AT13929U1 - Axial längserstrecktes dentales Bearbeitungsstück - Google Patents
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Abstract
Axial längserstrecktes dentales Bearbeitungsstück (1 ), insbesondere Abutment, Krone oder Brücke, mit einem Bearbeitungsbereich (B), der von einem dentalen Bearbeitungsgerät (2) bearbeitbar ist, und einem Befestigungsbereich (F) zur Befestigung des Bearbeitungsstücks (1) an einem Halter (3) des Bearbeitungsgeräts (2), wobei im Befestigungsbereich (F) ein quer zur Längsachse (X) ausgerichteter Befestigungsvorsprung (4) ausgebildet ist, wobei der Befestigungsvorsprung (4) in einem im Halter (3) montierten Zustand des Bearbeitungsstücks (1) an einer am Halter (3) komplementär ausgebildeten Haltenase (5) anliegt, wobei der Bearbeitungsbereichbereich (B) eine bearbeitbare Oberfläche (S) aufweist, die einen normal zur Längsachse (X) gemessenen maximalen Abstand (Tmax) zur Längsachse (X) aufweist und der Befestigungsvorsprung (4) einen normal zur Längsachse (X) gemessenen maximalen Abstand (Rmax) zur Längsachse (X) aufweist, der größer ist als der maximale Abstand (Tmax) der Oberfläche (S) zur Längsachse (X).
Description
Sstsntichfeches AT13 929U1 2014-12-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein axial längserstrecktes dentales Bearbeitungsstück, insbesondere Abutment oder dentale Konstruktion wie Krone oder Brücke, mit einem Bearbeitungsbereich, der von einem dentalen Bearbeitungsgerät bearbeitbar ist, und einem Befestigungsbereich zur Befestigung des Bearbeitungsstücks an einem Halter des Bearbeitungsgeräts. Zudem betrifft die Erfindung einen axial längserstreckten Halter zum Halten eines dentalen Bearbeitungsstücks, mit einem Haltebereich für das dentale Bearbeitungsstück. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Set mit zumindest einem solchen Bearbeitungsstück und einem solchen Halter. Weiters betrifft die Erfindung ein dentales Bearbeitungsgerät.
[0002] In der Dentalindustrie gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um verschiedene Teile, die einen Zahnersatz bilden, herzustellen. Eine Variante dabei ist die händische Herstellung diverser Teile. Zunehmend werden aber in letzter Zeit auch ganze Bearbeitungsgeräte eingesetzt, mit denen automatisch oder halbautomatisch Zahnersatzteile hergestellt werden. Ein besonderer Bereich ist dabei die Herstellung von Abutments, die einen Verbindungsteil zwischen einem als Zahnwurzelersatz dienenden Zahnimplantat und der später sichtbaren Zahnkrone bilden. Ein solches Abutment bildet den sensiblen Übergang zwischen dem Weichgewebe (Zahnfleisch) zur Mundhöhle und zur Zahnkrone. Oftmals sind solche Abutments lösbar im eigentlichen Zahnimplantat angebracht. Üblicherweise sind Abutments aus Titan, Aluminiumoxid oder Zirkondioxid hergestellt. Ein gängiges Herstellungsgerät ist eine CNC-Maschine, die diverse Bearbeitungsköpfe zum Schleifen, Fräsen oder ähnliches aufweisen kann. Die Erfindung betrifft aber nicht nur solche Abutments, sondern auch Bearbeitungsstücke in Form von dentalen Konstruktionen wie beispielsweise Kronen und Brücken. Bei der Herstellung werden dabei ähnliche oder gleiche Methoden angewendet und meist gleiche Bearbeitungsgeräte verwendet.
[0003] Bekannt ist die DE 20 2008 006 553 U1, gemäß der ein Laborimplantat an einem Frässockel gehalten wird. Dabei sind ein Spannfutter und eine Spannmutter zum Halten des Laborimplantats über die manuell betätigbare Spannzange vorgesehen. Die gesamte Handhabungsvorrichtung ist über Klemmelemente an einem Arbeitstisch gehalten. Dieser Arbeitstisch wiederum ist einer Fräsmaschine zugeordnet. Nachteilig bei dieser Halterungsmöglichkeit für ein Laborimplantat ist, dass zwischen dem Laborimplantat und der Spannmutter bzw. dem Spannfutter eine elastische Spannzange angeordnet ist, wodurch es zu Verformungen kommen kann, die zu einer Ungenauigkeit beim Bearbeiten des Laborimplantats führen. Zudem ist diese Ausbildung recht aufwändig, da zumindest drei verschiedene Komponenten zum Halten des Laborimplantats benötigt werden.
[0004] Die EP 2 499 993 A1 zeigt einen Rohling, bei dem aber nicht der Rohling direkt sondern über einen separat ausgebildeten Schaftbereich gehalten wird. Die Herstellung dieser separaten Komponenten ist relativ aufwändig.
[0005] Gleiches gilt für die EP 0 480 209 A1, die einen Rohlingskörper zeigt, der auf einem Träger aus Aluminium aufgeklebt ist, welcher wiederum mit einem Verankerungsteil verbunden ist, an dem eine Rastnut zum indirekten Halten des Rohlingskörpers über einen Halteflansch an einem Spannaufnahmeträger ausgebildet ist.
[0006] Demgegenüber ist es aus der EP 2 604 219 A1 bekannt, dass ein Abutment direkt in eine Aufnahme eingeklemmt wird. Dies erfolgt durch die Betätigung einer Schraube. Durch diese Schraube wird der Durchmesser einer Ausnehmung reduziert und dadurch das Abutment sozusagen eingeklemmt. Nachteilig ist, dass das Abutment nur seitlich (reibschlüssig) gehalten bzw. eingeklemmt wird und keine (formschlüssige) Fixierung in Richtung der Längsachse vorhanden ist.
