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CH721298A1 - Induktionskochfeld mit Mehrschicht-Deckplatte - Google Patents

Induktionskochfeld mit Mehrschicht-Deckplatte Download PDF

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Publication number
CH721298A1
CH721298A1 CH001083/2024A CH10832024A CH721298A1 CH 721298 A1 CH721298 A1 CH 721298A1 CH 001083/2024 A CH001083/2024 A CH 001083/2024A CH 10832024 A CH10832024 A CH 10832024A CH 721298 A1 CH721298 A1 CH 721298A1
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Switzerland
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plate
glass ceramic
induction hob
decorative
decorative plate
Prior art date
Application number
CH001083/2024A
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English (en)
Inventor
Herlitzius Clemens
Roth Christian
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V Zug Ag
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    • F24C15/10Tops, e.g. hot plates; Rings
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H05B6/02Induction heating
    • H05B6/10Induction heating apparatus, other than furnaces, for specific applications
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    • H05B6/1209Cooking devices induction cooking plates or the like and devices to be used in combination with them
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Abstract

Ein Induktionskochfeld (8) besitzt eine Induktionsheizung (14) und eine über der Induktionsheizung (14) angeordnete Deckplatte (10). Die Deckplatte (10) weist eine Glaskeramikplatte (18) und eine über der Glaskeramikplatte (18) angeordnete Dekorplatte (16) aus einem anderen Material als die Glaskeramikplatte (18) auf. Das Induktionskochfeld (8) ist in einer Küchenkombination angeordnet, und zwar in einer Ausnehmung (6) einer Arbeitsplatte. Die Dekorplatte (16) kann optisch auf die Arbeitsplatte (2) abgestimmt sein. Die Glaskeramikplatte (18) übernimmt die mechanische Tragfunktion, indem ihre horizontale Unterseite (18a) von einer Stütze (22) abgestützt wird. Die Glaskeramikplatte (18) und die Dekorplatte (16) sind nur über eine Rahmenhalterung (30) in ihren Randbereichen miteinander verbunden.

Description

Gebiet der Erfindung
[0001] Die Erfindung betrifft ein Induktionskochfeld mit einer Induktionsheizung und einer über der Induktionsheizung angeordneten Deckplatte, wobei die Deckplatte eine Glaskeramikplatte aufweist.
[0002] Die Erfindung betrifft weiter eine Küchenkombination mit einem Induktionskochfeld dieser Art und einer Arbeitsplatte.
Hintergrund
[0003] Induktionskochfelder besitzen in der Regel eine Deckplatte aus Glaskeramik. Glaskeramik eignet sich aufgrund seiner Temperaturbeständigkeit und Robustheit besonders als Deckplatte.
[0004] Induktionskochfelder dieser Art können z.B. in der Ausnehmung einer Arbeitsplatte einer Küchenkombinationen angeordnet werden.
Darstellung der Erfindung
[0005] Es stellt sich das Problem, ein flexibel einsetzbares Induktionskochfeld bereitzustellen.
[0006] Diese Aufgabe wird vom Induktionskochfeld gemäss Anspruch 1 erfüllt.
[0007] Demgemäss besitzt das Induktionskochfeld eine Induktionsheizung und eine über der Induktionsheizung angeordnete Deckplatte. Die Deckplatte ist mehrschichtig ausgebildet und umfasst eine Glaskeramikplatte und eine Dekorplatte. Die Dekorplatte ist über der Glaskeramikplatte angeordnet und besteht aus einem anderen Material als die Glaskeramikplatte.
[0008] Die Kombination einer Glaskeramikplatte mit einer darüber angeordneten Dekorplatte aus anderem Material hat den Vorteil, dass das Induktionskochfeld ohne grosse Änderung als konventionelles Glaskeramik-Induktionskochfeld ohne Deckplatte eingesetzt werden kann, aber mit der Dekorplatte versehen auch für andere Anwendungen einsetzbar ist. Beispielsweise kann durch einfaches Hinzufügen der Dekorplatte die optische und/oder mechanische Oberflächenbeschaffenheit des Induktionskochfelds an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.
