DD252766A5 - Filterpresse - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine neueartige Filterpresse, die eine Kammerwand aufweist, die zum Zwecke des Freilegens mehrerer in der Filterpresse enthaltener Filtereinheiten axial verschiebbar ist. Die Filtereinheiten im wesentlichen kreisfoermigen Durchmesser haben zur Innenwand des Gehaeusemantels einen gewissen Abstand. Der Gehaeusemantel ist nur endseitig an Stirnwaenden abgedichtet. Die Dichtungsflaechen liegen ausserhalb des Bereiches, der beim Entleeren und Abreinigen der Filterkammer mit den Filterrueckstaenden in Beruehrung kommen kann. Eine besonders vorteilhafte Rotorausfuehrung fuer eine solche Presse hat Rotorscheiben, die aus zwei starren, axial verschieblichen Platten bestehen, die gegen Verdrehung durch eine zwischen ihnen angeordnete Nabenscheibe gesichert sind, die an der Rotorwelle drehfest angebracht ist. Mittels eines durch die Rotorwelle in den Hohlraum zwischen den Platten eingefuehrten Druckfluids koennen die Platten auseinandergespreizt werden, um die Filterkuchen auf den benachbarten Filterrahmen zu entwaessern. Fig. 3
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Filterpresse mit einem Gehäuse mit Trübeneinlaß und mit einem in einem Gestell abgestützten Gehäuseraantel, dessen Innenraum einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat, mit mehreren in dem Gehäuse axial hintereinander angeordneten Filtereinheiten aus jeweils einem an dem Gestell unabhängig von dem Gehäusemantel abgestützten Filterrahmen mit einer auf der Radialebene von einem Filterhilfsmittel abgedeckten Filtratkaramer, einer Trübenkammer, die zwischen dem Filterhilfsmittel und einer ihr gegenüberstehenden Rotorscheibe ausgebildet ist, welche Rotorscheibe auf einer das Gehäuse zentrisch durchdringenden, ggf. axial verschiebbaren Hohlwelle drehfest angebracht ist, mit Einrichtungen, mittels denen die Oberfläche der Rotorscheiben gegen das Filterhilfsmittel bewegbar ist, und ferner mit Einrichtungen zum axialen Verschieben des Gehäusemantels zum Zwecke des Freilegens der Filtereinheiten.
Eine Filterpresse dieser Art ist in der chemischen Indistrie, der pharmazeutischen Industrie, in der Lebensmitteltechnik, speziell bei der Getränkeherstellung zur Filtrierung von Obst- und Gemüsesäften und von Bier, in der Abwassertechnik und allgemein überall dort anwendbar, wo aus Trüben Feststoffanteile auszufiltern sind.
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Filterpressen werden seit Oahrzehnten als sogenannte Kammerfilterpressen ausgeführt, in denen die einzelnen, parallel nebeneinander angeordneten Filterkammern voneinander getrennt sind, d.h. getrennt angeströmt werden. Die einzelnen Filterkammern sind stirnseitig gegeneinander durch Dichtungsringe abgedichtet und werden durch Zugstangen, die längs des fllterapparats laufen, zusammengehalten. Zum Entleeren der Filterkuchen aus der Filterpresse müssen die einzelnen Kammern geöffnet werden, wozu nach Lösen der Zugstangen die Kammern nacheinander auseinandergefahren werden. Dieser Vorgang ist zeitaufwendig und birgt die Gefahr einer Verschmutzung der Dichtungen in sich. Darüberhinaus setzen sich diese Filterpressen schnell zu, so daß ihre Leistung nur durch entsprechende Steigerung des Drucks in der zugeführten Trübe in gewissem Maße aufrechterhalten werden kann.
Die Anmelderin hat in der nicht veröffentlichten europäischen Patentanmeldung 85 109 439.1 vom 18,7,85, inzwischen unter der Nummer O 178 389 veröffentlicht, eine Filterpresse der eingangs genannten Art vorgeschlagen, die mehrere axial hintereinander angeordnete Filtereinheiten enthält, jeweils bestehend aus einem Filterrahmen und einer dieser gegenüberstehenden plattförmigen Rotorscheibe, die an einer die Filterpresse durchsetzenden Hohlwelle drehfest angebracht ist. Der Filterrahmen enthält einen Hohlraum, der auf der der Rotorscheibe gegenüberstehenden Seite durch ein Filterhilfsmittel in Form einer Lochplatte, eines Filtertuches oder dgl, abgedeckt ist, das ggf. durch Rippen im vorgenannten Hohlraum abgestützt sein kann. Aus dem Hohlraum, der das Filtrat aufnimmt, führt ein im wesentlichen radial verlaufender Kanal in eine am Filterrahmen ausgebildete Umfangsnut. Beiderseits dieser Umfangsnut ist der Rahmen
mittels G-Ringen an einem sämtliche Filtereinheiten Umgebenden Gehäusemantel abgedichtet, aus dem Filtratauslässe ins Freie führen. Diese Dichtungen sind notwendig, um den Filtratauslaß einer Filtereinheit gegen die Trübenkammer der benachbarten Filtereinheit abzudichten. Im Betrieb wird in die Trübenkammern die zu filtrierende Trübe eingegeben, mittels der Rotorscheiben darin verteilt, wobei die Rotorscheiben durch langsame Drehung für einen gleichmäßigen Aufbau der Filterkuchen auf den Filterhilfsmitteln sorgen. Nach Erzielung einer ausreichenden Filterkuchendicke werden die Filterkuchen mit Hilfe der Rotorscheiben ausgepreßt, um sie bestmöglich zu entwässern.
Zum Entfernen der Filterkuchen aus der Filterpresse wird der Gehäusemantel in Axialrichtung von den Filterkammern abgezogen, so daß die Filterkuchen in radialer Richtung aus der Filterpresse ausgeräumt werden können. Dies erfolgt mit Unterstützung durch die Rotorscheiben, die eine Räumrippe aufweisen und in Drehbewegung versetzt werden.
Obgleich mit dieser Filterpresse gegenüber den zuvor erwähnten Kammerfilterpressen eine erhebliche Leistungssteigerung erzielbar ist, insbesondere weil sie einen gleichmäßigen Filterkuchenaufbau und eine sehr schnelle Abreinigung ermöglicht, läßt diese Filterpresse doch noch einige Wünsche offen. So müssen beispielsweise die genannten Dichtungen, einer relativ hohen Druckdifferenz widerstehen. Weiterhin erfolgt beim öffnen der Filterpresse eine abziehende Bewegung über die Vielzahl der vorhandenen Dichtungen, was nicht nur für diese Dichtungen schädlich ist, sondern auch einen erheblichen Kraftaufwand erfordert. Besonders nachteilig ist, daß die Dichtungen beim Abreinigen der Filterpresse mit den Filterrückständen in Berührung kommen und daher am Ende der Entleerung der Filterpresse besonders sorgfältig gereinigt werden müssen.
damit sie beim Wiederschließen des Filterpressengehäuses nicht beschädigt werden und nach dem Schließen die Dichtungsfunktion sicherstellen. Es versteht sich, daß aus dem gleichen Grunde auch der Gehäusemantel vor dem Wiederschließen sorgfältig gereinigt werden muß. Da die Dichtungsflächen innerhalb des Gehäusemantels liegen, ist eine entsprechende Überprüfung der Sauberkeit nicht einfach. Durch diese beim Entleeren und Reinigen der Filterpresse erforderliche Sorgfalt wird ein Teil der von der Filterpresse erzielten Vorteile wieder aufgezehrt.
