AT16080U1 - Verpackungseinheit mit einem oder mehreren feuchten Reinigungstüchern aus einem Feuchtigkeit absorbierenden Gewebe oder Zellstoff, insbesondere zur Backofen-, Kamin- und Ofenreinigung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit mit einem oder mehreren feuchten Reinigungstüchern (5, 6), welche aus einem Feuchtigkeit absorbierenden Gewebe oder Zellstoff oder Zell-stoff-Vlies bestehen und zur Reinigung insbesondere von Gegenständen und Einrichtungen im Wohn- und Hausbereich mit einer Tränkflüssigkeit imprägniert sind, die Aktivstoffe zur Reinigung aufweist, wobei das bzw. die Reinigungstücher (5, 6) in einem Siegelrandbeutel (1) nach außen luftdicht verschlossen aufgenommen sind, welcher entlang einer an einem seiner Außenränder auf der Vorderseite (3) oder Rückseite angelegten Einprägung mit Einschnitt (4) für eine Risslinie zu öffnen ist, und wobei die Tränkflüssigkeit zur Reinigung verrußter und verfetteter Backöfen, Kamine oder Öfen aus Wasser und Aktivstoffen in Form von ethoxiliertem Isoalkylalkohol, Alkylmethylaminethoxylatmethylchlorid, Alkylglykol, Ethanolamin, Kaliumhydro-xid und Sequestrier- und Dispergiermittel besteht. In den Reinigungstüchern ist eine Imprägnierung mit der Tränkflüssigkeit aus einer Lösung der Aktivstoffe der Reinigung in Wasser bereits vorgenommen.
Description
Beschreibung [0001] Die Neuerung betrifft eine Verpackungseinheit mit einem oder mehreren feuchten Reinigungstüchern, welche aus einem Feuchtigkeit absorbierenden Gewebe oder Zellstoff oder Zellstoff-Vlies bestehen und zur Reinigung insbesondere von Gegenständen und Einrichtungen im Wohn- und Hausbereich mit einer Tränkflüssigkeit imprägniert sind, die Aktivstoffe zur Reinigung aufweist.
[0002] Es sind Reinigungsbäder für Schmuck, Münzen und Uhren bekannt, welche in Behältnissen angeboten werden, in welchen die gemäß Reinigungsrezeptur vorgesehene Reinigungsflüssigkeit abgefüllt ist. Die Aktivstoffe der gemäß Reinigungsrezeptur gelösten Inhaltsstoffe der Reinigungsflüssigkeit sind aggressiv, wobei sie zur Erzeugung eines schonenden Reinigungsbades zur Reinigung von Schmuck, Münzen und Uhren verdünnt werden müssen.
[0003] Die Handhabung der unverdünnten Reinigungsflüssigkeit, insbesondere zur Schmuck-, Münz- und Uhrenreinigung in Reinigungsbädern, muss sehr vorsichtig erfolgen, damit bei Herausnahme gereinigter Gegenstände die Reinigungsflüssigkeit nicht außen abtropft und somit Ablagen oder in der Nähe befindliche Gegenstände beschädigt.
[0004] Es sind dabei jeweils restriktive Vorschriften über die Behandlung der angebotenen Reinigungsflüssigkeit als Gefahrengut einzuhalten.
[0005] Die Reinigung verrußter und verfetteter Backöfen, Kamine und Öl- oder Kohleöfen oder auch von Grill oder Pfanne erfolgt im kalten Zustand dieser Geräte durch ein Reinigungsspray, wobei diese Flüssigkeit unmittelbar dort aufsprühbar oder über Reinigungstücher dort auftragbar ist. Der gelöste Schmutz ist dann mit einem feuchten Tuch aufzunehmen, wobei mehrmals feucht nachzuwischen ist. Bekannte derartige Backofenreiniger weisen als Inhaltsstoffe z.B. aliphatische Kohlenwasserstoffe (Propan/Butan), nichtionische Tenside, Seifen, 2-Aminoethanol sowie Lösemittel auf und um die Flüssigkeit als Schaum auszutragen zusätzlich Schaumstabilisatoren. Die Anwendung derartiger Backofenreiniger ist dabei sehr aufwendig und für eine einfache Unterhaltsreinigung, um bereits geringere Verunreinigungen zu lösen, nicht geeignet.
[0006] Die Aufgabe der Neuerung besteht in der Schaffung geeigneter Mittel, mit welchen eine umweltfreundliche Reinigung gering verrußter und verfetteter Backöfen, Kamine oder Ölöfen bzw. Kohleöfen in einfachster Weise möglich ist. Eine derartige Unterhaltsreinigung soll bereits nach geringer Zeit bei noch geringen Verunreinigungen neu anwendbar sein.