[0009] Die Dekorplatte kann z.B. eine Sinterkeramikplatte sein. Dieses Material ist besonders geeignet für Arbeitsoberflächen in Küchen.
[0010] Um thermische Spannungen zwischen der Glaskeramikplatte und der Dekorplatte zu reduzieren, kann die Dekorplatte auf der Glaskeramikplatte horizontal beweglich aufgelegt sein. Zum Verbinden der Platten ist eine Rahmenhalterung vorgesehen, welche die Platten in Bereichen Ihrer Kanten verbindet.
[0011] Die Rahmenhalterung ist mit Vorteil so ausgestaltet, dass sie lineare relative horizontale Ausdehnungsunterschiede zwischen der Dekorplatte und der Glaskeramikplatte von mindestens 1‰, insbesondere von mindestens 2‰, des (horizontalen) Plattendurchmessers aufnehmen kann. Dies wird weiter unten genauer erläutert.
[0012] Die Erfindung betrifft auch eine Küchenkombination mit einem Induktionskochfeld dieser Art und mit einer Arbeitsplatte, wobei die Deckplatte des Induktionskochfelds in einer Ausnehmung der Arbeitsplatte angeordnet ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
[0013] Weitere Ausgestaltungen, Vorteile und Anwendungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und aus der nun folgenden Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen: Fig. 1 die Ansicht einer Küchenkombination mit einem Induktionskochfeld und einer Arbeitsplatte von oben, Fig. 2 einen Schnitt durch die Küchenkombination nach Fig. 1 und Fig. 3 einen Schnitt durch den Randbereich der Anordnung nach Fig. 2.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Definitionen
[0014] Als Sinterkeramik wird ein anorganischer, nichtmetallischer Werkstoff bezeichnet, der Produkt eines Sinterprozesses ist. Sinterkeramiken sind, im Gegensatz zu Glaskeramiken, bei Dicken von 2 mm oder mehr nicht transparent.
[0015] Horizontal bezeichnet Richtungen parallel zur Deckplatte.
[0016] Vertikal bezeichnet Richtungen senkrecht zur Deckplatte.
[0017] Oben und unten sind so definiert, dass die Induktionsheizung unterhalb der Deckplatte angeordnet ist.
Küchenkombination
[0018] Ein Beispiel einer Küchenkombination ist in den Figuren 1 und 2 dargestellt.
[0019] Die gezeigte Küchenkombination besitzt eine Arbeitsplatte 2, welche z.B. von Wänden oder Trägern 4 auf einer Arbeitshöhe derart gehalten ist, dass ein Benutzer auf ihr Arbeiten verrichten kann.
[0020] In der Arbeitsplatte 2 ist eine Ausnehmung 6 vorgesehen. Diese kann, wie gezeigt, allseitig von der Arbeitsplatte 2 umschlossen sein. Sie kann aber z.B. auch randseitig an der Arbeitsplatte 2 angeordnet und nur von drei oder sogar nur von zwei Seiten von der Arbeitsplatte 2 umschlossen sein.
[0021] In der Ausnehmung 6 ist ein Induktionskochfeld 8 angeordnet. Das Induktionskochfeld 8 kann zur vereinfachten Montage, wie z.B. dargestellt, an der Arbeitsplatte 2 befestigt sein, so dass die Arbeitsplatte 2 das Gewicht des Induktionsfelds 8 aufnimmt.
[0022] Das Induktionskochfeld 8 besitzt eine Deckplatte 10, welche die Oberseite des Induktionskochfelds 8 bildet. Unterhalb der Deckplatte 10 ist ein Gerätekörper 12 befestigt, in welchem u.a. eine Induktionsheizung 14 angeordnet ist. Die Induktionsheizung 14 ist in an sich bekannter Weise dazu ausgestaltet, in einem Kochbereich oberhalb der Deckplatte 10 magnetische Wechselfelder zu erzeugen, um dort angeordnetes, elektrisch leitendes Kochgeschirr induktiv zu heizen.
