AT523981B1 - Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels - Google Patents
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Abstract
Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums (2) eines Verkehrsmittels (1), bei welchem eine Klima- und Lüftungsanlage (17) vorgesehen ist, welche zur Erzeugung von mindestens zwei unterschiedlichen Strömungsmustern eingerichtet ist, mit folgenden Verfahrensschritten: - Abkühlen des Passagierraum (2) mittels der Klimaanlage (17), bis die Wandtemperaturen des Innenraums unter dem Taupunkt des im übernächsten Verfahrensschritt zugeführten Desinfektionsmittelnebels liegen, - Einstellen (100) eines bestimmten, für den Desinfektionsbetrieb vorgesehenen Strömungsmusters, bei welchem zugeführte Luft direkt an zu desinfizierende Oberflächen gelangt, - Erwärmen der in den Passagierraum (2) zuströmenden Luft und Zuführen (110) eines Desinfektionsmittels in diese Luft für einen bestimmten Zeitraum, - Beenden (120) des Zuführens eines Desinfektionsmittels und Belüften (130) des Passagierraums.
Description
[0001] Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels.
TECHNISCHES GEBIET
[0002] Die Erfindung betrifft Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels sowie eine Desinfektionseinrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
STAND DER TECHNIK
[0003] Passagierräume von Fahrzeugen werden im Allgemeinen regelmäßig manuell gereinigt. Dabei werden neben dem Fußboden auch Sitze, Haltestangen und Griffe sowie die Fenster mit geeigneten Reinigungsmitteln benetzt. Für höhere Ansprüche an den Reinigungsgrad und insbesondere der Entfernung von krankheitserregenden Organismen wie Bakterien, Viren und Pilzsporen ist diese herkömmliche Reinigung nicht ausreichend. Dazu wären neben wesentlich wirksameren und daher selbst auch gesundheitsgefährdenden Reinigungsmitteln auch speziell geschultes Personal erforderlich, was den Betrieb eines Massenverkehrsmittels verteuern würde. Zwar ist es möglich, beispielsweise nach Betriebsschluss einen Passagierraum manuell mittels eines handgetragenen Zerstäubers zu desinfizieren, jedoch sollte dies von geschultem Personal in Schutzkleidung ausgeführt werden. Aus dem Stand der Technik sind Einrichtungen zur Sterilisierung der zugeführten Luft, beispielsweise mittels UV-Licht bekannt, dabei werden die Oberflächen der Passagierräume und der Kanäle des Zu- und Umluftsystems jedoch nicht gereinigt.
[0004] Aus dem Stand der Technik sind Desinfektionssysteme für Kraftfahrzeuge bekannt, so ist in der beispielsweise internationalen Patentanmeldung WO 2007/147545 A1 ist eine Einrichtung offenbart, bei welcher eine Luftabsaugung kontaminierte Luft aus dem Fahrzeuginneren fördert, und frische Zuluft zuführt, welche mit einem Desinfektionsmittel versehen sein kann.
[0005] Der Anmeldeschrift FR 3092278A1 kann eine Desinfektionseinrichtung für einen Verdampfer einer PKW-Klimaanlage entnommen werden, wobei Desinfektionsmittel dem Zuluftstrom beigefügt wird und dieses auf die Oberfläche des Verdampfers wirkt. Ebenso zeigt FR 2840564 A1 eine PKW-Lüftungs- und Klimaanlage mit selbsttätiger Desinfektion des Verdampfers.
[0006] Eine Desinfektion eines Verdampfers einer PKW-Klimaanlage mit Ozon welches dem Luftstrom zugeführt, ist in der FR2930913A1 offenbart.
[0007] Der Anmeldeschrift JP2007045174A kann eine Einrichtung zur Belüftung eines PKWs entnommen werden, bei welcher temperaturabhängig eine Zwangsbelüftung des Passagierraums ausgeführt wird und dabei ionisierte Luft oder ein Desinfektionsmittel beigefügt wird.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
[0008] Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels anzugeben, welches automatisiert ausgeführt werden kann.
[0009] Die Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch eine Desinfektionseinrichtung nach Anspruch 4 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand untergeordneter Ansprüche.
