AT503029B1 - Fixierelement für elektrische leiter, leiterstruktur-bauteil und verfahren zu dessen herstellung - Google Patents
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Description
2 AT 503 029 B1
Die Erfindung betrifft ein Fixierelement für elektrische Leiter, für die Herstellung eines Leiterstruktur-Bauteils durch Kunststoff-Umspritzung.
Weiters bezieht sich die Erfindung auf einen elektrischen Leiterstruktur-Bauteil mit einem sol-5 chen Fixierelement und elektrischen Leitern innerhalb einer Kunststoff-Umspritzung.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines elektrischen Leiterstruktur-Bauteils, wobei elektrische Leiter mit Kunststoff umspritzt werden. io Aus der DE 10 2004 020 085 A1 und der EP 1 357 774 A1 ist es für die Fertigung von Bauteilen mit elektrischen Leiterstrukturen bekannt, als Grundelement metallische Stanzgitter zu verwenden. Diese Stanzgitter werden vorab in einer Spritzgussform teilweise mit Kunststoff umspritzt, so dass einzelne Bereiche des Stanzgitters durch die Kunststoff-Elemente miteinander verbunden und dadurch fixiert werden. Danach werden ursprünglich für den Zusammenhalt des Stanz-15 gitters notwendige Stege, die aufgrund der Vorumspritzung der Leiter mittels des Kunststoffs, also durch die Kunststoff-Fixierelemente, überflüssig geworden sind, durchtrennt. Gegebenenfalls können am Stanzgitter elektronische Komponenten, z.B. durch Anlöten, angebracht werden. Anschließend wird das Stanzgitter als Ganzes zwecks Isolierung und zur Erzielung eines stabilen, gut montierbaren Bauteils in einem weiteren Spritzvorgang mit Kunststoff umspritzt, 20 wobei der dann erhaltene Bauteil gegen äußere Einflüsse, wie Feuchtigkeit, gut isoliert ist. Hierdurch eignen sich diese Bauteile u.a. für Anwendungen in Kraftfahrzeugen, beispielsweise im Bereich von Türen, für Türschlösser, und Fensterheber, aber auch für Scheibenwischeranlagen oder dgl. Einrichtungen mit elektrischen Komponenten. 25 Aus der DE 1 190 544 A (= BE 658 431 B) und DE 1 590 728 A ist es andererseits bekannt, mehrere in einer Reihe angeordnete Kontakte, insbesondere Schiebeschalter, herzustellen, indem kurze Drähte nebeneinanderliegend in einem Isolierstreifen befestigt werden. Die Enden der Drähte stehen an beiden Seiten des Isolierstreifens vor und werden durch Prägen zu den Kontaktelementen geformt. Die Drähte können im Isolierstreifen eingedrückt, eingeklemmt oder 30 eingeklebt, aber auch mit dem Isolierstreifen umspritzt oder umpresst werden.
Aus der US 4 965 933 A ist die Herstellung von umspritzten Leiterbahnen bekannt, wobei Leiterbahnen, welche zuvor durch Verbindungsstücke miteinander verbunden waren, in der Form voneinander getrennt werden müssen, bevor der Kunststoff eingespritzt wird. Dies ist ein zu-35 sätzlicher Arbeitsschritt, der den Aufwand erhöht, wobei überdies die Gefahr besteht, dass beim Einspritzen des Kunststoffs in die Form die getrennten Leiterbahnen-Teile ungewollt verrutschen.
In der DE 102 22 285 C1 ist die Herstellung einer Flachbandleitung durch Extrusion beschrie-40 ben, wobei die Leiterbahnen in einem ersten Schritt in einem Isolierungsteil fixiert werden, wonach in einem zweiten Schritt die Isolierung vervollständigt wird.
