DE19816359A1 - Fasersensor zum Erkennen von Oberflächenstrukturen - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ermittlung von Oberflächenstrukturen an
Objekten, insbesondere von Leimspuren auf Klebeflächen.
Klebstoffe werden mit Erfolg in zahlreichen Fertigungsprozessen eingesetzt.
Insbesondere in automatisierten Fertigungsprozessen ist eine Kontrolle des
ortsgenauen Auftrages von Klebstoff auf die dafür vorgesehene Klebefläche
erforderlich. Der Klebstoffauftrag erfolgt z. B. bei der Herstellung von
Verpackungsmaterialien über gesteuerte Beleimungsdüsen, an denen die
Klebeflächen mit hoher Geschwindigkeit (bis zu 10 m/s) vorbeigeführt werden. Durch
Störungen beim Auftragsprozeß kommt es vor, daß Klebeflächen falsch oder gar
nicht beleimt werden. Um diese Verpackungszuschnitte rechtzeitig zu erkennen und
steuernd in den Prozeß eingreifen zu können, werden Detektoren benötigt, die den
Klebstoffauftrag mit der erforderlichen Geschwindigkeit kontrollieren.
Die bekannten Detektoren zum Nachweis des Klebstoffauftrags nutzen die
Fluoreszenz von Substanzen aus, die dem Klebstoff vorab beigemischt und durch
geeignete elektromagnetische Strahlung angeregt werden. Die Beimischung dieser
fluoreszierenden Substanzen zum Klebstoff ist bei Verpackungen, die zum Beispiel
für die Lebensmittelindustrie benötigt werden, unerwünscht.
Andere Detektoren verwenden bei wasserhaltigen Klebstoffen die
Absorptionseigenschaften von Wasser im infraroten Spektralbereich. Nachteil dieser
Detektoren ist ihr auf wasserhaltige Klebstoffe begrenzter Einsatzbereich.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung zum Nachweis von
Oberflächenstrukturen, insbesondere von Klebstoffaufträgen, anzugeben, die den
Klebstoff ohne Beimischung zusätzlicher Substanzen nachweist und deren
Einsatzbereich nicht auf wasserlösliche Klebstoffe begrenzt ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß über einen
Lichtwellenleiter Licht einer Lichtquelle auf die zu bewertende Oberfläche gelenkt
wird. Durch den Abstand der Austrittsseite des Lichtwellenleiters von der Oberfläche
und durch die Apertur des Lichtleiters wird die Größe der beleuchteten Zone
bestimmt. Als Lichtquelle werden solche mit klassischer Strahlung, Laser und
Lumineszenzdioden eingesetzt. Das von der beleuchteten Oberfläche
zurückgesandte Licht wird von einem zweiten Lichtwellenleiter, der parallel zum
ersten angeordnet ist, aufgenommen und einem Empfänger zugeführt. Bei einem
konstanten Abstand des zweiten Lichtwellenleiters von der Oberfläche und einer
Oberfläche mit konstantem Reflexions-, Absorptions- und Streuvermögen über den
gesamten zu bewertenden Bereich registriert der Empfänger beim Vorbeiführen der
Oberfläche am Lichtwellenleiter stets ein konstantes Signal. Die numerische Apertur
des Lichtwellenleiters legt erfindungsgemäß einen Beobachtungskegel fest und
bestimmt dadurch die Lichtmenge, die der Lichtwellenleiter von der beleuchteten
Oberfläche aufnimmt. Erscheint nun in der beleuchteten Zone eine
Oberflächenveränderung, z. B. in Form einer Erhebung ( Leimspur), so ändert sich
die vom Lichtwellenleiter aufgenommene Lichtmenge und der Empfänger registriert
überraschend ein geändertes Signal, das als Maß für das Vorhandensein einer
Oberflächenveränderung, insbesondere einer Leimspur, dient. Hat die Erhebung die
beobachtete Zone auf der Oberfläche verlassen, so stellt sich wieder das
Ausgangssignal am Empfänger ein. Eine Signalveränderung tritt auch auf, wenn
eine Vertiefung in der beobachteten Zone der Oberfläche erscheint. Das Verfahren
basiert auf der wohl definierten numerischen Apertur des Lichtwellenleiters.
