grober Verunreinigungen, wie z. B. Sand, Borke, Holzsplitter, erfolgt gegenwärtig in der Regel in Hydrozyklonen, in denen die Verunreinigungen als Apexfraktion und die gereinigte Suspension als Basisfraktion austreten. Eine derartige Reinigung setzt einen geringen Fasergehalt, 0,1-3%, vorzugsweise 0,2-2%, voraus.
Die Beseitigung leichter Verunreinigungen mittels Hydrozyklonen ist ebenfalls bereits bekannt, insbesondere in der Behandlung von Altpapier, das oft einen hohen Gehalt an Verunreinigungen durch Plaste, Tinte usw. aufweist. Die hierfür normalerweise verwendeten Hydrozyklone sind in ihren Abmessungen und ihrem Aufbau so angelegt, daß die Basisfraktion die leichten Verunreinigungen und die Apexfraktion den Hauptanteil der eingebrachten Zellulosefasern enthält. Ferner sind zu diesem Zweck verwendete Hydrozyklone bekannt, bei denen beide Fraktionen am gleichen Ort mittels getrennter Austräge entnommen werden.
Der zuerst genannte Hydrozyklonentyp wird im folenden als Α-Zyklon, der zweite als B-Zyklon bezeichnet.
Da Hydrozyklone keine vollständige Trennung ermöglichen, sind aus ökonomischen Gründen Recycling-Einheiten, die die Zellulosefasern aus dem abgeschiedenen Material rückgewinnen, stets notwendig. Eine derartige Rückgewinnung ist bereits bekannt. Was die Rückgewinnung bei B-Zyklonen betrifft, wird Bezug genommen auf die schwedische Patentanmeldung 8802580-4 vom 8. Juli 1988, welche für derartiges Recycling besonders geeignete Hydrozyklone beschreibt.
In gegenwärtig zur Herstellung von Papierzellstoff und handelsüblichem Halbstoff gebräuchlichen Anlagen wird gewöhnlich die durch verschiedene Verfahren (Kochen, Defibrinierung, Bleichen, Mahlen von Altpapier) gewonnene Suspension zuerst verdünnt, damit sie gesiebt und/oder zykloniert werden kann, wonach die gereinigte Suspension zwecks Zwischenlagerung eingedickt wird.
Die Eindickung erfolgt normalerweise in offenen Eindickern. Damit die Masse anschließend in eine Entwässerungsmaschine geleitet werden kann, muß sie erneut verdünnt werden, wobei die Konzentration in der Regel höher liegt als die bei der Reinigungsstufe gebräuchliche. Eindickung, Zwischenlagerung und Verdünnung bedeuten zusätzliche Kosten, die vermieden werden können, wenn die Masse nach dem Zyklonieren konzentriert und unmittelbar darauf in die Entwässerungsmaschine geleitet wird, insbesondere wenn für die erste Zyklonierstufe dieselbe Pumpe und ein geschlossener, unter Druck arbeitender Eindicker verwendet werden, wie dies in der schwedischen Patentbeschreibung 8305036-9 dargelegt ist.
Wie bereits erwähnt, besteht jedoch eine wachsende Notwendigkeit, leichte Verunreinigungen zu entfernen, insbesondere Plastepartikel, und dies trifft nicht nur auf Altpapierzu, sondern auch auf Holz, insbesondere aus besiedelten Gebieten, das einen wachsenden Anteil an Verunreinigungen durch Plaste aufweist. Plastepartikel können auch während der Herstellung in der Anlage hineingelangen. Selbst kleine Mengen dieser Verunreinigungen können Schwierigkeiten bei der Papierproduktion verursachen. Streifen im Papiergewebe können z.B. beim Beschichten auftreten.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist u.a. ein besseres System für die Herstellung von Papierbrei guter Qualität, insbesondere was die Beseitigung von Verunreinigungen sowohl in Form grober als auch feiner Partikel betrifft. (Unter feinen Partikeln sind nicht nur Partikel geringer Dichte, sondern auch Partikel, die sich aufgrund ihrer Form leichter als Zellulosefasern in Hydrozyklonen verhalten, zu verstehen.)