Aus der DE 102 47 567 A1 ist ein Gehäuse-artiger Träger für elektrische Komponenten bekannt, bei dessen Herstellung aus Blech ausgestanzte Leiterbahnen umspritzt werden, wobei 45 Kontaktierungsstellen der Leiterbahnen aus dem Träger herausragen.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung von Leiterstruktur-Bauteilen zu ermöglichen und hiefür auch vorteilhafte Fixierelemente zur Verfügung zu stellen, wobei überdies ein hohes Maß an Flexibilität, z.B. für kurzfristige Änderungen so der Leiter-Positionen, gewährleistet sein soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung ein Fixierelement bzw. einen Bauteil sowie ein Verfahren gemäß den unabhängigen Ansprüchen vor. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen definiert. 55 3 AT 503 029 B1
Bei der erfindungsgemäßen Technik wird als Fixierelement ein eigenes, vorgefertigtes Element in Form eines - vorzugsweise plattenförmigen - Trägerkörpers eingesetzt, und die Leiter werden anstatt durch ein Stanzgitter durch an diesem Trägerkörper gehaltene Drähte vorgesehen. Dazu weist der Trägerkörper entsprechende Aufnahmen für die Drähte auf, wobei die Drähte in 5 den zugehörigen Aufnahmen in einem leichten Presssitz, in einem Schnapp- bzw. Rastsitz und/oder formschlüssig gehalten sein können. Die Fixierung der Drähte am Trägerkörper muss nur so weit ausreichend sein, dass beim Umspritzen des Trägerkörpers samt Drähten mit Kunststoff kein Lösen der Drähte aus ihren Aufnahmen erfolgt. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn die Aufnahmen zumindest bereichsweise rinnenförmig ausgebildet sind, wobei io diese rinnenförmigen Aufnahmen beispielsweise durch Vertiefungen im Trägerkörper gebildet und/oder durch am Trägerkörper hochstehende Rinnenwände begrenzt sind. Die Aufnahmen können im Querschnitt gesehen hinterschnitten sein, etwa zur Bildung elastisch verformbarer Rastsitze, sie können aber auch nach dem Einlegen der Drähte mit Hilfe eines Stempelwerkzeuges, gegebenenfalls unter Anwendung von Wärme, verprägt sein, so dass die Drähte in der 15 jeweiligen Aufnahme formschlüssig gehalten werden. Zusätzlich oder anstatt dessen kann zur elastischen Fixierung der Drähte am Trägerkörper auch vorgesehen werden, zumindest einen elastischen verformbaren Halteclip oder Klemmteil als Schnapphalterung für den jeweils aufgenommenen Draht vorzusehen. Dieses Klemmelement bzw. dieser Halteclip ist insbesondere im Bereich eines bogenförmigen Verlaufs des Drahtes am Trägerkörper vorgesehen, da dort unter 20 Umständen höhere Kräfte auf den jeweiligen Draht einwirken.
Der Trägerkörper ist bevorzugt ein Kunststoff-Spritzgussteil, der je nach der spezifischen Anwendung hinsichtlich Dimensionen und Form bestimmt wird; dabei können die insbesondere rinnenförmigen Aufnahmen ebenso wie die etwaigen Halteclips problemlos mitgespritzt werden, 25 wobei auch zumindest bereichsweise die bereits angesprochenen Hinterschneidungen an den rinnenförmigen Aufnahmen gleichzeitig erzeugt werden, wenn eine Schnapphalterung oder Verrastung in den elastisch verformbaren Aufnahmen vorgesehen werden soll.
Am Trägerkörper können Weiters an zumindest einem Rand Steckerkontakte, z.B. durch Fest-30 klemmen, fest angebracht sein, und die in den Aufnahmen gehaltenen Drähte werden mit diesen Steckerkontakten elektrisch verbunden, z.B. durch Löten, Schweißen, durch Anklemmen oder durch Schneidkontakte oder dgl. Verbindungstechniken. Beim fertigen Leiterstruktur-Bauteil stehen diese Steckerkontakte aus der Kunststoff-Umspritzung vor, wobei sie gewünsch-tenfalls, zum Schutz sowie zur Abdichtung, auch von einem Kunststoff-Gehäuseteil, der einteilig 35 mit der Umspritzung ist, umgeben sein können.
Wenn an dem Leiterstruktur-Bauteil außen nachträglich eine elektrische Komponente, wie ein Schalter und/oder ein Elektromotor, befestigt werden soll, so ist es zweckmäßig, zwecks Anschluss dieser Komponenten an die Leiterstruktur die entsprechenden Drähte vom Trägerkör-40 per abzubiegen, wobei die abgebogenen Drahtteile beim fertigen Leiterstruktur-Bauteil durch die Kunststoff-Umspritzung nach außen ragen, um so die elektrische Verbindung zur jeweiligen Komponente hersteilen zu können.