Für den Fall, daß die Oberfläche schon ohne die Klebstoffspur eine ortsabhängige
Veränderungen im Reflexions-, Absorptions- und Streuvermögen - bei
Verpackungsmaterialien etwa durch farbige Aufdrucke - hat, ändert sich auch
entsprechend das zeitlich registrierte Signal am Empfänger. Dieser Signalverlauf
wird von einem Computer als Referenzmuster gespeichert. Danach werden alle
weiteren Signalverläufe, die von den Oberflächen mit Klebstoffspur aufgenommen
werden, mit dem Referenzmuster verglichen. Das Differenzsignal liefert dann die
Information über das Vorhandensein der Klebstoffspur.
In einer zweiten Ausführungsform wird erfindungsgemäß ein weiteres
Lichtwellenleiterpaar, das ebenfalls aus dem Beleuchtungslichtwellenleiter und dem
Signallichtwellenleiter besteht, so positioniert, daß die beobachtete
Oberflächenzone neben der Klebstoffspur liegt, also diese nicht mit erfaßt. Das mit
dieser Anordnung erhaltene Signal dient als Referenzsignal und wird mit dem ersten
Signal über eine Differenzbildung oder eine Quotientenbildung verknüpft. Das
resultierende Signal gibt wieder Aufschluß über das Vorhandensein und die Position
der Klebstoffspur.
Um störendes Umgebungslicht von der Signalerfassung auszuschalten, kann an der
Eintrittsseite oder an der Austrittsseite des Lichtwellenleiters erfindungsgemäß ein
Filter angeordnet werden, das nur die zur Messung erwünschte Strahlung durchläßt.
Bei Verwendung von schmalbandiger Strahlung, insbesondere von Laser- und
Lumineszenzdiodenstrahlung, läßt das Filter nur diese Strahlung durch und
unterdrückt die unerwünschte Strahlung des Umgebungslichtes. Anstelle der Filter
kann auch eine dielektrische Spiegelschicht mit dem entsprechenden
Transmissionsverhalten auf die Enden der Lichtwellenleiter aufgebracht werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird erfindungsgemäß ein Y-förmig
verzweigter Lichtwellenleiter verwendet, wobei in den einen Lichtleiterzweig das
Beleuchtungslicht eingekoppelt wird. Über das Austrittsende des Y-förmigen
Lichtwellenleiters wird das Beleuchtungslicht auf die Oberfläche geleitet. Dort
leuchtet das Licht entsprechend der numerischen Apertur des Lichtwellenleiters und
dem gewählten Abstand eine Beobachtungsfläche aus. Das zurückkommende Licht
wird über die Faser wieder aufgenommen und über den zweiten
Lichtwellenleiterzweig einem Empfänger zugeführt.
Ein zweiter, identischer Y-förmiger Lichtwellenleiter kann erfindungsgemäß zur
Gewinnung eines Referenzsignals verwendet werden. Dieser zweite Y-förmige
Lichtwellenleiter wird auf eine Beobachtungszone neben der Leimspur ausgerichtet.
Die Signalauswertung erfolgen dann wie oben beschrieben.
Zeigt die nachzuweisende Oberflächenveränderung, insbesondere der Klebstoff, ein
starkes Absorptionsverhalten bei einer geeignet gewählten
Beleuchtungswellenlänge, so kann erfindungsgemäß bei den oben beschriebenen
Vorrichtungsvarianten ein Filter zwischen Lichtwellenleiter und Empfänger
angeordnet werden, das nur das Licht im Bereich der Absorptionsbande durchläßt.
So wird erreicht, daß sich das am Empfänger gemessene Signal ändert, wenn eine
Oberflächenveränderung mit geändertem Absorptionsverhalten durch das
Beobachtungsfenster läuft.
Erfindungsgemäß wird durch die gleichzeitige Aufnahme des von der beobachteten
Oberflächenzone zurückkommenden Lichtes im Spektralbereich außerhalb der
Absorptionsbande ein Referenzsignal abgenommen und mit dem ersten Signal, das
das Absorptionsverhalten bei der Absorptionsbande mißt, über eine Differenz- oder
Quotientenbildung ausgewertet. Der Vorteil dieser Vorrichtung ist es, daß die
störenden spezifischen optischen Eigenschaften der Oberfläche, die sie ohne die
zusätzlichen Strukturen hat, eliminiert werden.