Weiterhin besteht die Aufgabe, ein System zu schaffen, welches die Notwendigkeit der Eindickung zwecks Zwischenlagerung bereits gereinigter Stoffsuspension überflüssig macht. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Entwicklung eines grundsätzlich kontinuierlichen Prozesses, bei dem Reinigung, Konzentration und abschließende Behandlung in einer Entwässerungsmaschine oder Papiermaschine unmittelbar hintereinander ausgeführt werden, gelöst.
Erfindungsgemäß werden diese und andere Aufgaben und Vorteile durch den Prozeß entsprechend Patentanspruch 1 und durch eine Vorrichtung entsprechend Patentanspruch 8 realisiert.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist der synergetische Effekt, der durch die Kombination von Eindickung und Reinigung von leichten Verunreinigungen, vorzugsweise bei gleichzeitiger Beseitigung der Notwendigkeit einer Zwischenlagerungs- und Verdünnungsstufe, erzielt wird.
Die Erfindung wird ermöglicht durch die Tatsache, daß die aus dem Apex eines für die Beseitigung leichter Verunreinigungen ausgerichteten Hydrozyklons kommende Suspensionsfraktion eine Konsistenz aufweist, die, verglichen mit der der eingegebenen Suspension, höher ist, da die leichten Verunreinigungen in der Basisfraktion an viel Wasser gebunden sind.
Eine besonders hohe Konsistenz sowie eine sehr gute Abtrennung leichter Verunreinigungen kann erzielt werden, wenn zugelassen werden kann, daß einige Zellulosefasern in der Basisfraktion verbleiben, wobei die Rückgewinnung durch Verminderung der Anzahl von Wiederaufbereitungsschritten mittels des Gebrauchs von Hydrozyklonen des in der schwedischen Patentanmeldung 8802580-4 (noch nicht öffentlich zugänglich) beschriebenen Typs vereinfacht wird.
Erfindungsgemäß ist eine Konsistenz von 1 bis 3% bei kombinierter Beseitigung leichter Verunreinigungen und Eindickung möglich, was eine geeignete Anfangskonsistenz für zahlreiche Typen von Entwässerungs- und Papiermaschinen darstellt.
Hydrozyklone müssen natürlich notwendigerweise bei konstantem Flüssigkeitsfluß betrieben werden, und die Abflußkonsistenz wird bestimmt durch die Konsistenz des zur Verfügung stehenden Zellstoffs. Der Zufluß zur Entwässerungs- oder Papiermaschine kann zusätzlich mittels automatischer Regelungstechnik variiert werden, wobei ein steuerbarer Teil der abfließenden Menge an die Eingangsseite des Reinigungssystems gelangt.
Es ist günstig, den Siebwassertank der Entwässerungs- oder Papiermaschine mit einem Überlauf zu versehen, um den Wasserspiegel konstant zu halten und das für die Verdünnung notwendige Wasser aus diesem zu entnehmen. In der Regel arbeiten Hydrozyklone am besten, wenn Flüssigkeitsdurchfluß und Druckverhältnisse relativ konstant gehalten werden. Jedoch kann es bei verschiedenen Betriebssituationen notwendig sein, den Durchfluß zur Entwässerungs- oder Papiermaschine entsprechend zu variieren. Es ist daher empfehlenswert, die behandelte Suspension umzuleiten, so daß nicht gebrauchte, aber gereinigte und konzentrierte Suspension rückgeführt wird. Diese Rückführung kann unmittelbar vor der Hauptpumpe erfolgen, ohne daß der Faserfluß zur Entwässerungs- oder Papiermaschine geändert wird, jedoch mit dem Ergebnis, daß die Konsistenz der zum Stoffauflauf geleiteten Suspension erhöht wird. Die Rückführung kann auch zu einem Punkt vor der Konsistenzsteuerung in Verbindung mit der ersten Verdünnung erfolgen, wodurch die Konsistenz der zum Stoffauflauf geleiteten Suspension konstant gehalten und der Durchfluß zum Stoffauflauf reduziert wird. Die Erfindung wird im folgenden an einem(ihre Anwendung nicht einschränkenden Beispiel, welches in Diagrammform in der Zeichnung veranschaulicht wird, beschrieben.
