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AT527130B1 - Baufolie - Google Patents

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AT527130B1
AT527130B1 ATA50677/2023A AT506772023A AT527130B1 AT 527130 B1 AT527130 B1 AT 527130B1 AT 506772023 A AT506772023 A AT 506772023A AT 527130 B1 AT527130 B1 AT 527130B1
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AT
Austria
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layer
construction film
membrane
membrane layer
reinforcement
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ATA50677/2023A
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English (en)
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AT527130A4 (de
Inventor
Brandstätter Dipl -Ing Dr Andreas
Pechtold Claus
Original Assignee
Lenzing Plastics Gmbh & Co Kg
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lenzing Plastics Gmbh & Co Kg filed Critical Lenzing Plastics Gmbh & Co Kg
Priority to ATA50677/2023A priority Critical patent/AT527130B1/de
Priority to PCT/AT2024/060316 priority patent/WO2025043265A1/de
Application granted granted Critical
Publication of AT527130B1 publication Critical patent/AT527130B1/de
Publication of AT527130A4 publication Critical patent/AT527130A4/de

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Baufolie (1) umfassend einen Mehrlagenverbundwerkstoff (2) mit einer Festigkeitsträgerlage (3), die durch eine Faserstruktur aus einem Faserwerkstoff gebildet ist, und einer Membranlage (4), wobei die Membranlage (4) durch zumindest Fluorpolymer und die Festigkeitsträgerlage (3) durch eine Faserstruktur aus einem Faserwerkstoff gebildet sind. Die Membranlage (4) weist ein Flächengewicht zwischen 1 g/m² und 40 g/m² auf.

Description

Beschreibung
[0001] Die Erfindung betrifft eine Baufolie, insbesondere eine Unterspannbahn, umfassend einen Mehrlagenverbundwerkstoff mit einer Festigkeitsträgerlage, die durch eine Faserstruktur, insbesondere ein Gewebe oder Gewirke, aus einem Faserwerkstoff gebildet ist, und einer Membranlage.
[0002] Weiter betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Baufolie, insbesondere einer Unterspannbahn, durch Bildung eines Mehrlagenverbundwerkstoffes mit einer Festigkeitsträgerlage und einer Membranlage, wobei für die Festigkeitsträgerlage eine Faserstruktur, insbesondere ein Gewebe oder Gewirke, aus einem Faserwerkstoff verwendet wird.
[0003] Unterspannbahnen sind aus dem Stand der Technik in unterschiedlichsten Ausführungen für die Anordnung unter einer Dacheindeckung oder an einer Gebäudefassade bekannt. So beschreibt der Stand der Technik wasserdichte Unterdachbahnen, die einen zweischichtigen Aufbau mit einer Trägerschicht aus einem Vlies und einer Dichtschicht auf TPU-Basis aufweisen. Beispiele dafür sind die EP 2 592 196 B1, die DE 20 2009 007 315 U1, die DE 20 2010 000 934 U1, wobei letztere auch einen dreischichtigen Aufbau mit beidseitig der Trägerschicht angeordneten Dichtschichten beschreibt.
[0004] Mehr als dreischichtige Dachbahnen sind z.B. aus der DE 10 2017 003 364 A1 bekannt, die eine Unterdachbahn beschreibt, mit wenigstens einer außenseitigen Vliesschicht, wenigstens einer innenseitigen Vliesschicht, wenigstens einer mikroporösen Membranschicht auf Basis wenigstens eines polyolefinischen Kunststoffes, und wenigstens einer weiteren mikroporösen Membranschicht auf polyolefinischer Kunststoffbasis zwischen den Vliesschichten, die von der Membranschicht durch eine Trennlage getrennt ist.
[0005] Aus der EP 0 708 212 A1 ist eine Unterspannbahn bekannt, die einen dreischichtigen Aufbau aufweist, der zwei wasser- und wasserdampfdurchlässige, gegenüber Wasser und Wasserdampf beständige Vliesschichten und eine zwischen den Vliesschichten eingebettete und mit diesen verbundene, filmartige, wasserdampfdurchlässige, wasserundurchlässige, wasser- und/ oder wasserdampfaufnehmende sowie gegenüber Wasser und Wasserdampf beständige Sperrschicht umfasst.
[0006] Aus der DE 10 2015 012 015 A1 ist eine Mehrschichtverbundfolie für den Baubereich bekannt, mit wenigstens einer wasser- und wasserdampfdurchlässigen Trägerschicht und einer wasserdichten und wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht, wobei das Material der Funktionsschicht ein TPU des Carbonattyps ist.
[0007] Der Stand der Technik beschreibt also überwiegend den Einsatz von Vliesen. Daneben ist aber auch der Einsatz von Geweben bekannt. So beschreibt die DE 1 659 300 A1 eine schwerentflammbare, zum Verkleben geeignete Kunststoff-Verbundbahn für die Dachabdeckung, bestehend aus einer schwerentflammbaren Kunststofffolie und einem verfestigenden und ebenfalls schwer- oder nichtentflammbaren Gewebe, Gewirke oder Vlies, wobei das schwer- oder nichtentflammbare Gewebe, Gewirke oder Vlies auf der zum Verkleben bestimmten Unterseite in der Weise fixiert ist, dass es vom Kunststoff nicht umhüllt wird. Oberseitig kann auf der schwer entflammbaren Kunststofffolie eine weitere schwerentflammbare und besonders wetterbeständigen Folie, vorzugsweise aus Polyvinylfluorid oder Polytetrafluorethylen, angeordnet sein. Durch diesen Aufbau wird erreicht, dass die durch Heißbitumen oder Kleber bewerkstelligte Verbindung zum unterseitigen Dach und oberseitiger Dachfolie eine haftungsvermittelnde Komponente erhält.