In einer weiteren Ausführungsform wird erfindungsgemäß ein verzweigter
Lichtwellenleiter verwendet, der insgesamt drei Einzelfasern in eine gemeinsame
Faser münden läßt. Das gemeinsame Faserende wird auf die zu untersuchende
Oberfläche gerichtet. Über den einen Lichtwellenleiterzweig wird das
Beleuchtungslicht eingekoppelt und auf die Oberfläche geleitet. Die beiden anderen
Lichtwellenleiter dienen jeweils das Meßsignal- bzw. das Referenzsignalkanal. Filter
oder dielektrische Filterschichten auf den Lichtwellenleiterenden separieren das
gewünschte Signal bzw. Referenzlicht.
Um mehrere parallel zueinander verlaufende Strukturen oder breite Strukturen, die
nicht mehr von einem Lichtwellenleiter mit gegebener Apertur erfaßt werden,
bewerten zu können, werden erfindungsgemäß mehrere Lichtwellenleitersensoren
zusammen angeordnet. Den Faserenden, die das Meßsignal liefern, können
erfindungsgemäß entweder ein gemeinsamer Photoempfänger, eine
Photodiodenzeile oder -matrix, eine CCD-Zeile oder -zeilenmatrix oder ein anderer
ortsauflösender Empfänger nachgeordnet sein. Bei der Verwendung von
Empfängerzeilen oder -matrixanordnungen wird jedes Faserende einem oder
mehreren diskreten Empfängerelementen zugeführt. Die Auswertung der Signale
erfolgt, wie oben beschrieben, entweder über das gesamte Empfängersignal
integriert oder als separate Auswertung einzelner Empfängerelemente mit einem
nachgeschalteten Mikroprozessor oder Meßcomputer.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, das eine Linse oder ein
Objektiv dem der Oberfläche zugewandten Ende des Lichtwellenleiters zugeordnet
ist. Damit kann die auf der Oberfläche erfaßbare Zone verändert werden kann.
Durch das zusätzliche Einfügen von Blenden ist es möglich, in Form und Größe
veränderliche Beobachtungszonen der Oberfläche zu erfassen.
Eine weitere Variante der Vorrichtung sieht erfindungsgemäß eine Neigung der
Lichtwellenleiter zur Beobachtungsoberfläche vor. Dadurch wird eine in manchen
Anwendungsfällen erwünschte ovale Beleuchtungs- und Beobachtungszone erzeugt.
Gleichzeitig kann durch die Neigung des Lichtwellenleiters zur
Untersuchungsoberfläche erreicht werden, daß eine Selektion der für den
Signalnachweis erwünschten Lichtanteile erfolgt.
In einer weiteren Anordnung werden erfindungsgemäß der oder die Lichtwellenleiter
die für die Beleuchtung verwendet werden, und der oder die Lichtwellenleiter, die
zur Signalaufnahme dienen, aus entgegengesetzter Richtung zur
Beobachtugsoberfläche aufeinander gelenkt. Dadurch wird die Form der
Beobachtungszone auf der Oberfläche geändert, und es kann das refelektierte
Beleuchtungslicht nach dem Reflexionsgesetz empfangen werden.
In einer weiteren Ausführungsform kann auf die Zuführung von Beleuchtungslicht
durch den Lichtwellenleiter verzichtet werden und das Licht einer externen
Lichtquelle, etwa das Beleuchtungslicht der Produktionsanlage, zur
Signalgewinnung mit dem Lichtwelleleitersensor genutzt werden.
In einem Ausführungsbeispiel soll die Vorrichtung an Hand von Zeichnungen erklärt
werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung des Fasersensors mit einem y-förmigen
Lichtwellenleiter
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Vorrichtung mit dreifach
verzweigtem Lichtwellenleiter und
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Vorrichtung mit mehreren parallel
angeordneten Lichtwellenleitern.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen Lichtwellenleiter (1) auf, der y-förmig
(2) verzweigt ist, wobei das untere Lichtwellenleiterende zur untersuchenden
Oberfläche (3) mit der Struktur (4) zeigt. Das Lichtwellenleiterende muß einen
konstanten Abstand während der gesamten Messung zur Oberfläche beibehalten.