Die schematische Darstellung zeigt ein Beispiel einer erfindungsgemäß betriebenen Anlage. Der Hauptanteil des die Anlage passierenden Fasermaterials fließt von einem herkömmlichen Silo 1 in eine Entwässerungs- oder Papiermaschine 9 entlang eines als dicke Linie gezeichneten Weges. Die Papiermasse mit einer Konsistenz von 10-12 % wird im unteren Teil von Silo 1 auf etwa 3,5% und an der Eintrittseite einer Pumpe 103 auf eine kontrollierte Konsistenz von 3,0% verdünnt, danach gelangt sie zu Silo 2, wo die Konsistenz konstant gehalten wird. Das Verdünnungswasser wird über Pumpe 12 aus dem Siebwasser der Entwässerungs- oder Papiermaschine genommen. Für den Fachmann ist erkennbar, wie der Füllstand und die Konsistenz in Silo 2 gesteuert werden, und daher genügt es hier zu bemerken, daß die Verdünnung durch Betätigung der Ventile 100 und 101 über Sensor 102 und der Füllstand über Füllstandsensor 200, welcher den Geschwindigkeitsregler 104 für Pumpe 103 kontrolliert, gesteuert werden. 105 ist eine Steuereinheit, die die Ventile 100 und 101 parallel öffnet und den Durchfluß durch diese auf einem bestimmten Niveau hält. Hierdurch werden in Silo 2 ein konstanter Füllstand und eine konstante Konsistenz der Suspension erreicht.
Die Saugzone von Pumpe 3 ist mit Silo 2 verbunden und erhält Verdünnungswasser von Pumpe 12 über Ventil 300, welches über den Sensor 301 gesteuert wird, der die Konsistenz der an der Druckseite von Pumpe 3 austretenden Suspension mißt. Die Konsistenzwird hierbei auf einem Niveau von 2,5% gehalten. Der Durchfluß der eingeführten Suspension erfolgt über Ventil 400 und wird durch einen Durchflußsensor 401 auf dem gewünschten Niveau gehalten. Hierdurch wird der Faserdurchfluß durch Ventil 400 konstant gehalten.
Ein gesteuerter Durchfluß von Suspension mit bestimmter Konsistenz (Faserkonzentration) wird hierdurch zur Saugzone von Pumpe 4 geführt.
Zunächst kann Linie 13, die sich auf einen besonderen Gesichtspunkt der Erfindung bezieht, der später ausführlicher beschrieben wird, außer acht gelassen werden. Pumpe 4, eine Zentrifugalpumpe, garantiert einen grundsätzlich konstanten Durchfluß, und der Druck in der Ansaugzone wird bestimmt durch den Füllstand von Siebwassertank 10, der auf die bereits erwähnte Art und Weise konstant gehalten wird. Solange der Gegendruck stabil ist, sichert Pumpe 4 einen vorher bestimmten Durchfluß bei einer Konsistenz, die durch den Anteil an Fasern pro Zeiteinheit, welcher Ventil 400 passiert, bestimmt wird. Mit den Werten entsprechend dem Beispiel wird druckseitig an der Pumpe 4 eine Konsistenz von 0,5% erreicht, was einen geeigneten Wert für das Zyklonieren darstellt, jedoch sind auch niedrigere oder höhere Konsistenzen für den Betrieb möglich. Die so verdünnte Suspension gelangt durch ein Sieb 5, das hauptsächlich der Beseitigung von Abfallpartikeln und anderen gröberen Teilchen, die Schaden am Zyklon verursachen könnten, dient, zu einer Multi-Hydrozyklon-Einheit 6 mit A-Zyklonen, deren Basisfraktion weitergeleitet wird. Die Konsistenz der Basisfraktion beträgt 0,45%, d. h. sie ist