Epilationsqerät
Die Erfindung betrifft ein Epilationsgerät zum Auszupfen von Haaren aus der menschlichen Haut, mit einem Gehäuse, welches einen durch Antriebsmittel angetriebenen Epilationskopf trägt, welcher im Bereich seiner Außenfläche Haarhalteelemente zum zumindest zeitweisen Festhalten auszuzupfender Haare aufweist. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Auszupfen von Haaren aus der menschlichen Haut, bei welchem ein Epilationskopf, der einem Gehäuse zugeordnet ist, derart über die Haut geführt wird, daß vom Epilationskopf, der im Bereich seiner Außenfläche Haarhalteelemente zum zumindest zeitweisen Festhalten auszuzupfender Haare aufweist, Haare ausgezupft werden, wobei der Epilationskopf eine Relativbewegung zum Gehäuse ausführt.
Derartige Geräte und Verfahren werden zur kosmetischen Haarentfernung eingesetzt, wobei die Mehrzahl der aktuellen Geräte einen rotierend angetriebenen walzenförmigen Epilationskopf aufweist, welcher im Bereich seiner Außenfläche Klemmelemente aufweist, die durch Betätigungsmittel beaufschlagt, Schließ- und Öffnungsbewegungen ausführen, um dabei Haare einzuklemmen, auszuzupfen und auszuwerfen. Zur Realisierung der Schließbzw. Öffnungsbewegung der einzelnen Klemmelemente werden die verschiedensten mechanischen Ausführungen eingesetzt. Die EP 532 106 A1 zeigt ein derartiges Epilationsgerät, wobei der aus einer Vielzahl von Scheibenelementen zusammengesetzte walzenförmige Epilationskopf rotierend mit einer Drehzahl von ca. 2300 U/min. angetrieben wird. Der Durchmesser des Epilationskopfes ist mit einem Maß von ca. 1 ,7 cm ausgeführt, so daß sich eine Umfangsgeschwindigkeit und somit auch eine Haarauszugsgeschwindigkeit von ca. 2 m/Sek. ergibt.
Haarauszugsgeschwindigkeiten dieser Größenordnung bieten zwar Vorteile in Bezug auf die Effizienz und in Bezug auf das Schmerzempfinden, jedoch hat sich gezeigt, daß diese hohe Auszugsgeschwindigkeit mit einer mechanischen Beanspruchung des Haares verbunden ist, bei welcher oftmals bis zu der Hälfte der ausgezupften Haare abgerissen sind. Der Abriß des Haares erfolgt dabei meistens im Bereich zwischen der Haarwurzel und der Austrittsfläche des Haares aus der Haut, d.h. unter der Hautoberfläche. Bei den nicht an der Haarwurzel entfernten Haaren wird der Haarwachstumsprozeß nicht unterbrochen, was zur Folge hat, daß diese Haare in Abhängigkeit vom Ort des Durchrisses schon nach wenigen Tagen wieder aus der Hautoberfläche austreten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Epilationsgerät der oben genannten Art zu schaffen, bei welchem der Anteil der an der Wurzel entfernten Haare deutlich höher liegt, als dies mit den bislang bekannten Epilationsgeräten möglich ist. Dadurch wird die Haarentfernung insgesamt nachhaltiger, d.h. die Zeitintervalle zwischen nötigen Epilationsvorgängen können deutlich verlängert werden. Diese Aufgabe soll dabei mit möglichst einfachen Mitteln gelöst werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Geschwindigkeit der Außenfläche des Epilationskopfes relativ zum Gehäuse kleiner oder gleich 0,6 m/Sek., insbesondere kleiner als 0,15 m/Sek. beträgt.
Durch das erfindungsgemäße Gerät kann sichergestellt werden, daß einmal von den Klemmelementen erfaßte Haare nachhaltig entfernt werden. Dadurch, daß aufgrund der niedrigen Auszugsgeschwindigkeit die mechanische Belastung des gezogenen Haares so gering ist, daß ein Zerreißen verhindert wird, werden die Haare an der Wurzel entfernt, wodurch das Zeitintervall, bis sich erneut nachgewachsene Haare an der Hautoberfläche einstellen, verlängert wird. Ein weiterer Vorteil ist, daß einmal gegriffene Haare komplett entfernt werden, so daß ein eventuell auftretender Auszugsschmerz nur ein einziges Mal auftritt, während im Falle des Zerreißens eines angezupften Haares dieses eventuell ein weiteres Mal gegriffen und erst dann zumindest optisch entfernt ist.
Die Epilationsköpfe der erfindungsgemäßen Epilationsgeräte können dabei vorteilhafterweise rotierend und/oder linear angetrieben sein. Die jeweilige Bewegung kann dabei entweder konstant oder aber auch oszillierend durchgeführt werden. Dabei hat die osziliierende Antriebsvariante den Vorteil, daß sie insbesondere dann, wenn sie darüber hinaus auch noch Mittel zum Ausrichten der auszuzupfenden Haare enthält, den Vorteil, daß die Haare vorzugsweise in Haarwuchsrichtung herausgezogen werden. Dies ist in Bezug auf die Reduktion des beim langsam stattfindenden Auszupfvorgang hervorrufbaren Schmerzes von Vorteil.