[0008] Die WO 96/37667 A1 beschreibt eine Unterspannbahn zum Einbau in Dächern zur Verhinderung von Wärmekonvektionsverlusten und zur Verbesserung des Raumklimas, welche mindestens eine nicht-poröse, wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht aufweist, die Polymere auf Copolyetherestergrundlage und/oder Copolyetheramidgrundlage enthält. Auf mindestens einer Seite der Funktionsschicht kann eine wasserdampfdurchlässige Stützschicht aufgetragen sein, die ein Vlies, Filz, Wirkware, Schaumstoff und/oder Gewebe vorzugsweise mit Faden- oder Gitterverstärkung ist.
[0009] Aus der DE 103 31 177 A1 ist ein Verbundmaterial bestehend aus einer Baufolie sowie einem, eine elektrisch leitfähige Struktur enthaltenden textilen Flächengebilde bekannt.
[0010] Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine verbesserte, schwer entflammbare Baufolie zu schaffen, die auch ohne den Einsatz von Bitumen als Anbindung zum Dachunterbau bzw. Fassadenunterbau verwendet werden kann.
[0011] Die Aufgabe wird mit der eingangs genannten Baufolie gelöst, bei der die Membranlage durch zumindest ein Polymer ausgewählt aus einer Gruppe umfassend Fluorpolymere, insbesondere Polytetrafluorethylen, gebildet ist, und ein Flächengewicht zwischen 1 g/m? und 40 g/m? aufweist.
[0012] Weiter wird die Aufgabe durch das eingangs genannte Verfahren gelöst, nach dem als Membranlage zumindest ein Polymer ausgewählt aus einer Gruppe umfassend Fluorpolymere, insbesondere Polytetrafluorethylen, mit einem Flächengewicht zwischen 1 g/m? und 40 g/m? eingesetzt wird.
[0013] Von Vorteil ist dabei, dass durch die Festigkeitsträgerlage die Membranschicht besser geschützt werden kann, die Baufolie auch trittfest ausgestaltet werden kann, und dass aufgrund der Werkstoffe der Membranlage die Baufolie mit einer verbesserten Wasserundurchlässigkeit und Dampfdurchlässigkeit ausgebildet werden kann.
[0014] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Membranlage zwischen der Festigkeitsträgerlage und einer weiteren Lage angeordnet ist bzw. wird. Von Vorteil ist dabei, dass durch die beidseitige Einbindung der Membranlage diese besser vor mechanischen Belastungen geschützt werden kann. Durch die Festigkeitsträgerlage, die in Einbaulage der Baufolie üblicherweise außen liegt, kann die Baufolie trittfest ausgebildet sein/werden, sodass die Baufolie in der Ausführung Dachbahn auch ohne Zerstörung begangen werden kann. Die Kombination eines Festigkeitsträgers mit der weiteren Lage aus einem Faserwerkstoff unter Zwischenanordnung der Membranlage verbessert die Einsetzbarkeit von den in Hinblick auf die Wasserundurchlässigkeit und die Dampfdurchlässigkeit hoch effektiven polymeren Werkstoffen, wobei die Schichtdicke der Membranlage aufgrund der beidseitigen Schutzlagen geringgehalten werden kann.
[0015] Nach einer Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Faserwerkstoff der Faserstruktur ausschließlich durch anorganische Fasern, insbesondere durch Glasfasern, Basaltfasern, Carbonfasern oder Mischungen davon oder damit gebildet ist. Durch die Verwendung von ausschließlich anorganischen Fasern kann die Festigkeitsträgerlage eine Brandbarriere bilden. Diese kann noch verstärkt werden, wenn als Membranlage ein Fluorpolymer ist, insbesondere Polytetrafluorethylen verwendet wird. Die Baufolie kann also brandhemmend wirken, und so einer Brandausbreitung entgegenwirken.
[0016] Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Faserstruktur, insbesondere das Gewebe oder das Gewirke, ein Flächengewicht zwischen 50 g/m? und 250 g/m? aufweist, womit die voranstehenden Effekte weiter verbessert werden können, da damit insbesondere eine (sehr) dichte Faserstruktur eingesetzt werden kann.
[0017] Ebenfalls zur Verbesserung der voranstehend genannten Effekte kann gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung vorgesehen sein, dass die weitere Lage wie die Festigkeitsträgerlage ausgebildet ist.
[0018] Eine Verbesserung der Membraneigenschaften kann erreicht werden, wenn entsprechend einer Ausführungsvariante der Erfindung das Polymer der Membranlage uniaxial oder biaxial verstreckt ist. Durch die Verstreckung des Membranpolymers kann eine mikroporöse Lage hergestellt werden, die wasser- und winddicht ist, die aber trotzdem wasserdampfdurchlässig ist. Besonders ausgeprägt sind diese Eigenschaften der Membranlage, wenn das Fluorpolymer ein Polytetrafluorethylen ist.
