CH629536A5 - Schrottausbrennanlage. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schrottausbrennanlage zur Rückgewinnung von Stahlschrott mit den Hauptbestandteilen, wie sie im Anspruch 1 angegeben sind. Der Betrieb einer solchen Schrottausbrennanlage erlaubt mit hoher Rentabilität die Herstellung von Stahlschrott sehr guter Qualität, insbesondere ohne Schwefelanteile, auch wenn Autowracks ausgebrannt werden, ohne Lärmbelästigung, ohne gefährliche Abfälle, ohne Luftverschmutzung und ohne Wasserverunreinigung. Sie ist damit umweltfreundlich und ausserordentlich wirtschaftlich.
Nach der Ausgestaltung des Anspruchs 2 lässt sich eine besonders günstige Betriebsweise und räumliche Anordnung von Ausbrennkammern, Nachbrennern und Abgasreinigungsanlage erreichen.
Bei der Weiterbildung nach Anspruch 3 wird der beschik-kungsseitige Raum vor den Ausbrennkammern mit denen ihnen vorgeschalteten Kühlkammern ausgenutzt, während auf der gegenüberliegenden Seite, also an der Rückseite der Ausbrennkammern, die Abgasreinigungsanlage untergebracht werden kann.
Anspruch 4 sieht eine besondere Ausbildung der Ausmauerung der Ausbrennkammern vor.
Die Anordnung des Tores nach Anspruch 5 gewährleistet eine raumsparende Unterbringung ohne Beeinträchtigung der Funktionsweise des Tores.
Die Massnahme des Anspruchs 6 sichert die Anlage gegen eventuell auftretende Explosionen.
Nach Anspruch 7 ist eine möglichst gleichmässige Erhitzung des Ausbrennkammerinnenraumes möglich, bei gleichzeitiger gezielter Steuerbarkeit der Brenner.
Anspruch 8 sieht eine besondere Ausgestaltung der Ausmauerung der Kühlkammern vor.
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Nach Anspruch 9 ist auch das Tor der Kühlkammern raumsparend untergebracht.
Die Massnahme des Anspruchs 10 vereinfacht die Kühlung und Reinigung des ausgebrannten Schrottes in den Kühlkammern.
Nach Anspruch 11 wird dafür gesorgt, dass die in der Kühlkammer entstehenden Dämpfe absaugt und der Abgasreinigungsanlage zugeführt werden können.
Nach Anspruch 12 ist auf einfache Weise für die Ableitung des in den Kühlkammern anfallenden Spülwassers gesorgt.
Die Massnahme des Anspruchs 13 dient dem Schutz des im übrigen aus Stahl bestehenden Herdwagens.
Mit den Rungen nach Anspruch 14 wird ein Herabfallen grösserer Schrotteile beim Ausbrennen vermieden.
Die nach Anspruch 15 vorgesehene Verfahrbarkeit des Herdwagens ist an die besonderen Anforderungen in den Ausbrennkammern und den Kühlkammern angepasst.
Nach Anspruch 16 wird ein besonderer Antrieb auf dem Herdwagen, der hitze- und feuchtigkeitsgeschützt sein müsste, vermieden. In den Ausbrenn- und/oder Kühlkammern braucht nur die Kette des Kettenantriebes geführt zu sein, die gegebenenfalls in einem weitgehend abdeckbaren Bodenkanal verläuft.
Mit der Massnahme des Anspruchs 17 wird erreicht, dass eventuell beim Ausbrennen schmelzende Metalle aufgefangen und gesammelt werden.
Nach Anspruch 18 ist es auf einfache Weise möglich, ganze Eisenbahn waggons auf den eigenen Rädern in die Schrottausbrennanlage zu fahren.
Anspruch 19 gewährleistet einen rationellen Betrieb der Anlage.
