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AT505372A2 - Verfahren zur quantitativen bestimmung von analyten mit einem testelement sowie testsystem und verwendung desselben - Google Patents

Verfahren zur quantitativen bestimmung von analyten mit einem testelement sowie testsystem und verwendung desselben Download PDF

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Publication number
AT505372A2
AT505372A2 AT0802407A AT80242007A AT505372A2 AT 505372 A2 AT505372 A2 AT 505372A2 AT 0802407 A AT0802407 A AT 0802407A AT 80242007 A AT80242007 A AT 80242007A AT 505372 A2 AT505372 A2 AT 505372A2
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AT
Austria
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analyte
test
reaction
reaction zone
suspended
Prior art date
Application number
AT0802407A
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English (en)
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AT505372A3 (de
Inventor
Alexandra Dr Molinelli
Rudolf Dr Krska
Eva Dr Binder
Johann Dr Binder
Original Assignee
Erber Ag
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Erber Ag filed Critical Erber Ag
Priority to AT0802407A priority Critical patent/AT505372A3/de
Publication of AT505372A2 publication Critical patent/AT505372A2/de
Publication of AT505372A3 publication Critical patent/AT505372A3/de

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/48Biological material, e.g. blood, urine; Haemocytometers
    • G01N33/50Chemical analysis of biological material, e.g. blood, urine; Testing involving biospecific ligand binding methods; Immunological testing
    • G01N33/53Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor
    • G01N33/543Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor with an insoluble carrier for immobilising immunochemicals
    • G01N33/54366Apparatus specially adapted for solid-phase testing
    • G01N33/54386Analytical elements
    • G01N33/54387Immunochromatographic test strips

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mit einem Testelement, bei welchem auf einer auf einem Träger festgelegten, immunochromatographisehen Membran, auf welcher wenigstens eine Test- bzw. Reaktionszone aufgebracht wird, eine quantifizierbare Umsetzung durchgeführt wird. Weiters bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Testsystem zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mittels eines quantifizierbaren Testelements, sowie eine Verwendung eines Testsystems zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mittels einem quantifizierbaren Testelements.
In der Technik ist eine Vielzahl von quantitativen bzw. halb-quantitativen Verfahren bekannt, mit welchen Analyten, insbesondere biologische Analyten quantitativ bzw. halb-quantitativ nachgewiesen werden können. Die meisten dieser Verfahren sind entweder zeitaufwendig oder erlauben lediglich qualitative oder semi-quantitative Nachweise der in einer Probe enthaltenen Substanzen bzw. Schadstoffe. Insbesondere ist eine Vielzahl von Verfahren bekannt, bei welchen eine Dünnschichttechnik durchgeführt wird, bei welchen Teststreifen bzw. Testplatten eingesetzt werden und auf den Testplatten eine immunochromatographisehe Membran festgelegt ist, mit welcher halb-quantitative bzw. qualitative Nachweise von in Proben enthaltenen Schadstoffen durchgeführt werden können.
Ein derartiges halb-quantitatives Verfahren, welches einen Dünnschicht- bzw. Streifentest mit üblichem, lateralem Fluß anwendet, ist beispielsweise der WO 00/42434 oder der GB 2 300 914 zu entnehmen. In diesen Vorrichtung sind auf einem Teststreifen bzw. einem Testelement mehr als zwei Detektionszonen vorgesehen, die entlang der Länge des Teststreifens in von der Startlinie voneinander beabstandeten Abständen festgelegt sind und die Menge bzw. halb-quantitative Menge des Zielanalyten kann aus der Anzahl von Zonen, welche ein positives Ergebnis zeigen, nachdem die Probe laufen gelassen wurde, ermittelt werden.
Die EP 0 462 376 offenbart einen Versuch unter Verwendung eines doppelten Auslesesystems, das eine Aufnahmeseite auf weist, auf welcher ein Aufnahmereagens aufgebracht ist, welches mit dem Analyten in bezug auf die Bindung des markierten Konjugats konkurriert. Weiters ist eine Konjugat-Aufnahmeseite vorgesehen, an welcher ein Konjugat-Aufnahmeagens festgelegt ist. Die Immobilisierung des Konjugats an dieser Stelle wird dann zur Menge des Analyten in der Testprobe in bezug gesetzt, wobei ein Absinken des detektierbaren Konjugats an der Aufnahmeseite und ein entsprechender Anstieg des detektierbaren Konjugats an der Konjugataufnahmeseite anzeigt, daß eine ansteigende Menge an Analyt in der Probe vorliegt.
Schließlich beschreibt die WO 97/09620 quantitative und halb-quantitative Versuche, bei welchen das Signal, das durch den Zielanalyten in einer Detektionszone generiert wird, mit einem Signal verglichen wird, das in einem Bereich von Kalibrierungszonen generiert wird, um zu bestimmen, ob die Menge des Analyten, die in der Probe vorliegt, über oder unter den Niveaus liegt, die jenen äquivalent sind, die durch die Kalibrierungszonen festgelegt sind. Zur Berechnung der Menge des Analyten in der Probe können hiebei Standardkurvendaten herangezogen werden.
