AT505482A1 - Antrieb für ein bewegbares möbelteil - Google Patents
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Description
1
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Antrieb für ein bewegbares Möbelteil, mit einem Elektromotor, der als Linearmotor ausgebildet ist und einen Stator und einen Läufer aufweist, wobei der Läufer entlang einer gedachten Geraden verschiebbar ist.
Um eine möglichst hohe Effizienz zu erreichen, müssen Stator und Läufer über den angetriebenen Teil des Verschiebeweges des Läufers entlang der gedachten Geraden möglichst nahe beieinander angeordnet sein. Dies bedeutet aber, dass es bereits bei einer geringfügigen Veränderung der relativen Lage zwischen Stator und Läufer zu einer ungewollten Kontaktierung von Stator und Läufer kommen kann, was die Funktionsfähigkeit des Antriebs beeinträchtigt.
Eine derartige ungewollte Veränderung der relativen Lage kann beispielsweise in Folge von statischen Belastungen oder auch von dynamischen Belastungen des Antriebs während des Betriebs erfolgen.
Besonders schwerwiegend stellt sich die Situation dar, wenn das bewegbare Möbelteil als Schublade ausgebildet ist. In diesem Fall ist es aus Platzgründen günstig, den Antrieb in die Schubladenausziehführung zu integrieren. Aufgrund des sich verändernden Beladungszustandes der Schublade variiert allerdings die auf die Schubladenausziehführung durch die Schublade aufgebrachte Last. Dadurch ändern sich auch die Deformationen der Schienen der Schubladenausziehführung und damit die relative Lage zwischen Stator und Läufer des Antriebs.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Antrieb derart weiterzubilden, dass die oben genannten Probleme behoben werden.
Diese Aufgabe wird durch einen Antrieb mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass die relative Lagerung von Stator und Läufer mit einem Spiel versehen ist, kann eine durch äußere Kräfte verursachte Veränderung der relativen Lage automatisch durch eine entsprechende Gegenbewegung im Rahmen des Spiels zumindest so weit kompensiert werden, dass eine ungewollte Kontaktierung von Stator und Läufer vermieden wird.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert. 57014 -36/fr
2
Schutz wird auch begehrt für eine Schubladenausziehführung mit wenigstens zwei zueinander verschiebbaren Schienen, welche durch einen Antrieb nach einer der vorgenannten Ausführungsformen gekennzeichnet ist.
In diesem Fall kann das Spiel auf einfache Weise dadurch realisiert werden, dass der Stator an einer Korpusschiene der Schubladenausziehführung begrenzt bewegbar gelagert ist. In diesem Fall kann der Läufer starr mit einer Ladenschiene oder einer Mittelschiene der Schubladenausziehführung verbunden sein.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand der Figuren sowie der dazugehörigen Figurenbeschreibung. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Fig. 2
Fig. 3
Fig. 4
Fig. 5 Fig. 6
Schubladenausziehführung, eine Schnittdarstellung, der in Fig. 1 dargestellten Schubladenausziehführung im unbelasteten Zustand, eine entsprechende Schnittdarstellung der Schubladenausziehführung in einem belasteten Zustand, eine entsprechende Schnittdarstellung der Schubladenausziehführung in einem zweiten belasteten Zustand, eine Explosionsdarstellung der Schubladenausziehführung und eine Darstellung des Kraftverlaufs bei einer relativen Verdrehung von Stator und Läufer.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Schubladenausziehführung mit einer an einem nicht dargestellten Möbelkorpus zu befestigenden Korpusschiene 6 sowie einer an einer nicht dargestellten Schublade zu befestigenden Ladenschiene 7. An der Korpusschiene 6 ist der Stator 1 eines als Linearmotor ausgebildeten Elektromotors befestigt. Wie insbesondere aus Fig. 5 hervorgeht, weist der Stator 1 in diesem Ausführungsbeispiel sechs Spulen auf, welche durch nicht dargestellte elektrische Leitungen mit Strom versorgt werden können.
In diesem Ausführungsbeispiel besteht der Läufer 2 aus zwei Permanentmagneten, welche an der Ladenschiene 7 befestigt sind. Bei einer Aktivierung des Elektromotors werden die Spulen des Stators 1 vom Strom durchflossen und erzeugen dabei ein Magnetfeld, welches mit dem Magnetfeld des Läufers 2 zusammenwirkt und eine Bewegung der Ladenschiene 7 «· • · · • · · • · · • · · ·· ·· ·· ♦ ·♦·· ···# ·· «« • · · ♦ ♦ Α· · · · ··· ·♦# · # ·· • · ·♦ ·· 3 entlang der gedachten Linie 3 bewirkt. Durch unterschiedliche Schaltung des elektrischen Stroms kann eine Hinaus- bzw. eine Hineinbewegung der Ladenschiene 7 in den nicht dargestellten Möbelkorpus erfolgen.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Ideallage (Nullposition) des Stators 1 und des Rotors 2 relativ zueinander. In der Praxis kommt es allerdings häufig durch statische oder dynamische Belastungen zu einer Änderung der relativen Lage von Stator 1 und Läufer 2.
