AT516857B1 - Fingerring - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Schmuckstück (1), insbesondere Fingerring (2), umfassend einen Hohlraum (4) zum befüllen mit DNA (5), insbesondere Blut. Der Fingerring (2) weist eine dem Zentrum des Fingerringes (2) zugewandte Innenfläche (11) auf, an welcher eine in den Hohlraum (4) mündende Befüllöffnung (12) angeordnet ist, welche Befüllöffnung (12) mit einer Schließschraube (13) verschließbar ist. Der Fingerring (2) weist außerdem eine der Innenfläche (11) gegenüberliegende Deckfläche (6) auf, an welcher Deckfläche (6) eine Aufnahmeöffnung (7) mit einer darin angeordneten Sichtscheibe (8) ausgebildet ist, durch welche Sichtscheibe (8) der Innenraum (15) des Hohlraumes (4) einsehbar ist.
Description
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Schmuckstück, insbesondere einen Fingerring, mit einem Hohlraum zum befüllen mit DNA.
[0002] Aus der KR20090054482A ist ein Ring mit einem Hohlraum zum befüllen mit Blut bekannt. Der in diesem Dokument gezeigte Hohlraum ist nur schwer und umständlich zu befüllen.
[0003] Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein verbessertes Schmuckstück zu schaffen, welches vereinfacht zu befüllen ist.
[0004] Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale gemäß Anspruch 1 gelöst.
[0005] Erfindungsgemäß ist ein Schmuckstück, insbesondere Fingerring, umfassend einen Hohlraum zum befüllen mit DNA, insbesondere Blut ausgebildet. Der Fingerring weist eine dem Zentrum des Fingerringes zugewandte Innenfläche auf, an welcher eine in den Hohlraum mündende Befüllöffnung angeordnet ist. Die Befüllöffnung ist mit einer Schließschraube verschließbar. Der Fingerring weist darüber hinaus eine der Innenfläche gegenüberliegende Deckfläche auf, in welcher Deckfläche eine Aufnahmeöffnung mit einer darin angeordneten Sichtscheibe ausgebildet ist. Durch die Sichtscheibe ist der Innenraum des Hohlraumes einsehbar.
[0006] Von Vorteil an der erfindungsgemäßen Ausbildung des Schmuckstückes ist, dass der Hohlraum durch die Befüllöffnung einfach mit DNA, insbesondere Blut, zu füllen ist. Hierbei kann während des Befüllvorganges durch die Sichtscheibe der Befüllungsgrad im Hohlraum beobachtet werden und somit der aktuelle Füllzustand ermittelt werden. Anschließend kann die Schließschraube, welche eine abdichtende Wirkung erfüllt, eingesetzt und somit der Hohlraum gegenüber der Umgebung abgeschlossen werden.
[0007] Ferner kann vorgesehen sein, dass in einem Ringelement des Fingerringes eine Ausnehmung ausgebildet ist, durch welche der Hohlraum teilweise oder zur Gänze umgrenzt ist. Von Vorteil ist hierbei, dass der Hohlraum in das Ringelement integriert sein kann und daher einfach auszubilden ist.
[0008] Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, dass der Fingerring einen Aufsatz umfasst, durch welchen der Hohlraum teilweise oder zur Gänze umgrenzt ist. Von Vorteil ist hierbei, dass durch den Aufsatz der Hohlraum vergrößert bzw. beliebig gestaltet werden kann.
[0009] Weiters kann es zweckmäßig sein, dass die Sichtscheibe durch eine stoffschlüssige Verbindung, insbesondere mittels einem Polysiloxan, in der Aufnahmeöffnung befestigt ist. Von Vorteil ist hierbei, dass dadurch die Sichtscheibe möglichst mediendicht in der Deckfläche des Hohlraumes aufgenommen ist.
[0010] Ferner kann vorgesehen sein, dass die Befüllöffnung in einem Winkel zwischen 35° und 89°, insbesondere zwischen 50° und 85°, bevorzugt zwischen 60° und 80° zur Innenfläche angeordnet ist. Von Vorteil ist hierbei, dass die Befüllöffnung leicht zugängig gemacht werden kann.