Die vorliegende Erfindung zielt nun darauf ab, ein einfaches und insbesondere schnelles Verfahren zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten in einer Probe zur Verfügung zu stellen. Des weiteren zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, neben dem quantitativen Nachweis von einem gelösten oder suspendierten Analyten mit einem Testelement auch den quantitativen Nachweis von mehreren, nebeneinander in einer Probe enthaltenen Analyten sicher, rasch und zuverlässig zur Verfügung zu stellen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren zur quantitativen von wenigstens einem gelösten oder suspendier- ten Analyten mit einem Testelement im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine gelöste oder suspendierte Analyt und jeweils ein mit einer eine Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markierter zugehöriger Anti-Analyt oder der gelöste oder suspendierte Analyt und ein mit einer Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markierter Analyt mit der in einer definierten Menge auf dem Träger festgelegten, im-munochromatographischen Membran in Kontakt gebracht wird; daß der wenigstens eine gelöste oder suspendierte Analyt und der zugehörige markierte Anti-Analyt oder der gelöste oder suspendierte Analyt und der zugehörige markierte Analyt von der immunochroma-tographischen Membran aufgenommen werden und durch die wenigstens eine Test- bzw. Reaktionszone, enthaltend entweder den wenigstens einen Analyten oder den zugehörigen Anti-Analyten, fließen gelassen werden; und daß die Intensität des wenigstens einen Analyten und/oder des zugehörigen Anti-Analyten in der Reaktionszone ermittelt wird. Indem, wie dies erfindungsgemäß vorgesehen ist, der wenigstens eine gelöste oder suspendierte Analyt und entweder der jeweils eine mit einer eine Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markierte, zugehörige Anti-Analyt oder der mit einer Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markierte Analyt über eine auf einem Träger festgelegte immunochro-matographische Membran laufen gelassen wird und auf der immuno-chromatographisehen Membran eine Test- bzw. Reaktionszone vorgesehen ist, in welcher entweder der wenigstens eine Analyt oder der zugehörige Anti-Analyt enthalten ist, gelingt es im Zuge einer Konkurrenzreaktion zwischen entweder dem markierten Anti-Analyten bzw. dem markierten Analyten und dem jeweils zugehörigen, nicht-markierten Anti-Analyten oder Analyten eine Farbreaktion in der Reaktionszone zu bewirken, wobei die Färb- bzw. Fluoreszenzintensität umgekehrt proportional zu der in der Probe enthaltenen Menge an Analyten ist. Dadurch kann durch Abgleich der ermittelten Färb- bzw. Fluoreszenzintensität mit einer Eichkurve bzw. Farbtabelle bzw. statistischen Auswertungen ein quantitati- ven Nachweis der in der Probe enthaltenen Menge an Analyt geführt werden. Besonders günstig bzw. vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren ist, daß zur Messung der Intensität zur Quantifizierung des Analyten ein relativer Signalabgleich mit einer weiteren Test- oder Kontrollzone nicht erforderlich ist, sondern vielmehr eine direkte, absolute Messung der Intensität der Reaktionszone zur Quantifizierung eines Analyten mittels einer externen Kalibrierungsfunktion bzw. einem Eichelement ausreichend ist, wodurch eine insbesondere extrem rasche, quantitative Messung des Analyten möglich wird.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung wird das Verfahren so geführt, daß die eine Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkende Substanz aus gefärbten Partikeln, wie Gold, Latex oder Kieselgel, fluoreszierenden Substanzen, magnetischen Teilchen und/oder Kohle gewählt wird. Indem die eine Färb- bzw. Fluoreszenzreaktion bewirkende Substanz aus gefärbten Partikeln, magnetischen Teilen und/oder Kohle gewählt wird, gelingt es insbesondere, eine genaue Abstufung der Intensitäten der wenigstens einen bzw. mehreren Reaktionszonen zu erzielen, so daß ein sehr genauer Nachweis der Menge des in der Probe gelösten oder suspendierten, wenigstens einen Analyten möglich wird.
Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt so geführt, daß zur quantitativen Bestimmung der von der immunochromatographischen Membran aufgenommenen Menge des gelösten oder suspendierten Analyten die Laufzeit des Analyten auf der immunochromatographischen Membran fest-gelegt wird. Indem die Laufzeit des Analyten auf der immunochromatographischen Membran festgelegt wird, gelingt eine weitere Präzisierung des vorliegenden Verfahrens, da neben definierten Mengen an eingesetzten Reaktanten auch die Reaktionszeit und somit die Menge an Lösung bzw. Suspension, welche auf der immunochromatographischen Membran aufgenommen werden kann, festgelegt wird. Durch Festlegen der Laufzeit auf 15 s bis 30 min, insbesondere 1 min bis 10 min, wird sichergestellt, daß ein extrem • +· · · · ·· · « · • · · · ··· · · ·· · · • · · · · ···· · ··· • · · · · ··· · .......- *5 - ’ rascher und reproduzierbarer, quantitativer Nachweis des wenigstens einen gelösten oder suspendierten Analyten möglich wird. Um die durch die immunochromatographische Membran aufgenommene Flüs-sigkeits- bzw. Suspensionsmenge noch weiter zu präzisieren, kann gegebenenfalls ein Aufnahmekissen, welches für die Aufnahme der Suspension bzw. Lösung des Analyten ausgebildet ist, auf dem Träger nach der immunochromatographischen Membran festgelegt sein, um dadurch die Flüssigkeitsmenge, welche über die immunochromatographische Membran gelaufen ist, sicherzustellen und insbesondere einen Rückfluß dieser Lösung bzw. Suspension mit Sicherheit zu vermeiden, welcher Rückfluß die Reproduzierbarkeit des Verfahrens und insbesondere die Nachweisgenauigkeit im quantitativen Bereich negativ beeinflußt würde. Gegebenenfalls kann zu diesem Zweck auch ein Adsorbenskissen eingesetzt werden.
Indem, wie dies einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung entspricht, als Test- bzw. Reaktionszonen quantitative Mengen von mit dem jeweiligen Analyten oder dem entsprechenden Anti-Analyten wechselwirkenden bzw. reagierenden Substanzen auf definierte Bereiche aufgebracht werden, kann nicht nur die Menge der für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Substanzen festgelegt werden, sondern auch beispielsweise in nebeneinander bzw. hintereinander liegenden Bereichen unterschiedliche Mengen an reaktionsfähigen Analyten bzw. Anti-Analyten festgelegt werden, wodurch die Testgenauigkeit durch Bereitstellen von entsprechenden Vergleichen noch weiter erhöht werden kann.
Schließlich kann, wie dies einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens entsprich, als Test- bzw. Reaktionszone Linien bzw. Balken, die sich über die gesamte Breite der immunochromatographischen Membran erstrecken, punktförmige oder andere geometrische Formen aufweisende Bereiche, welche sich wenigstens über einen Teil der Breite der immunochromatographischen Membran erstrecken, eingesetzt werden. Durch eine derartige Auswahl der geometrischen Form der Reaktionszone gelingt es nicht nur, einen einzigen, gelösten oder suspendierten ··· - ·δ -·· - Analyten auf einmal auf einem Teststreifen bzw. einer Testplatte nachzuweisen, sondern eine Mehrzahl von möglicherweise in einer zu untersuchenden Probe enthaltenen Analyten gleichzeitig qualitativ nachzuweisen. Darüber hinaus kann, wie bereits ausgeführt, durch Auswahl von unterschiedlichen Mengen an in den Reflexions-zonen enthaltenen Analyten bzw. Anti-Analyten auch die Intensität der jeweiligen Nachweisreaktion beeinflußt werden und somit eine noch genauere Quantifizierung der in einer Probe enthaltenen, zu untersuchenden Substanzen durchgeführt werden.
Um eine besonders genaue Aufgabe der Menge der reaktionsfähigen Substanzen in der Test- bzw. Reaktionszone sicherzustellen, wird das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt so geführt, daß die Test- bzw. Reaktionszone(n) durch Sprühen, Tropfen oder über eine Maske aufgebracht wird (werden).
Indem, wie dies einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens entspricht, die mit dem Analyten oder dem Anti-Analyten wechselwirkenden bzw. reagierenden Substanzen aus dem Analyten selbst, Proteinkonjugaten des wenigstens einen Analyten, Anti-Analyt-Antikörpern, Fragmenten von Anti-Analyt-Antikörpern, Proteinen, Aptameren sowie Konjugaten biologischer Polymere gewählt werden, gelingt es, eine Vielzahl von zu untersuchenden, biologischen bzw. organischen Substanzen schnell und genau, d.h. quantitativ, mittels des erfindvingsgemäßen Verfahrens zu untersuchen.
