DE20180049U1 - Mischkammer zur Erzeugung von Druckluftschaum für Löschanlagen - Google Patents
Mischkammer zur Erzeugung von Druckluftschaum für LöschanlagenInfo
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Description
U.Z.: 4668 Gb/PCT
Die Erfindung betrifft eine Mischkammer zur Erzeugung von Druckluftschaum für Löschanlagen zur Brandbekämpfung mit einem Drucklufteinlass, einem Löschmitteleinlass und einem Druckluftschaumauslass.
Löschschaum wird bei der Brandbekämpfung brennbarer flüssiger und fester Stoffe eingesetzt. Hierbei wird ein Gemisch aus Wasser und einem Schaummittel mittels Druckluft aufbereitet. Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Systeme bekannt. So kann beispielsweise ein Gemisch aus Wasser und Schaummittel durch eine Kreiselpumpe durch ein Schaumstrahlrohr befördert werden, wobei die Schaumerzeugung unmittelbar an dem Schaumstrahlrohr durch unterdruckbedingte Zumischung der Umgebungsluft erfolgt. Aus der U.S.-Patentschrift 5,255,747 ist es bekannt, anstelle der Zumischung der Umgebungsluft durch Unterdruck eine Druckluftzumischung vorzusehen. In diesem Fall wird die zur Verschäumung erforderliche Luftmenge über einen Druckluftkompressor zugeführt. Die Schaumqualität wird hierdurch erheblich verbessert, die in der DIN 14272 geforderte Wasserhalbzeit deutlich übertroffen und die Wurfweite des mit Druckluftschaum erzeugten Löschmittelstrahls erhöht.
Die aus der U.S.-Patentschrift 5,255,747 bekannte
Vorrichtung weist den Nachteil auf, dass eine motorisch
angetriebene Kreiselpumpe und ein Druckluft-Kompressor bereit gestellt werden müssen.
Aus der U.S.-Patentschrift 5,881,817 ist eine Löschvorrichtung bekannt, bei der der Druckluftschaum
ohne maschinelle Förderung, beispielsweise durch eine Kreiselpumpe, gefördert wird. Hierzu wird ein aus einer Druckluftquelle bereit gestellter Druckluftstrom aufgeteilt, wobei ein Teil in einen Löschmittelbehälter und ein anderer Teil in eine Mischkammer geleitet wird. In dem Löschmittelbehälter befindet sich das Gemisch aus Wasser und Löschmittel, das durch den Druckluftteilstrom in die Mischkammer gefördert wird. In der Mischkammer wird durch die Beimischung des zweiten Druckluftstroms eine Vermischung des Schaummittels mit dem Wasser zu Löschschaum bewirkt. Die aus der U.S.-Patentschrift 5,881,817 bekannte Löschkammer weist eine zylindrische Innenkontur auf, bei der an einem Ende das Gemisch aus Löschmittel und Wasser zugeführt, die Druckluft unter einem Winkel von 68° zur Mittelachse der zylindrischen Innenkontur eingespeist und das verschäumte Löschmittel am anderen Ende der zylindrischen Innenkontur austritt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Mischkammer zur Erzeugung von Druckluftschaum für Löschanlagen zur Brandbekämpfung bereit zu stellen, bei der besonders effizient eine optimale Schaumqualität bereit gestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Mischkammer zur Erzeugung von Druckluftschaum für Löschanlagen zur Brandbekämpfung mit einem Drucklufteinlass, einem Löschmitteleinlass und einem Druckluftschaumauslass bereit gestellt, bei der die Mischkammer eine sich zum Druckluftschaumauslass hin verjüngende Innenkontur aufweist. Durch den Löschmitteleinlass tritt das vorzugsweise aus einem Schaummittel und Wasser bestehende Löschmittel in die Druckkammer ein. Durch den Drucklufteinlass tritt von einer Druckluftquelle bereit gestellte Druckluft in die Mischkammer ein. In der Mischkammer verschäumt das Gemisch aus Wasser und Schaummittel aufgrund der Druckluftzuführung und tritt als Löschschaum aus dem Druckluftschaumauslass aus. Die Verschäumung ist durch
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die sich zum Druckluftschauraauslass hin verjüngende Innenkontur besonders effizient. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Innenkontur der Mischkammer bewirkt eine intensive Verwirbelung, insbesondere eine Rotation, welche den Mischprozess fördert.