[0011] Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass die Innenfläche und die Deckfläche parallel oder konzentrisch zueinander angeordnet sind. Von Vorteil ist hierbei, dass der Hohlraum somit eine möglichst einfache und gleichmäßige Form aufweist. Somit kann das Füllvolumen gut vorherbestimmt werden.
[0012] Vorteilhaft ist auch eine Ausprägung, gemäß welcher vorgesehen sein kann, dass die Sichtscheibe aus einem mineralischen Glas gebildet ist. Von Vorteil ist hierbei, dass die Sichtscheibe dadurch eine hohe Stabilität aufweisen kann und gleichzeitig eine möglichst hohe Widerstandseigenschaft, beispielsweise Kratzfestigkeit, aufweisen kann.
[0013] Gemäß einer Weiterbildung ist es möglich, dass in der Aufnahmeöffnung der Deckfläche ein Ansatz ausgebildet ist, welcher Ansatz zur Positionierung der Sichtscheibe dient. Von Vorteil ist hierbei, dass durch den Ansatz die Sichtscheibe einfach eingesetzt werden kann und darüber hinaus positionsgenau im Hohlraum aufgenommen sein kann.
[0014] Weiters kann vorgesehen sein, dass das Ringelement des Fingerringes an dessen Außenseite eine Abflachung aufweist, an welcher Abflachung der Aufsatz anschließt und der Aufsatz stoffschlüssig mit dem Ringelement verbunden ist, wobei im Ringelement eine Ausnehmung angeordnet ist, welche Ausnehmung als Durchlass oder Aufnahme für die Schließschraube dient. Von Vorteil ist hierbei, dass der Aufsatz somit an einer definierten Stelle des Ringelementes angeordnet ist. Der Aufsatz kann somit mit dem Ringelement eine Einheit bilden und entsprechend der Kunst der ästhetischen Formgebung ausgestaltet sein.
[0015] Weiters kann vorgesehen sein, dass das Ringelement des Fingerringes als Ringsegment ausgebildet ist, wobei der Aufsatz als geschlossene Box ausgeführt ist und der Hohlraum im Aufsatz ausgebildet ist, wobei eine Ausnehmung des Ringsegmentes mit der Größe des Aufsatzes korrespondiert und wobei das Ringsegment an eine Mantelfläche des Aufsatzes anschließt und stoffschlüssig mit diesem verbunden ist. Von Vorteil ist hierbei, dass dadurch das Schmuckstück eine möglichst geringe Masse aufweisen kann, da der Fingerring nicht durchgehend ausgebildet sein muss.
[0016] Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
[0017] Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung: [0018] Fig. 1 eine perspektivische Ansicht zweier Fingerringe; [0019] Fig. 2 einen Längsschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines Fingerringes; [0020] Fig. 3 einen Längsschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Fingerringes; [0021] Fig. 4 einen Längsschnitt eines dritten Ausführungsbeispiels eines Fingerringes; [0022] Fig. 5 einen Längsschnitt eines vierten Ausführungsbeispiels eines Fingerringes; [0023] Fig. 6 einen Längsschnitt eines fünften Ausführungsbeispiels eines Fingerringes; [0024] Fig. 7 einen Querschnitt eines sechsten Ausführungsbeispiels eines Fingerringes; [0025] Fig. 8 einen Längsschnitt eines siebten Ausführungsbeispiels eines Fingerringes; [0026] Fig. 9 eine erste Ausführungsform des Aufsatzes; [0027] Fig. 10 eine zweite Ausführungsform des Aufsatzes; [0028] Fig. 11 eine dritte Ausführungsform des Aufsatzes; [0029] Fig. 12 eine vierte Ausführungsform des Aufsatzes; [0030] Fig. 13 eine fünfte Ausführungsform des Aufsatzes; [0031] Fig. 14 einen Längsschnitt eines achten Ausführungsbeispiels eines Fingerringes.
[0032] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lageangaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
[0033] Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Schmuckstückes 1, insbesondere eines Fingerringes 2. In der Darstellung in Fig. 1 sind zwei Fingerringe 2 gezeigt, wobei der Linke der beiden Fingerringe 2 als Ehering für einen Mann und der Rechte der beiden Fingerringe 2 als Ehering für eine Frau gedacht sein kann. Die beiden Fingerringe 2 sind grundsätzlich gleich aufgebaut, wobei der Unterschied in der Dimensionierung der einzelnen Bauteile liegen kann. Der Kürze halber werden die Bauteilbezeichnungen nur im Linken der beiden Fingerringe 2 eingetragen.