Die Massnahme des Anspruchs 20 ist auf eine besondere Ausgestaltung des Nachbrenners gerichtet.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der heiligenden Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht eine erfindungsge-mässe Schrottausbrennanlage (teilweise weggebrochen),
Fig. 2 die Anlage nach Fig. 1 in Draufsicht, und
Fig. 3 einen Schnitt gemäss III-III aus Fig. 2
Die dargestellte Schrottausbrennanlage 1 hat zwei feuerfeste Herdwagen 2, die mit dem auszubrennenden Gut, z. B. ganze Kraftfahrzeuge oder Eisenbahn Waggons, beladen werden können, zwei nebeneinander angeordnete Kühlkammern 6, in denen das ausgebrannte Gut durch Wasserberieselung abgekühl und gereinigt werden kann, zwei sich an die Kühlkammern 6 stirnseitig anschliessende Ausbrennkammern 3, in denen das Gut etwa 640°C zu Stahlschrott ausgebrannt werden kann, eine gemeinsame den Ausbrennkammern 3 symmetrisch zugeordnete Nachbrennkammer 4, in der die in den Ausbrennkammern 3 entstandenen Rauchgase bei 1100 bis 1200°C nachverbrannt werden, und eine sich an die Nachbrennkammer 4 anschliessende Abgasreinigungsanlage 5 für das Abscheiden der Rauchgasverunreinigungen und das Auswaschen und Abkühlen der Rauchgase einschliesslich Neutralisation des Waschwassers. Das Schmutzwasser wird zur Feststoffabscheidung in ein Rundeindickerbecken 16 geleitet.
Die lichten Masse jeder der beiden Ausbrennkammern 3 können etwa 16 m Länge mal 4,6 m Breite mal 4,25 m Höhe betragen, so dass nicht nur Kraftfahrzeugwracks, sondern auch ganze Eisenbahnwaggons ausgebrannt werden können. Die Ausbrennkammern 3 weisen eine Stahlrahmenkonstruktion mit einer einmontierten Hängedecke und ein aufgesetztes Regendach auf. Die Ausmauerung besteht von innen nach aussen aus feuerfesten, temperaturwechselbeständigen Schamottsteinen, Isolierplatten, Luftkammern und Ziegel-.riauerwerk. Jede Ausbrennkammer hat auf der Beschik-kungsseile ein elektrisch oder hydraulisch angetriebenes und rauchdicht abschliessendes, vertikal zu öffnendes Tor 7. Explosionsklappen im oberen Teil der Seiten wände 8 schützen die Anlage vor eventuellen Explosionswellen. Die Beheizung der Ausbrennkammern 3 erfolgt wahlweise mit sechs Gas- bzw. Ölbrennern 9, die regulierbar sind und je nach Bedarf einzeln oder zusammen zu- und abgeschaltet werden können, um eine gleichmässige Temperatur von 600 bis 640°C zu gewährleisten. Zur Zündung und Sicherung der Anlage sind Magnet- und Absperrventile vorgesehen.
Ausserhalb der Ausbrennkammern 3 befindet sich ein gesicherter Messraum mit einem Schaltschrank, in dem alle zum Betrieb erforderlichen Geräte wie Drucktasten, Gebläseregler, Steuerschütze, Brennrelais und Temperaturregler einschliesslich Hauptschalter installiert sind.
Auf der Rückseite der Ausbrennkammern 3 befindet sich eine Öffnung, durch die Rauchgas aus den Ausbrennkammern 3 in die Nachverbrennungskammer 4 abgesaugt wird.
Die beiden Ausbrennkammern 3 können wechselseitig mit Material beschickt und wechselseitig zum Ausbrennen geschaltet werden. Vor Inbetriebnahme ist jede Brennkammer etwa 30 Minuten vorzuheizen, so dass die erste Beschickung bei etwa 600°C Normaltemperatur erfolgt. Die Ausbrenndauer beträgt im Mittel etwa 40 Minuten.
Die aus den Ausbrennkammern 3 abgesaugten Rauchgase werden in der Nachbrennkammer 4 bei 1100 bis 1200°C nachverbrannt. Die Nachbrennkammer 4 hat einen Manteldurchmesser von 2200 mm mit einer lichten Weite von 1400 mm und ist 9 m lang.
Der innere Mantel der Nachbrennkammer 4 ist feuerfest ausgestampft, während der äussere Mantel aus hitzebeständigem Stahl besteht. Die Berührungstemperatur an der Aus-senseite beträgt dadurch maximal 70°C.
