Beschreibung
Modulares chirurgisches Instrument der Ein-Wege-Bauart
Die vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches, manuell betätigbares Instrument, das in Modularbauweise ausgebildet ist und daher mit unterschiedlichen chirurgischen Werkzeugen nach dem Baukastenprinzip bestückt werden kann. Dieses Konzept ist besonders für die Ausbildung als Ein-Wege-Instrument geeignet.
Hintergrund der Erfindung
In der chirurgischen Medizin bietet sich eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten für sogenannte „Single-Use-Instrumente", die aufgrund ihrer einmaligen Verwendung keinem aufwändigen Reinigungs- und/oder Stenlisationsprozess unterzogen werden müssen und daher einfach und patientensicher zu handhaben sind. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit derartiger„Single- Use-Instrumente" sind möglichst geringe Herstellungskosten sowie ausreichende Funktionalität, die gegenüber herkömmlichen Instrumenten der Mehr-Weg-Bauart in nichts nachstehen sollte.
Stand der Technik
Aus dem Stand der Technik sind bereits chirurgische Instrumente der Ein-Wege-Bauart bekannt. Diese bestehen im Wesentlichen aus einer Anzahl von Grundelementen aus einem Kunststoffmaterial, die an bestimmten Stellen durch Metall- oder Keramikeinsätze
funktionalisiert sind. Auf diese Weise können Instrumente mit vergleichsweise einfacher Mechanik preisgünstig hergestellt werden, indem die Grundelemente vorzugsweise unter Anwendung allgemein bekannter Spritzgusstechniken in Masse aus einem preiswerten
Kunststoffmaterial hergestellt werden, wobei die in der chirurgischen Anwendung besonders belasteten Bereiche der Grundelemente mit Metall- oder Keramikbesätzen verstärkt werden. Auf diese Weise können die Kosten für Material und Herstellung niedrig gehalten und die Funktion des Instruments zumindest für den beabsichtigten einmaligen Einsatz gewährleistet werden.
Insbesondere wird das vorstehend beschriebene Konstruktions- und Fertigungskonzept angewendet bei Messern/Skalpellen, Pinzetten, Scheren/Zangen, Klammern und dergleichen quasi-statischen Instrumenten mit simpler Mechanik. Es hat sich hierbei aber gezeigt, dass chirurgische Instrumente mit kompliziertem mechanischen Innenleben als„Single-Use- Instrumente" weniger geeignet erscheinen, da die Vorteile der Verwendung preisgünstiger Kunststoffmaterialien im Vergleich zu den hohen Montagekosten bei komplizierten Instrumenten eine untergeordnete Rolle spielen.
Kurzbeschreibung der Erfindung
In Anbetracht der vorstehenden Analyse des Stands der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein chirurgisches Instrument zu schaffen, dessen wirtschaftliche Herstellbarkeit weniger abhängig von dessen Komplexität ist.
Diese Aufgabe wird durch ein chirurgisches Instrument der„Ein-Wege-Bauart" mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung sieht demzufolge die Anwendung und
Kombination wenigstens dreier grundsätzlicher Konstruktionsmaßnahmen vor:
Den Einsatz der Modulbauweise, wonach ein einziges Basiselement (beispielsweise der Instrumentengriff) mit unterschiedlichen Werkzeugen und/oder
Aktuatoren/Handhaben/Betätigungselementen bestückt werden kann, um so mit geringstmöglichem Aufwand eine Mehrzahl von unterschiedlichen chirurgischen Instrumenten quasi nach dem aus der Automobiltechnik bekannten Baukastensystem zu realisieren;
die Verringerung der Zahl an notwendigen Elementen zur Realisierung der
Instrumentenmechanik, um so die Montage des Instruments auf wenige Montageschritte zu beschränken (z.B. durch Zuordnung mehrerer Funktionen zu einem Element); und die Auswahl der Materialen für die einzelnen Instrumentenbauteile/Elemente sowie die daraus resultierenden Bearbeitungsverfahren, derart, dass möglichst viele der Elemente
als Massenware mit vorzugsweise geringer Präzision erzeugt werden können und nur wenige Elemente als individuelle Fertigungsware mit hoher Präzision erzeugt werden müssen (z.B. verstärkter Einsatz ausschließlich eines Kunststoff-Spritzgussverfahrens für ein Element).