etwas niedriger als die der eingeführten Suspension. Die Basisfraktion wird ohne Zwischenpumpen zur Multi-Hydrozyklon-Einheit 7, bestehend aus B-Zyklonen, geführt, wo die Fasern als Apexfraktion entfernt werden, während leichtere Partikeln in die Basisfraktion gelangen. Innerhalb dieser Apexfraktion werden die Zellulosefasern zu einer höheren Konsistenz angereichert, im Beispiel auf 1,5%, d. h. sie werden um einen Faktor 3,33 eingedickt. Diese Konsistenz ist geeignet für die nachfolgenden Schritte in der Entwässerungsoder Papiermaschine 9, zu deren Stoffauflauf 8 die Suspension über Ventil 800, welches durch Sensor 801, in diesem Fall ein Drucksensor, gesteuert wird, geleitet wird. Somit wird die Suspension in den Stoffauflauf bei kontrolliertem Druck eingeführt. Je nach Wunsch kann Sensor 801 ein Füllstands- oder Durchflußsensor sein.
An die zwei Multi-Hydrozyklon-Einheiten 6 und 7 sind Rückgewinnungseinheiten angeschlossen. Diese werden hier als kaskadengekoppelte Einheiten mit Einzelpumpen an den Zuflüssen und mit an einem gemeinsamen Füllstand in Tank 10 angeschlossenen Abflüssen gezeigt. Auch wenn nur zwei Schritte für jede Einheit gezeigt wurden, wird in der Praxis deren Anzahl durch den gewünschten Rückgewinnungs- und Reinigungsgrad bestimmt. Bei den Rückgewinnungseinheiten für Einheit 6 handelt es sich um Α-Zyklone, bei den Rückführungseinheiten für Einheit 7 um B-Zyklone. Die Anzahl der Schritte bei der Rückführung aus Einheit 7 wird ebenso wie die Anzahl der einzelnen Zyklone in den Einheiten positiv beeinflußt, wenn letztere entsprechend der schwedischen Patentanmeldung 8802580-4 gebaut wurden.
Im Beispiel ermöglicht Einheit 7 sowohl eine Beseitigung leichter Verunreinigungen als auch eine Eindickung der so gereinigten Suspension, eine Kombination, die den wesentlichen Vorteil der Erfindung darstellt. Die Eindickung kann zu unterschiedlichen Graden erfolgen in Abhängigkeit von den Abmessungen des Zyklons, dem Druckgefälle und der Verteilung von Apex- und Basisdurchfluß der einfließenden Suspension. Der Eindickungsfaktor, der stets größer als 1 und in unserem Beispiel 3,33 ist, kann beispielsweise auf 5 erhöht werden, wenn dies notwendig ist, und dies ist möglich, ohne daß die Abtrennung leichter Verunreinigungen negativ beeinflußt wird; im Gegenteil neigt der Abtrennungseffekt dann dazu sich zu erhöhen. Der Fasergehalt in der Basisfraktion kann sich dadurch erhöhen, so daß an die Rückgewinnungseinheiten höhere Ansprüche gestellt werden, dem kann jedoch durch die Verwendung von Hydrozyklonen entsprechend der schwedischen Patentanmeldung 8802580-4 Rechnung getragen werden.
Die genannte Eindickung erfolgt im Ergebnis der Trennung von Wasser und Fasern. Der Eindickungsgrad in einem Hydrozyklon wird bestimmt durch die Wirksamkeit des Abtrennvorgangs. Zwecks Erzielung eines hohen Eindickungsgrades beim
Hydrozyklon ist die Basisöffnung kleiner als die Apexöffnung. Im Hinblick auf den Abtrennvorgang sollte die konische Trennkammer einen Maximaldurchmesser von weniger als 125mm und vorzugsweise von weniger als 100mm haben.