Indem das Verfahren derartig geführt wird, daß für jeden zu bestimmenden, gelösten oder suspendierten Analyten oder seinen entsprechenden Anti-Analyten wenigstens eine gesonderte, diskrete Reaktionszone auf der immunochromatographisehen Membran aufgebracht wird, wird einerseits sichergestellt, daß eine Vermischung von zu untersuchenden Substanzen und somit eine Überlagerung von Reaktanten für den Fall, daß mehrere zu untersuchende Substanzen in ein und derselben Probe enthalten sind, in dem Grenzgebiet der Reaktionszonen mit Sicherheit vermieden wird. Außerdem gelingt es dadurch, diskrete Reaktionsbereiche sicherzustellen, welche eine 1 * ; s s | | I ί ü I i
• · * · · · ·*· · · ·· · · • · · · · ··· · · ··# • · · · · · · · » .......-**7 -* eindeutige und reproduzierbare Intensität der Reaktion zeigen, so daß der nachzuweisende Analyt nicht nur quantitativ nachgewiesen werden kann, sondern das Verfahren jederzeit reproduzierbar geführt werden kann. Für einen besonders eindeutigen und insbesondere eine hohe Genauigkeit aufweisenden, quantitativen Nachweis wird das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt so geführt, daß die Intensität der Reaktionszone durch Vergleich mit einem Hintergrund ermittelt wird. Indem die Intensität der Reaktionszone gegen einen Hintergrund ermittelt wird, liegt bei dem erfindungsgemäßen Verfahren automatisch eine Vergleichszone vor, welche den Intensitätsab-gleich der Reaktionszone dahingehend erleichtert, daß in dem Versuch selbst ein Standard, gegen welchen gemessen werden kann, zur Verfügung gestellt wird. Mit Vorhandensein eines derartigen Standards gelingt es beispielsweise durch einfachen optischen Vergleich einer zu untersuchenden Probe mit einer vorliegenden Farb-karte oder von Fluoreszenz Intensitäten, die Menge an in einem zu untersuchenden Analyten enthaltener Substanz zu bestimmen. Für einen genaueren und somit eine höhere Präzision aufweisenden, quantitativen Nachweis wird das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt so geführt, daß die Intensität der Reaktionszone im Vergleich mit dem Hintergrund mit einem photometrischen oder fluorometrischen Meßgerät, insbesondere einem photometrischen oder fluorometrischen Reflexionsgerät, einem Spektrometer oder einer CCD-Kamera gemessen wird. Durch Verwendung eines photometrischen oder fluorometrischen Meßgeräts können optische Täuschungen, welche bei Abgleich mit freiem Auge passieren können, mit Sicherheit vermieden werden. Indem, wie dies einer weiteren bevorzugten Verfahrensführung entspricht, das Meßergebnis auf einer Anzeigevorrichtung des Geräts angezeigt wird, wird ein vollständig automatisiertes Verfahren zur Verfügung gestellt, mit welchem rasch und zuverlässig die quantitative Menge eines zu untersuchenden Analyten in einer Probe nachgewiesen und die Nachweiszeit insgesamt weiter abgesenkt werden kann. • · ·· · · · · · · • ·♦· · · ·· · · • · · · ····· · ··* • · · · · ··· · *% ·· ··· ·· ··
Indem, wie dies einer bevorzugten Verfahrensführung entspricht, die Ermittlung des Gehalts des wenigstens einen Analyten in der Flüssigkeit oder Suspension durch Vergleich mit standardisierten Werten, wie einer Eichkurve, ermittelt wird, kann die Fehlerquote des erfindungsgemäßen Verfahrens weiter abgesenkt und die Genauigkeit des Nachweises weiter erhöht werden.
Um sicherzustellen, daß das erfindungsgemäße Verfahren korrekt funktioniert hat und nicht beispielsweise die immunochroma-tographische Membran und/oder die Reaktionszone, die auf der im-munochromatographischen Membran festgelegt ist, beispielsweise durch unsachgemäße Lagerung Fehlfunktionen aufweist bzw. nicht mehr aktiv ist, wird das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt so geführt, daß zusätzlich eine Kontrollinie bzw. Kontrollzone aufgebracht wird und daß als Substrat für die Kontrollinie bzw. Kontrollzone ein immobilisierter Anti-Spezies-spezifischer Antikörper des Anti-Analyt-Antikörpers eingesetzt wird. Durch Vorsehen einer Kontrollinie bzw. Kontrollzone kann sichergestellt werden, daß sowohl die immunochromatographische Membran als auch zumindest die wenigstens eine Reaktionszone auf dieser Membran aktiv sind und nicht ein fehlerhaftes Testsystem vorliegt und somit auch das erfindungsgemäße Verfahren korrekt und störungsfrei ausgeführt wurde.
Um insbesondere die Genauigkeit des Verfahrens weiter zu erhöhen und auch sicherzustellen, daß Kreuzreaktionen mit ähnlichen, in einer Probe enthaltenen Substanzen bzw. Analyten ausgeschlossen sind, wird das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt so geführt, daß der wenigstens eine gelöste oder suspendierte Analyt und mit jeweils wenigstens zwei Anti-Analyten in Kontakt gebracht wird, wobei mindestens einer der Anti-Analyten mit einer Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markiert ist, und der Analyt und die zugehörigen Anti-Analyten mit der in einer definierten Menge auf dem Träger festgelegten immunochromato-graphischen Membran in Kontakt gebracht werden.
Die vorliegende Erfindung zielt weiters auf ein rasch und zuverlässig ansprechendes Testsystem zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mittels eines quantifizierbaren Testelements ab, mit welchem nicht nur schnell, sondern auch zuverlässig und reproduzierbar gelöste oder suspendierte Analyten in biologischen Proben nachgewiesen und identifiziert werden können.
Ein derartiges Testsystem ist gemäß der vorliegenden Erfindung im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß ein Träger vorgesehen ist, auf welchem eine definierte Menge einer immunochro-matographischen Membran festgelegt ist; daß auf die immunochroma-tographische Membran wenigstens eine Reaktionszone festgelegt ist und daß ein photometrisches oder fluorometrisches Meßgerät zur Bestimmung der Menge eines durch die Reaktionszone des Testelements gelaufenen, gelösten oder suspendierten Analyten, des markierten Analyten und/oder des markierten Anti-Analyten enthalten ist. Indem auf einer definierten Menge einer immunochromato-graphischen Membran wenigstens eine Reaktionszone festgelegt ist und ein photometrisches oder fluorometrisches Meßgerät zur Bestimmung der Menge eines durch die Reaktionszone des Testelements gelaufenen, gelösten oder suspendierten Analyten oder Anti-Analyten vorhanden ist, gelingt ein eindeutiger, rascher und reproduzierbarer, quantitativer Nachweis des gelösten oder suspendierten Analyten.