[0019] Nach einer anderen Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Membranlage unmittelbar an der Festigkeitsträgerlage und der weiteren Lage anliegt und damit
A ches AT 527 130 B1 2024-11-15
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verbunden ist. Es kann damit die Herstellung der Membranlage vereinfacht werden, da der Auftrag eines weiteren Haftvermittlers zwischen den Lagen der Baufolie entfallen kann.
[0020] Alternativ zu dieser Ausführungsvariante kann nach einer anderen Ausführungsvariante der Erfindung aber vorgesehen sein, dass die Membranlage mit der Festigkeitsträgerlage und der weiteren Lage mittels eines Haftvermittlers verbunden ist.
[0021] Dabei kann entsprechend einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung vorgesehen sein, dass der Haftvermittler in weniger als 100 % der Anlagefläche der Membranschicht an der Festigkeitsträgerlage angeordnet ist und/oder dass der Haftvermittler in weniger als 100 % der Anlagefläche der Membranschicht an der weiteren Lage angeordnet ist. Dies ermöglicht eine bessere Beweglichkeit der Membranschicht in der Baufolie, womit Spannungen im Schichtaufbau, z.B. in Folge von Temperaturschwankungen, und deren Auswirkung auf die Permeationseigenschaften der Baufolie besser vermieden werden können.
[0022] Nach einer anderen Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die weitere Lage elektromagnetisch abschirmend ausgebildet ist. Damit kann die Baufolie nicht nur die ihr eigenen Funktionen erfüllen, sondern kann beispielsweise auch unter Photovoltaikanlagen den Zusatzeffekt der elektromagnetischen Abschirmung in den Dachaufbau oder den Fassadenaufbau einbringen, womit hierfür keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
[0023] Entsprechend einer Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die weitere Lage ein höheres Flächengewicht aufweist, als die Festigkeitsträgerlage. Die Baufolie kann damit besser vor mechanischer Beschädigung in Folge von unterschiedlichen Wärmeausdehnungen von Untergrund und Baufolie geschützt werden.
[0024] Es kann gemäß einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung vorgesehen sein, dass die weitere Lage aus zu den Fasern der Festigkeitsträgerlage unterschiedlichen Fasern gebildet ist, womit beispielsweise der rückwärtigen Lage der Baufolie andere Festigkeitswerte bzw. andere Eigenschaften verliehen werden können, wie der vorderen Lage. Die Baufolie kann damit besser für unterschiedlichste Einsatzfälle angepasst werden.
[0025] Zur weiteren Verbesserung der Eigenschaften der Baufolie kann nach einer Ausführungsvariante der Erfindung vorgesehen sein, dass die Membranlage mehrschichtig ausgebildet ist. Es ist damit beispielsweise möglich, die Eigenschaften „winddicht“, „wasserdicht“ und „dampfdurchlässig“ mit unterschiedlichen Polymeren zu realisieren, sodass entsprechend einer Ausführungsvariante dazu vorgesehen sein kann, dass die mehrschichtige Membranlage zumindest zwei Schichten aufweist, wobei die beiden Schichten jeweils ein Polymer aufweisen und wobei die Polymere zueinander unterschiedlich sind. Mit dieser Ausführungsvariante kann auch die Nagelfestigkeit bzw. die Nageldichtheit der Baufolie verbessert werden, indem z.B. ein Polymer ein „selbstverschließendes“ Polymer ist, dass sich nach dem Durchdringen eines Nagels dichtend an den Nagelschaft anlegt. Beispielsweise kann bei dieser Ausführungsvariante eine Schicht aus einem PTFE und die andere Schicht aus einem TPU bestehen oder die Schichten diese Polymere umfassen.
[0026] Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figur näher erläutert.
[0027] Es zeigt jeweils in vereinfachter, schematischer Darstellung: [0028] Fig. 1 Einen Ausschnitt aus einer Baufolie in Seitenansicht; [0029] Fig. 2 Einen Ausschnitt aus einer Ausführungsvariante der Baufolie in Seitenansicht.
[0030] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lageangaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
[0031] Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angaben zu Normen so zu verstehen sind, dass die jeweiligen Normen in der am Anmeldetag dieser bzw. der prioritätsbegründenden Patentanmeldung gültigen Fassung gemeint sind, sofern nicht etwas anderes angegeben ist.
[0032] In Fig. 1 ist ein Ausschnitt aus einer Baufolie 1, insbesondere einer Unterspannbahn (auch als Unterdachbahn oder Fassadenbahn bezeichenbar), in Seitenansicht dargestellt.
[0033] Neben der Ausbildung als Baufolie 1 in Form einer Unterspannbahn kann diese auch als Brandbarriere oder als Abschirmung gegen Elektrosmog, etc. eingesetzt werden.
[0034] Die Baufolie 1 in der Ausführung „Unterspannbahn“ dient als zweite wasserableitende Schicht unter der Dacheindeckung, z.B. mit Ziegel, zum Schutz gegen Treib-, Kapillar-, Stau- und Kondenswasser oder Schmutz. Die Baufolie 1 kann aber auch als Fassadenbahn für eine windund regenwasserdichte Fassadenkonstruktionen eingesetzt werden, beispielsweise in einer hinterlüfteten Fassadenkonstruktionen mit Fassadenverkleidung eingesetzt werden. Weiter kann die Baufolie 1 unterhalb eines Photovoltaik-Moduls oder eines Photovoltaik-Ziegels, etc., als Abschirmungsfolie gegen Elektrosmog eingesetzt werden.
