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AT500817B1 - Aufnahmebehälter und zuschnitt sowie damit gebildete kombiverpackung - Google Patents

Aufnahmebehälter und zuschnitt sowie damit gebildete kombiverpackung Download PDF

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AT500817B1
AT500817B1 AT17012004A AT17012004A AT500817B1 AT 500817 B1 AT500817 B1 AT 500817B1 AT 17012004 A AT17012004 A AT 17012004A AT 17012004 A AT17012004 A AT 17012004A AT 500817 B1 AT500817 B1 AT 500817B1
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receptacle
blank
container
wall
longitudinal axis
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AT17012004A
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Model Ag
Baeriswyl Florin
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Description

2 AT 500 817B1
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kombiverpackung, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
Es sind Kombiverpackungen bekannt, die sich zur Lagerung und zum Transport von Gewächsen, insbesondere Blumen eignen. Beispielsweise zeigt die WO 89/05270 eine Kombiverpa-5 ckung, die in einer äußeren Umhüllung einen Aufnahmebehälter für eine Flüssigkeit umfasst. Diese Verpackung ist für die Lagerung und den Transport mehrerer Gewächse, insbesondere Blumen bestimmt und eignet sich daher beispielsweise nicht für eine einzelne Blume. Zudem ist diese Kombiverpackung nicht zur Präsentation der Gewächse geeignet. io Eine weitere Kombiverpackung ist im Patent US 4,915,224 A beschrieben. Sie enthält ein eine Flüssigkeit aufnehmendes Behältnis mit einem unteren geschlossenen Ende und einem oberen, deckelförmigen Teil mit einem Durchtrittsbereich für den Stängel einer Blume. Das Behältnis ist in einem aus einem Zuschnitt aufgerichteten Unterteil aufgenommen. Das Behältnis ist ausschliesslich an einer Stelle nahe beim deckelförmigen Teil in dem Unterteil festgehalten und 15 sitzt daher nicht fest und sicher im Unterteil.
Im Patent US 4,662,107 A ist eine Kombiverpackung für Blumen beschrieben, die ebenfalls ein eine Flüssigkeit enthaltendes Behältnis mit Durchtrittsöffnungen für die Stängel von Blumen umfasst. Das Behältnis ist in einem Verpackungsteil aufgenommen, der eine Aufnahmestelle für 20 Grusskarten, Fotos oder dergleichen umfasst. Dieser Verpackungsteil weist einen relativ komplizierten Aufbau auf und lässt sich nicht aus einem einzigen Zuschnitt aufrichten.
Das Dokument JP 11321957 A betrifft eine Kombiverpackung mit mehreren in einer Umhüllung aufgenommenen Behältnissen, von denen jedes eine einzelne Pflanze aufnimmt. Diese Kombi-25 Verpackung ist nicht zur Präsentation einer einzelnen, im einem Behältnis gehaltenen Pflanze geeignet.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einfach und kostengünstig herzustellende Kombiverpackung zu schaffen, bei welcher der Aufnahmebehälter im Zuschnitt ge-30 führt und gehalten wird. Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Durch die erste Aufnahmeöffnung im Deckelteil und die weiteren Aufnahmeöffnungen in den Bodenlaschen wird der Aufnahmebehälter an zwei voneinander axial distanzierten Umfangsbereichen senkrecht geführt und festgehalten. 35 Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 2, gemäß welcher der Aufnahmebehälter passend in einem durch den zweiten Zuschnitt gebildeten Behältnis aufgenommen ist.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung gemäß Anspruch 3 werden die Bodenlaschen des geschlossenen Behältnisses durch den darin Aufgenommenen Behälterteil festgehalten. 40
Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 4, welche ein sicheres Festhalten des Aufnahmebehälters in dem durch den ersten Zuschnitt gebildeten Behältnis gewährleistet.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 5 ist von Vorteil, dass der Aufnahmebehälter das Behält-45 nis durchdringt und die Aufnahmeöffnung im Boden des Behältnisses verschließt.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 6 wird erreicht, dass die aus dem Aufnahmebehälter und dem durch den zweiten Zuschnitt gebildeten Behältnis bestehende Kombiverpackung auf dem Bodenteil des becherförmigen Behälterteils steht. 50
Die Ausgestaltung nach Anspruch 7 ermöglicht einen Schutz für ein im Aufnahmebehälter gehaltenes Gewächs, insbesondere eine Blume, indem ein durch den zweiten Zuschnitt gebildeter Verpackungsteil das genannte Behältnis mitsamt des darin gehaltenen Aufnahmebehälter und einem in diesem aufgenommenen Gewächs, insbesondere einer Blume, umschlingt. 55 3 AT 500 817 B1
Durch die Ausbildung nach Anspruch 8 kann die aus dem Aufnahmebehälter, dem durch den ersten Zuschnitt gebildeten Behältnis und dem durch den zweiten Zuschnitt gebildeten Verpackungsteil bestehende Verpackung einfach zusammengefügt werden. 5 Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 9, da bei dieser der becherförmige Behälterteil auch den aus dem zweiten Zuschnitt gebildeten Verpackungsteil durchdringt und eine sichere Standfläche bildet.
Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Aufnahmebehälter für eine Kombiverpackung nach io einem der Ansprüche 1 bis 9, wie er im Anspruch 10 beschrieben ist.
Die Dokumente NL 80 01 042 A, US 5,564,225 A, US 5,142,820 A und NL 10 07 832 A zeigen eine Flüssigkeit aufnehmende Behältnisse mit einem unteren geschlossenen Bereich und einem oberen deckelförmigen Teil mit einem Durchtrittsbereich für den Stängel einer Pflanze. In 15 keinem dieser Dokumente sind Massnahmen beschrieben, durch die im jeweiligen deckelförmigen Teil eine dichtende Aufnahme von Stängeln mit verschiedenen Durchmessern gewährleistet wird und gleichzeitig der Stängel derart geführt wird, dass die Pflanze aufrecht gehalten wird und sich nicht zur Seite neigt. 20 Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Aufnahmebehälter vorzuschlagen, bei dem der im Aufnahmebehälter aufzunehmenden Stängel eines Gewächses, insbesondere einer Blume, unabhängig vom Durchmesser des Stängels geführt und gehalten wird. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 10 gelöst. Durch den Aufnahmebereich mit seinem sich verjüngenden Querschnitt werden Stängel mit verschiedenen Durchmessern 25 optimal geführt und gehalten.
Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausführungsform nach Anspruch 11, bei welcher der Durchtrittsbereich in seinem noch verschlossenen Zustand aus einer durchgehenden, flüssigkeitsdichten Materialschicht gebildet ist. Dies erlaubt die Lagerhaltung von mit einer Flüssigkeit 30 gefüllten Aufnahmebehältern.
Vorteilhaft ist dabei gemäß Anspruch 12 der Aufnahmebereich zentrisch zur Längsachse ausgerichtet ist, so dass beispielsweise eine einzelne, im Aufnahmebereich eingesteckte Blume optisch ansprechend zur Geltung kommt. 35
Nach einer anderen Ausführungsvariante gemäß Anspruch 13 wird erreicht, dass ein im Aufnahmebereich aufgenommenes Gewächs, insbesondere eine Blume, unabhängig vom Durchmesser seines Stiels einen festen Halt findet. 40 Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 14, bei welcher insbesondere eine Blume mit großer, schwerer Blüte durch den Tragbereich gestützt wird.
Je nach der Art des im Aufnahmebehälter aufzunehmenden Gewächses kann der Tragbereich entweder nach Anspruch 15 oder nach Anspruch 16 ausgebildet sein, wodurch das Gewächs 45 im Tragbereich eine optimale Auflage findet.
Die Ausbildung nach Anspruch 17 erlaubt eine einfache Zentrierung beim Zusammenfügen der beiden Behälterteile. so Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 18, da die beiden Behälterteile besonders einfach ausgebildet und herzustellen sind.
Gemäß einer Ausbildung wie im Anspruch 19 beschrieben, wird die Herstellung des ersten, becherförmigen Behälterteils weiter vereinfacht. 55 4 AT 500 817B1
Eine Ausgestaltung nach Anspruch 20 ist vorteilhaft, wenn der Aufnahmebehälter in einem Behältnis aufgenommen und darin festgehalten werden soll. Der Wulst verhindert das Herausfallen des Aufnahmebehälters aus dem Behältnis. Der selbe Effekt wird alternativ auch durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 21 erreicht. Dabei bietet eine Ausbildung nach 5 Anspruch 22 Vorteile bei der Herstellung.
Mit den Weiterbildungen nach den Ansprüchen 23 und 24 wird eine aufrechte Haltung eines im Aufnahmebehälter aufgenommenen Gewächses weiter unterstützt. io Möglich ist dabei auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 25 und 26, welche eine alternative Herstellung des ersten, becherförmigen Behälterteils skizzieren.
Vorteilhaft ist die Ausbildung nach Anspruch 27, da sie dem Aufnahmebehälter einen festen Stand auf einer ebenen Unterlage ermöglicht. 15
Von Vorteil sind weiters Ausbildungen nach den Ansprüchen Anspruch 28 und 29, welche durch die Flansche ein einfaches und sicheres Zusammenfügen der beiden Behälterteile ermöglichen.
Die Ausführungsart nach Anspruch 30 ermöglicht es, das Zusammenfügen der beiden Behälter-20 teile weiter zu erleichtern und zu verbessern.
Besonders vorteilhaft sind die Ausbildungen nach den Ansprüchen 31 bis 33, welche die Lagerhaltung von mit einem flüssigen Medium gefüllten Aufnahmebehältern erleichtern. 25 Ein Aufnahmebehälter gemäß Anspruch 34 vereinfacht das Verpacken von Gewächsen, insbesondere Blumen, wobei die Ausführungsart gemäß Anspruch 35 die Lebensdauer derart verpackter Gewächse verlängert und die Ausführungsart gemäß Anspruch 36 die mögliche Lagerungszeit der gefüllten Aufnahmebehälter erhöht. 30 Dabei erweist sich eine Ausgestaltung nach Anspruch 37 vorteilhaft, durch welche besonders leichte und kostengünstige Aufnahmebehälter realisierbar sind.
Gemäß einer Ausbildung wie im Anspruch 38 beschrieben, sind der Gestaltungsffeiheit bei der Herstellung und Weiterverarbeitung des Aufnahmebehälters kaum Grenzen gesetzt. 35
Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 39, da diese eine besonders kostengünstige Herstellung des Aufnahmebehälters ermöglicht
Die Erfindung bezieht sich ferner auf einen einstückigen ersten Zuschnitt aus einem faltbaren, 40 flächigen Material für eine Kombiverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wie er im Anspruch 40 beschrieben ist. Dieser hat die bereits im Zusammenhang mit Anspruch 1 erläuterten Vorteile.
Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 41, welche ein kompaktes Behältnis 45 bildet.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 42 kann ein Behältnis aufgerichtet werden, bei dem sich dank den Eckelementen in den Eckbereichen keine Spalte öffnen, wenn das Behältnis in der senkrechten Richtung zusammen gedrückt wird. 50
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 43 lassen sich die Eckelemente beim Aufrichten des Behältnisses leichter nach innen falten.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 44 ist von Vorteil, dass sich aus derartigen Zuschnitt 55 gebildete Behältnisse Platz sparend lagern lassen. 5 AT 500 817 B1
Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 45, durch welche bei der Bildung eines Behältnisses aus dem Zuschnitt die gegenseitige Überlappung der den Bodenlaschen benachbarten Bereiche minimiert oder eliminiert wird. 5 Nach einer anderen Ausführungsvariante gemäß Anspruch 46 weist der Zuschnitt eine relativ einfache Umrisslinie auf, was die Herstellung des Zuschnitts vereinfacht.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 47 ist es möglich, ein aus dem Zuschnitt gefaltetes Behältnis sehr einfach zu öffnen. 10
Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 48, weil der Durchbruch beispielsweise das Anbringen einer Etikette mit Hilfe einer Schnur erleichtert.