[0010] Dem Grundgedanken der Erfindung nach ist ein Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels beschrieben, wobei in dem Verkehrsmittel eine Lüftungsanlage vorgesehen ist, welche zur Erzeugung von mindestens zwei unterschiedlichen Strömungsmustern eingerichtet ist, mit folgenden Verfahrensschritten: - Einstellen eines bestimmten, für den Desinfektionsbetrieb vorgesehenen Strömungsmusters, - Zuführen eines Desinfektionsmittels in die in den Passagierraum zuströmende Luft für einen bestimmten Zeitraum,
- Beenden des Zuführens eines Desinfektionsmittels und Belüften des Passagierraums.
[0011] Dadurch ist der Vorteil erzielbar, ein Desinfektionsmittel automatisiert ausbringen zu können, wobei aufgrund der unterschiedlichen Strömungsmuster gewährleistet ist, dass beim Desinfektionsbetrieb die Oberflächen ausreichend benetzt und so desinfiziert werden. Zudem kann der Desinfektionsbetrieb schneller und effizienter erfolgen als über das Strömungsmuster, welches bei einer Passagierfahrt angewandt wird. Insbesondere können über das bei Desinfektionsbetrieb eingesetzte Strömungsmuster auch Bereiche des Passagierraums durchströmt werden, in welchen die Luft sonst kaum ausgetauscht wird.
[0012] Erfindungsgemäß ist in einem Verkehrsmittel, beispielsweise einer U-Bahn oder einem Reisezugwagen, eine Lüftungsanlage vorgesehen, welche Zuluft für den Passagierraum sammelt, ggf. aufbereitet und diese dem Passagierraum unbehandelt oder gekühlt oder erwärmt zuführt. Dabei ist neben dem für den Passagierbetrieb vorgesehenen Strömungsmuster der einströmenden Luft, welches im Allgemeinen auf hohen Passagierkomfort ausgelegt ist, mindestens ein weiteres Strömungsmuster vorgesehen, bei welchem auf den Passagierkomfort, etwa Lärm und Zugluft, keine Rücksicht genommen werden muss. Dieses für den Desinfektionsbetrieb vorgesehene Strömungsmuster ist so bemessen, dass dabei die zuströmende, mit einem Desinfektionsmittel versehene Luft möglichst direkt an die zu desinfizierenden Oberflächen gelangt.
[0013] Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Ausblasweite der zugeführten Luft erweitert wird, wobei ein Teil der Ausströmöffnungen im Desinfektionsbetrieb verschlossen werden und nur die Öffnungen geöffnet bleiben, welche unmittelbar auf die zu desinfizierenden Oberflächen gerichtet sind.
[0014] Weiters können Ausströmöffnungen vorgesehen werden, welche ausschließlich im Desinfektionsbetrieb eingesetzt werden. So können beispielsweise dachseitig um Haltestangen ringförmig Ausströmöffnungen angeordnet werden, welche im Normalbetrieb verschlossen sind.
[0015] Die Zuführung des Desinfektionsmittels erfolgt innerhalb der Luftführungskanäle entweder an einer zentralen Stelle oder verteilt an mehreren. Letzter Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, da solcherart eine geleichmäßige Verteilung der Konzentration des Desinfektionsmittels bei allen Ausströmöffnungen sichergestellt werden kann, was bei einer zentralen Zuführung möglicherweise nicht gewährleistet sein kann. Die Einbringung des flüssigen Desinfektionsmittels in die Luftführungskanäle erfolgt mittels gebräuchlicher Zerstäuberdüsen.
[0016] Aufgrund der Zuführung des Desinfektionsmittels bereits in den Zuluftkanälen ist sichergestellt, dass auch die inneren Oberflächen dieser Kanäle desinfiziert werden, was bei einer unmittelbaren Einsprühung in den Passagierraum nicht gegeben wäre.
[0017] Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, bei Fahrzeugen mit Umluftkanälen auch die Umluftkanäle mit Desinfektionsmittel zu beaufschlagen, sodass auch dort befindliche Keime abgetötet werden können. Dazu sind Zerstäuberdüsen auch in den Umluftkanälen anzuordnen.
[0018] In weiterer Fortbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann zur besseren Benetzung der Oberflächen der Kondensationseffekt genützt werden. Dabei wird das Verfahren um die folgenden Verfahrensschritte erweitert: - vor dem Zuführen des Desinfektionsmittels Abkühlen des Passagierraums mittels einer Klimaanlage, sowie - Einbringen des Desinfektionsmittels mittels warmer Luft als gesättigte Lösung.
