AT527945B1 - Steckverbinder zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils mit einer Fluidleitung - Google Patents
Steckverbinder zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils mit einer FluidleitungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder (1) zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils (2) mit einer Fluidleitung (3), umfassend eine Verbindungshülse (4) mit einem Verbindungsabschnitt (5) und einem Koppelabschnitt (7), eine Klemmhülse (8) zum Klemmen der Fluidleitung (3) und eine Arretierungshülse (9) zum Arretieren der Klemmhülse (8) am Koppelabschnitt (7), wobei der Koppelabschnitt (7) einen Aufnahmeraum (AR) für die Arretierungshülse (9) aufweist, an dessen innerer Umfangsfläche mehrere Haltefenster (10) vorgesehen sind, wobei die Arretierungshülse (9) mehrere Haltelaschen (11) aufweist, die in den Haltefenstern (10) einrastbar sind, wobei die Klemmhülse (8) mehrere flexible Klemmfinger (12) mit verdickten freien Enden (15) und einen geschlossenen ringförmigen Abschnitt (13) aufweist, wobei an einer Innenseite der Arretierungshülse (9) ein Arretierungsvorsprung (14) angeordnet ist, der mit Arretierungsstirnflächen (16) der verdickten freien Enden (15) zusammenwirkt, wobei die Arretierungshülse (9) einen Hülsenabschnitt (17) umfasst, wobei die Haltelaschen (11) ein erstes Laschenende (11a) aufweisen, das im Bereich eines ersten Arretierungshülsenendes (9a) mit dem Hülsenabschnitt (17) verbunden ist und ein freies zweites Laschenende (11b) aufweisen, das in radialer Richtung von einer äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts (17) beabstandet ist und sich schräg nach außen in Richtung eines gegenüberliegenden zweiten Arretierungshülsenendes (9b) erstreckt, und dass der Arretierungsvorsprung (14) an einer inneren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts (17) angeordnet ist und einen in Umfangsrichtung geschlossenen Umfangskragen umfasst, der eine, dem zweiten Arretierungshülsenende (9b) zugewandte schräge Einführfläche (18) umfasst.
Description
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[0001] Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils mit einer Fluidleitung, umfassend eine Verbindungs-hülse mit einem ersten Verbindungshülsenende, das einen Verbindungsabschnitt zur Verbindung mit einem kompatiblen Aufnahmeabschnitt des fluidführenden Bauteils aufweist und mit einem gegenüberliegenden zweiten Verbindungshülsenende, das einen Koppelabschnitt zum Koppeln der Fluidleitung aufweist, eine Klemmhülse zum Klemmen der Fluidleitung und eine Arretierungshülse zum Arretieren der Klemmhülse am Koppelabschnitt, wobei der Koppelabschnitt einen Aufnahmeraum für die Arretierungshülse aufweist, an dessen innerer Umfangsfläche mehrere in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Haltefenster vorgesehen sind, wobei die Arretierungshülse an ihrer Außenseite mehrere in Umfangsrichtung voneinander beabstandete, flexible Haltelaschen aufweist, die dazu ausgebildet sind, in die Haltefenster des Koppelabschnitts einzurasten, wobei die Klemmhülse an einem dem ersten Verbindungshülsenende zugewandten ersten Klemmhülsende mehrere in Umgangsrichtung voneinander beabstandet flexible Klemmfinger mit verdickten freien Enden aufweist und am gegenüberliegenden zweiten Klemmhülsende einen geschlossenen ringförmigen Abschnitt aufweist, wobei an einer Innenseite der Arretierungshülse ein Arretierungsvorsprung angeordnet ist, der dazu ausgebildet ist, mit, dem zweiten Klemmhülsende zugewandten, Arretierungsstirnflächen der verdickten freien Enden der Klemmfinger zur Arretierung der Klemmhülse zusammenzuwirken.
[0002] Ein gattungsgemäßer Steckverbinder ist beispielsweise in der EP 3 740 711 B1 offenbart. Der Steckverbinder weist eine Verbindungshülse, eine Arretierungshülse und eine Spannhülse auf.
[0003] Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, einen gattungsgemäßen Steckverbinder bereitzustellen, der einen verbesserten Halt der Fluidleitung sowie eine einfachere Handhabung ermöglicht.