Bei einer weitere Ausführungsform entsprechend dem Anspruch 49 ist vorteilhaft, dass sich die 15 Bodenlaschen dank den Einschnitten oder Ausschnitten leichter über einen in einem durch den Zuschnitt gebildeten Behältnis aufzunehmenden Aufnahmebehälter schieben lassen.
Von Vorteil ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 50, welche die Gefahr von Rissen in den Bodenlaschen ausgehend von den Einschnitten oder Ausschnitten vermindert. 20
Schließlich bezieht sich die Erfindung auf einen einstückigen zweiten Zuschnitt aus einem faltbaren, flächigen Material für eine Kombiverpackung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, wie er im Anspruch 51 beschrieben ist. 25 Diese Erfindung hat zur Aufgabe, einen einfach und kostengünstig herzustellenden zweiten Zuschnitt für die Aufnahme des ersten Zuschnitts mitsamt Aufnahmebehälter und einem in diesem gehaltenen Gewächs, insbesondere einer Blume zu schaffen. Der sich durch die Merkmale des Anspruches 51 ergebende überraschende Vorteil besteht darin, dass dieser einfach ausgebildete zweite Zuschnitt den gewünschten Schutz für das aus dem ersten Zuschnitt gebil-30 dete Behältnis mitsamt dem darin aufgenommenen Aufnahmebehälter und einem in diesem gehaltenen Gewächs, insbesondere einer Blume bietet, ohne das Behältnis und insbesondere das Gewächs ganz zu verbergen.
Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 52, weil durch die weitere Rilllinie ein aus 35 dem Zuschnitt gebildeter Verpackungsteil zwecks Platz sparender Lagerung in eine gefaltete, flach liegende Position bringbar ist.
Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausführungsform nach Anspruch 53, bei welcher die mindestens eine Ausnehmung zum Tragen eines aus dem Zuschnitt gebildeten Verpackungsteils 40 dienen kann.
Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausführungsform nach Anspruch 54, welche die Gestaltungsfreiheit bei der Herstellung und Weiterverarbeitung des Zuschnitts und eines daraus gebildeten Verpackungsteils erweitert. 45
Vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform nach Anspruch 55, weil dadurch ein in einem mit dem Zuschnitt umhüllten Aufnahmebehälter aufgenommenes Gewächs, insbesondere eine Blume, sichtbar bleibt. 50 Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen: 55 Fig. 1 eine Ausführungsart eines zweiten, deckelförmigen Behälterteils; 6 AT 500 817 B1
Fig. 2 . eine Ausführungsart eines ersten, becherförmigen Behälterteils;
Fig. 3 den aus dem ersten Behälterteil und dem zweiten Behälterteil zusammengefügten Aufnahmebehälter;
Fig. 4 einen ersten Zuschnitt zur Bildung einer Kombiverpackung; 5 Fig. 5 einen zweiten Zuschnitt zur Bildung einer Kombiverpackung und
Fig. 6 eine aus dem Aufnahmebehälter, dem ersten Zuschnitt und dem zweiten Zuschnitt gebildete Kombiverpackung.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen io gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei 15 einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen. 20 Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten der Erfindung, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf 25 diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich sind, vom Schutzumfang mit umfasst.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des 30 Aufbaus der Kombiverpackung diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrunde liegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden. 35
Die Figuren 1 bis 3 zeigen eine Ausführungsart eines zweiteiligen Aufnahmebehälters 2. Dieser ist beispielsweise aus einem Kunststoff, beispielsweise durch Tiefziehen oder Blasextrudieren hergestellt und besteht aus einem becherartig ausgebildeten ersten Behälterteil 5 und einem zweiten, deckelförmigen Behälterteil 6. Der becherartige erste Behälterteil 5 hat einen oberen, 40 offenen Endbereich 11, an den sich ein Behältermantel 7 anschließt. Letzterer ist aus einem erste Mantelteil 8 und einem zweiten Mantelteil 9 zusammengesetzt, wobei sich der erste Mantelteil 8 ausgehend vom offenen Endbereich entlang der Längsachse 10 kegelartig verjüngt und wobei sich der zweite Mantelteil 9 in der gleichen Richtung wieder etwas erweitert. Der engste Querschnittsbereich am Übergang zwischen dem ersten und dem zweiten Mantelteil dient als 45 Haltebereich 27, damit der Aufnahmebehälter in einer entsprechenden Aufnahmeöffnung eines Zuschnitts festgehalten werden kann, wie dies weiter unten noch beschrieben wird. Zum selben Zweck kann an Stelle des Haltebereichs 27 an etwa der selben Stelle ein nach außen ragender Wulst (nicht dargestellt) im Behältermantel vorgesehen sein. Im unteren Endbereich 12 ist der erste Behälterteil durch ein Bodenteil 13 verschlossen. Im oberen, offenen Endbereich 11 des so becherartigen ersten Behälterteils 5 ist ein radial nach außen ragender Flansch 22 angeformt. Im Bodenteil 13 sind Stützelemente 21 vorhanden, welche die Aufgabe haben, den Stiel eines im Aufnahmebehälter gehaltenen Gewächses stützen und daran hindern, sich seitlich bis zum Behältermantel 7 zu bewegen. 55 Der zweite, deckelförmige Behälterteil 6 weist einen Durchtrittsbereich 14 auf, der dazu 7 AT 500 817 B1 bestimmt ist, beispielsweise vom Stängel einer Blüme durchdrungen zu werden. Dazu ist in diesem Durchtrittsbereich 14 eine Materialschicht 18 vorgesehen, die eine geringere Wandstärke 17 hat als die Wandstärke 16 der übrigen Bereiche des deckelförmigen zweiten Behälterteils. Der Durchtrittsbereich 14 befindet sich am Grund eines trichterartigen Aufnahmebereichs 5 19. Diese Gestaltung hat den wesentlichen Vorteil, dass der Stängel einer Blume ohne Zuhilfe nahme eines Werkzeuges durch den Durchtrittsbereich 14 gestoßen werden kann, so dass die Materialschicht 18 partiell reißt und der Stängel dann durch die Elastizität des Materials im Aufnahmebereich 19 dichtend festgehalten wird. Am oberen Ende des Aufnahmebereichs 19 geht die Wand des deckelförmigen Behälterteils 6 in einen Tragbereich 20 über, der geeignet io ist, eine Blüte, beispielsweise eine Rose, aufzunehmen und zu stützen. Radial außerhalb des Tragbereichs 20 ist im Randbereich 25 des Behälterteils 6 eine umlaufende Vertiefung 26 geformt, welche die Zentrierung des deckelförmigen Behälterteils 6 im becherförmigen Behälterteil 5 gewährleistet. Ein radial nach außen ragender Flansch 23 dient zum dichtenden Verbinden mit dem entsprechenden Flansch 22 des Behälterteils 5. 15
Figur 3 zeigt einen geschlossenen Aufnahmebehälter 2, bei dem die beiden Flansche 22 und 23, beispielsweise durch Kleben oder Schweißen, flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind. Im Innenraum 15 ist ein flüssiges Medium 24 aufgenommen, wobei die Flüssigkeitsmenge so gewählt ist, dass der Flüssigkeitsspiegel den Durchtrittsbereich 14 nicht erreicht, um das Aus-20 treten von Flüssigkeit beim Einstechen eines Pflanzenstängels zu vermeiden.
