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CH575640A5 - Glass or plastics radionuclide contaminated vessel treatment - consists of physically disintegrating vessels and water washing - Google Patents

Glass or plastics radionuclide contaminated vessel treatment - consists of physically disintegrating vessels and water washing

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Publication number
CH575640A5
CH575640A5 CH276374A CH276374A CH575640A5 CH 575640 A5 CH575640 A5 CH 575640A5 CH 276374 A CH276374 A CH 276374A CH 276374 A CH276374 A CH 276374A CH 575640 A5 CH575640 A5 CH 575640A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
dependent
container
vessels
shut
mill
Prior art date
Application number
CH276374A
Other languages
English (en)
Original Assignee
Hoffmann La Roche
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hoffmann La Roche filed Critical Hoffmann La Roche
Priority to CH276374A priority Critical patent/CH575640A5/de
Publication of CH575640A5 publication Critical patent/CH575640A5/de

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21FPROTECTION AGAINST X-RADIATION, GAMMA RADIATION, CORPUSCULAR RADIATION OR PARTICLE BOMBARDMENT; TREATING RADIOACTIVELY CONTAMINATED MATERIAL; DECONTAMINATION ARRANGEMENTS THEREFOR
    • G21F9/00Treating radioactively contaminated material; Decontamination arrangements therefor
    • G21F9/28Treating solids
    • G21F9/34Disposal of solid waste
    • G21F9/36Disposal of solid waste by packaging; by baling
    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21FPROTECTION AGAINST X-RADIATION, GAMMA RADIATION, CORPUSCULAR RADIATION OR PARTICLE BOMBARDMENT; TREATING RADIOACTIVELY CONTAMINATED MATERIAL; DECONTAMINATION ARRANGEMENTS THEREFOR
    • G21F9/00Treating radioactively contaminated material; Decontamination arrangements therefor
    • G21F9/001Decontamination of contaminated objects, apparatus, clothes, food; Preventing contamination thereof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • High Energy & Nuclear Physics (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Crushing And Pulverization Processes (AREA)

Description


  
 



   Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Auswaschen von mit flüchtigen organischen Flüssigkeiten gefüllten undloder radioaktiv kontaminierten Einweggefässen und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.



   In grossen Forschungszentren stellt sich immer häufiger das Problem der Entfernung der zu Hunderten pro Tag anfallenden mit organischen Lösungsmitteln gefüllten Glas- und Kunststoffbehälter. meistens ziemlich kleinen Volumens. Dieses Problem ist besonders schwierig bei den mit organischen Lösungsmitteln gefüllten und mit Radionukliden kontaminierten Glas- und Kunststoffzählfläschchen. Diese Fläschchen können nämlich - aus Sicherheitsgründen - nicht samt ihrem Inhalt in übliche Verbrennungsanlagen gegeben werden. Einerseits entsteht nämlich bei der Verbrennung von organischen Lösungsmitteln in üblichen Verbrennungsanlagen eine Explosionsgefahr, andererseits kann die Radioaktivität nicht gemessen werden, und es besteht die Gefahr. dass die gesetzte Toleranzgrenze überschritten wird.



   Bisher wurde dieses Problem so gelöst, dass man die Fläschchen von Hand ausgeleert und die Flüssigkeiten gesam melt hat. Die Radioaktivität der gesammelten Flüssigkeit wurde kontrolliert und diese Flüssigkeit vor dem Verbrennen gegebenenfalls verdünnt. Anschliessend wurden die Behälter beseitigt und die organischen Flüssigkeiten in zu deren Verbrennung speziell geeignete Verbrennungsanlagen zugegeben.



   Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass es bei der gewöhnlich grossen Anzahl an kontaminierten Fläschchen zeitraubend und hauptsächlich in bezug auf radioaktive Kontamination und Gesundheitsbeeinträchtigung durch organische Lösungsmittel nicht gefahrlos ist.



   Erfindungsgemäss wurde nun ein Verfahren gefunden, womit die oben erwähnten Nachteile beseitigt werden.