[0004] Diese Aufgabe wird mit dem eingangs genannten Steckverbinder dadurch gelöst, dass die Arretierungshülse einen umfangsseitig geschlossenen, im Wesentlichen zylinderförmigen, Hülsenabschnitt umfasst, wobei die Haltelaschen jeweils ein erstes Laschenende aufweisen, das im Bereich eines dem ersten Verbindungshülsenende zugewandten ersten Arretierungshülsenendes mit dem Hülsenabschnitt verbunden ist und ein freies zweites Laschenende aufweisen, das in radialer Richtung von einer äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts beabstandet ist und sich schräg nach außen in Richtung eines gegenüberliegenden zweiten Arretierungshülsenendes erstreckt, und dass der Arretierungsvorsprung an einer inneren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts angeordnet ist und einen in Umfangsrichtung geschlossenen Umfangskragen umfasst, der eine, dem zweiten Arretierungshülsenende zugewandte schräge Einführfläche umfasst. Durch die geschlossene Ausführung weist die Arretierungshülse eine höhere Steifigkeit auf und ermöglicht somit im Betrieb einen verbesserten Halt der Spannhülse und folglich der Fluidleitung, insbesondere auch bei Bewegungen der Fluidleitung. Durch die schräge Einführfläche des Umfangskragens ist eine einfachere Kopplung möglich, da die Arretierungshülse bereits an der Verbindungshülse vormontiert werden kann und erst danach die Spannhülse inkl. Fluidleitung gekoppelt werden kann.
[0005] Optional könnte der Verbindungsabschnitt der Verbindungshülse gleichartig ausgebildet sei, wie der Koppelabschnitt und es könnten eine gleichartige zweite Arretierungshülse und eine gleichartige zweite Spannhülse vorgesehen sein. In diesem Fall könnte wäre der Steckverbinder zur Kopplung von zwei Fluidleitungen geeignet. Unter gleichartig ist in diesem Zusammenhang eine gleiche strukturelle Ausführung zu verstehen, d.h. eine identische Funktion. Allerdings bedeutet gleichartig nicht zwangsweise, dass die Dimensionen identisch sind. Beispielsweise könnte der Aufnahmeraum eines Koppelabschnitts einen größeren Durchmesser aufweisen als der Aufnahmeraum des jeweils anderen Koppelabschnitts. Entsprechend könnten die zugehörige Arretierungshülse und die zugehörige Spannhülse jeweils einen größeren Durchmesser aufweisen als die Jeweils andere Arretierungshülse und Spannhülse. In diesem Fall könnten beispiels-
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weise zwei Fluidleitungen mit verschiedenem Durchmesser mittels des Steckverbinders gekoppelt werden.
[0006] Die Haltelaschen sind vorzugsweise in Richtung des zweiten Arretierungshülsenendes jeweils durch eine erste Haltestirnfläche begrenzt und die Haltefenster sind vorzugsweise in Richtung des zweiten Verbindungshülsenendes jeweils durch eine zweite Haltestirnfläche begrenzt, wobei die ersten Haltestirnflächen im eingerasteten Zustand der Haltelaschen an den zweiten Haltestirnflächen der Haltefenster anliegen. Dadurch wird die Arretierungshülse zuverlässig gegen ein unerwünschtes Lösen gesichert.
[0007] Es ist vorteilhaft, wenn zur Kopplung der Fluidleitung mit der Verbindungshülse zuerst die Arretierungshülse am Koppelabschnitt anordenbar ist, bis die Haltelaschen in den Haltefenstern einrasten und die Klemmhülse an einem Endabschnitt der Fluidleitung anordenbar ist und danach die Fluidleitung gemeinsam mit der Klemmhülse in die Arretierungshülse einführbar ist, sodass die Klemmfinger durch die Einführfläche radial zusammendrückbar sind und der Arretierungsvorsprung an den Arretierungsstirnflächen der verdickten freien Enden der Klemmfinger einrastet. Dadurch wird eine sehr einfache Montage ermöglicht.
[0008] Der Aufnahmeraum des Koppelabschnitts ist vorzugsweise zylindrisch und die Arretierungshülse weist vorzugsweise einen zylindrischen Führungsabschnitt, insbesondere mit einer geschlossenen äußeren Führungsfläche, zur Führung der Arretierungshülse im Aufnahmeraum auf, der die Arretierungshülse in Richtung des ersten Arretierungshülsenendes begrenzt und der einen größeren Durchmesser aufweist als der Hülsenabschnitt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Durchmesser des zylindrischen Führungsabschnitts im Wesentlichen dem Durchmesser des Aufnahmeraums entspricht. Dadurch kann die Arretierungshülse nach dem Einführen in die Verbindungshülse mit möglichst geringem radialem Spiel geführt werden. Im Betrieb wird dadurch der Halt verbessert.
[0009] Vorzugsweise sind die ersten Laschenenden der Haltelaschen an einer dem zweiten Arretierungshülsenende zugewandten Stirnfläche des Führungsabschnitts befestigt. Dadurch sind zunächst ein einfaches Einführen der Arretierungshülse in den Aufnahmeraum und eine zuverlässige Führung mittels des Führungsabschnitts möglich, bevor die Haltelaschen einrasten.