[0034] Wie aus Fig. 1 gut ersichtlich, umfasst der Fingerringe 2 ein Ringelement 3, welches zum Aufstecken auf den Finger eines Benutzers gedacht ist. Weiters umfasst der Fingerring 2 einen Hohlraum 4 zum Befüllen mit DNA 5, insbesondere Blut. Verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten des Hohlraumes 4 werden in den folgenden Figuren näher beschrieben.
[0035] An einer außen liegenden Deckfläche 6 des Fingerringes 2 ist eine Aufnahmeöffnung 7 ausgebildet, in welcher eine Sichtscheibe 8 eingesetzt ist. Der Hohlraum 4 wird durch die Sichtscheibe 8 verschlossen und ist durch diese einsehbar. Somit kann durch die Sichtscheibe 8 der Inhalt des Hohlraumes 4, nämlich DNA 5, insbesondere Blut, von außen ersichtlich sein.
[0036] Die Sichtscheibe 8 kann aus einem mineralischen Glas gebildet sein. Die Sichtscheibe 8 kann beispielsweise als ebene Scheibe ausgebildet sein, jedoch ist es auch möglich, dass die Sichtscheibe 8 eine Krümmung aufweist und eine Außenfläche 9 der Sichtscheibe 8 konzentrisch zum Ringelement 3 liegt. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist vorgesehen, dass am Fingerring 2 ein Aufsatz 10 ausgebildet ist, welcher Aufsatz 10 an das Ringelement 3 anschließt, wobei der Hohlraum 4 teilweise im Ringelement 3 und teilweise im Aufsatz 10 ausgebildet ist. Weiters kann vorgesehen sein, dass die Aufnahmeöffnung 7 in welcher die Sichtscheibe 8 angeordnet ist im Aufsatz 10 ausgebildet ist.
[0037] Der Aufsatz 10 kann mittels einer stoffschlüssigen Verbindung, wie etwa durch eine Schweißverbindung, eine Lötverbindung oder beispielsweise auch eine Hartlötverbindung mit dem Ringelement 3 verbunden sein.
[0038] In einer weiteren Ausführungsvariante ist es auch denkbar, dass der Aufsatz 10 mittels einer Klebeverbindung, mit dem Ringelement 3 verbunden ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Klebeverbindung gleichzeitig als Abdichtung ausgebildet ist.
[0039] Fig. 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung des Fingerringes 2. In dieser Schnittdarstellung ist gut ersichtlich, dass an einer dem Zentrum des Fingerringes 2 zugewandten Innenfläche 11 eine in den Hohlraum 4 mündende Befüllöffnung 12 angeordnet ist, welche zum Befüllen des Hohlraumes 4 mit DNA dient. Weiters ist eine Schließschraube 13 vorgesehen, welche zum mediendichten Verschließen der Befüllöffnung 12 dient. Die Schließschraube 13 kann ein Dichtelement, beispielsweise eine ringförmige Dichtung, aufweisen, durch welche eine adäquate Abdichtung des Hohlraumes 4 erreicht werden kann.
[0040] Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass in dem den Hohlraum 4 zuzuwendenden Bereich der Schließschraube 13 ein Dichtelement 14 in Form einer Flachdichtung ausgebildet ist. Durch den dargestellten und beschriebenen Aufbau des Fingerringes 2 kann erreicht werden, dass der Hohlraum 4 gegenüber der Außenumgebung mediendicht, insbesondere Flüssigkeitsdicht, ist und somit der Innenraum 15 des Hohlraumes 4 zur Aufnahme einer Flüssigkeit, wie etwa Blut, geeignet ist.
[0041] Zur Aufnahme der Schließschraube 13 kann vorgesehen sein, dass im Ringelement 3 und/oder im Aufsatz 10 ein Gewinde ausgebildet ist, in welche die Schließschraube 13 eingeschraubt werden kann.