   Das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass man die Einweggefässe in kleine Teilchen zertrümmert, die Teilchen mit Wasser auswäscht und die flüssige Mischung und die gewaschenen festen Teilchen separat aufnimmt. Vor dem Waschen mit Wasser können die Teilchen mit einem oder mehreren zusätzlichen Lösungsmitteln ausgewaschen werden.



   Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist erfindungsgemäss gekennzeichnet durch a) einen als Schleuse dienenden Behälter mit einem Absperrorgan an der Eingangsseite und einem Absperrorgan an der Ausgangsseite, b) eine über das Absperrorgan an der Ausgangsseite dem als Schleuse dienenden Behälter nachgeschaltete Einheit zum Zerstückeln der Einweggefässe, c) eine Einrichtung zum Waschen der in der Zerstücklungseinehit erzeugten festen Einweggefäss-Teilchen mit Was ser, d) einen der Zerstücklungseinheit nachgeschaltetes Filter zum Aufnehmen der festen Teilchen, e) einen Behälter zum Aufnehmen der flüssigen Mischung; und f) eine Steuerungseinrichtung zur Steuerung der verschiedenen Vorgänge.



   Die erfindungsgemässe Vorrichtung eignet sich zum Auswaschen von allen Einweggefässen. welche mit flüchtigen organischen Flüssigkeiten gefüllt und/oder radioaktiv kontaminiert sind und nicht samt ihrem Inhalt beseitigt werden können. Die vorliegende Erfindung ist besonders geeignet zum Zertrümmern und Auswaschen von radioaktiv kontaminierten Zählfläschchen. Diese Zählfläschchen sind aus Kunststoff oder aus Glas und enthalten in der Regel die Radionuklide in hochflüchtigen organischen Lösungsmitteln wie z. B.



  Toluol, Dioxan oder auch in Wasser.



   Die Dimension der nach dem Zertrümmern erfindungsgemäss erhaltenen Teilchen ist nicht kritisch. Die Einweggefässe werden jedoch mit Vorteil so zertrümmert. dass bei   Kunststoff    die Fläche der Teilchen im wesentlichen zwischen 10 mm2 und 1   cm2    liegt. Bei Glas liegt die Fläche der Teilchen in der Grössenordnung eines   mm2.   



   Die Wahl von Wasser als Waschflüssigkeit hat zur Folge, dass, wenn neben Wasser zusätzliche Lösungsmittel verwendet werden, diese vorzugsweise wasserlöslich sind.



  Zu diesem Zweck eignen sich besonders organische Lösungsmittel wie Alkohole, z. B. Methanol, Äthanol oder Propanol.



  Aceton, Dioxan oder Mischungen davon.



   Die erfindungsgemässe Vorrichtung besitzt, wie erwähnt, einen als Schleuse dienenden Behälter. Diesem Behälter kann über ein geeignetes Absperrorgan ein Ladebehälter vorgeschaltet werden. Dieser Ladebehälter kann auf beliebige Weise, z. B. von Hand, mit Hilfe eines Förderbandes oder durch Ansaugen beladen werden.



   Der als Schleuse dienende Behälter weist, wie bereits erwähnt, sowohl an der Eingangs- als auch an der Ausgangsseite ein Absperrorgan auf. Diese Absperrorgane können z. B. Klappen, Schieber oder Ventile sein, müssen jedoch so gewählt werden, dass sie bei einem grossen Durchfluss an Einweggefässen nicht verstopft werden. Andererseits müssen sie dicht genug sein, um ein Entweichen von Gasen oder Aerosolen aus der Zerstücklungseinheit zu verhindern. Zu diesem Zweck haben sich Klappen besonders bewährt.



   Die der Schleuse nachgeschaltete Zerstücklungseinheit wird so gewählt, dass die Einweggefässe in kurzer Zeit zerstückelt werden. Die Wahl der Zerstücklungseinheit wird durch die Grösse, die Natur und den erforderten Durchfluss der Einweggefässe bedingt. Im Falle von Glas wird vorzugsweise eine Zerstücklungseinheit gewählt, die ein Zerschlagen bewirkt, während im Falle von Kunststoff eine Zerstücklungseinheit bevorzugt wird, welche ein Zerschneiden der Einweggefässe verursacht.