Figur 4 zeigt einen einstückigen ersten Zuschnitt 3 aus einem faltbaren, flächigen Material, der dazu bestimmt ist, durch Falten zu einem Behältnis geformt zu werden, welches mit dem Aufnahmebehälter und gegebenenfalls mit einem weiter unten beschriebenen zweiten Zuschnitt zu 25 einer Kombiverpackung kombinierbar ist. Die dargestellte Ausführungsart des Zuschnitts bildet in etwa die Form eines Sterns mit vier, von einem Zentrum 31 nach außen ragenden Teilen. Ein mittlerer Deckelteil 32 ist in diesem Beispiel quadratisch, er könnte aber auch eine andere Form aufweisen, etwa die eines Rechtecks, Trapezes, Dreiecks und so weiter. Entsprechend der Anzahl Ecken des Deckelteils 32 würde sich auch die Zahl der vom Zentrum nach außen ra-30 genden Teile ändern. Im Deckelteil 32 ist eine erste Aufnahmeöffnung 33 ausgespart, deren Durchmesser so dimensioniert ist, dass sie den oberen Endbereich 11 des vorangehend beschriebenen Aufnahmebehälters 2 aufnehmen kann. Der Deckelteil 32 ist auf allen vier Seiten durch erste Rilllinien 34 begrenzt. Bei diesen Rilllinien handelt es sich vorzugsweise um eingepresste Bereiche, in denen das Material des Zuschnitts in seiner Dicke reduziert ist, so dass es 35 entlang dieser Rilllinien umgefaltet werden kann. Bei diesem Beispiel sind vier Seitenwände 36 durch die genannten ersten Rilllinien 36 und zweite Rilllinien 35 begrenzt. An die zweiten Rilllinien 35 schließen jeweils Bodenlaschen 39 an, von welchen jede eine weitere Aufnahmeöffnungen 37 mit einem Zentrum 38 aufweist. Die Durchmesser der weiteren Aufnahmeöffnungen 37 sind so ausgelegt, dass der Haltebereich 27 des Aufnahmebehälters 2 darin aufgenommen 40 werden kann. Damit der Aufnahmebehälter 2 in einem durch den ersten Zuschnitt 3 gebildeten Behältnis so aufgenommen werden kann, dass sein offener Endbereich 11 von der ersten Aufnahmeöffnung 33 und sein unterer Endbereich 12 von den weiteren Aufnahmeöffnungen 37 umschlossen wird, entspricht der Abstand 40 vom Zentrum 31 der ersten Aufnahmeöffnung zu den ersten Rilllinien 34 der Distanz 41 vom Zentrum 38 der weiteren Aufnahmeöffnungen 37 zu 45 den zweiten Rilllinien 35. Beim aus dem ersten Zuschnitt gefalteten kubischen Behältnis bilden nämlich Teile der ersten Rilllinien 34 obere Seitenkanten und Teile der zweiten Rilllinien 35 untere Seitenkanten. Eckelement 42, die durch dritte Rilllinien 43 symmetrisch geteilt sind, falten sich beim Aufrichten des Behältnisses nach innen und verleihen diesem zusätzlich Stabilität. Die Breite 44 der Bodenlaschen 39 ist so gewählt, dass diese praktisch quadratisch sind, so In drei der Bodenlaschen 39 ist jeweils am Rand der Aufnahmeöffnung 37 ein Ausschnitt 47 vorgesehen, um das Überstülpen dieser Bodenlaschen 39 über den Mantelteil 9 des Aufnahmebehälters 2 zu erleichtern. An Stelle des Ausschnitts, bei dem etwas Material entfernt wurde, könnte auch ein einfacher Einschnitt vorgesehen sein. In der vierten Bodenlasche weist die Aufnahmeöffnung 37 keinen Ausschnitt oder Einschnitt auf. Diese Bodenlasche wird als letzte 55 mit dem Haltebereich 27 des Aufnahmebehälters verbunden und hält wegen des fehlenden δ ΑΤ 500 817 Β1
Einschnitts oder Ausschnitts 47 besser am Haltebereich 27 als die drei anderen Bodenlaschen. Diese vierte Bodenlasche 39 ist zudem mit einem Ansatz 45 versehen, welcher das Abziehen der Bodenlasche 39 und damit das Öffnen des Behältnisses erleichtert. Dieser Ansatz kann ferner einen Durchbruch 46 enthalten. 5
Ein interessanter Aspekt dieses aus dem zweiten Zuschnitt gebildeten Behältnisses besteht darin, dass es neben dem Aufnahmebehälter weitere Artikel in seinem Inneren aufnehmen kann. So kann die derart gebildete Kombiverpackung beispielsweise eine Blume aufnehmen und im Inneren des Behältnisses können Artikel wie beispielsweise Schokolade oder Bonbons io untergebracht werden. Der erste Zuschnitt kann dabei beispielsweise aus Pappe oder Wellpappe oder aber aus einem gegebenenfalls durchscheinenden oder durchsichtigen Kunststoff bestehen. Selbstverständlich kann der Zuschnitt auch bedruckt sein.
