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DE102007008459A1 - Stapelscheibenwärmeübertrager - Google Patents

Stapelscheibenwärmeübertrager Download PDF

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DE102007008459A1
DE102007008459A1 DE102007008459A DE102007008459A DE102007008459A1 DE 102007008459 A1 DE102007008459 A1 DE 102007008459A1 DE 102007008459 A DE102007008459 A DE 102007008459A DE 102007008459 A DE102007008459 A DE 102007008459A DE 102007008459 A1 DE102007008459 A1 DE 102007008459A1
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Germany
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disk
heat exchanger
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Withdrawn
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DE102007008459A
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English (en)
Inventor
Franco Ghiani
Jens Kögel
Christof Well
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Mahle International GmbH
Original Assignee
Behr GmbH and Co KG
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    • F28HEAT EXCHANGE IN GENERAL
    • F28DHEAT-EXCHANGE APPARATUS, NOT PROVIDED FOR IN ANOTHER SUBCLASS, IN WHICH THE HEAT-EXCHANGE MEDIA DO NOT COME INTO DIRECT CONTACT
    • F28D9/00Heat-exchange apparatus having stationary plate-like or laminated conduit assemblies for both heat-exchange media, the media being in contact with different sides of a conduit wall
    • F28D9/0031Heat-exchange apparatus having stationary plate-like or laminated conduit assemblies for both heat-exchange media, the media being in contact with different sides of a conduit wall the conduits for one heat-exchange medium being formed by paired plates touching each other
    • F28D9/0043Heat-exchange apparatus having stationary plate-like or laminated conduit assemblies for both heat-exchange media, the media being in contact with different sides of a conduit wall the conduits for one heat-exchange medium being formed by paired plates touching each other the plates having openings therein for circulation of at least one heat-exchange medium from one conduit to another
    • F28D9/005Heat-exchange apparatus having stationary plate-like or laminated conduit assemblies for both heat-exchange media, the media being in contact with different sides of a conduit wall the conduits for one heat-exchange medium being formed by paired plates touching each other the plates having openings therein for circulation of at least one heat-exchange medium from one conduit to another the plates having openings therein for both heat-exchange media
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F28HEAT EXCHANGE IN GENERAL
    • F28FDETAILS OF HEAT-EXCHANGE AND HEAT-TRANSFER APPARATUS, OF GENERAL APPLICATION
    • F28F9/00Casings; Header boxes; Auxiliary supports for elements; Auxiliary members within casings
    • F28F9/007Auxiliary supports for elements
    • F28F9/0075Supports for plates or plate assemblies
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F28FDETAILS OF HEAT-EXCHANGE AND HEAT-TRANSFER APPARATUS, OF GENERAL APPLICATION
    • F28F2225/00Reinforcing means
    • F28F2225/04Reinforcing means for conduits

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Details Of Heat-Exchange And Heat-Transfer (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Stapelscheibenwärmeübertrager mit einer Grundplatte und einer mit der Grundplatte verbundenen Verstärkungsscheibe, auf der mehrere Stapelscheiben aufeinander gestapelt sind. Um einen Stapelscheibenwärmeübertrager zu schaffen, der einfach herzustellen ist und eine hohe Lebensdauer aufweist, ist die Grundplatte einstückig mit der Verstärkungsscheibe zu einer Grundscheibe (1) mit einer definierten Verstärkungsstruktur verbunden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Stapelscheibenwärmeübertrager mit einer Grundplatte und einer mit der Grundplatte verbundenen Verstärkungsscheibe, auf der mehrere Stapelscheiben aufeinander gestapelt sind.
  • Bei herkömmlichen Stapelscheibenwärmeübertragern wird die Verstärkungsscheibe bei der Montage an der Grundplatte vorfixiert und dann damit verlötet. Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 200 10 816 U1 ist ein Stapelscheibenwärmeübertrager mit einer Abschlussscheibe bekannt, die Teil eines nach einer Seite herausgeprägten Mittelbereichs einer stabilen Blechplatte ist, dessen Außenkontur der Innenkontur des abgekanteten Randes der äußersten Wärmeübertragungsplatte entspricht. Aus der europäischen Patentschrift EP 1 176 380 B1 ist ein Plattenwärmetauscher mit einem Anschlussflansch bekannt, der an einer Seite über einen Ein- oder Austrittskanal mit einer Deck- oder Grundplatte verbunden ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Stapelscheibenwärmeübertrager gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, der einfach herzustellen ist und eine hohe Lebensdauer aufweist.