[0007] Deshalb betrifft die Erfindung weiters einen im Befestigungsbereich quer zur Längsachse ausgebildeten Befestigungsvorsprung, wobei der Befestigungsvorsprung in einem im Halter montierten Zustand des Bearbeitungsstücks an einer am Halter komplementär ausgebildeten Haltenase anliegt. Dadurch ist keine indirekte Verbindung bzw. Halterung über ein ungenaues 1/24
totttte pefentassi AT 13 929 U1 2014-12-15 elastisches Teil gegeben sondern es erfolgt eine direkte formschlüssige und nicht nur rein auf Klemmung aufgebaute Verbindung des Halters mit dem Bearbeitungsstück. Das heißt, das Bearbeitungsstück selbst weist eine Außenkontur mit einem Befestigungsvorsprung zum formschlüssigen Befestigen des Bearbeitungsstücks an einem Halter auf. Dies ermöglicht auch eine gute Drehmomentübertragung, wenn das Bearbeitungsstück beim Bearbeiten gedreht wird.
[0008] Eine derartige, mit einem im Bearbeitungsstück ausgebildeten Befestigungsvorsprung vergleichbare, nach innen gerichtete Nut geht aus der US 2009/0130634 A1 hervor. Nachteilig dabei ist, dass vor allem durch die Nut der Befestigungsbereich relativ schmal ausgebildet ist, wodurch er fragil und somit bei der Bearbeitung des Bearbeitungsstücks leicht zerbrechen kann. Zudem kommt es bei solchen Spannmechanismen erfahrungsgemäß zu einem Verspannen des Werkstückes bei ausreichend hoher Spannkraft, was zu einer Unrundheit führt. Das Herstellen von hochpräzisen, vorgefertigten Anschlüssen am Abutment wäre umsonst, wenn durch das Spannen der Anschluss wieder außer Mitte gedrückt wird und das Bearbeitungsgerät dann nicht mehr die genaue Position des Bearbeitungsstücks kennt.
[0009] Auch die US 2012/0214133 A1 zeigt eine Art Befestigungsvorsprung, der allerdings innenliegend im Abutment ausgebildet ist. Durch eine durch das Abutment durchführbare Schraube, die mit einem Verbinder verschraubbar ist, wird das Abutment zwischen dem Verbinder und dem Schraubenkopf der Schraube formschlüssig eingeklemmt und gehalten. Nachteilig ist auch hier, dass der Schaft des Abutments sehr schmal und somit recht fragil ist. Es wird das Rohteil an seiner empfindlichsten Stelle, nämlich dem Anschluss zum Implantat gespannt, wo es bei einer Bearbeitung zu einer Schwächung und Verformung dieses Anschlusses kommt. Auch die relativ dünne Schraube hält bereits etwas höheren Belastungen nicht mehr stand. Weiters ist nachteilig, dass nur hohle Bearbeitungsstücke hergestellt werden können, da ja die Befestigung über die Hohlbohrung erfolgt. Somit muss in späterer Folge immer noch in einem separaten Schritt eine aufwändige Füllung dieser Hohlbohrung erfolgen.
[0010] Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Bearbeitungsstück und einen verbesserten Halter zu schaffen. Insbesondere soll die Befestigung bzw. Halterung des Bearbeitungsstücks an einem Halter vereinfacht werden. Zudem soll die Befestigung möglichst präzise und stabil erfolgen können.
[0011] Dies wird durch ein dentales Bearbeitungsstück mit den Merkmalen von Anspruch 1 erreicht. Demnach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Bearbeitungsbereichbereich eine bearbeitbare Oberfläche aufweist, die einen normal zur Längsachse gemessenen maximalen Abstand zur Längsachse aufweist und der Befestigungsvorsprung einen normal zur Längsachse gemessenen maximalen Abstand zur Längsachse aufweist, der größer ist als der maximale Abstand der Oberfläche zur Längsachse. Das heißt, der Befestigungsvorsprung ist der breiteste Bereich des gesamten Bearbeitungsstücks und bildet einen nach außen gerichteten bzw. von der Längsachse wegführenden Anschlag für einen Halter. Dadurch kann die Befestigung des Bearbeitungsstücks direkt über den relativ breiten und damit sehr stabilen Befestigungsvorsprung erfolgen. Es wird auch keine Hohlbohrung im Bearbeitungsstück benötigt.
[0012] Der Befestigungsvorsprung weist bevorzugt eine ebene Oberfläche auf. Um einen möglichst guten mechanischen Halt zu erreichen, sollte diese Oberfläche bzw. der Befestigungsvorsprung in einem Winkel zwischen 10 und 170 Grad zur Längsachse ausgerichtet sein. Bevorzugt ist ein Winkelbereich von 45 bis 135 Grad gegeben. Besonders bevorzugt liegt dieser Bereich zwischen 70 und 110 Grad. Idealerweise ist der Befestigungsvorsprung in einem Winkel von 90 Grad zur Längsachse ausgerichtet ist.
[0013] Prinzipiell kann der Befestigungsvorsprung nur in einem relativ kleinen Bereich am Bearbeitungsstück ausgebildet sein. Bevorzugt ist allerdings vorgesehen, dass der Befestigungsvorsprung ringförmig am Bearbeitungsstück ausgebildet ist. Somit umgibt der Befestigungsvorsprung das gesamte Bearbeitungsstück. Mit anderen Worten ist der Befestigungsvorsprung um das gesamte Bearbeitungsstück herum ausgebildet und durchgehend breiter als der Bearbeitungsbereich. 2/24
tewNste pefentassi AT 13 929 U1 2014-12-15 [0014] Für ein einfaches und dennoch präzises Einfuhren des Bearbeitungsstücks in den Halter ist bevorzugt vorgesehen, dass im Befestigungsbereich ein konischer Bereich ausgebildet ist, wobei der konische Bereich in einem im Halter montierten Zustand des Bearbeitungsstücks an einem am Halter komplementär ausgebildeten konischen Bereich anliegt. Dadurch kann auch eine relativ hohe Spannkraft aufgebracht, eine gute Konzentrität erreicht und ein guter Rundlauf erzielt werden.