In der vorgenannten europäischen Patentanmeldung ist auch ein Rotor beschrieben, dessen Rotorscheiben beidseitig flexible Membranen tragen, die zusammen mit der Rotorscheibe einen Hohlraum abschließen, der mit der Bohrung der Hohlwelle verbunden ist und von dort von einem Druckfluid beaufschlagt werden kann, um die Membran gegen den Filterkuchen zu drücken und diesen auszupressen. Solche Membranen sind empfindliche Bauteile und können daher leicht beschädigt werden.
Ziel der Erfindung ist es, eine Filterpresse der eingangs genannten Art anzugeben, die eLnen geringeren Bedienungsaufwand erfordert und einen trockeneren Filterkuchen ergibt und den Vercshleiß von Dichtungsteilen vermindert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Filterpresse der eingangs genannten Art anzugeben, die eine schnelle
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Entleerung zuläßt, nur einen minimalen Dichtungsaufwand erfordert und eine besondere Reinigung vor dem Wiederschließen des Gerätes entbehrlich macht. Weiterhin soll ein Rotor für eine solche Filterpresse angegeben werden, der eine größere Steifigkeit aufweist, billig herzustellen ist und eine große.Standfestigkeit hat.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß zwischen den Filtereinheiten und dem Gehäusemantel in allen Stellungen des Gehäusemantels ein ringförmiger freier Spalt ausgebildet ist, mit dem alle Trübenkammern ständig in Verbindung stehen, und daß die Filterkammern mit einem sich im wesentlichen axial durch den Innenraum der Filterpresse erstreckenden Rohr axial verbunden sind.
Vorzugsweise weist das Gestell wenigstens zwei von der Welle durchdrungene Tragplatten auf, von denen die eine den einen stirnseitigen Abschluß des Gehäuses bildet und die andere eine den anderen stirnseitigen Gehäuseabschluß bildende Stirnwand abstützt. Im geschlossenen Gehäusezustand liegt der Gehäusemantel abgedichtet an der erstgenannten Tragplatte und der Stirnwand an.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Gehäuseachse horizontal angeordnet.
Es ist im Sinne der Erfindung, daß die den einen Gehäuseabschluß bildende Tragplatte und die Stirnwand Ringnuten aufweisen, in denen sich jeweils ein dichtender O-Ring befindet. Dabei können die Ringnuten einen sich zur Nutöffnung hin verengenden, schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweisen und die Nuten mit einer Leitung zur Zuführung eines Druckfluids verbunden sein, wobei zwischen den Dichtungsflächen des Gehäusemantels und den die Ring-
nuten aufweisenden Umfangsflächen ein kleiner Ringspalt vorhanden ist.
Eine die Erfindung ausgestaltende Form ist es, daß innerhalb der einen Gehäuseabschluß bildenden Tragplatte ein Auslaßkanal ausgebildet ist, der mit dem Rohr in Verbindung steht.
Vorzugsweise ist die Stirnwand an den Tragplatten durch Stangen abgestützt, die zugleich die Filterrahmen in der Filterkammer halten. Diese Stangen können vorzugsweise hohl sein und in die Trübenkammer mündende Auslässe zwischen den Filterrahmen aufweisen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Stirnwand an der den Gehäuseabschluß bildenden Tragplatte innerhalb der Filterkammer mittels teilkreisförmiger Stützzargen, die zugleich auch die Filterrahmen halten, abgestützt und an der anderen Tragplatte mittels eines Rahmens abgestützt.
Vorzugsweise weist der Gehäusemantel wenigstens einen Anschluß im unteren Bereich auf.
Eine Filterpresse, bestehend aus einer die Filterpresse durchsetzenden hohlen Welle und mehreren daran drehfest in axialem Abstand angebrachten Rotorscheiben weist gemäß der Erfindung jeweils wenigstens einen mit einer Axialbohrung verbundenen Hohlraum veränderlichen Volumens auf, der durch zwei symmetrisch zueinander angeordnete, in axialer Richtung gegenüber der Welle bewegliche, gegen die auf dem Filterhilfsmittel der benachbarten Filterkaramern abgesetzten Filterkuchen drückbare Oberflächenelemente oder Platten abgeschlossen ist, wobei die Rotorscheibe
jeweils aus einer drehfest an der Hohlwelle befestigten Nabenscheibe und zwei die beweglichen Oberflächeneleraente bildenden starren Platten besteht, die auf der Welle axial verschiebbar angeordnet und mittels einer Federeinrichtung bzw. Zugfeder in Richtung aufeinander vorgespannt sind, wobei elastische Dichtungseinrichtungen, beispielsweise O-Ring-Dichtungen, Dichtungen sowie Dichtungsringe, vorgesehen sind, die den von den beiden Platten begrenzten Hohlraum abschließen.
Vorzugsweise sind an der Nabenscheibe mehrere axial verlaufende Führungsbuchsen exzentrisch und vorzugsweise auf einem zentrischen Kreis verteilt befestigt, in die an den Platten befestigte Führungszapfen eingreifen. Oeder Führungszapfen kann dabei hülsenartig ausgebildet sein, der jeweils eine Bohrung in der zugehörigen Platte durchdringt und an ihren äußeren Ende einen an der Platte festgelegten Flanschring aufweist und an der Platte abgedichtet ist.
Vorzugsweise ist in jedem Paar Führungshülsen eine Zugfeder angeordnet, die endseitig an den Führungszapfen verankert ist. Dabei kann zur Verankerung der Zugfeder an einem Ende eine Mutter vorgesehen sein.
In weiterer Ausbildung der Erfindung sind die beiden Platten einer Rotorscheibe an ihrem Umfang mittels einer flexiblen Dichtung etwa U-förmigen Querschnitts miteinander verbunden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die beiden Platten einer Rotorscheibe an der Welle mittels O-Ring-Dichtungen abgedichtet. Alternativ kann jede der Platten an ihrem inneren Umfang nahe der Welle mittels einem flexiblen Dichtungsring etwa U-förmigen Querschnitts mit der Nabenscheibe verbunden sein, wobei die Nabenscheibe eine
Bohrung aufweist, die die Axial.bohrung der Welle mit dem von den Platten und den U-förmigen Dichtungen oder Dichtungsringen umschlossenen Hohlraum verbindet.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung weist jede Platte wenigstens eine axial vorstehende, sich vom inneren bis zum äußeren Umfang erstreckende Rippe auf.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung besteht jede Rotorscheibe aus einer drehfest mit der Welle verbundenen Nabenscheibe und zwei sich parallel dazu erstreckenden, steifen, axial verschiebbaren Platten, sind an der Nabenschibe mehrere hydraulische oder pneumatische Kolben/Zylinder-Einheiten axial schwimmend und in bezug auf die Welle drehfest gelagert, wobei die Kolben mit der einen Platte und die Zylinder mit der anderen Platte verbunden sind und die Kolben/Zylinder-Einheiten mit wenigstens einer sich längs der Welle erstreckenden Druckfluid-Zuführleitung zur gesteuerten Zuführung eines Druckfluids verbunden sind.