  • Die Aufgabe ist bei einem Stapelscheibenwärmeübertrager mit einer Grundplatte und einer mit der Grundplatte verbundenen Verstärkungsscheibe, auf der mehrere Stapelscheiben aufeinander gestapelt sind, dadurch gelöst, dass die Grundplatte einstückig mit der Verstärkungsscheibe zu einer Grundscheibe mit einer definierten Verstärkungsstruktur verbunden ist. Die Grundscheibe mit der Verstärkungsstruktur ist so ausgelegt, dass sie sämtliche Kräfte, Momente und Spannungen aufnimmt, die im Betrieb des Stapelscheibenwärmeübertragers unerwünschte Verformungen der Stapelscheiben bewirken könnten.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Grundscheibe Halteelemente, insbesondere Befestigungslaschen, ausgebildet sind. Die Halteelemente dienen dazu, den Stapelscheibenwärmeübertrager an einer Tragstruktur eines Kraftfahrzeugs zu montieren.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Grundscheibe Aufnahmen, insbesondere Dome, Löcher oder Durchzüge, vorgesehen sind. Die Aufnahmen dienen zur Aufnahme von Schraubelementen, mit deren Hilfe der Stapelscheibenwärmeübertrager an einer Tragstruktur eines Kraftfahrzeugs befestigbar ist.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsstruktur mindestens eine Sicke umfasst. Die Sicke ist so gestaltet und ausgerichtet, dass sie die im Betrieb des Stapelscheibenwärmeübertragers auftretenden Kräfte, Momente und Spannungen aufnimmt.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Grundschweibe mindestens ein Steckverbindungselement, insbesondere eine Steckverbindungslasche, und mindestens ein Halteelement vorgesehen sind. Dadurch wird die Befestigung eines erfindungsgemäßen Stapelscheibenwärmeübertragers mit der Grundscheibe an einem oder mehreren fahrzeugfesten Bauteilen erheblich vereinfacht.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement ein Durchgangsloch für ein Befestigungselement, insbesondere ein Schraubverbindungselement oder Clipsverbindungselement, umfasst. Das Durchgangsloch dient zum Durchführen des Befestigungselements, das wiederum dazu dient, die Grundplatte mit dem Halteelement an einem fahrzeugfesten Bauteil zu befestigen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass Steckverbindungselement und das Halteelement jeweils komplementär zu einem fahrzeugfesten Aufnahmeelement, Halte- und/oder Befestigungselement ausgebildet sind, das an einem fahrzeugfesten Bauteil vorgesehen ist. Bei dem fahrzeugfesten Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement handelt es sich zum Beispiel um eine Auflagestelle, auf der das Halteelement der Grundscheibe aufliegt und mit Hilfe eines Befestigungselements befestigbar ist.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbindungselement so ausgebildet ist, dass es in einen Aufnahmeschlitz einsteckbar ist, der an dem fahrzeugfesten Bauteil vorgesehen ist. Dadurch wird die Montage eines erfindungsgemäßen Stapelscheibenwärmeübertragers mit der Grundplatte an mindestens einem fahrzeugfesten Bauteil erheblich vereinfacht. Vorzugsweise wird das Steckverbindungselement zunächst in den Aufnahmeschlitz eingesteckt, wobei das Halteelement auf der zugehörigen Auflagestelle zum Aufliegen kommt. Zum Befestigen der Grundscheibe ist es dann nur noch erforderlich, das Halteelement mit Hilfe eines Befestigungselements auf der zugehörigen Auflagestelle oder Auflagefläche zu fixieren.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass das fahrzeugfeste Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement an einem Karosserieteil, einem Träger, einem Kühlmittelkasten, einer Lüfterhaube, einer Blockabdeckung, einer Kunststoffabdeckung oder einem Frontendteil vorgesehen ist. Die Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselemente können auch an unterschiedlichen fahrzeugfesten Bauteilen vorgesehen sein.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass das an der Grundscheibe vorgesehene Steckverbindungselement beziehungsweise Halteelement durch ein Schnellkupplungselement oder ein insbesondere integriertes Clipsverbindungselement mit dem fahrzeugfesten Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement zusammenwirkt, um den Stapelscheibenwärmeübertrager mit der Grundscheibe an dem fahrzeugfesten Bauteil zu befestigen. Das Schnellkupplungselement oder das Clipsverbindungselement ist vorzugsweise aus Kunststoff oder Metall gebildet.