[0023] Um mehrere Kochgeschirre individuell zu heizen, kann die Induktionsheizung 14 dazu ausgestaltet sein, in mehreren Kochzonen 15 individuell wählbare Wechselfelder zu erzeugen. Die Kochzonen 15 können in ihrer Geometrie vordefiniert sein oder dynamisch definiert werden.
[0024] Wie später genauer beschrieben, kann die Oberseite der Deckplatte 10 aus demselben Material sein wie die Oberseite der Arbeitsplatte 2 sein, oder die beiden Oberseiten können zumindest optisch aufeinander abgestimmt sein.
[0025] Nebst dem Induktionskochfeld 8 können in der Arbeitsplatte 2 noch weitere Gerätschaften und Installationen angeordnet sein, z.B. ein Spültrog und/oder eine Waage.
Induktionskochfeld und Halterung
[0026] Im Folgenden werden mögliche Aufbau-Aspekte des Induktionskochfelds 8 und Halterungsvarianten an der Arbeitsplatte 2 anhand von Fig. 3 näher beschrieben.
[0027] Wie gezeigt, ist die Deckplatte 10 aus zumindest zwei horizontal angeordneten Platten zusammengesetzt, nämlich aus einer Dekorplatte 16 und einer Glaskeramikplatte 18. Dabei ist die Dekorplatte 16 über der Glaskeramikplatte 18 angeordnet und bildet mit Vorteil die Oberseite der Deckplatte 10.
[0028] Die Dekorplatte 16 besteht aus einem anderen Material als die Glaskeramikplatte 18. Damit wird es möglich, die Oberseite des Induktionskochfelds 8 den jeweiligen optischen und/oder mechanischen Anforderungen variabel anzupassen. So kann dasselbe Induktionskochfeld 8 mit seiner Glaskeramikplatte 18 mit unterschiedlichen Dekorplatten 16 kombiniert, aber es kann auch ohne Dekorplatte 16 eingesetzt werden.
[0029] Für eine optisch und mechanisch sehr gute Anpassung des Induktionskochfelds 8 an die Arbeitsplatte 2 können die Arbeitsplatte 2 und die Dekorplatte 16 aus demselben Material sein.
[0030] Der Gerätekörper 12 des Induktionskochfelds 10 kann an der Unterseite 18a der Glaskeramikplatte 18 befestigt sein. (Falls unterhalb der Glaskeramikplatte 18 noch eine weitere Platte oder Beschichtung vorgesehen ist, kann der Gerätekörper 12 auch an deren Unterseite befestigt sein, d.h. der Gerätekörper kann z.B. generell an der Unterseite der Deckplatte 10 befestigt sein). Beispielsweise ist hierzu eine Klebeverbindung zwischen der Unterseite und einem Gehäuseteil 20 des Gerätekörpers vorgesehen.
[0031] Im Gerätekörper 12 ist, wie erwähnt, die Induktionsheizung 14 angeordnet. Beispielsweise kann die Induktionsheizung 14 direkt oder indirekt am Gehäuseteil 20 befestigt sein.
[0032] Bei der Ausnehmung 6 ist weiter eine Stütze 22 angeordnet, welche das Induktionskochfeld 8 hält. Insbesondere kann die Stütze 22 das Gewicht des Induktionskochfelds 8 aufnehmen.
[0033] In einer mechanisch besonders einfachen Ausführung ist die horizontale Unterseite 18a der Glaskeramikplatte 18 auf der Stütze 22 nach unten abgestützt.
[0034] Die Stütze 22 kann z.B., wie gezeigt, von einem Teil der Arbeitsplatte 2 gebildet werden, z.B. von einer Zunge 24 der Arbeitsplatte, deren Oberseite tiefer als die Oberseite 2b der Arbeitsplatte 2 angeordnet ist und die in die Ausnehmung 6 ragt. Alternativ kann z.B. auch ein geeignetes Befestigungsteil zusätzlich zur Arbeitsplatte 2 vorgesehen sein, welches mit der Arbeitsplatte 2 verbunden ist und die Stütze 22 bildet.