[0019] Solcherart kondensiert das Desinfektionsmittel an den abgekühlten Oberflächen und kann dadurch seine Wirksamkeit besonders gut entfalten. Dieser Prozess kann mittels Temperatursensoren an den Wänden im Zuluftkanal und im Innenraum überwacht und geregelt werden. Wesentlich ist, dass die kritischen Wandtemperaturen unter dem Taupunkt des gesättigtes Desinfektionsmittelnebels liegen.
[0020] Mit gegenständlichem Verfahren gelingt eine automatisierte Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels, beispielsweise eines Reisezugs- oder U-Bahn Wagens, wobei auch
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sonst nur schwer zugängliche Oberflächen sowie das Innere des Luftführungskanäle desinfizierbar werden.
[0021] Es ist wesentlich, dass während des Desinfektionsvorgangs keine Personen in dem Passagierraum aufhältig sind, sodass das Verfahren nur vor bzw. nach dem Fahrbetrieb ausgeführt werden soll. Dabei ist es empfehlenswert, eine Verriegelung der Verfahrensausführung vorzusehen, welche einen Desinfektionsbetrieb während des Fahrbetriebs sicher verhindert.
[0022] Das Entfernen verbliebener Desinfektionsmittelrückstände nach dem Desinfektionsbetrieb erfolgt mittels der Lüftungsanlage des Verkehrsmittels, welche dazu in einen allenfalls vorhandenen Abluftbetrieb geschaltet ist, wie er auch beispielsweise zur Entrauchung eingesetzt wird.
[0023] In weiterer Fortbildung kann eine Kontrolle des Vorhandensein von Resten des Desinfektionsmittels vorgesehen sein, zu welcher ein, für das eingesetzte Desinfektionsmittel sensibler Sensor die Zusammensetzung der Luft in dem Passagierraum analysiert und das Verfahren den Abluftbetrieb so lange fortsetzt, bis ein zulässiger Wert der Desinfektionsmittelkonzentration erreicht ist.
[0024] Ist ein für das eingesetzte Desinfektionsmittel sensibler Sensor nicht verfügbar, so ist es empfehlenswert, eine Funktionskontrolle der Ventilatoren vorzusehen, sodass fehlerhafte Ventilatoren nicht dazu führen können, dass der Passagierraum fälschlicherweise als Desinfektionsmittelfrei angesehen wird. Als Funktionskontrolle können Strömungsmesseinrichtungen in den Luftkanälen oder Drehzahlmesseinrichtungen an den Ventilatoren selbst eingesetzt werden.
[0025] Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, den Vorrat an Desinfektionsmittel zu überwachen und bei Unterschreiten eines bestimmten Mindestwerts eine Warnmeldung abzugeben, sodass kein Desinfektionsvorgang mit einer zu geringen Menge an Desinfektionsmittel ausgeführt wird, welcher dadurch möglicherweise nicht hinreichend wirksam ist.
[0026] Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, mehrere jeweils unterschiedliche Strömungsmuster im Desinfektionsbetrieb vorzusehen und diese zeitlich gestaffelt einzustellen. Dadurch kann eine intensive Anströmung unterschiedlicher Oberflächen sichergestellt werden, auch falls die Lüftungsanlage eine geringere Leistung aufweist und somit die Ausblasreichweite nicht ausreichend wäre. Beispielsweise kann das Anströmen der Wände, Fenster und der Haltestangen mit jeweils unterschiedlichen Ausströmöffnungen zeitlich hintereinander erfolgen.
[0027] Ein für das erfindungsgemäße Verfahren vorgesehenes Verkehrsmittel weist einen Passagierraum mit einer Lüftungsanlage auf, welche dem Passagierraum aufbereitete Luft zuzuführen vermag. Die Aufbereitung kann in der Filterung, Erwärmung oder Kühlung der zugeführten Luft bestehen. Es kann ein Umluftbetrieb vorgesehen sein, welcher die Luft in dem Passagierraum wenigstens teilweise aus dem Passagierraum aufnimmt und wieder in diesen abgibt.