   Geeignete Zerstücklungseinheiten sind im Falle von Einweggefässen aus Glasmühlen mit einem oder mehreren gegenläufigen Rotoren, auf welche Schlagstutzen montiert sind. Im Falle von Einweggefässen aus Kunststoff werden Mühlen mit auf dem oder den Rotoren montierten Messern verwendet. Es wird bevorzugt, eine Mühle zu verwenden, auf deren Rotor bzw. Rotoren sowohl Messer als auch Schlagstutzen montiert werden können. Auf diese Weise können in der gleichen Vorrichtung durch Ersetzen der Messer durch Schlagstutzen oder umgekehrt sowohl Kunststoff- als auch Glaseinweggefässe behandelt werden.



   Die erfindungsgemässe Vorrichtung enthält, wie schon erwähnt, eine Einrichtung zum Waschen der in der Zerstücklungseinheit erzeugten festen Einweggefäss-Teilchen mit Was   sen    Diese Einrichtung kann für die Verabreichung von Wasser geeignete Organe, wie z. B. Sprühdüsen oder Hahnen. umfassen. Diese Organe sind dabei ihrerseits - vorzugsweise über ein Regelventil - mit einem Vorratsbehälter verbunden.

 

  Die Flüssigkeit wird vorzugsweise durch eine Pumpe, aber auch durch Schwerkraft oder durch einen leichten Überdruck in den Vorratsbehältern gefördert. Vorzugsweise wird die Wascheinrichtung so gestaltet, dass die festen Teilchen zuletzt vor Entfernung aus der Vorrichtung mit Wasser gewaschen werden. Die Organe zur Verabreichung des Wassers können unterhalb der Schleuse sowohl vor oder nach der Zerstücklungseinheit angeordnet sein. Mit Vorteil werden die Verabreichungsorgane vor und nach der Zerstücklungseinheit angeordnet. Die Einrichtung zum Waschen der festen Teilchen mit Wasser kann ebenfalls dazu dienen. diese Teilchen vorher mit einem oder mehreren Lösungsmitteln auszuwaschen.



   Der Zerstücklungseinheit ist ein Filter zum   Aufnehmen    der festen Teilchen nachgeschaltet. Die Art des Filters ist  nicht kritisch. Es wird jedoch ein Filtersack, wie z. B. ein Baumwollsack. welcher nach Füllen samt Inhalt beseitigt bzw. im Falle von Kunststoffteilchen verbrannt werden kann. bevorzugt.



   Der Behälter zur Aufnahme der flüssigen Mischung wird gegebenenfalls, zur Rezirkulation eines Teils der Flüssigkeit und/oder zur Beseitigung der Flüssigkeit, einem   Auffangbehäl    ter angeschlossen.



   Um Explosionen zu vermeiden kann die gesamte Vorrichtung mit einem Inertgas, wie z. B. Stickstoff, begast werden.



  Durch das Einblasen eines Inertgases wird ein leichter Überdruck erzeugt. Mit Vorteil wird Stickstoff in die Zerstücklungseinheit geleitet. Ferner werden vorzugsweise   Vorkehrun    gen getroffen, um zu verhindern, dass organische Dämpfe oder Aerosole in die Umgebung entweichen können. Dies kann dadurch erreicht werden, dass man an den notwendigen Stellen Dichtungen einsetzt und geeignete Absperrorgane auswählt. Es können Gasauslässe für die gesamte Vorrichtung vorgesehen werden, welche an ein Abluftsystem angeschlossen sind.



   Die erfindungsgemässe Vorrichtung weist, wie erwähnt, eine Steuerungseinrichtung zur Steuerung der verschiedenen Vorgänge auf. So können z. B. die Förderung der Fläschchen in den Ladebehälter, das Betätigen der Absperrorgane, das   Inkraftsetzen    der Zerstücklungseinheit, das Einspritzen des Wassers, im Falle eines beweglichen Filters, dessen Betätigung, das Pumpen und die Rezirkulation der Flüssigkeiten und eine allfällige Stickstoffbesorgung zeitlich und mengenmässig bestimmt werden. Falls die Zerstücklungseinheit einen Rotor aufweist, wird wegen des im allgemeinen zu geringen Anfangsdrehmoments des letzteren. die   Steuerungsein-    richtung vorzugsweise so gewählt, dass der Rotor dreht, bevor die Einweggefässe in die Zerstücklungseinheit eingeführt werden.