[0035] Zwischen der Aussenkante der Deckplatte 10 und der Ausnehmung 6 der Arbeitsplatte kann eine Fuge 26 vorgesehen sein. Diese Fuge 26 ist zumindest ausreichend breit, um Fertigungstoleranzen und thermische Ausdehnungsunterschiede zwischen der Arbeitsplatte 2 und den Elementen der Deckplatte 10 aufzunehmen.
[0036] In der Fuge 26 kann ein Fugenelement 28 vorgesehen sein, das, je nach Detailgestaltung z.B. zusammen mit der Ausnehmung 6 und/oder der Stütze 22, eine Rahmenhalterung 30 bildet. Die Rahmenhalterung 30 verbindet die Dekorplatte 16 mit der Glaskeramikplatte 18 in Bereichen der Aussenkanten dieser Platten.
[0037] Die Rahmenhalterung 30 ist mit Vorteil so ausgestaltet, dass sie in der Lage ist, die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungsänderungen von Dekorplatte 16 und Glaskeramikplatte 18 in horizontaler Richtung aufzunehmen.
[0038] Glaskeramik besitzt in der Regel einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von weniger als 1.10<-6>/K, während viele Arbeitsflächenmaterialien, wie Stein, Sinterstein, gesinterte Keramik oder Quarzkomposit Ausdehnungskoeffizienten von etwa 6·10<-6>/K oder mehr besitzen. Wenn die Dekorplatte 16 aus einem derartigen Material besteht, führt eine Erwärmung der Platten um z.B. 200K zu einem relativen linearen horizontalen Ausdehnungsunterschied von 1‰ des Plattendurchmessers in horizontaler Richtung, oder mehr.
[0039] Wenn beispielsweise die Platten einen Durchmesser L von 50 cm haben und sich ihre linearen Ausdehnungskoeffizienten um 5.10<-6>/K unterscheiden, so führt eine (ganzflächige) Erwärmung der Platten um 200K dazu, dass sich deren Längen gegeneinander um 0.5 mm (1‰ des Durchmessers L) ändern. Die Rahmenhalterung sollte diesen Unterschied aufnehmen sollen.
[0040] Allgemeiner gesagt, sollte die Rahmenhalterung mit Vorteil in der Lage sein, relative lineare horizontale Ausdehnungsunterschiede zwischen Dekorplatte 16 und Glaskeramikplatte 18 von mindestens 1‰, insbesondere von mindestens 2‰, des Plattendurchmessers aufzunehmen, ohne dass dabei die Platten oder die Rahmenhalterung beschädigt wird.
[0041] In der gezeigten Ausführung ist die Rahmenhalterung 30 dazu ausgestaltet, horizontale Ausdehnungsunterschiede zwischen der Dekorplatte 16 und der Glaskeramikplatte 18 von mindestens 1 ‰, insbesondere von mindestens 2‰, des Durchmessers elastisch aufzunehmen, d.h. die Rahmenhalterung verformt sich elastisch, um diese Ausdehnungsunterschiede zu kompensieren.
[0042] Beispielsweise ist das Fugenelement 28 der Rahmenhalterung aus einem Elastomer, und es schliesst zumindest an die Dekorplatte randseitig rundum an. Insbesondere kann das Fugenelement and die Dekorplatte rundum wasserdicht anschliessen.
[0043] Beim Elastomer kann es sich z.B. um Silikon handeln.
[0044] In der gezeigten Ausführung erstreckt sich das Fugenelement 28 vertikal nicht nur über die Dekorplatte 16, sondern auch nach unten bis zur Glaskeramikplatte 18 und schliesst sich auch an diese rundum an. Damit ergibt sich eine Zentrierung und Halterung auch für die Glaskeramikplatte 18.