Im Konkreten hat ein erfindungsgemäßes chirurgisches Instrument der„Ein-Wege-Bauart" die folgenden Baukastenelemente: ein sogenanntes„Handheld" bestehend aus einem Instrumentengriff, vorzugsweise in der Form eines Pistolengriffs, der ein Aufnahmegehäuse ausbildet und einer separat hierzu ausgebildeten Handhabe, vorzugsweise einem Trigger, Abzugszüngel, oder Betätigungshebel, die zumindest abschnittsweise in dem Aufnahmegehäuse
aufgenommen ist (vom Aufnahmegehäuse abschnittsweise umschlossen wird), sowie ein Schaftwerkzeug, bestehend aus einem (starren oder biegeflexiblen) Schaft aus wenigstens zwei relativ axialverschieblichen (teleskopartig aus-/einfahrbaren) Stab- oder Stangenbauteilen und einem Instrumentenkopf/Maulteil vorzugsweise mit
Instrumentenbranchen oder dergleichen Patienten-Eingriffselementen, welche über die zwei relativ axialverschieblichen Stab- oder Stangenbauteile durch die Handhabe (innerhalb des Aufnahmegehäuses) manuell aktuierbar sind.
Der Instrumentengriff bzw. das dadurch ausgebildete Aufnahmegehäuse bildet/hat an seinem Patientenzugewandten (distalen) Endabschnitt einen Aufnahmeschacht oder dergleichen Montagemittel, worin/woran der Schaft (das innere oder äußere Stab- oder Stangenbauteil) so am Instrumentengriff montierbar/lagerbar ist, dass die Relativverschiebbarkeit der Stab- /Stangenbauteile (axiale Verschieben des äußeren oder inneren Stab-/Stangenbauteils) erhalten bleibt. Wenigstens eines der (zwei) Stab- oder Stangenbauteile des Schafts (das äußere oder innere Stab-/Stangenbauteil) sowie der Instrumentengriff haben/bilden
(Gehäuseinnenseitig) jeweils eine Anlenkstelle, an denen die Handhabe (z.B. Betätigungshebel nach Art einer Wippe) direkt anlenkbar ist, derart, dass eine manuelle Schwenk-/Wippbewegung der Handhabe um die instrumentengriffseitige Anlenkstelle unmittelbar in eine Axialbewegung des wenigstens einen Stab- oder Stangenbauteils an der schaftseitigen Anlenkstelle
transformiert wird.
Vorzugsweise ist die Anlenkstelle zwischen dem wenigstens einen Stab- oder Stangenbauteil und der Handhabe (nachfolgend schaftseitige Anlenkstelle) und weiter vorzugsweise auch die Anlenkstelle zwischen dem Instrumentengriff und der Handhabe (nachfolgend
instrumentengriffseitige Anlenkstelle) jeweils als Clickscharnier ausgebildet. Ein solches Clickscharnier kann beispielsweise dadurch gebildet werden, indem an dem wenigstens einen Stab- oder Stangenbauteil und ggf. dem Instrumentengriff ein Bolzen oder Scharnierstift fest angeordnet/ausgebildet ist und an der vorzugsweise wippenförmigen Handhabe weiter vorzugsweise klammerartige (teiloffene) Schwenk- bzw. Scharnierösen angeordnet/ausgebildet sind. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Zuordnung von Scharnierstift und Schwenkösen zu den genannten Elementen natürlich auch umgekehrt sein kann.
