CH696668A5 - Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einem Bearbeitungsgerät sowie Zuführvorrichtung. - Google Patents
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Description
[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einem Bearbeitungsgerät gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Zuführvorrichtung gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 9. Verfahren und Zuführvorrichtungen der angesprochenen Art werden benutzt, um Wäschestücke zu spreizen und in dieser Form einer Mangel, Faltmaschine o.dgl. zur Bearbeitung zuzuleiten. [0002] Es ist eine Zuführvorrichtung bekannt (JENSEN JENFEED CENTRAFIN), welche zwischen einer einbahnigen Arbeitsweise für grosse Wäschestücke und einer mehrbahnigen für die gleichzeitige Bearbeitung von zwei kleineren Wäschestücken umschaltbar ist. Für die Eingabe mittels Klammern müssen die Wäschestücke jedoch vorsortiert werden, da jeweils nur eine von zwei Verfahrensweisen eingestellt werden kann, bei der die Klammern das Wäschestück bezüglich der gesamten Bahnbreite bzw. bezüglich einer Bahnhälfte zentrieren und dasselbe anschliessend auf einen Zuführförderer aufgelegt wird. [0003] Es ist auch bekannt, gattungsgemässe Zuführvorrichtungen etwa im Hinblick auf die Zentrierung des jeweiligen Wäschestücks so auszubilden, dass dessen Breite bestimmt werden kann. So zeigt DE-A-4 202 380 einen unterhalb der äusseren Klammer eines Klammerpaares angeordneten Hebel, unter welchem die Vorderkante des Wäschestücks durchgezogen wird, so dass er bei Straffung derselben angehoben und eine Berechnung der Breite des Wäschestücks, d.h. der Länge seiner Vorderkante aus der Position des Hebels und der Position der inneren Klammer nach dem pythagoreischen Lehrsatz ausgelöst wird. Die erforderlichen Vorrichtungen komplizieren jedoch die Zuführvorrichtung beträchtlich und erschweren auch das Spreizen des Wäschestücks. Die erforderliche Berechnung erfordert eine spezielle Ausrüstung und kann unerwünschte Verzögerungen verursachen. [0004] Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren anzugeben, bei welchem die Klammerbewegungen so gesteuert werden, dass jedes Wäschestück gemäss seiner Breite und dem vorhandenen Platz derart abgelegt wird, dass keine Überlappungen entstehen und ein hoher Durchsatz erzielt wird. Ausserdem soll eine Zuführvorrichtung angegeben werden, welche es mit einfachen Mitteln erlaubt, die Breite eines Wäschestücks rasch und sicher, d.h. ohne dass die Vorderkante des Wäschestücks zu grossen Kräften ausgesetzt würde, zu bestimmen. [0005] Diese Aufgabe wird durch die Erfindung, wie sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist, gelöst. [0006] Die Erfindung schafft ein Verfahren, mit welchem ohne Vorsortierung Wäschestücke unterschiedlicher Grösse und Ausrichtung mit hohem Durchsatz einer Bearbeitungsvorrichtung zugeführt werden können. Die Bedienung ist trotzdem sehr einfach und erfordert keine besondere Aufmerksamkeit. [0007] Die erforderliche Bestimmung der Breite eines Wäschestücks wird bei der erfindungsgemässen Zuführvorrichtung mit einfachen, kostengünstigen Mitteln und ohne jede Behinderung des Spreizens des Wäschestücks erreicht. Die auf die Vorderkante desselben einwirkenden Kräfte sind dabei gut kontrollierbar. [0008] Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, welche lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellen, näher erläutert. Es zeigen <tb>Fig. 1a<sep>eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemässen Zuführvorrichtung während einer ersten Phase des erfindungsgemässen Verfahrens, <tb>Fig. 1b<sep>eine Seitenansicht entsprechend Fig. 1a