Ein Tipp von mir:
Ein Tipp von mir:
sollten sie ein Produkt mit einem sehr günstigen Preis kaufen, müssen Sie sich mit dem §119 BGB anfreunden.
Es könnte sein, dass es sich bei dem Angebot lediglich um einen Irrtum handelt und schwupps ist der Kaufvertrag ungültig. Natürlich erhalten Sie dann Ihre Ware nicht zu dem angepriesen Preis.
Die anschließende Korrespondenz ist sehr freundlich, für den Kunden jedoch nicht zielführend.