In Weiterbildung dieser Ausführungsform sind am äußeren Rand der Platten Einrichtungen zum Abschließen des Rahmens zwischen den Platten angeordnet.
Weiterhin kann bei dieser Ausführungsform vorgesehen sein, daß die Kolben/Zylinder-Einheiten in zwei Arbeitsrichtungen mit Druckfluid beaufschlagbar sind.
Die Erfindung vermeidet Dichtungen zwischen den einzelnen Filtereinheiten, sowie zwischen diesen und den beweglichen Gehäusemantel. Demnach sind die Trübenkammern der einzelnen Filtereinheiten innerhalb des Gehäuses miteinander verbunden, die Filterkammern sind an eine gemeinsame Rohrleitung angeschlossen, die das Gehäuse durchsetzt. Der verschiebbar
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gelagerte Gehäusemantel ist gegenüber den einzelnen Filterkammern überhaupt nicht abgedichtet, er ist lediglich nach außen hin abgedichtet, wobei es unschwierig möglich ist. diese Dichtungen fern von jenem Bereich anzuordnen, der durch Filtratrückstände verunreinigt werden kann. In jedem Falle sind die Dichtungsflächen leicht zugänglich und können daher leicht auf Sauberkeit überprüft werden.
Da zwischen den einzelnen Filtereinheiten und der Innenwand des Gehäusemantels auch im geschlossenen Zustand des Filtergehäuses ein freier Spalt verbleibt, ist es völlig unschädlich, wenn nach der Entleerung der Filterpresse an den Filtereinheiten oder der diesen gegenüberstehenden Innenseite des Gehäusemantels Verunreinigungen'zurückgeblieben sein sollten. Der Entleerungs- und Abreinigungsvorgang der Filterpresse kann daher mit wesentlich geringerer Sorgfalt ausgeführt werden, als bei jeder vorbekannten Filterpresse.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1: eine Filterpresse mit den Merkmalen der
Erfindung in geschlossenem Zustand des Gehäuses (A) und in geöffnetem Zustand des Gehäuses (B);
Fig. 2: die Presse nach Fig. 1, teilweise geschnitten, zur Erläuterung der Antriebe;
Fig. 3: eine Einzelheit aus Fig. 2 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 4: einen Schnitt durch die Filterpresse
gemäß einer ersten Ausführungsform längs der Linie A-A von Fig. 2, in vergrößertem Maßstab;
Fig. 5: einen Schnitt durch die Filterpresse
gemäß einer zweiten Ausführungsform längs der Linie B-B von Fig. 2,in größerem Maßstab;
Fig. 6: einen Längsschnitt durch eine Rotorscheibe;
Fig. 7: eine Einzelheit aus Fig. 6 in größerem
Maßstab;
Fig. 8: eine Ausf ührungsforin einer wellenseitigen
Dichtungsanordnung der Rotorscheibe;
Fig. 9: eine Draufsicht auf eine Rotorscheibe;
Fig.10 und 11: weitere Ausführungsformen von Rotorscheiben,
Fig. 1 zeigt eine Filterpresse in Tandemausführung in stark schematisierter Darstellung, die für den Einsatz der Erfindung geeignet ist. Die Filterpresse 1 besteht aus einem Gestell aus im Abstand zueinander parallel angeordneten Tragplatten2, die durch Schienen 3 miteinander verbunden sind. Auf den Schienen 3 sind zwei Gehäusemäntel 4 im wesentlichen zylindrischer Gestalt längsverschiebbar geführt, die
zu beiden Seiten der mittleren Tragplatte 2 angeordnet sind.
In dem von den Gehäusemänteln 4 im geschlossenen Zustand umgrenzten Raum sind mehrere Filtereinheiten 5 axial hintereinander angeordnet, bestehend jeweils aus einem Filterrahmen 6 und einer zugehörigen Rotorscheibe 7. Die Rotorscheiben 7 sind auf einer gemeinsamen Welle 8 drehfest angeordnet, die die gesamte Filterpresse 1 durchsetzt. Die Filterrahmen 6 sind, von den Gehäusemänteln 4 unabhängig, an den Tragplatten 2 abgestützt. Hierzu werden von der Erfindung zwei verschiedene, vorteilhafte Ausführungsformen angegeben, die später noch erläutert werden sollen.
Die Gehäusemäntel 4 sind im oberen Bereich jeweils mit wenigstens einer öffnung 12 versehen, die Einlaß und Auslaß sein kann. Im unteren Bereich weist jeder Gehäusemantel 4 wenigstens einen Anschluß 13 auf, dessen Bedeutung später noch zu erläutern ist.
Die beiden Filterkammern zur linken und zur rechten Seite der mittleren Tragplatte 2 sind in der Praxis im wesentlichen gleichartig aufgebaut, die Figuren 1 (B) und 2 zeigen hier jedoch zwei unterschiedliche Arten der Abstützung der Filterrahraen 6.
Wie sich aus der Schnittzeichnung nach Fig. 2 entnehmen läßt, ist jede der Kammern stirnseitig einerseits von der mittleren Tragplatte 2 und andererseits von einer Stirnwand 14 begrenzt. Die Stirnwände 14 sind axial mit den Tragplatten 2 verbunden und von diesen getragen. Einzelheiten werden noch erläutert. Ihr Abstand von den äußeren Tragplatten 2 entspricht jeweils etwa der axialen Länge eines Gehäusemantels 4, damit durch axiales Verschieben die zugehörige Filterkammer völlig freigelegt werden kann,
wie sich aus Fig. 1 (B) entnehmen läßt
Wie schon erwähnt, kommen für die Abstützung der Filterrahmen G) an den Tragplatten 2 zwei verschiedene Ausführungs· formen in Betracht. Die eine Ausführungsform ist in Fig. (B) und in Fig. 2 am Beispiel der linken Filterkammer und in Fig. 5 gezeigt.
Gemäß diesem Beispiel durchsetzen die Filterkammer zwei axial verlaufende Stangen 9, die sowohl an den Tragplatten 2 als auch an den Stirnwänden 14 befestigt sind und die' die Stirnwände 14 in ihrer axialen Position festlegen und die Filterrahmen 6 halten, die zu diesem Zweck mit passenden Vorsprüngen versehen sind. Von unten sind die Filterrahmen 6 außerdem von einem die Filterkammern axial durchsetzenden Rohr IO abgestützt, das seinerseits wenigstens in der mittleren Tragplatte 2 abgestützt ist. Die Stangen 9 und das Rohr 10 sind zweckmäßigerweise gleichmäßig um den Umfang der Filterrahmen 6 verteilt angeordnet, wie Fig. 5 zeigt.