[0010] Es ist vorteilhaft, wenn an der äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts mehrere integral mit dem Hülsenabschnitt ausgebildete längliche Führungsstege vorgesehen sind, die in Umfangsrichtung gesehen jeweils zwischen zwei benachbarten Haltelaschen liegen, wobei jeweils ein erstes Stegende der Führungsstege mit dem zylindrischen Führungsabschnitt verbunden ist und ein gegenüberliegendes zweites Stegende frei ist und wobei äußere Umfangsflächen der Führungsstege und die äußere Umfangsfläche des Führungsabschnitts eine gemeinsame Führungsfläche ausbilden. Dadurch wird eine weitere Verbesserung der Führung der Arretierungshülse erreicht und es kann ein verbesserter Halt im Betrieb erreicht werden.
[0011] Vorzugsweise entspricht eine Dicke der Haltelaschen in radialer Richtung einer Höhe des Führungsabschnitts und/oder der Führungsstege.
[0012] Vorzugsweise weist eine Anzahl der Klemmfinger, vorzugsweise alle Klemmfinger, an ihren Innenflächen jeweils ein Klemmprofil auf, welches dazu ausgebildet ist, mit einer äußeren Umfangsfläche der Fluidleitung zum Halten der Fluidleitung zusammenzuwirken, wobei das Klemmprofil vorzugsweise eine Anzahl von Zähnen und/oder eine Anzahl von Rippen und/oder eine Anzahl von spitzen Vorsprüngen aufweist. Dadurch wird der Halt der Fluidleitung an der Klemmhülse verbessert. Insbesondere kann das Klemmprofil die Oberfläche der Fluidleitung elastisch oder plastisch verformen und die Fluidleitung dadurch im Wesentlichen formschlüssig fixiert werden.
[0013] Vorzugsweise ist die Klemmhülse einstückig, wobei die Klemmprofile integral mit der Anzahl der Klemmfinger ausgebildet sind. Dadurch wird die Herstellung vereinfacht, denn es sind nicht mehr, wie im Stand der Technik, separate metallische Zähne welches zur Fixierung der Fluidleitung erforderlich, die in die Klemmfinger eingesetzt sind. Zudem kann das Klemmprofil flexibel an unterschiedliche Fluidleitungen angepasst werden, wodurch der Halt verbessert und
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die Gefahr der Beschädigung verringert werden kann. Während die metallischen Zähne im Stand der Technik bauartbedingt relativ scharfkantig sind, kann das erfindungsgemäße Klemmprofil beispielsweise an die Beschaffenheit der Fluidleitung angepasst werden. Dadurch wird die Oberfläche der Fluidleitung weniger beschädigt, insbesondere zerkratzt. Beispielsweise könnte das Klemmprofil bei einem relativ weichen Werkstoff der Fluidleitung, insbesondere Kunststoff, keine oder weniger scharfe Kanten oder Spitzen aufweisen. Bei einem relativ harten Werkstoff, insbesondere Kunststoff, könnte das Klemmprofil hingegen schärfere Kanten und/oder Spitzen aufweisen.
[0014] Die Klemmhülse ist vorzugsweise aus einem metallischen Werkstoff hergestellt, wobei die Klemmhülse besonders vorzugsweise ein Drehteil ist. Dadurch wird die Herstellung gegenüber dem Stand der Technik vereinfacht. Während im Stand der Technik ein relativ aufwändig herstellbares Kunststoffteil, beispielsweise Spritzgussteil, verwendet wird, kann ein metallisches Drehteil auch für kleinere Stückzahlen kostengünstig hergestellt werden. Zudem sind konstruktive Anpassungen der Klemmhülse leichter möglich als bei einem Spritzgussteil, bei welchem immer das Spritzgießwerkzeug geändert werden müsste.
[0015] Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
[0016] Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
[0017] Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Steckverbinders einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung mit einem fluidführenden Bauteil und einer Fluidleitung;
[0018] Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Steckverbinder im montierten Zustand;
[0019] Fig.3a-3d verschiedene Zustände während der Verwendung des Steckverbinders zur Kopplung der Fluidleitung.
[0020] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lageangaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
[0021] Nachfolgend wird abwechselnd auf Fig.1 und Fig.2 Bezug genommen. In Fig.1 ist ein Steckverbinder 1 einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung in einer perspektivischen Explosionsdarstellung dargestellt. Fig.2 zeigt den Steckverbinder in einem Längsschnitt im montierten Zustand.