[0045] Um eine noch bessere Abdichtung zu erreichen, kann das Fugenelement 28 auch an die Glaskeramikplatte 18 wasserdicht anschliessen.
[0046] Das Fugenelement 16 kann sich z.B. als Band von im Wesentlichen konstanter Dicke zwischen einem vertikalen Aussenrand der Deckplatte 10 und einem vertikalen Innenrand der Ausnehmung 6 erstrecken.
[0047] Mit Vorteil ist die Rahmenhalterung 30 in der Fuge 26 zwischen der Arbeitsplatte 2 und der Deckplatte 10 angeordnet, was einen kompakten Aufbau erlaubt.
[0048] Insbesondere kann die Rahmenhalterung 30 die Fuge 26 wasserdicht abdichten. In der gezeigten Ausführung schliesst hierzu das Fugenelement 28 wasserdicht sowohl an die Deckplatte 10 als auch an die Arbeitsplatte 2 an.
[0049] In einer anderen Ausführung kann zwischen der Rahmenhalterung 30 und der Deckplatte 10 auch ein mechanisches Spiel vorgesehen sein, welches lineare relative horizontale Ausdehnungsunterschiede zwischen der Dekorplatte und der Glaskeramikplatte von mindestens 1‰, insbesondere von mindestens 2‰, aufnimmt.
[0050] Wie bereits erwähnt, kann die Dekorplatte 16 horizontal beweglich auf der Glaskeramikplatte 18 aufgelegt sein. Insbesondere ist mit Vorteil keine direkte Verbindung der Unterseite 16a der Dekorplatte 16 und der Oberseite 18b der Glaskeramikplatte 18, z.B. über ein Adhäsiv, vorgesehen, da dies bei Temperaturänderungen zu thermischen Spannungen zwischen den Platten führen könnte.
[0051] Mit Vorteil sind die die Dekorplatte 16 und die Glaskeramikplatte 18 nur im Bereich ihrer Aussenkanten miteinander verbunden.
[0052] Für hohe mechanische Festigkeit kann die Glaskeramikplatte 18 eine Dicke D2 von mindestens 3 mm besitzen, insbesondere eine Dicke von mindestens 4 mm. Dank der Robustheit von Glaskeramik wird dadurch erreicht, dass das Induktionskochfeld sicher in der Ausnehmung 6 der Arbeitsplatte 2 aufgenommen werden kann, unabhängig von der mechanischen Stabilität der Dekorplatte 16.
[0053] Die Dicke D1 der Dekorplatte 16 wird mit Vorteil so gewählt, dass sie eine ausreichende Festigkeit aufweist. Bei ausreichend dicker Glaskeramikplatte 18 gemäss vorangehendem Absatz ist es zwar nicht erforderlich, dass die Dekorplatte 16 Gewichtskräfte des Induktionskochfelds 10 aufnehmen muss, aber sie muss in der Lage sein, z.B. übliche lokale Beanspruchungen, z.B. durch Aufschläge von Gegenständen, ohne Beschädigung zu überstehen. Mit Vorteil beträgt die Dicke D1 der Dekorplatte 16 mindestens 1 mm. Damit wird auch die Transparenz der Dekorplatte 16 reduziert, z.B. bei Verwendung von Sinterkeramik, so dass die Dekorplatte 16 die Oberfläche der Deckplatte 10 optisch bestimmt.
[0054] Andererseits wird die Dekorplatte 16 mit Vorteil nicht zu dick gewählt, da eine zu dicke Dekorplatte 16 die Effizienz der Heizung mittels Induktion beeinträchtigt. Mit Vorteil beträgt die Dicke D1 der Dekorplatte 16 nicht mehr als 12 mm, insbesondere nicht mehr als 6 mm.
[0055] Um die Arbeit an der Küchenkombination zu vereinfachen, ist die Oberseite 2b der Arbeitsplatte 2 vertikal bündig mit der Oberseite 16b der Dekorplatte 16 angeordnet, d.h. die beiden Oberseiten 2b und 16b befinden sich auf derselben vertikalen Höhe.