Der erfindungsgemäß erzeugte Löschschaum ist sowohl nass als auch trocken hinsichtlich seiner Qualität mit Schaum vergleichbar, der von Großanlagen erzeugt wird, die Druckluftschaum mit einem Wasservolumenanteil von über 1.000 l/min mit einer aufwendigen Mess-, Steuer- und Regeltechnik erzeugen.
Aufgrund des hervorragenden Wirkungsgrads der Verschäumung in der erfindungsgemäßen Mischkammer ist es möglich, besonders kompakte Feuerlöschvorrichtungen bereit zu stellen. Die Druckluftvorratsbehälter können sehr klein gewählt werden oder es können bereits vorhandene Drucklufterzeugungsanlagen verwendet werden, die mobil oder stationär für andere Verwendungszwecke bereit gestellt sind.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Innenkontur der Mischkammer im wesentlichen kegelförmig, der Drucklufteinlass und der Löschmitteleinlass münden in den Boden der kegelförmigen Innenkontur ein und der Druckluftschaumauslass ist im Bereich der Spitze der kegelförmigen Innenkontur angeordnet. Andere Geometrien, die bewirken, dass sich die Mischkammer zum Druckluftschaumauslass hin verjüngt, beispielsweise die Form einer Halbkugel, sind ebenfalls möglich.
Der Drucklufteinlass und der Löschmitteleinlass münden vorzugsweise im wesentlichen parallel zueinander in die Mischkammer ein. Mit anderen Worten, die Leitungen für die in die Mischkammer einströmende Druckluft sowie für
das Löschmittel verlaufen, zumindest unmittelbar vor Eintritt in die Mischkammer, parallel zueinander.
Das Verhältnis des Innendurchmessers des
Drucklufteinlasses bzw. der diesbezüglichen
Druckluftleitung und des Innendurchmessers des
Löschmitteleinlasses bzw. der entsprechenden
Löschmittelleitungen beträgt vorzugsweise 1:3. Der Innendurchmesser des Druckluftschaumauslasses ist
vorzugsweise gleich dem Innendurchmesser des
Löschmitteleinlasses.
Die Mischkammer ist vorzugsweise aus Werkstoffen wie Kunststoff, Messing oder Aluminium gefertigt, d.h. aus solchen Materialien, die gegenüber dem eingesetzten Schaummittel korrosionsbeständig sind.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist hinter dem Druckluftschaumauslass ein Verschäumungsregler vorgesehen, der dazu dient, wahlweise einen Störkörper in dem freien Querschnitt des Druckluftschaumauslasses bereit zu stellen. Mittels des Verschäumungsreglers kann die Schaumqualität beeinflusst werden. Für die Bekämpfung von Vollbränden, d.h. dann, wenn die gesamte Oberfläche eines brennbaren Stoffes brennt, ist ein hoher Wasseranteil im Schaum erforderlich. Durch die Verdampfung des Wassers wird der Verbrennungsreaktion Energie entzogen. Nach Eintreten der Löschwirkung, d.h. nach dem Zusammenfallen der Flammenerscheinung, sind Nachlöscharbeiten erforderlich. Hierzu ist ein feinporiger, cremeartiger Schaum mit geringem Wasseranteil erforderlich. Ein derart trockener Schaum weist eine hohe Wasserhalbzeit auf und fördert die Durchfeuchtung von Kohlenstoff-Oberflächen. Der geringere Wasseranteil im Schaum führt zudem zu einer Verlängerung der Standzeit des Löschmittelbehälters. Es kann gegenüber dem nassen Schaum mindestens doppelt so lange und bis zu fünfmal so lange Löschmittel abgegeben werden.
Der Verschäumungsregler gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ermöglicht somit eine einfache Beeinflussung der Schaumqualität. Befindet sich der Verschäumungsregler in der Stellung, in der der Druckluftschaumauslass voll geöffnet ist, ergibt sich ein relativ nasser Schaum mit einem relativ hohen Wasseranteil, der eine große Wurfweite ermöglicht und sich besonders für fortgeschrittene, intensive Brände eignet. Wird, beispielsweise nach Eintreten der Löschwirkung und zum Durchführen von Nachlöscharbeiten, ein Störkörper durch Betätigung des Verschäumungsreglers in den freien Querschnitt des Luftdruckschaumauslasses geschoben, ergibt sich ein trockener Schaum mit einem geringeren Wasseranteil. Die Wurfweite wird hierdurch zwar verringert, es ergibt sich jedoch durch die höhere Standzeit des Schaums eine erhöhte Penetrationswirkung. Die Penetration durch das Löschwasser verhindert bei angebrannten festen Stoffen eine Rückzündung und hemmt zudem die Entzündbarkeit unverbrannter Stoffe. Die durch den geringeren Wasseranteil erhöhte Betriebszeit des Löschgerätes ist besonders für die im Verhältnis zur Vollbrandbekämpfung aufwendigeren Nachlöscharbeiten von Bedeutung.