Figur 5 zeigt einen zweiten Zuschnitt 4, der ebenfalls aus einem faltbaren, flächigen Material 15 besteht. Dieser Zuschnitt ist aus einem Streifen 51 gebildet, der durch rechtwinklig zu seiner Längsrichtung verlaufende Rilllinien 52 in einen ersten, in etwa quadratischen Wandteil 53 und zwei daran anschliessende zweite Wandteile 54 unterteilt ist, wobei letztere eine wesentlich grössere Länge aufweisen als der erste Wandteil 53. Ein dritter Wandteil 55, der entweder wie gezeigt an den vom ersten Wandteil 53 weiter entfernten Wandteil 54 oder alternativ an den 20 ersten Wandteil 53 anschliesst, ist dazu bestimmt, den zweiten Zuschnitt zu einem eine geschlossene Schlaufe bildenden Verpackungsteil zu verbinden, wie er in Figur 6 dargestellt ist. Wie der erste Zuschnitt kann auch der zweite Zuschnitt beispielsweise aus Pappe oder Wellpappe oder aber vorzugsweise aus einem gegebenenfalls durchscheinenden oder durchsichtigen Kunststoff bestehen. Selbstverständlich kann auch dieser Zuschnitt bedruckt sein. Der 25 erste Wandteil 53 bildet beim genannten Verpackungsteil den Boden und wird mittels einer in ihm vorgesehenen Aufnahmeöffnung 56 ebenfalls - wie die Bodenlaschen der zweiten Zuschnitts 39 - mit dem Haltebereich 27 des Aufnahmebehälters 2 verbunden. Für den Fall, dass dieser aus dem zweiten Zuschnitt 4 gebildete Verpackungsteil vor dem Zusammenfügen zu der in Figur 6 dargestellten Kombiverpackung gelagert werden soll, ist im ersten Wandteil 53 eine 30 weitere Rilllinie 57 vorgesehen, welche ein symmetrisches Zusammenfalten des Verpackungsteils erlaubt, so dass dieser flach und Platz sparend gestapelt werden kann. Ausnehmungen 58 in den zweiten Wandteilen 54 können zum Tragen der Kombiverpackung verwendet werden und/oder den Blick auf eine in dieser aufgenommene Blume freigeben. 35 Bezugszeichenaufstellung 1 Kombiverpackung 36 Seitenwände 2 Aufnahmebehälter 37 weitere Aufnahmeöffnungen 3 erster Zuschnitt 38 Zentren 37 40 4 zweiter Zuschnitt 39 Bodenlaschen 5 erster Behälterteil 40 Abstand 6 zweiter Behälterteil 41 Distanz 7 Behältermantel 42 Eckelement 45 8 erster Mantelteil 43 dritte Rilllinie 9 zweiter Mantelteil 44 Abstand 10 Längsachse 45 Ansatz 11 offener Endbereich 46 Durchbruch 50 12 geschlossener Endbereich 47 Ausschnitt 13 Bodenteil 48 14 Durchtrittsbereich 49 15 Innenraum 50 55 16 Wandstärke 51 Streifen

Claims (51)

  1. 9 AT 500 817 B1 17 geringere Wandstärke 52 Rilllinien in 51 18 Materialschicht 53 erster Wandteil 19 Aufnahmebereich 54 zweite Wandteile 20 T ragbereich 55 dritter Wandteil 21 Stützelement 56 Aufnahmeöffnung 22 Flansch an 5 57 weitere Rilllinie 23 Flansch an 6 58 Ausnehmung 24 Medium 25 Rand bereich 26 Vertiefung 27 Haltebereich 28 29 30 31 Zentrum 32 Deckelteil 33 erste Aufnahmeöffnung 34 erste Rilllinien 35 zweite Rilllinien 25 Patentansprüche: 1. Kombiverpackung (1) für ein Gewächs, insbesondere eine Blume, bestehend aus einem Aufnahmebehälter (2) und einem aufgerichteten ersten Zuschnitt (3) aus einem faltbaren, flächigen Material, wobei der Aufnahmebehälter (2) aus einem flüssigkeitsdichten Material besteht und einen ersten becherförmig ausgebildeten Behälterteil (5), der einen Behältermantel (7) sowie zwei in Richtung einer Längsachse (10) voneinander distanzierte Endbereiche (11, 12) aufweist, von welchen einer (12) durch einen Bodenteil (13) verschlossen ist, einen zweiten deckelförmigen Behälterteil (6), der dem offen ausgebildeten Endbereich (11) des ersten Behälterteils (5) zugeordnet ist, umfasst, wobei die beiden Behälterteile (5, 6) einen Innenraum (15) umgrenzen, der zur Aufnahme eines flüssigen Mediums (24) dient, und einer der Behälterteile (5, 6) zum haltenden Aufnehmen zumindest des Gewächses mit einem Durchtrittsbereich (14) ausgebildet ist, wobei in der gehaltenen Position zumindest ein Teil des Gewächses bereichsweise in den Innenraum (15) hineinragt, wobei der Durchtrittsbereich (14) in seinem noch verschlossenen Zustand durch zumindest eine Materialschwächung gebildet ist, welche eine gegenüber einer ersten Wandstärke (16) der Behälterteile (5, 6) geringere weitere Wandstärke (17) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (3) ausgehend von einem Zentrum (31) folgende Elemente umfasst: (a) einen Deckelteil (32) mit diesen begrenzenden ersten Rilllinien (34) und mit einer im Deckelteil (32) zentrisch angeordneten ersten Aufnahmeöffnung (33); (b) an den ersten Rilllinien (34) angelenkte Seitenwände (36) gleicher Höhe (c) an mindestens zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (36) über zweite Rilllinien (35) angelenkte Bodenlaschen (39) mit darin angeordneten weiteren Aufnahmeöffnungen (37), wobei jeweils ein Abstand (40) in senkrechter Richtung zwischen den ersten Rilllinien (34) des Deckelteils (32) und dem Zentrum (31) der ersten Aufnahmeöffnung (33) gleich ist den einzelnen Distanzen (41) in senkrechter Richtung zwischen zweiten Rilllinien (35) und den Zentren (38) der weiteren Aufnahmeöffnungen (37). 2. Kombiverpackung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein lichter Querschnitt der ersten Aufnahmeöffnung (33) im Deckelteil (32) des ersten Zuschnitts (3) einem 55 äußeren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils (5) 30 35 40 45 50 10 AT 500 817B1 des Aufnahmebehälters (2) im Abschnitt des offen ausgebildeten Endbereiches (11) entspricht oder geringfügig kleiner ist.