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass das Clipsverbindungselement in das fahrzeugfeste Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement integriert ist. Das Clipsverbindungselement kann aber auch in das an der Grundscheibe vorgesehene Steckverbindungselement beziehungsweise Halteelement integriert sein.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass an einer Seite der Grundscheibe mindestens zwei Steckverbindungselemente und an der gegenüberliegenden Seite der Grundplatte mindestens ein Halteelement vorgesehen ist. Die Grundscheibe hat vorzugsweise im Wesentlichen die Gestalt eines Rechtecks. Vorzugsweise sind die Steckverbindungselemente und das Halteelement oder mehrere Halteelemente an gegenüberliegenden Längsseiten der Grundscheibe vorgesehen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsstruktur mindestens einen aufgestellten oder abgewinkelten Randbereich umfasst. Durch den aufgestellten oder abgewinkelten Randbereich wird die Festigkeit der Grundscheibe deutlich erhöht.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsstruktur mindestens einen aufgestellten oder abgewinkelten Bord umfasst. Der Bord dient dazu, die Grundscheibe an einem Bord eines weiteren Bauteils zu befestigen, insbesondere zu verlöten.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbindungselement beziehungsweise das Halteelement einstückig mit der Grundscheibe, insbesondere dem Bord, verbunden ist/sind. Vorzugsweise sind das Steckverbindungselement und das Halteelement auch mit der Verstärkungsstruktur verbunden. Die Verstärkungsstruktur kann zum Beispiel durch eine Prägung realisiert werden, die sich von der Grundscheibe in das Halteelement beziehungsweise das Steckverbindungselement erstreckt.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Grundscheibe schalenförmig ausgebildet ist und eine Lötfläche aufweist, die stoffschlüssig mit der darüber angeordneten Stapelscheibe verlötet ist. Über die Lötfläche wird ein Großteil der im Betrieb auftretenden Kräfte, Momente und Spannungen von den Stapelscheiben auf die Grundscheibe übertragen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Grundscheibe im Bereich der Lötfläche eine deutlich größere Dicke als die Stapelscheiben aufweist. Vorzugsweise ist die Grundscheibe im Bereich der Lötfläche doppelt so dick wie die einzelnen Stapelscheiben.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Stapelscheibenwärmeübertragers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Grundscheibe eine deutlich größere Dicke als die Stapelscheiben aufweist. Vorzugsweise ist die gesamte Dicke der Grundscheibe deutlich größer als die Dicke der einzelnen Stapelscheiben.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind.
  • Es zeigen:
  • 1 eine isometrische Darstellung einer Grundscheibe eines Stapelscheibenwärmeübertragers gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 2 eine ähnliche Darstellung wie in 1 mit unterschiedlichen Halteelementen beziehungsweise Steckverbindungselementen;
  • 3 eine Schnittansicht der Grundscheibe aus 2 im montierten Zustand;
  • 4 eine ähnliche Darstellung wie in den 1 und 2 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel mit zwei Steckverbindungselementen und einem Halteelement und
  • 5 bis 7 ähnliche Schnittansichten wie in 3 gemäß weiteren Ausführungsbeispielen.
  • Die 1 zeigt eine isometrische Darstellung einer Grundscheibe 1. Die Grundscheibe 1 ist schalenförmig ausgebildet und weist eine Bodenfläche 26 mit einer Oberseite 1a auf, wobei die Bodenfläche 26 im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist und abgerundete Ecken aufweist. An die Bodenfläche 26 schließt sich eine Randfläche 25 an, die im Wesentlichen umlaufend ausgebildet ist und die einen Winkel β zwischen 0 Grad und 150 Grad, insbesondere zwischen 90 Grad und 140 Grad, mit der Bodenfläche 26 einschließt. Besonders vorteilhaft ist ein Winkel β von 110 Grad. Die Bodenfläche 26 weist eine erste Anschlussöffnung 2, eine zweite Anschlussöffnung 3, eine dritte Anschlussöffnung 11 und eine vierte Anschlussöffnung 12 auf. Die Anschlussöffnungen werden auch als Aufnahmen bezeichnet. In einer ande ren (nicht dargestellten) Ausführungsform weist die Bodenfläche 26 weniger oder mehr als vier Anschlussöffnungen oder keine Anschlussöffnung auf.