während einer zweiten Phase des erfindungsgemässen Verfahrens, <tb>Fig. 2a<sep>einen Draufblick auf die Spreizeinrichtung der erfindungsgemässen Zuführvorrichtung, <tb>Fig. 2b<sep>eine Vorderansicht der Spreizeinrichtung gemäss Fig. 2a, <tb>Fig. 3a<sep>eine Vorderansicht einer Klammer der Spreizeinrichtung gemäss Fig. 2a, 2b und <tb>Fig. 3b<sep>eine Seitenansicht der Klammer gemäss Fig. 3a. [0009] Die Zuführvorrichtung weist (Fig. 1a) einen Zuführförderer 1 auf mit einem ersten Bandförderer 3, welcher eine Reihe nebeneinander angeordneter gelochter Förderbänder, die über Rollen 2a-d geführt sind, umfasst sowie eine in der Nähe seiner Vorderkante angeordnete Unterdruckkammer 4, welche mit einer nicht dargestellten Saugleitung verbunden ist und an der Oberseite, über welche die Förderbänder geführt sind, offen ist. In der Unterdruckkammer 4 sind ausserdem zwei nach oben gerichtete z.B. optische Sensoren zur Überwachung der Belegung des Zuführförderers 1 mit Wäschestücken längs einer Überwachungslinie nebeneinander angeordnet, jeder etwa in der Mitte einer Bahnhälfte (nicht dargestellt). An den ersten Bandförderer, 3 schliesst ein zweiter Bandförderer 5 an mit über zwei Rollen 6a, b geführten unteren Bändern 7 und über drei Rollen 8a-c geführten oberen Bändern 9. Unterhalb des ersten Bandförderers 3 ist eine Saugvorrichtung 10 angeordnet mit einem unterhalb der Vorderkante desselben liegenden Saugschlitz 11. [0010] Vor dem Zuführförderer 1 ist parallel zur Vorderkante des ersten Bandförderers 3 eine Spreizeinrichtung 12 (s. Fig. 2a, 2b, Abdeckungs- und andere Teile sind weggelassen) angeordnet mit (Fig. 2b) zwei Klammerpaaren 13a, b von pneumatisch betätigten längs einer Verfahrstrecke quer zur Förderrichtung verfahrbaren Klammern, jeweils einer inneren ersten Klammer 14 und einer äusseren zweiten Klammer 14 ¾ (in Fig. 2a weggelassen). Das linke Klammerpaar 13a wird über einen Zahnriemen 15a von einem Elektromotor 16a angetrieben, über dessen Treibrad 17 der Zahnriemen 15a als Hüllglied geführt ist. Er läuft ausserdem über einen Drehgeber 18a, welcher auf diese Weise die Position der ersten Klammer 14 des linken Klammerpaares 13a überwacht, welche mit dem Zahnriemen 15a fest verbunden ist. Ein als induktiver Näherungsschalter 19a ausgeführter Sensor überwacht, ob sich die zweite Klammer 14 ¾ in der Grundstellung befindet oder nicht. [0011] Der Antrieb des rechten Klammerpaares 13b ist mit einem Zahnriemen 15b, einem Elektromotor 16b, einem Drehgeber 18b und einem Näherungsschalter 19b gleich aufgebaut. [0012] Hinter der Spreizeinrichtung 12 ist (Fig. 1a, 1b) eine sich über die ganze Breite des Zuführförderers 3 erstreckende Auflegeleiste 20 vorgesehen, welche als Saugleiste ausgebildet ist mit einer an der Oberseite gelochten, über ein schaltbares Ventil mit einer Saugleitung verbundenen Unterdruckkammer 21. Die Auflegeleiste 20 ist in der Mitte in zwei Hälften geteilt, die jedoch aneinandergekuppelt werden können. [0013] Die Auflegeleiste 20 im Ganzen oder auch jede ihrer Hälften für sich ist in Förderrichtung zwischen einer in Fig. 1a gezeigten vorderen Aufnahmeposition und einer aus Fig. 1b ersichtlichen hinteren Auflegeposition, in welcher sie hinter der Unterdruckkammer 4 des ersten Förderers liegt, verfahrbar. Zugleich ist sie mittels eines Pneumatikzylinders 22 um eine horizontale Achse begrenzt schwenkbar. [0014] Wie am besten aus Fig. 3a, 3b, in welchen die zweite Klammer 14 ¾ des linken Klammerpaares 13a dargestellt ist, ersichtlich, umfasst dieselbe einen über einen Anschluss 23 pneumatisch betätigbaren oberen Klemmbacken 24 und einen fest stehenden unteren Gegenbacken 25, welche