Indem, wie dies einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Testsystems entspricht, als photometrisches oder fluorometrisches Meßgerät ein photometrisches oder fluoromet-risches Reflexionsgerät, ein Spektrometer oder eine CCD-Kamera eingesetzt ist, können feine Farbunterschiede von photometrischen Reaktionen bzw. kleine Reflexionsunterschiede von fluorometrisch reagierenden Substanzen eindeutig und reproduzierbar nachgewiesen werden.
Indem, wie dies einer Weiterbildung der Erfindung entspricht, als photometrisches oder fluorometrisches Meßgerät ein • · · ·· · ·· · ♦ · • · · · ·*· · · ·* · · • · · * ···«· ···· • · · · · ··· · .......- ϊο -* tragbares Gerät eingesetzt ist, gelingt es nicht nur, eine kleinbauende Versuchsanordnung zur Verfügung zu stellen, sondern auch ein Testsystem, mit welchem direkt vor Ort, d.h. beispielsweise beim Endverbraucher Substanzen in bezug auf das Vorhandensein eines fraglichen Analyten zu untersuchen.
Indem, wie dies einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung entspricht, das Meßergebnis unmittelbar auf einer Anzeige des Meßgerätes, insbesondere einem Display, angezeigt ist, wird eine noch weitere Vereinfachung des Testsystems zur Verfügung gestellt und es gelingt insbesondere, ein Testsystem zur Verfügung zu stellen, welches keinerlei spezielle fachliche Vorbildung erfordert, sondern durch jedermann an jedem beliebigen Ort angewandt werden kann.
Indem, wie dies einer Weiterbildung der Erfindung entspricht, ein Testsystem eingesetzt wird, in welchem eine Mehrzahl von Teststreifen gleichzeitig eingesetzt ist und daß die Mehrzahl von Teststreifen in einem gemeinsamen Halter festgelegt ist, kann ein quantitativer Nachweis einer Mehrzahl von gleichzeitig in einer zu untersuchenden Probe vorliegenden, verschiedenen Analyten in beliebiger Kombination zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus kann ein derartiges System selbstverständlich auch für einen Negativnachweis bzw. mehrere Negativ- und Positivnachweise nebeneinander verwendet werden.
Indem, wie dies einer bevorzugten Weiterbildung entspricht, eine Mehrzahl von Reaktionszonen auf ein und demselben Testelement aufgebracht ist, gelingt eine weitere, apparative Vereinfachung des Testsystems und insbesondere können dann beispielsweise Testsysteme zur Verfügung gestellt werden, in welchen üblicherweise gemeinsam auftretende Analyten auf ein und demselben Testelement aufgebracht sind, so daß nicht mehrere gesonderte Nachweisverfahren geführt werden müssen oder verschiedene Testsysteme nebeneinander zum Einsatz gebracht werden müssen, sondern ein und dasselbe Testsystem und -verfahren den quantitativen ·· ·· ···♦ ·· ·» φφ 9 ·· · · · · · · · t 9 · · · ··· · · ·· · · 9 · · ψ · ·«· « · ·«« ► · · · · ··· · ·· ♦· ··· Jt *· φφ
Nachweis beispielsweise mehrerer zu untersuchender Analyten erbringt .
Indem, wie dies einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung entspricht, die Mehrzahl von Reaktionszonen nebeneinander, d.h. in einer Höhe, auf dem Testelement aufgebracht ist, wird sichergestellt, daß zusätzlich zu dem Nachweis von möglicherweise mehreren in einer Probe enthaltenen Analyten jeder Analyt reproduzierbar nach ein und derselben Laufzeit über die immunochroma-tographische Membran nachgewiesen werden kann und darüber hinaus beispielsweise durch Aufbringen von unterschiedlichen Konzentrationen von ein und derselben nachzuweisenden Substanz bzw. deren Anti-Analyten in nebeneinander liegenden Reaktionszonen die Nach-weisgenauigkeit noch weiter erhöht wird, indem eine eindeutige Zuordnung der erhaltenen Intensität der Reaktion möglich gemacht wird.
Indem, wie dies bereits ausgeführt ist, die Mehrzahl von Reaktionszonen zum Nachweis für unterschiedliche Analyten ausgebildet ist, gelingt der gleichzeitige quantitative Nachweis mehrerer zu untersuchender Analyten.
Die vorliegende Erfindung zielt weiters auf die Verwendung eines Testsystems zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mittels einem quantifizierbaren Testelements, wobei dieses Testsystem zum Nachweis von niedermolekularen Substanzen, Peptiden, Fragmenten von Antikörpern, Aptameren, biologischen Polymeren, Proteinkonjugaten und Proteinfragmenten eingesetzt wird.
Insbesondere wird das Testsystem zum quantitativen Nachweis von unerwünschten Kontaminanten und Drogen sowie chemischen Rückständen, insbesondere Toxinen, insbesondere Mykotoxinen, insbesondere Trichothecenen, wie Nivalenol, Deoxynivalenol, 3-Acetyl-Deoxynivalenol, 15-Acetyl-Deoxynivalenol, Fusarenon X, T-2 Toxin, HT-2 Toxin, Fumonisinen, wie Fumonisin Bl, B2 oder B3, Ochrato-xinen, wie Ochratoxin A, B, C oder D, Zearalenonen, Moniliformin oder Aflatoxinen, wie Aflatoxin Bl, B2 Gl oder G2, Ml, M2, Alka- loide, Drogen, sowie Allergenen, Pestiziden, Hormonen, Antibiotika, Additive und Zusatzstoffen, Inhaltsstoffe/Wirkstoffen,
Acrylamiden, genetisch veränderten Organismen sowie Umweltschadstoffen und Rückständen eingesetzt. Mit einer derartigen Verwendung gelingt somit der rasche und zuverlässige Nachweis einer Vielzahl von Schadstoffen, Pharmazeutika oder auch Toxinen beispielsweise in Lebensmitteln, Tierfuttermitteln oder dgl.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der beiliegenden Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen sowie Beispielen näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 die Darstellung eines auf einem Träger festgelegten Testsystems gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer Nachweiszone und einer Kontrollzone;
Fig. 2 einen Vergleich von Standardkurven beim Nachweis von Deoxynivalenol;
Fig. 3 eine Regressionslinie für die Kalibrierung eines Deoxyni-valenol-Streifentests;
Fig. 4 die T2-Toxinkonzentration von Extrakten, die mit einem T2-Testsystem gemessen sind;
Fig. 5 ein weiteres Beispiel eines Streifentests, in welchem mehrere punktförmige Reaktionsbereiche nebeneinander zum Nachweis von Fuminisin Bl, Aflatoxin Bl, Chloramphenicol und Clenbuterol aufgetragen sind, wobei Fig. 5a eine Testplatte ohne Kontrollinie zeigt und Fig. 5b dieselbe Testplatte mit Kontrollinie zeigt; und Fig. 6 eine Testplatte, in welcher drei allergenspezifische, monoklonale Antikörper, nämlich von Haselnuß, Walnuß und Mandel, auf einer immunochromatographischen Membran immobilisiert wurden.