Der erfindungsgemäße Verschäumungsregler ist bei beliebigen Mischkammern verwendbar.
Der Störkörper ist vorzugsweise ein Sperrelement mit einer Vielzahl von separaten Durchtrittspassagen. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist der Störkörper aus Sintermetall gefertigt. Sintermetall eignet sich besonders zur Erzeugung homogener Schaumblasenstrukturen. Flüssigkeiten mit geringer Oberflächenspannung werden durch die Poren des gesinterten Metalls gepresst und bilden dann sehr kleine Schaumblasen. Je kleiner die Schaumblasen sind, desto größer ist die Oberfläche der Flüssigkeit. Das damit erreichte günstige Verhältnis Masse zu Oberfläche des
Wassers erhöht den Wirkungsgrad der Verdampfung und verbessert damit das Löschvermögen.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Mischkammer ermöglicht eine raum- und gewichtsoptimierte Feuerlöschvorrichtung, die keine maschinelle Fördereinrichtung benötigt und insbesondere als nachrüstbare Lösung für verschiedene Anwendungsfälle ausgelegt sein kann. Mögliche Einsatzzwecke sind unter anderem Lastkraftwagen, Schiffe und U-Boote sowie Werkstätten und Betriebe. Bei Transportfahrzeugen treten nicht selten Brände auf, die insbesondere dann ein erhebliches Gefahrenpotential aufweisen, wenn diese Brände in Tunneln auftreten. Auf dem Fahrzeug mitgeführte bekannte Kleinlöschgeräte, die überwiegend Pulverlöscher sind, sind nicht in der Lage, ein fortgeschrittenes Schadenfeuer zu löschen. Mit Löschpulver kann keine ausreichende Kühlwirkung erzeugt werden und der Löschmittelvorrat ist beispielsweise für einen Reifenbrand nicht ausreichend. Mit der erfindungsgemäßen Feuerlöschvorrichtung ist es möglich, auch Brände zu beherrschen, die über das Entstehungsstadium bereits hinaus gegangen sind. Lastkraftwagen sind mit Druckluft-Bremsanlagen ausgerüstet. Die Druckluft-Kompressoren von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von beispielsweise 16.000 kg sind ausreichend leistungsfähig, um eine Mischkammer der hier in Rede stehenden Art betreiben zu können. Weitere Anwendungsgebiete sind Gefahrguttransporte, insbesondere bei Tunnelfahrten, Militärkonvois und Radpanzer. Auch Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen der Bauwirtschaft, der Landwirtschaft und des Bergbaus lassen sich mit der erfindungsgemäßen Feuerlöschvorrichtung effizienter absichern, sofern diese Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen über ausreichend leistungsfähige Druckluft-Kompressoren verfügen.
Schiffe und U-Boote sind ebenfalls mit Druckerzeugungsanlagen ausgestattet. Auch bei derartigen
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Wasserfahrzeugen ist somit die Absicherung durch ein effizientes Löschsystem mit geringer Einbaugröße von Vorteil. Eine Nachrüstung mit der erfindungsgemäßen Feuerlöschvorrichtung ist jederzeit möglich.
Schließlich werden auch in den meisten gewerblichen Betrieben Druckluftsteuerungen und Druckluftwerkzeuge eingesetzt. Die üblicherweise verwendeten Druckluft-Kompressoranlagen sind hinsichtlich der Luftvolumenleistung für die erfindungsgemäße Feuerlöschvorrichtung ausreichend dimensioniert. Gerade in kunststoffverarbeitenden Betrieben, in denen Thermoplaste verarbeitet werden, die nur mit Schaumlöschverfahren gelöscht werden können, ist eine brandschutztechnische Absicherung mit der erfindungsgemäßen Feuerlöschvorrichtung auf einfache Art und Weise möglich.