an einem Laufwagen 26 aufgehängt sind. Der Laufwagen 26 trägt auf einer Grundplatte 27 ein oberes Rollenpaar 28a, b (die hinter der Grundplatte 27 liegenden Teile sind in Fig. 3a durchgezogen dargestellt) und ein unteres Rollenpaar 29a, b, welche eine sich über die ganze Breite der Spreizeinrichtung 12 erstreckende Schiene 30 (Fig. 3b) von oben bzw. von unten berühren und auf ihr abrollen. An der Grundplatte 27 sind beidseits Anschläge 31 befestigt und am oberen Rand ein Kontaktwinkel 32, auf welchen der Näherungsschalter 19a (Fig. 2b) anspricht. [0015] Die erste Klammer 14 und die zweite Klammer 14 ¾ sind im Wesentlichen gleich aufgebaut. Während jedoch die erste Klammer 14 fest mit dem Zahnriemen 15a, und zwar mit seinem oberen Abschnitt, verbunden ist, ist die zweite Klammer 14 ¾ an denselben ankuppelbar. Dazu trägt die Grundplatte 27 als Kupplungseinrichtung einen ersten Pneumatikzylinder 33, an dessen Kolben ein Klemmteil befestigt ist, welches mit einem Gegenhalter 34 zusammenwirkt, indem der Zahnriemen 15a durch das Klemmteil gegen den Gegenhalter 34 geklemmt wird. Eine weitere, mit einem Pneumatikzylinder 35 und einem Gegenhalter 36 gleich aufgebaute Kupplungseinrichtung kann dazu verwendet werden, die zweite Klammer 14 ¾ an den unteren Abschnitt des Zahnriemens 15a anzukuppeln. Dadurch können die beiden Klammern 14, 14 ¾ bei Bedarf auch gegenläufig bewegt werden. [0016] Im Folgenden wird das erfindungsgemässe Verfahren anhand der Figuren erläutert. Dabei wird gemäss dem geschilderten Aufbau der Zuführvorrichtung der verhältnismässig einfache Fall behandelt, dass die Zuführvorrichtung entweder mit einem breiten Wäschestück belegt wird oder mit höchstens zwei schmalen, die jeweils nicht mehr als höchstens die Hälfte der Breite des Zuführförderers 1 benötigen. [0017] Ein Wäschestück wird manuell den Klammern 14, 14 ¾ etwa des linken Klammerpaares 13a zugeführt und erfasst, indem in dieselben Ecken, welche eine Vorderkante des Wäschestücks begrenzen, eingeführt und von denselben automatisch geklemmt werden. Anschliessend wird überprüft, ob der linke der beiden in der Unterdruckkammer 4 angeordneten Sensoren Belegung der linken Bahnhälfte feststellt. Ist dies der Fall, bleibt die erste Klammer 14 in der Ausgangsstellung. Sobald der Sensor feststellt, dass keine Belegung vorliegt, wird der Elektromotor 16a in Gang gesetzt und verfährt die erste Klammer 14 nach rechts. Zeigt der rechte Sensor Belegung der rechten Bahnhälfte an, wird die erste Klammer höchstens bis an die Grenze der linken Bahnhälfte verfahren. Ist das Wäschestück jedoch schmal, so wird längst vor Erreichen dieser Position dessen Vorderkante gespannt und die zweite Klammer 14 ¾ entgegen einer Rückhaltekraft aus der Ausgangsstellung gezogen, worauf der Näherungsschalter 19a anspricht. Als Differenz zwischen der Position der ersten Klammer 14 zu diesem Zeitpunkt und der Ausgangsstellung der zweiten Klammer 14 ¾ wird die Breite des Wäschestücks bestimmt. [0018] Zugleich wird der Pneumatikzylinder 33 betätigt und das Wäschestück, falls die Bestimmung seiner Breite ergeben hat, dass es nur die linke Bahnhälfte benötigt, bezüglich derselben eingemittet und auf den ersten Bandförderer 3 aufgelegt. [0019] Erreicht dagegen die erste Klammer 14 die Grenze der linken Bahnhälfte, ohne dass der Näherungsschalter 19a angesprochen hätte oder spricht er erst bei einer Position der ersten Klammer 14 an, aus welcher sich ergibt, dass die Breite des Wäschestücks über die Breite der linken Bahnhälfte hinausgeht, so wird die erste Klammer 14 gegebenenfalls angehalten, bis der rechte Sensor keine Belegung mehr feststellt. Dann wird