[0035] In der Ausführungsvariante Dachbahn kann die Baufolie 1 direkt an einer Dachschalung aufliegen und insbesondere daran befestigt sein. Die Dachschalung kann beispielsweise durch (sägeraue) Holzbretter gebildet sein. Auf der Außenseite können Latten einer Konterlattung angebracht sein. Die Konterlattung trägt bekanntlich die Lattung für die Dachziegel. Die Latten können mit Befestigungsmittel, zum Beispiel Nägel, mit der Dachunterkonstruktion verbunden sein. Dazu durchdringen die Befestigungsmittel die Baufolie 1.
[0036] Auch in der Ausführungsvariante Fassadenbahn kann die Baufolie 1 an einem entsprechenden Unterbau, z.B. einer Wärmedämmung, unmittelbar anliegen und von außen mit einer Fassadenverkleidung abgedeckt sein. Zur Montage der Fassadenverkleidung kann wiederum eine Lattung, gegebenenfalls mit Konterlattung, verwendet werden, deren Befestigungsmittel die Baufolie 1 durchdringen.
[0037] Da derartige Aufbauten von Dächern und Fassaden an sich bekannt sind, sei zu weiteren Einzelheiten dazu auf den einschlägigen Stand der Technik dazu verwiesen.
[0038] Abgesehen von derartigen Aufbauten von Fassaden und Dächern kann die Baufolie 1 auch in anderen Aufbauten an Gebäudeausseiten eingesetzt werden.
[0039] In der bevorzugten Ausführungsvariante der Baufolie 1 wird diese an einer Außenseite eines Gebäudes eingesetzt, wie eben z.B. im Dachaufbau oder im Fassadenaufbau.
[0040] Sämtliche folgenden Ausführungen zur Baufolie 1 in der Ausführung Unterdachbahn bzw. Unterspannbahn können daher auch auf die Fassadenbahn bzw. die anderen genannten Verwendungszwecke der Baufolie 1 angewandt werden, sofern nicht etwas anderes explizit angegeben ist.
[0041] Die Baufolie 1 ist in der bevorzugten Ausführungsvariante wasserdicht und dampfdiffusionsoffen ausgeführt.
[0042] Mit wasserdicht ist gemeint, dass die Baufolie 1 die Anforderungen der EN 13859 Teil 1/2 erfüllt.
[0043] Mit dampfdiffusionsoffen ist gemeint, dass die Wasserdampfdurchlässigkeit Sd gemäß EN 13859 Teil 1/2 zwischen 0,01 m, insbesondere 0,02 m, und 0,5 m beträgt.
[0044] Die Baufolie 1 kann eine Breite von mindestens 0,3 m, insbesondere zwischen 0,5 m und 2 m, aufweisen. Die Breite wird dabei in einem Winkel von 90 ° zur Wickelrichtung der Baufolie 1 auf einer Rolle gemessen. Diese Angaben sollen aber nur zur Erläuterung des Begriffes „Bahn“ dienen. Sie haben keinen einschränkenden Charakter für die Erfindung.
[0045] Die Baufolie 1 umfasst einen Mehrlagenverbundwerkstoff 2 bzw. besteht daraus. Der Mehrlagenverbundwerkstoff 2 in der Ausführungsvariante nach Fig. 1 umfasst drei Lagen, näm-
lich eine Festigkeitsträgerlage 3, eine Membranlage 4 und eine weitere Lage 5, bzw. besteht daraus. In der einfachsten Ausführungsvariante der Baufolie 1 besteht diese lediglich aus der Festigkeitsträgerlage 3 und der Membranlage 4, ist also zweilagig ausgeführt.
[0046] Die Festigkeitsträgerlage 3 ist außenseitig angeordnet, d.h. sie ist der Wetterseite zugewandt. Die weitere Lage 5 ist, falls vorhanden, hingegen innenseitig angeordnet, d.h. sie ist gebäudeseitig angeordnet. Die Membranlage 4 ist zwischen der Festigkeitsträgerlage 3 und der weiteren Lage 5 bzw. unterhalb der Festigkeitsträgerlage 3 angeordnet.
[0047] In der Ausführungsvariante der Baufolie 1 mit weiterer Lage 5 als Unterdachbahn kann die weitere Lage 5 auf der Dachschalung (unmittelbar) aufliegen.
[0048] Die Membranlage 4 bewirkt die Wasserdichtheit und die Wasserdampfdiffusionsoffenheit.
[0049] Die Festigkeitsträgerlage 3 ist durch eine Faserstruktur aus Fasern gebildet. Die Faserstruktur ist bevorzugt ein Gewebe oder Gewirke oder ein Gestrick aus Fasern.
[0050] Der Begriff „Faser“ wird in dieser Beschreibung gleichbedeutend mit Faden verwendet, sodass also der Begriff „Faser“ sowohl Fasern an sich als auch Fäden umfasst.
[0051] Das Gewebe kann beispielsweise mit einer Leinwand-, Köper- oder Atlasbindung, ausgeführt sein. Bevorzugt wird eine Leinwandbindung eingesetzt.