[0022] Der Steckverbinder 1 ist zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils 2 mit einer Fluidleitung 3 ausgebildet. Das Bauteil 2 und die Fluidleitung sind nicht Teil der Erfindung und sind in Fig. 1 lediglich beispielhaft dargestellt. Das Bauteil 2 ist hier beispielhaft eine Steckkupplung, die wiederum mit einer (nicht dargestellten) Fluidleitung, z.B. einer Rohrleitung, verbindbar ist. Das Bauteil 2 könnte jedoch auch anders ausgebildet sein. Die Fluidleitung 3 kann beispielsweise als flexibler Schlauch ausgebildet sein oder als starre Rohrleitung. Die Fluidleitung 3 ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt.
[0023] Der Steckverbinder 1 umfasst eine Verbindungshülse 4 mit einem ersten Verbindungshülsenende 4a und einem gegenüberliegenden zweiten Verbindungshülsenende 4b. Die Verbindungshülse 4 kann aus einem metallischen Werkstoff oder aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt sein. Am ersten Verbindungshülsenende 4a ist ein Verbindungsabschnitt 5 zur Verbindung mit einem kompatiblen Aufnahmeabschnitt 6 des fluidführenden Bauteils 2 vorgesehen. Am zweiten Verbindungshülsenende 4b ist ein Koppelabschnitt 7 zum Koppeln der Fluidleitung 3 vorgesehen. Im dargestellten Beispiel ist die Verbindungshülse 4 gerade ausgebildet. Alternativ wäre jedoch auch eine gebogene oder abgewinkelte Ausführung denkbar. Die Verbindungshülsenenden 4a, 4b
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an denen der Verbindungsabschnitt 5 und der Koppelabschnitt 7 liegen, sind dabei aber jedenfalls gerade ausgebildet.
[0024] Der Steckverbinder 1 umfasst weiters eine Klemmhülse 8 zum Klemmen der Fluidleitung 3 und eine Arretierungshülse 9 zum Arretieren der Klemmhülse 8 am Koppelabschnitt 7. Der Koppelabschnitt 7 weist einen Aufnahmeraum AR auf, in den die Arretierungshülse 9 eingeführt werden kann. An der innerer Umfangsfläche des Aufnahmeraums AR sind mehrere Haltefenster 10 vorgesehen, die in Umfangsrichtung voneinander beabstandete angeordnet sind. In der gezeigten Ausführungsform sind beispielhaft vier rechteckige Haltefenster 10 vorgesehen, die jeweils in einem Winkel von 90° voneinander beabstandet sind.
[0025] Die Arretierungshülse 9 weist ein erstes Arretierungshülsenende 9a auf, das in Einsteckrichtung dem ersten Verbindungshülsenende 4a zugewandt ist, und ein gegenüberliegendes zweites Arretierungshülsenende 9b auf. An der Außenseite der Arretierungshülse 9 sind mehrere flexible Haltelaschen 11 vorgesehen, die in Umfangsrichtung voneinander beabstandet sind. Die Haltelaschen 11 sind dazu ausgebildet, in die Haltefenster 10 des Koppelabschnitts 7 der Verbindungshülse 4 einzurasten, wenn die Arretierungshülse 9 in den Aufnahmeraum AR eingesteckt wird. Die Anzahl der Haltelaschen 11 entspricht vorzugsweise der Anzahl der Haltefenster 10. Im gezeigten Beispiel sind vier Haltelaschen 10 vorgesehen, die jeweils in einem Winkel von 90° voneinander beabstandet sind.
[0026] Die Haltefenster 10 sind hier als Durchgangsöffnungen ausgebildet und verbinden somit jeweils die innere Umfangsfläche mit der äußeren Umfangsfläche der Verbindungshülse 4. Die Kopplung kann hierbei bestimmungsgemäß lösbar sein, da die Haltelaschen 11 ggf. wieder aus der eingerasteten Stellung gelöst werden können. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem die Haltelaschen 11 von einer Person, insbesondere zeitgleich, von außen durch die Haltefenster 10 hindurch zusammengedrückt werden können. Alternativ könnten die Haltefenster 10 aber auch an der Außenseite geschlossen sein, um eine bestimmungsgemäß nicht lösbare Kopplung zu erzeugen. Die Haltelaschen 11 wären hierbei verdeckt und könnten daher nicht betätigt werden.
[0027] Die Arretierungshülse 9 wist einen umfangsseitig geschlossenen Hülsenabschnitt 17 auf. Dies verleiht der Arretierungshülse 9 eine erhöhte Steifigkeit. Der Hülsenabschnitt 17 ist im Wesentlichen zylinderförmig ausgebildet oder zumindest abschnittsweise zylinderförmig. Die Haltelaschen 11 weisen jeweils ein erstes Laschenende 11a auf, das im Bereich des ersten Arretierungshülsenendes 9a mit dem Hülsenabschnitt 17 verbunden ist und weisen ein freies zweites Laschenende 11b auf. Die Zweiten Laschenenden 11b sind in radialer Richtung von einer äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts 17 beabstandet.