das Wäschestück bezüglich der ganzen Bahn eingemittet und auf den ersten Bahnförderer 3 aufgelegt. Ist die rechte Bahnhälfte von vornherein nicht belegt, so kann auch die erste Klammer 14 von vornherein über die Grenze der linken Bahnhälfte hinaus verfahren und das Wäschestück bezüglich der ganzen Bahn eingemittet und aufgelegt werden. [0020] Zum Auflegen werden die Klammern 14, 14 ¾ gelöst und weichen nach aussen aus, so dass (Fig. 1a) der, vorderste Bereich des Wäschestücks auf die Auflegeleiste 20, welche sich in ihrer vorderen Aufnahmeposition befindet, zu liegen kommt, wo er von der Unterdruckkammer 21 angesaugt und festgehalten wird. Anschliessend wird je nachdem die Auflegeleiste 20 oder die linke Hälfte derselben mit einer Geschwindigkeit, die grösser ist als die Fördergeschwindigkeit des ersten Bandförderers 3, in ihre hintere Auflegeposition (Fig. 1b) verfahren, wobei die Unterdruckkammer 21 gegen den ersten Bandförderer 3 geschwenkt und in der Auflegeposition schliesslich ausgeschaltet wird, so dass die Vorderkante des Wäschestücks an einer Auflegestelle auf den Bandförderer 3 fällt. Der Unterschied in den Geschwindigkeiten des ersten Bandförderers 3 und der Auflegeleiste 20 wird bei der Bestimmung des Zeitpunkts, in welchem auf dem Ersteren genügend Platz zur Verfügung steht, durch eine feste Verzögerung berücksichtigt. [0021] Der hintere Teil des Wäschestücks wird dabei am Saugschlitz 11 von der Saugvorrichtung 10 eingesaugt. Durch das Vorziehen des Wäschestücks mit höherer Geschwindigkeit und durch die Einwirkung der Unterdruckkammer 4 des ersten Bandförderers 3 sowie der Saugvorrichtung 10 wird das Wäschestück gestreckt und dafür gesorgt, dass es keine Querfalten wirft. Das Wäschestück wird vom ersten Bandförderer 3 dem zweiten Bandförderer 5 und von diesem schliesslich einem Bearbeitungsgerät, z.B. einer Mangel oder einer Faltmaschine, zugeführt, während die Auflegeleiste 20 rasch wieder in ihre Aufnahmeposition verfahren wird. [0022] Die beschriebene Vorgehensweise zeigt nur ein verhältnismässig einfaches Beispiel, das bezüglich des apparativen und Steuerungsaufwands besonders geringe Anforderungen stellt. Die Belegung kann bezüglich des Durchsatzes jedoch weitergehend optimiert werden. So ist eine kontinuierliche Überwachung der Belegung und ihrer Änderungen und eine Zwischenspeicherung des jeweiligen Zustands möglich, aufgrund welcher nach der Bestimmung der Breite des Wäschestücks jeweils die z.B. der Ausgangsstellung des jeweiligen Klammerpaares nächstliegende für das Wäschestück ausreichende Lücke bestimmt und die Klammern in den Bereich dieser Lücke verfahren werden. [0023] Die Zahl der in der Länge überlappend nebeneinander aufgelegten Wäschestücke ist dabei prinzipiell nur durch die Auflösung nach der Breite, mit der die Belegung des ersten Bandförderers 3 überwacht wird, begrenzt. Diese kann durch die Anordnung einer grösseren Zahl von Sensoren längs der Überwachungslinie vergrössert werden oder dadurch, dass etwa bei einem Abstand zwischen benachbarten Sensoren, der knapp unter der minimalen zu erwartenden Breite von Wäschestücken liegt, die Position der Klammern beim Auflegen des Wäschestücks zur genaueren Positionsbestimmung herangezogen werden und die Sensoren nur der Überwachung bezüglich der Länge dienen. [0024] Daneben ist es auch möglich, ausschliesslich die Klammerpositionen beim Auflegen zu überwachen und Annahmen über die maximale Länge der Wäschestücke - absolut oder abhängig von der jeweiligen Breite - zu treffen und auf Sensoren zu verzichten. [0025] Die Wäschestücke können auch jeweils, etwa im Hinblick auf die folgende Bearbeitung, nur auf