  • Die Randfläche 25 weist mindestens eine Bördelung 28 auf, die rinnenförmig ausgebildet ist und die zur Festigkeitssteigerung, insbesondere umlaufend, in die Außenseite 29 der Randfläche 25 eingebracht ist. Die Bördelung 28 wird auch als Sicke bezeichnet. Die Bördelung 28 unterteilt die Randfläche 25 in eine erste Teilrandfläche 25a und in eine andere zweite Teilrandfläche 25b, wobei die Teilrandfläche 25a benachbart zur Bodenfläche 26 angeordnet ist. Die Teilrandfläche 25a wird auch als aufgestellter Rand bezeichnet. Die Teilrandfläche 25b wird auch als Bord bezeichnet. Die erste Teilrandfläche 25a und die zweite Teilrandfläche 25b schließen jeweils den Winkel β zwischen 0 Grad und 150 Grad, insbesondere zwischen 90 Grad und 140 Grad, mit der Bodenfläche 26 ein. Besonders vorteilhaft ist ein Winkel β mit 110 Grad. In einer anderen (nicht dargestellten) Ausführungsform schließt die erste Teilrandfläche 25a einen anderen Winkel β mit der der Bodenfläche 26 ein als die zweite Teilrandfläche 25b mit der Bodenfläche 26 einschließt. Der Winkel β ist bei dieser Ausführung zwischen 0 Grad und 150 Grad, insbesondere zwischen 90 Grad und 140 Grad. Aus der Grundscheibe 1 sind drei Halte- oder Zungenelemente 30 ausgebildet.
  • Die Zungenelemente 30 sind mit der Randfläche 25 verbunden und im Wesentlichen parallel zur Bodenfläche 26 angeordnet, die auch als Lötfläche bezeichnet wird. Zur Festigkeitssteierung weisen die Zungenelemente eine Bördelung auf, wobei es sich insbesondere um die Bördelung 28 handelt. Im Übergangsbereich jeweils eines Zungenelements 30 in die Randfläche 25 ist eine muldenförmige Prägung 27 zur Festigkeitssteierung eingebracht. Die Zungenelemente 30 weisen eine Befestigungsbohrung 1c, insbesondere zur Befestigung der Grundscheibe 1 des Wärmeübertragers 9 an einem (nicht dargestellten) Antriebselement oder an einem (nicht dargestellten) Wärmetauschermodul oder an einem (nicht dargestellten) Radkasten auf. In einer nicht dargestellten Ausführungsform weist die Grundscheibe 1 mehr als drei Zungenelemente oder weniger als drei Zungenelemente auf. In einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform weist das mindestens eine Zungenelement 30 keine Bördelung 28 und/oder keine Prägung 27 auf.
  • In den 2 bis 7 sind ähnliche Grundscheiben 1 wie in 1 in verschiedenen Ansichten dargestellt. Zur Bezeichnung gleicher Teile werden die gleichen Bezugszeichen verwendet. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die vorangegangene Beschreibung der 1 verwiesen. Im Folgenden wird hauptsächlich auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Ausführungsbeispielen eingegangen.
  • Die in 2 dargestellte Grundscheibe hat im Wesentlichen die Gestalt einer rechteckigen Platte mit zwei langen Seiten und zwei kurzen Seiten. An einer der kurzen Seiten ist ein zungenartiges Halteelement 41, das auch als Haltezunge bezeichnet wird, einstückig mit dem Bord 25b verbunden. Die Haltezunge 41 weist ein Durchgangsloch 42 auf. An der gegenüberliegenden kurzen Seite der Grundscheibe 1 ist ein zungenartiges Steckverbindungselement 44, das auch als Steckverbindungszunge oder Steckverbindungslasche bezeichnet wird, einstückig mit dem Bord 25b verbunden. An einer der Längsseiten der Grundscheibe 1 ist mittig ein Halte- oder Zungenelement 30 mit einem Durchgangsloch 1c einstückig mit dem Bord 25b der Grundscheibe 1 verbunden.