Verfahrensmäßig ergibt sich für die Herstellung eines erfindungsgemäßen elektrischen Leiter-45 Struktur-Bauteils insofern eine Vereinfachung, als vorweg bloß ein angepasster Trägerkörper für die Aufnahme der Drähte herzustellen ist, was problemlos durch Spritzen aus Kunststoff in den verschiedensten Formen geschehen kann, wonach als elektrische Leiter einfach Drähte in die Aufnahmen des Trägerkörpers eingelegt und darin fixiert werden, wobei abschließend der Trägerkörper samt den Drähten mit Kunststoff umspritzt wird. Das Einlegen der Drähte erfolgt so bevorzugt mit Hilfe eines an sich üblichen Drahtbestückungsroboters, wobei komplexe elektrische Verbindungen möglich sind, und wobei auch je nach Fall passende Trägerkörper und damit Änderungen der Leiterbahnen einfach möglich sind. Die relativ aufwendige Herstellung der metallischen Stanzgitter, wie sie beim Stand der Technik notwendig war, entfällt bei der vorliegenden Technik, so dass sich eine außerordentlich kostengünstige Herstellung ergibt. 55 4 AT 503 029 B1
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen, auf die sie jedoch nicht beschränkt sein soll, und unter Bezugnahme auf die Zeichnung noch weiter erläutert. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 schematisch in einer schaubildlichen Darstellung einen Leiterstruktur-Bauteil mit Trägerkörper, daran fixierten Drähten und einer strichliert ge-5 zeichneten Kunststoff-Umspritzung; Fig. 2 einen Teil des beim Bauteil von Fig. 1 vorgesehenen Trägerkörpers samt Drähten; Fig. 3 einen Ausschnitt aus dem Trägerkörper gemäß Fig. 2, gemäß dem Detail III, in einer schaubildlichen Ansicht, zwecks Veranschaulichung von Halteclips; Fig. 4 einen Teil-Querschnitt gemäß der Linie IV-IV in Fig. 3 zur Veranschaulichung der Form und Wirkung der Halteclips; Fig. 5 eine schaubildliche Darstellung eines modifizierten io Leiterstruktur-Bauteils gemäß der Erfindung mit einem daran befestigten Elektromotor, mit einem ebenfalls daran befestigten Schalter sowie mit einer Anordnung von Steckerkontakten mit einer Gehäuse-förmigen Umhüllung; Fig. 6 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 5; Fig. 7 einen Schnitt durch diese Anordnung, gemäß der Linie Vll-Vll in Fig. 6; die Fig. 8a und 8b die Details Villa und Vlllb aus Fig. 6 in demgegenüber vergrößertem Maßstab; Fig. 9 schaubild-15 lieh den Trägerkörper für den Bauteil gemäß Fig. 5 samt daran gehaltenen Drähten als elektrische Leiter sowie Steckerkontakten, noch vor der Fertig-Umspritzung; Fig. 10 die Unterseite des Trägerkörpers gemäß Fig. 9 in schaubildlicher Ansicht; und Fig. 11 in einer entsprechenden Unteransicht, jedoch in vergrößertem Maßstab, einen Teil dieses Trägerkörpers gemäß Fig. 10, mit den Steckerkontakten, gemäß dem Detail XI in Fig. 10. 20
In Fig. 1 ist schematisch in schaubildlicher Darstellung ein einfacher Bauteil 1 mit einer elektrischen Leiterstruktur gezeigt, welche mehrere Drähte 2 als elektrische Leiter enthält, die je nach Bedarf und Notwendigkeit, nach Einsatzzweck des Bauteils 1, einen geraden, winkelförmigen, gekrümmten etc. Verlauf innerhalb des Bauteils 1 aufweisen. 25