In den nachfolgenden Ausführungsbeispielen, welche auf die obengenannten Figuren Bezug nehmen, wird die Erfindung weiter erläutert . • · · · •·· · · ♦ ··· « • · ·
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Beispiel 1
In Beispiel 1 ist, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, eine Testplatte bzw. ein Teststreifen für die quantitative Detektion von Deoxynivalenol (DON) in Weizen oder Weizenmehl in einem Konzentrationsbereich von 250 bis 1.600 ppb dargestellt. Der Teststreifen, welcher allgemein mit 1 angedeutet ist, weist an seinem Startende 2 ein Freigabekissen 3 auf, welches in einer nicht dargestellten Vertiefung bzw. ein Gefäß, enthaltend den gelösten oder suspendierten, zu untersuchenden Analyten sowie entweder einen markierten Anti-Analyten oder einen markiertem Analyten, eintaucht. Von diesem Freigabekissen beginnend läuft die zu untersuchende Probe bzw. der Analyt in Richtung des Pfeils 4 über eine analytische Nitrozellulose-Membran 5, welche ebenso wie das Freigabekissen auf einem Träger, beispielsweise einer Kunststoffplatte, aufgebracht ist. Im mittleren Bereich der Nitrozellulose-Membran 5 ist im vorliegenden Fall eine Reaktionslinie 6, bestehend aus einem Proteinkonjugat des Zielanalyten Deoxynivalenol aufgebracht. Die für die Konjugation verwendeten Proteine waren hier beispielsweise Rinderserumalbumin, Ovalbumin oder Konalbu-min. Die Reaktionszone wurde im vorliegenden Fall unter Verwendung einer Sprühvorrichtung auf die Nitrozellulose-Membran 5 aufgebracht. In Abstand von der Reaktionslinie 6 ist im Beispiel gemäß Fig. 1 eine Kontrollinie 7, bestehend aus einem Kaninchen-Anti-Maus-Antikörper, aufgebracht, um die korrekte Testentwicklung zu bestätigen, da Maus-Antikörper in dem Versuch verwendet wurden.
Am Ende der immunochromatographi sehen Membran 5 ist zur vollständigen Aufnahme von überschüssigem, gelöstem oder suspendiertem Analyt schließlich ein Adsorbenskissen 8 vorgesehen, in welchem nicht nur die überschüssige Lösung aufgenommen wird, sondern auch der Rückfluß der Lösung mit Sicherheit verhindert wird. Als Absorbenskissen 8 ist im vorliegenden Fall ein Baumwollkissen aufgebracht. • ·· · · · ·· · · · • · · · ·«« · · «· · · • ·· · ··· « · t«· • · · · · ··· · ......*- 14 "
Der Versuchsablauf wurde wie folgt geführt. Monoklonale Anti-DON-Antikörper wurden mit kolloidalem Gold konjugiert und wurden als selektives Aufnahmereagens verwendet. Als zu untersuchende Probe, welche den Analyten enthält, wurde eine Bodenprobe in einem Verhältnis von 1:4 (Gewicht/Volumen) mit destilliertem Wasser unter Verwendung eines Mischers für 3 min extrahiert. Die Probe wurde 5 bis 10 min absitzen gelassen. Der Extrakt wurde weiter 1:2 mit destilliertem Wasser verdünnt und 50 μΐ wurden für den Test verwendet. Im Fall von zu hoher Kontaminationen mit dem Analyten sind selbstverständliche Verdünnungs-reihen ohne weiteres möglich. Für den markierten Anti-Analyten wird eine ausreichende Menge an monoklonalem Antikörper, im vorliegenden Maus-monoklonalem Antikörper, für die Kopplungsreaktion mit kolloidalem Gold, welches Teilchengrößen von etwa 40 nm aufweist, herangezogen. Für eine erste Verdünnung wurde die berechnete Menge an Antikörper zu 1 ml destilliertem Wasser bei einem pH-Wert von 8,5 hinzugefügt. Die Antikörper-Lösung wurde dann mit einer kolloidalen Goldlösung in einem Zentrifugenrohr vermischt und 90 min bei Raumtemperatur unter vorsichtigem Rühren auf einer Schüttelplattform vermischt. Die nicht umgesetzten, verbleibenden Bindungsstellen an dem Maus-monoklonalen Antikörper wurden durch den Zusatz von 2 % BSA bzw. Rinderserumalbumin und Inkubation der Mischung für weitere 90 min gebunden. Um nicht gebundene Antikörper abzutrennen wurde für 30 min bei 8000 G zentrifugiert und mit 30 ml destilliertem Wasser bei einem pH von 8,5 gewaschen.
Der Versuchsextrakt wurde mit der Auf nahmereagens - Puffermischung in einer Mikrotitervertiefung durch mehrmaliges Pipettieren sorgfältig vermischt. Der Streifentest wurde dann vertikal in die Vertiefung, welche eine genau definierte Menge Lösung und Aufnahmereagens enthielt, für eine Testdauer von 3 min eingetaucht. Das kolloidale Gold ermöglichte die Entwicklung von gefärbten, roten Linien nach einer selektiven Retention durch die immobilisierten Reagentien. Die Reaktionslinie 6 wurde bei 8,0 ± • · · · · · · · · · · • · · · ·♦· · « ·· · t • · · · ·· · * · «·* • · · · · · · · · .......- Ϊ5 -* ” . 5 mm vom Boden der immunochromatographischen Membran 5 aufge bracht und hatte eine Breite von etwa 1,0 ± 1 mm. Die Kontrolle-nie 7 hatte eine konstante Intensität unabhängig von der Anwesenheit oder Abwesenheit des Zielanalyten für die schnelle, optische Bestätigung der korrekten Testleistung und um zu bestätigen, daß die eingesetzte Testplatte aktiv und wirkungsvoll ist. Die Kon-trollinie 7 wurde bei etwa 13 bis 14 mm vom Boden der immunochromatographischen Membran 5 aufgebracht und hatte einen Abstand von dem Absorbenskissen von etwa 3 mm.
Eine positive Probe resultierte in einer schwach gefärbten Linie in der Reaktionszone 6. Alternativ würde eine negative Probe in der Ausbildung einer deutlich sichtbaren Linie in der Reaktionszone 6 resultieren, da im vorliegenden Fall eine Konkurrenzreaktion zwischen dem nachzuweisenden Analyten und dem markierten Anti-Analyten sowie dem Analyten in der Reaktionszone 6 stattfand. Der Teststreifen 1 wurde dann mit einem tragbaren Lesegerät entwickelt, um die Reaktionszone 6 abzutasten. Die Testergebnisse sind unmittelbar nach der dreiminütigen Testentwicklungszeit abzulesen.