  2. 3. Kombiverpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich- 5 net, dass ein lichter Querschnitt der weiteren Aufnahmeöffnungen (37) in den Bodenla schen (39) des ersten Zuschnitts (3) mit den diesen zugeordneten Einschnitten und/oder Ausschnitten (47) einem äußeren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils (5) des Aufnahmebehälters (2) im Abschnitt des Haltebereiches (27) entspricht oder geringfügig kleiner ist. 10
  3. 4. Kombiverpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein lichter Querschnitt der weiteren rundum durchlaufenden Aufnahmeöffnung (37) in der Bodenlasche (39) des aus dem ersten Zuschnitt (3) gebildeten Behältnisses einem äußeren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils 15 (5) des Aufnahmebehälters (2) im Abschnitt des Haltebereiches (27) entspricht oder ge ringfügig kleiner ist.
  4. 5. Kombiverpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhe der Seitenwände (36) des aus dem ersten Zuschnitt (3) gebildeten 20 Behältnisses in etwa einer Entfernung des darin aufgenommenen Aufnahmebehälters (2) in Richtung dessen Längsachse (10) zwischen dem Haltebereich (27) und dem offen ausgebildeten Endbereich (11) entspricht.
  5. 6. Kombiverpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich- 25 net, dass der verschlossene Bodenteil (13) des Aufnahmebehälters (2) die an diesem ge haltenen Bodenlaschen (39) des aus dem ersten Zuschnitt (3) gebildeten Behältnisses in Richtung der Längsachse (10) überragt.
  6. 7. Kombiverpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich- 30 net, dass diese einen zweiten Zuschnitt (4) aus einem faltbaren, flächigen Material umfasst, der aus einem länglichen Streifen (51) mit hintereinander angeordneten und durch Rilllinien (52) aneinander angelenkten Wandteilen (53, 54, 55) besteht, wobei ein erster Wandteil (53) ein Bodenelement ausbildet und in der Hälfte seiner Längserstreckung eine Aufnahmeöffnung (56) aufweist, wobei sich an den ersten Wandteii (53) zwei gleich lange 35 zweite Wandteile (54) anschließen, welche Seitenwandteile bilden und welche eine größe re Längserstreckung aulweisen als der erste Wandteil (53) und wobei am ersten Wandteil (53) oder an dem vom ersten Wandteil (53) entfernten zweiten Wandteil (54) ein dritter Wandteil (55) anschließt, der wesentlich kürzer ist als der erste Wandteil (53) und der den ersten Wandteil (53) mit dem genannten zweiten Wandteil (54) überlappend verbindet. 40
  7. 8. Kombiverpackung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wandteil (53) des zweiten Zuschnitts (4) eine Länge in Richtung der Längserstreckung des zweiten Zuschnitts (4) aufweist, die in etwa einer Länge der Randseite des Deckelteils (32) des ersten Zuschnittes (3) entspricht oder geringfügig länger als diese ausgebildet ist und dass der 45 lichte Querschnitt der Aufnahmeöffnung {56) des zweiten Zuschnitts (4) einem äußeren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils (5) des Aufnahmebehälters (2) im Abschnitt des Haltebereiches (27) entspricht oder geringfügig kleiner ist. so 9. Kombiverpackung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der verschlossene Bodenteil (13) des Aufnahmebehälters (2) den an diesem gehaltenen, ein Bodenelement bildenden ersten Wandteil (53) des zweiten Zuschnitts in Richtung der Längsachse (10) überragt.
  8. 10. Aufnahmebehälter (2) für eine Kombiverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, der 11 AT500 817B1 aus einem flüssigkeitsdichten Material besteht und einen ersten becherförmig ausgebildeten Behälterteil (5), der einen Behältermantel (7) sowie zwei in Richtung einer Längsachse (10) voneinander distanzierte Endbereiche (11, 12) aufweist, von welchen einer (12) durch einen Bodenteil (13) verschlossen ist, einen zweiten deckelförmigen Behälterteil (6), der 5 dem offen ausgebildeten Endbereich (11) des ersten Behälterteils (5) zugeordnet ist, um fasst, wobei die beiden Behälterteile (5, 6) einen Innenraum (15) umgrenzen, der zur Aufnahme eines flüssigen Mediums (24) dient, und einer der Behälterteile (5, 6) zum haltenden Aufnehmen zumindest des Gewächses mit einem Durchtrittsbereich (14) ausgebildet ist, wobei in der gehaltenen Position zumindest ein Teil des Gewächses bereichsweise in io den Innenraum (15) hineinragt, wobei der Durchtrittsbereich (14) in seinem noch verschlossenen Zustand durch zumindest eine Materialschwächung gebildet ist, welche eine gegenüber einer ersten Wandstärke (16) der Behälterteile (5, 6) geringere weitere Wandstärke (17) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Behälterteile (5,6) zumindest einen Aufnahmebereich (19) umfasst, der sich ausgehend von einem der Endbereiche 15 (11, 12) in Richtung des gegenüberliegenden Endbereiches (12, 11) erstreckt, wobei der Aufnahmebereich (19) in einer senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichteten Ebene einen in Richtung auf die Längsachse (10) verjüngenden Querschnitt aufweist und im Durchtrittsbereich (14) endet.