Außerdem sollte der Durchmesser der Basisöffnung weniger als ein Fünftel des größten Durchmessers der Trennkammer betragen.
Der grundsätzliche Faserdurchfluß ist nun erklärt. Der Rückfluß aus den Rückführungsstufen erfolgt über Leitung 11' zurück zur Saugzone von Pumpe 4. Das bedeutet, daß, wenn Leitung 13 nicht vorhanden wäre, der gesamte über Ventil 400 eintretende Faserfluß unter Stabilitätsbedingungen zum Stoffauflauf 8 gelangen würde. Der Durchfluß wird dann anhand der Leistung der Pumpe 4 und des jeweiligen Abflusses bestimmt, welcher von den normalerweise konstanten, in der Apexfraktion von Einheit 6 und der Basisfraktion von Einheit 7 herrschenden Druckverhältnissen abhängt.
Um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten, sollten Hydrozyklone mit festem Flüssigkeitsdurchfluß betrieben werden. Jedoch ist das nicht immer der Fall beim Stoffauflauf einer Entwässerungs- oder Papiermaschine, wo Durchfluß, Druck und Konsistenz möglicherweise variiert werden müssen. Die Konsistenz kann bei konstantem Durchfluß durch Regelung von Durchfluß und Konsistenz der über Ventil 400 eingeleiteten Suspension gesteuert werden. Der Durchfluß zum Stoffauflauf 8 kann über eine Rückleitung 13 mit einem Ventil 130, welches durch einen Drucksensor 131 gesteuert wird, geregelt werden. Diese Rückleitung 13 kann entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel mit einer Öffnung an der Saugzone von Pumpe 4 versehen sein, was den Faserdurchfluß zum Stoffauflauf 8 unverändert läßt, während sich die Konsistenz verändert.
Entsprechend einem zweiten, in der Figur mit Strichlinien dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt der Rückfluß über Leitung 13' zurück bis zu einem Punkt vor Pumpe 3, in diesem Fall oberhalb des Verdünnungssteuerungsventils 300, jedoch immer oberhalb der Konsistenz- und Durchflußsteuerung, die den Faserdurchfluß zur Saugzone von Pumpe 4 bestimmt. Die Steuerung des Flüssigkeitsdurchflusses zum Stoffauflauf 8 mittels Ventil 130 beeinflußt nicht die Konsistenz der eingeführten Suspension.
Die Erfindung wurde hiermit anhand eines nichteinschränkenden Beispiels beschrieben, aus dem ersichtlich wird, daß ein derartiges System innerhalb breiter Parameter gesteuert werden kann. Auch wenn die Durchflußleitung für die Zyklonanlage durch den Aufbau bestimmt ist, können dennoch der Massedurchfluß und die Konsistenz der abfließenden Suspension in breitem Umfang variiert werden.
Wie bereits erwähnt wurde, ist es auch möglich, z. B. den Eindickungsgrad im System durch den erfindungsgemäßen Einbau von Steuermechanismen zu variieren.
Insbesondere sollte beachtet werden, daß eine einzige Hauptpumpe 4 die verdünnte Suspension zu den in Reihe gekoppelten Einheiten 6 und 7 und dann zum Stoffauflauf 8 pumpt. In einem repräsentativen Beispiel beträgt das Druckgefälle zwischen Zufluß und der Basis in einem A-Zyklon 1 bar und zwischen Zufluß und Apex in einem B-Zyklon 1,5 bar. Diese Druckgefälle sind im wesentlichen abhängig vom Durchfluß. Die Abmessungen von Pumpe 4 sind dergestalt, daß sie sowohl diese Druckgefälle kompensieren und einen ausreichenden Druck zum Stoffauflauf 8 erzeugen kann.