Im Einzelnen sind die Drähte in Aufnahmen 3 eines bevorzugt plattenförmigen Trägerkörpers 4 fixiert, die als Leiter-Fixierelement 4' vorgesehen ist. Dieser beispielhaft plattenförmige Trägerkörper 4 wird nachstehend einfach als Trägerplatte 4 bezeichnet. An sich kann aber der Trägerkörper 4 bei bestimmten Anwendungen auch z.B. quaderförmig sein, die Plattenform wird je-30 doch in der Regel wegen der Möglichkeit, viele Drähte 2, auch mit einem kurvenförmigen Verlauf, unterzubringen, bevorzugt werden. Die Trägerplatte 4 ist zusammen mit den Drähten 2 in einer Kunststoff-Umspritzung 5 eingebettet, wobei diese Kunststoff-Umspritzung zwecks besserer Veranschaulichung der übrigen Teile in Fig. 1 und mit strichlierten Linien angedeutet ist. 35 Zur Herstellung dieser Kunststoff-Umspritzung 5 wird die Trägerplatte 4 samt den in den Aufnahmen 3 gehaltenen Drähten 2 in ein Spritzgusswerkzeug (nicht dargestellt) eingelegt und mit Kunststoff umspritzt, wobei beispielsweise noppenförmige Distanzelemente 6 die Trägerplatte 4 im Spritzgusswerkzeug in Position halten, indem sie an entsprechenden Flächen des Werkzeugs anliegen. Aus dem so gebildeten Bauteil ragen Enden 7 der Drähte 3 für eine Kontaktie-40 rung aus dem Bauteil 1 heraus, vgl. im Übrigen außer Fig. 1 auch Fig. 2, in der die Trägerplatte 4 samt in den Aufnahmen 3 fixierten Drähten noch ohne Kunststoff-Umspritzung bereichsweise, im Vergleich zu Fig. 1 größerem Maßstab veranschaulicht ist.
Die Aufnahmen 3 sind, wie außer aus Fig. 1 und 2 insbesondere auch aus Fig. 3 hervorgeht, 45 rinnenförmig ausgebildet, wobei die rinnenförmigen Aufnahmen 3 durch Rinnenwände 8, 9 begrenzt sind, vgl. auch die Querschnittsdarstellung von Fig. 7. Die rinnenförmigen Aufnahmen 3 sind einerseits durch diese Wände 8, 9 begrenzt, die sich vom Haupt-Körper 10 der Trägerplatte 4 nach oben erstrecken, zum Teil sind sie jedoch auch durch Vertiefungen 11 im Haupt-Körper 10 der Trägerplatte gebildet (s. Fig. 7), d.h. der Boden der die Aufnahmen 3 bildenden so Nuten liegt verglichen mit der Oberseite des Haupt-Körpers 10 der Trägerplatte 4 etwas tiefer, und andererseits ragen die Rinnenwände 8, 9 vom Haupt-Körper 10 der Trägerplatte 4 in die Höhe; dadurch ist eine begrenzte laterale elastische Deformation der Rinnenwände 8, 9 möglich, so dass die Rinnenwände 8, 9 mit leichten Hinterschneidungen an ihrer Oberseite ausgebildet oder mit einem engen gegenseitigen Abstand vorgesehen sein können, so dass die Dräh-55 te 3 in einem Schnappsitz bzw. in einem leichten Presssitz in den rinnenförmigen Aufnahmen 3 5 AT 503 029 B1 festgehalten werden.
Eine andere Möglichkeit zur Fixierung der Drähte 2 in den Aufnahmen 3 besteht darin, die Oberseite der Trägerplatte 4, d.h. der Rinnenwände 8, 9, mit einem geeigneten, gegebenenfalls 5 erhitzten Presswerkzeug zu verprägen, so dass die Oberseiten der Rinnenwände 8, 9 geringfügig plastisch verformt werden, und so die Drähte 2 durch übergreifende Teile in den Nuten der Aufnahmen 3 formschlüssig festgehalten werden.
