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AT527665B1 - Verpackung - Google Patents

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AT527665B1
AT527665B1 ATA54/2024A AT542024A AT527665B1 AT 527665 B1 AT527665 B1 AT 527665B1 AT 542024 A AT542024 A AT 542024A AT 527665 B1 AT527665 B1 AT 527665B1
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Messerle Gmbh
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Abstract

Verpackung (1), insbesondere für Lebensmittel, mit -einem Boden (2), einem Deckelement (3) und einer den Boden (2) und das Deckelement (3) verbindenden Wandung (4), wobei der Boden (2), das Deckelement (3) und die Wandung (4) in einem Benützungszustand einen Innenraum ausbilden, -wenigstens einem Fensterausschnitt (5) in zumindest dem Boden (2), dem Deckelement (3) und/oder der Wandung (4), über welchen der Innenraum in dem Benützungszustand einsehbar ist, und -wenigstens ein Sichtelement (6), wobei das Sichtelement (6) den Fensterausschnitt (5) zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, bedeckt, wobei zumindest eine Perforierung (7) zum Öffnen der Verpackung (1) in dem Boden (2), dem Deckelement (3) und/oder der Wandung (4) vorgesehen ist, wobei die Perforierung (7) zumindest zu 60% bevorzugt 70% besonders bevorzugt 80% ihrer Länge außerhalb des Sichtelements (6) angeordnet ist.

Description

Beschreibung
[0001] Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere für Lebensmittel, mit einem Boden, einem Deckelement und einer den Boden und das Deckelement verbindenden Wandung, wobei der Boden, das Deckelement und die Wandung in einem Benützungszustand einen Innenraum ausbilden, wenigstens einem Fensterausschnitt in zumindest dem Boden, dem Deckelement und/oder der Wandung, über welchen der Innenraum in dem Benützungszustand einsehbar ist, und wenigstens ein Sichtelement, wobei das Sichtelement den Fensterausschnitt zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, bedeckt, wobei zumindest eine Perforierung zum Öffnen der Verpackung in dem Boden, dem Deckelement und der Wandung vorgesehen ist.
[0002] Solche Verpackung werden insbesondere zum Verpacken von Speisen zum Mitnehmen, wie etwa Fish & Chips, verwendet. Dabei ist es gewünscht, dass einem Konsumenten die Speisen bereits fertig portioniert in der Verpackung präsentiert werden können. Dazu ist ein möglichst großer Fensterausschnitt vorteilhaft, damit ein Konsument möglichst viel von dem Inhalt der Verpackung sehen kann. Zudem soll die Verpackung auch gleichzeitig als Behältnis beim Verzehr der Speisen dienen können, wozu die Verpackung öffenbar ist.
[0003] Aus dem Stand der Technik sind bereits eine Vielzahl an gattungsgemäßen Verpackungen bekannt, beispielsweise aus der US 2,122,480 oder der EP 0 406 556 A1. Dabei ist es jedoch häufig der Fall, dass die Verpackung aufgrund des, wünschenswerterweise möglichst großen, Sichtelements nur begrenzt öffenbar ist, sodass der Innenraum der Verpackung nach dem Öffnen nicht ideal zugänglich ist.
[0004] Zudem verläuft eine Perforierung zum Öffnen der Verpackung häufig nur im Bereich einer Wandung und/oder eines Deckelements, nicht jedoch im Bereich eines Bodens. Auch das wirkt sich negativ auf die Zugänglichkeit des Innenraums der Verpackung aus.
[0005] Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Verpackung anzugeben, bei welcher ein Fensterausschnitt möglichst groß ausgebildet werden kann und gleichzeitig ein einfaches und großflächiges Öffnen der Verpackung möglich ist.
[0006] Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst.
[0007] Erfindungsgemäß ist demnach bei einer wie vorgenannten Verpackung vorgesehen, dass die Perforierung zumindest zu 60 %, bevorzugt 70 %, besonders bevorzugt 80 %, ihrer Länge außerhalb des Sichtelements angeordnet ist.
[0008] Dadurch kann sichergestellt werden, dass ein Bereich, welcher mittels der Perforation geÖffnet wird, ein Großteil des Sichtelements umfassen kann, sodass beim Öffnen der Verpackung das Sichtelement mit geöffnet und der Innenraum somit gut zugänglich wird.