Die andere Ausführungsfonn ist in Fig. 1 (B) und in Fig. 2 am Beispiel der rechten Filterkammer und in Fig. 6 gezeigt.
Gemäß diesem Beispiel sind die mittlere Tragplatte 2 und die Stirnwände 14 mittels Stützzargen 11 im oberen Umfangsbereich der Filterrahmen 6 miteinander verbunden. Die Stangen 9 fehlen. Die Stützzargen 11 sind im Querschnitt etwa viertelkreisförmig und zu beiden Seiten des oberen Scheitelpunktes der Filterrahmen 6 an der mittleren Tragplatte 2 und den Stirnwänden 14 befestigt und überdecken so die Filterkammern im oberen Bereich bis etwas unter die Mitte, wie aus Fig. 6 anschaulich hervorgeht.
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Die Stützzargen sind Platten aus Metall, Blech oder Kunststoff. An ihnen sind die Filterrahmen 6 in deren oberen Bereich mittels Schraubbolzen 11a befestigt. Außerdem sind die Filterrahmen 6 von unten durch das schon erwähnte Rohr 10 abgestützt.
Während, wie schon erwähnt, bei der ersten Ausführungsform die Stirnwand 14 nicht nur durch das Rohr 10 sondern auch durch die Stangen 9 an der äußeren Tragplatte 2 abgestützt ist, übernimmt die Funktion der Stangen 9 bei der zweiten Ausführungs form ein Rahmen 22, der käfigartig oder tubusförmig ausgeführt ist und die Stirnwand 14 mit der äußeren Tragplatte 2 verbindet und mit diesen Bauteilen verschraubt ist. Wie in Fig. 2 rechts zu erkennen ist, stützt der Rahmen 22 zugleich auch ein Lager für die Welle S ab.
Die Unterteilung der Tragkonstruktion in der Filterkamraer in zwei Stützzärgen 11 hat den Vorteil, daß bei Wartungsarbeiten eine der Stützzargen 11 abgenommen werden kann und die andere dann die Filterrahmen 6 noch hält.
Zur Vermeidung von Schmutzansätzen im Raum zwischen den Stützzargen 11 an der Tragplatte 2 bzw. der Stirnwand 14 ist es günstig, wenn dieser durch einen streifenförmiges Füllkörper 11b gemäß Fig. 5 ausgefüllt ist.
Mit Hilfe jeweils einer Hydraulikeinheit, von der im Beispiel der Zylinder 15 und die Kolbenstange 16 zu erkennen sind, ist jeder Gehäusemantel 4 axial verschiebbar. Im dargestellten Beispiel ist der Zylinder 15 am Gehäusemantel 4 befestigt, während die Kolbenstange 16 an der äußeren Tragplatte 2 befestigt ist.
Auf den Schienen 3 ist axial verschiebbar eine Montageplatte 17 geführt, an der eine Einheit für einen Antrieb
für die Drehung der Welle 8 befestigt ist. Die Montageplatte 17 ist mit der rechten Tragplatte 2 mittels einer Hydraulikeinheit verbunden, von der in Fig. 2 der Zylinder 19 und die Kolbenstange 20 zu erkennen sind. Der Zylinder 19 ist an der Montageplatte 17 befestigt, während die Kolbenstange 20 an der rechten Tragplatte 2 befestigt ist. Mit Hilfe dieser Hydraulikeinheit sind die Montageplatte 17 und über sie und den Antrieb 18 und die Welle 8 die Rotorscheiben 7 axial versetzbar.
Wie in Fig. 2 dargestellt, können die Stangen 9 als Rohre ausgebildet sein, die in den Zwischenräumen zwischen den Rotorscheiben 7 und den Filterrahmen 6 Öffnungen 9a aufweisen, sodaß sie als Zuführeinrichtungen für zu filternde Trübe, für Spülwasser, Preßluft oder dgl. dienen können.
Der Aufbau einer Filterkammer geht deutlicher aus Fig. 3 hervor. Eine Filterkammer ist stirnseitig auf der einen Seite von der mittleren Tragplatte 2 und auf der anderen Seite von einer Stirnwand 14 begrenzt. Sie ist nach außen durch den im wesentlichen tubusförmigen Gehäusemantel 4 abgeschlossen, der mittels Tragösen 23, in denen Bohrungen ausgebildet sind, auf den Schienen 3 geführt ist. In den Zeichnungen ist nur eine der Schienen 3 zu erkennen, es sei jedoch betont, daß mehrere solcher Schienen 3 vorhanden sind, vorzugsweise drei Schienen 3, die im Winkel gleichmäßig verteilt um die Filterpresse 1 angeordnet sind.
Die mittlere Tragplatte 2 und die rechte Stirnwand 14 weisen auf ihrem Umfang jeweils eine Ringnut 24; 25 auf, in denen ein dichtender O-Ring 26 angeordnet ist. Der Gehäusemantel 4 weist an seinen Enden bearbeitete Dichtungsflächen 27 auf, die mit den O-Ringen 26 zusammenwirken. Aus Fig. 3 ist deutlich ersichtlich, daß die
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O-Ringe und die Dichtungsflächen 27 in geöffnetem Zustand der Filterkamraer im wesentlichen außerhalb des Einflußbereiches der Filterkammer sind.
Die Ringnuten 24; 25 haben vorzugsweise einen sich in Richtung auf ihre freie Seite verengenden, schwalbenschwanzförmigen Querschnitt und die O-Ringe 26 liegen jeweils an ihren Seitenwänden an. Die von der Ringdichtung und den Seitenwänden sowie der Bodenwand einer jeden Ringnut 24; 25 gebildeten Kammer ist mit einem nach außen führenden Verbindungskanal 24a; 25a versehen, durch den in die Kammer ein Druckfluid, insbesondere Preßluft eingeführt werden kann. Es ist mit dieser Konstruktion möglich, auf eine paßgenaue Bearbeitung der Dichtungsflächen an den Gehäusemänteln 4 und der ermittelten Tragplatte 2 sowie den Stirnwänden 14 zu verzichten. Es kann ein gewisses Spiel zwischen diesen Flächen herrschen, so daß beim Schließen und Öffnen der Filterkammern jegliche Reibung an den Dichtungen vermieden wird. Die Dichtungsfunktiön wird durch Beaufschlagung der Dichtungskammern mit Preßluft sichergestellt, die die O-Ringe 26 an die Dichtungsfläche des jeweiligen Gehäusemantels 4 in Auflage bringt. Alternativ können die O-Ringe 26 Blähkörperdichtungen sein, die durch Preßluft oder dgl. aufblähbar sind.