Weiter vorzugsweise sind der Instrumentengriff und ggf. auch die Handhabe aus einem
Kunststoff, insbesondere einem Spritzkunststoff gefertigt, wobei die Schwenkösen und
Scharnierstifte vorzugsweise stoffeinstückig mit der Handhabe und/oder dem Handgriff ausgebildet sein können. Es besteht aber auch die Möglichkeit, zumindest den
instrumentengriffseitigen Schwenkstift separat beispielsweise aus einem Metall zu fertigen und in entsprechende Bohrungen am Instrumentengriff bzw. an der Handhabe einzupressen.
Der Werkzeugschaft kann aus Metall, einer Keramik und/oder einem Kunststoff bestehen. Insbesondere können die beiden relativ axialverschieblichen Stab- oder Stangenbauteile jeweils aus Metall, Kunststoff oder Keramik bestehen, wobei auch eine Materialpaarung aus einem Metallstab mit einem Kunststoff- oder Keramikstab möglich ist, um so die Gleitreibung zwischen beiden Bauteilen zu verringern.
Vorzugsweise ist ein Stab- oder Stangenbauteil (als Vollprofil) teleskopartig in das andere Staboder Stangenbauteil (als Rohrprofil) relativ verschiebbar eingeführt, wobei am radial äußeren Stab- oder Stangenbauteil die schaftseitige Anlenkstelle für die Handhabe vorzugsweise in Form eines Scharnierbolzens oder Stifts angeordnet/ausgebildet ist, wohingegen das innere Stab- oder Stangenbauteil an seinem proximalen Ende eine Befestigungseinrichtung (z. B. Verrastungen oder Verbolzungslöcher, etc.) hat, mittels welcher das innere Stab- oder
Stangenbauteil am/im Handgriff axial fixierbar ist.
Der Werkzeugkopf kann beispielsweise als eine Knochenstanze bekannter Konstruktion, ein Pinzetten/Rongeurwerkzeug, eine Fasszange oder Schere mit einer verschwenkbaren Branche ausgebildet sein.
Zwischen der Handhabe und dem Instrumentengriff kann eine Vorspannfeder beispielsweise eine Blattfeder angeordnet sein, welche die Handhabe in deren Konstruktionslage (unbetätigte Position) drängt, in welcher das Werkzeug geöffnet ist. Die Vorspannfeder kann stoffeinstückig mit der Handhabe oder dem Instrumentengriff ausgebildet sein, oder sie ist als extern gefertigtes Bauteil vorzugsweise aus Stahl an der Handhabe oder dem Instrumentengriff vormontiert oder bei der Herstellung von Handhabe oder Griff mit dem entsprechenden Element spritzvergossen.
Vorteilhaft ist es, wenn der Instrumentengriff und ggf. auch die Handhabe im
Spritzgussverfahren hergestellt werden. Hierfür kann ein teilkristalliner thermoplastischer Konstruktionswerkstoff beispielsweise auf Basis von Polyphthalamid (PPA, Grivory GV-4h und dergleichen) verwendet werden. Folgende Eigenschaften zeichnen diesen Glasfaser verstärkten Werkstoff aus:
hohe Steifigkeit und Festigkeit,
geringe Beeinflussung der Eigenschaften durch Feuchtigkeitsaufnahme,
geringe Feuchtigkeits- und Wasseraufnahme,
gute Dimensionsstabilität und geringer Verzug,
polyamidtypische, gute Chemikalienbeständigkeit,
gute Oberflächenqualität
rationelle und kostengünstige Fertigung
Weiter vorzugsweise ist der Instrumentenkopf/Maulteil aus einem Stahlblech hergestellt. Mittels eines sogenannten Folgeverbundwerkzeugs kann hierfür das Blech in die gewünschte Form gebracht und anschließend gestanzt werden. Der Vorteil dieser Konstruktion liegt vor allem in den niedrigen Herstellungskosten.