[0009] Als Benützungszustand wird in der vorliegenden Anmeldung ein Zustand verstanden, in welchem die Verpackung von einem Konsumenten benutzt wird, d.h. die Verpackung ist bereits fertig aufgebaut, gefaltet oder dergleichen. Explizit nicht als Benützungszustand werden Zustände der Verpackung angesehen, in welchen die Verpackung noch nicht fertig aufgebaut, gefaltet oder dergleichen ist, beispielsweise wenn sie noch als flacher Bogen vorliegt. In diesen Zuständen ist es nicht erforderlich, dass ein Innenraum ausgebildet wird.
[0010] Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen definiert.
[0011] Es kann vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Sichtelement in einem Bereich zwischen dem wenigstens einen Fensterausschnitt und der zumindest einen Perforierung mit dem Boden, dem Deckelement und/oder der Wandung, vorzugsweise unlösbar und/oder durchgängig, verbunden, vorzugsweise verklebt, ist.
[0012] Dadurch wir gewährleistet, dass das Sichtelement zuverlässig beim Öffnen der Verpackung ebenfalls mit geöffnet wird.
N Bes AT 527 665 B1 2025-05-15
8 NN
[0013] In einem Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass sich der wenigstens eine Fensterausschnitt von einer ersten Seite der Wandung über das Deckelement bis zu einer zweiten Seite der Wandung erstreckt und/oder wobei der wenigstens eine Fensterausschnitt in dem Deckelement und der Wandung vorgesehen ist.
[0014] Somit kann ein möglichst großer Fensterausschnitt realisiert werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Fensterausschnitt sowohl in der Wandung als auch in dem Deckelement befindet.
[0015] Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass sich die Perforierung von der ersten Seite der Wandung in das Deckelement hinein erstreckt und/oder wobei die Perforierung in der Wandung und dem Deckelement angeordnet ist.
[0016] Somit kann die Verpackung nicht nur am Deckelement, wie es bei vielen Verpackungen gemäß dem Stand der Technik der Fall ist, sondern auch im Bereich der Wandung geöffnet werden, wodurch eine größere Öffnung erreicht werden kann. Dadurch wird der Innenraum besser zugänglich.
[0017] Es kann auch vorgesehen sein, dass die Wandung zumindest eine Öffnung, vorzugsweise in Form eines Schlitzes, zur Belüftung des Innenraums aufweist, vorzugsweise wobei die zumindest eine Öffnung an einer dritten und/oder einer vierten Seite der Wandung angeordnet ist.
[0018] Über die zumindest eine Öffnung kann also sowohl Luft in den Innenraum gelangen als auch von diesem austreten. Somit kann insbesondere Dampf, welcher von einer warmen Speise im Innenraum ausgeht, aus dem Innenraum entweichen. Dadurch kann sichergestellt bleiben, dass die Speisen nicht durch den Dampf aufgeweicht und dadurch unansprechend werden.
[0019] Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Verpackung eine Längserstreckung aufweist, vorzugsweise wobei die erste Seite und/oder die zweite Seite der Wandung eine Längsseite und/oder wobei die dritte Seite und/oder die vierte Seite der Wandung eine Querseite ist.
[0020] Eine längliche Form der Verpackung ist für eine Vielzahl an Lebensmittel bzw. Speisen geeignet.
[0021] Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die Verpackung zumindest mehr als doppelt so lang, vorzugsweise mehr als dreimal so lang, wie breit ist.
[0022] Gemäß einem Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Verpackung in einer Ebene orthogonal auf die Längsersteckung einen im Wesentlichen achteckigen Querschnitt aufweist.
[0023] Ein solcher Querschnitt erlaubt es einerseits einen gut nützbaren Innenraum auszubilden und ergibt andererseits eine optisch ansprechende Verpackung.
Besonders vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die Verpackung aus einem flachen Bogen gefaltet und optional geklebt ist.
[0024] Die Verpackung kann also äußerst platzsparend gelagert und transportiert werden. Die Verpackung kann dann unmittelbar vor dem Einsatz der Verpackung gefaltet und optional verklebt werden, um die Verpackung einsatzbereit zu machen.