Die Steuerung der Ventile 800 und 130 muß so erfolgen, daß die Betriebsbedingungen für Multi-Hydrozyklon-Einheiten nicht negativ beeinflußt werden. Bei der Hauptpumpe 4 handelt es sich um eine Zentrifugalpumpe, die bei grundsätzlich konstanter Drehzahl angetrieben wird, wobei mit steigendem Durchfluß die Druckhöhe sinkt. Das System ist so angelegt, daß bei dem Nenndurchfluß die Druckhöhe an einem normalen Betriebspunkt in den Multi-Hydrozyklon-Einheiten 6 und 7 und im Ventil 800 für das Druckgefälle ausreicht und eine innerhalb geeigneter Grenzen erfolgende Steuerung des Durchflusses durch Ventil 800, die dazu dient, den Druck oder den Füllstand im Stoffauflauf 8 zu halten, nicht zu spürbaren Unterbrechungen führt.
Starke Änderungen in der Druckhöhe über Ventil 800 können jedoch nicht toleriert werden, da sonst die Betriebsbedingungen für die Einheiten 6 und 7 negativ beeinflußt würden. Um deutliche Veränderungen im Zuführungsdurchfluß zum Stoffauflauf 8 vorzunehmen, muß daher eine Umleitung über Umleitungsventil 130 erfolgen, so daß der Druck über der Suspension annehmbar konstant gehalten werden kann. Das Umleitungsventil 130 kann dann entweder manuell mit Hilfe eines Manometers oder mittels Druckkontrolle in der in der Zeichnung beschriebenen Art und Weise erfolgen.
Die verschiedenen Steuereinrichtungen in derZeichnung wurden als unabhängige lokale Steuervorrichtungen dargestellt. Es ist jedoch möglich, diese Steuerungseinrichtungen durch einen gemeinsamen Computer zu betätigen.
Claims (15)
1. Verfahren zur Herstellung von Zellulosemasse mit verbesserten Qualitätseigenschaften, insbesondere bezüglich des Gehaltes an leichten, festen Verunreinigungen,wie z. B. Plastepartikel u.a., welches dadurch gekennzeichnet ist, daß eine Fasersuspension geringer Konsistenz mittels einer Hauptpumpe (4) zuerst durch eine Multi-Hydrozyklon-Einheit (6) zwecks Abtrennung von Schwerteilchen und anschließend durch eine zweite Multi-Hydrozyklon-Einheit (7), die Teil desselben Pumpenkreislaufs ist, zwecks Abtrennung leichter Partikel bei gleichzeitiger Erhöhung der Konsistenz der Masse während der Behandlung in der zweiten Multi-Hydrozyklon-Einheit (7) geleitet wird, und daß mindestens ein Teil der so behandelten Stoffsuspension danach direkt ohne Zwischenpumpen in den Stoffauflauf (8) einer Entwässerungs-oder Papiermaschine geleitet wird.
2. Verfahren entsprechend Anspruch 1, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß die zur Entwässerungs- oder Papiermaschine geleitete Suspension ein regelbares Ventil (800) passiert, welches durch einen Druck-, Durchfluß- oder Füllstandsensor (801) im Stoffauflauf (8) der Entwässerungs- oder Papiermaschine gesteuert wird.
3. Verfahren entsprechend Anspruch 1, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß ein Teil der die zweite Multi-Hydrozyklon-Einheit gereinigt passierenden Durchflußmenge zur Wiedereinführung oberhalb der Hauptpumpe (4) rückgewonnen wird.
4. Verfahren entsprechend Anspruch 3, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß die rückgewonnene Durchflußmenge mittels eines Ventils (130) gesteuert wird, um den gewünschten Druck für die gereinigte, aus der zweiten Multi-Hydrozyklon-Einheit stammende Suspension zu erhalten.
5. Verfahren entsprechend Anspruch 3, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß die Wiedereinführung im Bereich der Saugzone der Hauptpumpe (4) erfolgt.
6. Verfahren entsprechend Anspruch 3, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß die Wiedereinführung über eine Verdünnungsvorrichtung (300) oberhalb der Saugzone der Hauptpumpe (4) erfolgt.