[0015] Grundsätzlich kann das dentale Bearbeitungsstück zylinderförmig mit einer polygonalen Grundfläche ausgebildet sein. Wenn dem so ist, gibt es mit dem bevorzugt komplementär ausgebildeten Halter nur eine oder wenige bestimmte Verbindungsmöglichkeit. Bevorzugt ist allerdings vorgesehen, dass das Bearbeitungsstück eine kreiszylindrische oder teilweise konische Außenkontur aufweist, sodass es eigentlich keine bestimmte Position für das Bearbeitungsstück relativ zum Halter geben würde. Da dies aber oftmals für das Kalibrieren der Position des Bearbeitungsstücks wichtig ist, ist bevorzugt vorgesehen, dass im Befestigungsbereich ein Positioniervorsprung oder eine Positioniernut ausgebildet ist, wobei der Positioniervorsprung oder die Positioniernut im im Halter montierten Zustand des Bearbeitungsstücks in ein am Halter komplementär ausgebildetes Gegenstück, vorzugsweise ein Passstift, eingreift.
[0016] Wenn das Bearbeitungsstück, vor allem dessen Bearbeitungsbereich, zylinderförmig ausgebildet ist, kann dieser Zylinder eine Längsachse aufweist, die nicht senkrecht zur kreisförmigen oder elliptischen Grundfläche ausgerichtet ist, wodurch sich eine schiefer Zylinder ergibt. Bevorzugt weist aber das Bearbeitungsstück zumindest teilweise die Form eines geraden Kreiszylinders auf. Dadurch ergibt sich, dass die Oberfläche des Bearbeitungsbereichs zumindest teilweise kreiszylindermantelförmig mit einem Manteldurchmesser ausgebildet ist, wobei dieser Manteldurchmesser doppelt so groß ist wie der maximale Abstand der Oberfläche des Bearbeitungsbereichs zur Längsachse.
[0017] Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass auch der Befestigungsbereich zumindest teilweise eine, vorzugsweise nach außen gerichtete und somit konvexe, kreiszylindermantelförmige Oberfläche mit einem Manteldurchmesser aufweist, wobei der Manteldurchmesser des Bearbeitungsbereichs zumindest in einem an den Befestigungsbereich angrenzenden Bereich kleiner ist als der Manteldurchmesser des Befestigungsbereichs in jenem an den Befestigungsvorsprung angrenzenden Bereich, der vom Bearbeitungsbereich abgewandt ist. Dadurch ist mit anderen Worten ausgedrückt, dass der Befestigungsbereich, im Speziellen der Befestigungsvorsprung, der breiteste Bereich des Bearbeitungsstücks ist.
[0018] I m bevorzugten Ausführungsfall weist das Bearbeitungsstück sowohl im Großteil des Bearbeitungsbereichs als auch im Großteil des Befestigungsbereichs einen kreisförmigen Querschnitt auf. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass der Befestigungsbereich und/oder der Bearbeitungsbereich zumindest teilweise einen rechteckigen, insbesondere quadratischen, Querschnitt aufweist/aufweisen. Auch dabei gilt sinngemäß dasselbe wie bei einem kreisförmigen Querschnitt, nämlich dass der normal zur Längsachse gemessene maximale Durchmesser im Bereich des Befestigungsvorsprungs größer ist als der maximale Durchmesser des Bearbeitungsbereichs. Dadurch steht der Befestigungsvorsprung - einfach ausgedrückt - vom Bearbeitungsbereich weg, und das Bearbeitungsstück kann über den Befestigungsvorsprung sicher und präzise gehalten werden.
[0019] Es kann vorgesehen sein, dass das Bearbeitungsstück - im Speziellen wenn es eine Krone oder dentale Konstruktion ist - nur einen einzelnen Block bildet, der aus einem einzigen Material besteht. Um aber den Dentaltechnikern eine Arbeitserleichterung zu bieten, ist bevorzugt vorgesehen, dass das Bearbeitungsstück, vorzugsweise am vom Befestigungsbereich abgewandten Ende, einen vorgefertigten Implantatanschluss zum Fixieren des Bearbeitungsstücks an einem Dentalimplantat aufweist. Je nach verwendetem Zahnimplantattypus können entsprechend auch Bearbeitungsstücke mit unterschiedlichen Arten von Implantatanschlüssen zur Verfügung gestellt werden.
[0020] Schutz wird aber nicht nur begehrt für ein Bearbeitungsstück mit einem Befestigungsvorsprung sondern auch für einen teilweise komplementär ausgebildeten axial längserstreckten 3/24
8st»«idB«fKs AT13 929U1 2014-12-15
Halter mit den Merkmalen von Anspruch 11. Ein solcher Halter zum Halten eines dentalen Bearbeitungsstücks weist einen Haltebereich für das dentale Bearbeitungsstück auf, wobei im Haltebereich eine quer zur Längsachse ausgerichtete Haltenase ausgebildet ist, wobei im am Halter montierten Zustand des Bearbeitungsstücks die Haltenase an einem am Bearbeitungsstück komplementär ausgebildeten Befestigungsvorsprung anliegt, dadurch ergibt sich zwischen dem Befestigungsvorsprung und der Haltenase ein Formschluss. Ein derartiger Halter ist beispielsweise aus der US 2012/0214133 A1 bekannt, wobei der darin gezeigt Schraubenkopf die Haltenase bildet. Um auch für den Halter die Nachteile des Stands der Technik zu vermeiden, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Halter ein Basiselement und eine mit dem Basiselement, vorzugsweise über ein Gewinde, verbindbare Überwurfmutter aufweist, wobei der Haltebereich samt Haltenase an der Überwurfmutter ausgebildet ist und der normal zur Längsachse gemessene minimale Abstand der Haltenase zur Längsachse kleiner ist als der normal zur Längsachse gemessene minimale Abstand der restlichen Überwurfmutter zur Längsachse. Dabei weist die Überwurfmutter eine an den Bearbeitungsbereich des Bearbeitungsstücks angepasste Öffnung auf, sodass dieser Bearbeitungsbereich durch die Öffnung der Überwurfmutter passt. Der Befestigungsbereich, insbesondere der Befestigungsvorsprung, weist aber einen Durchmesser auf, der größer ist als der Innendurchmesser der Öffnung in der Überwurfmutter, sodass der Befestigungsvorsprung an der Überwurfmutter, im Speziellen an der um die Öffnung ausgebildeten Haltenase anliegt.