[0025] Wenn die Wandung an zumindest einer Seite, vorzugsweise an genau zwei Seiten, mit dem Boden verklebt ist, kann die Verpackung mit wenig Klebstoffeinsatz, und damit kostengünstig, gefertigt werden.
[0026] Besonders vorteilhaft ist es, wenn zumindest eine Seite der Wandung zur Befüllung des Innenraums öÖffenbar und verschließbar ist.
[0027] Der Innenraum kann also, ohne die Verpackung über die Perforierung zu öffnen, zugänglich gemacht werden, um diesen zu befüllen.
[0028] Dazu kann vorgesehen sein, dass die zumindest eine Seite der Wandung zum Öffnen von einer konkaven Form in eine konvexe Form, und zum Verschließen von einer konvexen Form in eine konkave Form, vorzugsweise durch ein Verschwenken der zumindest einen Seite, überführ-
bar ist.
[0029] Die zumindest eine Seite hält also durch ihre konkave bzw. konvexe Anordnung ihre jeweilige Position. Das stellt somit eine einfache Möglichkeit zum Öffnen und Verschließen der zumindest einen Seite dar.
[0030] Es kann dabei auch vorgesehen sein, dass die zumindest eine Seite wenigstens eine Lasche aufweist, mittels welcher die zumindest eine Seite zusätzlich in einer geschlossenen Stellung feststellbar ist.
[0031] Dadurch kann ein sicheres Verbleiben der zumindest einen Seite in einer geschlossenen Stellung gewährleistet werden.
[0032] Es kann auch vorgesehen sein, dass die Verpackung aus Karton, Papier und/oder Pappe und/oder das Sichtelement aus einem transparenten Kunststoff gefertigt ist.
[0033] Solche Materialien sind einerseits kostengünstig und andererseits ohne Weiteres lebensmittelecht erhältlich.
[0034] Es kann vorgesehen sein, dass zumindest eine Seite der Wandung konvex ausgebildet ist.
[0035] Weiters kann auch vorgesehen sein, dass der Boden und/oder das Deckelement im Wesentlichen konkav ausgebildet ist.
[0036] Diese Merkmale, allein oder in Kombination miteinander, kommen der Stabilität der Verpackung zugute. Zudem ergibt sich ein optisch ansprechendes Bild der Verpackung.
[0037] Die Angaben „konkav" und „konvex" sind dabei auf eine Betrachtung der Verpackung von außen zu beziehen.
[0038] Es kann vorgesehen sein, dass sich die Perforierung über 35 %, vorzugsweise zumindest über 50 %, des Umfangs des Sichtelements um das Sichtelement herum erstreckt.
[0039] Dies dient wiederum dazu, einen großen Teil der Verpackung öffenbar zu gestalten.
[0040] Es kann auch vorgesehen sein, dass sich der Fensterausschnitt über zumindest 60 %, vorzugsweise zumindest 80 % der Fläche des Deckelements, und/oder über zumindest 50 % der Wandung erstreckt.
[0041] Somit kann ein Lebensmittel im Innenraum einem Konsumenten bestmöglich präsentiert werden.
[0042] Es kann dabei vorgesehen sein, dass die Perforierung zumindest bereichsweise innerhalb des Sichtelements angeordnet ist.
[0043] Dadurch kann die Fertigung einer erfindungsgemäßen Verpackung vereinfacht werden, da auf herkömmliche Sichtelemente zurückgegriffen werden kann.
[0044] Insbesondere ist es aber auch möglich, dass die Perforierung vollständig außerhalb des Sichtelements angeordnet ist.
[0045] Es kann auch vorgesehen sein, dass sich die Perforation über zumindest 80 % einer Länge der Verpackung und/oder über zumindest 80 % einer Breite der Verpackung erstreckt.
[0046] Auch dieses Merkmal dient dem Schaffen einer großen Öffnung in der Verpackung.
[0047] Weitere Einzelheiten und Vorteile bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Folgenden näher erläutert. Darin zeigen:
[0048] Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Verpackung in einem Benützungszustand,
[0049] Fig. 2 eine schematische Darstellung der Verpackung in einem Benützungszustand, wobei die Verpackung geöffnet ist, und
[0050] Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Verpackung in einem ungefalteten Zustand.