Die erfindungsgemäße Feuerlöschvorrichtung weist eine geringe Einbaugröße auf, ist jederzeit nachrüstbar und einfach montierbar, weist lediglich ein geringes Gewicht auf, da nur der Löschmittelvorrat vorhanden sein muss, nicht aber ein separater Druckluftspeicher, ist wesentlich wirkungsvoller als normales Wasser, besonders bei Kunststoff- und Flüssigkeitsbränden, und vermeidet zudem Wasserschäden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den beigefügten Figuren weiter erläutert, in denen
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Feuerlöschvorrichtung ist,
Fig. 2 eine schematische perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Mischkammer mit einem Verschäumungsregler ist,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mischkammer mit Verschäumungsregler ist,
Fig. 3a eine Schnittdarstellung einer dritten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mischkammer mit
Verschäumungsregler und integrierter Aufteilung des Druckluftvolumenstroms ist,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung längs der Linie A-A in Fig. 2 ist und
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Löscheinrichtung für den nachträglichen stationären Einbau in einen Lastkraftwagen ist.
Soweit nicht anders angegeben, sind in den Figuren gleiche Bezugszeichen für entsprechende Elemente verwendet.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Feuerlöschvorrichtung mit einem Löschmittelbehälter 1, einer Mischkammer 10 und einem absperrbaren Strahlrohr 20. Der Löschmittelbehälter 1 ist dazu ausgelegt, Wasser und ein Schaummittel aufzunehmen. Der Löschmittelbehälter 1 ist mit der Mischkammer 10 über eine Löschmittelleitung 2 verbunden. Die Löschmittelleitung 2 besteht aus einem handelsüblichen, formbeständigen Druckschlauch und kommuniziert über einen Löschmitteleinlass 11 mit dem Inneren der Mischkammer 10. Vorzugsweise sollte eine in dem Löschmittelbehälter 1 vorgesehene Steigleitung (nicht gezeigt) den gleichen Innendurchmesser aufweisen wie die Löschmittelleitung 2, welche vorzugsweise wiederum den gleichen Innendurchmesser aufweist wie der Löschmitteleinlaß 11.
Eine nicht näher dargestellte Druckluftquelle 30, die beispielsweise ein mit Druckluft gefüllter Behälter oder ein motorbetriebener Kompressor sein kann, ist über eine
erste Druckluftleitung 31 mit der Mischkammer 10 und über eine zweite Druckluftleitung 32 mit dem Löschmittelbehälter 1 verbunden. Die Druckluftleitungen 31 und 32 können handelsübliche, vorzugsweise formbeständige Druckleitungen sein, die mit handelsüblichen Schneilkupplungs-Verbindungen versehen sind. Die erste Druckluftleitung 31 kommuniziert über einen Drucklufteinlass 12 mit dem Inneren der Mischkammer 10. Vorzugsweise sollte der Innendurchmesser der Druckluftleitung 31 gleich dem Innendurchmesser der Druckluftleitung 32 sein.
Das Strahlrohr 20, das über ein Absperrorgan verfügen kann und innen vorzugsweise glatt ist, da zusätzliche Störkörper an dieser Stelle die Schaumblasenstrukturen wieder zerstören würden, ist über eine herkömmliche Schlauchleitung 33 mit der Mischkammer verbunden. Die Schlauchleitung 33 kommuniziert über einen Druckluftschaumauslass 13 mit der Mischkammer.
Eine erste Ausführungsform der Mischkammer 10 ist in Fig. 2 schematisch in einer perspektivischen, teilweise aufgeschnittenen Darstellung gezeigt. Bei dieser Ausführungsform der Mischkammer 10 ist die Innenkontur halbkugelförmig ausgeführt, wobei der Löschmitteleinlass 11 und der Drucklufteinlass 12 an der flachen Seite der Halbkugel und der Druckluftschaumauslass 13 gegenüber der flachen Seite der Halbkugel an deren Zenit angeordnet ist.
Ein Verschäumungsregler 4 0 ist integral mit der
Mischkammer 10 ausgebildet. Die Strömungsrichtung des aus
Wasser und Schaummittel bestehenden Löschmittels in der
Löschmittelleitung 2 und des Löschschaums in der Schlauchleitung 33 sind in Fig. 1 durch Pfeile
angedeutet. Ein Umschaltelement 41 des
Verschäumungsreglers 4 0 ist senkrecht zur
Strömungsrichtung des Löschschaums verschiebbar.