   Die Steuerungseinrichtung bzw. die Energiezufuhr kann voll pneumatisch oder gemischt elektrisch-pneumatisch betätigt werden bzw. erfolgen. Im letzteren Fall werden die elektrisch gesteuerten Teile der Anlage, wie z. B. Pumpen, die Zerstücklungseinheit und die eigentlichen Schaltanlagen. vorzugsweise mit einem Inertgas wie Stickstoff begast. um eine durch Funken verursachte Explosion zu vermeiden.



   Nachstehend wird eine beispielhafte Ausgestaltung der er findungsgemässen Vorrichtung anhand der Zeichnung beschrieben:
Fig. 1 zeigt. im Schnitt, eine Ausführungsform der prinzipiellen Teile der erfindungsgemässen Vorrichtung beim Aufnehmen der Einweggefässe in den Ladebehälter,
Fig. 2 zeigt, im Schnitt, die gleiche Vorrichtung beim Umfüllen in den als Schleuse dienenden Behälter,
Fig. 3 zeigt, im Schnitt, die gleiche Vorrichtung beim Zerkleinern der Behälter in der Zerstücklungseinheit,
Fig. 4 zeigt, im Schnitt, die gleiche Vorrichtung beim Waschen der festen Teilchen mit Wasser,
Fig. 5 zeigt, im Schnitt, das separate Evakuieren der festen Teilchen und der Flüssigkeit.



   Die Fig. 1 zeigt den Aufbau einer Ausführungsform der charakteristischen Teile der erfindungsgemässen Vorrichtung. Die Vorrichtung besteht aus einem mit einer Saugleitung 25 und mit einem Hochdruckventilator 2 versehenen geschlossenen konischen Einsaugbehälter 3, welcher an seinem unteren Ende über eine pneumatische Klappe 4 mit einem Zwischenbehälter 5 verbunden ist. Der Zwischenbehälter 5 wird über eine weitere pneumatische Klappe 6 und eine schräge Leitung 26, in welche eine Einspritzleitung 7 sowohl für Alkohol als auch für Wasser mündet, durch eine Mühle 8 fortgesetzt. Die Einspritzstelle 7 ist über eine Pumpe 14 an ein 200 Liter Alkoholfass 12 angeschlossen. In das Lager des Mühlengehäuses mündet eine Stickstoffleitung 27, welche über ein Magnetventil 22 mit einer   Stickstoffflasche    17 in Verbindung ist.

  Das Innere der gesamten Apparatur wird über eine Leitung 32 ventiliert.



   Dem Mühlengehäuse ist ein Behälter 19 zur Aufnahme der Waschflüssigkeit nachgeschaltet. Der Behälter 19 steht auf einem in einer Auffangschale 21 beweglichen Transportwagen 18 mit einer mittels eines Hebels 28 um 25 mm absenkbaren Behälterplattform 29. Weiterhin weist der Behälter 19 einen Behältereinsatz mit   Sackbefestigung    11 und einen   Baumwollsack    10 (Fassungsvermögen 3000 bis 4000 Fläschchen) zur Aufnahme der festen Teilchen auf. Der Behälter 19 wird über eine Leitung 30 und eine Pumpe 9 einem 200-Liter-Fass 13 angeschlossen. Die Vorrichtung weist weiter einen Flaschenzug 20 zum Wegziehen des Baumwollsacks 10 und einen Wasseranschluss 24 zum Auswaschen des Mahlguts auf.

  Schliesslich besitzt die Vorrichtung eine Schaltanlage 31, welche einen pneumatischen Steuerungsschalter 15. einen Schalter 23 für die Pumpe 14, und einen Schalter 16 für die Pumpe 9 aufweist. Die Schaltanlage 31 wird über den Hauptschalter 33 aktiviert.