[0021] Um das Bearbeitungsstück möglichst fest am Halter einzuspannen ist bevorzugt vorgesehen, dass zumindest eine zur Längserstreckung des Halters parallele Flachstelle zum Ansetzen eines Werkzeugs und zum Befestigen des Bearbeitungsstücks an der Überwurfmutter vorgesehen ist. Natürlich könnte alternativ auch nur ein händisches Festdrehen der Überwurfmutter erfolgen.
[0022] Für ein erstes händisches Einsetzen des Bearbeitungsstücks am Halter ist bevorzugt vorgesehen, dass im Basiselement ein konischer Bereich ausgebildet ist, wobei im am Halter montierten Zustand des Bearbeitungsstücks der konische Bereich an einem am Bearbeitungsstück komplementär ausgebildeten konischen Bereich anliegt.
[0023] Natürlich muss der Halter selbst auch irgendwo befestigt werden. Dafür ist bevorzugt ein Fixieranschluss zum Fixieren des Halters am Bearbeitungsgerät, im Speziellen an einer Aufnahmevorrichtung, vorgesehen.
[0024] Schutz wird darüber hinaus auch begehrt für ein Set mit einem erfindungsgemäßen Bearbeitungsstück und mit einem erfindungsgemäßen Halter. Bevorzugt sind in einem solchen Set eine Vielzahl von Bearbeitungsstücken - gegebenenfalls mit unterschiedlichen Größen, unterschiedlichen Arten von Implantatanschlüssen und unterschiedlich großen Bearbeitungsbereichen - vorgesehen. Dieses Set ist vor allem dazu geeignet, um bei bereits eingesetzten bzw. vorhandenen dentalen Bearbeitungsgeräten ein Nachrüsten auf die neue Befestigungsmethode zu ermöglichen.
[0025] Weiters wird Schutz für ein dentales Bearbeitungsgerät mit einem Gehäuse, einer mit dem Gehäuse, insbesondere bewegbar, verbundenen Aufnahmevorrichtung für zumindest einen Halter eines dentalen Bearbeitungsstücks, zumindest einem erfindungsgemäßen Halter, zumindest einem, im Halter befestigbaren erfindungsgemäßen Bearbeitungsstück und zumindest einem Bearbeitungskopf, insbesondere Fräser, Schleifer oder Ähnliches, zum Bearbeiten des Bearbeitungsstücks, begehrt. Dabei kann bevorzugt vorgesehen sein, dass der zumindest eine Halter an der Aufnahmevorrichtung über den Fixieranschluss fixierbar ist. Diese Aufnahmevorrichtung selbst kann gegenüber dem Gehäuse bewegbar gelagert sein.
[0026] Um die Position des Halters bzw. des Bearbeitungsstücks relativ zur Aufnahmevorrichtung zu kennen, ist bevorzugt eine Kalibriervorrichtung vorgesehen, wobei von der Kalibriervorrichtung die Position des zumindest einen Bearbeitungsstücks relativ zur Aufnahmevorrichtung ermittelbar ist. Diese Kalibriervorrichtung kann auch einen Endschalter umfassen.
[0027] Weiters kann bevorzugt eine Steuer- oder Regeleinheit vorgesehen sein, durch die der 4/24
fetöBichbch« p8fefitas!t AT13 929U1 2014-12-15
Bearbeitungskopf, eine Bewegung der Aufnahmevorrichtung und/oder die Kalibriervorrichtung Steuer- oder regelbar sind/ist. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel bildet dabei diese Steuer- oder Regeleinheit eine zentrale Schnittstelle für alle, das dentale Bearbeitungsgerät mitbildenden steuerbaren Komponenten. Besonders bevorzugt umfasst diese Steuer- oder Regeleinheit auch einen Speicher, in dem verschiedene Bearbeitungsprogramme zum Durchführen von diversen Bearbeitungsschritten gespeichert sind.
[0028] Das Bearbeitungsstück kann aus den folgenden Materialien (oder Mischungen daraus) bestehen: Titan, Zirkon, Aluminium, Chrom-Kobalt-Legierung, Kunststoff, keramisches Material.
[0029] Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele im Folgenden näher erläutert. Darin zeigen: [0030] Fig. 1 bis 5 diverse Ansichten eines Bearbeitungsstückes, [0031] Fig. 6 bis 8 diverse Ansichten einer Aufnahmevorrichtung samt Haltern und Bearbei tungsstücken, [0032] Fig. 9 und 10 ein dentales Bearbeitungsgerät samt Aufnahmevorrichtungen, Haltern und Bearbeitungsstücken, [0033] Fig. 11 bis 12b [0034] Fig. 13 bis 16 [0035] Fig. 17 bis 20 [0036] Fig. 21 und 22 [0037] Fig. 23 und 24 diverse Ansichten einer alternativen Ausführungsvariante eines Halters, das dentale Bearbeitungsgerät mit dem alternativen Halter, den Halter samt Kalibriervorrichtung in diversen Ansichten, den Halter mit Kalibriervorrichtung in einem dentalen Bearbeitungsgerät, ein zweites Ausführungsbeispiel eines Bearbeitungsstücks und [0038] Fig. 25 bis 30 ein Bearbeitungsstück in Form einer dentalen Konstruktion.