[0051] Die Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Verpackung 1 in einem Benützungszustand.
[0052] Die Verpackung 1 umfasst einen Boden 2, ein Deckelement 3 und eine Wandung 4, welche das Deckelemente 3 mit dem Boden 2 verbindet, sodass ein Innenraum ausgebildet wird.
[0053] Zudem ist auch ein Fensterausschnitt 5 erkennbar, welcher im vorliegenden Ausführungsbeispiel sowohl in der Wandung 2 als auch im Deckelement 3 vorgesehen ist. Insbesondere erstreckt sich der Fensterausschnitt 5 von einer ersten Seite 8 der Wandung 2 über das Deckelement bis in ein zweite Seite 9 der Wandung 2 hinein.
[0054] Darüber hinaus weist die Wandung 4 noch eine dritte Seite 10 und eine vierte Seite 11 auf.
[0055] Der Fensterausschnitt 5 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel vollständig durch ein Sichtelement 6 bedeckt. Das bringt den Vorteil mit sich, dass ein Konsument nicht über den Fensterausschnitt 5 in den Innenraum greifen kann, und so auch nicht eine im Innenraum gelagerte Speise verunreinigen kann. Das Sichtelement 6 ist dabei transparent ausgebildet.
[0056] Die Verpackung 1 weist eine Längserstreckung L auf und hat in einer Ebene orthogonal zu der Längserstreckung L einen achteckigen Querschnitt.
[0057] Die erste Seite 8 und die zweite Seite 9 sind demnach Längsseiten, die dritte Seite 10 und die vierte Seite 11 Querseiten.
[0058] Es ist auch erkennbar, dass der Boden 2 und das Deckelement 3 im Wesentlichen konkav ausgebildet ist. Die dritte Seite 10 und die vierte Seite 11 hingegen sind konvex ausgebildet.
[0059] Dadurch ergibt sich eine stabile Verpackung 1.
[0060] Weiters sind in der dritten Seite 10 und der vierten Seite 11 Öffnungen 12 in Form von Schlitzen angeordnet. Über diese Öffnungen 12 kann der Innenraum belüftet werden bzw. können Dämpfe und der gleichen aus dem Innenraum entweichen.
[0061] Die vierte Seite 11 weist darüber hinaus einen Vorsatz 11a auf, mittels welchem die vierte Seite 11 mit dem Boden 2 verbunden, insbesondere verklebt, werden kann.
[0062] Die dritte Seite 10 kann im vorliegenden Ausführungsbeispiel geöffnet und (wieder-)verschlossen werden, um den Innenraum zu befüllen. Zum Öffnen kann ein erstes Element 10a der dritten Seite von einer konvexen Stellung nach oben in eine konkave Stellung verschwenkt werden. Das darunterliegende, zweite Element 10b der dritten Seite 10 kann dann von einer konvexen Stellung nach unten in eine konkave Stellung verschwenkt werden, sodass der Innenraum zugänglich ist. Das Schließen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
[0063] Zudem kann vorgesehen sein, dass am ersten Element 10a eine Lasche 10c (siehe Fig. 3) angeordnet ist, welche in einen Schlitz 10d (siehe Fig. 3) zwischen dem zweiten Element 10b und dem Boden eingeführt werden kann, um die dritte Seite 10 in einem geschlossenen Zustand zu halten.
[0064] In der Fig. 1 ist auch eine Perforierung 7 erkennbar. Diese ist durch eine gepunktete Linie dargestellt. An der zweiten Seite 9 ist eine Haltelasche 9a angeordnet, mittels welcher ein Konsument die Verpackung 1 entlang der Perforierung 7 aufreißen und somit öffnen kann.
[0065] Die Perforierung 7 ist dabei nicht durchgehend. Im Bereich der vierten Seite 10 ist eine Unterbrechung erkennbar. Im Bereich dieser Unterbrechung ist die vierte Seite 11 nämlich nicht mit der zweiten Seite 9 oder dem Deckelement 3 verbunden, sodass hier keine Perforierung nötig ist.