[0028] Des Weiteren weist das Verkehrsmittel Ausströmöffnungen für Zuluft in den Passagierraum auf, wobei Luftleiteinrichtungen, beispielsweise Luftklappen in den Zuluftkanälen angeordnet sind, welche die Zuluft in mindesten zwei unterschiedlichen Strömungsmustern dem Passagierraum zuführen. Ein erstes Strömungsmustern wird dabei im normalen Belüftungsbetrieb eingesetzt und mindestens ein weiteres Strömungsmuster ist für den Desinfektionsbetrieb vorgesehen. In der Lüftungsanlage ist mindestens eine Zerstäuberdüse für flüssiges Desinfektionsmittel angeordnet, über welche das Desinfektionsmittel dem Zuluftstrom in den Passagierraum, bzw. dem Umluftstrom, zuführbar ist. Eine Steuereinrichtung ist zur Ansteuerung von Aktoren zur Bewegung der Luftleiteinrichtungen und zur Zuführung von Desinfektionsmittel eingerichtet und steuert das Desinfektionsverfahren. Dabei sind Schnittstellen zu einer Fahrzeugsteuerung vorgesehen, über welche das Desinfektionsverfahren ausgelöst wird und der Abschluss des Desinfektionsverfahrens an die Fahrzeugsteuerung rückgemeldet werden kann.
[0029] Eine bevorzugte Ausführungsform des Verkehrsmittels sieht eine Messung der Konzentration des Desinfektionsmittels in dem Passagierraum vor, sodass eine erfolgreiche Belüftung des Passagierraums am Ende des Verfahrens kontrollierbar ist.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
[0030] Es zeigen beispielhaft:
[0031] Fig.1 Verkehrsmittel mit Lochdecke, Normalbetrieb.
[0032] Fig.2 Verkehrsmittel mit Lochdecke, Desinfektionsbetrieb.
[0033] Fig.3 Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen, Normalbetrieb. [0034] Fig.4 Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen, Desinfektionsbetrieb.
[0035] Fig.5 Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen und Haltestangendesinfektion, Normalbetrieb.
[0036] Fig.6 Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen und Haltestangendesinfektion, Desinfektionsbetrieb.
[0037] Fig.7 _Desinfektionseinrichtung. [0038] Fig.8 _Verfahrensablauf.
AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
[0039] Fig.1 zeigt beispielhaft und schematisch ein Verkehrsmittel mit Lochdecke im Normalbetrieb. Es ist ein Schnitt durch ein Verkehrsmittel 1 mit einem Passagierraum 2 und einer Lüftungsanlage mit einem Luftkanal 3 dargestellt. Der Luftkanal 3 führt Zuluft für den Passagierraum 2, welche über Ventilatoren unter Überdruck gesetzt in den Passagierraum 2 einströmt. Dabei sind zwei Einströmöffnungen vorgesehen, eine Lochdecke 6 und seitliche Luftauslässe 7, welche gleichzeitig Zuluft für den Passagierraum 2 führen. In dem Luftkanal 3 ist eine Luftleiteinrichtung 5 angeordnet, welche zwei Klappen umfasst, mittels welchen die Luftzufuhr in den Passagierraum 2 über die Lochdecke 6 absperrbar ist. In dem in Fig.1 gezeigten Normalbetrieb strömt Zuluft sowohl über die Lochdecke 6 als auch die seitlichen Luftauslässe 7 in den Passagierraum 2, dies stellt ein erstes Strömungsmuster der zugeführten Luft dar. In dem Luftkanal 3 ist eine Zerstäuberdüse 4 angeordnet, über welche flüssiges Desinfektionsmittel dem Luftstrom beimengbar ist. In dem gezeigten Normalbetrieb strömt kein Desinfektionsmittel ein.