  9. 11. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchtrittsbe reich (14) in seinem noch verschlossenen Zustand aus einer durchgehenden, flüssigkeitsdichten Materialschicht (18) gebildet ist.
  10. 12. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass 25 der Aufnahmebereich (19) zentrisch zur Längsachse (10) ausgerichtet ist.
  11. 13. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (19) mindestens annähernd kegelförmig veijüngend ausgebildet ist.
  12. 14. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (19) an seiner dem Durchtrittsbereich (14) abgewandten Seite in einen Tragbereich (20) übergeht, der sich bis zu einem Randbereich (25) des Behälterteils (5, 6) erstreckt.
  13. 15. Aufnahmebehälter (2) nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragbereich (20) mindestens annähernd kegelstumpfförmig ausgebildet ist, wobei sein Kegelwinkel größer ist als jener des Aufnahmebereichs (19).
  14. 16. Aufnahmebehälter (2) nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass der 40 Tragbereich (20) mindestens annähernd die Form einer Kugelzone hat.
  15. 17. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Randbereich (25) im Anschluss an den Tragbereich (20) eine umlaufende nutförmige Vertiefung (26) ausgebildet ist. 45
  16. 18. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (19), der Durchtrittsbereich (14) und der Tragbereich (20) im zweiten deckelförmigen Behälterteil (6) ausgebildet ist. so 19. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Behältermantel (7) einen ersten Mantelteil (8) aufweist, der ausgehend vom offen ausgebildeten Endbereich (11) hin zum geschlossenen Endbereich (12) in der senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichteten Ebene einen in Richtung auf die Längsachse (10) verjüngenden Querschnitt aulweist. 55 1 2 AT 500 817 B1
  17. 20. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Behältermantel (7) im Abschnitt des geschlossenen Endbereiches (12) einen zumindest bereichsweise umlaufenden und auf die vom Innenraum (15) abgewendet Seite vorragenden Wulst umfasst. 5
  18. 21. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Behältermantel (7) im Abschnitt des geringsten Querschnittes des ersten Mantelteils (8) einen zweiten daran anschließenden Mantelteil (9) umfasst, dessen Querschnitt in der senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichteten Ebene in die von der Längsachse (10) abgewendete Rich- io tung erweiternd ausgebildet ist und der Übergangsbereich zwischen den beiden Mantelteilen (8, 9) einen Haltebereich (27) ausbildet.
  19. 22. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der geringste Durchmesser des ersten Mantelteils (8) zwischen 5% und 10% kleiner ist als der größte 15 Durchmesser des zweiten daran anschließenden Mantelteils (9).
  20. 23. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass an einem dem Innenraum (15) zugewendeten Abschnitt des Bodenteils (13) diesen überragend mindestens ein Stützelement (21) angeordnet ist. 20
  21. 24. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Stützelemente (21) zentrisch zur Längsachse (10), jedoch von dieser in Richtung auf den Behältermantel (7) distanziert angeordnet sind.
  22. 25. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (13) des ersten becherförmig ausgebildeten Behälterteils (5) im geschlossenen Endbereich (12) durch eine mit der Behälterwand verbundene Folie gebildet ist.
  23. 26. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie aus der 30 Gruppe der Werkstoffe von AI (Aluminium), PS (Polystyrol), PE (Polyethylen), PA (Polya mid), PET (Polyethylenterephthalat), PP (Polypropylen), PVC (Polyvinylchlorid), PC (Polycarbonat) gewählt ist.
  24. 27. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass 35 der Bodenteil (13) zumindest in seinem dem Behältermantel (7) zugewendeten Abschnitt ebenflächig ausgebildet und senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichtet ist.
  25. 28. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Behälterteil (5) zumindest einen den ersten Mantelteil (8) auf die von der Längs- 40 achse (10) abgewendeten Seite überragenden, insbesondere ringförmig ausgebildeten, Flansch (22) aufweist.
  26. 29. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite deckelförmige Behälterteil (6) einen weiteren, insbesondere ringförmig ausgebildeten, 45 Flansch (23) aufweist, der in seiner in senkrechter Richtung zur Längsachse (10) verlau fenden Abmessung zumindest bereichsweise überdeckend zum ersten Flansch (22) ausgebildet ist.
  27. 30. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer so der Flansche (22, 23) mit einer Beschichtung für eine Verbindung der beiden Flansche (22, 23) versehen ist.
  28. 31. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Flansche (22, 23) flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind. 55 13 AT 500 817 B1
  29. 32. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der beiden Flansche (22, 23) eine Schweißverbindung ist.
  30. 33. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der beiden Flansche (22, 23) eine Klebeverbindung ist.
  31. 34. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass im Innraum (15) ein flüssiges Medium (24) vorhanden ist.
  32. 35. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das flüssige Medium (24) Wasser oder eine Nährlösungen ist.
  33. 36. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 34 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass dem flüssigen Medium (24) Zusätze für eine Verlängerung der Lagerdauer zugesetzt sind.
  34. 37. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Behälterteile (5, 6) aus einem dünnen folienartigen Werkstoff gebildet ist.