Beispielsweise ist in Fig. 3 die Situation dargestellt, dass sich die Ladenschiene 7 und dadurch der Läufer 2 seitlich in Bezug auf die Korpusschiene 6 verschoben haben. Wäre kein erfindungsgemäßes Spiel vorgesehen, würde dies dazu führen, dass sich der Läufer 2 und der Stator 1 kontaktieren, was die Funktionsfähigkeit des Elektromotors beeinträchtigen würde.
Erfindungsgemäß ist allerdings der Stator 1 in diesem Ausführungsbeispiel über ein Lagerteil 8 und ein Filmschamier 9 derart mit der Korpusschiene 6 verbunden, dass die relative Verschiebung des Läufers 2 zum Stator 1 zumindest in einem solchen Ausmaß kompensiert werden kann, dass es zu keiner Kontaktierung des Läufers 2 und des Stators 1 kommt (siehe Vergrößerung A)
Die sich verschiebende Ladenschiene 7 kommt dabei in Berührung mit einem mechanischen Anschlag 5, welcher an der Oberseite des Stators 1 angeordnet ist. Hierdurch wird der Stator 1 geringfügig um eine Drehachse 4 verschwenkt, welche durch das Filmscharnier 9 verläuft.
Vorzugsweise sollte das Material des mechanischen Anschlags 5 derart gewählt werden, dass Reibkräfte bei Berührung minimiert werden, um ein optimales Gleitverhalten des Läufers 2 zu erzielen. Bevorzugte Materialien sind gleitmodifizierte POM oder Teflon.
Der mechanische Anschlag 5 ist so ausgeführt, dass bei einer Schrägstellung keine mechanische Überbestimmung auftreten kann. Dies verhindert ein Verkanten des Linearmotors.
Fig. 4 zeigt eine ähnliche Situation, bei der es zu einer relativen Verdrehung von Ladenschiene 7 und Korpusschiene 6 gekommen ist. Wiederum wird ein Anliegen von Läufer 2 und Stator 1 durch eine Drehung entlang des Filmschamiers 9 verhindert (analog 4 zur Vergrößerung A), wobei die für die Drehung notwendige Kraftausübung wieder durch die Ladenschiene 7 über den mechanischen Anschlag 5 erfolgt.
Fig. 5 zeigt eine Explosionsdarstellung der in den vorgehenden Figuren 1 bis 4 dargestellten Anordnung, allerdings unter Weglassung der Korpusschiene 6.
In Fig. 6 ist der Drehmoment M bei einer Drehung zwischen Läufer 2 und Stator 1 um einen Drehwinkel φ entlang der Drehachse 4 ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten Nullposition dargestellt. Erkennbar ist einerseits ein elastische Rückstellkraft Fei, welche linear vom Drehwinkel φ abhängt und für die Nullposition Null beträgt. Diese Rückstellkraft wird in dem in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel durch die Materialelastizität des Filmscharniers 9 selbst zur Verfügung gestellt. Weiters ist eine stufenförmige Kurve erkennbar, welche Reibkräfte FFR|C symbolisiert, die verhindern sollen, dass bereits Querkräfte, welche im normalen Betrieb des Elektromotors auftreten (das heißt, so lange es zu keiner Veränderung der Lage zwischen Stator 1 und Läufer 2 quer zur gedachten Linie 3 kommt) zu einer Bewegung zwischen Läufer 2 und Stator 1 führen.
Innsbruck, 26. Juni 2007
Claims (11)
1 1 Λ Patentansprüche 1. Antrieb für ein bewegbares Möbelteil, mit einem Elektromotor, der als Linearmotor ausgebildet ist und einen Stator und einen Läufer aufweist, wobei der Läufer entlang einer gedachten Geraden verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass Stator (1) und Läufer (2) zueinander mit einem Spiel gelagert sind, das eine zumindest teilweise Kompensation einer Veränderung der relativen Lage zwischen Stator (1) und Läufer (2) quer zur gedachten Geraden (3) gestattet.
2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Stator (1) und Läufer (2) gegeneinander um eine Drehachse (4) verdrehbar gelagert sind.
3. Antrieb nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (4) zumindest ungefähr parallel zur gedachten Geraden (3) verläuft.
4. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (1) einen mechanischen Anschlag (5) aufweist.
5. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung von Stator (1) und Läufer (2) zueinander eine Nullposition und einen Kraftspeicher aufweist und der Kraftspeicher bei einer Abweichung von der Nullposition eine rückstellende Kraft aufbringt.
6. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung von Stator (1) und Läufer (2) zueinander eine Veränderung der relativen Lage erst bei Überschreitung einer vorgegebenen Kraftschwelle gestattet.
7. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Läufer (2) den Stator (1) wenigstens entlang eines Teils der gedachten Geraden (3) zumindest teilweise umschließt.
8. Schubladenausziehführung mit wenigstens zwei zueinander verschiebbaren Schienen, gekennzeichnet durch einen Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 6. 57014 -36/fr
9. Schubladenausziehführung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (1) an einer Korpusschiene (6) der Schubladenausziehführung begrenzt bewegbar gelagert ist.
10. Schubladenausziehführung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Läufer (2) starr mit einer Ladenschiene (7) der Schubladenausziehführung verbunden ist.
11. Schubladenausziehführung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Läufer (2) starr mit einer Mittelschiene der Schubladenausziehführung verbunden
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