[0007] Die Aktivstoffe sollen über Reinigungstücher aufbringbar sein, welche nach Aufnahme der Verschmutzungen als Anzündhilfe für Kaminfeuer und dgl. dienen können. Nach der Reinigung verbleibende nicht verflüchtigte Aktivstoffe sollen möglichst brennbar sein, so dass das verschmutzte Reinigungstuch besser als Anzündhilfe verwendbar ist.
[0008] Es soll möglichst die Anwendung von aktiven Inhaltsstoffen zur Reinigung oder Schutz der Oberflächen in dosierter, vorbestimmter schonender Konzentration erfolgen. Die Menge der aktiven Inhaltsstoffe soll derart gering oder verträglich sein, dass weitgehend eine Behandlung der Reinigungsmittel bzw. deren Inhaltsstoffe als Gefahrengut bei Transport, Verwendung und Entsorgung nicht nötig ist. Dabei soll zur Aufnahme der Reinigungstücher kein Kunststoffbehälter dienen, aus welchem diese einzeln entnehmbar oder unter Abriss voneinander, z. B. aus einer sternförmigen Schlitzöffnung herausziehbar sind, sondern es gilt die feuchten Reinigungstücher in einer speziellen, gegen die äußere Luft und Verdunstung geschützten Verpackung gegen eine Austrocknung der Restfeuchtigkeit und flüchtiger Aktivstoffe auch nach Entnahme einiger der Reinigungstücher zu schützen.
[0009] Zur Lösung dieser Aufgabe sind feuchte Reinigungstücher in einer speziellen Verpackungseinheit in Form eines Siegelrandbeutels gemäß Anspruch 1 vorgesehen, wobei die Tränkflüssigkeit zur Reinigung verrußter und verfetteter Backöfen, Kamine oder Öfen aus Wasser und Aktivstoffen in Form von ethoxiliertem Isoalkylalkohol, Alkylmethylaminethoxylatmethyl-chlorid, Alkylglykol, Ethanolamin, Kaliumhydroxid und Sequestrier- und Dispergiermittel besteht.
[0010] Dort sind die Reinigungstücher nach außen luftdicht verschlossen verpackt. Deren Imprägnierung mit der Tränkflüssigkeit ändert sich somit bei Lagerung nicht.
[0011] Das Behältnis in Form eines Siegelrandbeutels ist entlang zumindest einer an einem seiner Außenränder angelegten Einprägung zu öffnen und stellt damit keinen wiederverschließbaren Beutel dar, da sonst die Gefahr des Austrocknens bei den gewählten Tränkflüssigkeiten zu hoch ist. In den Reinigungstüchern ist eine Imprägnierung mit der Tränkflüssigkeit aus einer Lösung der Aktivstoffe bzw. der Inhaltsstoffe der Reinigung in Wasser bereits vorgenommen. Da die Tränkflüssigkeit aus Wasser und Aktivstoffen zur Reinigung vorzugsweise lediglich in einer Konzentration der Aktivstoffe von bis zu maximal 10 % Gewichtsanteil des Wassers der Tränkflüssigkeit vorgegeben ist, erfolgt eine schonende und umweltfreundliche Reinigung mit den imprägnierten Reinigungstüchern.
[0012] Bei Backöfen werden Reinigungstücher verwendet, welche mit einer alkalischen Tränkflüssigkeit imprägniert sind. Die sich beim Wischen der Innen- und Außenseite der Geräte niederschlagende Tränkflüssigkeit mit den dort vorhandenen Aktivstoffen löst dabei die Verunreinigungen an, so dass diese über eine sich öfters wiederholende Unterhaltsreinigung mit den Reinigungstüchern restlos wegwischbar sind. Insofern kann die Konzentration der Aktivstoffe der Reinigungstücher gering gewählt werden, so dass weitgehend auf die Behandlung der imprägnierten feuchten Reinigungstücher als Gefahrengut bei Transport, Verwendung und Entsorgung und deren Verpackung verzichtet werden kann.
[0013] Die prozentuale Zusammensetzung der Aktivstoffe der Tränkflüssigkeit erfolgt dabei in vorteilhafter Weise gemäß Anspruch 7. Die Reinigungstücher können dabei aus einem Mikrofasergewebe gemäß Anspruch 2, insbesondere in der Ausbildung gemäß Anspruch 3 aus Visko-se-Polypropylen-Mikrofaserfäden bestehen, wobei gemäß Anspruch 4 vorzugsweise das Gewebe der Mikrofaserfäden ein Gewicht von 100 g/m2 aufweist.