Das innere Stab- oder Stangenbauteil kann aus einem metallischen Rundmaterial bestehen, das vorzugsweise erodiert oder gelasert und anschließend gehärtet sein kann. Das äußere Stab- oder Stangenbauteil kann ebenfalls aus einem metallischen Rohrmaterial bestehen, das vorzugsweise erodiert oder gelasert wird.
Der Vorteil des Erodierens ist, dass es durch eine entsprechende Vorrichtung die Möglichkeit eröffnet, mehrere Teile gleichzeitig zu fertigen, wodurch Herstellungskosten eingespart werden
können. Der Vorteil der Lasertechnik ist, dass die Rüstzeit und die Durchlaufzeit gegenüber dem Erodieren kürzer sind.
Wie vorstehend ausgeführt wurde ist es vorteilhaft, zumindest einem der (vorstehend genannten) Elemente des chirurgischen Instruments gemäß der vorliegenden Erfindung mehrere Funktionen bzw. Betätigungsmöglichkeiten zuzuordnen (Multifunktions I- betätigungselement). So ist es günstig, wenn der Instrumentengriff zusätzlich zu der
Pistoleng riffform mit einer (quer sich erstreckenden) Durchgriffsöffnung oder Öse ausgebildet, mit einem Durchmesser, der daran angepasst ist, dass zumindest ein Betätigungsfinger eines Bedieners, vorzugsweise der Daumen, hindurchgesteckt werden kann. Dadurch kann der Instrumentengriff wie die eine Branche einer Schere oder Fasszange aufgenommen werden. Ferner ist es vorteilhaft, wenn auch die Handhabe zwei Betätigungsabschnitte hat oder Betätigungsmöglichkeiten bietet, die mit den Betätigungsmöglichkeiten des Instrumentengriffs korrelieren. Insofern kann die Handhabe einen offenen (nicht geschlauften) sowie (über deren gesamte aus dem Aufnahmegehäuse ragende Länge) durchgehenden, konkaven
Betätigungsabschnitt bzw. Betätigungskante aufweisen, der/die als Anlage- oder Eingriffskante für den/die Bedienfinger vorgesehen ist, wobei zusätzlich eine (quer zur Betätigungsrichtung verlaufende) Durchgriffsöffnung (vergleichbar zu der Durchgriffsöffnung am Instrumentengriff) an der Handhabe ausgebildet oder vorgesehen ist, die für das Hindurchstrecken (zumindest) eines Betätigungsfinders des Bedieners dimensioniert ist.
Auf diese Weise kann das chirurgische Instrument wie eine Pistole in der Hand gehalten und mittels des Abzugsfingers betätigt werden, oder wie eine Schere an deren
Ösen/Durchgriffsöffnungen aufgenommen und gehandhabt werden.
Figurenbeschreibung
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die begleitenden Figuren näher erläutert.
Fig. 1 zeigt das Funktionsprinzip eines erfindungsgemäßen, manuell zu aktuierenden chirurgischen Instruments der„Ein-Wege-Bauart" gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2a, 2b zeigen zwei Varianten eines Schaftwerkzeugs/Instrumentenkopfs im Fall einer Knochenstanze und eines Rongeurwerkzeugs,
Fig. 3 zeigen zwei Handheld-Elemente nämlich Pistolengriff und Betätigungshebel gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 4 zeigt beispielhaft zwei Varianten (Rongeur und Knochenstanze) eines inneren Stab- oder Stangenbauteils eines Schaftwerkzeugs gemäß der Erfindung,
Fig. 5 zeigt beispielhaft zwei Varianten (Rongeur und Knochenstanze) eines äußeren Staboder Stangenbauteils eines Schaftwerkzeugs gemäß der Erfindung,
Fig. 6 zeigt die zwei Varianten eines chirurgischen Instruments gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in montiertem Zustand und
Fig. 7 beschreibt in vier Schaubildern den Montagevorgang zur Herstellung eines chirurgischen Instruments gemäß der Erfindung.