[0052] Das Gewebe bzw. die Festigkeitsträgerlage 3 kann ein Flächengewicht zwischen 10 g/m? und 1000 g/m?, insbesondere zwischen 50 g/m? und 250 g/m®, aufweisen. Bevorzugt wird aus voranstehenden Gründen jedoch ein Gewebe bzw. eine Festigkeitsträgerlage 3 mit einem FIlächengewicht zwischen 100 g/m* und 250 g/m®, insbesondere zwischen 150 g/m* und 220 g/m?, eingesetzt. Es kann damit eine geschlossene Lage erzeugt werden, welche nicht nur eine verbesserte Trittfestigkeit der Baufolie 1 ermöglicht, sondern kann damit auch eine einheitliche Materialanbindung an die Membranlage 4 erreicht werden. Zudem können damit Eigenschaften der ersten Baufolie 1, wie Wärmeausdehnung oder Kriechneigung, beeinflusst werden.
[0053] Es ist aber auch möglich, ein offenmaschiges bzw. offenmaschigeres Gewebe mit einem Flächengewicht zwischen 10 g/m? bis 90 g/m* zu verwenden.
[0054] Die Festigkeitsträgerlage 3 kann einlagig oder mehrlagig ausgebildet sein. In der mehrlagigen Ausführung können zumindest einzelne der Lagen unterschiedlich sein zu der zumindest einen weiteren Lage, beispielsweise aus anderen Fasern bestehen oder ein unterschiedliches Flächengewicht aufweisen.
[0055] Es ist auch möglich, dass gummierte Fasern im Gewebe bzw. in der Faserstruktur bzw. der Festigkeitsträgerlage 3 eingesetzt werden.
[0056] Das Gewebe bzw. die Festigkeitsträgerlage 3 ist mit anorganischen Fasern gebildet. Insbesondere können diese Fasern ausgewählt sein aus einer Gruppe umfassend oder bestehend aus Glasfasern, Kohlenstofffasern, Mineralfasern, wie beispielsweise Basaltfasern, oder Mischungen davon oder daraus oder damit. Der Anteil der anorganischen Fasern an der Faserstruktur, also beispielsweise dem Gewebe, kann zumindest 80 Gew.-%, insbesondere zumindest 90 Gew.-%, betragen. Bevorzugt besteht das Gewebe bzw. die Festigkeitsträgerlage 3 ausschließlich aus anorganischen Fasern, insbesondere ausschließlich aus Glasfasern.
[0057] Für den Fall, dass die Festigkeitsträgerlage 3 bzw. die Faserstruktur nicht ausschließlich aus anorganischen Fasern besteht, kann diese z.B. Aramidfasern oder Naturfasern, wie z.B. Hanf, Sisal, und Kombinationen daraus, aufweisen. In Hinblick auf die gewünschte brandhemmende Wirkung der Baufolie 1 sollten jedoch solche Fasern ausgewählt werden, die ebenfalls brandhemmend wirken oder die eine brandhemmende Ausrüstung aufweisen. Gegebenenfalls kann die Festigkeitsträgerlage 3 auch ausschließlich aus brandhemmend wirkenden organischen Fasern bzw. organischen Polymerfasern bestehen. In der bevorzugten Ausführungsvariante der Baufolie 1 umfasst die Festigkeitsträgerlage 3 jedoch anorganische Fasern bzw. besteht daraus.
[0058] Das Gewebe bzw. Gewirke bzw. die Festigkeitsträgerlage 3 kann gegebenenfalls (beispielsweise wenn nicht oder nicht ausschließlich anorganische Fasern verwendet werden) auch
mit einer speziellen Ausrüstung, wie z.B. einer UV-Stabilisation, einer Flammhemmung, etc. ausgerüstet sein.
[0059] Die weitere Lage 5 kann gleich ausgeführt sein wie die Festigkeitsträgerlage 3. Die weitere Lage 5 kann eine weitere Festigkeitsträgerlage bilden. Die voranstehenden Ausführungen zur Festigkeitsträgerlage 3 können daher auf die weitere Lage 5 übertragen werden. Bevorzugt umfasst die weitere Lage 5 ebenfalls eine Faserstruktur aus Fasern, insbesondere ein Gewebe oder Gewirke oder Gestrick, insbesondere mit oder aus anorganischen Fasern, bzw. besteht daraus.
[0060] Die weitere Lage 5 kann aber auch unterschiedlich zur Festigkeitsträgerlage 3 ausgebildet sein. Beispielsweise kann die weitere Lage 5 elektromagnetisch abschirmend ausgebildet sein. Dies kann beispielsweise erreicht werden, wenn der Faserstruktur, insbesondere dem Gewebe oder Gewirke der weiteren Lage 5 elektrisch leitende Stoffe, wie beispielswiese Metallfasern, z.B. aus Kupfer oder Aluminium, und/oder Kohlefasern zugefügt werden. Die weitere Lage 5 kann aber auch mit einer Metallfolie, einem Metallgitternetz oder metallisch bedampften Fasern ausgebildet sein. Die Metallfolie oder das Metallgitternetz kann auf der Rückseite der weiteren Lage 5 oder zwischen der Membranlage 4 und der weiteren Lage 5 oder innerhalb der weiteren Lage 5, wenn diese beispielsweise mehrlagig ausgeführt ist, angeordnet sein.