[0066] Im vorliegenden Ausführungsbeispiel verläuft die Perforierung 7 im Bereich der zweiten Seite 9 über zumindest 80 % der Länge der Verpackung 1 und im Deckelement 3 im Bereich der
dritten Seite 10 über zumindest 80 % der Breite der Verpackung 1.
[0067] Die Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung der Verpackung 1 in einem Benützungszustand, wobei die Verpackung 1 geöffnet ist. D. h. in der Fig. 2 wurde die Verpackung 1 entlang der Perforierung aufgerissen und somit geöffnet.
[0068] Es ist erkennbar, dass eine große Öffnung geschaffen wurde, sodass der Innenraum gut zugänglich ist. Da die Perforierung 7 im Deckelement 3 im Bereich der vierten Seite 11 anders ausgebildet ist als im Bereich der dritten Seite 10, wird die Verpackung 1 nicht gleichmäßig geÖffnet, wodurch sich die spezielle Ansicht nach Fig. 2 ergibt.
[0069] Aus dieser Figur geht auch hervor, dass die Perforierung 7 im Wesentlichen der Form des Fensterausschnitts 5 folgt. Das Sichtelement 6 ist zum Großteil innerhalb der Perforierung 7 angeordnet. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass das Sichtelement 6 vollständig innerhalb der Perforierung 7 angeordnet ist.
[0070] Durch das Überstehen des Sichtelements 6 kann auf herkömmliche Sichtelemente 6 zurückgegriffen werden kann, was die Fertigung einer erfindungsgemäßen Verpackung 1 vereinfacht werden und auch geringere Kosten zur Folge hat. Dieser Überstand hat dabei bei Verwendung der Verpackung 1 keinerlei negative Auswirkungen.
[0071] Das Sichtelement 6 ist in diesem Ausführungsbeispiel umlaufend um den Fensterausschnitt 5 mit dem Deckelement 3 und der Wandung 4 verklebt. Es ist auch denkbar, das Sichtelement 6 nur punktuell zu verkleben oder auf andere Art und Weise mit dem Deckelement 3 und der Wandung 4 zu verbinden.
[0072] Die Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Verpackung 1 in einem ungefalteten Zustand. Die Verpackung 1 liegt also als flacher Bogen vor. Die Verpackung 1 kann somit im ungefalteten Zustand einfach und platzsparend gelagert und transportiert werden.
[0073] Der flache Bogen kann dabei, mit Ausnahme des Sichtelements 6, einstückig ausgebildet und kann durch Ausstanzen und anschließendes Aufbringen des Sichtelements 6 einfach und kostengünstig gefertigt werden.
[0074] Bei dem Sichtelement 6 handelt es sich um ein herkömmliches Sichtelement 6. Dieses ist als durchsichtige Kunststofffolie in rechteckiger Form ausgebildet.
[0075] Es sind weiters zwei Klebeelemente 13 erkennbar. Eines der Klebeelemente 13 ist dabei an einer Unterseite des Vorsatzes 11a und das andere der Klebeelemente 13 an der zweiten Seite 9 angeordnet. Die Klebeelemente 13 könnten aber auch an den korrespondierenden Stellen am Boden 2 angeordnet sein.
LEGENDE ZU DEN HINWEISZIFFERN:
1 Verpackung 2 Boden 3 Deckelement 4 Wandung 5 Fenstersauschnitt 6 Sichtelement 7 Perforierung 8 Erste Seite 9 Zweite Seite 9a Haltelasche 10 Dritte Seite 10a erstes Element
10b zweites Element
10c Lasche 10d Schlitz 11 Vierte Seite 12 Öffnung
13 Klebeelemente

Claims (17)

Patentansprüche
1. Verpackung (1), insbesondere für Lebensmittel, mit
- einem Boden (2), einem Deckelement (3) und einer den Boden (2) und das Deckelement (3) verbindenden Wandung (4), wobei der Boden (2), das Deckelement (3) und die Wandung (4) in einem Benützungszustand einen Innenraum ausbilden,
- wenigstens einem Fensterausschnitt (5) in zumindest dem Boden (2), dem Deckelement (3) und/oder der Wandung (4), über welchen der Innenraum in dem Benützungszustand einsehbar ist, und
- wenigstens ein Sichtelement (6), wobei das Sichtelement (6) den Fensterausschnitt (5) zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, bedeckt,
wobei zumindest eine Perforierung (7) zum Öffnen der Verpackung (1) in dem Boden (2),
dem Deckelement (3) und der Wandung (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass
die Perforierung (7) zumindest zu 60 %, bevorzugt 70 %, besonders bevorzugt 80 %, ihrer
Länge außerhalb des Sichtelements (6) angeordnet ist.