[0028] Die Haltelaschen 11 bzw. die zweiten Laschenenden 11b erstrecken sich schräg nach außen in Richtung des gegenüberliegenden zweiten Arretierungshülsenendes 9b der Arretierungshülse 9. Beim Einstecken der Arretierungshülse 9 in den Aufnahmeraum AR der Verbindungshülse 4 wirkt eine Kraft auf die schrägen Außenflächen der Haltelaschen 11, durch welche die zweiten Laschenenden 11b in radialer Richtung elastisch zusammengedrückt werden, beispielsweise bis die Haltelaschen 11 an der äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts 17 anliegen. Beim weiteren Einstecken federn die Haltelaschen zurück und rasten in den Haltefenstern 10 ein.
[0029] Die Haltelaschen 11 sind hier in Richtung des zweiten Arretierungshülsenendes 9b jeweils durch eine erste Haltestirnfläche begrenzt. Die Haltefenster 10 sind hier in Richtung des zweiten Verbindungshülsenendes 4b jeweils durch eine zweite Haltestirnfläche begrenzt. Im eingerasteten Zustand der Arretierungshülse 9 am Koppelabschnitt 8 liegen die ersten Haltestirnflächen der Haltelaschen 10 an den zweiten Haltestirnflächen der Haltefenster 11 an.
[0030] Die Klemmhülse 8 weist ein erstes Klemmhülsende 8a auf, das in Einsteckrichtung dem ersten Verbindungshülsenende 4a zugewandt ist und weist ein gegenüberliegendes zweites Klemmhülsende 8b auf. Am ersten Klemmhülsende 8a sind mehrere flexible Klemmfinger 12 vorgesehen, die in Umgangsrichtung voneinander beabstandet sind. Die Klemmfinger weisen jeweils ein verdicktes freies Ende 15 auf. An den verdickten Enden 15 sind Arretierungsstirnflächen 16
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vorgesehen, die dem zweiten Klemmhülsende 8b zugewandt sind (siehe Fig.2). Am gegenüberliegenden zweiten Klemmhülsende 8b ist ein geschlossener ringförmigen Abschnitt 13 vorgesehen.
[0031] Die Klemmhülse 8 ist hier insbesondere aus einem metallischen Werkstoff, z.B. Messing oder Stahl, hergestellt. Die Klemmhülse 8 ist vorzugsweise ein Drehteil. Die Ausnehmungen zwischen den Klemmfingern 12 können beispielsweise durch spanabhebende Fertigung, inbesondere Fräsen, hergestellt werden.
[0032] An einer Innenseite der Arretierungshülse 9 ist ein Arretierungsvorsprung 14 angeordnet, der dazu ausgebildet ist, mit den Arretierungsstirnflächen 16 der verdickten freien Enden 15 der Klemmfinger 12 zur Arretierung der Klemmhülse 8 zusammenzuwirken, wenn die Klemmhülse 8 in die Arretierungshülse 9 eingesteckt wird. Der Arretierungsvorsprung 14 ist an der inneren Umfangsfläche des, hier zylindrischen, Hülsenabschnitts 17 angeordnet und umfasst einen in Umfangsrichtung geschlossenen Umfangskragen. Am Umfangskragen ist eine schräge Einführfläche 18 vorgesehen, die dem zweiten Arretierungshülsenende 9b zugewandt ist (siehe Fig.2).
[0033] In der dargestellten Ausführungsform ist der Aufnahmeraum AR des Koppelabschnitts 7 zylindrisch und die Arretierungshülse 9 weist einen zylindrischen Führungsabschnitt 19 auf, der zur Führung der Arretierungshülse 9 im Aufnahmeraum AR dient. Der Führungsabschnitt 19 weist hier eine geschlossenen äußere Führungsfläche auf. Der Führungsabschnitt 19 ist am ersten Arretierungshülsenende 9b angeordnet und begrenzt die Arretierungshülse 9 insbesondere in Richtung des ersten Arretierungshülsenendes 9b. Der Führungsabschnitt 19 hat einen größeren Durchmesser als der Hülsenabschnitt 17. Am Übergang vom Führungsabschnitt 19 zum Hülsenabschnitt 17 ist somit eine Schulter vorgesehen, an der eine im Wesentlichen abschnittsweise ringförmige Stirnfläche vorgesehen ist, die dem zweiten Arretierungshülsenende 9b zugewandt ist. Die ersten Laschenenden 11a der Haltelaschen 11 sind mit der Stirnfläche des Führungsabschnitts 19 verbunden.