[0042] In der Fig. 3 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Fingerringes 2 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Fig. 2 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Fig. 2 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0043] In der weiteren in Fig. 3 dargestellten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass im Ringelement 3 eine Ausnehmung 16 ausgebildet ist, welche zur Hindurchführung der Schließschraube 13 dient und welche einen größeren Durchmesser aufweist als der Außendurchmesser der Schließschraube 13. Ein Einschraubgewinde zur Aufnahme der Schließschraube 13 ist nur im Aufsatz 10 ausgebildet.
[0044] Wie aus den Fig. 2 und 3 weiters ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass in der Deckfläche 6, insbesondere in der Aufnahmeöffnung 7, ein Ansatz 17 ausgebildet ist, welcher zur
Positionierung der Sichtscheibe 8 dient. Durch den Ansatz 17 kann die Sichtscheibe 8 in die Aufnahmeöffnung 7 eingelegt und somit bündig mit dem Aufsatz 10 positioniert werden.
[0045] Wie in Fig. 2 und 3 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 als geschlossene Box ausgeführt ist, in welcher der Hohlraum 4 angeordnet ist. Der Aufsatz 10 kann daher eine Mantelfläche 18 sowie eine Oberseite 19 und eine Unterseite 20 aufweisen.
[0046] Wie in Fig. 2 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass das Ringelement 3 an dessen Außenseite 21 eine Abflachung 22 aufweist, welche Abflachung 22 zur Aufnahme des Aufsatzes 10 dient. Die Unterseite 20 des Aufsatzes 10 ist hierbei mit der Abflachung 22 des Ringelementes 3 in Kontakt gebracht, wobei der Aufsatz 10 stoffschlüssig mit dem Ringelement 3 verbunden ist.
[0047] In der Fig. 4 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Fingerringes 2 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Figuren 2 und 3 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Figuren 2 und 3 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0048] Fig. 4 zeigt eine Schnittdarstellung einerweiteren Ausführungsvariante des Fingerringes 2. In der Ausführungsvariante nach Fig. 4 weist der Aufsatz 10 keine geschlossene Form auf, sondern wird der Hohlraum 4 teilweise durch den Aufsatz 10 gebildet und teilweise durch das Ringelement 3 begrenzt.
[0049] Wie in Fig. 4 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 durch eine stoffschlüssige Verbindung mit dem Ringelement 3 verbunden ist. Die Schließschraube 13 ist in diesem Ausführungsbeispiel direkt in das Ringelement 3 eingeschraubt.
[0050] In der Fig. 5 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Fingerringes 2 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Figuren 2 bis 4 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Figuren 2 bis 4 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0051] Fig. 5 zeigt eine Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Fingerringes 2. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 weist das Ringelement 3 eine Ausnehmung 23 auf durch welche der Hohlraum 4 teilweise ausgebildet ist. Der Aufsatz 10 ist als Rahmenelement ausgebildet und umringt die Ausnehmung 23. Insbesondere wird der Hohlraum 4 durch die Ausnehmung 23 im Ringelement 2 durch den Aufsatz 10 und durch die Sichtscheibe 8 begrenzt.
[0052] Wie aus Fig. 5 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass die Sichtscheibe 8 nicht als ebene Scheibe ausgebildet ist, sondern dass die Sichtscheibe 8 eine gekrümmte, an das Ringelement 3 angepasste Form aufweist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Außenfläche 9 der Sichtscheibe 8 denselben Kreismittelpunkt aufweist wie die Außenseite 21 des Ringelementes 3.
[0053] In der Fig. 6 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Fingerringes 2 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Figuren 2 bis 5 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Figuren 2 bis 5 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0054] In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist der Hohlraum 4 durch die Ausnehmung 23 im Ringelement 3 und durch die Sichtscheibe 8 begrenzt. Ein derartiges entsprechend der Darstellung in Fig. 6 ausgebildetes Schmuckstück 1 weist den Vorteil auf, dass gegenüber der Außenseite 21 des Ringelementes 3 keine Vorsprünge ausgebildet sind und dadurch die Verletzungsgefahr beim Tragen des Fingerringes 2 vermindert wird.
[0055] In der Fig. 7 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Fingerringes 2 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw.
Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Figuren 2 bis 6 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Figuren 2 bis 6 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0056] In der Ansicht in Fig. 7 ist der Fingerring 2 im Querschnitt dargestellt.
[0057] Aus Fig. 7 ist ersichtlich, dass vorgesehen sein kann, dass die Befüllöffnung 12 in einem Winkel 24 zur Innenfläche 11 angeordnet ist. Diese Ausführung bringt den Vorteil mit sich, dass die Schließschraube 13 einfach in die Befüllöffnung 12 eingeschraubt werden kann, da das Ringelement 3 der Zubringlichkeit eines Schraubendrehers nicht im Wege ist.
[0058] Alternativ dazu kann natürlich auch vorgesehen sein, dass der Winkel 24 90° beträgt und die Befüllöffnung 12 somit im rechten Winkel zur Innenfläche 11 angeordnet ist.
[0059] In der Fig. 8 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Fingerringes 2 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Figuren 2 bis 7 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Figuren 2 bis 7 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0060] Fig. 8 zeigt einen Längsschnitt eines Fingerringes 2. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 ist der Aufsatz 10 derart ausgebildet, dass er zusammen mit der Sichtscheibe 8 einen geschlossenen Hohlraum 4 ausbildet. Weiters kann vorgesehen sein, dass das Ringelement 3 als Ringsegment 25 ausgebildet ist und eine Aussparung aufweist, welche der Größe des Aufsatzes 10 entspricht. In diesem Ausführungsbeispiel schließt das Ringsegment 25 seitlich an die Mantelfläche 18 des Aufsatzes 10 an. Auch hierbei kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 und das Ringelement 3 durch eine formschlüssige Verbindung, insbesondere eine Hartlötverbindung, miteinander verbunden sind.
[0061] Wie aus Fig. 8 weiters ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass die DNA 5, beispielsweise eingefülltes Blut, nach dem Befüllvorgang zum Kristallisieren gebracht wird. Dies kann beispielsweise durch Wärmeeinwirkung oder durch in Schwingungversetzung der DNA 5 erfolgen.
[0062] In den Fig. 9 bis 13 sind verschiedene Ausführungsformen, insbesondere verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des Aufsatzes 10 dargestellt.
[0063] Wie aus Fig. 9 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 als Kreiszylinder ausgebildet ist.
[0064] Wie aus Fig. 10 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 als Zylinder mit elliptischer Grundfläche ausgebildet ist.
[0065] Wie aus Fig. 11 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 als Zylinder mit einer herzförmigen Grundfläche ausgebildet ist.
[0066] Wie aus Fig. 12 ersichtlich kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 eine kristallähnliche Form, wie etwa die Form einer Schneeflocke, aufweist.
[0067] Wie aus Fig. 13 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Aufsatz 10 als Zylinder mit rechteckiger Grundfläche ausgebildet ist.
[0068] In der Fig. 14 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Fingerringes 2 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Figuren 2 bis 8 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Figuren 2 bis 8 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0069] Fig. 14 zeigt eine Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Fingerringes 2. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 weist das Ringelement 3 eine Ausnehmung 23 auf durch welche der Hohlraum 4 teilweise ausgebildet ist. Der Aufsatz 10 ist als Rahmenelement ausgebildet und umringt die Ausnehmung 23. Insbesondere wird der Hohlraum 4 durch die Ausnehmung 23 im Ringelement 3 durch den Aufsatz 10 und durch die Sichtscheibe 8 begrenzt. Die Sichtscheibe 8 ist als ebene Scheibe ausgebildet.
[0070] Im Folgenden wird der Befüllvorgang des Hohlraumes 4 kurz Umrissen. Es kann vorgesehen sein, dass die Schließschraube 13 aus der Befüllöffnung 12 entfernt ist, um die Befüllöff-nung 12 für den Befüllvorgang frei zu geben und den Hohlraum 3 zugänglich zu machen.
[0071] Anschließend kann vorgesehen sein, dass mittels einer Pipette oder einem sonstigen Dosierinstrument die DNA 5, insbesondere Blut, durch die Befüllöffnung 12 in den Hohlraum 4 eingebracht wird.