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Fig. 3 zeigt im Schnitt eine andere Ausführungsform der Mischkammer 10. Bei dieser Ausführungsform ist die Innenkontur der Mischkammer kegelförmig ausgelegt, wobei der Löschmitteleinlass 11 und der Drucklufteinlass 12 an der stumpfen Kegelseite und der Druckluftschaumauslass 13 an der Kegelspitze angeordnet sind. Der Löschmitteleinlass 11 liegt dem Druckluftschaumauslass 13 direkt gegenüber. Der Durchmesser des Druckluftschaumauslasses 13 ist gleich dem Durchmesser des Löschmitteleinlasses 11. Der Drucklufteinlass 12 und der Löschmitteleinlass 11 beziehungsweise die unmittelbar hiervor angeordneten entsprechenden Leitungsabschnitte verlaufen parallel zueinander. Der Durchmesser des Löschmitteleinlasses 11 ist dreimal so groß wie der Durchmesser des Drucklufteinlasses 12.
Beträgt beispielsweise der Durchmesser der Löschmittelleitung 2 sowie des Löschmitteleinlasses 11 6 mm, so beträgt der Durchmesser der ersten Druckluftleitung 31 und des Drucklufteinlasses 12 2 mm. Für den Betrieb der hier beschriebenen Feuerlöschvorrichtung mit einem Druckluft-Kompressor eines Lastkraftwagens hat sich ein Innendurchmesser von 12 mm für die Löschmittelleitung 2 sowie den Löschmitteleinlass 11 und von 4 mm für die erste Druckluftleitung 31 und den Drucklufteinlass 12 als geeignet erwiesen.
Fig. 3 zeigt ebenfalls das Umschaltelement 41 des Verschäumungsreglers 40.
Fig. 4 zeigt eine Schnittdarstellung durch den Verschäumungsregler 40 und das Umschaltelement 41. In der in Fig. 3 und Fig. 4 gezeigten Stellung des Umschaltelements 41 wird der Querschnitt des Druckluftschaumauslasses gänzlich freigegeben. In dieser Stellung des Verschäumungsreglers wird beim Betrieb der Feuerlöschvorrichtung ein relativ nasser Schaum erzeugt,
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der durch seinen relativ hohen Wasseranteil eine große Wurfweite hat und sich besonders für fortgeschrittene, intensive Brände eignet. Wenn das Umschaltelement 41 in Fig. 3 beziehungsweise Fig. 4 nach links verschoben wird, gelangt ein Störkörper 42 in den freien Querschnitt des Druckluftschaumauslasses. In dieser Stellung wird beim Betrieb der Feuerlöschvorrichtung ein relativ trockener Schaum mit einem geringeren Wasseranteil erzeugt, welcher für Nachlöscharbeiten zweckmäßiger ist.
Der Störkörper 42 besteht vorzugsweise aus Sintermetall. Das Umschaltelement 41 ist in einer entsprechend ausgebildeten Bohrung des Verschäumungsreglers 40 gelagert und kann senkrecht zur Durchströmrichtung des Löschschaums verschoben werden, wobei es die beiden zuvor erwähnten definierten Stellungen einnehmen kann.
Im folgenden werden die Funktion und der Betrieb der Feuerlöschvorrichtung, der Mischkammer 10 und des Verschäumungsreglers 40 beschrieben.
Eine nicht näher dargestellte Anschlussvorrichtung wird mit der Druckluftquelle 3 0 verbunden. Über die zweite Druckluftleitung 32 strömt ein Teilstrom der durch die Druckluftquelle 30 bereitgestellten Druckluft in den Löschmittelbehälter 1 und drückt das aus Wasser und einem Schaummittel bestehende Löschmittel durch die Löschmittelleitung 2 und den Löschmitteleinlass 11 in die Mischkammer 10. Der verbleibende Teilstrom der Druckluftquelle 3 0 strömt durch die erste Druckluftleitung 31 und den Drucklufteinlass 12 in die Mischkammer 10 und bewirkt, insbesondere infolge einer Rotationsbewegung, eine intensive Verwirbelung des Löschmittels, welche zu einer Schaumbildung führt. Das verschäumte Löschmittel tritt als Löschschaum durch den Druckluftschaumauslass 13 aus der Mischkammer aus. Wenn sich das Umschaltelement 41 des Verschäumungsreglers 40 in der Stellung für nassen Schaum befindet, in der der
Durchtrittsquerschnitt in vollem Umfang freigegeben wird, tritt der Löschschaum durch die Schlauchleitung 33 und das Strahlrohr 20 ins Freie.