   Die durch die Figuren 1 bis 5 veranschaulichte spezifische Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung wird wie nachstehend beschrieben zum Auswaschen von mit flüssigem Toluolszintillator gefüllten und mit radioaktiven Substanzen   kontaminierten    Plastikzählfläschchen verwendet.



  (Leistung 4000 bis 6000 Zählfläschchen pro Stunde.) Im Gebrauch wird, wie durch Fig. 1 veranschaulicht, zuerst der Steuerungsschalter 15 auf Position   1    gestellt und die in   Kar-      eons    1 enthaltenen Plastikzählfläschchen (Durchmesser 28 mm, Höhe 60 mm) in den Einsaugbehälter 3 gesogen. Anschliessend wird, wie durch Fig. 2 veranschaulicht, der Steuerungsschalter 15 auf Position 2 gestellt. Hierbei wird das Einsaugen beendet, es öffnet sich die pneumatische   Klappe    4, und die Fläschchen fallen in den als Schleuse dienenden Zwischenbehälter 5. Bevor die Fläschchen durch eine zweite Klappe 6 in die Mühle 8 fallen können, wird die Mühle in Rotation versetzt und die erste   Klappe    4 geschlossen.

  Das Anlaufen der Mühle ist mit dem Schliessen der ersten   Klappe    4 gekoppelt. Anschliessend, wie durch Fig. 3 veranschaulicht, wird der Steuerungsschalter 15 auf Position 3 gestellt. Dies bewirkt das Öffnen der zweiten Klappe 6 und das Fallen der Fläschchen in die schon rotierende Mühle 8. In der Mühle werden die Plastikfläschchen zerschnitten. Das Mahlgut fällt anschliessend in einen Baumwollsaclc 10. Gleichzeitig wird während des ganzen Mahlvorgangs über die Einspritzleitung 7 und die durch den Schalter 23 gesteuerte Pumpe 14 Alkohol zudosiert. Dies gewährleistet ein kontinuierliches Auswaschen des Mahlgutes von organischen Lösungsmitteln sowie von radioaktiven Rückständen. Die Waschflüssigkeit wird in dem Behälter 19 und das Mahlgut in dem Baumwollsack 10 aufgefangen.

  Die   Waschflüssigkeit    kann aus Ersparnisgründen auch mittels der Pumpe 9 ständig rezirkuliert werden.



  Anschliessend, wie durch Fig. 4 veranschaulicht, wird der Steuerungsschalter 15 auf Position 4 gestellt, wodurch das Einspritzen von Alkohol und der Mahlvorgang beendigt werden. Nun kann entweder ein weiterer   Lade-/Mahlzyklus    begonnen werden   (Fig.    1 bis 3), oder nach Füllen des Baumwollsackes 10 das Mahlgut mit Wasser 24 gewaschen werden.

 

  Der Schalter 16 wird auf Position 1 gestellt. wobei die in dem Behälter 19 enthaltene   Waschflüssigkeit    mittels der Pumpe 9 in das Fass 13 geleert wird. Wie durch Fig. 5 veranschaulicht, wird schliesslich der Baumwollsack 10 mittels des Flaschenzugs 20 aus dem Auffangbehälter 19 gehoben und samt Inhalt entfernt.



   Um Explosionen auszuschliessen wird während des ganzen Mahlvorganges Stickstoff über die Leitung 27 und das Magnetventil 22 eingeblasen und so die Atmosphäre im System inert gehalten. Wegen der durch das Schleusensystem  der zwei pneumatischen Klappen 4 und 6 garantierten Geschlossenheit des Systems wird eine Aerosolbildung und folglich die Kontamination der Umgebung durch radioakfive Stoffe so wie durch Toluol verhindert. Der   Hochdruckventila    torausgang wird an ein Abluftsystem angeschlossen.



   In Analogie zu dem oben beschriebenen Verfahren können durch einfaches Ersetzen der Messer der Mühle durch Schlagstutzen, mit flüssigen Toluolszintillator gefüllte und mit radioaktiven Substanzen kontaminierte Glaszählfläschchen zertrümmert und ausgewaschen werden.