[0040] Fig.2 zeigt beispielhaft und schematisch ein Verkehrsmittel mit Lochdecke im Desinfektionsbetrieb. Es ist das Ausführungsbeispiel aus Fig.1 im Desinfektionsbetrieb dargestellt, wobei ein zweites Strömungsmuster der in den Passagierraum 2 einströmenden Zuluft eingestellt ist. Bei diesem zweiten Strömungsmuster verschließt die Luftleiteinrichtung 5 die Lochdecke 6, sodass durch sie keine Zuluft in den Passagierraum 2 strömen kann und jegliche Zuluft nur mehr durch die seitlichen Lufteinlässe 7 strömt, wobei Desinfektionsmittel über die Zerstäuberdüse 4 zugeführt wird. Dadurch ist die Ausströmgeschwindigkeit der Zuluft an den seitlichen Lufteinlässen 7 gegenüber dem Normalbetrieb wesentlich erhöht, sodass die Anströmung der dort befindlichen Seitenwände, Fenster und Sitze verbessert ist. Der Verschluss der Lochdecke 6 bewirkt, dass keine Zuluft und kein Desinfektionsmittel von der Decke des Passagierraums 2 eintritt, welches ohnedies nur zum Fußboden absinken würde.
[0041] Fig.3 zeigt beispielhaft und schematisch ein Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen im Normalbetrieb. Es ist, ähnlich wie in den Fig. 1 und 2 ein Schnitt durch ein Verkehrsmittel 1, beispielsweise einen Eisenbahnwaggon mit einem Passagierraum 2 und einem Luftkanal 3 dargestellt. Zur Zuführung von Zuluft in den Passagierraum 2 sind zwei wandseitige, im Wesentlichen sich über die gesamte Länge des Passagierraums 2 erstreckende Voutenauslässe 8 vorgesehen. Diese Voutenauslässe umfassen jeweils eine Mehrzahl von Schlitzen, durch welche die Zuluft in den Passagierraum 2 eintritt. In dem Luftkanal 3 sind Luftleiteinrichtungen 5 angeordnet, welche in Fig.3 in ihrer Normalbetriebsposition befindlich sind und die Voutenauslässe 8 freigeben. Weiters ist eine Zerstäuberdüse 4 für die Abgabe eines Desinfektionsmittels in den Luftkanal 3 vorgesehen, die im Normalbetrieb ausgeschaltet ist.
[0042] Fig.4 zeigt beispielhaft und schematisch ein Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen im Desinfektionsbetrieb. Es ist das Ausführungsbeispiel aus Fig.3 im Desinfektionsbetrieb darge-
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stellt, bei welchem die Luftleiteinrichtungen 5 in ihrer Desinfektionsbetriebsstellung befindlich sind. Dabei verschließen die Klappen der Luftleiteinrichtungen 5 die Spalte der Voutenauslässe 8 bis auf die jeweils der Außenseite des Passagierraums 2 am nächsten liegenden Öffnungen. Dadurch erfolgt die Abgabe der mit Desinfektionsmittel versehenen Zuluft durch einen wesentlich eingeschränkten Querschnitt und somit mit höherer Geschwindigkeit und Wurfweite. Dadurch ist eine Benetzung der Außenseite des Passagierraums mit den Seitenwänden, Fenstern und Sitzen sichergestellt.
[0043] Fig.5 zeigt beispielhaft und schematisch ein Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen und Haltestangendesinfektion im Normalbetrieb. Es ist ein Verkehrsmittel 1, ähnlich jenem aus den Fig.3 und 4 dargestellt, wobei der Schnitt durch eine vertikale Haltestange 9 in Passagierraummitte gelegt ist. An der Decke des Passagierraums 2 ist ein die Haltestange 9 umfassender Ringspalt 10 vorgesehen, welcher Zuluft aus dem Luftkanal 3 vertikal austreten lässt, sodass sie die Haltestange 9 umspült. Eine Verschlussklappe 11 verschließt den Ringspalt 10 im Normalbetrieb, da sonst die Zuluft unmittelbar auf dort aufhältige Personen strömen würde.
[0044] Fig.6 zeigt beispielhaft und schematisch ein Verkehrsmittel mit Voutenluftauslässen und Haltestangendesinfektion im Desinfektionsbetrieb. Es ist das Verkehrsmittel 1 aus Fig.5 im Desinfektionsbetrieb dargestellt, bei welchem die Verschlussklappe 11 des Ringspalts 10 geöffnet ist und die Luftleiteinrichtungen 5 die Voutenauslässe 8 teilweise verschließen. Dabei erfolgt die Abgabe der mit Desinfektionsmittel versehenen Zuluft durch die Voutenauslässe 8 mit wesentlich eingeschränktem Querschnitt und somit mit höherer Geschwindigkeit und Wurfweite. Ebenso erfolgt eine Anströmung der Haltestange 9.