Zusätzlich zu den rinnenförmigen Aufnahmen 3, gegebenenfalls aber auch anstatt dieser rin-io nenförmigen Aufnahmen 3, können zur Fixierung der Drähte 2 auch Aufnahmen in Form von Klemmelementen oder Halteclips 12 vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich, wie insbesondere aus Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, im Einzelnen um Paare von elastisch auslenkbaren Klauen 12a, 12b, die paarweise den jeweiligen Draht 2 in einem Schnapp- oder Rastsitz festhal-ten; aus spritztechnischen Gründen ist die Trägerplatte 4 im Bereich zwischen jeweils zwei 15 Klauen 12a, 12b eines solchen Halteclips 12 durchbrochen, wie in Fig. 4 bei 12c veranschaulicht ist. In Draufsicht unmittelbar anschließend an die jeweiligen Halteclips 12 ist jedoch der Körper 10 der Trägerplatte 4 wieder vorhanden, so dass dort der jeweilige Draht 2 auf dem Haupt-Körper 10 der Trägerplatte 4, genauer auf dem Nutboden der Aufnahme 3, aufliegt und so durch die aus der Darstellung in Fig. 3 und 4 ersichtlichen, schräg abwärts geneigten 20 Schrägflächen der Klauen 12a, 12b der Halteclips 12 fest gegen den Haupt-Körper 10 der Trägerplatte 4 gehalten werden kann. Außerhalb der einzelnen Halteclips 12 ist der Haupt-Körper 10 der Trägerplatte 4 vertieft, s. die Vertiefungen 13 in Fig. 3 und 4, um so das beim Eindrücken der Drähte 2 notwendige elastische Auslenken der Klemmteile, d.h. der Klauen 12a, 12b der Halteclips 12, leichter zu ermöglichen. 25
In Fig. 5 bis 7 ist ein vergleichbarer Leiterstruktur-Bauteil 1 mit einem plattenförmigen Trägerkörper, d.h. einer Trägerplatte 4 (s. Fig. 7) und einer Kunststoff-Umspritzung 5 gezeigt; überdies sind auf diesem Bauteil 1, auf der Kunststoff-Umspritzung 5, äußere Komponenten montiert, wie insbesondere ein kleiner elektrischer Motor 14 bzw. ein Schalter 15. Der Schalter 15 ist bei-30 spielsweise als Taster ausgebildet, und seine Anschlüsse 16 sind mit aus der Ebene der Trägerplatte 4 hochgebogenen Endstücken 2' der Drähte 2 elektrisch, z.B. durch Löten oder Schweißen, verbunden. Die hochstehenden Endstücke 2' der Drähte sind insbesondere aus Fig. 9 ersichtlich, in der die Trägerplatte 4 noch ohne Kunststoff-Umspritzung 5, jedoch mit in den rinnenförmigen Aufnahmen 3 eingelegten Drähten 2, dargestellt ist. In ähnlicher Weise sind 35 zwei Endstücke 2' der Drähte 2 im gemäß der Darstellung in Fig. 9 rechts oben gelegenen Bereich mit Anschlüssen 17 des Motors 14 elektrisch verbunden, beispielsweise ebenfalls durch Löten oder Schweißen.
Aus den Fig. 5 und 6 sowie insbesondere auch aus den Fig. 9 bis 11 ist ersichtlich, dass zum 40 elektrischen Anschließen des Bauteils 1 Steckerkontakte 18 mit einzelnen Kontaktstiften 19 vorgesehen sind, die vom Bauteil 1 randseitig seitlich abstehen und beim fertigen Bauteil 1 von einer Gehäuse-förmigen Umhüllung 20, die die Steckerkontakte 18 schützend und abdichtend umschließt, umgeben sind. Diese Umhüllung 20 ist in einem Stück mit der Kunststoff-Umspritzung 5 hergestellt, d.h. beim Umspritzen der Trägerplatte 4 samt Drähten 2 hergestellt. 45
Die einzelnen Kontaktstifte 19 werden, wie aus Fig. 9 bis 11 ersichtlich ist, an der Trägerplatte 4 unterseitig durch Festklemmen in entsprechenden Rast- oder Schnappsitzen des Trägers 4 fixiert. Dabei werden die metallischen Kontaktstifte 19 in unterseitige hinterschnittene Nuten eines Brückenteils 21 der Trägerplatte 4 eingedrückt und dort eingerastet oder eingeschnappt, so ebenso wie in endseitige Nuten oder Ausnehmungen 22 an der Unterseite der Trägerplatte 4, in die die Stifte 19 mit ihren inneren Enden 23 hineinragen. Im Bereich dieser inneren Enden 23 werden die Stifte 19 mit den Drähten 2 elektrisch verbunden, z.B. durch Löten oder Schweißen oder Schneidkontakte, gegebenenfalls auch durch bloßes Klemmen oder dgl. Kontaktierungstechniken. 55
Claims (30)