   PATENTANSPRUCH 1
Verfahren zum Auswaschen von mit flüchtigen organischen Flüssigkeiten gefüllten und/oder radioaktiv kontaminierten Einweggefässen, dadurch   gekennzeichnet,    dass man die Einweggefässe in kleine Teilchen zertrümmert, die Teilchen mit Wasser   auswäscht    und die flüssige Mischung und die gewaschenen festen Teilchen separat aufnimmt.



   UNTERANSPRÜCHE    1.    Verfahren nach Patentanspruch 1. dadurch gekennzeich net, dass die Teilchen vor dem Waschen mit Wasser mit einem zusätzlichen Lösungsmittel ausgewaschen werden.



   2. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Lösungsmittel ein wasserlösliches organisches Lösungsmittel ist.



   3. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel ein Alkohol ist.



   4. Verfahren nach Unteranspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Methanol ist.



   5. Verfahren nach Unteranspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Äthanol ist.



   6. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Propanol ist.



   7. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Aceton oder Dioxan ist.



   8. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass die Einweggefässe mit einer flüchtigen organischen Flüssigkeit gefüllt sind.



   9. Verfahren nach Unteranspruch 8. dadurch   gekennzeich-    net, dass die organische Flüssigkeit Toluol ist.



   10. Verfahren nach Unteranspruch 8. dadurch gekennzeichnet, dass die organische Flüssigkeit Dioxan ist.



   11. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet. dass die Einweggefässe aus Glas sind.



   12. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet. dass die Einweggefässe aus Kunststoff sind.



   13. Verfahren nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die nach dem Zertrümmern der Einweggefässe erhaltenen Kunststoffteilchen im wesentlichen eine Fläche zwischen 10 mm2 und 1   cm2    aufweisen.



   14. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einweggefässe mit radioaktiven Substanzen kontaminiert sind.



      PATENTANSPRUCH 11   
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach   Pa-    tentanspruch 1, gekennzeichnet durch a) einen als Schleuse dienenden Behälter (5), mit einem Absperrorgan (4) an der Eingangsseite und einem Absperrorgan (6) an der Ausgangsseite, b) eine über das Absperrorgan (6) an der Ausgangsseite dem als Schleuse dienenden Behälter (5) nachgeschaltete Einheit   (8)    zum Zerstückeln der Einweggefässe, c) eine Einrichtung (7) zum Waschen der in der Zerstücklungseinheit (8) erzeugten festen Einweggefäss-Teilchen mit Wasser, d) ein der Zerstücklungseinheit (8) nachgeschaltetes Filter (10) zum Aufnehmen der festen Teilchen.



   e) einen Behälter (19) zum Aufnehmen der flüssigen Mischung und f) eine Steuerungseinrichtung (31) zur Steuerung der verschiedenen Vorgänge.



      UNTERANSPRÜCH E   
15. Vorrichtung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass dem als Schleuse dienenden Behälter (15) ein Ladebehälter (3) vorgeschaltet ist.



   16. Vorrichtung nach Patentanspruch   II    oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass der Ladebehälter (3) einem Förderband nachgeschaltet ist.



   17. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass der Ladebehälter (3) einer Ansaugevorrichtung nachgeschaltet ist.



   18. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass die Absperrorgane (4 und 6) Klappen sind.



   19. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrorgane (4 und 6) Ventile sind.



   20. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrorgane (4 und 6) Schieber sind.



   21. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass die Zerstücklungseinheit (8) eine Mühle ist.



   22. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle einen Rotor mit Messern aufweist.



   23. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet. dass die Mühle mehrere gegenläufige Rotoren mit Messern aufweist.



   24. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle einen Rotor mit Schlagstutzen aufweist.



   25. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle mehrere gegenläufige Rotoren mit Schlagstutzen aufweist.



   26. Vorrichtung nach Patentanspruch   11    oder Unteranspruch 15. dadurch gekennzeichnet. dass in der Einrichtung zum Waschen der in der Zerstücklungseinheit erzeugten festen Teilchen als Verabreichungsorgane für das Wasser Sprühdosen vorgesehen sind.



   27. Vorrichtung nach Patentanspruch   II    oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einrichtung (7) zum Waschen der in der Zerstücklungseinheit (8) erzeugten festen Teilchen als Verabreichungsorgane für das Wasser Hahnen vorgesehen sind.