Zur Temperaturregelung ist ein vollautomatischer, elektrischer Temperaturregler mit stetigem Signalausgang vorgesehen.
Nach der Nachbrennkammer 4 gelangen die Rauchgase durch ein Verbindungsrohr in eine Abgasreinigungsanlage. In dieser Anlage werden die Rauchgas verunreinigungen abgeschieden und die Rauchgase abgekühlt und ausgewaschen.
Vor den Ausbrennkammern 3 befinden sich die Abkühl-kammern 6 mit jeweils folgenden Abmessungen: 17 m Länge, 4,6 m lichte Breite und 4,25 m lichte Höhe. In diese Kühlkammern 6 wird das ausgebrannte Gut unmittelbar nach dem Ausbrennen gefahren. Der Aufbau der Kühlkammern 6 besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion. Die Ausmauerung besteht aus Industrieklinkersteinen und entsprechender Isolierung sowie regendichter Bedachung. Jede Kühlkammer 6 hat auf der Beschickungsseite ein mit Elektrokettenzügen von je 2500 kp Zugleistung angetriebene rauchdicht abschliessende Tore 7' mit vertikaler Öffnung und einer maximalen Hubhöhe von 5 m. Die Hubzeit beträgt etwa 50 Sekunden.
In den Kühlkammern 6 befindet sich je eine Wassersprühanlage zur Kühlung und Reinigung des ausgebrannten Gutes.
Das Schmutzwasser fliesst von dem schräg zur Längsachse der Kammern verlaufenden wasserdichten Betonboden 10 zu einem Abwasserkanal 11. Dieser ist mit einem Abwasser-Klär- und Absetzbecken verbunden.
Die Kühlkammern 6 sind auch mit Absaugvorrichtungen für den beim Abkühlen und Abwaschen auftretenden Wasserdampf versehen. Der abgesaugte Wasserdampf wird direkt in die Abgasreinigungsanlage 5 geleitet.
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Die Herdwagen 2 haben Abmessungen von je 15,6 m Länge und 4,45 m Breite, mit je acht Achsen. Um die Last möglichst gleichmässig auf alle Achsen zu verteilen, sind die Tragrahmen mehrfach unterteilt. Die aus feuerfesten Herdsteinen bestehende Abdeckung ist nur durch Dehnfugen getrennt. Der Herdwagen 2 weist doppelte Lage aus hochwertiger Isolierung auf, die mit hitzebeständigen Folien gegen Durchfeuchtung geschützt ist.
Versetzt angebrachte seitliche vertikale Rungen 12 schützen das Gut vor dem Herabfallen.
Die Herdwagen 2 laufen auf Schienen 13 und werden mit Transportketten aus 20 mm starkem Kettenstahl über Elek-tromotore gezogen. Die Herdwagen 2 haben von der Mitte ausgehend eine leichte Abschrägung 14 nach beiden Längsseiten. An den Längsseiten befinden sich Auffangrinnen, in denen schmelzende Metalle gesammelt werden können.
Im Fundament befindet sich eine eingelassene U-Schiene 15 für den Kettenrücklauf. Der Kettenteil, der beim Ausfahren der Herdwagen auf dem Boden der Ausbrennkammern 3 liegt, wird mit Luftkühlung versorgt.
Parallel zu den Schienen 13 für die Herdwagen 2 können Schienen mit der Normalspurbreite von 1435 mm für Eisenbahnwaggons verlegt sein, so dass diese Waggons auf eigener Achse zur Ausbrennung bis in die Ausbrennkammern 3 gefahren werden können.
Die Abgasreinigungsanlage 5 kann wahlweise nach dem Prinzip eines Überschall-Freistrahl-Wäschers mittels Dampfstrahl oder durch eine Venturiwäscher-Anlage erfolgen.