[0045] Fig.7 zeigt beispielhaft und schematisch das Blockschaltbild einer Desinfektionseinrichtung. Es ist ein Blockschaltbild einer Desinfektionseinrichtung 12 gezeigt, wie sie in ein Verkehrsmittel 1 eingebaut und mit den dort befindlichen technischen Einrichtungen, insbesondere der Lüftungs- oder Klimaanlage 17 verbunden werden kann. Die Desinfektionseinrichtung 12 umfasst eine Steuereinrichtung 13 mit einer Datenverbindung zu der Fahrzeugsteuerung 18. Über diese Datenverbindung können Desinfektionsvorgänge ausgelöst und überwacht werden und der erfolgreiche Abschluss eines Desinfektionsvorgangs oder eine Fehlermeldung an die Fahrzeugsteuerung 18 übermittelt werden. Die Fahrzeugsteuerung 18 löst einen Desinfektionsvorgang nur unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise der manuellen Freigabe durch das Bedienpersonal, welches sich versichert hat, dass der Passagierraum frei von Fahrgästen ist. Die Steuereinrichtung 13 ist zur Ansteuerung von Aktoren 15 der Luftleiteinrichtungen ausgebildet und weist einen Eingang für das Signal eines Sensors 16 auf, welcher die Konzentration des Desinfektionsmittels in dem Passagierraum ermittelt. Ist diese Konzentration während des Belüftungsvorganges unter einen bestimmten Schwellwert gefallen, so kann die Steuereinrichtung 13 ein Signal betreffend den erfolgreichen Abschluss des Desinfektionsvorganges an die Fahrzeugsteuerung 18 abgeben. Weiters umfasst die Desinfektionseinrichtung 12 mindestens eine Zerstäuberdüse 4 und einen Vorratsbehälter 19 für das Desinfektionsmittel. Die Steuereinrichtung 12 gibt den Einspritzzeitpunkt und die Einspritzdauer der Zerstäuberdüse 4 vor und umfasst vorteilhafterweise eine Füllstandermittlung für den Vorratsbehälter 19, sodass eine Meldung an die Fahrzeugsteuerung 18 abgebbar ist, wenn der Desinfektionsmittelvorrat erschöpft ist. Die Steuereinrichtung 13 ist in gezeigtem Ausführungsbeispiel mit einer Schnittstelle zur Steuerung einer Klimaanlage 17 sowie eines Ventilators 14 ausgestattet, über welche der Passagierraum belüftbar, abkühlbar und erwärmbar ist, sodass das erfindungsgemäße Verfahren durch Abkühlen vor dem Desinfektionsvorgang unterstützt werden kann und eine raschere Belüftung durch Erwärmung des Passagierraums erfolgen kann.
[0046] Fig.8 zeigt beispielhaft und schematisch den Verfahrensablauf eines Desinfektionsverfahrens. Es ist das Ablaufdiagramm eines Desinfektionsverfahrens dargestellt, welches mit dem Empfang eines Auslösebefehls 90 beginnt. Als erster Verfahrensschritt 100 wird ein bestimmtes, für den Desinfektionsbetrieb vorgesehenes Strömungsmuster der in den Passagierraum eintretenden Zuluft eingestellt. Daraufhin erfolgt als zweiter Verfahrensschritt 110 das Zuführen eines Desinfektionsmittels in die Zuluft des Passagierraums. Nach einer bestimmten Zeitspanne, in welcher kontinuierlich Desinfektionsmittel in die Zuluft des Passagierraums eingebracht wird, wird
x -hes AT 523 981 B1 2024-12-15
N N NS
die Zufuhr von Desinfektionsmittel unterbrochen 120 und es beginnt eine Belüftungsphase 130 für einen bestimmten Zeitraum.
[0047] Weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sehen eine Abkühlphase für den Passagierraum vor dem Zuführen eines Desinfektionsmittels vor, sodass dieses an den abgekühlten Oberflächen in dem Passagierraum kondensiert. Es kann eine Messung der Konzentration des Desinfektionsmittels in dem Passagierraum erfolgen, sodass die Zeitdauer der Belüftung 130 abhängig von dieser Konzentration ist.