vorbestimmte Teilbahnen oder Zusammenfassungen benachbarter Teilbahnen aufgelegt oder bezüglich derselben positioniert, z.B. eingemittet, werden. [0026] In jedem Fall ist stets die Bestimmung der Breite des Wäschestücks - je nach den Umständen mit grösserer oder geringerer Genauigkeit - erforderlich. Für eine einigermassen genaue Bestimmung der Breite eignet sich dabei eine Einrichtung wie die oben beschriebene mit einem Positionsmesssystem für die Bestimmung der Positionen der Klammern, wobei die zweite Klammer nur durch einen Sensor daraufhin überwacht werden muss, ob sie sich in der Ausgangsstellung befindet oder nicht, besonders gut, da sie sowohl apparativ als auch, was die Auswertung der Signale betrifft, sehr einfach ist und keine störenden Auswirkungen auf den Spreizvorgang hat. [0027] Eine derartige Einrichtung zum Bestimmen der Breite des Wäschestücks kann auch im Rahmen bekannter Verfahren eingesetzt werden, bei denen beispielsweise nur eine Einmittung der Wäschestücke bezüglich der ganzen Bahn durchgeführt wird. Die Rückhaltekraft, mit der die zweite Klammer in der Ausgangsstellung festgehalten wird, kann z.B. nach der Art der Wäschestücke eingestellt oder auch, eventuell zusätzlich, nach ihrer Breite gesteuert werden.
Claims (17)
1. Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einem Bearbeitungsgerät mittels eines Zuführförderers (1) und einer in Förderrichtung vor demselben angeordneten Spreizeinrichtung (12) mit mindestens einem Klammerpaar (13a, 13b) von längs einer Verfahrstrecke quer zur Förderrichtung verfahrbaren Klammern (14, 14 ¾), wobei jeweils zwei benachbarte Ecken des jeweiligen Wäschestücks von den Klammern (14, 14 ¾) des Klammerpaares (13a, 13b) in einer Ausgangsstellung derselben erfasst und die Klammern (14, 14 ¾) bis zur Spreizung einer zwischen den Ecken liegenden Vorderkante des Wäschestücks auseinandergefahren und auf der Verfahrstrecke positioniert werden, und anschliessend durch Öffnen der Klammern (14, 14 ¾) das Wäschestück freigegeben und dasselbe mindestens mit einem an die Vorderkante anschliessenden Bereich auf den Zuführförderer (1) aufgelegt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass jeweils vor der Freigabe des Wäschestücks automatisch
- die Belegung des Zuführförderers (1) überprüft wird, bei der Spreizung desselben die Breite des Wäschestücks in der Richtung der Verfahrstrecke festgestellt wird und
- eine ausreichende Lücke in der Belegung des Zuführförderers (1), welche die Breite des Wäschestücks mindestens erreicht, gesucht und die Klammern (14, 14 ¾) derart verfahren werden, dass sie nach Auffinden derselben bei gespreiztem Wäschestück innerhalb der ausreichenden Lücke positioniert sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorhandensein mehrerer ausreichender Lücken die Klammern (14, 14 ¾) innerhalb derjenigen positioniert werden, die ihrer Ausgangsstellung am nächsten liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderkante des Wäschestücks jeweils vor dem Auflegen auf den Zuführförderer (1) mit die Fördergeschwindigkeit überschreitender Geschwindigkeit zu einer Auflegestelle desselben vorgeschoben wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung der Belegung des Zuführförderers (1) über dessen ganze Breite und im Wesentlichen kontinuierlich durch eine Überwachungseinrichtung erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung der Belegung des Zuführförderers (1) jeweils an einer bezüglich der Förderrichtung vor der Auflegestelle liegenden festen Position des Zuführförderers erfolgt und daraus jeweils das Vorhandensein einer ausreichenden Lücke an derselben zu einem Auflegezeitpunkt vorausbestimmt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Suche einer ausreichenden Lücke jeweils die erste Klammer (14) des Klammerpaares (13a, 13b) verfahren wird, bis eine mit ihrer Position übereinstimmende freie Stelle gefunden ist und anschliessend jeweils so weit weiterverfahren wird, als der Zuführförderer (1) frei ist, bis der Abstand der ersten Klammer (14) von der besagten freien Stelle mindestens die Breite des Wäschestücks erreicht.