[0061] Die weitere Lage 5 kann auch ein zur Festigkeitsträgerlage 3 unterschiedliches Flächengewicht aufweisen, wobei das Flächengewicht aus den voranstehend genannten Bereichen ausgewählt sein kann. Die weitere Lage 5 kann ein kleineres Flächengewicht aufweisen als die Festigkeitsträgerlage 3. Vorzugsweise weist die weitere Lage 5 aber ein höheres Flächengewicht auf als die Festigkeitsträgerlage 3. Die Flächengewichte der weiteren Lage 5 und der Festigkeitsträgerlage 3 unterscheiden sich aber vorzugsweise um maximal 20 %, insbesondere maximal 10 %.
[0062] Nach einer anderen Ausführungsvariante kann auch vorgesehen sein, dass die weitere Lage 5 aus zu den Fasern der Festigkeitsträgerlage 3 unterschiedlichen Fasern gebildet ist. Beispielsweise kann die Festigkeitsträgerlage 3 aus Glasfasern gebildet sein und die weitere Lage 5 aus Basaltfasern. Es sind auch andere Kombinationen von Fasern, insbesondere von anorganischen Fasern, vorzugsweise aus der voranstehend genannten Gruppe, möglich.
[0063] Die Membranlage 4 umfasst zumindest ein Polymer bzw. besteht daraus.
[0064] Ein Polymer im Sinne der Erfindung ist ein aus mehreren gleichartigen Bausteinen, den sogenannten Monomeren, hergestellter Werkstoff. Insbesondere ist das Polymer ausschließlich ein synthetisches Polymer.
[0065] Das Polymer ist ausgewählt aus einer Gruppe umfassend oder bestehend aus Fluorpolymere, insbesondere Polytetrafluorethylen (PTFE), expandiertes Polytetrafluorethylen (ePTFE), und thermoplastische Polyurethane (TPU). Besonderes bevorzugt besteht die Membranlage 4 aus PTFE und/oder ePTFE.
[0066] Das (e)PTFE kann Poren mit einer Porengröße zwischen 0,2 +/- 0,1 um und 0,6 +/- 0,2 um aufweisen.
[0067] Das Fluorpolymer kann aber auch ein Perfluoropolymer, z.B. ein Perfluoralkoxy-Polymer (PFA), ein Polymer mit Polyhexafluorpropylen (HFP), ein Perfluor(ethylen-propylen) Copolymer (FEP), ein Ethylen-Tetrafluoroethylen Copolymer (ETFE), ein Polyvinylidenfluorid (PVDF), ein Polychlortrifluorethylene (PCTFE), ein Copolymer mit Perfluorpropylenvinylether (PPVE), z.B. ein mit PPVE modifiziertes PTFE, ein Perfluormethylvinylether (MFA) sowie eine Mischung daraus oder mit PTFE.
[0068] Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante der Baufolie 1 kann vorgesehen sein, dass das Polymer der Membranlage 4, insbesondere das PTFE, uniaxial oder biaxial verstreckt (gereckt) ist. Ein Reckverhältnis kann dabei ausgewählt sein aus einem Bereich von v1: 4 bis 1:15, insbesondere 1: 4 bis 1:12. Bei biaxial verstreckten Polymeren kann vorgesehen werden, dass die Verstreckung in Folienrichtung bzw. in Bahnrichtung unterschiedlich ist, insbesondere größer ist, als in der dazu orthogonalen Richtung (der Breite der Folie bzw. der Bahn). Die uniaxiale Verstreckung findet bevorzugt in der Folienrichtung, d.h. der Länge der Folie (der Aufwickelrich-
tung) statt.
[0069] Die Verstreckung kann bei einer Temperatur zwischen 130 °C und 400 °C, insbesondere zwischen 150 °C und 290 °C, erfolgen. Die Verstreckung erfolgt vorzugsweise in einem kontinuierlichen Vorgang, d.h. bei laufender Folie bzw. Bahn.
[0070] Darüber hinaus kann die Verstreckung mit bekannten Reckwerken durchgeführt werden. Es sei dazu auf den einschlägigen Stand der Technik verwiesen.
[0071] Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsvariante liegt die Membranlage 4 unmittelbar an der Festigkeitsträgerlage 3 und der weiteren Lage 5 an und ist damit verbunden. Dies kann beispielsweise erreicht werden indem die Festigkeitsträgerlage 3, die Membranlage 4 und die weitere Lage 5 miteinander verpresst werden. Für diese Ausführungsvariante ist es von Vorteil, wenn die Membranlage 4 ein Flächengewicht zwischen 3 g/m* und 30 g/m? aufweist.
[0072] Generell weist die Membranlage 4 eine Flächengewicht zwischen 1 g/m* und 40 g/m®, insbesondere zwischen 2,5 g/m* und 20 g/m®?, auf.
[0073] Die Membranlage 4 kann eine Schichtdicke zwischen 5 um und 60 um aufweisen.