Aus den Figuren 1 , 2a und 2b ist piktogrammartig ein manuell zu betätigendes chirurgisches Instrument gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei beispielhaft zwei Varianten für ein wahlweise einsetzbares Schaftwerkzeug beschrieben werden, nämlich eine Knochenstanze und ein Rongeurwerkzeug. Dabei sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch andere Schaftwerkzeuge wie Zangen, Scheren oder Pinzetten auswählbar sind.
Demnach ist das erfindungsgemäße chirurgische Instrument in Modulbauweise insbesondere nach dem Baukastenprinzip aufgebaut und hat einen Instrumentengriff, vorzugsweise
Pistolengriff 1 , der ein Aufnahmegehäuse u.a. für einen Betätigungshebel 2 bildet, der wippenartig im Pistolengriff 1 an einer griffseitigen Anlenkstelle 8 anscharniert ist. Ein erster Betätigungsabschnitt 2a des wippenartigen Betätigungshebels 2 ragt hierbei aus dem
Pistolengriff 1 bzw. dem Aufnahmegehäuse heraus und dient als Eingriffsbereich für einen Chirurgen. Ein zweiter Kraftübertragungsabschnitt 2b des wippenartigen Betätigungshebels 2 auf der bezüglich der griffseitigen Anlenkstelle 8 dem Betätigungsabschnitt 2a
gegenüberliegenden Seite dient als Kopplungs- Übertragungsbereich zur Weiterleitung der vom Chirurgen aufgebrachten Betätigungskraft auf ein Schaftwerkzeug 4.
Das Schaftwerkzeug 4 besteht vorliegend aus einem Werkzeugschaft 6, der an seinem proximalen (patientenabgewandten) Endabschnitt in den Pistolengriff 1 bzw. das
Aufnahmegehäuse eingesetzt ist und einem Instrumentenkopf oder Maulteil 10 für den chirurgischen Wirkeingriff am Patienten, wie er beispielhaft in den Fig. 2a, 2b in Form der Knochenstanze oder des Rongeurwerkzeugs dargestellt ist. Der Werkzeugschaft 6 ist vorliegend aus zwei teleskopartig ineinander gelagerten Stäben 12, 14 aufgebaut von denen der innere Stab 12 vorzugsweise in Form eines Vollprofils ortsfest am Instrumentengriff 1 bzw. im Aufnahmegehäuse gehalten ist, wohingegen der äußere Stab 14 vorzugsweise in Form eines Hohlprofils (Rohrs) axialverschiebbar im Aufnahmegehäuse gelagert wird.
Wie bereits aus der Fig. 1 zu entnehmen ist, hat der äußere Stab 14 vorzugsweise an seinem proximalen Endabschnitt eine schaftseitige Anlenkstelle 16, an welcher der Betätigungshebel 2, insbesondere dessen Kraftübertragungsabschnitt 2b endseitig anscharniert ist. Wird demnach der Betätigungsabschnitt 2a des Betätigungshebels 2 vom Chirurgen mit einer Kraft in Richtung hin zum Pistolengriff 1 beaufschlagt, wippt/schwenkt der Betätigungshebel 2 in seinem
Mittenabschnitt um die griffseitige Anlenkstelle 8 während der Betätigungshebel 2 am freien Ende des Kraftübertragungsabschnitts 2b um die schaftseitige Anlenkstelle 16 schwenkt und dabei gleichzeitig den äußeren Stab 14 relativ zum inneren Stab 12 in Richtung distal axial vorwärts schiebt. Je nach Art des Instrumentenkopfs 10 wird dadurch dessen Mechanik aktuiert.