Über die Lichtquelle (7), die in dem Ausführungsbeispiel eine Lumineszenzdiode ist
wird Licht in den Lichtwellenleiterzweig (2) eingekoppelt und auf die zu
untersuchende Oberfläche geschickt. Durch die Apertur des Lichtwellenleiters
bedingt, wird eine begrenzte Zone auf der Oberfläche beleuchtet.
Das zurückgeworfene Licht wird entsprechend der Apertur des Lichtwellenleiters von
diesem wieder aufgenommen und auf den Photoempfänger (6) geleitet. Verläßt die
am Empfänger vorbeigeführte Struktur auf der Oberfläche die beleuchtete Zone,
ändert sich die in den Lichtwellenleiter eingekoppelte Lichtmenge. Am
Photoempfänger wird eine Signaländerung gemessen. Mit dieser Anordnung ist es
möglich, Strukturänderungen auf Oberflächen zu registrieren.
Das Filter (5) vor dem Photoempfänger kann wahlweise verwendet werden, um
störendes Umgebungslicht zu unterdrücken und nur das Beleuchtungslicht auf den
Photoempfänger zu lassen. Dieses Filter kann auch dazu dienen Fluoreszenzlicht
vom Anregungslicht zu trennen und auf den Photoempfänger zu lassen. Die
Fluoreszenz wird in diesem Falle auf der Oberfläche oder auf der Struktur durch das
Beleuchtungslicht angeregt. Das Filter (5) kann auch dazu dienen, einen definierten
Spektralbereich einzugrenzen, in dem Absorptionsänderungen auf der Oberfläche
oder der Strukturen beim Vorbeiführen der Probe am Lichtwellenleiter zu
beobachten sind.
Das Filter (8) kann wahlweise eingesetzt werden, wenn aus dem
Strahlungsspektrum der Lichtquelle ein für Absorptionsmessungen oder
Fluoreszenzanregungen geeigneter Spektralbereich ausgefiltert werden soll.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform mit dreifacher Verzweigung des Lichtwellenleiters
gezeigt. Mit dieser Anordnung läßt sich gleichzeitig mit dem eigentlichen Meßsignal
auch ein Referenzsignal aufzeichnen. Die Oberfläche wird mit dieser Vorrichtung
sowohl in einem Wellenlängenbereich bewertet, bei der die Probe eine Absorption
aufweist, als auch in einem Wellenlängenbereich, bei dem die Probe für die
elektromagnetische Strahlung transparent ist. Aus der von der Lichtquelle (7)
emittierten Strahlung wird mit dem Spektralfilter (8) ein Bereich ausgefiltert, der die
Absorptionsbande oder -linie der Probe, bei wasserhaltigen Klebstoffen z. B. die
Absoptionslinie um 1,4 µm, und deren Umgebung überdeckt. Das Licht trifft auf die
Probe und wird dort z. B. von der Klebstoffspur zum Teil absorbiert. Das
zurückgestreute und reflektierte Licht wird von dem Lichtwellenleiter wieder
aufgenommen und über den Lichtellenleiterzweig (11) auf den Photoempfänger (9)
geschickt. Das Filter (10) läßt nur das Licht bei der Absorptionslinie, im Falle der
Klebstoffspur ist dies die Bande um 1,4 µm, durch. Ein anderer Lichtteil gelangt über
den Lichtwellenleiterzweig (1) auf den Photoempfänger (6). Das Spektralfilter (5)
läßt nur das Licht aus der Umgebung der Absorptionsbande, im Falle der
Klebstoffspur z. B. bei 1 µm, durch.
Die in Fig. 3 dargestellte Anordnung ermöglicht es, mehrere z. B. parallel zueinander
verlaufende Klebstoffspuren oder breite Klebstoffspuren zu detektieren. Sie stellt
eine Aneinanderreihung mehrerer identisch aufgebauter Lichtwellenleitersensoren
nach Fig. 1 dar. Das Licht einer Lumineszenzdiode wird in alle
Lichtwellenleiterzweige (2) der einzelnen Lichtwellenleitersensoren eingekoppelt
und zur Beleuchtung auf die Oberfläche geleitet. Die einzelnen
Lichtwellenleiterenden haben den gleichen Abstand von der Oberfläche. Das durch
die Oberflächenstruktur (4) beeinflußte Licht wird entsprechend dem Öffnungswinkel
der Lichtwellenleiter (1) aufgenommen und zur Optik (13) geleitet. Diese bildet die
Lichtaustrittsflächen der Lichtwellenleiter auf eine CCD-Zeilenkamera (14) ab, die
wiederum mit einem Auswertecomputer (15) verbunden ist.