Dede Filtereinheit besteht gemäß Fig. 3 aus einem Filterrahmen 6 und einer Rotorscheibe 7, Im dargestellten Beispiel sind diese Einheiten jeweils symmetrisch ausgeführt, d.h. jeder Filterrahmen 6 trägt auf beiden Seiten ein Filterhilfsmittel 28, beispielsweise in Form einer perforierten Platte oder eines Tuches, und jede Rotorscheibe 7 ist beiderseits mit Preßflächen 29 versehen. Zwischen den Filterhilfsmitteln 28 und den Preßflächen baut sich ein Filterkuchen 30 gemäß Fig. 3 auf. Die von
den Filterhilfsmitteln 28 eingeschlossenen Filtratkaramern 31 sind an das Rohr 10 angeschlossen, wie im unteren Bereich der Fig. 3 gezeigt. Die Rotorscheiben sind hohl, Ihr Innenraum ist jeweils mit der Bohrung der hohl ausgeführten Welle 8 verbunden. Hierauf wird später noch eingegangen werden. Das Rohr 10 dient hauptsächlich als Auslaßrohr und ist mit einem Dreiwegeventil 21 versehen, durch das das Filtrat abgelassen werden kann, über das aber auch eine Rückspülung mit einer Spülflüssigkeit möglich ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel durchdringt das Rohr 10 auf der einen Seite der Filterpresse 1 auch eine der Stirnwände 14, wo das Dreiwegeventil eingezeichnet ist. Wenn man den Zugang zu dem Rohr 10 in der mittleren Tragplatte 2 vorzieht, kann auf jene Durchdringung verzichtet werden, so daß im dargestellten Beispiel diesbezüglich die rechte Filterkammer wie die linke ausgeführt ist.
Wie aus Fig. 3 zu entnehmen ist, befinden sich zwischen denFilterrahmen 6 und der Welle 8 keinerlei Dichtungen, vielmehr ist dort eiq Spalt erkennbar. Ebenso fehlen auch jegliche Dichtungen zwischen den Rotorscheiben 7 und den Filterrahmen 6 einerseits und dem Gehäusemantel 4 andererseits. Auch dort ist wenigstens jeweils ein Spalt 33 erkennbar, ganz abgesehen von den größeren Zwischenräumen im Bereich des Auslaßrohres 10, wie unten in Fig. 3 gezeigt. Sobald daher der Gehäusemantel 4 von den O-Ringen 26 und der mittleren Tragplatte 2 bzw. der Stirnwand 14 axial abgezogen ist bzw sobald der Dichtungsdruck infolge Entlüftung der Dichtungskammern gelöst ist, kann er frei über die Rotorscheiben und Filterrahmen gleiten und bleibt wegen des vorhandenen Zwischenraumes auch unbeeinflußt von dort etwa niedergeschlagenen Verunreinigungen.
Ein bevorzugter Aufbau einer Rotorscheibe 7 ist in Fig. 6 dargestellt. Sie besteht aus einer Nabenscheibe 41, die drehfest auf der hohl ausgeführten Welle 8 befestigt ist, beispielsweise durch Verschweißung oder mittels eines Nutkeiles. Die Nabenscheibe 41 trägt exzentrisch mehrere Füh rungsbüchsen 42, die sich parallel zur Welle 3 erstrecken und an der Nabenscheibe 41 angeschweißt sind. Weiterhin umfaßt die- Rotorscheibe 7 zwei steife kreisförmige Platten 43, die beiderseits der Nabenscheibe 41 angeordnet sind und die die eigentlichen Preßflächen der Rotorscheibe bilden. DiePlatten 43 sind axial verschiebbar auf der Welle 8 geführt und an der Welle 8 mittels O-Ringdichtungen 44 abgedichtet, die in entsprechenden Ringnuten in den Platten 43 sitzen.
Die Platten 44 sind gegen Verdrehung gegenüber der Welle
8 durch hülsenförmige Führungszapfen 45 gesichert, die
durch entsprechende Bohrungen in den Platten 43 in die Führungsbüchsen 42 eingesteckt sind.
Wie später noch zu erläutern sein wird, werden die beiden Platten 43 einer Rotorscheibe 7 durch Zugfedern 46 gegeneinandergezogen. An ihrem äußeren Umfang sind die beiden Platten 43 mittels einer flexiblen, ringförmigen Dichtung 47 von im wesentlichen U- oder D. -förmigem Querschnitt miteinander verbunden. Die äußeren Schenkel dieser Dichtung 47 sind an den Innenseiten der Platten 43 befestigt. Der von den Platten 43, der Dichtung 47 und der Welle 8 umschlossene Hohlraum 48 steht über wenigstens eine in der Welle 8 ausgebildeten Querbohrung 49 mit der Axialbohrung 5O'der Hohlwelle 8 in Verbindung. Infolgedessen ist durch Zuführung eines Druckfluids durch die Welle 8 und die Querbohrung 49 in den Hohlraum 48 der Abstand der beiden Platten 43 gegen die Kraft der Zugfedern 46 vergrößerbar.
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3ede der Platten 43 ist an ihrer Außenseite, die die'Preßfkäche bildet, mit wenigstens einer axial vorstehenden Rippe 51 versehen, die sich vom inneren bis zum äußeren Rand der Platte 43 erstreckt.
Aus Fig. 7 sind Einzelheiten der Konstruktion nach Fig. erkennbar. Die Führungszapfen 45, die die Platten 43 drehfest an der Führungsbüchse 42 und somit an der Nabenscheibe 41 festhalten, weisen an ihrem äußeren Ende jeweils einen Flanschring 52 auf, die mittels Schrauben 53 an der zugehörigen Platte 43 festgelegt ist. Eine O-Ring Dichtung 54 im Bereich der Kehle zwischen dem Flansch ring 52 und dem zylindrischen Abschnitt 55 des hülsenförmigen Führungszapfens 45 dichtet den Hohlraum 48 nach außen ab. Die Zugfeder 46 ist innerhalb des von den Führungszapfen 45 umschlossenen Raumes angeordnet und auf einer Seite mittels einer Scheibe 56 und einer Schraube 57 an dem Flanschring 52 dem einen Führungszapfen 45 befestigt. Im Bereich des anderen Endes ist die Zugfeder 46 mittels einer ebensolchen Scheibe 56, einer Schraube 57 und einer auf deren nach außen ragendem Ende aufgeschraubten Mutter 58 befestigt, mit deren Hilfe auch die Spannung der Zugfeder eingestellt werden kann.
Die Dichtung 47 weist im Querschnitt gesehen beiderseits des U-förmigen Abschnittes etwa parallel zu dessen Schenkeln verlaufende Außenschenkel 47a auf, die jeweils zwischen einem Ring 59 und der Innenseite der Platte 43 durch Schraubbolzen 60 dicht eingespannt sind. Bei Beaufschlagung des Hohlraumes 48 durch ein Druckfluid spreizen sich die beiden Platten 43 in Richtung des Pfeiles A auseinander, wobei sich die im Querschnitt U-förmige Dichtung 47 in entsprechender Weise ausfaltet. Wird der Druck aus dem Hohlraum 48 wieder abgelassen, ziehen die Zugfedern 46 die beiden Platten 43 wieder zueinander, bis sie an den
Stirnseiten der Führungsbüchsen 42 anliegen.