- 6 AT 503 029 B1 Auch aus den Fig. 9 bis 11 sind im Übrigen die noppenförmigen Distanzelemente 6 an der Trägerplatte 4 ersichtlich, wobei diese Distanzelemente 6 zur Positionierung der Trägerplatte 4 samt Drähten 2 im Spritzgusswerkzeug (nicht dargestellt) dienen. Die Trägerplatte 4 sowie die Kunststoff-Umspritzung 5 bestehen aus einem entsprechend dem Einsatzzweck des Bauteils 1 5 gewählten geeigneten Kunststoff, z.B. einem Thermoplast. Bevorzugt wird der gleiche Kunststoff sowohl für die Herstellung der Trägerplatte 4 als auch für die Kunststoff-Umspritzung 5 gewählt. Als Beispiele für verwendbare Kunststoffe seien PE (Polyethylen), ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), POM (Polyoxymethylen), PBT des Trägerkörpers 4 im jeweiligen Spritzgusswerkzeug, d.h. der Trägerkörper 4 liegt mit diesen Distanzelementen 6 an den Formwänden des io Spritzgusswerkzeuges an. Im Bereich der abgebogenen endseitigen Drahtstücke 2’ der Drähte 2 sind entsprechende Ausnehmungen in der Form des Spritzgusswerkzeuges vorzusehen. Patentansprüche: 15 1. Fixierelement (4') für elektrische Leiter, für die Herstellung eines Leiterstruktur-Bauteils (1) durch Kunststoff-Umspritzung, gekennzeichnet durch einen vorzugsweise plattenförmigen, vorgefertigten Trägerkörper (4) mit Aufnahmen (3) für die Halterung von einzelnen Drähten (2) als elektrische Leiter. 20
- 2. Fixierelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (4) aus Kunststoff gespritzt ist.
- 3. Fixierelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (4) 25 z.B. noppenförmige Distanzelemente (6) aufweist.
- 4. Fixierelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (3) des Trägerkörpers (4) zumindest teilweise einen Presssitz für die Drähte (2) bilden. 30
- 5. Fixierelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerkörper (4) rinnenförmige Aufnahmen (3) für die Drähte vorgesehen sind.
- 6. Fixierelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine rinnenför- 35 mige Aufnahme (3) zumindest bereichsweise eine Hinterschneidung zum Festhalten des aufgenommenen Drahts (2) aufweist.
- 7. Fixierelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die rinnenförmigen Aufnahmen (3) zumindest teilweise durch hochstehende Rinnenwände (8, 9) begrenzt 40 sind.
- 8. Fixierelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die rinnenförmigen Aufnahmen (3) zumindest teilweise durch Vertiefungen (11) im Trägerkörper (4) gebildet sind. 45
- 9. Fixierelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (4) zumindest einen elastisch verformbaren Halteclip (12) als Schnappsitz für den jeweiligen Draht (2) aufweist. so 10. Fixierelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteclip (12) im Bereich eines gekrümmten Verlaufs des Drahtes (2) am Trägerkörper (4) vorgesehen ist.
- 11. Fixierelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerkörper (4) randseitig Steckerkontakte (18) fixiert, z.B. festgeklemmt, sind. 55 7 AT 503 029 B1
- 12. Fixierelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass Drähte (2) in den Aufnahmen (3) gehalten sind.
- 13. Fixierelement nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte (2) mit 5 den Steckerkontakten (18), z.B. durch Löten, Schweißen, Schneidkontakte, Klemmen oder dgl., elektrisch verbunden sind.
- 14. Fixierelement nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige Drähte (2) vom Trägerkörper (4) abgebogen sind und zwecks Verbindung mit einer Kom- io ponente, wie z.B. einem Schalter (15) und/oder einem Elektromotor (14), hochragen.
- 15. Elektrischer Leiterstruktur-Bauteil (1) mit einem Fixierelement (4') nach einem der Ansprüche 1 bis 14 und elektrischen Leitern innerhalb einer Kunststoff-Umspritzung (5), dadurch gekennzeichnet, dass Drähte (2) in Aufnahmen (3) des Trägerkörpers (4) des Fixierele- 15 ments (4') gehalten sind, und dass die Trägerplatte (4) samt den Drähten (2) in der Kunst stoff-Umspritzung (5) eingebettet ist.