  • Benachbart zu dem Halte- oder Zungenelement 30 geht von der Grundscheibe 1 ein Steckverbindungselement 45 aus. Das Steckverbindungselement 45 ist einstückig mit der Bodenfläche 26 der Grundscheibe 1 verbunden. Auf der gegenüberliegenden langen Seite der Grundscheibe 1 ist ein weiteres Steckverbindungselement 46 einstückig mit der Grundscheibe 1 verbunden. Das Steckverbindungselement 46 umfasst einen ersten Arm 47, der sich senkrecht von der zugehörigen Längsseite der Grundscheibe 1 erstreckt und einstückig mit einem zweiten Arm 48 verbunden ist, der an dem freien Ende des ersten Arms 47 im rechten Winkel abgewinkelt ist. Die Steckverbindungselemente 44 bis 46 können in komplementär ausgebildete Aufnahmeschlitze eingesteckt werden, die an fahrzeugfesten Bauteilen vorgesehen sind.
  • In 3 ist die Grundscheibe 1 aus 2 im Längsschnitt im montierten Zustand dargestellt. Die Steckverbindungslasche 44 ist in einen komplementär ausgebildeten Aufnahmeschlitz 50 eingesteckt, der in einem fahrzeugfes ten Bauteil 52 ausgespart ist. Die Haltezunge 41 liegt auf einer Aufnahmestelle oder einer Auflagefläche 54 auf, die an einem weiteren fahrzeugfesten Bauteil 55 vorgesehen ist. Darüber hinaus ist die Haltezunge 41 mit Hilfe eines Befestigungselements 56, das ein Clipsverbindungselement 57 umfasst, an dem fahrzeugfesten Bauteil 55 befestigt.
  • Die in 4 dargestellte Grundscheibe 1 weist an einer ihrer Längsseiten, wie bei den in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen, ein Halte- oder Zungenelement 30 mit einem Durchgangsloch 1c auf, das auch als Befestigungsbohrung bezeichnet wird. Im Übergangsbereich zwischen dem Zungenelement 30 und der Randfläche 25 ist eine muldenförmige Prägung 27 ausgebildet, die einen Teil der Verstärkungsstruktur darstellt. An der gegenüberliegenden langen Seite der Grundscheibe 1 sind zwei Steckverbindungslaschen 61, 62 einstückig mit der Grundscheibe 1 verbunden. Im Übergangsbereich zwischen den Steckverbindungslaschen 61, 62 und der Randfläche 25 ist jeweils eine muldenförmige Prägung 63, 64 ausgebildet. Bei der Montage der in 4 gezeigten Grundscheibe 1 zusammen mit einem zugehörigen Stapelscheibenwärmeübertrager werden zunächst die beiden Steckverbindungslaschen 61, 62 in komplementär ausgebildete Aufnahmeschlitze eingesteckt, die an einem oder mehreren fahrzeugfesten Bauteilen vorgesehen sind.
  • In den 5 bis 7 ist die Grundscheibe 1 aus 4 jeweils im Querschnitt und im montierten Zustand gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen dargestellt. Allen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, dass die Steckverbindungslasche 61 in einen Aufnahmeschlitz 70 eingesteckt ist, der an einem fahrzeugsfesten Bauteil 72 vorgesehen ist. Die Ausführungsbeispiele unterscheiden sich in der Befestigung der Haltezunge 30, die auch als Zungenelement bezeichnet wird.
  • Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Haltezunge 41 mit Hilfe eines Befestigungselements 74 an der darunter befindlichen Auflagestelle 75 des fahrzeugfesten Bauteils 76 befestigt. Bei dem Befestigungselement 74 handelt es sich um eine Schraube, die in das fahrzeugfeste Bauteil 76 eingeschraubt ist.
  • Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Haltezunge 30 mit Hilfe einer Clipsverbindung 78 an dem fahrzeugfesten Bauteil 76 befestigt.
  • Bei dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Haltezunge 30 mit Hilfe einer Clipsverbindung 88 an einer Auflagestelle 85 eines fahrzeugfesten Bauteils 86 befestigt. Im Unterschied zu dem vorangegangenen Ausführungsbeispiel ist das Clipsverbindungselement 88 an dem fahrzeugfesten Bauteil 86 angebracht, insbesondere in dieses integriert.