[0074] Es ist aber alternativ oder zusätzlich dazu auch möglich, dass die Membranlage 4 mit der Festigkeitsträgerlage 3 und/oder der weiteren Lage 5 mittels eines Haftvermittlers verbunden wird. Als Haftvermittler kann beispielsweise ein (reaktiver) Schmelzklebstoff auf Polyurethanbasis eingesetzt werden. Derartige Haftvermittler an sich sind aus dem einschlägigen Stand der Technik dafür bekannt. In dieser Ausführungsvariante der Baufolie 1 ist es von Vorteil, wenn der Haftvermittler in weniger als 100 %, insbesondere weniger als 70 %, vorzugsweise weniger als 50 %, der Anlagefläche der Membranschicht 4 an der Festigkeitsträgerlage 3 angeordnet ist und/oder dass der Haftvermittler in weniger als 100 %, insbesondere weniger als 70 %, vorzugsweise weniger als 50 %, der Anlagefläche der Membranschicht 4 an der weiteren Lage 5 angeordnet ist. Der Haftvermittler kann in zumindest 10 %, insbesondere zumindest 15 %, vorzugsweise zumindest als 20 %, der Anlagefläche der Membranschicht 4 an der Festigkeitsträgerlage 3 angeordnet sein und/oder in zumindest 10 %, insbesondere zumindest 15 %, vorzugsweise zumindest als 20 %, der Anlagefläche der Membranschicht 4 an der weiteren Lage 5. Der Haftvermittler kann pulverförmig oder raupenförmig oder bandförmig aufgetragen werden.
[0075] Die Verklebung kann beispielsweise punktuell oder streifenförmig ausgeführt sein. Die Verbindungspunkte können dabei in einem Abstand zueinander angeordnet sein, der ausgewählt ist aus einem Bereich von 1 mm bis 10 mm. Der Abstand ist dabei der kürzeste Abstand zwischen jeweils zwei unmittelbar benachbart angeordneten Verbindungspunkten. Die Verbindungspunkte können in Form eines Netzes (Quadrat, Rechteck, Raute, etc.) angeordnet sein.
[0076] In Fig. 2 ist ein Ausschnitt aus einer weiteren und gegebenenfalls eigenständigen Ausführungsvariante der Baufolie 1 dargestellt. Diese umfasst wieder die Festigkeitsträgerlage 3, die Membranlage 4 und die weitere Lage 5. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zu diesen Lagen auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen.
[0077] Zum Unterschied zur Ausführungsvariante der Baufolie 1 nach Fig. 1 ist bei dieser Ausführungsvariante die Membranlage 4 mehrschichtig bzw. mehrlagig ausgebildet ist. In der konkret dargestellter Ausführungsvariante weist die Membranlage 4 eine erste Teilschicht 6 und eine zweite Teilschicht 7 auf. Die Membranlage 4 kann aber auch mehr als diese beiden Teilschichten 6, 7 aufweisen, beispielsweise drei oder vier.
[0078] Jede der Teilschichten 6, 7 erstreckt sich bevorzugt über die gesamte Fläche der Baufolie 1 (in Draufsicht betrachtet). Die Teilschichten 6, 7 sind also nicht nur in diskreten Bereichen angeordnet, wenngleich dies im Rahmen der Erfindung möglich ist. Beispielsweise kann die Membranlage 4 aus mehreren streifenförmigen Teilschichten 6, 7 bestehen, die in einer gemeinsamen Ebene nebeneinander angeordnet sind, insbesondere alternierend.
[0079] Die Teilschichten 6, 7 können aus dem gleichen Werkstoff bestehen, beispielswiese aus PTFE. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Teilschichten 6, 7 der mehrschichtige Membranlage 4 jeweils zumindest ein Polymer aufweisen bzw. daraus bestehen, wobei die Polymere zu-
einander unterschiedlich sind. Beispielsweise kann eine der Teilschichten 6, 7 aus einem PTFE bestehen und die andere der Teilschichten 6, 7 aus einem TPU, um der Baufolie 1 eine verbesserte Nageldichtheit zu verleihen. Mit Nageldichtheit ist dabei gemeint, dass ein die Baufolie 1 durchdringender Nagel keinen Wasserdurchtritt durch die Baufolie 1 von außen nach innen verursacht.
[0080] Die Teilschichten 6, 7 können alle die gleiche Schichtdicke aufweisen. Sie können jedoch auch eine zueinander unterschiedliche Schichtdicke aufweisen, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Beispielsweise kann die der weiteren Lage 5 zugewandte Teilschicht 7 eine höhere Schichtdicke aufweisen, als die der Festigkeitsträgerlage 3 zugewandte Teilschicht 6.
[0081] Die Baufolie 1 kann durch Bildung eines Mehrlagenverbundwerkstoffes hergestellt werden. Dazu werden zumindest die Festigkeitsträgerlage 3, die Membranlage 4 und gegebenenfalls die weitere Lage 5 bereitgestellt, aufeinander angeordnet und miteinander verbunden. Die Herstellung erfolgt vorzugsweise kontinuierlich mit bekannten Technologien zur Herstellung von Mehrschichtfolien. Es sei daher zu weiteren Einzelheiten auf den einschlägigen Stand der Technik dazu verwiesen.
[0082] Zur Evaluierung der Baufolie 1 wurden u.a. folgende Beispiele hergestellt.