Beispielsweise zeigt die Fig. 2a die Prinzipskizze einer Knochenstanze als eine Variante für den Instrumentenkopf 10. Demnach kann die distale Endkante des äußeren Stabs (Stabrohrs) 14 als eine angeschrägte Schneidkante ausgebildet sein, wohingegen das distale Ende des inneren Stabs 12 zu einer Anschlagsplatte ausgeformt sein kann, welche mit der Schneidkante nach dem Amboss- oder dem Bypass-Schneidprinzip zusammenwirkt, wenn der äußere Stab 14 relativ zum inneren Stab 12 in Richtung distal verschoben wird. Alternativ hierzu ist in Fig. 2b eine andere Variante für den Instrumentenkopf 10 in Form eines Rongeurwerkzeugs dargestellt. Dieses besteht allgemein aus zwei Federbeinen, welche die sich gegenüberliegenden Schenkel einer Pinzette bilden und in ihrem Längsmittenabschnitt radial ausgebaucht sind. Die
proximalen Enden der beiden Schenkel sind am distalen Ende des inneren Stabs 12 fixiert. Wird demnach der äußere Rohrstab 14 axial in Richtung distal verschoben, überstreicht dieser die radial ausgebauchten Abschnitte der beiden Schenkel und presst diese infolge des engen Rohrstabquerschnitts federelastisch zusammen. Auf diese Weise kann das Rongeurwerkzeug nach dem Pinzettenprinzip geschlossen und wieder geöffnet werden.
Ein möglicher konstruktiver Aufbau für den inneren Stab 12 gemäß der genannten zwei beispielhaften Varianten ist in der Fig. 4 dargestellt, wohingegen ein möglicher konstruktiver Aufbau für den äußeren Stab 14 gemäß der genannten zwei beispielhaften Varianten in der Fig. 5 dargestellt ist.
Das chirurgische Instrument gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung hat demnach lediglich drei Hauptbestandteile für das Baukastensystem, nämlich den Instrumentengriff 1 , der für alle Varianten des chirurgischen Instruments gleich bleibt, den Betätigungshebel 2, der wahlweise unterschiedliche Hebelverhältnisse haben kann und das Schaftwerkzeug 4, das für die unterschiedlichen Instrumentenvarianten austauschbar ist.
Zusätzlich kann eine Vorspannfeder 18 (siehe Fig. 7), etwa eine Blattfeder vorgesehen sein, welche zwischen dem Instrumentengriff 1 und dem Betätigungshebel 2 angeordnet ist, um diesen in Öffnungsposition des Schaftwerkzeugs 4 vorzuspannen.
Der Instrumentengriff 1 sowie der Betätigungshebel 2 sind in der Fig. 3 getrennt voneinander und in Fig. 6 in montiertem Zustand dargestellt.
Demzufolge bildet der Instrumentengriff 1 in seinem distalen Bereich eine Art Aufnahmeschacht 1 a, in den der Werkzeugschaft 4 einsteckbar ist und einen Haltebereich 1 b, der wie ein
Pistolengriff konturiert ist. Zusätzlich ist im Haltebereich 1 b eine Durchgriffsöffnung 1 c entsprechend eines Scherengriffs (für das Durchgreifen mit einem Daumen/Finger)
ausgebildet. Schließlich ist im distalen Bereich unterhalb des Aufnahmeschachts 1 a die griffseitige Anlenkstelle 8 angeordnet. Diese besteht vorliegend aus einem längs des
Haltebereichs 1 b sich erstreckenden Vorsprung, der aus zwei parallelbeabstandeten
Ösenplatten 8a gebildet wird. Jede Ösenplatte 8a hat eine zueinander fluchtend ausgerichtete Durchgangsbohrung 8b, in welche ein Scharnierstift 20 eingesteckt werden kann.