[0039] Figur 1 zeigt ein dentales Bearbeitungsstück 1 in Form eines Abutments. Dieses Abut-ment ist bevorzugt aus Titan gefertigt. Grundsätzlich ist dieses Bearbeitungsstück 1 in zwei Bereiche unterteilt, einerseits in den Befestigungsbereich F mit der nach außen gerichteten, im Wesentlichen konvex geformten Oberfläche U und andererseits in den Bearbeitungsbereich B mit der nach außen gerichteten, im Wesentlichen konvex geformten Oberfläche S. Vor allem der Bearbeitungsbereich B und dessen bearbeitbare Oberfläche S wird von einem später noch gezeigten dentalen Bearbeitungsgerät 2 bearbeitet. Der Befestigungsbereich F umfasst einen konischen Bereich K1, einen anschließenden kurzen kreiszylindrischen Bereich 21, danach den in einem 90-Grad-Winkel zum kreiszylindrischen Bereich 21 ausgerichteten Befestigungsvorsprung 4 und danach einen kurzen weiteren kreiszylindrischen Bereich 22 mit einem kleineren Durchmesser als der kreiszylindrische Bereich 21, wobei dieser Bereich 22 direkt in den Bearbeitungsbereich B übergeht. Am vom Befestigungsbereich F abgewandten Ende weist das dentale Bearbeitungsstück 1 einen vorgefertigten Implantatanschluss 8 auf.
[0040] In Figur 2 sind nochmals diese Bereiche des dentalen Bearbeitungsstücks 1 in einer Seitenansicht dargestellt. Zusätzlich ist die Längsachse X eingezeichnet, wobei der Großteil der Außenkontur des dentalen Bearbeitungsstücks 1 rotationssymmetrisch um diese Längsachse X ausgebildet ist. Nur der Implantatanschluss 8 und die in Figur 3 gut ersichtliche Positioniernut 6 sind nicht rotationssymmetrisch ausgebildet. Diese Positioniernut 6 ist auch gut im in Figur 4 dargestellten Schnitt B-B und in der Frontansicht gemäß Figur 5 ersichtlich.
[0041] Der Befestigungsvorsprung 4 ist gemäß Figur 1 eine ebene Fläche, die rechtwinkelig zur Längsachse X ausgerichtet ist. Alternativ kann aber der Befestigungsvorsprung Vertiefungen bzw. Unebenheiten aufweisen, wobei die Haltenase 5 bevorzugt korrespondierend ausgebildet ist. Dazu sei auf Figur 2b verwiesen. Es kann auch der Befestigungsvorsprung 4 um ca. 30° geneigt zur Längsachse X ausgebildet sein, wie in Figur 2b dargestellt ist. Weiters kann die gesamte Ausrichtung des Befestigungsvorsprungs geneigt zur Längsachse X sein, wie in Figur 5/24
8stK«sdMsd«5 psiefstami AT 13 929 U1 2014-12-15 2c verdeutlicht. Wichtig ist jedenfalls, dass über den quer zur Längsachse X ausgerichteten Befestigungsvorsprung 4 Kraft vom Halter 3 und dessen Haltenase 5 in das Bearbeitungsstück 1 eingeleitet werden kann, die in Richtung Befestigungsbereich F festspannend wirkt.
[0042] In Figur 2 ist eingezeichnet, dass die zumindest bereichsweise kreiszylindermantelförmige Oberfläche S des Bearbeitungsbereichs B einen normal zur Längsachse X gemessenen Abstand T aufweist. Der maximale Abstand Tmax ist im gesamten kreiszylinderförmigen Abschnitt des Befestigungsbereichs B gleich groß. Auch der Befestigungsvorsprung 4 bzw. Abschnitte der Oberfläche U des Befestigungsbereichs F weist bzw. weisen einen normal zur Längsachse X gemessenen Abstand R zur Längsachse X auf. Im Befestigungsvorsprung 4 bzw. im kreiszylindrischen Bereich 21 ist dieser Abstand Rmax maximal. Erfindungsgemäß ist der maximale Abstand Tmax der Oberfläche S kleiner als der maximale Abstand Rmax der Oberfläche U bzw. des Befestigungsvorsprungs 4 zur Längsachse X. Dadurch ist ein nach außen gerichteter, stabiler Anschlag für einen Halter 3 direkt am Bearbeitungsstück 1 selbst gegeben.
[0043] Wie in den Figuren 2 und 3 gut ersichtlich, bildet der kurze kreiszylindrische Bereich 22 jenen an den Befestigungsvorsprung 4 angrenzenden Bereich, der dem Bearbeitungsbereich B zugewandt ist, wogegen der kreiszylindrische Bereich 21 im vom Bearbeitungsbereich B abgewandten und an den Befestigungsvorsprung 4 angrenzenden Bereich G ausgebildet ist. In diesem Bereich G weist der Befestigungsbereich F den maximalen Manteldurchmesser DF auf (siehe Figur 3). An den Befestigungsbereich F angrenzend ist im Bearbeitungsbereich B der Bereich E ausgebildet. In diesem Bereich E weist der Bearbeitungsbereich B seinen maximalen Manteldurchmesser DB auf, der kleiner ist als der maximale Manteldurchmesser DF im Bereich G des Befestigungsbereichs F.