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass neben ihrer Breite als zusätzliches Kriterium dafür, dass eine Lücke eine ausreichende Lücke darstellt, berücksichtigt wird, ob sie innerhalb eines vorbestimmten Intervalls oder innerhalb eines von mehreren vorbestimmten Intervallen der Verfahrstrecke liegt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass bis zur Spreizung der Vorderkante jeweils nur erste Klammer (14) des Klammerpaares (13a, 13b) verfahren wird und Spreizung festgestellt wird, wenn die zweite Klammer (14 ¾) entgegen einer Rückhaltekraft durch die Einwirkung des Wäschestücks aus ihrer Ausgangsstellung gezogen wird.
9. Zuführvorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einem Bearbeitungsgerät, mit einem Zuführförderer (1) und einer Spreizeinrichtung (12) mit mindestens einem Klammerpaar (13a, 13b) von Klammern (14, 14 ¾) zum Fassen der Ecken eines Wäschstücks und Freigeben desselben, welche mittels einer Antriebseinrichtung längs einer in Förderrichtung dem Zuführförderer (1) vorgeordneten, quer zu derselben sich erstreckenden Verfahrstrecke verfahrbar sind sowie mit einem Positionsmesssystem zur Überwachung der Position jeweils mindestens der ersten Klammer (14) des mindestens einen Klammerpaares (13a, 13b), dadurch gekennzeichnet, dass das Positionsmesssystem zu jedem Klammerpaar (13a, 13b) einen Positionssensor aufweist zur Überwachung der zweiten Klammer (14 ¾) des Klammerpaares (13a, 13b), welche mit der Antriebseinrichtung mindestens nicht fest verbunden ist, darauf,
ob sie sich in einer Ausgangsstellung befindet oder nicht.
10. Zuführvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionssensor als Näherungsschalter (19a, 19b) ausgebildet, ist.
11. Zuführvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung der Belegung des Zuführförderers (1) umfasst, welche geeignet ist, an mindestens einer Position die momentane Belegung des Zuführförderers (1) längs einer quer zur Förderrichtung verlaufenden Überwachungslinie zu erfassen.
12. Zuführvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinrichtung mindestens eine Gruppe von Sensoren umfasst, welche längs der Überwachungslinie verteilt sind.
13. Zuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung zu jedem Klammerpaar (13a, 13b) ein längs der Verfahrstrecke antreibbares Hüllglied umfasst und die zweite Klammer (14 ¾) jeweils mit einer Kupplungseinrichtung fest verbunden ist, mittels welcher sie an das Hüllglied lösbar angekuppelt werden kann.
14. Zuführvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtung ein gegen das Hüllglied verschiebbares Klemmteil und einen auf der Gegenseite des Hüllglieds angeordneten Gegenhalter (34, 36) umfasst.
15. Zuführvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil an einem Kolben eines Pneumatikzylinders (33, 35) befestigt ist.
16. Zuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Klammer (14) des Klammerpaares (13a, 13b) fest mit dem Hüllglied verbunden ist.
17. Zuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionsmesssystem jeweils einen Drehgeber (18a, 18b) umfasst, welcher die Position des Hüllglieds überwacht.
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