BEISPIEL 1:
[0083] Es wurde eine Baufolie 1 hergestellt, die folgenden Aufbau hatte: Glasfasergewebe als Festigkeitsträgerlage 3, 75 g/m? Kleberschicht: Hotmelt-Kleber Membranschicht 3: PTFE, 3 g/m*
Kleberschicht: Hotmelt-Kleber Glasfasergewebe als weitere Lage 5: 75 g/m*
BEISPIEL 2:
[0084] Es wurde eine Baufolie 1 hergestellt, die folgenden Aufbau hatte: Glasfasergewebe als Festigkeitsträgerlage 3: 150 g/m? Membranschicht 3: PTFE, 20 g/m?
Glasfasergewebe als weitere Lage 5: 100 g/m?
BEISPIEL 3:
[0085] Es wurde eine Baufolie 1 hergestellt, die folgenden Aufbau hatte: Glasfasergewebe als Festigkeitsträgerlage 3: 200 g/m? Kleberschicht: Hotmelt-Kleber Membranschicht 3: PTFE, 9,53 g/m?
Kleberschicht: Hotmelt-Kleber Glasfasergewebe als weitere Lage 5: 200 g/m*
BEISPIEL 4:
[0086] Es wurde eine Baufolie 1 hergestellt, die folgenden Aufbau hatte: Glasfasergewebe als Festigkeitsträgerlage 3: 150 g/m? Kleberschicht: Hotmelt-Kleber Membranschicht 3: PTFE, 30 g/m?
Kleberschicht: Hotmelt-Kleber Basaltfasergewebe als weitere Lage 5: 200 g/m*
[0087] Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Baufolie 1 diese bzw. deren Bestandteile nicht maßstäblich dargestellt sind.
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Baufolie
2 Mehrlagenverbundwerkstoff 3 Festigkeitsträgerlage
4 Membranlage
5 Lage
6 Teilschicht
7 Teilschicht

Claims (19)

Patentansprüche
1. Baufolie (1) umfassend einen Mehrlagenverbundwerkstoff (2) mit einer Festigkeitsträgerlage (3), die durch eine Faserstruktur, insbesondere ein Gewebe oder Gewirke, aus einem Faserwerkstoff gebildet ist, und einer Membranlage (4), dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage (4) durch zumindest ein Fluorpolymer, insbesondere Polytetrafluorethylen, gebildet ist und ein Flächengewicht zwischen 1 g/m? und 40 g/m* aufweist.
2, Baufolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage zwischen der Festigkeitsträgerlage (3) und einer weiteren Lage (5) angeordnet ist.
3. Baufolie (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Faserwerkstoff der Faserstruktur ausschließlich durch anorganische Fasern, insbesondere durch Glasfasern, Basaltfasern, Carbonfasern oder Mischungen davon, gebildet ist.
4. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstruktur ein Flächengewicht zwischen 50 g/m* und 250 g/m? aufweist.
5. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Lage (5) entsprechend Anspruch 3 oder 4 ausgebildet ist.
6. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymer der Membranlage (4) uniaxial oder biaxial verstreckt ist.
7. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage (4) unmittelbar an der Festigkeitsträgerlage (3) anliegt und damit verbunden ist.
8. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage (4) unmittelbar an der weiteren Lage (4) anliegt und damit verbunden ist.
9. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage (4) mit der Festigkeitsträgerlage (3) mittels eines Haftvermittlers verbunden ist.
10. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage (4) mit der weiteren Lage (5) mittels eines Haftvermittlers verbunden ist.
11. Baufolie (1) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler in weniger als 100 % der Anlagefläche der Membranschicht (4) an der Festigkeitsträgerlage (3) angeordnet ist.
12. Baufolie (1) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler in weniger als 100 % der Anlagefläche der Membranschicht (4) an der weiteren Lage (5) angeordnet ist.
13. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Lage (5) elektromagnetisch abschirmend ausgebildet ist, wozu die weitere Lage (5) elektrisch leitende Stoffe, insbesondere Metallfasern, enthält oder mit einer Metallfolie oder einem Metallgitternetz ausgebildet oder metallisch bedampft ist.
14. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Lage (5) ein höheres Flächengewicht aufweist, als die Festigkeitsträgerlage (3).
15. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Lage (5) aus zu den Fasern der Festigkeitsträgerlage (3) unterschiedlichen Fasern gebildet ist.
16. Baufolie (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage (4) mehrschichtig ausgebildet ist.
17. Baufolie (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die mehrschichtige Membranlage (4) zumindest zwei Teilschichten (6, 7) aufweist, wobei die beiden Teilschichten (6, 7) jeweils ein Polymer aufweisen und wobei die Polymere zueinander unterschiedlich sind.
18. Verfahren zur Herstellung einer Baufolie (1) durch Bildung eines Mehrlagenverbundwerkstoffes (2) mit einer Festigkeitsträgerlage (3) und einer Membranlage (4), wobei für die Festigkeitsträgerlage (3) eine Faserstruktur, insbesondere ein Gewebe oder Gewirke, aus einem Faserwerkstoff verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass als Membranlage (4) zumindest ein Fluorpolymer, insbesondere Polytetrafluorethylen, mit einem Flächengewicht zwischen 1 g/m“ und 40 g/m* eingesetzt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Membranlage (4) zwischen der Festigkeitsträgerlage (3) und einer weiteren Lage (5) angeordnet und mit der Festigkeitsträgerlage (3) und der weiteren Lage (5) verbunden wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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