[0014] Die Reinigungstücher können gemäß Anspruch 5 auch aus Baumwolle, Polyester und/oder Viskose bestehen bzw. aus einem Gewebe daraus. In vorteilhafter Weise können die Reinigungstücher auch aus Zellstoff oder Zellstoff-Vlies gemäß Anspruch 6 hergestellt sein. Vorteilhafte Ausbildungen des Siegelrandbeutels und der dort aufzunehmenden Reinigungstücher ergeben sich aus den Ansprüchen 8 - 12.
[0015] Die vorliegende Neuerung wird im Folgenden anhand einer bevorzugten Ausführungsform der Verpackungseinheit mit dort aufgenommenen feuchten Reinigungstüchern, unter Bezug auf deren Zeichnungen näher erläutert.
[0016] Figur 1a, 1b zeigen: Einen viereckigen Siegelrandbeutel (1) mit an der Oberseite verlaufender Einprägung (2) mit Risslinien oder seitlichen Einschnitt (4) zum Aufreißen oder Aufschneiden des Beutels. Wie übliche Siegelrandbeutel sind diese aus einer heißversiegelbaren Kunststofffolie gebildet, wobei ein erster rechteckiger Abschnitt daraus die Unterseite des Siegelrandbeutels und ein zweiter derartiger Abschnitt die Oberseite des Siegelrandbeutels bildet. Diese überlappen sich am Rand und nehmen den Stapel der Reinigungstücher Innen auf. Diese sind luftdicht und gegen Verdunstung geschützt in dem versiegelten Siegelrandbeutel aufgenommen, so dass die Aktivstoffe der Reinigungstücher geschützt sind. Über die Einprägung (2) an den Außenrändern des Siegelrandbeutels ist eine Risslinie mit einem vorstehenden Öffnungsansatz angelegt, so dass der Siegelrandbeutel an den Außenrändern über diesen Ansatz der Risslinie geöffnet werden kann.
[0017] Im vorliegenden Beispiel sind in dem Siegelrandbeutel (1) lediglich zwei gegen Verdunstung geschützte feuchte Reinigungstücher (5, 6) eingebracht. Diese sind mit einer Tränkflüssigkeit in der vorgesehenen geringen Konzentration der Aktivstoffe imprägniert.
[0018] Das Reinigungstuch (5, 6) weist dabei eine spezielle Imprägnierung mit der Tränkflüs sigkeit aus Wasser und Aktivstoffen auf, wobei die zugegebenen Aktivstoffe zur Erzeugung der Tränkflüssigkeit maximal bis zu 10 % Gewichtsanteil des Wassers der Tränkflüssigkeit betragen. Eine Imprägnierung der Reinigungstücher mit der Tränkflüssigkeit erfolgt nur mit einem geringen möglichen Absorptionsgrad von z.B. 5 %, so dass eine schonende umweltfreundliche Reinigung durch die insgesamt aufgenommenen Aktivstoffe des Reinigungstuches gegeben ist.
[0019] Da verrußte und verfettete Verunreinigungen Kohlenwasserstoff enthalten und verbliebende Aktivstoffe teilweise auch brennbar sind, kann das verschmutzte Reinigungstuch als Anzündhilfe für Holzscheite eines vorgesehenen Kaminfeuers dienen. Ansonsten kann das imprägnierte feuchte Reinigungstuch (5) einfach entsorgt werden.
[0020] Rezeptur der Tränkflüssigkeit der Aktivstoffe zum Imprägnieren der Reinigungstücher (5, 6) und deren Aufbau: [0021] Bevorzugte Bereiche der Zusammensetzung der Tränkflüssigkeit des Reinigungstuches (5) mit seinen zur Reinigung vorgesehenen Aktivstoffen sind wie folgt: [0022] bis zu 85 - 95 Gewichtsprozent an Wasser, 0,1-2 Gewichtsprozent an ethoxyliertem Isoalkylalkohol, 0,1-2 Gewichtsprozent an Alkylmethylaminethoxylatmethylchlorid, 1 - 5 Gewichtsprozent an Alkylglykol, 0,5 - 3 Gewichtsprozent an Ethanolamin, 0,1-1 Gewichtsprozent an Kaliumhydroxid und 0,1 - 1,5 Gewichtsprozent an Sequestrier- und Dispergiermittel.
[0023] Das hier vorzugsweise verwendete zunächst noch nicht imprägnierte Reinigungstuch (5, 6) besteht aus einem Mikrofasergewebe, dessen Fasern aus einem Viskose- und Polypropylengemisch bestehen. Das textile Flächengewicht beträgt 100 g/m1 2 3 4 5 6 7.
[0024] Das Reinigungstuch (5, 6) ohne Imprägnierung kann dabei auch in weiterer bevorzugter Weise aus einem Vlies aus Baumwolle mit 25 % Gewichtsanteil, Polyester mit 60 - 65 % Gewichtsanteil und Viskose mit 10 -15 % Gewichtsanteil bestehen.