Zwischen Lichtwellenleiter und CCD-Zeilenkamera können auch Spektralfilter zu
Unterdrückung unerwünschter Spektralbereiche angeordnet sein.
Claims (18)
1. Vorrichtung zum Nachweis von Strukturveränderungen an Oberflächen,
insbesondere von Erhöhungen und Vertiefungen, schnell bewegter Teile,
gekennzeichnet dadurch,
daß die Vorrichtung einen y-förmigen Lichtwellenleiter, dessen einer Zweig
mit einer Lichtquelle und dessen anderer mit einem Empfänger verbunden ist,
aufweist, der im konstanten Abstand von der zu untersuchenden Probe
angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Lichtquelle
alle klassischen Lichtquellen, Laser und Lumineszenzdioden verwendet
werden können.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Lichtwellenleiter parallel zueinander im konstanten Abstand von der zu
untersuchenden Probe angeordnet werden, wobei dem einen Lichtwellenleiter
eine Lichtquelle und dem anderen ein Photoempfänger zugeordnet wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 und 3 dadurch gekennzeichnet, daß zwei
identisch aufgebaute Lichtwellenleiter parallel zueinander im konstanten
Abstand von der zu untersuchenden Oberfläche angeordnet werden, wobei
der eine Lichtwellenleiter auf die Bahn mit der Strukturveränderung und der
andere neben die Bahn mit der Strukturveränderung ausgerichtet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 und 4 dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Signale der Photodioden einem Differenzverstärker zugeführt werden.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 und 4 dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Signale der Photodioden einem Quotientenbildner zugeführt werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung einen dreifach verzweigten Lichtwellenleiter aufweist, wobei dem
einen Zweig eine Lichtquelle und den beiden anderen je ein Photoempfänger
zugeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 4 und 7 dadurch gekennzeichnet, daß
Spektralfilter zwischen Photoempfänger und Lichtwellenleiter angeordnet
sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 7 und 8 dadurch gekennzeichnet, daß das
Spektralfilter zwischen einem Photoempfänger und dem einen
Lichtwellenleiterzweig eine hohe Transmission im Bereich einer
Absorptionslinie oder -bande der Strukturänderung auf der Oberfläche
aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 7, 8 und 9 dadurch gekennzeichnet, daß das
Spektralfilter zwischen einem Photoempfänger und einem
Lichtwellenleiterzweig eine hohe Transmission außerhalb des Bereiches einer
Absorptionslinie oder -bande der Strukturänderung auf der Oberfläche
aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9, und 10 dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Lichtwellenleiter nebeneinander angeordnet werden.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9,10 und 11 dadurch
gekennzeichnet, daß den Lichtwellenleitern ein gemeinsamer
Photoempfänger zugeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10 und 11 dadurch
gekennzeichnet, daß den Lichtwellenleitern eine CCD-Zeilenkamera mit
Auswerteeinheit nachgeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10 und 11 dadurch
gekennzeichnet, daß den Lichtwellenleitern eine CCD-Matrixkamera mit
Auswerteeinheit nachgeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10 und 11 dadurch
gekennzeichnet, daß den Lichtwellenleitern eine Diodenzeilenkamera mit
Auswerteeinheit nachgeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10 und 11 dadurch
gekennzeichnet, daß den Lichtwellenleitern eine CCD-Matrixkamera mit
Auswerteeinheit nachgeordnet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10 und 11 dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtwellenleiter zur Oberfläche geneigt angeordnet
werden.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10 und 11 dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtwellenleiter zur Beleuchtung aus der einen
Richtung zur Oberfläche geneigt angeordnet sind und die Lichtwellenleiter für
die Lichtaufnahme aus der entgegengesetzten Richtung geneigt zur
Oberfläche angeordnet sind.
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| DE19816359A Withdrawn DE19816359A1 (de) | 1998-04-03 | 1998-04-03 | Fasersensor zum Erkennen von Oberflächenstrukturen |
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