Fig. 2 stellt den Vergleich von zwei Standardkurven im Bereich von 0 bis 2.000 ppb DON dar, wobei insbesondere in der Kurve 9 ein gerader Bereich 10 eindeutig auftritt, in welchem der Versuch quantitativ reproduzierbar geführt werden kann.
Durch Vergleich mit einer derartigen Eichkurve kann das tragbare Lesegerät unmittelbar und ohne Verzögerung eine Auswertung des Versuchs durchführen. Es ist unerheblich festzuhalten, daß, wenn statt kolloidalem Gold ein fluoreszierendes Reagens verwendet wird, unmittelbar eine Auswertung beispielsweise unter Verwendung einer UV-Lampe mit freiem Auge und Vergleich mit Testkarten durchgeführt werden kann.
Fig. 3 zeigt eine Kalibrierung eines gewählten Arbeitsbereichs des Testsystems unter Verwendung von Deoxynivalenol. Die Analytenquantifizierung kann hiebei unter Verwendung von natürlich kontaminierten Proben durchgeführt werden, indem eine Formel Y = -ΑΧ + Ρ für ein Konkurrenzversuchsformat, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, herangezogen wird. Das verwendete Verfahren kann matrixabhängig sein und muß gemäß der zu untersuchenden Matrix gewählt werden. Das Reaktionszonensignal wird immittelbar nach Ende der Testzeit mit einem Lesegerät gemessen und die Daten werden mit zur Verfügung stehender Software verarbeitet, was unmittelbar ein quantitatives Ergebnis liefert.
Beispiel 2
In Beispiel 2, welches im wesentlichen wie Beispiel 1 geführt wird, wird anstelle des quantitativen Nachweises von Deoxy-nivalenol jener einer Konzentration von T2-Toxinextrakt nachgewiesen, welche mit einem spezifischen T2-Streifentest gemessen wird. Der Teststreifen für die Testplatte ist hiebei ident zu jenem von Beispiel 1 und wie er in Fig. 1 dargestellt ist aufgebaut, mit der Ausnahme, daß monoklonale Anti-T2-Antikörper mit kolloidalem Gold konjugiert wurden und die markierten Anti-Analy-ten in der zu untersuchenden Probe darstellen. Das Testverfahren wurde ansonsten wie in Beispiel 1 ausgeführt, mit der Ausnahme, daß die Testdauer 5 min betrug. Der Arbeitsbereich des quantitativen Tests für T2-Toxin liegt hiebei im Bereich von 1 bis 100 ppb.
Beispiel 3
Die im vorliegenden Beispiel eingesetzten, plattenförmigen Testsysteme sind in Fig. 5 dargestellt. In Fig. 5a ist ein Testsystem dargestellt, in welchem die immunochromatographische Membran 5 direkt mit dem nachzuweisenden Analyten bzw. dem markierten Anti-Analyten oder dem markierten Analyten in Kontakt gebracht wird. Eine Freigabezone ist nicht vorgesehen. In Fig. 5a ist eine Mehrzahl von punktförmigen Reaktionszonen 6 auf die immunochromatographische Membran 5 aufgebracht, wobei jede der Re- aktionszonen ein Analyt-Protein-Konjugat enthält. Das Testsystem gemäß Fig. 5a weist schließlich noch ein Absorbenskissen 8 für die Aufnahme von überschüssigem Reagens bzw. überschüssiger, von die nachzuweisende Substanz enthaltender Lösung auf.
In Fig. 5b ist die analoge immunochromatographische Membran 5 dargestellt, in welcher wiederum Reaktionszonen bzw. Testpunkte 6, enthaltend vier verschiedene Analyt-Protein-Konjugate, aufgebracht sind. Zusätzlich zu den Testpunkten 6 weist Fig. 5b eine Kontrollinie 7 zum Nachweis, ob der Versuch positiv gelaufen ist, auf, welche wie in Beispiel 1 ausgebildet ist. Schließlich ist auch in Fig. 5b ein Absorbenskissen 8 zur Aufnahme von überschüssiger Analytlösung bzw. -Suspension vorgesehen, um einen Rückfluß des Analyten in das ReaktionsSystem zu vermeiden.
Im einzelnen wird Beispiel 3 wie folgt ausgeführt.
Es wurden Proteinkonjugate, gekoppelt an BSA und/oder Ovalbumin und Conalbumin A, von Fumonisin Bl und Aflatoxin Bl, Chlor-amphenicol und Clenbuterol in Form von kreisförmigen Flächen 6 aufgetragen. Wahlweise wurde ein Kaninchen anti-Maus Antikörper eingesetzt um die Korrektheit der Testdurchführung zu prüfen. Die Konzentrationen der Konjugate wurden zur Testoptimierung im Bereich von 0,05 mg/ml bis 5 mg/ml eingesetzt. Eine Mischung aus monoklonalen oder polyklonalen Antikörper konjugiert an kolloidalem Gold und mit jeweils spezifischer Affinität gegen die einzelnen Analyten wurde zur selektiven Erkennung und Bindung der Ziel-analyten eingesetzt. Die Intensität der Kreiszonen wurde mit einem entsprechenden Lesegerät vermessen und über eine extern erstellte Kalibrationsfunktion quantifiziert.