7. Verfahren entsprechend Anspruch 1, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß zur Saugzone der Hauptpumpe (4) mittels einer dortigen zweiten Pumpe (3) eine bezüglich Durchfluß und Konsistenz gesteuerte Suspension gepumpt wird, wobei die Saugzone der Hauptpumpe (4) mit einem füllstandgeregelten Tank (10), der Teil des Siebwassersystems der Entwässerungs- oder Papiermaschine ist, gekoppelt ist, wobei eine Verdünnung mittels des hieraus stammenden Siebwassers erzielt wird.
8. Verfahren entsprechend Anspruch 1, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß die zweite Multi-Hydrozyklon-Einheit mit Hydrozyklonen ausgerüstet ist, die konische Abtrennkammern mit einem Höchstdurchmesser von weniger als 125 mm und vorzugsweise weniger als 100 mm und eine Basisöffnung mit einem Durchmesser, der weniger als ein Fünftel des Maximaldurchmessers der Abtrennkammer beträgt, sowie eine Apexöffnung, die größer als die Basisöffnung ist, hat.
9. Vorrichtung zur Herstellung von Zellulosemasse mit verbesserten Qualitätseigenschaften, insbesondere bezüglich des Gehalts an leichten, festen Verunreinigungen(wie z. B. Plastepartikeln u. ä., welche gekennzeichnet ist durch die Kombination einer Pumpe (4), einer ersten Multi-Hydrozyklon-Einheit (6) zur Abtrennung schwerer Partikeln, einer zweiten Multi-Hydrozyklon-Einheit (7) zur Abtrennung leichter Partikeln und des Stoffauflaufs (8) einer Entwässerungs- oder Papiermaschine, die in Reihe miteinander gekoppelt sind, wobei die zweite Multi-Hydrozyklon-Einheit gleichzeitig zur Eindickung der gereinigten Suspension dient.
10. Vorrichtung entsprechend Anspruch 9, die gekennzeichnet ist durch ein steuerbares Ventil (800), welches zwischen die zweite Multi-Hydrozyklon-Einheit (7) und den Stoffauflauf geschaltet ist, und Meßeinrichtungen (801) zur Messung sowie, durch Betätigung des Ventils (800), zur Steuerung des Drucks, der Durchflußmenge und des Füllstands im Stoffauflauf.
11. Vorrichtung entsprechend Anspruch 9 oder 10, welche gekennzeichnet ist durch eine Rückleitung (13; 13'), welche zur Umleitung der Suspension mit einem zwischen der zweiten Multi-Hydrozyklon-Einheit (7) und dem Stoffauflauf (8) befindlichen Umleitungspunkt verbunden ist und zu einem Einspeisungspunkt führt, der sich oberhalb besagter Pumpe (4) befindet.
12. Vorrichtung entsprechend Anspruch 11, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß die Rückführungsleitung (13; 13') ein Ventil (130) hat.
13. Vorrichtung entsprechend Anspruch 12, welche durch eine Steuereinrichtung (131) gekennzeichnet ist, deren Aufgabe es ist, das Ventil (130) in Abhängigkeit von Druck am Umleitungspunkt zu steuern.
14. Vorrichtung entsprechend Anspruch 11, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß die Rückführungsleitung (13; 13') zu einer Verdünnvorrichtung führt, die sich oberhalb der Pumpe (4) befindet.
15. Vorrichtung entsprechend Anspruch 9, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die zweite Multi-Hydrozyklon-Einheit aus Hydrozyklonen mit konischen Abtrennkammern mit einem Maximaldurchmesser von weniger als 125 mm und vorzugsweise 100 mm und einer Basis-sowie einer Apexöffnung, wobei der Durchmesser der Basisöffnung kleiner als ein Fünftel des Maximaldurchmessers der Abtrennkammer und die Apexöffnung größer als die Basisöffnung ist, besteht.
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