[0072] Anschließend kann der Hohlraum 4 durch die Schließschraube 13 verschlossen werden, um den Hohlraum 4 abzudichten. Dieser Befüllvorgang des Fingerringes 2 kann in einer feierlichen Zeremonie, etwa im Zuge einer Hochzeit, stattfinden.
[0073] Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten des Fingerringes 2.
[0074] Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus des Fingerringes 2 dieser bzw. dessen Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
BEZUGSZEICHENLISTE 1 Schmuckstück 2 Fingerring 3 Ringelement 4 Hohlraum
5 DNA 6 Deckfläche 7 Aufnahmeöffnung 8 Sichtscheibe 9 Außenfläche Sichtscheibe 10 Aufsatz 11 Innenfläche 12 Befüllöffnung 13 Schließschraube 14 Dichtelement 15 Innenraum 16 Ausnehmung 17 Ansatz 18 Mantelfläche 19 Oberseite 20 Unterseite 21 Außenseite 22 Abflachung 23 Ausnehmung 24 Winkel 25 Ringsegment
Claims (10)
- Patentansprüche1. Schmuckstück (1), insbesondere Fingerring (2), umfassend einen Hohlraum (4) zum befül-len mit DNA (5), insbesondere Blut, dadurch gekennzeichnet, dass der Fingerring (2) eine dem Zentrum des Fingerringes (2) zugewandte Innenfläche (11) aufweist, an welcher eine in den Hohlraum (4) mündende Befüllöffnung (12) angeordnet ist, welche Befüllöff-nung (12) mit einer Schließschraube (13) verschließbar ist und dass der Fingerring (2) eine der Innenfläche (11) gegenüberliegende Deckfläche (6) aufweist, an welcher Deckfläche (6) eine Aufnahmeöffnung (7) mit einer darin angeordneten Sichtscheibe (8) ausgebildet ist, durch welche Sichtscheibe (8) der Innenraum (15) des Hohlraumes (4) einsehbar ist.
- 2. Schmuckstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Ringelement (3) des Fingerringes (2) eine Ausnehmung (23) ausgebildet ist, durch welche der Hohlraum (4) teilweise oder zur Gänze umgrenzt ist.
- 3. Schmuckstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Fingerring (2) einen Aufsatz (10) umfasst, durch welchen der Hohlraum (4) teilweise oder zur Gänze umgrenzt ist.
- 4. Schmuckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtscheibe (8) durch eine stoffschlüssige Verbindung, insbesondere mittels einem Polysiloxan, in der Aufnahmeöffnung (7) befestigt ist.
- 5. Schmuckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllöffnung (12) in einem Winkel (24) zwischen 35° und 89°, insbesondere zwischen 50° und 85°, bevorzugt zwischen 60° und 80° zur Innenfläche (11) angeordnet ist.
- 6. Schmuckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenfläche (11) und die Deckfläche (6) parallel oder konzentrisch zueinander angeordnet sind.
- 7. Schmuckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtscheibe (8) aus einem mineralischen Glas gebildet ist.
- 8. Schmuckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahmeöffnung (7) der Deckfläche (6) ein Ansatz (17) ausgebildet ist, welcher Ansatz (17) zur Positionierung der Sichtscheibe (8) dient.
- 9. Schmuckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (3) des Fingerringes (2) an dessen Außenseite (21) eine Abflachung (22) aufweist, an welcher Abflachung (22) der Aufsatz (10) anschließt und der Aufsatz (10) stoffschlüssig mit dem Ringelement (3) verbunden ist, wobei im Ringelement (3) eine Ausnehmung (16) angeordnet ist, welche Ausnehmung (16) als Durchlass oder Aufnahme für die Schließschraube (12) dient.
- 10. Schmuckstück nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (3) des Fingerringes (2) als Ringsegment (25) ausgebildet ist, wobei der Aufsatz (10) als geschlossene Box ausgeführt ist und der Hohlraum (4) im Aufsatz (10) ausgebildet ist, wobei eine Ausnehmung (16) des Ringsegmentes (25) mit der Größe des Aufsatzes (10) korrespondiert und wobei das Ringsegment (25) an eine Mantelfläche (18) des Aufsatzes (10) anschließt und stoffschlüssig mit diesem verbunden ist. Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
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