   28. Vorrichtung nach Unteranspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verabreichungsorgane vor der Zerstücklungseinheit (8) angeordnet sind.

 

   29. Vorrichtung nach Unteranspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verabreichungsorgane nach der Zerstücklungseinheit (8) angeordnet sind.



   30. Vorrichtung nach Unteranspruch 26 oder 27. dadurch gekennzeichnet, dass die Verabreichungsorgane vor und nach der Zerstücklungseinheit (8) angeordnet sind.



   31. Vorrichtung nach Patentanspruch 11 oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Filter (10) stationär ist.



   32. Vorrichtung nach Unteranspruch 31. dadurch   gekenn-    zeichnet, dass das Filter (10) ein Filtersack ist.



   33. Vorrichtung nach Unteranspruch 32,   dadurch      gekenn-    zeichnet, dass der Filtersack ein Baumwollsack ist. 

**WARNUNG** Ende DESC Feld konnte Anfang CLMS uberlappen**.



   

Claims (1)

  1. **WARNUNG** Anfang CLMS Feld konnte Ende DESC uberlappen **. der zwei pneumatischen Klappen 4 und 6 garantierten Geschlossenheit des Systems wird eine Aerosolbildung und folglich die Kontamination der Umgebung durch radioakfive Stoffe so wie durch Toluol verhindert. Der Hochdruckventila torausgang wird an ein Abluftsystem angeschlossen.
    In Analogie zu dem oben beschriebenen Verfahren können durch einfaches Ersetzen der Messer der Mühle durch Schlagstutzen, mit flüssigen Toluolszintillator gefüllte und mit radioaktiven Substanzen kontaminierte Glaszählfläschchen zertrümmert und ausgewaschen werden.
    PATENTANSPRUCH 1 Verfahren zum Auswaschen von mit flüchtigen organischen Flüssigkeiten gefüllten und/oder radioaktiv kontaminierten Einweggefässen, dadurch gekennzeichnet, dass man die Einweggefässe in kleine Teilchen zertrümmert, die Teilchen mit Wasser auswäscht und die flüssige Mischung und die gewaschenen festen Teilchen separat aufnimmt.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Verfahren nach Patentanspruch 1. dadurch gekennzeich net, dass die Teilchen vor dem Waschen mit Wasser mit einem zusätzlichen Lösungsmittel ausgewaschen werden.
    2. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Lösungsmittel ein wasserlösliches organisches Lösungsmittel ist.
    3. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel ein Alkohol ist.
    4. Verfahren nach Unteranspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Methanol ist.
    5. Verfahren nach Unteranspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Äthanol ist.
    6. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Propanol ist.
    7. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Lösungsmittel Aceton oder Dioxan ist.
    8. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass die Einweggefässe mit einer flüchtigen organischen Flüssigkeit gefüllt sind.
    9. Verfahren nach Unteranspruch 8. dadurch gekennzeich- net, dass die organische Flüssigkeit Toluol ist.
    10. Verfahren nach Unteranspruch 8. dadurch gekennzeichnet, dass die organische Flüssigkeit Dioxan ist.
    11. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet. dass die Einweggefässe aus Glas sind.
    12. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet. dass die Einweggefässe aus Kunststoff sind.
    13. Verfahren nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die nach dem Zertrümmern der Einweggefässe erhaltenen Kunststoffteilchen im wesentlichen eine Fläche zwischen 10 mm2 und 1 cm2 aufweisen.
    14. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einweggefässe mit radioaktiven Substanzen kontaminiert sind.
    PATENTANSPRUCH 11 Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Pa- tentanspruch 1, gekennzeichnet durch a) einen als Schleuse dienenden Behälter (5), mit einem Absperrorgan (4) an der Eingangsseite und einem Absperrorgan (6) an der Ausgangsseite, b) eine über das Absperrorgan (6) an der Ausgangsseite dem als Schleuse dienenden Behälter (5) nachgeschaltete Einheit (8) zum Zerstückeln der Einweggefässe, c) eine Einrichtung (7) zum Waschen der in der Zerstücklungseinheit (8) erzeugten festen Einweggefäss-Teilchen mit Wasser, d) ein der Zerstücklungseinheit (8) nachgeschaltetes Filter (10) zum Aufnehmen der festen Teilchen.
    e) einen Behälter (19) zum Aufnehmen der flüssigen Mischung und f) eine Steuerungseinrichtung (31) zur Steuerung der verschiedenen Vorgänge.