Ein weiterer vorteilhafter Effekt im Bezug auf die Schmerzreduktion kann dadurch erreicht werden, daß im Bereich des Auszupfortes der Haare Mittel zum Niederhalten oder Spannen der Haut vorgesehen sind, wie sie beispielsweise aus der DE-U 89 06 774 bekannt sind. Auf diese Weise wird ein Ziehen senkrecht zur Hautoberfläche vermieden, welches als schmerzhaft empfunden werden kann.
Vorteilhaft in Bezug auf die Realisierung von Epilationsgeräten mit niedriger Zupfgeschwindigkeit ist es, wenn der Epilationskopf eine Adhäsionsfläche aufweist, mit welcher Haare erfasst und gezupft werden. Die auszuzupfenden Haare haften bei einer solchen Einrichtung nach einem Kontaktieren durch den Epilationskopf an diesem und werden durch die Relativbewegung zwischen der Haut und der Oberfläche des Epilationskopfes ausgezupft. Dabei kann der Epilationskopf auch durch ein bewegtes, eine Adhäsionsschicht aufweisendes Band gebildet sein. Ein derartiges Epilationsgerät ist bereits aus der deutschen Patentanmeldung mit dem amtlichen Aktenzeichenl 0345592.2-23 bekannt.
Da aufgrund der langsamen Relativbewegung des Epilationskopfes relativ zum Gehäuse die zeitliche Auszupfrate im Vergleich zu herkömmlichen Epilationsgeräten geringer ausfällt, ist es in Bezug auf die Effizienz von Vorteil, wenn das Epilationsgerät ine Vielzahl von Zupfmöglichkeiten bietet. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn das Epilationsgerät mehrere Epilationsköpfe aufweist, welche beispielsweise hintereinander angeordnet sind und gleichzeitig betrieben werden.
Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele. Dabei bilden alle beschriebenen oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
In der einzigen Figur ist ein Epilationsgerät gemäß der Erfindung dargestellt.
Das Epilationsgerät besitzt ein Gehäuse 1 , in dem ein walzenförmiger Epilationskopf 2 um seine Längsachse 3 drehbar gelagert ist. An der Mantelfläche des Epilationskopfes sind eine Vielzahl von Klemmelementen angeordnet, die durch eine nicht näher dargestellte Mechanik in und außer Klemmkontakt zueinander gebracht werden können, so daß sie in der Lage sind, Haare zwischen zwei einander zugeordneten Klemmelementen einzuklemmen, auszuzupfen und anschließend wieder auszuwerfen.
Der Epilationskopf 2 ist durch einen Elektromotor 5 um die Längsachse 3 rotierend antreibbar. Hierzu ist der Elektromotor 5 über eine aus einer Vielzahl von Zahnradpaaren bestehenden Getriebeeinrichtung mit dem Antriebszahnrad 6 des Epilationskopfes 2 gekoppelt. Durch entsprechende Steuerelemente ist dafür gesorgt, daß sich während der Rotationsbewegung des Epilationskopfes um die Längsachse 3 die Klemmelemente 4 innerhalb eines
definierten Sektors alternierend öffnen und schließen, so daß bei dem Überstreichen der Haut mit dem Epilationskopf 2 sich auf der Haut befindliche Haare gegriffen, eingeklemmt und ausgezupft werden können. Das Öffnen und Schließen der Klemmelemente 4 kann beispielsweise auf eine Art erzeugt werden, wie sie in der WO 98/05234 A1 beschrieben ist.
In Abhängigkeit vom Durchmesser des Epilationskopfes 2 wird der Elektromotor 5 mit einer Drehzahl angetrieben, die unter Berücksichtigung des Zwischengetriebes sicherstellt, daß bei einem rotierenden System das Verhältnis zwischen der Drehzahl des Epilationskopfes in Umdrehungen pro Minute und den Durchmesser des Epilationskopfes in Millimeter maximal 25 beträgt. Ein noch besserer Effekt in Bezug auf die nachhaltige Epilation wird erreicht, wenn dieses Verhältnis kleiner als 10 ist. Dies entspricht Umfangsgeschwindigkeiten von weniger als 0,6 m/Sek. bzw. weniger als 0,15 m/Sek. Diese Relativgeschwindigkeiten des Epilationskopfes 2 gegenüber dem Gehäuse 1 gelten nicht nur für rotierende Systeme, bei welchen die Klemmelemente 4 um eine Achse drehend bewegt werden, sondern auch für - zeichnerisch nicht dargestellte - Ausführungen eines Epilationsgerätes, bei denen der Epilationskopf eine Linearbewegung relativ zum Gehäuse ausführt. Bei oszillierenden Bewegungen des Epilationskopfes relativ zum Gehäuse gelten diese Geschwindigkeitswerte für die mittlere Geschwindigkeit zwischen zwei Umkehrpunkten.