Zeigte Fig. 6 eine Ausführungsform, bei der der Hohlraum 48 zwischen den Platten 43 wellenseitig mittels O-Ring-Dichtungen 44 gegen die Welle 3 abgedichtet war, so zeigt Fig. 8 eine Ausführungsform, bei der die wellenseitige Abdichtung mit einer Anordnung erfolgt, die mit jener äußeren Dichtung 47 nach Fig. 7 vergleichbar ist. Hier ist zwischen der Nabenscheibe 41 und jeder der Platten 43 ein elastischer Dichtungsring 61 von U-förmigem Querschnitt angeordnet, der an der Platte 43 mittels einer ringförmigen Scheibe 62 und durch die Platte 43 geschraubte Schrauben 63 verspannt ist und an der Nabenscheibe 41 mittels passender ringförmiger Scheiben 64 und Schrauben 63 verspannt ist. Ringförmige Wulste 65 und entsprechende rillenförmige Vertiefungen in den Scheiben 64 können die Montage erleichtern und die Dichtungsfunktion verbessern. Eine solche Anordnung ist besonders vorteilhaft, da sie auf Verschmutzung an der Welle weitestgehend unempfindlich ist. Der Zugang von der Axialbohrung 50 der Welle 8 in den Hohlraum 48 zwischen den Platten 43 erfolgt bei dieser Ausführungsform durch die schon erwähnte Querbohrung 49 in der Wand der Welle 8 sowie durch eine sich daran anschließende Bohrung 66 in der Nabenscheibe 41,
Als Material für die Dichtungen 47 und Dichtungsringe U-förmigen Querschnitts kommt vorteilhaft gewebeverstärktes Gummi- oder Kunststoff-Material in Betracht. Solche Materialien können bei geeigneter Dimensionierung bei Aufrechterhaltung hoher Flexiblität ohne weiteres den Betriebsdrücken, die in der Größenordnung bis zu 20 bar liegen können, widerstehen, ohne Schaden zu leiden. Die jeweilige Auswahl des Materials richtet sich selbstver-
ständlich auch nach der Art der zu verarbeitenden Trübe, da diese Dichtungen dem Einfluß der Trüben direkt ausgesetzt sind.
Fig. 9 zeigt eine Rotorscheibe in Draufsicht. Man erkennt eine Platte 43 mit drei gleichmäßig darauf verteilten Führungszapfen 45, deren Flanschringe 52 mit Schrauben 53 an der Platte 43 befestigt sind. Etwa von der Mitte der Platte 43 bis zum Rand verlaufen in gleichmäßiger Verteilung drei Rippen 51. Diese verlaufen bogenförmig, so daß bei einem Antrieb im Gegenuhrzeigersinn für die dargestellte Ausführungsform eine Förderbewegung nach außen durch diese Rippen 51 hervorgerufen wird. In der Praxis sind diese Rippen 51 etwa IO mm hoch und ausreichend, um den Filtratrückstand von dem Filterhilfsmittel auf der Filterplatte abzuräumen. Die von den Führungszapfen 45 umschlossenen, in der Fig. 9 nicht erkennbaren Zugfedern erzeugen bei der dargestellten Anordnung beim Ablassen des Druckfluids aus dem Hohlraum der Rotorscheibe 7 einen gleichmäßigen Zug, der zu einer Rückführung der Platten 43 in ihre Ruhelage führt.
Gemäß einer weiteren, in Fig. 10 dargestellten Ausführungsform einer Rotorscheibe 7 besteht diese aus einer mit der hohl ausgeführten Welle 8 drehfest verbundenen Nabenscheibe 41, die wie die Nabenscheibe 41 nach Fig. 6 ausgeführt ist. Anstelle der Führungsbüchsen 42 trägt die Nabenscheibe 41 hydraulische oder pneumatische Kolben/Zylindereinheiten 67; 68, die an der Nabenscheibe 41 schwimmend gelagert sind. Zu·beiden Seiten der Nabenscheibe 41 erstrecken sich steife, kreisförmige Platten 43, die mit den Platten 43 nach Fig. vergleichbar sind. Von Kolben/Zylinder-Einheiten 67; 68 sind die Kolben 67 mit der einen Platte 43 und die Zylinder 68 mit der anderen Platte 43 verbunden. Da die Kolbenzylindereinheiten 67; 68 die Drehbewegung der Nabenscheibe 41
auf die Platten 43 übertragen, müssen sie entsprechend steif in Richtung quer zu ihrer Längserstreckung ausgeführt sein. Die Platten 43 sind an ihrem äußeren Umfang mittels einer Dichtung miteinander verbunden, die der Dichtung 47 nach Fig. 6 entspricht, die jedoch keine so hohe Druckfestigkeit aufzuweisen braucht, wie die Dichtung beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 6, da sie lediglich dazu bestimmt ist, das Eindringen von Trübe in den Raum zwischen den Platten 43 zu verhindern. Alternativ können, wie die Fig. 10 zeigt, die Platten an ihren Urn fangs rändern gegeneinandergerichtete, axial verlaufende Flansch ringe 69; 70 aufweisen, die ineinandergreifen und aneinander abgedichtet sind, beispielsweise mit einem 0-Ring 71 am vorderen Rand an der Innenseite des äußeren Flansch ringes 69, wie gezeigt.
Als Kolben/Zylinder-Einheiten 67; 68 werden vorteilhaft doppelt wirkende Einheiten verwendet, bei denen zu beiden Seiten des Kolbens liegende Zylinderkammern 72; 73 alternativ mit einem Druckfluid beaufschlagt werden können. Es ist dann möglich, durch Beaufschlagung der einen Zylinderkammer 72 die Platten 43 voneinander wegzubewegen und durch Beaufschlagung der anderen Zylinderkararaer 73 mit dem Druckfluid die Platten 43 einander anzunähern. Zu diesem Zweck sind längs oder in der Welle 8 zwei Leitungen 74; 75 vorgesehen oder es ist mittels nicht dargestellten Ventilmechanismen in den Rotorscheiben eine Umsteuerung des Betätigungsfluids in die unterschiedlichen Zylinderkamraern vorzunehmen.
Fig. 11 zeigt die Möglichkeit, nur einfach wirkende Kolben/Zylinder-Einheiten 76,; 77 zu verwenden und die Rückführung der Platten 43 in ihre Ruhelage durch Federeinrichtungen 79 zu bewirken. Diese können von der in Fig. 7 dargestellten Art sein. Für die Betätigung der Kolben/ Zylinder-Einheiten 76; 77 braucht dann nur eine Druckfluid·
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Zuführleitung 78 vorhanden zu sein. Alternativ käme auch in Betracht, die Zylinderkammern der einfach wirkenden Kolben/zylinder-Einheiten mit Unterdruck zu beaufschlagen, um eine Annäherung der Platten zu erreichen. Es versteht sich, daß für die Zuführung des Betätigungsfluids am Ende der Welle entsprechende Drehkupplungen vorhanden sein müssen.