  35. 38. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Behälterteile (5, 6) aus der Gruppe der Werkstoffe von PS (Polystyrol), PE (Polyethylen), PA (Polyamid), PET (Polyethylenterephthalat), PP (Polypropylen), PVC (Polyvinylchlorid), PC (Polycarbonat) gewählt ist.
  36. 39. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass sein Querschnitt senkrecht zur Längsachse (10) kreisrund ist.
  37. 40. Einstückiger erster Zuschnitt (3) aus einem faltbaren, flächigen Material für eine Kombiverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (3) ausgehend von einem Zentrum (31) folgende Elemente umfasst: (a) einen Deckelteil (32) mit diesen begrenzenden ersten Rilllinien (34) und mit einer im Deckelteil (32) zentrisch angeordneten ersten Aufnahmeöffnung (33); (b) an den ersten Rilllinien (34) angelenkte Seitenwände (36) gleicher Höhe (c) an mindestens zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (36) über zweite Rilllinien (35) angelenkte Bodenlaschen (39) mit darin angeordneten weiteren Aufnahmeöffnungen (37), wobei jeweils ein Abstand (40) in senkrechter Richtung zwischen den ersten Rilllinien (34) des Deckelteils (32) und dem Zentrum (31) der ersten Aufnahmeöffnung (33) gleich ist den einzelnen Distanzen (41) in senkrechter Richtung zwischen zweiten Rilllinien (35) und den Zentren (38) der weiteren Aufnahmeöffnungen (37).
  38. 41. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder der Seitenwände (36) jeweils eine Bodenlasche (39) über zweite Rilllinien (35) angelenkt ist.
  39. 42. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 40 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen unmittelbar benachbart angeordneten Seitenwänden (36) ein Eckelement (42) in der Form eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet ist, bei welchem die Höhen der Seitenwände (36) die Schenkel bilden und die Basis durch die Verbindung zwischen den jeweiligen Schnittlinien von Höhe und den zweiten Rilllinien (35) gebildet ist.
  40. 43. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Eckelement <42) eine dritte Rilllinie (43) aufweist, welche senkrecht zur Basis des Eckelements (42) ausgerichtet ist und am Schnittpunkt der beiden Schenkel endet.
  41. 44. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (32) quadratisch ausgebildet ist. 14 AT 500 817 B1
  42. 45. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 40 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (44) zweier seitlicher Begrenzenden der Bodenlasche (39) parallel zur zweiten Rilllinie (35) kürzer sind als die zweite Rilllinie (35).
  43. 46. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass bei quadratischem Deckelteil (32) und quadratischer Bodenlasche (39) die Basis des Eckelements (42) geradlinig jeweils bis hin zu den seitlichen Begrenzenden der Bodenlaschen (39) verläuft und einen Teil der äußeren Umgrenzung des Zuschnittes (3) bildet. io 47. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 40 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer der Bodenlaschen (39) auf der von der Seitenwand (36) abgewendeten Seite ein laschenförmiger Ansatz (45) angeordnet ist.
  44. 48. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass in diesem Ansatz 15 (45) ein Durchbruch (46) angeordnet ist.
  45. 49. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 40 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass ausgehend von einer Gesamtanzahl der Bodenlaschen (39) abzüglich einer Bodenlasche in diesen ausgehend von den weiteren Aufnahmeöffnungen (37) zumindest jeweils ein das 20 Material durchtrennender Einschnitt und/oder Ausschnitt (47) angeordnet ist.
  46. 50. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einschnitt und/oder Ausschnitt (47) hin in Richtung des Deckelteils (32) erstreckt.
  47. 51. Einstückiger zweiter Zuschnitt (4) aus einem faltbaren, flächigen Material für eine Kombi verpackung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, der aus einem länglichen Streifen (51) mit hintereinander angeordneten und durch Rilllinien (52) aneinander angelenkten Wandteilen (53, 54, 55) besteht, wobei ein erster Wandteil (53), der dazu bestimmt ist, ein Bodenelement auszubilden, in der Hälfte seiner Längserstreckung eine Aufnahmeöffnung (56) auf-30 weist, wobei sich an den ersten Wandteil (53) zwei gleich lange zweite Wandteile (54) an schließen, welche dazu bestimmt sind, Seitenwandteile zu bilden und welche eine größere Längserstreckung aufweisen als der erste Wandteil (53) und wobei am ersten Wandteil (53) oder an dem vom ersten Wandteil (53) entfernten zweiten Wandteil (54) ein dritter Wandteil (55) anschließt, der wesentlich kürzer ist als der erste Wandteil (53) und der dazu 35 bestimmt ist, den ersten Wandteil (53) mit dem genannten zweiten Wandteil (54) überlap pend zu verbinden.
  48. 52. Zweiter Zuschnitt (4) nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Zentrum des ersten Wandteils (53) in senkrechter Richtung zur Längserstreckung des Streifens (51) 40 eine weitere Rilllinie (57) verlaufend ausgebildet ist, so dass der Zuschnitt (4) in eine gefal tete, flach liegende Position bringbar ist, während der dritte Wandteil (55) mit dem ersten Wandteil (53) verbunden ist.
  49. 53. Zweiter Zuschnitt (4) nach einem der Ansprüche 51 bis 52, dadurch gekennzeichnet, dass 45 in mindestens einem der beiden zweiten Wandteile (54) Im Bereich der diese trennenden Rilllinie (52), jedoch von dieser distanziert, zumindest eine Ausnehmung (58) angeordnet ist.
  50. 54. Zweiter Zuschnitt (4) nach einem der Ansprüche 51 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass so dieser aus der Gruppe der Werkstoffe von Papier, Karton, Wellpappe, Kunststoff, gewählt ist.
  51. 55. Zweiter Zuschnitt (4) nach einem der Ansprüche 51 bis 54, dadurch gekennzeichnet, dass dieser aus einem opaken Werkstoff gebildet ist. 55
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