[0044] In Figur 6 ist dargestellt, wie dentale Bearbeitungsstücke 1 an Haltern 3 befestigt sind. Für das Befestigen wird zunächst das dentale Bearbeitungsstück 1 mit dem Befestigungsbereich F voran in den Halter 3 eingeschoben. Dabei weist das Basiselement 9 des Halters 3 einen konischen Bereich K3 auf, der mit dem konischen Bereich Ki des Bearbeitungsstücks 1 komplementär ausgebildet ist. Das Bearbeitungsstück 1 kann dabei nur in einer bestimmten Stellung ganz bis zum Anschlag am konischen Bereich K3 eingeführt werden, nämlich nur dann, wenn die im Bearbeitungsstück 1 ausgebildete Positionniernut 6 so eingeführt wird, dass sie den am Halter 3 angeordneten Passstift 7 aufnehmen kann. Natürlich kann in umgekehrter Art und Weise auch ein passender Vorsprung am Bearbeitungsstück 1 in eine am Halter 3 ausgebildete Nut eingreifen. Wenn das dentale Bearbeitungsstück 1 derart in den Halter 3 eingeschoben wurde, liegt bereits eine präzise Zentrierung vor. Zum Bearbeiten des Bearbeitungsstücks 1 ist aber noch keine ausreichende Spannkraft vorhanden. Dafür wird die den Halter 3 mitbildende Überwurfmutter 11 verwendet. Diese weist eine Öffnung 23 auf, durch die vor allem der Befestigungsbereich B des Bearbeitungsstücks 1 hindurch passt. Im Bereich der Haltenase 5 weist die Überwurfmutter 11 den normal zur Längsachse X gemessenen minimalen Abstand Pmin auf, wogegen der normal zur Längsachse X gemessene minimale Abstand Qmin der restlichen Überwurfmutter 11 zur Längsachse X größer ist. Sobald die Überwurfmutter 11 am Basiselement 9 anliegt, können diese beiden Komponenten über das Gewinde 10 miteinander verbunden werden. Dabei erfolgt dann das Aufdrehen so lang, bis die an der Überwurfmutter 11 ausgebildete Haltenase 4 am Befestigungsvorsprung 5 des Bearbeitungsstücks 1 fest anliegt und das dentale Bearbeitungsstück 1 dadurch am Halter 3 festspannt. Dadurch ist das dentale Bearbeitungsstück 1 über seinen Befestigungsbereich F fest am komplementär ausgebildeten Haltebereich H des Halters 3 festgespannt. Gemäß Figur 6 sind drei solcher Halter 3 und drei solcher Bearbeitungsstücke 1 vorgesehen, die jeweils über einen Fixieranschluss 14 an der Aufnahmevorrichtung 16 montiert sind.
[0045] Weitere Darstellungen dieser Aufnahmevorrichtung 16 samt Haltern 3 und Bearbeitungsstücken 1 sind in den Figuren 7 und 8 dargestellt. Darin sind auch mehrere Öffnungen 24 in der Aufnahmevorrichtung 16 ersichtlich, die vor allem der Positionsbestimmung der gesamten Aufnahmevorrichtung 16 relativ zum Bearbeitungsgerät 2 dienen. Die Aufnahmevorrichtung 16 wird im Bearbeitungsgerät 2 über eine Positionierung ausgerichtet und anschließend über eine Fixiermechanismus bzw. Klemmmechanismus fixiert. Die Aufnahmevorrichtung 16 kann am 6/24
ästerreÄdses paientami: AT13 929U1 2014-12-15
Bearbeitungsgerät 2 bewegbar gelagert sein. Die Verbindung zwischen dem Halter 3 und der Aufnahmevorrichtung 16 kann über ein Gewinde, über einen Passstift, über eine Verklebung, über Pressung oder beispielsweise durch Einschrumpfung erfolgen.
[0046] Dies ist auch aus den Figuren 9 und 10 ersichtlich, wo das Bearbeitungsgerät 2 mit dem Gehäuse 15 dargestellt ist. In diesem Fall sind mehrere Bearbeitungsköpfe 17 ebenfalls im Gehäuse 15 angeordnet. Die Aufnahmevorrichtung 16 ist über mehrere Antriebe und Gelenke bzw. Achsen bevorzugt in zumindest drei Freiheitsgraden relativ zum Gehäuse 15 bewegbar.
[0047] Figur 11 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel eines Halters 3, wobei vor allem das Basiselement 9 im vom Bearbeitungsstück 1 abgewandten Bereich alternativ ausgeführt ist. Grundsätzlich weist das Basiselement 9 selbst wieder ein Außengewinde als Teil des Gewindes 10 und den konischen Bereich K3 auf. Zudem ist auch der Passstift 7 ersichtlich. Die Überwurfmutter 11 und das Bearbeitungsstück 1 sind praktisch identisch mit dem ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet. Als wesentlicher Unterschied ist am Basiselement 9 auch der Endschalter 20 befestigbar, wie es vor allem aus Figur 12 ersichtlich ist. Dieser Endschalter 20 korrespondiert mit einem an der Maschine angeordneten Anschlag. Umgekehrt kann der Anschlag auch anstelle des Endschalters 20 am Basiselement 9 angeordnet sein. Der Schnitt A-A gemäß Figur 12a ist noch in Figur 12b deutlich dargestellt, wobei neben dem Befestigungsvorsprung 4 und der Haltenase 5 auch der in die Positioniernut 6 eingreifende Passstift 7 in dieser Schnittdarstellung ersichtlich ist. Weiters ist auch der Endschalter 20 in einem Schnitt dargestellt.
[0048] Die Figuren 13 und 14 zeigen dieses Ausführungsbeispiel eines Halters 3 beim Anbringen des Bearbeitungsstücks 1 mittels der Überwurfmutter 11 und dem Werkzeug 13. Im Speziellen greift dieses Werkzeug 13 an den Flachstellen 12 der Überwurfmutter an. Damit kann das Bearbeitungsstück 1 am Halter 3 festgespannt werden.
[0049] In den Figuren 15 und 16 ist das Werkzeug 13 wieder entfernt. Der Endschalter 20 kann mit einem im Bereich des Gehäuses 15 angebrachten Gegenstück korrespondieren und dadurch die genaue Position ermitteln (wie erwähnt ist auch die umgekehrte Anordnung möglich). Als Bearbeitungskopf 17 ist in diesem Fall ein Bohrer vorgesehen. Dieser Bohrer kann auch über das Werkzeugmagazin 25 gewechselt werden.