Die Betriebsweise der Filterpresse nach der Erfindung wird nachfolgend erläutert. Vor Beginn des Filtervorganges werden die Filterkammern durch Verschieben der Gehäusemäntel 4 auf die mittlere Trennplatte 2 der Filterpresse 1 geschlossen. Es wird dann kontinuierlich durch die Anschlüsse 13 zu filternde Trübe in die Filterkammern eingeführt. Die Trübe erfüllt völlig die Filterkammern. Etwa mit der Trübe mitgeführte gasförmige oder flüchtige Anteile werden durch die öffnungen 12 abgezogen. Das Filtrat läuft durch die Filterhilfsmittel 28 in die dahinterliegenden Filtratkammern und von dort in das Rohr 10 ab. Während des Trübenzulaufes wird mit Hilfe des Antriebes 18 die Welle 8 in eine langsame Bewegung versetzt, die ggf. auch reversiert werden kann, womit die Trübe in der Filterkammer in Bewegung gehalten wird, womit ein vorzeitiges Zusetzen der Filterhilfsmittel 28 verhindert und mit fortschreitendem Filterzyklus für einen gleichmäßigen Niederschlag der Filterrückstände auf den Filterhilfsmitteln 28 gesorgt wird. Dabei kann die Welle 8 mit Hilfe der Hydraulikeinheit 19; 20, bestehend aus Zylinder 19 und Kolbenstange 20, in eine Hin- und Herbewegung, vorzugsweise mit allmählich abnehmender Amplitude, versetzt werden, um den Filtratrückstand entsprechend seinem Aufbau auf dem Filterhilfsmittel 28 gleichmäßig zu bearbeiten, d.h. durchzukneten.
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Hat sich auf den Filterhilfsmitteln genügend Filtratrückstand angesammelt, wird die weitere Trübenzufuhr abr gebrochen und die Welle 8 angehalten. Es wird dann über die Welle 8 den Rotorscheiben ein Druckfluid zugeführt, beispielsweise Wasser oder ein Hydrauliköl, das die Scheiben 43 gegen die Kraft der Zugfedern 46 auseinander und gegen die Filterkuchen auf den Filterhilfsmitteln 28 drückt, um diese weiter zu entwässern. Die in der Filterkammer zurückbleibende Trübe wird dann durch den Anschluß 13 abgezogen und steht für den nächsten Filterzyklus zur Verfugung.
Sodann wird das Druckfluid aus den Rotorscheiben 7 abgelassen. Es kann nun, sofern erwünscht, durch die röhrenförmigen Stangen 9 Preßluft in die Filterkammern eingeblasen werden, um die Filterkuchen weiter zu trocknen. Die Preßluft drückt zugleich den Schlamm aus den Filterkammern, sofern es noch nicht vollständig aus den Anschlüssen 13 abgelaufen ist. Es wird dadurch vermieden, daß der trockene Filterkuchen beim Abreinigen der Filterkammern mit nassen Bestandteilen in Berührung gelangt.
Anschließend werden die Filterkammern durch axiale Verschiebung der Gehäusemäntel 4 geöffnet. Der Räum unter den Filtereinheiten 5 ist nun völlig offen und die Filterkuchen können durch erneutes Drehen der Welle 8 und durch in Berührungbringen der Platten 43 mit den Filterkuchen von den Filterhilfsmitteln 28 heruntergearbeitet werden. Dazu können entweder die Rotorscheiben 7 in der schon zuvor erwähnten Weise auseinandergespreizt werden, oder es kann die Welle 8 mit Hilfe der o.g. Hydraulikeinheit hin- und hergefahren werden.
Mit Hilfe des Dreiwegeventils 21 ist, wie schon erwähnt, auch eine Rückspülung möglich, indem den Filterrahmen von der Sei'te der Filtratkammer 31 her eine Waschflüs-
sigkeit zugeführt wird, um-die Filterhilfsmittel 23 im Rückstrom zu reinigen. Dies kann sowohl bei geöffnetem, als auch bei geschlossenem Gehäuse erfolgen.
Fernerhin ist es möglich und vorteilhaft, die Filterkammer mit einer Waschflüssigkeit auszusprühen. Diese kann vorteilhafterweise beispielsweise über die als Rohre ausgeführten Stangen 9 (bei der betreffenden Ausführungsform) zugeführt werden, die zu diesem Zweck,Wie bereits erwähnt, mit Öffnungen 9a und Düsen versehen ist, die in die Trübenkammern münden. Weiterhin kann auch eine Spülung von Seiten des Auslaufes oder Anschlusses erfolgen.
Wie schon erwähnt, können die Filterkuchen beim Abreinigen frei nach unten aus der Filterkamraer herausfallen, ohne daß sie dabei mit den Dichtungen oder Dichtungsflächen in Berührung kommen. Diese Dichtungsflächen bleiben daher sauber bzw. erfordern nur ein Minimum an Reinigungsaufwand, was sowohl die Arbeitsgeschwindigkeit der Presse als auch die Lebensdauer der Dichtungen erhöht.
Wie ersichtlich, sind für eine Filterkammer mit einer Vielzahl von Filtereinheiten insgesamt nur zwei Gehäusedichtungen erforderlich, um den Gehäusemantel an den Endwänden der Filterkammer abzudichten. Der bauliche Aufwand und die Instandhaltung der Filterpresse sind daher sehr vereinfacht. Wegen der Zwischenräume zwischen den Filtereinheiten und dem Gehäusemantel ist eine vollständige Reinigung der Filterkammer nach dem Entleeren derselben nicht erforderlich, da zurückgebliebene Verunreinigungen nicht störend in Erscheinung treten.
Claims (22)
- Patentansprüche1. Filterpresse mit einem Gehäuse mit Trübeneinlaß und mit einem in einem Gestell abgestützten Gehäusemantel, dessen Innenraum einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat, mit mehreren in dem Gehäuse axial hintereinander angeordneten Filtereinheiten, aus jeweils einem an dem Gestell unabhängig von dem Gehäusemantel abgestützten Filterrahmen mit einer auf der Radialebene von einem Filterhilfsmittel abgedeckten Filtratkammer, einer Trübenkammer, die zwischen dem Filterhilfsmittel und einer ihr gegenüberstehenden Rotorscheibe ausgebildet ist, welche Rotorscheibe auf einer das Gehäuse zentrisch durchdringenden ggf. axial verschiebbaren Hohlwelle drehfest angebracht ist, mit Einrichtungen, mittels denen die Oberfläche der Rotorscheiben gegen das Filterhilfsmittel bewegbar ist, und ferner mit Einrichtungen zum axialen Verschieben des Gehäusemantels zum Zwecke des Freilegens der Filtereinheiten, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Filtereinheiten (5) und dem Gehäusemantel (4) in allen Stellungen des Gehäusemantels (4) ein ringförmiger, freier Spalt (33) ausgebildet ist, mit dem alle Trübenkammern ständig in Verbindung stehen, und daß die Filtratkammern (31) mit einem sich im wesentlichen axial durch den Innenraum der Filterpresse (1) erstrek· kenden Rohr (10) verbunden sind.