Die Zielanalyten wurden in verdünnter Form, einerseits als Standard gelöst in methanolischer Lösung (Lösung 1, wie in Tabelle 1 dargestellt), und andererseits an einem realen Probenextrakt aus Tierfutter dotiert, wie in Tabelle 2 dargestellt, mit den Zielsubstanzen getestet. Die Ergebnisse sind wie folgt in Form von SignalIntensitäten dargestellt, umgerechnet in Konzentrationswerte mittels der externen Kalibrationsfunktion. • · • · · · · - 18 -
Tabelle 1
DiaScan output Testergebnis Dotierung Lösung 1 #1_1 [AU] #1_2 #1_3 [pg/kg] [pg/kg] Aflatoxin Bl 68 65 69 4,60 5,00 Fumonisin Bl 42 45 41 2810,00 2620,00 Chloramphenicol 46 49 51 0,40 0,33 Clenbuterol 37 38 37 1,20 0,95
Tabelle 2
Futterprobe dotiert DiaS #1_1 can ou [AU] #1_2 tput #1_3 Testergebnis [pg/kg] Dotierung [pg/kg] Aflatoxin Bl 120 124 127 25,00 21,00 Fumonisin Bl 63 68 64 1285,00 1095,00 Chloramphenicol 19 23 19 2,51 2,25 Clenbuterol 95 101 100 0,73 0,52
Beispiel 4
Im vorliegenden Beispiel wurde ein Test für die simultane Detektion von allergenen Haselnuß-, Walnuß und Mandelproteinen durchgeführt. In diesem Beispiel wurde, wie dies in Fig. 6 dargestellt ist, eine analytische Nitrozellulose-Membran 5 als immuno-chromatographische Membran in Kombination mit einem Freigabe-bzw. Probenkissen 3 verwendet. Die zu untersuchenden Proben liefen dabei in Richtung des Pfeils 4. Auf der Nitrozellulose-Membran 5 waren drei Reaktions- bzw. Testzonen 6 von jeweils einem Reagens in derselben Höhe vom Boden der Testplatte 1 für eine simultane Detektion der drei allergenen Nußproteine von wäßrigen Extrakten aus Nahrungsmitteln, von welchen angenommen wurde, daß diese Nüsse enthalten, aufgebracht. Die Reaktionszonen 6 waren monoklonale Antikörper gegen die folgenden Zielproteine, gewählt 19 „ aus Cor all für Haselnuß (48 kDa allergen), Jug r2 für Walnuß (45 kDa allergen) und Pru du4 für Mandel (14 kDa allergen). Die Reak-M tionszonen 6 hatten eine Maximalfläche von 5 mm x 5 mm. Die aufgebrachten Konzentrationen lagen im Bereich von 0,5 bis 5 mg/1, um das verfügbare Ziel allergene Protein zu binden. Für die Kon-trollinie 7 wurde ein Kaninchen-Anti-Maus-Antikörper verwendet, um die korrekte Testentwicklung zu bestätigen. Die Kontrollinie 7 mit 0,75 mg/ml wurde 1 μΐ/cm auf eine Kontaktspitzenabgabeplatt-form aufgesprüht.
Polyklonale Antikörper wurden als zweiter Antikörper in den Sandwich-Versuchen verwendet und mit kolloidalem Gold zur Verwendung als selektives Aufnahmereagens konjugiert. Eine Mischung von Aufnahmereagens für jedes Ziel-Allergen wurde vermischt. Das Probenextrakt wurde sorgfältig in einer Vertiefung mit der Aufnahme-reagentien-Puffermischung in einem Verhältnis 1:1 durch mehrmaliges Pipettieren und Freigeben vermischt. Die hergestellte Mischung, enthaltend den Extrakt, wurde in einer dosierten Menge auf das Freigabekissen 3 des Streifentests aufgebracht. Die flüssige Probe wurde auf der Membran für eine Testdauer von 10 min fließen gelassen und der Überschuß wurde auf einem Absorbenskis-sen 8 gesammelt.
Das kolloidale Gold ermöglichte die Entwicklung von gefärbten, roten Zonen nach einer selektiven Retention der Allergenproteine durch die immobilisierten Reagentien. Die Kontrollinie hatte eine konstante Intensität unabhängig von der Anwesenheit oder Abwesenheit der Zielallergene für die schnelle, visuelle Bestätigung, daß der Test korrekt funktioniert. Eine positive Probe resultierte in der Ausbildung einer sichtbaren Reaktionszone. Alternativ resultierte eine negative Probe in keiner Signalausbildung auf der Reaktionszone. Die Signalintensität auf jeder Reaktionszone war proportional der Proteinkonzentration.
Proben von Walnuß, Mandel und Haselnuß wurden für die Bestimmung der Spezifität der Antikörper verwendet. Geröstete Haselnüsse, weiße Mandeln und nicht behandelte Walnüsse wurden ver- ·· · · · ·· · ···· · · ·· · · • · ···· 9 99« • · • · · · · · - 20**- -t wendet. Für jede gewählte Nuß wurden 200 g gemahlene Nüsse mit 400 ml eiskaltem, destilliertem Wasser vermischt, in einem Mi-" scher für etwa 90 s bei 6 N dispergiert und durch ein 125 pm Sieb für 30 min hindurchgeleitet. Das überstehende Material wurde neuerlich mit 200 ml eiskaltem, destilliertem Wasser dispergiert und neuerlich durch ein Sieb laufengelassen. Die Siebfraktionen wurden über Nacht bis zur totalen Trockenheit lyophylisiert. Das resultierende Pulver wurde bei -20 °C bis zur weiteren Verwendung gelagert.
Der Nuß-Streifentest wurde zum Einsatz mit einem Meßgerät entwickelt, welches verwendet wird, um die Intensität der Reaktionszonen 6 abzutasten. In Abhängigkeit von der Art des Meßgeräts wird eine mittlere, relative Intensität oder eine mittlere Bildpunktintensität in der Reaktionszone 6 gemessen. Die Auswahl der Flächengröße der Reaktionszone erlaubt es, einen möglichen Konzentrationsbereich der gewählten Zielproteine, welche abgetastet werden, einzustellen bzw. anzupassen. Die Intensität der Reaktionszone 6 kann vom unteren bis zum oberen Ende der Testzone in der Richtung des Flusses in Abhängigkeit von der Menge der al-lergenen Proteine in der Probe abnehmen. Die Ergebnisse können in pg/ml Proteinextrakt oder mg Nuß/kg untersuchtem Nahrungsmittel angegeben werden.
Die Kontrollinie 7 war innerhalb einer Minute sichtbar, was die korrekte Testentwicklung bestätigt, während 10 bis 15 min für die vollständige Signalentwicklung an den Reaktionszonen 6 erforderlich waren, in Abhängigkeit von der gewählten Matrix.
Die Testergebnisse konnten direkt nach der Testentwicklungszeit abgelesen werden.

Claims (24)

  1. • · • · - 21 - Ansprüche 1. Verfahren zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mit einem Testelement, bei welchem auf einer auf einem Träger festgelegten, immunochro-matographischen Membran, auf welcher wenigstens eine Test- bzw. Reaktionszone aufgebracht wird, eine quantifizierbare Umsetzung durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine gelöste oder suspendierte Analyt und jeweils ein mit einer eine Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markierter zugehöriger Anti-Analyt oder der gelöste oder suspendierte Analyt und ein mit einer Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markierter Analyt mit der in einer definierten Menge auf dem Träger festgelegten immunochromatographischen Membran in Kontakt gebracht wird; daß der wenigstens eine gelöste oder suspendierte Analyt und der zugehörige markierte Anti-Analyt oder der gelöste oder suspendierte Analyt und der zugehörige markierte Analyt von der immunochromatographischen Membran aufgenommen werden und durch die wenigstens eine Test- bzw. Reaktionszone, enthaltend entweder den wenigstens einen Analyten oder den zugehörigen Anti-Analyten, fließen gelassen werden; und daß die Intensität des wenigstens einen Analyten und/oder des zugehörigen Anti-Analyten in der Reaktionszone ermittelt wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkende Substanz aus gefärbten Partikeln, wie Gold, Latex oder Kieselgel, fluoreszierenden Substanzen, magnetischen Teilchen und/oder Kohle gewählt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur quantitativen Bestimmung der von der immunochromatographischen Membran aufgenommenen Menge des gelösten oder suspendierten Analyten die Laufzeit des Analyten auf der immunochroma-tographischen Membran festgelegt wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufzeit auf 15 s bis 30 min, insbesondere 1 min bis 10 min, festgelegt wird.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Test- bzw. Reaktionszonen quantitative Mengen von mit dem jeweiligen Analyten oder dem entsprechenden Anti-Analyten wechselwirkenden bzw. reagierenden Substanzen auf definierte Bereiche aufgebracht werden.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Test- bzw. Reaktionszone Linien bzw. Balken, die sich über die gesamte Breite der immunochromato-graphischen Membran erstrecken, punktförmige oder andere geometrische Formen aufweisende Bereiche, welche sich wenigstens über einen Teil der Breite der immunochromatographisehen Membran erstrecken, eingesetzt werden.