[0034] In der gezeigten Ausführungsform sind an der äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts 17 zudem mehrere integral mit dem Hülsenabschnitt 17 ausgebildete längliche Führungsstege 20 vorgesehen. Die Führungsstege 20 befinden sich in Umfangsrichtung gesehen jeweils zwischen zwei benachbarten Haltelaschen 11.
[0035] Jeweils ein erstes Stegende der Führungsstege 20, das dem ersten Arretierungshülsenende 9a zugewandt ist, ist mit dem zylindrischen Führungsabschnitt 19 integral verbunden. Das gegenüberliegende zweite Stegende ist frei. Die äußere Umfangsflächen der Führungsstege 20 und die äußere Umfangsfläche des Führungsabschnitts 19 bilden hier eine gemeinsame Führungsfläche aus, an der die Arretierungshülse 9 beim Einstecken im Aufnahmeraum AR geführt ist.
[0036] Eine Dicke der Haltelaschen 11 in radialer Richtung entspricht vorzugsweise einer Höhe des Führungsabschnitts 19 und einer Höhe der Führungsstege 20. Dadurch kann, wenn die Haltelaschen 11 im vollständig zusammengedrückten Zustand an der äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts 17 anliegen, eine im Wesentlichen stufenlose zylindrische Umfangsfläche ausgebildet werden. Dies erleichtert das Einführen der Arretierungshülse 9 in den Aufnahmeraum AR. Die Haltelaschen 11 sind somit im Wesentlichen komplementär zu den Aussparungen ausgebildet, die zwischen benachbarten Führungsstegen 20 ausgebildet sind.
[0037] Im dargestellten Beispiel weisen die Klemmfinger 12 an ihren Innenflächen jeweils ein Klemmprofil 21 auf, welches dazu ausgebildet ist, mit einer äußeren Umfangsfläche der Fluidleitung 3 zum Halten der Fluidleitung 3 zusammenzuwirken. Das Klemmprofil 21 kann beispielsweise eine Anzahl von Zähnen und/oder eine Anzahl von Rippen und/oder eine Anzahl von spitzen Vorsprüngen aufweisen. Das Halteprofil 21 kann durch radiales Zusammenpressen der Klemmfinger 12 in die äußere Umfangsfläche der Fluidleitung eingeprägt werden, sodass ein im Wesentlichen formschlüssiges Halten der Fluidleitung ermöglicht wird.
[0038] Im dargestellten Beispiel sind die Klemmprofile 21 integral mit den Klemmfingern 12 ausgebildet.
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[0039] Anhand von Fig.3a-Fig.3d wird nachfolgend eine beispielhafte Verwendung des Steckverbinders 1 zur Kopplung der Fluidleitung 2 mit der Verbindungshülse 4 beschrieben.
[0040] In einem ersten Schritt (siehe Fig.3a) wird die Klemmhülse 8 an einem Endabschnitt der Fluidleitung 2 angeordnet, beispielsweise indem das Ende der Fluidleitung durch den ringförmigen Abschnitt 13 am zweiten Klemmhülsenende 8b eingeführt wird oder die Klemmhülse 8 mit dem ringförmigen Abschnitt 13 voran auf den Endabschnitt der Fluidleitung 3 aufgeschoben wird, wie durch die entsprechenden Pfeile in Fig.3a angedeutet ist.
[0041] In einem zweiten Schritt (siehe Fig.3b) wird die Arretierungshülse 9 am Koppelabschnitt 7 befestigt, indem sie mit dem ersten Arretierungshülsenende 9a voran in den Aufnahmeraum AR der Verbindungshülse 4 eingesteckt wird (wie durch den Pfeil angedeutet). Dabei wirkt eine Kraft von der Verbindungshülse 4 auf die schräge Außenfläche der Haltelaschen 11, durch welche die Haltelaschen 11 in radialer Richtung elastisch zusammengedrückt werden. Beim weiteren Einführen der Arretierungshülse 9 federn die Haltelaschen 11 zurück und rasten in den korrespondierenden Haltefenstern 10 ein. Der zweite Schritt muss nicht zwingend nach dem ersten Schritt erfolgen, sondern könnte auch vor dem ersten Schritt erfolgen oder zeitgleich.