Bemerkungen
[0056] Wie oben erwähnt, kann die Dekorplatte 16 aus demselben Material bestehen wie die Arbeitsplatte 2. In einer anderen Ausführung können die Materialien der beiden Elemente aber auch einfach optisch aufeinander abgestimmt sein.
[0057] Mit Vorteil ist die Dekorplatte 16 aus Sinterkeramik. Es kommen jedoch auch andere Materialien in Frage, wie z.B. Marmor, Granit, Kunststein oder Quarzkomposit. Denkbar ist auch die Verwendung hitzefester Kunststoffe, z.B. von Duroplasten (z.B. DOGLAS® 280 der MOESCHTER Group GmbH, Deutschland) oder von Polyphenylensulfid.
[0058] Die Dekorplatte 16 ist mit Vorteil bis mindestens 200°C temperaturstabil, und sie ist elektrisch nichtleitend und besitzt geringe magnetische Suszeptibilität (insbesondere kleiner 1, insbesondere kleiner 0.01), so dass sie nicht mit der induktiven Heizung des Kochgeschirrs interferiert.
[0059] In den oben beschriebenen Beispielen ist die horizontale Ausdehnung der Dekorplatte 16 (bis auf Fertigungstoleranzen und thermische Ausdehnungsunterschiede) gleich der horizontalen Ausdehnung der Glaskeramikplatte 18.
[0060] Es ist jedoch auch denkbar, dass die horizontalen Ausdehnungen der beiden Platten 16, 18 sich unterscheiden.
[0061] Um eine möglichst homogene Arbeitsfläche bereitzustellen, überdeckt die Dekorplatte 16 die Glaskeramikplatte 18 aber zu mindestens 95%, insbesondere zu mindestens 99%, wobei diese Prozentangaben als Flächen-Prozente zu verstehen sind. Insbesondere kann die Dekorplatte die ganze Glaskeramikplatte überdecken. Mit Vorteil überdeckt die Dekorplatte 16 zumindest alle Kochzonen 15.
[0062] Aus mechanischen Gründen ist es aber andererseits von Vorteil, wenn die Dekorplatte 16 die Glaskeramikplatte 18 seitlich nicht überragt, da überstehende Bereiche der Dekorplatte 16 anfällig sein können für mechanische Beschädigung.
[0063] Ebenfalls aus mechanischen Gründen verlaufen alle Aussenkanten der Dekorplatte 16 und/oder der Glaskeramikplatte 18 mit Vorteil, und wie in Fig. 3 gezeigt, vertikal. Dadurch werden spitz zulaufende Kantenbereiche, welche beschädigungsanfällig sind, vermieden. Zudem wird es einfacher, mit einem Fugenelement eine gute seitliche Abdichtung zu realisieren.
[0064] Während in der vorliegenden Anmeldung bevorzugte Ausführungen der Erfindung beschrieben sind, ist klar darauf hinzuweisen, dass die Erfindung nicht auf diese beschränkt ist und in auch anderer Weise innerhalb des Umfangs der folgenden Ansprüche ausgeführt werden kann.

Claims (18)

1. Induktionskochfeld mit einer Induktionsheizung (14) und einer über der Induktionsheizung (14) angeordneten Deckplatte (10), wobei die Deckplatte (10) eine Glaskeramikplatte (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckplatte (10) eine über der Glaskeramikplatte (18) angeordnete Dekorplatte (16) aus einem anderen Material als die Glaskeramikplatte (18) aufweist.
2. Induktionskochfeld nach Anspruch 1, wobei die Dekorplatte (16) aus Sinterkeramik ist.
3. Induktionskochfeld nach einem der vorangehenden Ansprüche wobei die Dekorplatte (16) auf der Glaskeramikplatte (18) horizontal beweglich aufgelegt ist und wobei die Dekorplatte (16) und die Glaskeramikplatte (18) über eine Rahmenhalterung (30) in Bereichen ihrer Kanten verbunden sind.