LISTE DER BEZEICHNUNGEN
1 Verkehrsmittel
2 Passagierraum
3 Luftkanal
4 Zerstäuberdüse
5 Luftleiteinrichtung
6 Lochdecke
7 Seitlicher Luftauslaß 8 Voutenauslaß
9 Haltestange
10 Ringspalt
11 Verschlußklappe
12 Desinfektionseinrichtung
13 Steuereinrichtung
14 Ventilator
15 Aktuator der Luftleiteinrichtung 16 Sensor
17 Klimaanlage
18 Fahrzeugsteuerung
19 Vorratsbehälter
90 Auslösebefehl
100 Einstellen eines bestimmten Strömungsmusters
110 Zuführen eines Desinfektionsmittels 120 Beenden des Zuführens eines Desinfektionsmittels 130 Belüften
Claims (5)
1. Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums (2) eines Verkehrsmittels (1), bei welchem eine Klima- und Lüftungsanlage (17) vorgesehen ist, welche zur Erzeugung von mindestens zwei unterschiedlichen Strömungsmustern eingerichtet ist, mit folgenden Verfahrensschritten:
- Abkühlen des Passagierraum (2) mittels der Klimaanlage (17), bis die Wandtemperaturen des Innenraums unter dem Taupunkt des im übernächsten Verfahrensschritt zugeführten Desinfektionsmittelnebels liegen,
- Einstellen (100) eines bestimmten, für den Desinfektionsbetrieb vorgesehenen Strömungsmusters, bei welchem zugeführte Luft direkt an zu desinfizierende Oberflächen gelangt,
- Erwärmen der in den Passagierraum (2) zuströmenden Luft und Zuführen (110) eines Desinfektionsmittels in diese Luft für einen bestimmten Zeitraum,
- Beenden (120) des Zuführens eines Desinfektionsmittels und Belüften (130) des Passagierraums.
2, Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums (2) eines Verkehrsmittels (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Belüften (130) des Passagierraums (2) mittels eines die Konzentration des Desinfektionsmittels in dem Passagierraum ermittelnden Sensors (16) gesteuert wird.
3. Desinfektionseinrichtung (12) zur Desinfektion eines Passagierraums (2) eines Verkehrsmittels (1), bei welchem eine Klima- und Lüftungsanlage (17) vorgesehen ist, welche zur Erzeugung von mindestens zwei unterschiedlichen Strömungsmustern eingerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (13) vorgesehen ist, welche zur Ansteuerung von mindestens einem Aktuator (15) zur Bewegung von Luftleiteinrichtungen (5) ausgebildet ist, wobei die Luftleiteinrichtungen (5) in Abhängigkeit ihrer Position unterschiedliche Strömungsmuster bewirken kann, wobei bei mindestens einem Strömungsmuster die zugeführte Luft direkt an zu desinfizierende Oberflächen gelangt, und wobei ein Vorratsbehälter (19) für ein Desinfektionsmittel vorgesehen ist, und wobei die Steuereinrichtung (13) Mittel zur Ansteuerung einer Zerstäuberdüse (4) umfasst, wobei die Zerstäuberdüse (4) zur Einbringung eines Desinfektionsmittels in einen Luftkanal (3) des Verkehrsmittels eingerichtet ist.
4. Desinfektionseinrichtung (12) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (13) mit Schnittstellen zu einer Fahrzeugsteuerung (18) und zu einer Klimaanlage (17) ausgestattet ist.
5. Desinfektionseinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein auf das eingesetzte Desinfektionsmittel sensibler Sensor (16) vorgesehen ist, welcher ein der Konzentration des Desinfektionsmittels in dem Passagierraum (2) des Verkehrsmittels (1) proportionales Signal an die Steuereinrichtung (13) abgibt.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (2)
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| ATA50600/2020A AT523981B1 (de) | 2020-07-10 | 2020-07-10 | Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels |
| PCT/EP2021/069009 WO2022008662A1 (de) | 2020-07-10 | 2021-07-08 | Verfahren zur desinfektion eines passagierraums eines verkehrsmittels |
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| ATA50600/2020A AT523981B1 (de) | 2020-07-10 | 2020-07-10 | Verfahren zur Desinfektion eines Passagierraums eines Verkehrsmittels |
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