- 2. Filterpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell wenigstens zwei von der Welle (8) durchdrungen durchdrungene Tragplatten (2) aufweist, von denen die eine den einen stirnseitigen Abschluß des Gehäuses bildet, und die andere eine den anderen stirnseitigen Gehäuseabschluß bildende Stirnwand (14) abstützt, und daß im geschlossenen Gehäusezustand der Gehäusemantel (4) abgedichtet an der Tragplatte (2) und der Stirnwand (14) anliegt. ""~
- 3. Filterpresse nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseachse horizontal angeordnet ist.
- 4. Filterpresse nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den einen Gehäuseabschluß bildende Tragplatte (2) und die Stirnwand (14) Ringnuten (24; 25) aufweisen, in denen sich jeweils ein dichtender O-Ring (26) befindet.
- 5. Filterpresse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringnuten (24; 25) einen sich zur Nutöffnung hin verengenden, schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweisen, die Nuten mit einer Leitung zur Zuführung eines Oruckfluides verbunden sind, und zwischen den Oichtungsflächen des Gehäusemantels (4) und den die Ringnuten (24; 25) aufweisenden Umfangsflächen ein kleiner Ringspalt vorhanden ist.
- 6. Filterpresse nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der einen Gehäuseabschluß bildenden Tragplatte (2) ein Auslaßkanal ausgebildet ist, der mit dem Rohr (10) in Verbindung steht.
- 7. Filterpresse nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwand (14) an den Tragplatten (2) durch Stangen (9) abgestützt ist, die zugleich die Filterrahmen (6) in der Filterkammer halten.
- 8. Filterpresse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangen (9) hohl sind und in die Trübenkammer mündende Auslässe zwischen den Filterrahmen (6) aufweisen.
- 9. Filterpresse nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwand (14) an der den Gehäuseabschluß bildenden Tragplatte (2) innerhalb der Filterkamraer mittels teilkreisförmiger Stützzargen (11) abgestützt sind, und an der anderen Tragplatte (2) mittels eines Rahmens (22) abgestützt ist.
- 10. Filterpresse nach Anspruch 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemantel (4) wenigstens einen Anschluß (13) im unteren Bereich aufweist.
- 11. Filterpresse nach Anspruch 1 bis 10, bestehend aus einer Filterpresse durchsetzenden hohlen Welle und mehreren daran drehfest in axialem Abstand angebrachten Rotorscheiben, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorscheiben (7) jeweils wenigstens einen mit einer Axialbohrung (50) verbundenen Hohlraum (48) veränderlichen Volumens enthalten, der durch zwei symmetrisch zueinander angeordnete, in axialer Richtung gegenüber der hohlen Welle (8) bewegliche, gegen die auf dem Filterhilfsmittel (28) der benachbarten Filtratkammern (31) abgesetzten Filterkuchen drückbare Oberflächenelemente oder Platten (43) abgeschlossen ist, daß die Rotorscheibe (7) aus einer drehfest an der Welle (8) befestigten Nabenscheibe (41) und zwei die beweglichen Oberflächenelemente bildendenstarren Platten (43) besteht, die auf der Welle (8) axial verschiebbar angeordnet mittels einer Federeinrichtung bzw. Zugfeder (46) in Richtung aufeinander vorgespannt sind, und daß elastische Dichtungseinrichtungen, beispielsweise O-Ring-Dichtungen (44), Dichtungen (47) sowie Dichtungsringe (61), vorgesehen sind, die den von den beiden Platten (43) begrenzten Hohlraum (48) abschließen.
- 12. Filterpresse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Nabenscheibe .(41) mehrere axial verlaufende Führungsbuchsen (42) exzentrisch und vorzugsweise auf einem zentrischen Kreis verteilt befestigt sind, in die an den Platten (43) befestigte Führungszapfen (45) eingreifen.
- 13. Filterpresse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Führungszapfen (45) hülsenartig ausgebildet ist, der jeweils eine Bohrung in der zugehörigen Platte (43) durchdringt und an ihrem äußeren Ende einen an der Platte (43) festgelegten Flanschring (52) aufweist, und die an der Platte (43) abgedichtet ist.
- 14. Filterpresse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Paar Führungshülsen (45) eine Zugfeder (46) angeordnet ist, die endseitig an den Führungszapfen (45) verankert ist.
- 15. Filterpresse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verankerung der Zugfeder (46) an einem Ende eine Mutter (58) vorgesehen ist.
- 16. Filterpresse nach Anspruch 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (43) einer Rotorscheibe (7) an ihrem Umfang mittels einer flexiblen Dichtungέ/ö0(47) etwa U-förmigen Querschnitts miteinander verbunden sind.
- 17. Filterpresse nach Anspruch 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (43) einer Rotorscheibe (7) an der Welle (8) mittels O-Ring-Dichtungen (44) abgedichtet sind. ·
- 18. Filterpresse nach Anspruch 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Platten (43) an ihrem inneren Umfang nahe der Welle (8) mittels einem flexiblen Dichtungsringes (61) etwa U-förmigen Querschnitts mit der Nabenscheibe (41) verbunden ist, und daß die Nabenscheibe (41) eine Bohrung (66) aufweist, die die Axialbohrung (50) der Welle (8) mit dem von den Platten (43) und den U-förmigen Dichtungen (47) oder Dichtungsringen (61) umschlossenen Hohlraum (48) verbindet.
- 19. Filterpresse nach Anspruch 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß jede Platte (43) wenigstens eine axial vorstehende, sich vom inneren bis zum äußeren Umfang erstreckende Rippe (51) aufweist.
- 20. Filterpresse nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorscheibe (7) aus einer drehfest mit der Welle (8) verbundene Nabenscheibe (41) und zwei sich parallel dazu erst reckemden, steifen, axial verschiebbaren Platten (43) besteht, an der Nabenscheibe (41) mehrere hydraulische oder pneumatische Kolben/Zylinder-Einheiten (67; 68) axial schwimmend und in bezug auf die Welle (8) drehfest gelagert sind, von denen die Kolben (67) mit der einen Platte (43) und die Zylinder (68) mit der anderen F3atte (43) verbunden sind, und daß die Kolben/Zylinder-Einheiten (67;, 68) mit wenigstens einer sich längs der Welle (8)η et n 7 έerstreckenden Druckfluid-Zuführleitung (78) zur gesteuerten Zuführung eines Druckfluids verbunden sind.
- 21. Filterpresse nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Rand der Platten (43) Einrichtungen zum Abschließen des Raumes zwischen den Platten (43) angeordnet sind.
- 22. Filterpresse nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben/Zylinder-Einheit (76; 77) in zwei Arbeitsrichtungen mit Druckfluid beaufschlagbar sind.S Seiten Zeichnungen
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