Diese besteht aus einem Sättiger zur Kühlung des Abgasstromes auf die Taupunkt-Temperatur mit einer Innenauskleidung aus temperatur-, säure- und alkalifesten Steinen, einschliesslich einer kompletten Wassereindüsung. Für den Sättiger ist ein Umlaufwasser-Pumpen-Aggregat vorgesehen. Die Gaswäsche erfolgt mit einem Hochleistungs-Venturi-Wäscher mit einem Umlauf-Pumpen-Aggregat. Für die Trennung des Schmutzwassers vom Abgasstrom dient ein Separator. Ein Hochleistungs-Ventilator-Aggregat ist mit Abgaskamin zum Durchdrücken des Rauchgasstromes versehen. Ferner weist die Abgasreinigungsanlage 5 ein Umlaufwasserbecken auf.
Die elektrische Steuereinrichtung betrifft insbesondere die Temperatursicherung zum Schutz der gummierten Anlagebauteile, die Anlaufschaltung für den Ventilatormotor, Anlaufschaltungen für die Pumpenmotoren sowie sämtliche Schalt-, Melde- und Bedienungsgeräte einschliesslich Hauptschalter.
Die Kapazität der Anlage ist durch die Ausgestaltung der Ausbrennkammern 3 bestimmt. In einer Schicht von 8 Stunden können etwa 160 bis 200 Kraftfahrzeugwracks verarbeitet werden. Jede Ausbrennkammer 3 wird etwa 30 Minuten angeheizt, bis die Normaltemperatur von etwa 600°C erreicht ist. Dies geschieht vor Produktionsbeginn. Die Brenndauer einer Ausbrennkammerfüllung beträgt je nach Art der Füllung zwischen 30 und 50 Minuten, im Mittel etwa 40 Minuten.
Das Be- und Entladen des Herdwagens 2 zur Beschickung der Ausbrennkammern 3 dauert etwa 5 bis 10 Minuten. Der Herdwagen 2 für die erste Füllung kann am Vortag während der Reinigung der Ausbrennkammern 3 oder während des Anheizens derselben beladen werden.
In jede der beiden Ausbrennkammern 3 können je nach Grössenordnung bei einer Füllung 9 bis 15 Kraftfahrzeugwracks (durchschnittlich etwa 10 Tonnen Material) auf dem Herd wagen 2 eingeschoben werden. Das ergibt für jede Brennkammer 3 in einer 8-Stunden-Schicht die Verarbeitung von etwa 100 Tonnen Material und nach Ausscheiden des Abfalles etwa 75 Tonnen Schrott, d. h. für die beiden Ausbrennkammern pro Schicht etwa 150 Tonnen sauberen,
hochwertigen Schrott. Bei einer Verbrennung von 10 bis 12 Karosserien fallen etwa 3 bis 3,5 Tonnen brennbares Material, darunter etwa 1 Tonne Gummi und etwa 0,5 Tonnen Polyvinylchlorid, Öle und Lacke an, die verbrannt werden.
Die bisherige Autowrackverarbeitung steht vor dem Problem der anfallenden Altreifen, Innenausstattung, Polster und dergleichen, die etwa 25% des gesamten Wrackgewichtes ausmachen. Bei einem angenommenen Gewicht von 1000 kg pro Autowrack ergibt dies einen Abfall von etwa 250 kg. Bei der erfindungsgemässen Schrottausbrennanlage entstehen bei 1000 kg Autowrack nicht mehr als etwa 1,5 kg Abfall in Form von Asche aus ausgewaschenen und ausgefilterten Staubteilchen aus dem Rauchgas. Die 250 kg Abfall müssen bei der bisherigen Autoschrottgewinnung in allen Maschinen mitverarbeitet werden, während bei der erfindungsgemässen Anlage nur noch der ausgebrannte, saubere Schrott aufbereitet werden muss.
Der Verschleiss der Maschinen, in denen bisher mit einem grossen Kraftaufwand Autowracks zerrissen werden, die aus gleichem Material hergestellt sind, ist beträchtlich höher, als der Verschleiss der erfindungsgemässen Anlage, bei welcher kein Material zerrissen werden muss.
Das Auswechseln bzw. Ausbessern von Verschleissteilen erfordert sehr viel Stillstände der bisherigen Zerkleinerungsanlage. Bei der erfindungsgemässen Anlage ist lediglich nach Abschluss des letzten Brennvorganges eine Reinigung der Brennkammern und von Zeit zu Zeit ein Austausch der Filter erforderlich. Überholungen der bewegten Teile können in den natürlichen Stillstandszeiten stattfinden.