Bei einem Ausführungsbeispiel, bei dem als Druckluftquelle 3 0 ein im Handel verfügbarer Druckluftkompressor eines Lastkraftwagens verwendet wurde, der Innendurchmesser der Löschmittelleitung 2 und des Druckluftschaumauslasses 13 12 mm und der Durchmesser der ersten Druckluftleitung 31 sowie des Drucklufteinlasses 12 4 mm betrug, konnte mit einer Schlauchleitung von 10 m Länge eine Wurfweite von ca. 12 m erreicht werden. Der Wasseranteil bei einem nassen Schaum betrug hierbei ca. 30 l/min. Mittels eines optimierten Auslaßrohres konnte die Wurfweite auf ca. 16 m bei einem Wasseranteil von 25 l/min gesteigert werden. Besonders vorteilhaft geeignet als Auslassrohr ist eine Löschpistole für eine LKW-Löschanlage, die über die Firma Karasto Armaturenfabrik, Oehler GmbH, 70734 Fellbach, Deutschland, unter der Bezeichnung "Gießbrause 521 PL SB G 3/4 Zoll mit Vollstrahldüse 520 S AG G 3/4 Zoll" bezogen werden kann.
Es versteht sich für den Fachmann, dass die Größe der Bohrungen sowie die Druckverhältnisse den Volumendurchsatz bestimmen. Bei der Verwendung eines Druckluftbehälters ist der Druckluftvorrat so zu bemessen, dass er für den Ausstoß des gesamten Löschmittelvorrates ausreicht. Bei der Verwendung einer Drucklufterzeugungsanlage kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Druckluft kontinuierlich bereitgestellt werden kann. Je nach Einsatzzweck kann der Luftvolumenstrom ca. 6 1/sec bei 8 bis 10 Bar Druck betragen. Bei kleineren Anlagen ist ein geringerer Luftvolumenstrom bei gleichen Drücken möglich.
Der vorstehend erläuterte Betrieb der Löschvorrichtung eignet sich insbesondere zur Vollbrandbekämpfung. Für die
anschließenden Nachlöscharbeiten wird das Umschaltelement 41 in dem Verschäumungsregler 40 so verschoben, dass das Störelement 42 in den Leitungsquerschnitt hinter den Druckluftschaumauslass 13 eintritt. Hierdurch werden die Schaumqualität, der Wassergehalt des Löschschaums und die Zeit der Löschmittelabgabe beeinflusst. Es wird ein feinporiger, cremeartiger Schaum mit geringem Wasseranteil erzeugt. Durch den geringen Wasseranteil wird die Betriebszeit der Feuerlöschvorrichtung verlängert. Gegenüber der Stellung für nassen Schaum kann in der Stellung für trockenen Schaum die Zeit der Löschmittelabgabe mindestens verdoppelt und unter Umständen_verfünffacht werden.
Fig. 3a zeigt eine Schnittdarstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mischkammer mit Verschäumungsregler und integrierter Aufteilung des Druckluftvolumenstroms. Eine derartige Ausführungsform ist besonders vorteilhaft für einen tragbaren Feuerlöscher.
Die Gesamtmasse eines tragbaren Feuerlöschers ist aus Gründen der Handhabbarkeit begrenzt. In Europa sind beispielsweise für tragbare Feuerlöscher die Vorgaben der Norm EN 3 einzuhalten, gemäß der die Gesamtmasse eines tragbaren Feuerlöschers auf 2 0 kg begrenzt ist. Der Löschmittelinhalt ist bei einem Schaumlöscher auf maximal 9 Liter begrenzt. Bei tragbaren Feuerlöschern sind somit sowohl das Bauvolumen als auch die Gesamtmasse möglichst gering zu halten.
Die in Fig. 3a dargestellte Aus führungs form der erfindungsgemäßen Mischkammer kann in Form eines entsprechenden Bauelements auf einen handelsüblichen Schaumlöscher so aufgesetzt werden, dass die Einfüllöffnung des Schaumlöschers von der Mischkammer bzw. dem die Mischkammer aufweisenden Bauelement abgeschlossen wird. Um das System einfach und kompakt zu
gestalten, ist die Aufteilung des Druckluftvolumenstroms in einen ersten Teilstrom in das Innere der Mischkammer und einen zweiten Teilstrom in den Löschmittelbehälter 1 in die Mischkammer 10 bzw. das die Mischkammer aufweisende Bauelement integriert. Wie aus Fig. 3a ersichtlich, führt eine Druckluftleitung 31, die mit einer Druckluftquelle 3 0 (siehe Fig. 1) verbindbar ist, in den Teil der Mischkammer 10 bzw. des die Mischkammer aufweisenden Bauelements, der auf den Schaumlöscher aufgesetzt wird. Im Inneren dieses Teils wird der Druckluftstrom aufgeteilt in einen ersten Teil, der mit dem Drucklufteinlass 12 in Verbindung steht, und einen zweiten Teil, der über die Druckluftleitung 32 mit der Einfüllöffnung des Schaumlöschers kommuniziert.