[0025] In vorteilhafter Weise kann das Reinigungstuch (5, 6) auch aus Zellstoff oder einem Zellstoffvlies bestehen, welches auch in einem größeren Absorptionsgrad mit Tränkflüssigkeit imprägnierbar ist und somit sowohl mit einem geringen Maß an Tränkflüssigkeit als auch mit einem größeren Maß imprägniert werden kann.
BEZUGSZIFFERNLISTE 1 Siegelrandbeutel 2 Einprägung an Außenrändern 3 Vorderseite 4 Einschnitt mit Risslinie 5 feuchtes Reinigungstuch 6 feuchtes Reinigungstuch 7 Rückseite
Claims (14)
- Ansprüche1. Verpackungseinheit mit einem oder mehreren feuchten Reinigungstüchern, welche aus einem Feuchtigkeit absorbierenden Gewebe oder Zellstoff oder Zellstoff-Vlies bestehen und zur Reinigung insbesondere von Gegenständen und Einrichtungen im Wohn- und Hausbereich mit einer Tränkflüssigkeit imprägniert sind, die Aktivstoffe zur Reinigung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. die Reinigungstücher in einem Siegelrandbeutel nach außen luftdicht verschlossen aufgenommen sind, welcher entlang einer an einem seiner Außenränder angelegten Einprägung zu öffnen ist, wobei die Tränkflüssigkeit zur Reinigung verrußter und verfetteter Backöfen, Kamine oder Öfen aus Wasser und Aktivstoffen in Form von ethoxiliertem Isoalkylalkohol, Alkylmethyla-minethoxylatmethylchlorid, Alkylglykol, Ethanolamin, Kaliumhydroxid und Sequestrier- und Dispergiermittel besteht.
- 2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe des Reinigungstuches aus Mikrofasern besteht.
- 3. Verpackungseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das aus Mikrofasern bestehende Gewebe des Reinigungstuches aus Viskose- und/oder Polypropylen-Mikrofaserfäden besteht.
- 4. Verpackungseinheit nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe des Reinigungstuches aus weichen Mikrofaserfäden mit einem Gewicht von 100 g/qm besteht.
- 5. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe des Reinigungstuches aus Baumwolle, Polyester und/oder Viskose besteht.
- 6. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungstücher aus Zellstoff oder Zell Stoff-Vlies vorwiegend aus Cellulose bestehen.
- 7. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tränkflüssigkeit aus bis zu 85 - 95 Gewichtsprozent an Wasser, aus bis zu 0,1 - 2 Gewichtsprozent an ethoxiliertem Isoalkylalkohol, aus bis zu 0,1 - 2 Gewichtsprozent an Alkylmethylaminethoxylatmethylchlorid, aus bis zu 1 - 5 Gewichtsprozent an Alkylglykol, aus bis zu 0,5 - 3 Gewichtsprozent an Ethanolamin, aus bis zu 0,1 -1 Gewichtsprozent an Kaliumhydroxid und aus bis zu 0,1 -1,5 Gewichtsprozent an Sequestrier- und Dispergiermittel besteht.
- 8. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Siegelbrandbeutel und das oder die in ihm aufzunehmenden Reinigungstüchern als Stapelfläche äußere quadratische oder rechteckige Grundrissfläche aufweisen, wobei die Kantenlänge des Siegelrandbeutels größer als die der Reinigungstücher ist.
- 9. Verpackungseinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Reinigungstücher zu einer kleineren quadratischen oder rechteckigen Packeinheit entsprechend der Größe des Siegelrandbeutels jeweils durch Umlegen gefaltet sind.
- 10. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 9, dadurch gekennzeichnet, dass in einem in der Höhe flachen Siegelrandbeutel lediglich ein oder zwei Reinigungstücher aufgenommen sind.
- 11. Verpackungseinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungseinheit aus mehreren einzelnen, durch einen Trennsteg seitlich miteinander verbundenen, dort voneinander trennbaren flachen Siegelrandbeuteln besteht.
- 12. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass mit bis zu 100 % des Absorptionsvermögens des Gewebes oder des Zellstoffes der Reinigungstücher diese mit Tränkflüssigkeit imprägniert sind.
- 13. Feuchte Reinigungstücher mit einer zur Reinigung von Backöfen, Kaminen oder Öfen imprägnierten Tränkflüssigkeit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-12.
- 14. Feuchte Reinigungstücher nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Wassergehalt der imprägnierten Reinigungstücher sowie der Gehalt der flüssigen, nicht bei der Reinigungstemperatur verdampfenden und nicht brennbaren Aktivstoffe der Tränkflüssigkeit gering gehalten ist, so dass die Reinigungstücher nach Gebrauch brennbar sind und somit als Anzündhilfe im Kamin oder Ofen anzulegenden Feuer dienen können. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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