Bei den bsiherigen Verfahren müssen die Altreifen manuell von Autowracks entfernt werden. Das Problem der Altreifen besteht bei der erfindungsgemässen Anlage nicht, da die Reifen mitverbrannt werden.
In den meisten Autowracks befindet sich Benzin, Öle und Fette, die beim Zerreissen durch den dabei entstehenden Fun-kenflug zu Bränden und Explosionen mehr oder weniger grosser Intensität führen können. Diese Explosionsgefahr ist bei der erfindungsgemässen Anlage ausgeschlossen, da diese Stoffe hier nicht explodieren, sondern durch die grosse Hitze vergast werden.
Der Verbrauch an Heizöl oder Gas, an Strom und Wasser sowie chemischen Zusätzen für die Neutralisierung des Abwassers steht in keinem Verhältnis zu dem erheblich höheren Energieverbrauch anderer Anlagen, der Mitverarbeitung der 25%igen Abfallmenge, dem Abtransport und der Deponierung der Abfälle und Reifen, der manuellen Vorbereitung der aufzubereitenden Autowracks, dem maschinellen Verschleiss, der Lärmbelästigung und der Explosionsgefahr.
Die Betriebskosten der erfindungsgemässen Anlagen liegen etwa 40% unter denjenigen von Shredder-Anlagen.
Der durch die Verarbeitung in der erfindungsgemässen Anlage gewonnene Schrott ist von sauberer, sehr guter Qualität. Um den sauberen, fremdstoffarmen Schrott zu erhalten, werden bei Kraftfahrzeugen die Batterie (Blei), die Lichtmaschine einschliesslich Spulen und kleinen Motoren (Kupfer) entfernt, soweit diese nicht bereits aus dem Wrack entfernt wurden. Das Aluminium sammelt sich in der Auffangrinne des Herdwagens 2 und wird nach Abladen der ausgebrannten Wracks dort eingesammelt. Der durch die erfindungsgemässe Anlage erzeugte Schrott ist ein hochwertiges, sauberes, fremdstoffarmes Produkt, bei welchem Zinn nur in Spuren, Kupfer unter 0,11%, Chrom unter 0,3%, Nickel und Aluminium nur in Spuren vorhanden sind. Bei der erfindungsgemässen Anlage fallen nur die im Stahl selbst enthaltenen Schwefelsubstanzen an.
Der Messwert des durch die erfindungsgemässe Anlage erzeugten Lärms liegt bei etwa 60 Phon (dB [A]) in einer Ent5
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fernung von etwa 20 m. Sie ist damit wesentlich leiser als bekannte Schrottanlagen.
Der bei der Schrottaufbereitung in der erfindungsgemässen Anlage anfallende Abfall geringer Mengen ist ungefährlich und braucht nicht auf Sonderdeponien gelagert zu werden.
Eine Luftverschmutzung ist bei der erfindungsgemässen Anlage ausgeschlossen, da die Nachbrennkammer 4 und die Abgasreinigungsanlage 5 das Rauchgas so reinigen, dass die amtlichen Anforderungen an den Reinheitsgehalt der Abgase ohne Schwierigkeiten eingehalten werden können. Die Abgase enthielten bei Messungen beispielsweise 45 bis 85 mg/mJ Feinstaub, 30 bis 50 mg/m3 HCl, Spuren an SO2 und Spuren von HF.
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Das Umlaufwasser wird bei einem pH-Wert von 12 gefahren. Es wird laufend geklärt und mit Frischwasser ergänzt. Falls eine Sättigung bis pH-Wert 10 eintritt, erfolgt automatisch eine Neutralisierung durch Zusatz von Natron-5 lauge. Eine Grundwasserverschmutzung durch das von der erfindungsgemässen Anlage abfliessende Wasser kann deshalb nicht erfolgen. Die Elementgehalte unter den zulässigen Werten.
Die erfundene Anlage ist somit umweltfreundlich und 10 wirtschaftlich. Ihre Betriebsweise, die sich aus der vorliegenden Anlagenbeschreibung ergibt und die Verfahrensführung zur Schrottausbrennung, die ebenfalls unter Schutz gestellt werden soll, sind ausserordentlich einfach.