[0050] In Figur 17 ist anstatt des dentalen Bearbeitungsstücks 1 die Kalibriervorrichtung 18 dargestellt, die einen Block 27 mit konischem Bereich K1 und die Befestigungsschraube 26 aufweist. Wenn diese Teile wie in den Figuren 18, 19 und 20 dargestellt, zusammengesetzt sind, kann man die genaue Position relativ zum Bearbeitungsgerät 2 ermitteln. Dazu tastet das Bearbeitungsgerät 2 mit einem nicht dargestellten Taster die geometrische Form des Blocks 27 ab. In weiterer Folge wird dann diese Position von der Kalibriervorrichtung 18 an die in den Figuren 21 und 22 schematisch eingezeichnete Steuer- oder Regeleinheit 19 übermittelt. Wenn dann diese Kalibriervorrichtung 18 wieder entfernt wird, kann jedes beliebige Bearbeitungsstück 1 eingesetzt werden und man kennt genau die Position des Halters 3 bzw. des Bearbeitungsstücks 1 relativ zum Gehäuse 15. Die über die Kalibriervorrichtung 18 erfassten Werte werden in der Software der Steuer- oder Regeleinheit 19 hinterlegt, um die späteren Berechnungen auf deren Grundlage durchführen zu können. Um nicht immer diesen Kalibrierschritt durchführen zu müssen, ist der Endschalter 20 vorgesehen, welcher bei Rotation der gesamten Aufnahmevorrichtung 16 betätigt wird. Diese Position mit Bezug zur Kalibriervorrichtung 18 wird ebenfalls in der Steuer- oder Regeleinheit 19 hinterlegt. Wenn dann ein neuer Rohling bzw. ein neues Abutment eingesetzt wird, wird die Aufnahmevorrichtung 16 in eine bestimmte Richtung rotiert bis der Endschalter 20 ein Signal gibt. In diesem Moment erkennt dann die Steuer- oder Regeleinheit 19 aufgrund der Speicherung wieder, in welcher Position das Abutment bzw. das Bearbeitungsstück 1 im gesamten Bearbeitungsgerät 20 liegt.
[0051] In den Figuren 23 und 24 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Bearbeitungsstücks 1 dargestellt. Mit dieser oder auch einer anderen Art der Außengeometrie ist es möglich, noch vor der Bearbeitung (also vor der Zerspannung) mit diesem Bearbeitungsstück 1 einen Scan durchzuführen. Bisher werden separate Scanmarker verwendet um die Position und Neigung der Implantate zu bestimmen, welche sich im Kiefer des Patienten befinden. Ein Bearbeitungs- 7/24
ästerreicfedsfi; AT 13 929U1 2014-12-15 stück 1 mit der Außengeometrie gemäß der Figuren 23 und 24 kann unbearbeitet als ein solcher Scanmarker verwendet werden. In einem zweiten Schritt wird dann das gewünschte Teil im Bearbeitungsgerät 2 gefräst.
[0052] Figur 25 zeigt ein dentales Bearbeitungsstück 1 in Form einer noch unbearbeiteten dentalen Konstruktion. Dabei gelten für die Befestigung und die Herstellung sinngemäß dieselben Vorteile und Varianten wie für das Abutment. Vor allem der Befestigungsbereich F hat dieselben Ausmaße. Der Bearbeitungsbereich B kann gegebenenfalls einen größeren Durchmesser als beim Abutment haben, wobei immer noch gelten muss, dass der maximale Abstand Tmax der Oberfläche S des Bearbeitungsbereichs B zur Längsachse X kleiner ist als der maximale Abstand Rmax des Befestigungsvorsprungs 4 zur Längsachse X. Die Darstellungen gemäß den Figuren 26 und 27 entsprechen sinngemäß den Figuren 2 und 3, wobei das dentale Bearbeitungsstück 1 im Befestigungsbereich F - im Gegensatz zu Figur 4 - auch nicht hohl ausgeführt sein kann.
[0053] In den Figuren 28 bis 30 ist der Bearbeitungsbereich B des dentalen Bearbeitungsstücks 1 bearbeitet worden, wodurch nun eine dentale Konstruktion erkennbar ist. 8/24
Claims (21)
- ssseireiässte paifiKta^i AT13929U1 2014-12-15 Ansprüche 1. Axial längserstrecktes dentales Bearbeitungsstück (1), insbesondere Abutment, Krone oder Brücke, mit - einem Bearbeitungsbereich (B), der von einem dentalen Bearbeitungsgerät (2) bearbeitbar ist, und - einem Befestigungsbereich (F) zur Befestigung des Bearbeitungsstücks (1) an einem Halter (3) des Bearbeitungsgeräts (2), wobei im Befestigungsbereich (F) ein quer zur Längsachse (X) ausgerichteter Befestigungsvorsprung (4) ausgebildet ist, wobei der Befestigungsvorsprung (4) in einem im Halter (3) montierten Zustand des Bearbeitungsstücks (1) an einer am Halter (3) komplementär ausgebildeten Haltenase (5) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Bearbeitungsbereichbereich (B) eine bearbeitbare Oberfläche (S) aufweist, die einen normal zur Längsachse (X) gemessenen maximalen Abstand (Tmax) zur Längsachse (X) aufweist und der Befestigungsvorsprung (4) einen normal zur Längsachse (X) gemessenen maximalen Abstand (Rmax) zur Längsachse (X) aufweist, der größer ist als der maximale Abstand (Tmax) der Oberfläche (S) zur Längsachse (X).
- 2. Bearbeitungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsvorsprung (4) in einem Winkel von 90 Grad zur Längsachse (X) ausgerichtet ist.
- 3. Bearbeitungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsvorsprung (4) ringförmig am Bearbeitungsstück (1) ausgebildet ist.
