Wasserlabor Niederrhein GmbH
Trinkwasser
Gute Qualität
Für das Trinkwasser gelten strenge Grenz- und Vorsorgewerte, die in der Trinkwasserverordnung vom Gesetzgeber festgelegt sind. Tatsächlich ist Trinkwasser das Lebensmittel, das am stärksten kontrolliert wird. Gut zu wissen: Das Trinkwasser in den Versorgungsgebieten der NEW Niederrheinwasser GmbH, der Stadtwerke Duisburg AG und der Stadtwerke Neuss wird täglich durch das Wasserlabor Niederrhein kontrolliert.
Seit dem 01.11.2011 gilt in Deutschland eine überarbeitete Version der Trinkwasserverordnung.
Dabei wurde erstmalig ein Maßnahmewert und Untersuchungspflichten für Legionellen in Großanlagen aufgenommen.Folgende Definitionen liegen dabei der Einteilung nach Groß- und Kleinanlagen zu Grunde:Kleinanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern in:
Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern - unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung
Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt = 400 l und einem Inhalt = 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt.
Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern z. B. in:
Wohngebäuden
Hotels
Altenheimen
Krankenhäusern
Bädern
Sport- und Industrieanlagen
Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.
Campingplätzen
Schwimmbäder
Hinweis: Die Anlagen, die als Kleinanlagen definiert sind, können nicht als Großanlage gedeutet werden! Die 3-Liter-Regel wird so gedeutet, dass zwischen dem Punkt, an dem die einzuhaltende Temperatur von 60 °C bzw. 55 °C gewährleistet ist (z.B. Trinkwasser-Erwärmer oder Zirkulationssystem) und der am weitesten entfernten Entnahmestelle weniger als 3 Liter Volumen vorhanden sind.Grundsätzlich sind alle Eigentümer von Großanlagen verpflichtet diese Ihrem Gesundheitsamt zu melden.Der Untersuchungsumfang wird vom Gesundheitsamt festgelegt, in der Regel werden aber der Warmwasservorlauf, der Zirkulationsrücklauf und je Steigleitung eine endständige Zapfstelle beprobt.Sollten Sie noch Fragen haben, so sprechen Sie uns an.
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Anlage 1 Mikrobiologische Parameter
Teil I: Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser
Teil II: Anforderungen an Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist
Anlage 2 Chemische Parameter
Teil I: Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation in der Regel nicht mehr erhöht
Teil II: Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation ansteigen kann
Anlage 3 Indikatorparameter
Teil I: Allgemeine Indikatorparameter
Teil II: Spezieller Indikatorparameter für Anlagen der Trinkwasserinstallation
Parameter, die nicht in den Anlagen 1 bis 4 der Trinkwasserverordnung enthalten sind
Weitere periodische Untersuchungen
Untersuchung von Wasser auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte PBSM
Parameter auf Anfrage.
Untersuchung von Wasser auf per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAs)
Parameter auf Anfrage.“
Rohwasser
Schwimm- und Badewasser
Untersuchungen sonstiger Parameter für das Schwimm- und Badewasser auf Anfrage.
Eigenversorger
Wasseruntersuchung für Eigenversorger nach Trinkwasserverordnung 2001
Der Untersuchungsumfang wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und kann sich nach Bedarf ändern.
Parameter die jährlich zu untersuchen sind
Parameter die alle drei Jahre zu untersuchen sind
Parameter die jährlich zu untersuchen sind
* Die Parameter Tetrachlorethen und Trichlorethen müssen nur bei vom Gesundheitsamt festgelegten Eigenversorgungsanlagen untersucht werden.
Parameter die alle drei Jahre zu untersuchen sind
* Die Parameter Tetrachlorethen und Trichlorethen müssen nur bei vom Gesundheitsamt festgelegten Eigenversorgungsanlagen untersucht werden.
Grunduntersuchung
Erstmalige Grunduntersuchung für alle Kleinanlagen
1.) Bedarfsparameter für Brunnen die durch Oberflächenwasser beeinflusst werden 2.) Bedarfsparameter (nur bei entsprechenden Leitungsmaterial zu analysieren)
Periodische Untersuchung (jährlich)
1.) Bedarfsparameter für Brunnen die durch Oberflächenwasser beeinflusst werden
Periodische Untersuchung (alle drei Jahre)
1.) Bedarfsparameter für Brunnen die durch Oberflächenwasser beeinflusst werden 2.) Bedarfsparameter (nur bei beanstandeter Erstuntersuchung)
Parameter die jährlich zu untersuchen sind
Parameter die alle drei Jahre zu untersuchen sind

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Wir melden uns automatisch, wenn die nächste Beprobung fällig ist.
Sie kommen als Trinkwasser-Eigenversorger Ihrer gesetzlichen Pflicht besonders einfach und bequem nach.
Kurze E-Mail an info@wln-gmbh.de genügt.
Oder rufen Sie an unter: 02161 299559 0
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