- 16. Leiterstruktur-Bauteil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte (2) zumindest teilweise in einem Presssitz in den Aufnahmen (3) gehalten sind. 20
- 17. Leiterstruktur-Bauteil nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte (2) zumindest teilweise in einem Schnappsitz in einer rinnenförmigen Aufnahme (3) mit einer Hinterschneidung gehalten sind.
- 18. Leiterstruktur-Bauteil nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte (2) zumindest teilweise formschlüssig in einer rinnenförmigen Aufnahme (3) mit einer durch Verprägen hergestellten Hinterschneidung gehalten sind.
- 19. Leiterstruktur-Bauteil nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass 30 der Trägerkörper (4) zumindest einen vor der Kunststoff-Umspritzung (5) elastisch verformbaren Halteclip (12) als Schnapphalterung für den aufgenommenen Draht (2) aufweist.
- 20. Leiterstruktur-Bauteil nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteclip (12) im Bereich eines gekrümmten Verlaufs des Drahtes (2) am Trägerkörper (4) vorgesehen 35 ist.
- 21. Leiterstruktur-Bauteil nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerkörper (4) Steckerkontakte (18) fixiert, z.B. festgeklemmt, sind, mit denen die Drähte (2), z.B. durch Löten, Schweißen, Schneidkontakte, Klemmen oder dgl., elektrisch 40 verbunden sind, und die aus der Kunststoff-Umspritzung (5) vorstehen.
- 22. Leiterstruktur-Bauteil nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoff-Umspritzung (5) einen die Steckerkontakte (18) umgebenden Gehäuseteil (20) bildet.
- 23. Leiterstruktur-Bauteil nach einem der Ansprüche 15 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige Drähte (2) vom Trägerkörper (4) abgebogen sind und durch die Kunststoff-Umspritzung (5) zwecks Verbindung mit einer äußeren Komponente, wie z.B. mit einem Schalter (15) und/oder einem Elektromotor (14), nach außen ragen. so 24. Leiterstruktur-Bauteil nach einem der Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (4) z.B. noppenförmige Distanzelemente (6) aufweist, die innerhalb der Kunststoff-Umspritzung (5) liegen und sich zumindest teilweise bis zu deren Außenseite erstrecken.
- 25. Verfahren zum Herstellen eines elektrischen Leiterstruktur-Bauteils, wobei elektrische 8 ΑΤ 503 029 Β1 Leiter mit Kunststoff umspritzt werden, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorzugsweise plattenförmiger Trägerkörper (4) mit Aufnahmen (3) für Drähte (2) hergestellt wird, dass als elektrische Leiter vorgesehene Drähte (2) in die Aufnahmen (3) des Trägerkörpers (4) eingelegt und darin in ihrer Position fixiert werden, und dass der Trägerkörper (4) samt den 5 Drähten (2) mit Kunststoff umspritzt wird.
- 26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (4) aus Kunststoff gespritzt wird. io 27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte (2) zumindest teilweise in einem Presssitz in den Aufnahmen (3) fixiert werden.
- 28. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte (2) zumindest teilweise mittels Schnapphalterung des Trägerkörpers (4) fixiert werden. 15
- 29. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte (2) zumindest teilweise mittels Verprägen am Trägerkörper (4) fixiert werden.
- 30. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Trä- 20 gerkörper (4) automatisch mit den Drähten (2) bestückt wird.
- 31. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einem Randbereich des Trägerkörpers (4) vor dem Umspritzen Steckerkontakte (18) fixiert, z.B. festgeklemmt, werden, mit denen die Drähte (2), z.B. durch Löten, Schweißen, 25 Klemmen, Schneidkontakte oder dgl., elektrisch verbunden werden.
- 32. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige Drähte (2) vom Trägerkörper (4) hochgebogen werden, wobei jeweils der hochstehende Drahtteil (2') so lang bemessen wird, dass er nach dem Umspritzen mit Kunststoff 30 aus der Umspritzung (5) für eine Kontaktierung vorsteht.
- 33. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (4) mit z.B. noppenförmigen Distanzelementen (6) hergestellt wird, die den Trägerkörper (4) beim Umspritzen im Werkzeug abstützen. Hiezu 12 Blatt Zeichnungen 40 45 50 55
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