[0042] In einem dritten Schritt (siehe Fig.3c) wird die Fluidleitung 2 gemeinsam mit der daran angeordneten Klemmhülse 8 in die bereits montierte Arretierungshülse 9 eingesteckt, wie durch den Pfeil in Fig.3c angedeutet ist. Dabei wird über die Einführfläche 18 in radialer Richtung eine Kraft auf die verdickten Enden 15 der Klemmfinger 12 ausgeübt, wodurch die die Klemmfinger 12 zusammengedrückt werden. Beim weiteren Einführen rastet der Arretierungsvorsprung 14, insbesondere der Umfangskragen, an bzw. hinter den Arretierungsstirnflächen 16 der verdickten freien Enden 15 der Klemmfinger 12 ein (siehe Fig.3d). Der Kopplungsvorgang ist damit abgeschlossen.
[0043] Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus Elemente teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
x bes AT 527 945 B1 2025-08-15
Ss N 8
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Steckverbinder
2 Fluidführendes Bauteil
3 Fluidleitung
4 Verbindungshülse
4a Erstes Verbindungshülsenende 4b Erstes Verbindungshülsenende 5 _ Verbindungsabschnitt
6 Aufnahmeabschnitt
7 Koppelabschnitt
8 Klemmhülse
8a Erstes Klemmhülsenende
8b Zweites Klemmhülsenende
9 _Arretierungshülse
9a Erstes Arretierungshülsenende 9b Zweites Arretierungshülsenende 10 Haltefenster
11 Haltelaschen
11a Erstes Laschenende
11b Zweites Laschenende
12 Klemmfinger
13 Ringförmiger Abschnitt
14 Arretierungsvorsprung
15 Verdicktes freies Ende
16 Arretierungsstirnfläche
17 Ringabschnitt
18 Einführfläche
19 Führungsabschnitt
20 Führungssteg
21 Klemmprofil
AR Aufnahmeraum
Claims (10)
1. Steckverbinder (1) zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils (2) mit einer Fluidleitung (3), umfassend eine Verbindungshülse (4) mit einem ersten Verbindungshülsenende (4a), das einen Verbindungsabschnitt (5) zur Verbindung mit einem kompatiblen Aufnahmeabschnitt (6) des fluidführenden Bauteils (2) aufweist und mit einem gegenüberliegenden zweiten Verbindungshülsenende (4b), das einen Koppelabschnitt (7) zum Koppeln der Fluidleitung (3) aufweist, eine Klemmhülse (8) zum Klemmen der Fluidleitung (3) und eine Arretierungshülse (9) zum Arretieren der Klemmhülse (8) am Koppelabschnitt (7), wobei der Koppelabschnitt (7) einen Aufnahmeraum (AR) für die Arretierungshülse (9) aufweist, an dessen innerer Umfangsfläche mehrere in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Haltefenster (10) vorgesehen sind, wobei die Arretierungshülse (9) an ihrer Außenseite mehrere in Umfangsrichtung voneinander beabstandete, flexible Haltelaschen (11) aufweist, die dazu ausgebildet sind, in die Haltefenster (10) des Koppelabschnitts (7) einzurasten, wobei die Klemmhülse (8) an einem dem ersten Verbindungshülsenende (4a) zugewandten ersten Klemmhülsende (8a) mehrere in Umgangsrichtung voneinander beabstandet flexible Klemmfinger (12) mit verdickten freien Enden (15) aufweist und am gegenüberliegenden zweiten Klemmhülsende (8b) einen geschlossenen ringförmigen Abschnitt (13) aufweist, wobei an einer Innenseite der Arretierungshülse (9) ein Arretierungsvorsprung (14) angeordnet ist, der dazu ausgebildet ist, mit, dem zweiten Klemmhülsende (8b) zugewandten, Arretierungsstirnflächen (16) der verdickten freien Enden (15) der Klemmfinger (12) zur Arretierung der Klemmhülse (8) zusammenzuwirken, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungshülse (9) einen umfangsseitig geschlossenen, im Wesentlichen zylinderförmigen, Hülsenabschnitt (17) umfasst, wobei die Haltelaschen (11) jeweils ein erstes Laschenende (11a) aufweisen, das im Bereich eines dem ersten Verbindungshülsenende (4a) zugewandten ersten Arretierungshülsenendes (9a) mit dem Hülsenabschnitt (17) verbunden ist und ein freies zweites Laschenende (11b) aufweisen, das in radialer Richtung von einer äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts (17) beabstandet ist und sich schräg nach außen in Richtung eines gegenüberliegenden zweiten Arretierungshülsenendes (9b) erstreckt, und dass der Arretierungsvor-sprung (14) an einer inneren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts (17) angeordnet ist und einen in Umfangsrichtung geschlossenen Umfangskragen umfasst, der eine, dem zweiten Arretierungshülsenende (9b) zugewandte schräge Einführfläche (18) umfasst.