2, Verpackung (1) nach Anspruch 1, wobei das wenigstens eine Sichtelement (6) in einem Bereich zwischen dem wenigstens einen Fensterausschnitt (5) und der zumindest einen Perforierung (7) mit dem Boden (2), dem Deckelement (3) und/oder der Wandung (4), vorzugsweise unlösbar und/oder durchgängig, verbunden, vorzugsweise verklebt, ist.
3. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei sich der wenigstens eine Fensterausschnitt (5) von einer ersten Seite (8) der Wandung (2) über das Deckelement (3) bis zu einer zweiten Seite (9) der Wandung (2) erstreckt und/oder wobei der wenigstens eine Fensterausschnitt (5) in dem Deckelement (3) und der Wandung (4) vorgesehen ist.
4. Verpackung (1) nach Anspruch 3, wobei sich die Perforierung (7) von der ersten Seite (8) der Wandung (2) in das Deckelement (3) hinein erstreckt und/oder wobei die Perforierung (7) in der Wandung (4) und dem Deckelement (3) angeordnet ist.
5. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Wandung (4) zumindest eine Öffnung (10), vorzugsweise in Form eines Schlitzes, zur Belüftung des Innenraums aufweist, vorzugsweise wobei die zumindest eine Offnung (12) an einer dritten Seite (10) und/oder einer vierten Seite (11) der Wandung (2) angeordnet ist.
6. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Verpackung (1) eine Längserstreckung (L) aufweist, vorzugsweise wobei die erste Seite (8) und/oder die zweite Seite (9) der Wandung (2) eine Längsseite und/oder wobei die dritte Seite (10) und/oder die vierte Seite (11) der Wandung (2) eine Querseite ist.
7. Verpackung (1) nach Anspruch 6, wobei die Verpackung (1) in einer Ebene orthogonal auf die Längserstreckung (L) einen im Wesentlichen achteckigen Querschnitt aufweist.
8. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Verpackung (1) aus einem flachen Bogen gefaltet und optional geklebt ist.
9. Verpackung (1) nach Anspruch 8, wobei die Wandung (4) an zumindest einer Seite (8, 9, 10, 11) vorzugsweise an genau zwei Seiten (2, 4), mit dem Boden verklebt ist.
10. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei zumindest eine Seite (8, 9, 10, 11) der Wandung (2) zur Befüllung des Innenraums öffenbar und verschließbar ist.
11. Verpackung (1) nach Anspruch 10, wobei die zumindest eine Seite (8, 9, 10, 11) der Wandung (2) zum Öffnen von einer konkaven Form in eine konvexe Form, und zum Verschließen von einer konvexen Form in eine konkave Form, vorzugsweise durch ein Verschwenken der zumindest einen Seite (8, 9, 10, 11), überführbar ist.
12. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Verpackung (1) aus Karton, Papier und/oder Pappe und/oder das Sichtelement (6) aus einem transparenten Kunststoff gefertigt ist.
13. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, zumindest eine Seite (8, 9, 10, 11) der Wandung (4) konvex ausgebildet ist.
14. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Boden (2) und/oder das Deckelement (3) im Wesentlichen konkav ausgebildet ist.
15. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei sich die Perforierung (7) über 35 %, vorzugsweise zumindest über 50 %, des Umfangs des Sichtelements (6) um das Sichtelement (6) herum erstreckt.
16. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die Perforierung (7) zumindest bereichsweise innerhalb des Sichtelements (6) angeordnet ist.
17. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei sich die Perforation (7) über zumindest 80 % einer Länge der Verpackung (1) und/oder über zumindest 80 % einer Breite der Verpackung (1) erstreckt.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
ATA54/2024A 2024-04-23 2024-04-23 Verpackung AT527665B1 (de)

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