4. Induktionskochfeld nach Anspruch 3, wobei die Rahmenhalterung (30) lineare relative horizontale Ausdehnungsunterschiede zwischen der Dekorplatte (16) und der Glaskeramikplatte (18) von mindestens 1 ‰, insbesondere von mindestens 2‰, eines Plattendurchmessers aufnimmt.
5. Induktionskochfeld nach Anspruch 4, wobei die Rahmenhalterung (30) lineare relative horizontale Ausdehnungsunterschiede zwischen der Dekorplatte (16) und der Glaskeramikplatte (18) von mindestens 1 ‰, insbesondere von mindestens 2‰, eines Plattendurchmessers elastisch aufnimmt.
6. Induktionskochfeld nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei die Rahmenhalterung (30) ein FTexugenelement (28) aus einem Elastomer aufweist, welches an die Dekorplatte (16) randseitig rundum anschliesst, und insbesondere welches an die Dekorplatte (16) rundum wasserdicht anschliesst.
7. Induktionskochfeld nach einem der Ansprüche 3 bis 6, wobei die Rahmenhalterung (30) lineare relative horizontale Ausdehnungsunterschiede zwischen der Dekorplatte (16) und der Glaskeramikplatte (18) von mindestens 1 ‰, insbesondere von mindestens 2‰, mit mechanischem Spiel aufnimmt.
8. Induktionskochfeld nach einem der vorangehenden Ansprüche wobei die Dekorplatte (16) mindestens 95%, insbesondere mindestens 99%, der Glaskeramikplatte (18) überdeckt.
9. Induktionskochfeld nach einem der vorangehenden Ansprüche wobei die Dekorplatte (16) die ganze Glaskeramikplatte (18) überdeckt.
10. Induktionskochfeld nach einem der vorangehenden Ansprüche wobei alle Aussenkanten der Dekorplatte (16) und/oder der Glaskeramikplatte (18) vertikal verlaufen.
11. Induktionskochfeld nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Dekorplatte (16) die Glaskeramikplatte (18) seitlich nicht überragt.
12. Induktionskochfeld nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine Dicke (D1) der Dekorplatte (16) mindestens 1 mm beträgt, und/oder wobei eine Dicke (D1) der Dekorplatte (16) höchstens 12 mm beträgt.
13. Induktionskochfeld nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine Dicke (D2) der Glaskeramikplatte (18) mindestens 3 mm beträgt.
14. Küchenkombination mit einem Induktionskochfeld (8) nach einem der vorangehenden Ansprüche und mit einer Arbeitsplatte (2), wobei die Deckplatte (10) des Induktionskochfelds in einer Ausnehmung (6) der Arbeitsplatte (2) angeordnet ist.
15. Küchenkombination nach Anspruch 14, wobei bei der Ausnehmung (6) eine Stütze (22) angeordnet ist, auf welcher eine horizontale Unterseite (18a) der Glaskeramikplatte (18) nach unten abgestützt ist.
16. Küchenkombination nach einem der Ansprüche 14 oder 15 mit einem Induktionskochfeld (8) nach einem der Ansprüche 3 bis 7, wobei die Rahmenhalterung (30) mindestens teilweise in einer Fuge (26) zwischen der Deckplatte (10) und der Arbeitsplatte (2) angeordnet ist, und insbesondere wobei die Rahmenhalterung (30) die Fuge (26) wasserdicht abdichtet.
17. Küchenkombination nach einem der Ansprüche 14 bis 16, wobei eine Oberseite (2b) der Arbeitsplatte (2) vertikal bündig mit einer Oberseite (16b) der Dekorplatte (16) angeordnet ist.
18. Küchenkombination nach einem der Ansprüche 14 bis 17, wobei die Arbeitsplatte (2) und die Dekorplatte (16) aus demselben Material sind.
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DE202011110363U1 (de) * 2010-06-30 2013-08-26 Eurokera S.N.C. Kochvorrichtung
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