B
2 Blatt Zeichnungen
Claims (19)
1. Schrottausbrennanlage zur Rückgewinnung von Stahlschrott mit folgenden Hauptbestandteilen:
a) mindestens ein Herdwagen (2), der mit dem auszubrennenden Gut beladbar ist,
b) mindestens eine Ausbrennkammer (3), in welcher das Gut bei einer Temperatur von 600°C bis 640°C zu Stahlschrott ausbrennbar ist,
c) mindestens eine Nachbrennkammer (4), in welcher die in der Ausbrennkammer (3) entstandenen Rauchgase bei einer Temperatur von 1100 bis 1200°C nachbrennbar sind,
d) eine Abgasreinigungsanlage (5) für das Ausscheiden von Rauchgasverunreinigungen und das Auswaschen und Abkühlen der aus der Nachbrennkammer (4) stammenden Rauchgase einschliesslich Neutralisation von Waschwasser, und ej mindestens eine Kühlkammer (6), in welcher das ausgebrannte Gut durch Wasserberieselung abkühlbar und reinigbar ist.
2. Schrottausbrennanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei nebeneinander angeordnete Ausbrennkammern (3) einer gemeinsamen Nachbrennkammer (4) und einer gemeinsamen Abgasreinigungsanlage (5) zugeordnet sind.
3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbrennkammern (3) eine Ausmauerung von innen nach aussen wie folgt haben: feuerfeste, temperaturwechselbeständige Schamottsteine, Isolierplatten, Luftkammer, Ziegelmauerwerk.
3. Schrottausbrennanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Ausbrennkammer (3) eine, vorzugsweise beschickungsseitig vorgeschaltete, Kühlkammer (6) zugeordnet ist.
4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbrennkammern (3) je ein beschickungsseitig angeordnetes, rauchdicht abschliessendes, vorzugsweise vertikal zu öffnendes Tor (7) haben.
4. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbrennkammern (3) in den Seitenwänden (8) Explosionsklappen haben.
5. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbrennkammern (3) mit mehreren, verteilten Brennern (9) beheizbar sind.
6. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlkammern (6) eine Ausmauerung von innen nach aussen wie folgt haben: Ziegelmauerwerk, Isolierung.
7. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlkammern (6) je ein beschickungsseitig angeordnetes, rauchdicht abschliessendes, vorzugsweise vertikal zu öffnendes Tor (7') haben.
8. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlkammern (6) je eine Wasserspülanlage aufweisen.
9. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlkammern (6) je eine Absaugvorrichtung für Wasserdampf aufweisen.
10. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (10) der jeweiligen Kühlkammern (6) wasserdicht ausgebildet und schräg zu ihrer Längsachse zu einem Abwasserkanal (1) abfällt.
11. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, dass der Herdwagen (2) eine aus feuerfesten und temperaturwechselbeständigen Herdsteinen bestehende Abdeckung aufweist, gegebenenfalls mit einer hitzebeständigen, wasserundurchlässigen Folie.
12. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, dass die Herdwagen (2) an ihren Rändern vertikale Rungen (12) aufweisen.
13. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, dass die Herdwagen (2) auf Schienen (13) in die Ausbrenn- und Kühlkammern (3,6) verfahrbar sind.
14. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, dass die Herdwagen (2) über einen motorgetriebenen Kettentrieb in die Ausbrenn- und Kühlkammern (3,6) verfahrbar sind.
15. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, dass die Herdwagen (2) von der Mitte ausgehend eine Abschrägung (14) nach beiden Längsseiten haben, an welchen Auffangrinnen für schmelzende Metalle vorgesehen sind.
16. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, dass in den Ausbrenn- und Kühlkammern (3,6) Schienen mit Normalspur für Eisenbahnwagen verlegt sind.
19. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
17. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbrennkammern (3) wechselseitig mit Gut beschickbar und wechselseitig zum Ausbrennen schaltbar sind.
20. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
18. Schrottausbrennanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachbrennkammer (4) eine feuerfeste Ausstampfung mit einem äusseren Stahlmantel hat.
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