Claims (18)

  1. Stapelscheibenwärmeübertrager mit einer Grundplatte und einer mit der Grundplatte verbundenen Verstärkungsscheibe, auf der mehrere Stapelscheiben aufeinander gestapelt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte einstückig mit der Verstärkungsscheibe zu einer Grundscheibe (1) mit einer definierten Verstärkungsstruktur verbunden ist.
  2. Stapelscheibenwärmeübertrager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Grundscheibe (1) Halteelemente (30), insbesondere Befestigungslaschen, ausgebildet sind.
  3. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Grundscheibe (1) Aufnahmen (2, 3, 11, 12), insbesondere Dome, Löcher oder Durchzüge, vorgesehen sind.
  4. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsstruktur mindestens eine Sicke (28) umfasst.
  5. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Grundscheibe (1) mindestens ein Steckverbindungselement (44-46), insbesondere eine Steckverbindungslasche, und mindestens ein Halteelement (30; 41) vorgesehen sind.
  6. Stapelscheibenwärmeübertrager nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (30, 41) ein Durchgangsloch (1c, 42) für ein Befestigungselement, insbesondere ein Schraubverbindungselement oder ein Clipsverbindungselement, umfasst.
  7. Stapelscheibenwärmeübertrager nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbindungselement (44-46) und das Halteelement (30, 41) jeweils komplementär zu einem fahrzeugfesten Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement ausgebildet sind, das an einem fahrzeugfesten Bauteil (52, 55, 72, 76, 86) vorgesehen ist.
  8. Stapelscheibenwärmeübertrager nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbindungselement (44-46) so ausgebildet ist, dass es in einen Aufnahmeschlitz (50, 70) einsteckbar ist, der an dem fahrzeugfesten Bauteil (52, 72) vorgesehen ist.
  9. Stapelscheibenwärmeübertrager nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das fahrzeugsfeste Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement an einem Karosserieteil, einem Träger, einem Kühlmittelkasten, einer Lüfterhaube, einer Blockabdeckung, einer Kunststoffabdeckung oder einem Frontendteil vorgesehen ist.
  10. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das an der Grundscheibe 1 vorgesehene Steckverbindungselement (44-46) beziehungsweise Halteelement (30, 41) durch ein Schnellkupplungselement oder ein insbesondere integriertes Clipsverbindungselement (78, 88), mit dem fahrzeugfesten Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement zusammenwirkt, um den Stapelscheibenwärmeübertrager mit der Grundscheibe (1) an dem fahrzeugfesten Bauteil (52, 55, 72, 76, 86) zu befestigen.
  11. Stapelscheibenwärmeübertrager nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Clipsverbindungselement (88) in das fahrzeugfeste Aufnahme-, Halte- und/oder Befestigungselement integriert ist.
  12. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Seite der Grundscheibe (1) mindestens zwei Steckverbindungselemente (61, 62) und an der gegenüberliegenden Seite der Grundscheibe mindestens ein Halteelement (30) vorgesehen ist.
  13. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsstruktur mindestens einen aufgestellten oder abgewinkelten Randbereich (25a) umfasst.
  14. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsstruktur mindestens einen aufgestellten oder abgewinkelten Bord (25b) umfasst.
  15. Stapelscheibenwärmeübertrager nach Anspruch 14, soweit dieser auf mindestens einen der Ansprüche 5 bis 12 rückbezogen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbindungselement (44-46, 61, 62) beziehungsweise das Halteelement (30, 41) einstückig mit der Grundscheibe (1), insbesondere dem Bord (25b), verbunden ist/sind.
  16. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundscheibe schalenförmig ausgebildet ist und eine Lötfläche (26) aufweist, die stoffschlüssig mit der darüber angeordneten Stapelscheibe verlötet ist.
  17. Stapelscheibenwärmeübertrager nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundscheibe (1) im Bereich der Lötfläche (26) die gleiche oder eine größere Dicke als die Stapelscheiben aufweist.
  18. Stapelscheibenwärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundscheibe (1) die gleiche oder eine größere Dicke als die Stapelscheiben aufweist.
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