Der Betätigungshebel 2 hat in seinem ersten Betätigungsabschnitt 2a ebenfalls eine
Randkontur (offene/nicht geschlaufte Griffkante), welche das Halten des Hebels 2 mit den Handfingern eines Chirurgen begünstigt sowie zusätzlich eine Durchgriffsöffnung 2c
entsprechend eines Scherengriffs für das Durchgreifen mit einem Finger (Daumen). Insoweit lässt sich der Instrumentengriff 1 mit daran montiertem Betätigungshebel 2 wahlweise wie ein Pistolengriff oder wie ein Scherengriff halten und handhaben, um so unterschiedlichen
Schaftwerkzeugen 4 gerecht zu werden.
Der Betätigungshebel 2 hat in seinem Mittenabschnitt eine Abflachung 22, welche mit einem Durchgangsloch 24 versehen ist. Die Abflachung 22 ist dafür ausgebildet, zwischen die beiden parallelen Ösenplatten 8a gleitend eingeführt zu werden, wobei der nachträglich eingesteckte Scharnierstift 20 den Betätigungshebel 2 schwenkbar am Instrumentengriff 1 hält. Wie ferner aus der Fig. 3 zu erkennen ist, bildet der Betätigungshebel 2 am distalen Ende seines zweiten Kraftübertragungsabschnitts 2b eine Klammeröse oder Mitnahmegabel 26. Diese Klammeröse 26 ist dafür angepasst, mit dem Scharnierstift (nicht näher gezeigt) der schaftseitigen
Anlenkstelle 16 in Schwenkeingriff zu kommen.
In den Fig. 4 und 5 sind die zwei Varianten von Werkzeugschaften 4 beispielhaft für die Knochenstanze und das Rongeurwerkzeug als Konstruktionszeichnung gezeigt.
Demzufolge hat der innere Stab 12 jedes Werkzeugschafts 4 gemäß der Fig. 4 den distalen Endabschnitt zur Aufnahme oder Ausbildung des Patienten-Eingriffselements am
Instrumentenkopf 10, wie dieser vorstehend bereits beschrieben wurde und einen proximalen Endabschnitt, der als eine oder mit einer Fixiervorrichtung 12a ausgebildet bzw. versehen ist. Im Konkreten kann die Fixiereinrichtung 12a aus ein oder zwei Querbohrungen bestehen (siehe insbesondere Fig. 6), welche mit einer oder zwei Querbohrungen am Instrumentengriff 1 fluchten, wenn der Werkzeugschaft 4 vollständig in den Aufnahmeschacht 1 a eingeführt ist. Daraufhin können Schrauben oder Splinte in die Querbohrungen 12a getrieben werden, um den inneren Stab 12 axial im Instrumentengriff 1 zu fixieren.
Der äußere Rohrstab 14 gemäß der Fig. 5 hat grundsätzlich einen Innendurchmesser, der ihm ein geführtes Gleiten längs des inneren Stabs 12 ermöglicht. Auch der äußere Rohrstab 14 bildet oder hat an seinem distalen Ende ein Patienten-Eingriffselement, das mit dem Patienten- Eingriffselement des inneren Stabs 12 unter Ausbildung des Instrumentenkopfs oder Maulteils
10 zusammenwirkt. Im Unterschied zum inneren Stab 12 hat der äußere Stab 14 an seinem proximalen Ende hingegen die schaftseitige Anlenkstelle 16, die vorliegend als Querbolzen ausgeführt ist. Die Länge sowie der Durchmesser des Querbolzens sind an die Klammeröse 26 des Betätigungshebels 2 angepasst, derart, dass dieser mit dem äußeren Rohrstab 14 an der schaftseitigen Anlenkstelle 16 werkzeuglos zusammengesteckt werden kann.
Die Montage eines chirurgischen Instruments gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, vorliegend in Form der Knochenstanze, ist in der Fig. 7 dargestellt.
Demnach wird zunächst der innere Stab 12 in den Aufnahmeschacht 1 a des Instrumentengriffs 1 eingeführt und mittels zweier Quersplinte axial gesichert. Daraufhin wird der äußere Rohrstab 14 über den inneren Stab 12 geschoben und in den Aufnahmeschacht 1 a ebenfalls eingeführt, bis dieser proximal endseitig an dem vordersten Quersplint anschlägt.