    UNTERANSPRÜCH E 15. Vorrichtung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass dem als Schleuse dienenden Behälter (15) ein Ladebehälter (3) vorgeschaltet ist.
    16. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass der Ladebehälter (3) einem Förderband nachgeschaltet ist.
    17. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass der Ladebehälter (3) einer Ansaugevorrichtung nachgeschaltet ist.
    18. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass die Absperrorgane (4 und 6) Klappen sind.
    19. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrorgane (4 und 6) Ventile sind.
    20. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrorgane (4 und 6) Schieber sind.
    21. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass die Zerstücklungseinheit (8) eine Mühle ist.
    22. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle einen Rotor mit Messern aufweist.
    23. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet. dass die Mühle mehrere gegenläufige Rotoren mit Messern aufweist.
    24. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle einen Rotor mit Schlagstutzen aufweist.
    25. Vorrichtung nach Unteranspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle mehrere gegenläufige Rotoren mit Schlagstutzen aufweist.
    26. Vorrichtung nach Patentanspruch 11 oder Unteranspruch 15. dadurch gekennzeichnet. dass in der Einrichtung zum Waschen der in der Zerstücklungseinheit erzeugten festen Teilchen als Verabreichungsorgane für das Wasser Sprühdosen vorgesehen sind.
    27. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einrichtung (7) zum Waschen der in der Zerstücklungseinheit (8) erzeugten festen Teilchen als Verabreichungsorgane für das Wasser Hahnen vorgesehen sind.
    28. Vorrichtung nach Unteranspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verabreichungsorgane vor der Zerstücklungseinheit (8) angeordnet sind.
    29. Vorrichtung nach Unteranspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verabreichungsorgane nach der Zerstücklungseinheit (8) angeordnet sind.
    30. Vorrichtung nach Unteranspruch 26 oder 27. dadurch gekennzeichnet, dass die Verabreichungsorgane vor und nach der Zerstücklungseinheit (8) angeordnet sind.
    31. Vorrichtung nach Patentanspruch 11 oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Filter (10) stationär ist.
    32. Vorrichtung nach Unteranspruch 31. dadurch gekenn- zeichnet, dass das Filter (10) ein Filtersack ist.
    33. Vorrichtung nach Unteranspruch 32, dadurch gekenn- zeichnet, dass der Filtersack ein Baumwollsack ist.
    34. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteran
    spruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Filter (10) beweglich ist.
    35. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (19) zum Aufnehmen der flüssigen Mischung zur Rezirkulation eines Teils der Flüssigkeit und/oder zur Beseitigung der Flüssigkeit einem zusätzlichen Auffangbehälter (13) angeschlossen ist.
    36. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich Mittel (27) zum Begasen mit einem Inertgas aufweist.
    37. Vorrichtung nach Unteranspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass das Inertgas Stickstoff ist.
    38. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinrichtung elektrisch betätigbar ist.
    39. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15, dadurch gekennzeichnet. dass die Steuerungseinrichtung pneumatisch betätigbar ist.
    40. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15. dadurch gekennzeichnet. dass die Steuerungseinrichtung gemischt pneumatisch und elektrisch betätigbar ist.
    41. Vorrichtung nach Patentanspruch II oder Unteranspruch 15. dadurch gekennzeichnet. dass die Absperrorgane (4 und 6) pneumatisch und die Zerstücklungseinheit (8) elektrisch steuerbar sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP0208660A3 (en) * 1985-06-12 1987-01-28 Protex S.R.L. Process and relevant equipment for decontamination of solid waste contaminated by radiators, toxicants and hurtful materials in general
US20130333329A1 (en) * 2012-06-18 2013-12-19 Kuo-Yuan Chang Method for portioning high radiation intensity waste and apparatus therefor

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