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NEW Niederrheinwasser / Stadtwerke Neuss / Duisburger Versorgungs- & Verkehrsgesellschaft

Wasserlabor Niederrhein GmbH

Gegründet 2003 als Zusammenschluss ehemaliger Betriebslabore von Wasserversorgern, verfügt die WLN Wasserlabor Niederrhein GmbH über jahrelange Erfahrung in den Bereichen der organischen, anorganischen und mikrobiologischen Wasseranalytik.
Die WLN führt Untersuchungen von Trinkwasser, Rohwasser und Badewasser durch.

Die WLN ist nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert.

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Leistungen

  • Die WLN führt Untersuchungen von Trinkwasser, Rohwasser und Badewasser durch.

  • Neben der Legionellenanalytik im Warmwasserbereich bieten wir auch den Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern an.

  • Die Beurteilung von Analyseergebnissen im Hinblick auf die gängigen Rechtsvorschriften gehört selbstverständlich zu unserem Angebotsspektrum.

  • Im Bereich der Wasseranalytik sind wir sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden tätig. Dazu gehören auch Eigenversorgungsanlagen und öffentliche Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Schulen und Hotels.

  • Mit einer modernen Ausstattung arbeiten die qualifizierten Mitarbeiter der WLN Wasserlabor Niederhein GmbH an allen Fragestellungen rund ums Wasser.

Trinkwasser

Gute Qualität

Für das Trinkwasser gelten strenge Grenz- und Vorsorgewerte, die in der Trinkwasserverordnung vom Gesetzgeber festgelegt sind. Tatsächlich ist Trinkwasser das Lebensmittel, das am stärksten kontrolliert wird. Gut zu wissen: Das Trinkwasser in den Versorgungsgebieten der NEW Niederrheinwasser GmbH, der Stadtwerke Duisburg AG und der Stadtwerke Neuss wird täglich durch das Wasserlabor Niederrhein kontrolliert.

Seit dem 01.11.2011 gilt in Deutschland eine überarbeitete Version der Trinkwasserverordnung.

Dabei wurde erstmalig ein Maßnahmewert und Untersuchungspflichten für Legionellen in Großanlagen aufgenommen.Folgende Definitionen liegen dabei der Einteilung nach Groß- und Kleinanlagen zu Grunde:Kleinanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern in:

  • Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern - unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung

  • Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt = 400 l und einem Inhalt = 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. 

Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern z. B. in:

  • Wohngebäuden

  • Hotels

  • Altenheimen

  • Krankenhäusern

  • Bädern

  • Sport- und Industrieanlagen

  • Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.

  • Campingplätzen

  • Schwimmbäder

Hinweis: Die Anlagen, die als Kleinanlagen definiert sind, können nicht als Großanlage gedeutet werden! Die 3-Liter-Regel wird so gedeutet, dass zwischen dem Punkt, an dem die einzuhaltende Temperatur von 60 °C bzw. 55 °C gewährleistet ist (z.B. Trinkwasser-Erwärmer oder Zirkulationssystem) und der am weitesten entfernten Entnahmestelle weniger als 3 Liter Volumen vorhanden sind.Grundsätzlich sind alle Eigentümer von Großanlagen verpflichtet diese Ihrem Gesundheitsamt zu melden.Der Untersuchungsumfang wird vom Gesundheitsamt festgelegt, in der Regel werden aber der Warmwasservorlauf, der Zirkulationsrücklauf und je Steigleitung eine endständige Zapfstelle beprobt.Sollten Sie noch Fragen haben, so sprechen Sie uns an.

Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.

Anlage 1 Mikrobiologische Parameter

Teil I: Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser

Teil II: Anforderungen an Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist

Anlage 2 Chemische Parameter

Teil I: Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation in der Regel nicht mehr erhöht

Teil II: Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation ansteigen kann

Anlage 3 Indikatorparameter

Teil I: Allgemeine Indikatorparameter

Teil II: Spezieller Indikatorparameter für Anlagen der Trinkwasserinstallation

Parameter, die nicht in den Anlagen 1 bis 4 der Trinkwasserverordnung enthalten sind

Weitere periodische Untersuchungen

Untersuchung von Wasser auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte PBSM

Parameter auf Anfrage.

Untersuchung von Wasser auf per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAs)

Parameter auf Anfrage.“

Rohwasser

Schwimm- und Badewasser

Untersuchungen sonstiger Parameter für das Schwimm- und Badewasser auf Anfrage. 

Eigenversorger

Wasseruntersuchung für Eigenversorger nach Trinkwasserverordnung 2001

Der Untersuchungsumfang wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und kann sich nach Bedarf ändern.

Parameter die jährlich zu untersuchen sind

Parameter die alle drei Jahre zu untersuchen sind

Parameter die jährlich zu untersuchen sind

* Die Parameter Tetrachlorethen und Trichlorethen müssen nur bei vom Gesundheitsamt festgelegten Eigenversorgungsanlagen untersucht werden.


Parameter die alle drei Jahre zu untersuchen sind

* Die Parameter Tetrachlorethen und Trichlorethen müssen nur bei vom Gesundheitsamt festgelegten Eigenversorgungsanlagen untersucht werden.

Grunduntersuchung

Erstmalige Grunduntersuchung für alle  Kleinanlagen

1.) Bedarfsparameter für Brunnen die durch Oberflächenwasser beeinflusst werden 2.) Bedarfsparameter (nur bei entsprechenden Leitungsmaterial zu analysieren)


Periodische Untersuchung (jährlich)

1.) Bedarfsparameter für Brunnen die durch Oberflächenwasser beeinflusst werden


Periodische Untersuchung (alle drei Jahre)

1.) Bedarfsparameter für Brunnen die durch Oberflächenwasser beeinflusst werden 2.) Bedarfsparameter (nur bei beanstandeter Erstuntersuchung)

Parameter die jährlich zu untersuchen sind


Parameter die alle drei Jahre zu untersuchen sind