2. Steckverbinder (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelaschen (11) in Richtung des zweiten Arretierungshülsenendes (9b) jeweils durch eine erste Haltestirnfläche begrenzt sind, dass die Haltefenster (10) in Richtung des zweiten Verbindungshülsenendes (4b) jeweils durch eine zweite Haltestirnfläche begrenzt sind und dass die ersten Haltestirnflächen im eingerasteten Zustand der Haltelaschen (10) an den zweiten Haltestirnflächen der Haltefenster (11) anliegen.
3. Steckverbinder (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kopplung der Fluidleitung (2) mit der Verbindungshülse (4) zuerst die Arretierungshülse (9) am Koppelabschnitt (7) anordenbar ist, bis die Haltelaschen (11) in den Haltefenstern (10) einrasten und die Klemmhülse (8) an einem Endabschnitt der Fluidleitung (2) anordenbar ist und danach die Fluidleitung (2) gemeinsam mit der Klemmhülse (8) in die Arretierungshülse (9) einführbar ist, sodass die Klemmfinger (12) durch die Einführfläche (18) radial zusammendrückbar sind und der Arretierungsvorsprung (14) an den Arretierungsstirnflächen (16) der verdickten freien Enden (15) der Klemmfinger (12) einrastet.
4. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (AR) des Koppelabschnitts (7) zylindrisch ist und dass die Arretierungshülse (9) einen zylindrischen Führungsabschnitt (19), insbesondere mit einer geschlossenen äußBeren Führungsfläche, zur Führung der Arretierungshülse (9) im Aufnahmeraum (AR) aufweist, der die Arretierungshülse (9) in Richtung des ersten Arretierungshülsenendes (9b) begrenzt und der einen größeren Durchmesser aufweist als der Hülsenabschnitt (17).
5. Steckverbinder (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Laschenenden (11a) der Haltelaschen (11) an einer dem zweiten Arretierungshülsenende (9b) zugewandten Stirnfläche des Führungsabschnitts (19) befestigt sind.
6. Steckverbinder (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der äußeren Umfangsfläche des Hülsenabschnitts (17) mehrere integral mit dem Hülsenabschnitt (17) ausgebildete längliche Führungsstege (20) vorgesehen sind, die in Umfangsrichtung gesehen jeweils zwischen zwei benachbarten Haltelaschen (11) liegen, wobei jeweils ein erstes Stegende der Führungsstege (20) mit dem zylindrischen Führungsabschnitt (19) verbunden ist und ein gegenüberliegendes zweites Stegende frei ist und wobei äußere Umfangsflächen der Führungsstege (20) und die äußere Umfangsfläche des Führungsabschnitts (19) eine gemeinsame Führungsfläche ausbilden.
7. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dicke der Haltelaschen (11) in radialer Richtung einer Höhe des Führungsabschnitts (19) und/oder der Führungsstege (20) entspricht.
8. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzahl der Klemmfinger (12), vorzugsweise alle Klemmfinger (12), an ihren Innenflächen jeweils ein Klemmprofil (21) aufweisen, welches dazu ausgebildet ist, mit einer äußeren Umfangsfläche der Fluidleitung (3) zum Halten der Fluidleitung (3) zusammenzuwirken, wobei das Klemmprofil (21) vorzugsweise eine Anzahl von Zähnen und/oder eine Anzahl von Rippen und/oder eine Anzahl von spitzen Vorsprüngen aufweist.
9. Steckverbinder (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmhülse (8) einstückig ausgebildet ist, wobei die Klemmprofile (21) integral mit der Anzahl der Klemmfinger (12) ausgebildet sind.
10. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmhülse (8) aus einem metallischen Werkstoff hergestellt ist, wobei die Klemmhülse (8) vorzugsweise ein Drehteil ist.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| ATA50752/2024A AT527945B1 (de) | 2024-09-17 | 2024-09-17 | Steckverbinder zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils mit einer Fluidleitung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| ATA50752/2024A AT527945B1 (de) | 2024-09-17 | 2024-09-17 | Steckverbinder zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils mit einer Fluidleitung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| AT527945B1 true AT527945B1 (de) | 2025-08-15 |
| AT527945A4 AT527945A4 (de) | 2025-08-15 |
Family
ID=96702328
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| ATA50752/2024A AT527945B1 (de) | 2024-09-17 | 2024-09-17 | Steckverbinder zum strömungstechnischen Verbinden eines fluidführenden Bauteils mit einer Fluidleitung |
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| Country | Link |
|---|---|
| AT (1) | AT527945B1 (de) |
Citations (6)
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-
2024
- 2024-09-17 AT ATA50752/2024A patent/AT527945B1/de active
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| AT527945A4 (de) | 2025-08-15 |
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