- 4. Bearbeitungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche (S) des Bearbeitungsbereichs (B) zumindest teilweise kreiszylindermantelförmig mit einem Manteldurchmesser (DB) ausgebildet ist, wobei der Manteldurchmesser (DB) doppelt so groß ist wie der maximale Abstand (Tmax) der Oberfläche (S) des Bearbeitungsbereichs (B) zur Längsachse (X).
- 5. Bearbeitungsstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (F) zumindest teilweise eine kreiszylindermantelförmige Oberfläche (U) mit einem Manteldurchmesser (DF) aufweist, wobei der Manteldurchmesser (DB) des Bearbeitungsbereichs (B) zumindest in einem an den Befestigungsbereich (F) angrenzenden Bereich (E) kleiner ist als der Manteldurchmesser (DF) des Befestigungsbereichs (F) in jenem an den Befestigungsvorsprung (4) angrenzenden Bereich (G), der vom Bearbeitungsbereich (B) abgewandt ist.
- 6. Bearbeitungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Befestigungsbereich (F) ein konischer Bereich (K^ ausgebildet ist, wobei der konische Bereich (Ki) in einem im Halter (3) montierten Zustand des Bearbeitungsstücks (1) an einem am Halter (3) komplementär ausgebildeten konischen Bereich (K3) anliegt.
- 7. Bearbeitungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Befestigungsbereich (F) ein Positioniervorsprung oder eine Positioniernut (6) ausgebildet ist, wobei der Positioniervorsprung oder die Positioniernut (6) in einem im Halter (3) montierten Zustand des Bearbeitungsstücks (1) an einem am Halter (3) komplementär ausgebildeten Gegenstück, vorzugsweise ein Passstift (7), anliegt.
- 8. Bearbeitungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsstück (1), vorzugsweise am vom Befestigungsbereich (F) abgewandten Ende, einen vorgefertigten Implantatanschluss (8) zum Fixieren des Bearbeitungsstücks (1) an einem Dentalimplantat aufweist.
- 9. Bearbeitungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche (U) des Befestigungsbereichs (F) nach außen gerichtet ist.
- 10. Bearbeitungsstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen gerichtete Oberfläche (U) des Befestigungsbereichs (F) im Wesentlichen konvex ausgebildet ist. 9/24ssteffgiihhite Ssaftfstami AT 13 929 U1 2014-12-15
- 11. Bearbeitungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsstück (1) einstückig ausgebildet ist.
- 12. Axial längserstreckter Halter (3) zum Halten eines dentalen Bearbeitungsstücks (1), welches insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist, mit einem Haltebereich (H) für das dentale Bearbeitungsstück (1), wobei im Haltebereich (H) eine quer zur Längsachse (X) ausgerichtete Haltenase (5) ausgebildet ist, wobei im am Halter (3) montierten Zustand des Bearbeitungsstücks (1) die Haltenase (5) an einem am Bearbeitungsstück (1) komplementär ausgebildeten Befestigungsvorsprung (4) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter ein Basiselement (9) und eine mit dem Basiselement (9) verbindbare Überwurfmutter (11) aufweist, wobei die Haltenase (5) an der Überwurfmutter (11) ausgebildet ist und der normal zur Längsachse (X) gemessene minimale Abstand (Pmin) der Haltenase (5) zur Längsachse (X) kleiner ist als der normal zur Längsachse (X) gemessene minimale Abstand (Qmin) der restlichen Überwurfmutter (11) zur Längsachse (X).
- 13. Halter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwurfmutter (11) über ein Gewinde (10) mit dem Basiselement (9) verbindbar ist.
- 14. Halter nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine zur Längserstreckung des Halters (3) parallele Flachstelle (12) zum Ansetzen eines Werkzeugs (13) und zum Befestigen des Bearbeitungsstücks (1) an der Überwurfmutter (11) vorgesehen ist.
- 15. Halter nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Basiselement (9) ein konischer Bereich (K3) ausgebildet ist, wobei im am Halter (3) montierten Zustand des Bearbeitungsstücks (1) der konische Bereich (K3) an einem am Bearbeitungsstück (1) komplementär ausgebildeten konischen Bereich («ü anliegt.
- 16. Halter nach einem der Ansprüche 12 bis 15, gekennzeichnet durch einen Fixieranschluss (14) zum Fixieren des Halters (3) an einer Aufnahmevorrichtung (16) des Bearbeitungsgeräts (2).
- 17. Set mit zumindest einem Bearbeitungsstück (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und einem Halter (3) nach einem der Ansprüche 12 bis 16.
- 18. Dentales Bearbeitungsgerät (2) mit - einem Gehäuse (15), - einer mit dem Gehäuse (15), insbesondere bewegbar, verbundenen Aufnahmevorrichtung (16) für zumindest einen Halter (3) eines dentalen Bearbeitungsstücks (1), - zumindest einem Halter (3) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, - zumindest einem, im Halter (3) befestigbaren bzw. befestigten Bearbeitungsstück (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und - zumindest einem Bearbeitungskopf (17), insbesondere Fräser, Schleifer oder Ähnliches, zum Bearbeiten des Bearbeitungsstücks (1).
- 19. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Halter (3) an der Aufnahmevorrichtung (16) über den Fixieranschluss (14) fixierbar ist.
- 20. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 18 oder 19, gekennzeichnet durch eine Kalibriervorrichtung (18), wobei von der Kalibriervorrichtung (18) die Position des zumindest einen Bearbeitungsstücks (1) relativ zur Aufnahmevorrichtung ermittelbar ist.
- 21. Bearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 18 bis 20, gekennzeichnet durch eine Steuer- oder Regeleinheit (19), durch die der Bearbeitungskopf (17), eine Bewegung der Aufnahmevorrichtung (16) und/oder die Kalibriervorrichtung (18) Steuer- oder regelbar sind/ist. Hierzu 14 Blatt Zeichnungen 10/24
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