Vorzugsweise ist der Innendurchmesser der in Fig. 3a mit dem Bezugszeichen 32 bezeichneten Druckluftleitung gleich dem Durchmesser des Drucklufteinlasses 12.
Bei Verwendung mit einem handelsüblichen tragbaren Schaumlöscher kann die erforderliche Druckluft beispielsweise mit einer Druckluftflasche mit einem Volumen von einem Liter und einem Fülldruck von 200 bar bereit gestellt werden. Mit einem derartigen tragbaren Feuerlöscher kann eine Einsatzzeit von 4 0 Sekunden bei einer Wurfweite von 10 m im nassen Modus bereit gestellt werden. Im trockenen Modus liegt die Einsatzzeit bei 80 Sekunden.
Die zuvor beschriebene Ausführungsform gemäß Fig. 3a sieht einen Verschäumungsregler 40 vor. Ein derartiger Feuerlöscher ist für eine professionelle Anwendung durch die Feuerwehr gedacht. Die zuvor erwähnte europäische Norm EN 3 lässt zur Aktivierung eines tragbaren Feuerlöschers nur eine einzige Schalthandlung zu. Für derartige Anwendungen muss daher auf einen Verschäumungsregler verzichtet werden.
Fig. 5 zeigt eine schematische Darstellung einer Löscheinrichtung für den nachträglichen stationären Einbau in einen Lastkraftwagen unter Verwendung der erfindungsgemäßen Mischkammer 10.
Insbesondere bei Gefahrguttransporten können
Reifenbrände, Motorraumbrände und Brände als Folge von
Unfällen, beispielsweise Folgebrände durch
Auffahrunfälle, zu enormen Schäden führen. Die in Fig. 5
dargestellte Löscheinrichtung stellt ein wirksames
Brandbekämpfungsmittel bereit, das auch für den nachträglichen Einbau geeignet ist.
An einer geeigneten Stelle des Lastkraftwagens, beispielsweise im Unterwagen (nicht dargestellt) wird ein handelsüblicher Löschmittelbehälter 1 montiert. Der Inhalt dieses Löschmittelbehälters sollte vorzugsweise mindestens 40 Liter betragen. Als Druckluftquelle 30 ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine Druckluftflasche 43 mit einem Volumen von 4 Litern und einem Fülldruck von 200 bar vorgesehen. Die erfindungsgemäße Mischkammer 10 bzw. das die Mischkammer aufweisende Bauelement wird unmittelbar an den Löschmittelbehälter 1 montiert. Die von der Druckluftquelle 30, d.h. der Druckluftflasche 43 her verlaufende Druckluftleitung wird aufgeteilt, so dass über die Druckluftleitung 31 Druckluft in die Mischkammer 10 geleitet wird und über die Druckluftleitung 32 Druckluft in den Löschmittelbehälter 1 geleitet wird. Die Druckluftleitungen 31 und 32 weisen vorzugsweise den gleichen Innendurchmesser auf.
Die Mischkammer 10 ist über eine Förderleitung 33 mit einer Haspel 44 verbunden. Auf der Haspel 44 befindet sich ein Schlauch mit einer Löschpistole 20. Der Schlauch kann beispielsweise eine Länge von 20 m aufweisen.
Die zuvor beschriebene Löscheinrichtung weist eine Einsatzzeit von 110 Sek. und eine Wurfweite von 16 m auf.
Bei Bedarf kann die Einsatzzeit durch den Einbau von größeren Behältern und Druckluftflaschen erhöht werden. Für den professionellen Einsatz durch Feuerwehren kann ein Verschaumungsregler vorgesehen sein.
Claims (19)
1. Mischkammer zur Erzeugung von Druckluftschaum für Löschanlagen zur Brandbekämpfung, dadurch gekennzeichnet,
- mit einem Drucklufteinlass (12),
- mit einem Löschmitteleinlass (11) und
- mit einem Druckluftschaumauslass (13),
- dass die Mischkammer (10) eine sich zum Druckluftschaumauslass hin verjüngende Innenkontur aufweist.
2. Mischkammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenkontur der Mischkammer im wesentlichen kegelförmig ist, der Drucklufteinlass (12) und der Löschmitteleinlass (11) in den Boden der kegelförmigen Innenkontur einmünden und der Druckluftschaumauslass (13) im Bereich der Spitze der kegelförmigen Innenkontur angeordnet ist.
3. Mischkammer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucklufteinlass (12) und der Löschmitteleinlass (11) im wesentlichen parallel zueinander in die Mischkammer einmünden.
4. Mischkammer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucklufteinlass (12) und der Löschmitteleinlass (11) ein Verhältnis der Innendurchmesser zueinander von 1 : 3 aufweisen.
5. Mischkammer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des Löschmitteleinlasses (11) gleich dem Innendurchmesser des Druckluftschaumauslasses (13) ist.
6. Mischkammer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mischkammer aus Kunststoff, Messing oder Aluminium gefertigt ist.
7. Mischkammer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass hinter dem Druckluftschaumauslass ein Verschäumungsregler vorgesehen ist, der dazu dient, wahlweise einen Störkörper in dem freien Querschnitt des Druckluftschaumauslasses bereit zu stellen.
8. Mischkammer (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschäumungsregler (40) ein hinter dem Druckluftschaumauslass quer zur Durchtrittsrichtung des Druckluftschaums verschiebbar angeordnetes Umschaltelement (41) aufweist, das je nach Stellung wahlweise den freien Querschnitt einer sich an den Druckluftschaumauslass anschließenden Leitung freigibt oder einen Störkörper in dem Leitungsquerschnitt bereitstellt.
9. Mischkammer nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Störkörper (42) ein Sperrelement mit einer Vielzahl von Durchtritten ist.
10. Mischkammer nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Störkörper aus Sintermetall gefertigt ist.
11. Mischkammer nach Anspruch 7, 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschäumungsregler und die Mischkammer als integrales Bauteil ausgeführt sind.
12. Feuerlöschvorrichtung mit einem Löschmittelbehälter (1), einer Anschlussvorrichtung zum Anschluss an eine Druckluftquelle (30) und einer Mischkammer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
13. Feuerlöschvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine von der Druckluftquelle (30) ausgehende Verbindungsleitung in eine mit der Mischkammer (10) verbundene Druckluftleitung (31) und eine mit dem Löschmittelbehälter (1) verbundene Druckluftleitung (32) aufgeteilt ist.
14. Feuerlöschvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Mischkammer (10) verbundene Druckluftleitung (31) und die mit dem Löschmittelbehälter (1) verbundene Druckluftleitung (32) den gleichen Innendurchmesser haben.
15. Feuerlöschvorrichtung nach Anspruch 12, 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (1) eine Steigleitung aufweist, die über eine Löschmittelleitung (2) mit der Mischkammer (10) verbunden ist, wobei der Innendurchmesser der Steigleitung gleich dem Innendurchmesser der Löschmittelleitung (2) und des Löschmitteleinlasses (11) ist.
16. Feuerlöschvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das die Mischkammer (10) beinhaltende Bauelement direkt an dem Löschmittelbehälter (1) montiert ist.
17. Feuerlöschvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das die Mischkammer (10) beinhaltende Bauelement über eine einzige Druckleitung (31) mit der Druckluftquelle (30) verbindbar ist und dass die Aufteilung des Druckluftstroms in eine mit der Mischkammer (10) verbundene Druckluftleitung und eine mit dem Löschmittelbehälter (1) verbundene Druckluftleitung (32) durch Bohrungen in dem die Mischkammer (10) beinhaltenden Bauelement bereitgestellt ist.
18. Feuerlöschvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie als tragbare Feuerlöschvorrichtung mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 kg ausgeführt ist, wobei der Löschmittelbehälter (1) ein Volumen von maximal 9 l aufweist und die Druckluftquelle (30) eine Druckluftflasche mit einem Volumen von 1 l und einem Fülldruck von 200 bar ist.
19. Feuerlöschvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie als nachträglich montierbare stationäre Feuerlöschvorrichtung ausgeführt ist, wobei der Löschmittelbehälter (1) ein Volumen von vorzugsweise mindestens 40 l aufweist und die Druckluftquelle (30) eine Druckluftflasche mit einem Volumen von vorzugsweise mindestens 4 l und einem Fülldruck von 200 bar ist.
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