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Test- bzw. Reaktionszone(n) durch Sprühen, Tropfen oder über eine Maske aufgebracht wird (werden).
  8. 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Analyten oder dem Anti-Analyten wechselwirkenden bzw. reagierenden Substanzen aus dem Analyten selbst, Proteinkonjugaten des wenigstens einen Analyten, Anti-Analyt-Antikörpern, Fragmenten von Anti-Analyt-Antikörpern, Proteinen, Aptameren sowie Konjugaten biologischer Polymere gewählt werden.
  9. 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden zu bestimmenden, gelösten oder suspendierten Analyten oder seinen entsprechenden Anti-Analyten wenigstens eine gesonderte, diskrete Reaktionszone auf der immuno-chromatographischen Membran aufgebracht wird.
  10. 10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Intensit6ät der Reaktionszone durch Vergleich mit einem Hintergrund ermittelt wird.
    - 23 -
  11. 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Intensität der Reaktionszone im Vergleich mit dem Hintergrund mit einem photometrischen oder fluoromet-rischen Meßgerät, insbesondere einem photometrischen oder fluoro-metrischen Reflexionsgerät, einem Spektrometer oder einer CCD-Ka-mera gemessen wird.
  12. 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßergebnis auf einer Anzeigevorrichtung des Geräts angezeigt wird.
  13. 13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ermittlung des Gehalts des wenigstens einen Analyten in der Flüssigkeit oder Suspension durch Vergleich mit standardisierten Werten, wie einer Eichkurve, ermittelt wird.
  14. 14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich eine Kontrollinie bzw. Kontrollzone aufgebracht wird und daß als Substrat für die Kontrollinie bzw. Kontrollzone ein immobilisierter Anti-Spezies-spezifischer Antikörper des Anti-Analyt-Antikörpers eingesetzt wird.
  15. 15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine gelöste oder suspendierte Analyt und mit jeweils mindestens zwei Anti-Analyten in Kontakt gebracht wird, wobei wenigstens einer der Anti-Analyten mit einer Färb- oder Fluoreszenzreaktion bewirkenden Substanz markiert ist, und der Analyt und die zugehörigen Anti-Analyten mit der in einer definierten Menge auf dem Träger festgelegten immunochromato-graphischen Membran in Kontakt gebracht werden.
  16. 16. Testsystem zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mittels eines quantifizierbaren Testelements, dadurch gekennzeichnet, daß ein Träger vorgesehen ist, auf welchem eine definierte Menge einer immuno-chromatographischen Membran festgelegt ist; daß auf die immuno-chromatographische Membran wenigstens eine Reaktionszone festgelegt ist und daß ein photometrisches oder fluorometrisches Meßgerät zur Bestimmung der Menge eines durch die Reaktionszone des Testelements gelaufenen, gelösten oder suspendierten Analyten, des markierten Analyten und/oder des markierten Anti-Analyten enthalten ist.
  17. 17. Testsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß als photometrisches oder fluorometrisches Meßgerät ein photometrisches oder fluorometrisches Reflexionsgerät, ein Spektrometer oder eine CCD-Kamera eingesetzt ist.
  18. 18. Testsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß als photometrisches oder fluorometrisches Meßgerät ein tragbares Gerät eingesetzt ist.
  19. 19. Testsystem nach einem der Ansprüche 16, 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßergebnis unmittelbar auf einer Anzeige des Meßgerätes, insbesondere einem Display, angezeigt ist.
  20. 20. Testsystem nach Anspruch 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von .Teststreifen gleichzeitig eingesetzt ist und daß die Mehrzahl von Teststreifen in einem gemeinsamen Halter festgelegt ist.
  21. 21. Testsystem nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Reaktionszonen auf ein und demselben Testelement aufgebracht ist.
  22. 22. Testsystem nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von Reaktionszonen nebeneinander auf dem Testelement aufgebracht ist.
  23. 23. Testsystem nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von Reaktionszonen zum Nachweis für unterschiedliche Analyten ausgebildet ist.
  24. 24. Verwendung eines Testsystems zur quantitativen Bestimmung von wenigstens einem gelösten oder suspendierten Analyten mittels einem quantifizierbaren Testelements, dadurch gekennzeichnet, daß das Testsystem zum Nachweis von niedermolekularen Substanzen, Peptiden, Fragmenten von Antikörpern, Aptameren, biologischen Polymeren, Proteinkonjugaten und Proteinfragmenten eingesetzt wird. • · · ·· · · · · · · • · · · ··· · · ♦· · · • · · · · ··· · · ··· ··♦· · ··* · -**25**- Λ 25. Verwendung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Testsystem zum quantitativen Nachweis von unerwünschten Kon-m taminanten und Drogen sowie chemischen Rückständen, insbesondere Toxinen, insbesondere Mykotoxinen, insbesondere Trichothecenen, wie Nivalenol, Deoxynivalenol, 3-Acetyl-Deoxynivalenol, 15-Ace-tyl-Deoxynivalenol, Fusarenon X, T-2 Toxin, HT-2 Toxin, Fumoni-sinen, wie Fumonisin Bl, B2 oder B3, Ochratoxinen, wie Ochratoxin A, B, C oder D, Zearalenonen, Moniliformin oder Aflatoxinen, wie Aflatoxin Bl, B2 Gl oder G2, Ml, M2, Alkaloide, Drogen, sowie Allergenen, Pestiziden, Hormonen, Antibiotika, Additive und Zusatzstoffen, Inhaltsstoffe/Wirkstoffen, Acrylamiden, genetisch veränderten Organismen sowie Umweltschadstoffen und Rückständen eingesetzt wird. Wien, 21. Mai 2007 Erber Aktiengesellschaft durch: Patentanwälte MikSovsky & Pollhammer OEG
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