Wie aus der Fig. 7 erkennbar ist, wurde bereits eine Blattfeder 18 am Betätigungshebel 2 vormontiert. Dies kann beispielsweise durch Annieten, Anschrauben, Ankleben oder Eingießen bei der Spritzgussfertigung des Betätigungshebels 2 geschehen. Der so vorbereitete
Betätigungshebel 2 wird nunmehr unterhalb der Aufnahmeschachts 1 a zwischen den beiden parallelen Ösenplatten 8a in den Instrumentengriff 1 eingeführt, bis dieser mit seinem
endseitigen Klammerösen 26 am Querbolzen (Anlenkstelle 16) des äußeren Rohrstabs 14 scharnierartig verrastet/eingreift. Abschließend wird ein Scharnierstift 20 in die
Durchgangsbohrungen 8b an den Ösenplatten 8a und die Durchgangsbohrung 24 am
Betätigungshebel 2 gesteckt und so den Betätigungshebel 2 mit dem Instrumentengriff 1 scharniergekoppelt. In dieser Position legt sich die Blattfeder 18 an der Außenseite der
Instrumentengriffs 1 federelastisch an und spannt so den Betätigungshebel 2 in
Öffnungsrichtung des Instruments vor.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung entnehmbar ist, sind lediglich vier Montageschritte zur Fertigstellung des chirurgischen Instruments notwendig. Diese können schnell und ohne größeren fertigungstechnischen Aufwand ausgeführt werden. Sowohl der Instrumentengriff 1 wie auch der Betätigungshebel 2 sind aus einem spritzgegossenen Kunststoff und daher sehr preisgünstig in deren Herstellung. Lediglich das Schaftwerkzeug 4 und das Maulteil 10 sind zumindest teilweise oder ganz aus Metall oder Keramik gefertigt. Insoweit können die
Herstellungskosten hinsichtlich Material, Fertigung der Baukastenelemente sowie deren
Montage minimiert werden. Alle Elemente sind im Übrigen von Außerhalb des
Instrumentengriffs 1 werkzeuglos montierbar und auch von außen zugänglich. Dies stellt im vorliegenden Fall hinsichtlich Sterilisation/Reinigung sowie Beschädigungsanfälligkeit jedoch kein Problem dar, da das Instrument als Ein-Weg-Instrument vorgesehen ist, welches nach einmaligem Gebrauch entsorgt wird.
Offenbart ist zusammenfassend ein chirurgisches Instrument der Ein-Wege-Bauart das nach dem Prinzip eines Baukastensystems folgende Elemente hat:
Einen ein Aufnahmegehäuse bildenden Instrumentengriff 1 , vorzugsweise Pistolengriff, in dem eine separate Handhabe wie Betätigungshebel 2 wippenartig an einer griffseitigen Anlenkstelle 8 gelagert ist und
ein Schaftwerkzeug 4, bestehend aus einem Schaft 6 aus wenigstens zwei relativ axialverschieblichen Stab- oder Stangenbauteilen 12, 14 sowie einem Instrumentenkopf 10 mit Patienten-Eingriffselementen, welche durch die zwei relativ axialverschieblichen Stab- oder Stangenbauteile 12, 14 aktuierbar sind, von denen ein Stab- oder
Stangenbauteil 12 an dessen proximalem Ende am Instrumentengriff fixiert ist und das andere, bewegliche Stab- oder Stangenbauteil 14 eine schaftseitige Anlenkstelle 16 aufweist, an der die Handhabe 2 direkt angelenkt ist, derart, dass eine manuell aktuierte Wippbewegung der Handhabe 2 um die griffseitige Anlenkstelle 8 unmittelbar in eine Axialbewegung des anderen Stab- oder Stangenbauteils 14 an der schaftseitigen Anlenkstelle 16 transformiert wird.